Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 93

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Die Daten belegen, dass die Feinstaubbelastung in Österreich massiv und gesund­heitsgefährdend ist. Es sind daher die Empfehlungen des Umweltbundesamtes im Ach­ten Umweltkontrollbericht mehr als zu unterstreichen und hinsichtlich der notwendigen Maßnahmenkataloge der Landeshauptleute zu ergänzen (siehe Ergänzung in 2.c.).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen bzw in die Wege zu leiten:

1. Zur effektiven Einhaltung der Ziele des IG-L und der NEC-RL sollte die intensive Zusammenarbeit von Bund und Ländern in der Plattform für integrierte Luftreinhaltung intensiviert werden und ein integriertes, gebietskörperschaftsübergreifendes Luftrein­haltekonzept erarbeitet werden. Darin sollten konkrete Maßnahmen aufgelistet sein, die auf Kosteneffektivität geprüft wurden. Dabei sollten Luftreinhalteaktivitäten auf EU-Ebene berücksichtigt und Synergien mit Klimaschutzaktivitäten genützt werden. (BMLFUW, BMWA, BMVIT und BMF, Landeshauptleute, Landesregierungen, Umwelt­bundesamt).

2. Zur Reduktion der Feinstaub- und der NO2-Belastung sollte eine Reihe von konkre­ten Einzelmaßnahmen umgesetzt werden:

a. Maßnahmen für den Verkehrssektor nach IG-L § 22.

b. Verordnung nach IG-L § 21 mit Grenzwerten nach dem Stand der Technik für bis­lang nicht geregelte Anlagen. (BMLFUW).

c. Maßnahmen für den Verkehr nach § 14 IG-L zur räumlichen und zeitlichen Be­schränkung des Verkehrs wie insbesondere „Anordnung autofreier Tage, wechselwei­se Fahr- und Parkverbote für Kraftfahrzeuge mit geraden und ungeraden Kennzeichen, Fahrverbote an hochbelasteten Tagen, temporäre Parkverbote zur Straßenreinigung und Fahrverbote für Fahrzeuge, die bestimmte Verbrauchs- und Abgaswerte nicht er­füllen“.

d. Unverzüglich sollten jene § 82-Verordnungen novelliert werden, deren Grenzwerte insbesondere für NOx und Staub nicht dem Stand der Technik entsprechen. (Verant­wortlich: BMWA im Einvernehmen mit BMLFUW).

e. Zur Reduktion der Staubemissionen aus Industrie und Gewerbe einschließlich Bau­wirtschaft sollten dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (inkl. Fassen von Quellen) auch für diffuse Emissionen festgelegt und die betroffenen Verordnungen ent­sprechend angepasst werden. (BMWA im Einvernehmen mit BMLFUW).

3. Im Zuge einer Novellierung des IG-L zur Umsetzung der kommenden EU-Richtlinie über Luftqualität und sauberere Luft für Europa sollten Maßnahmen im Verkehrsbe­reich im Sinne einer Erhöhung der Effektivität des I-GL auch berücksichtigt werden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Drin Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde betreffend aktiver Klimaschutz- und nachhaltiger Energiepolitik

 


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