Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen im Zusammenwirken mit dem Bundesminister für Land- und Fortstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sowie dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie werden aufgefordert, ein schlüssiges Gesamtpaket für eine ökologisch vorteilhafte und sozial gerechte Reform der PendlerInnenförderung vorzulegen.
Dieses Paket muss fiskalische sowie angebotserweiternde Punkte umfassen und soll jedenfalls folgende Eckpunkte beinhalten:
Gleicher Betrag für gleiche Pendeldistanz beim Pendlerpauschale, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel - keine finanzielle Benachteiligung von Bus- und BahnbenutzerInnen mehr,
Verbesserung der sozialen Ausgewogenheit bei der Pendlerförderung durch Änderung der steuerlichen Geltendmachung (generelle Umstellung auf Absetzbetrag statt Werbungskosten),
Umsetzung der seit dem Jahr 1999 von den Bundesregierungen versprochenen „Angebots- und Qualitätsoffensive“ im Öffentlichen Verkehr, damit Mobilitätsgarantie für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom PKW,
Leistbarer Öffentlicher Verkehr zum garantiert besten Tarif mit der Grünen Mobilitätscard,
Bundesweiter Taktverkehr mit Anschlussgarantie,
Attraktivieren statt Stilllegen von Regionalbahnen,
Flächendeckende Mobilitätsberatung,
Anreize für Fahrgemeinschaften.
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bauer mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.24
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, es ist einfach zu erkennen, dass wir Schritt für Schritt die Aufgaben lösen wollen, und das ist eine Aufgabe, die wir auch zu lösen haben, denn wenn Betriebe aus Rohstoffgründen in Schwierigkeiten kommen, hat man hier eine Hilfestellung zu leisten, und diese wird mit diesem Gesetz auch umgesetzt.
Natürlich heißt das nicht, dass nicht auch entsprechende Unterlagen beizustellen sind, wie zum Beispiel eben die Rohstoffbilanz, die ganze Frage der Verstromung. Ich glaube, Tatsache ist, dass das Wort „Ökostromgesetz“ doch in gewisser Weise irreführend ist, denn die Verstromung ist nicht die effizienteste Art der Nutzung von Ökoenergie. Daher reden wir lieber über „Ökoenergie“. Es hat aber andere Gründe, warum man dann doch bei diesem Begriff bleibt.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite