Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 109

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Umweltausschusses über den Ach­ten Umweltkontrollbericht (III-71 d.B.) des Bundesministers für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (401 d.B.)

Eine Verstärkung der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor ist dringend nötig. Hauptsächlich für die Umwelt- und Klimaprobleme des Verkehrssektors verantwortlich ist der Verkehr mit Kraftfahrzeugen, daneben auch der Flugverkehr.

Der Mitte 2007 veröffentlichte Achte Umweltkontrollbericht an den Nationalrat hält wört­lich fest, dass sich ohne gegensteuernde Maßnahmen der Verkehrs-Umwelt-Trend der letzten Jahre fortsetzen wird. Dieser Trend ist durch weiter steigende Anteile des Ver­kehrssektors – und hier vor allem des Kfz-Verkehrs – am Ausstoß von klimaschäd­lichen Gasen und an Luftreinhaltungs- und weiteren Umweltproblemen sowie durch ungebrochen hohen Treibstoff- und damit Energieverbrauch des Verkehrssektors ge­kennzeichnet.

Zum Bereich Verkehr hält der Achte Umweltkontrollbericht folgerichtig unter „14.4 Emp­fehlungen“ folgendes wörtlich fest:

Zur Festlegung von Zielen hinsichtlich des Gesamtverkehrsaufkommens und der Ver­kehrsmittelwahl sollte ein Gesamtverkehrskonzept erstellt werden. Zur Erreichung um­weltpolitischer Zielsetzungen (Kyoto; NEC; Ziele des Regierungsprogramms) sollte die­ses Konzept auch die Reduktion des Straßenverkehrsaufkommens und die Verlage­rung zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln beinhalten. Die Umsetzung des Konzepts sollte durch nationale Rechtsvorschriften und andere Instrumente erfolgen.

Zur Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Schaffung von distanz- und emissionsabhängigen Kostenstrukturen im Verkehrssektor ein wesentliches Werkzeug. Um eine Anlastung der verursachten Kosten an die Verkehrsträger zu ermöglichen, soll ein System geschaffen werden, welches eine räumlich begrenzt und/oder zeitlich varia­ble Kostenanlastung für alle Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr ermöglicht.

Zur Sicherstellung der Erreichung der jeweiligen Ziele sollten die Verkehrsmaßnahmen der Österreichischen Klimastrategie und der NEC-Strategie zügig und umfassend um­gesetzt werden. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, wären weitere Maßnah­men, wie z. B. Forcierung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie Rad- und Fußgängerverkehrs zur Erreichung der Zielvor­gaben zu entwickeln.

Zur Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sollten anlassbezo­gene Geschwindigkeitsbeschränkungen am hochrangigen Straßennetz in Verbindung mit verstärkter Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) durchgeführt werden.

Zur Verringerung des Verkehrsaufkommens sollten verkehrs- und umweltpolitische Zielsetzungen in die Raumplanung integriert werden; geeignete Instrumente zur recht­lich verbindlichen Berücksichtigung der Pläne und Programme sollten geschaffen wer­den. (Bundesregierung, Landesregierungen).

Zur besseren Anbindung von Individualverkehr und Straßengüterverkehr an den öffent­lichen Verkehr sollen Telematiklösungen im Verkehrssektor ausgebaut sowie Techno­logieförderprogramme und Technologieforschungsförderung für (alternative) Antriebs- und Kraftstofftechnologien forciert werden.

Zur umweltgerechteren Gestaltung der Fuhrparke der öffentlichen Hand sowie zur Ver­stärkung von Nachfrage nach emissions- und verbrauchsarmen Kraftfahrzeugen soll­ten Richtlinien im öffentlichen Beschaffungswesen für derartige Fahrzeuge erlassen werden.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite