eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Umweltausschusses über den Achten Umweltkontrollbericht (III-71 d.B.) des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (401 d.B.)
Eine Verstärkung der Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor ist dringend nötig. Hauptsächlich für die Umwelt- und Klimaprobleme des Verkehrssektors verantwortlich ist der Verkehr mit Kraftfahrzeugen, daneben auch der Flugverkehr.
Der Mitte 2007 veröffentlichte Achte Umweltkontrollbericht an den Nationalrat hält wörtlich fest, dass sich ohne gegensteuernde Maßnahmen der Verkehrs-Umwelt-Trend der letzten Jahre fortsetzen wird. Dieser Trend ist durch weiter steigende Anteile des Verkehrssektors – und hier vor allem des Kfz-Verkehrs – am Ausstoß von klimaschädlichen Gasen und an Luftreinhaltungs- und weiteren Umweltproblemen sowie durch ungebrochen hohen Treibstoff- und damit Energieverbrauch des Verkehrssektors gekennzeichnet.
Zum Bereich Verkehr hält der Achte Umweltkontrollbericht folgerichtig unter „14.4 Empfehlungen“ folgendes wörtlich fest:
Zur Festlegung von Zielen hinsichtlich des Gesamtverkehrsaufkommens und der Verkehrsmittelwahl sollte ein Gesamtverkehrskonzept erstellt werden. Zur Erreichung umweltpolitischer Zielsetzungen (Kyoto; NEC; Ziele des Regierungsprogramms) sollte dieses Konzept auch die Reduktion des Straßenverkehrsaufkommens und die Verlagerung zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln beinhalten. Die Umsetzung des Konzepts sollte durch nationale Rechtsvorschriften und andere Instrumente erfolgen.
Zur Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Schaffung von distanz- und emissionsabhängigen Kostenstrukturen im Verkehrssektor ein wesentliches Werkzeug. Um eine Anlastung der verursachten Kosten an die Verkehrsträger zu ermöglichen, soll ein System geschaffen werden, welches eine räumlich begrenzt und/oder zeitlich variable Kostenanlastung für alle Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr ermöglicht.
Zur Sicherstellung der Erreichung der jeweiligen Ziele sollten die Verkehrsmaßnahmen der Österreichischen Klimastrategie und der NEC-Strategie zügig und umfassend umgesetzt werden. Sollten diese Maßnahmen nicht ausreichen, wären weitere Maßnahmen, wie z. B. Forcierung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben, Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie Rad- und Fußgängerverkehrs zur Erreichung der Zielvorgaben zu entwickeln.
Zur Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen sollten anlassbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen am hochrangigen Straßennetz in Verbindung mit verstärkter Geschwindigkeitsüberwachung (Section Control) durchgeführt werden.
Zur Verringerung des Verkehrsaufkommens sollten verkehrs- und umweltpolitische Zielsetzungen in die Raumplanung integriert werden; geeignete Instrumente zur rechtlich verbindlichen Berücksichtigung der Pläne und Programme sollten geschaffen werden. (Bundesregierung, Landesregierungen).
Zur besseren Anbindung von Individualverkehr und Straßengüterverkehr an den öffentlichen Verkehr sollen Telematiklösungen im Verkehrssektor ausgebaut sowie Technologieförderprogramme und Technologieforschungsförderung für (alternative) Antriebs- und Kraftstofftechnologien forciert werden.
Zur umweltgerechteren Gestaltung der Fuhrparke der öffentlichen Hand sowie zur Verstärkung von Nachfrage nach emissions- und verbrauchsarmen Kraftfahrzeugen sollten Richtlinien im öffentlichen Beschaffungswesen für derartige Fahrzeuge erlassen werden.
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