Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 113

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13.20.10

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Frau Staats­sekretärin! Werte Bundesminister! Werte Frau Präsidentin! Über 385 000 Frauen und Männer beziehen in Österreich Pflegegeld nach dem Bundes- oder einem Landes­pflegegeldgesetz. Im vorigen Jahr war auch meine Familie davon betroffen. In dieser Zeit habe ich gelernt, was es heißt, Menschen im Familienverband zu pflegen, zu betreuen, weil sie nicht mehr selbst für sich sorgen können.

Mehr als 80 Prozent der Pflegebetreuungsbedürftigen werden ja zu Hause gepflegt, insbe­sondere von Töchtern und Schwiegertöchtern. Ich habe dabei auch gelernt, welche persönliche Herausforderung, welche Aufgabe Tag für Tag an den Ehepartner, an die Kinder, an die Schwiegerkinder und das ganze Umfeld gestellt wird, wenn Familienangehörige in der wahrscheinlich schwierigsten Lebenssituation in Würde betreut werden müssen.

Nachdem ich in diesem Bereich persönlich sensibilisiert bin, habe ich auch gelernt, genauer hinzuhören, wenn bei Veranstaltungen und Begegnungen vor Ort die Men­schen gesagt haben: Ich bitte euch in der Politik, schaltet nicht auf stur! Nehmt die Sorgen der Menschen ernst! – Wir in der ÖVP mit Willi Molterer als Vizekanzler haben zugehört, haben uns diese Sorgen und Ängste zu Herzen genommen und insbe­sondere der SPÖ gegenüber Überzeugungsarbeit geleistet und auch Arbeit geleistet für Sie, Herr Minister Buchinger (Zwischenruf der Abg. Mag. Lapp), um diese Sank­tions­freiheit und den Rückforderungsverzicht durchzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Herr Minister Buchinger, wir von der ÖVP haben Überzeugungsarbeit geleistet, auch wenn Sie anfänglich von einer Amnestieverlängerung nichts wissen wollten, obwohl Sie es als zuständiger Minister in der Hand gehabt hätten, zum Wohle der Menschen zu handeln. Ich möchte nur sagen, es ist ein Erfolg, auf den ich als ÖVP-Abgeordnete wirklich stolz bin, dass dieses Pflege-Verfassungsgesetz, welches eine Erleichterung darstellt und Sicherheit gibt, nun vorliegt.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Handlungsbedarf besteht auch im Bereich der Ver­mögensgrenze, das wurde schon angesprochen. Meine Frage ist: Was planen Sie da jetzt? Einige Bundesländer verzichten auf die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung. In der Richtlinie ist die Rede von 7 000 €. Wie gesagt, die Landeshaupt­leute haben 10 000 € beschlossen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Grenze gibt es ja auch noch nicht so viele Förderfälle. Auch die unterschiedliche Förderhöhe zwischen selbständigen und unselbständigen Betreuern ist noch zu vereinheitlichen.

Das ist viel Arbeit, Herr Bundesminister, aber das ist noch nicht alles. Wenn man sich heute die Titelseite der „Kronen Zeitung“ ansieht, liest man: 1,7 Prozent Pensions­erhöhung oder doch 2,9 Prozent Pensionserhöhung! Herr Bundesminister, ein weiterer offener Punkt ist die Neuregelung der Invaliditätspension. Es gibt zwar eine Arbeits­gruppe, aber wann gibt es da ein Ergebnis?

Herr Bundesminister! Zusammengefasst möchte ich noch sagen: Nicht an Ihren Worten werden Sie gemessen, sondern an Ihren Taten. Österreicherinnen und Öster­reicher erwarten sich von Ihnen, Herr Minister, Taten statt Worte. So heißt übrigens ein erfolgreicher Verein, eine österreichweite Initiative. Ich hoffe, dass Sie damit etwas anfangen können und in Zukunft erfolgreicher für unsere Österreicherinnen und Österreicher handeln. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Rauch-Kallat.)

13.23


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. – Bitte.

 


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