Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 279

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Ich wollte sagen, dass die Novelle einige Verbesserungen beinhaltet beziehungsweise einige Verbesserungen für Studierende bringen wird. Ja, gut. (Abg. Broukal: Und jetzt kommt das große Aber!) – Ja, es tut mir leid. Es tut mir leid!

Wie immer Sie es auch drehen und wenden: Es gibt trotzdem ein paar Fakten, die ich erwähnen muss. Fakt Nummer eins ist, dass Studierende, deren Eltern über ein geringes, geringstes Einkommen verfügen, von dieser Novelle weniger profitieren werden als Kinder von Eltern mit mittleren Einkommen. Auch wenn Sie alle immer wieder sagen, die ÖH hätte diesen Entwurf so super gefunden, so hat die ÖH diese Tatsache kritisiert; auch die Arbeiterkammer und der ÖGB. Die ÖH hat das auf verschiedenen Ebenen getan – Bund, Universitäten et cetera.

Fakt zwei: Die anteilsmäßig größte budgetäre Aufstockung erfolgt bei den Leistungs­stipendien, die sozial nicht wirksam sind. (Abg. Mag. Hakl: Der Leistungsaspekt ist auch besonders wichtig!) Kollege Zinggl hat das ausführlich erläutert, deshalb mache ich das hier jetzt nicht noch einmal.

Fakt drei ist, dass Sie trotz eines guten Pakets für Studierende mit Behinderung wieder auf die Studierenden mit psychischen Erkrankungen vergessen haben. Und das, ob­wohl der Sozialbericht und zahlreiche Studien auf dieses Defizit hingewiesen haben.

Jetzt wird es ein bisschen trocken, tut mir leid, aber ich finde, die Valorisierung ist ein ganz zentraler Punkt. Deshalb muss ich kurz die Grundzüge der Berechnung der Studien­beihilfe erläutern. (Abg. Broukal: Bitte!) Angefangen wird immer damit: Wie hoch ist das Einkommen der Eltern? Und dann wird geschaut, wie viele Personen im Haushalt von diesem Einkommen leben müssen. Dementsprechend wird dann die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern für das studierende Kind ermittelt – zumutbare Unterhaltsleistung. Wir haben dann als Einheit das Höchststipendium; dieses minus der zumutbaren Unterhaltsleistung ist dann in etwa, verkürzt gesagt, die ausbezahlte Studienförderung. Ich hoffe, so weit ist das jetzt klar.

Jetzt gibt es aber folgendes Problem: Das Einkommen der Eltern steigt jährlich kon­tinuierlich an, sagen wir, inflationsangepasst durch das Ergebnis der Lohnverhand­lungen. Die Familie wird dadurch also keinesfalls reicher, aber der Studierende hat ein massives finanzielles Problem, weil durch dieses Berechnungssystem seine Studien­beihilfe trotzdem sukzessive immer weniger wird. Die einzige Möglichkeit, dieses Auseinanderklaffen zu verhindern, ist, die Inflationsbereinigung in das Studienförde­rungsgesetz aufzunehmen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Graf.)

Deshalb haben wir ja auch beantragt, dass es unbedingt eine jährliche Valorisierung der Bemessungsgrundlage für die Unterhaltsleistung, der Freibeträge und der Höchst­studienbeihilfe braucht. Herr Kollege Broukal hat mir bei unserer intensiven Aus­einandersetzung im Ausschuss erklärt, dass diese Novelle das ohnehin vorsieht, aber, Herr Kollege Broukal, ich habe es mir 117 000 Mal angeschaut: Ihre eigene Novelle, § 31, es gibt keine Steigerung der Bemessungsgrundlage bei der untersten Einkom­mensgruppe. (Abg. Dr. Brinek: Die bekommen ohnehin ein Höchststipendium!) Es gibt keine Steigerung der Bemessungsgrundlage bei der zweiten Einkommensgruppe, sondern erst bei den mittleren. (Abg. Broukal: Die anderen bekommen das Höchst­stipendium!)

Jetzt zeige ich es Ihnen! Es geht doch um die Unterhaltsleistung, um die zumutbare Unterhaltsleistung. (Abg. Broukal: Entscheidend ist doch die Stipendienhöhe!) Nein, es geht um die Unterhaltsleistung! Ich erkläre es Ihnen gerne nachher noch einmal. Jetzt habe ich es schon so intensiv versucht, aber offensichtlich reicht das nicht, okay. Studierende aus sozial benachteiligten Familien sind durch diese Novelle nicht gleich begünstigt wie Studierende aus Familien, die mehr verdienen. Das ist einfach so, wir können es gerne nachher noch einmal im Detail durchgehen.

 


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