Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 247

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Zeitpunkt, sondern das Wichtige ist der Weg. Und das zweite Wichtige ist auch die Umsetzung von Sicherheit und Garantien für die Minderheiten, auch der serbischen Minderheit in diesem Bereich – und hinsichtlich der Methode des Vorgehens seitens aller Beteiligter, vor allem die Besonnenheit.

Lassen Sie mich aber auch auf einen zweiten Punkt eingehen, aus der Aktualität, aber auch aus dem Zusammenhang heraus, nämlich auf die Visa-Affäre. Diese fällt natürlich nicht in die Amtszeit der derzeitigen Ministerin, sondern in jene ihrer Vorgängerin. Ich glaube auch nicht, dass hier ein Vorwurf zu erheben ist, aber es ist ganz, ganz wichtig, die richtigen Schlüsse zu ziehen und auch schnell und offen die richtigen Maßnahmen zu setzen. Und hier gilt es vor allem, folgende zu erwähnen: die Änderung der Skartierung, dass also nicht alle Akten so frühzeitig vernichtet werden, auch eine kritische Evaluierung und Kontrolle dieser Bona-fide-Qualifikation und auch eine kritische Erneuerung und Evaluierung dieses Honorarkonsul-Systems, das leider auch missbrauchsanfällig ist.

Ich zähle darauf, dass Herr Staatssekretär Winkler und auch Frau Ministerin Plassnik in Zukunft offen und auch offensiv mit diesem Thema umgehen werden und auch die notwendigen Reformen und auch die notwendigen Schnitte und Einschnitte im System vollziehen werden. Ich glaube, das ist auch deshalb notwendig, um sicherzustellen, dass die vielen Beamten die gute und schwierige Arbeit im Visa-Bereich auch unbe­scholten machen können. Denn eines muss auch gesagt werden: dass sehr viele MitarbeiterInnen, der Großteil von ihnen, ja fast alle MitarbeiterInnen eine wichtige und hervorragende Arbeit in diesem Bereich tun, und auch das sei in diesem Zusam­menhang einmal positiv erwähnt. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Lichten­ecker.)

20.38


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der von Herrn Abgeordnetem Bösch eingebrachte Entschließungsantrag ordnungsgemäß eingebracht wurde, ausreichend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Bösch, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordneter betreffend Durchführung einer nationalen Volksabstimmung in Österreich über die Ratifizierung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Ver­trages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5 über den Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außenpolitischen Bericht 2006 (III-80 d.B.) der Bundesregie­rung (347 d.B.) in der 46. Sitzung des Nationalrates am 30. 1. 2008

Im Laufe des Jahres 2008 soll der Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, vom österreichischen Parlament ratifiziert werden.

Dieser EU-Reformvertrag entspricht allerdings ganz und gar nicht den Interessen der europäischen Bürger, insbesondere der Österreicher. Zum einen wird dieser Vertrag die Verfassung der Europäischen Union nicht nur, wie seine Technik es erscheinen läßt, weiterentwickeln, sondern grundlegend ändern. In der Substanz unterscheidet sich dieser Vertrag nicht von dem in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Ins­besondere geht dieser Vertrag (endgültig) den Schritt zum Bundesstaat Europäische


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