Das ist der einzig sinnvolle Weg und nicht ein Herumwursteln und ein Weitermachen mit einer Zwei- und Dreiklassengesellschaft, wie Sie es bisher getan haben. (Beifall bei der FPÖ.)
13.20
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Kickl, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Abschaffung des Angehörigen-Regresses
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1 in der 46. Sitzung des Nationalrates am 30. Jänner 2008
Die private Pflege ist durch eine verantwortungslose Familienpolitik und durch eine Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen zunehmend in Gefahr. Wir Österreicher leisten uns immer weniger Kinder. In den letzten 20 Jahren ist die Zahl der Einpersonenhaushalte von rund 800.000 auf 1,100.000 gestiegen.
Der Trend zur Singularisierung dünnt die Unterstützungsnetzwerke unter nahen Angehörigen aus. Wer heute Single ist kann schon morgen vor allem eines sein: einsam. Und wenn es keine nahen Angehörigen gibt, dann kann es auch keine Pflege durch nahe Angehörige geben.
Während bei pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und Betreuungsleistungen herangezogen werden, sind Kinderlose in einer besseren Situation. Hier übernimmt die öffentliche Hand die Kosten, wenn das eigene Vermögen verbraucht ist.
Es ist für Eltern höchst unangenehm, wenn sie wissen, dass aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet werden.
Diese Ungerechtigkeit gilt es zu beseitigen. Der bisherige Angehörigen-Regress muss gestrichen werden. Ein Regress kann nur dort und unter bestimmten Rahmenbedingungen Geltung erlangen, wo es zu Schenkungen an betroffene Angehörige durch den Pflegebedürftigen gekommen ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert alle nötigen Schritte zu unternehmen, um eine grundsätzliche bundesweite Streichung des Angehörigen-Regresses zu erwirken.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
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