Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 245

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päischen Gemeinschaft, kurz ,EU-Reformvertrag‘ oder ,Vertrag von Lissabon‘ genannt, in Österreich die Durchführung einer nationalen Volksabstimmung vorsieht.“

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Meine Damen und Herren, wir Freiheitlichen wollen uns konstruktiv an der Debatte im Verfassungsausschuss zu diesem Reformvertrag beteiligen. Wir haben das auch im Konvent getan, und wir werden das auch in den kommenden Wochen tun. Wir haben aber nie einen Zweifel daran gelassen, dass am Ende des Ratifizierungsprozesses über einen Verfassungs- oder einen Reformvertrag eine nationale Volksabstimmung stehen muss. Diese Forderung von unserer Seite ist eine klare und deutlich aus­gesprochene, und wir werden sie auch künftig im Rahmen dieser Debatte erheben, weil auch im Reformvertrag einige Dinge geändert sind, die dort nicht in dieser Klarheit zutage treten, wie das im Verfassungsvertrag der Fall gewesen ist. Vieles wird in diesem Reformvertrag verschleiert, vor allem – um nur einen Punkt herauszunehmen – der absolute Vorrang des EU-Rechtes, der jetzt nicht mehr explizit im Vertragstext vorkommt, aber in den Anmerkungen dazu klar in den Vordergrund gerückt wird.

Der Vorrang des EU-Rechtes bietet, meine Damen und Herren – mittlerweile sollten wir ja hellhörig geworden sein –, eine sehr selektive Realität, denn in verschiedensten Bereichen gilt dieser Vorrang des EU-Rechtes, zum Beispiel beim Uni-Zugang, zum Beispiel bei der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, er gilt aber nicht, wenn es um die Menschenrechte geht, er gilt nicht, wenn es darum geht, Unrechtsgesetze wie die Beneš- und AVNOJ-Dekrete abzuschaffen. Dieser selektive Vorrang des EU-Rechtes, meine Damen und Herren, ist abzulehnen, und wir Frei­heitlichen werden dagegen auftreten.

Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass die Verhandlungen über den Beitritt der Türkei nach wie vor weiterlaufen und die Republik Österreich auch in diesem Jahr 2006 bei verschiedenen Gelegenheiten, die sich geboten hätten, keinen Verhandlungsstopp erwirkt hat, einen Verhandlungsstopp, der von beiden Bundesregierungsparteien im­mer wieder auf verschiedensten Ebenen angekündigt worden ist, der aber nie im Rahmen einer Abstimmung, einer einstimmigen Abstimmung auf europäischer Ebene zu einer Bedingung gemacht worden ist, zu einer Bedingung, die endlich dazu geführt hätte, dass im Rahmen der EU mit mehr Offenheit und auch mit mehr Fairness der Republik Türkei gegenüber vorgegangen wird.

Der dritte Punkt, Herr Staatssekretär, den ich ansprechen möchte, ist der Punkt der Visa-Affäre. Wir können ja durchaus auch in den Medien lesen, wie sich dieses Klima dort entwickelt hat – ich zitiere dazu aus dem „profil“:

„Rund um die Schengen-Konsulate tummelt sich eine halbseidene Branche aus Reisebüros, Versicherungsmaklern und Visaberatern, die gegen Geld alles besorgen, was für einen ordentlichen Visaantrag nötig ist: ...“

In der heutigen Ausgabe der Zeitung „Die Presse“ wird klar gesagt, dass jener Johann Deutsch, Generalkonsul von Budapest, nach Wien zurückbeordert worden sei, nachdem er offen eingestanden habe, von dem nun angeklagten Visahandel gewusst zu haben.

Herr Staatssekretär Winkler, in Bezug auf diese Visa-Affäre wird immer mehr deutlich, dass unter der Patronanz Ihres Hauses, unter der Patronanz des österreichischen Außenministeriums eine mafiose Struktur entstanden ist, die jetzt Schritt für Schritt zum Vorschein kommt. Wir Freiheitlichen wollen dieses Schritt-für-Schritt-zum-Vor­schein-Kommen etwas beschleunigen (Beifall bei der FPÖ), indem ich Sie, meine Damen und Herren Kollegen hier im Nationalrat, einlade, unserem Antrag auf Ein-


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