Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 322

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nirgends dazu. Sie gehören nicht zur Gruppe der blinden Menschen und sie gehören nicht zur Gruppe der gehörlosen Menschen. Um das Selbstbewusstsein dieser Per­sonen zu stärken und damit sie auch wissen, wo sie hingehören und wie sie sich benennen dürfen, fordern sie die Anerkennung ihrer Behinderung als eigene Kate­gorie, nämlich als die Behinderung taubblind.

Wir haben diese Petition vor allem von Eltern dieser inzwischen großteils erwachsenen Menschen dem Verfassungsausschuss zugewiesen, und ich bitte Sie, die Vertreterin­nen und Vertreter im Verfassungsausschuss, hier zu handeln und dieser Personen­gruppe – es sind nicht viele, es sind maximal 600 oder 700 in Österreich –, diesen Menschen ihre eigenständige Behinderung zuzuerkennen. Es geht auch nicht um eine österreichische Lösung allein, sondern es ist auch ein Appell an die EU, Menschen, die sehbehindert und gehörlos sind, als eigenständige Gruppe anzuerkennen. Dieser Appell richtet sich auch an Österreich, und Österreich wird aufgefordert zu handeln. Noch einmal meine Bitte: Erfüllen Sie diesen Wunsch und lassen Sie diese Menschen mit ihren Behinderungen als eigenständige Gruppe zu, denn das stärkt sie in ihrer Persönlichkeit, und sie wüssten dann endlich, wo sie hingehören. Jetzt wissen sie es noch nicht.

Eine Bürgerinitiative möchte ich noch erwähnen, die mir ganz wichtig ist, und zwar ist das eine Bürgerinitiative aus Niederösterreich. Sie kommt aus dem Bereich Donau, also Strengberg, Waldsee, und zwar geht es dabei um die neue Sportart des Was­serbikens. (Abg. Grillitsch: Frau Kollegin! Was ist das?) Ich weiß nicht, ob Sie das kennen, Waterbike. Da wird mit Elektrofahrzeugen wie wild auf Seen und in den Flüssen herumgefahren. Das gibt erstens einmal einen irrsinnigen Dreck und auf der anderen Seite einen wahnsinnigen Lärm, sodass die Leute, die dort wohnen, gerade an Wochenenden, an denen diese Sportart ausgeübt wird, einfach keine Ruhe mehr haben.

Dort hat sich eben eine Gruppe gefunden, die sich sehr stark für ein Verbot von Was­serbiken ausgesprochen hat. Diese Bürgerinitiative wurde dem Verkehrsausschuss zugewiesen. Meinem Vernehmen nach ist das Land Niederösterreich bereits auf den Plan gerufen worden und hat dieses Waterbiken auf der Donau inzwischen verboten, und die Leute können jetzt wieder in Ruhe ihr Wochenende und ihre Freizeit verbringen.

Das zeigt sehr deutlich: Wenn sich Menschen für ihr Vorhaben einsetzen und wenn die Politik bereit ist (Abg. Rädler: Pröll!), die Interessen der Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen, dann kann man für diese Menschen auch Verbesserungen erreichen, und diese Bürgerinitiative ist ein Beweis dafür.

Allgemein zum Petitionen- und BürgerInneninitiativenausschuss: Ich würde mir wün­schen, dass wir einander öfter treffen. Wir haben uns genau dreimal getroffen, eigent­lich viermal, aber einmal war das nur die Konstituierung, das war eine Angelegenheit von fünf Minuten, dann war das wieder fertig. Vor allem geht es mir auch darum, dass wir nicht mehr so viele Kenntnisnahmen haben, das heißt praktisch: Weg mit der Petition oder Bürgerinitiative!, sondern dass wir zumindest bereit sind, sie einem Ausschuss zuzuweisen. Manchmal wäre es auch gut, wenn es eine Empfehlung des Ausschusses gäbe, was mit dieser Petition geschehen soll. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


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