Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 231

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Darüber hinaus wird der Bundesminister für Umwelt und Landwirtschaft und der Bun­desminister für Wirtschaft und Arbeit ersucht, eine Änderung der Vereinbarung mit den Ländern über den Schwefelgehalt von Heizöl anzustreben, in der ein Schwefel-Grenzwert für Heizöl extraleicht von 10 ppm festgelegt wird.“

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Das war jetzt grammatikalisch nicht ganz korrekt, aber trotzdem bitte ich, dem Antrag zuzustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

19.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Ent­schließungs­antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl. Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwendung der zusätzlichen Mittel aus der Spreizung der Mineralölsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte zum Ökologisierungsgesetz 2007 (406 d.B.).

Anreize zur Ökologisierung des Steuersystems sind grundsätzlich zu begrüßen, allerdings sollten zusätzliche Einnahmen aus einer solchen Ökologisierung auch zweck­entsprechend verwendet werden.

Mit der Anhebung der Mineralölsteuer um 3 Cent pro Liter für schwefelreicheres Heizöl sind solche Mehreinnahmen verbunden. Laut Erläuterungen werden diese auf zu­nächst 10 Millionen Euro im Jahr 2008 geschätzt. Diese 10 Millionen Euro teilen sich auf Bundes- und Länder/Gemeindenanteile auf. Der weitere Verlauf der Mehrein­nahmen ist schwer abschätzbar, da nicht klar ist, wie viel schwefelfreies Heizöl auf den Markt kommen wird.

Die Mehreinnahmen sollen jedenfalls nicht ohne ökologischen Effekt im allgemeinen Haushalt aufgehen, sondern für Zwecke des Klimaschutzes verwendet werden.

Neben der Reduktion der CO2-Emissionen soll durch die Verringerung des Schwe­felgehaltes von Heizöl extraleicht auch die SO2-Emission verringert werden. Eine Vorschreibung eines entsprechenden Schwefel-Grenzwertes von 10 ppm (in Analogie zu Dieselkraftstoff) scheint hier das zweckmäßigste Mittel. Die Einführung dieses Grenzwertes soll mit einer ausreichenden Übergangsfrist erfolgen, beispielsweise ab 1.1.2010. Damit wird hinkünftig eine Steuerdifferenzierung entbehrlich. Entsprechende Regelungen sollten mit den Ländern vereinbart werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, mit den Ländern im Rahmen der Ge­spräche zur Art. 15a - Vereinbarung im Rahmen des FAG Fördermaßnahmen zur Umrüstung von Heizkesseln durch die Bundesländer zu führen, wobei diese im


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