Die Daten belegen, dass die Feinstaubbelastung in Österreich massiv und gesundheitsgefährdend ist. Es sind daher die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im Achten Umweltkontrollbericht mehr als zu unterstreichen und hinsichtlich der notwendigen Maßnahmenkataloge der Landeshauptleute zu ergänzen (siehe Ergänzung in 2.c.).
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen bzw in die Wege zu leiten:
1. Zur effektiven Einhaltung der Ziele des IG-L und der NEC-RL sollte die intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Plattform für integrierte Luftreinhaltung intensiviert werden und ein integriertes, gebietskörperschaftsübergreifendes Luftreinhaltekonzept erarbeitet werden. Darin sollten konkrete Maßnahmen aufgelistet sein, die auf Kosteneffektivität geprüft wurden. Dabei sollten Luftreinhalteaktivitäten auf EU-Ebene berücksichtigt und Synergien mit Klimaschutzaktivitäten genützt werden. (BMLFUW, BMWA, BMVIT und BMF, Landeshauptleute, Landesregierungen, Umweltbundesamt).
2. Zur Reduktion der Feinstaub- und der NO2-Belastung sollte eine Reihe von konkreten Einzelmaßnahmen umgesetzt werden:
a. Maßnahmen für den Verkehrssektor nach IG-L § 22.
b. Verordnung nach IG-L § 21 mit Grenzwerten nach dem Stand der Technik für bislang nicht geregelte Anlagen. (BMLFUW).
c. Maßnahmen für den Verkehr nach § 14 IG-L zur räumlichen und zeitlichen Beschränkung des Verkehrs wie insbesondere „Anordnung autofreier Tage, wechselweise Fahr- und Parkverbote für Kraftfahrzeuge mit geraden und ungeraden Kennzeichen, Fahrverbote an hochbelasteten Tagen, temporäre Parkverbote zur Straßenreinigung und Fahrverbote für Fahrzeuge, die bestimmte Verbrauchs- und Abgaswerte nicht erfüllen“.
d. Unverzüglich sollten jene § 82-Verordnungen novelliert werden, deren Grenzwerte insbesondere für NOx und Staub nicht dem Stand der Technik entsprechen. (Verantwortlich: BMWA im Einvernehmen mit BMLFUW).
e. Zur Reduktion der Staubemissionen aus Industrie und Gewerbe einschließlich Bauwirtschaft sollten dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (inkl. Fassen von Quellen) auch für diffuse Emissionen festgelegt und die betroffenen Verordnungen entsprechend angepasst werden. (BMWA im Einvernehmen mit BMLFUW).
3. Im Zuge einer Novellierung des IG-L zur Umsetzung der kommenden EU-Richtlinie über Luftqualität und sauberere Luft für Europa sollten Maßnahmen im Verkehrsbereich im Sinne einer Erhöhung der Effektivität des I-GL auch berücksichtigt werden.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Drin Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde betreffend aktiver Klimaschutz- und nachhaltiger Energiepolitik
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