Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 224

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Aber wir helfen diesen Betrieben und haben gleichzeitig auch für die von Treibstoff­preiserhöhungen Betroffenen mit den geringsten Einkommen durch die Erhöhung der Werbungskosten beziehungsweise die Erhöhung auf 240 € jenen Schritt gesetzt, der eine Ausgewogenheit bringt für jene Betriebe, die dringend Unterstützung brauchen. Wir werden dann aufgrund dieser Unterlagen im Rahmen der großen Ökostromgesetz­novelle wichtige Schlüsse ziehen. Ich bin also sehr dankbar dafür, dass man das in dieser kurzen Zeit für alle Beteiligten regeln konnte, dass man auch für die Pendler jenen Betrag zur Verfügung stellt, der zu einem gewissen Ausgleich für immer mehr unter Druck geratene Pendlerinnen und Pendler führt. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weinzinger mit 2 Minuten Redezeit. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


19.26.20

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Es ist ja nicht so, dass irgendwelche Autofahrer aus Lust und Freude am Fahren und an der Geschwindigkeit durch die Gegend brausen. Sie alle wissen, und wir haben ja jetzt lange darüber gesprochen, dass es viele Menschen gibt, die das Fahrzeug brauchen, um in die Arbeit zu fahren, dass es viele Menschen gibt, die aufgrund der Verödung unserer Dörfer und aufgrund dessen, dass es nur mehr Großkaufhäuser gibt, nur noch Einkaufspaläste irgendwo im Zentralraum, dort hinfahren müssen, um einzukaufen. Und das geht nicht nur mit irgendeinem Kleinwagen. Daher haben wir unter dem CO2-Dogma natürlich sofort die ersten Opfer gefunden, und da sind als Erste die Kraftfahrer, die Autofahrer „dran“.

Wir haben Normverbrauchsabgabe, Mineralölsteuer, Kfz-Öl-Steuer, und auf diesen Steuern drauf haben wir noch die Umsatzsteuer. Doch nicht genug damit: Wir ver­langen die NoVA auch für unsere Heereskraftfahrzeuge, und das ist dann besonders lustig. Wir geben dem Militär für die Landesverteidigung ohnehin nur 0,66 Prozent des BIP, und dann nehmen wir ihnen noch etwas weg! Wenn sie Kraftfahrzeuge kaufen wollen, müssen sie die NoVA auch noch bezahlen.

Vielleicht ist es übersehen worden, aber vermutlich nicht. Daher stellen wir folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Weinzinger, Dr. Fichtenbauer, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Normverbrauchsabgabegesetz geändert wird.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die dem Bericht (406 d.B.) angeschlossene Gesetzesvorlage (441 d.B.) betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Normverbrauchabgabegesetz und das Mineralöl­steuer­gesetz 1995 geändert werden, wird wie folgt geändert:

1. Artikel 1 Z 1 lautet:

„§ 3 Z 3

,3. Vorgänge in Bezug auf

Vorführkraftfahrzeuge,

Fahrschulkraftfahrzeuge,

Miet-, Taxi- und Gästewagen,

 


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