Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 127

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Im Sozialausschuss hat mich etwas sehr bewegt und auch verärgert, nämlich die Aussage von KollegInnen anderer Fraktionen, dass man heutzutage im 21. Jahrhun­dert nicht mehr zu Hause leben muss, sondern es gibt ja tolle Einrichtungen für pflegebedürftige Menschen.

Ich glaube, eine Einrichtung kann auch fünf Sterne haben, sie wird nie das Leben zu Hause ersetzen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, BZÖ und FPÖ.)

„Daheim statt ins Heim“ ist auch die Devise der ÖVP für das 21. Jahrhundert. Mit der 24-Stunden-Betreuung wurde ein weiterer wichtiger Schritt gesetzt, und mit der Verlängerung der Amnestie wurde Rechtssicherheit geschaffen.

Die nächsten Schritte wurden schon angesprochen. Wichtig wäre die Erhöhung des Pflegegeldes und dass auch Pflegetätigkeiten durch Betreuer, durch persönliche Assistenten möglich wären – natürlich nur unter bestimmten Rahmenbedingungen.

Meine Vorrednerin, Kollegin Grander, hat das Case Management angesprochen. Meiner Meinung nach wäre es ein guter und wichtiger Weg, dass Fachkräfte Betreuer und persönliche AssistentInnen in Tätigkeiten einschulen, die täglich vorfallen und die zur Routine gehören, und die Qualität auch durch Begleitung und Kontrolle sichern.

Ich möchte mich abschließend bei Ministerin Kdolsky bedanken, dass sie da eine gesetzliche Lösung sucht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dr. Van der Bellen.)

14.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

14.11.50Wir gelangen daher zur Abstimmung.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend Pflege-Verfassungsgesetz samt Titel und Eingang in 430 der Beilagen.

Da es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf um ein Bundesverfassungsgesetz handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehr­heit fest.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vergütung von 20 Prozent des Kaufpreises bei der Anschaffung von Kraftfahrzeugen durch Behinderte.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

 


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