Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 191

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der einzig gangbare Weg ist. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

 17.51.13Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die Verhandlungen über den 4. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Als nächste Wortmeldung liegt mir jene von Herrn Abgeordnetem Dr. Mitterlehner vor. – Dieser ist nicht im Saal.

Damit erhält als Nächster Herr Abgeordneter Schalle das Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Dieser verzichtet. So kommen wir schneller weiter. (Beifall des Abg. Dr. Stummvoll.)

Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 4 Minuten freiwillige Rede­zeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.52.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätz­ten Damen und Herren! Ich glaube, ein solcher Vorgang ist nicht sehr häufig. Der Bundespräsident hat die Gewerbeordnungsnovelle aber wegen rückwirkender Strafbe­stimmungen nicht beurkundet, und daher ist sie auch nicht in Kraft getreten. Wir müs­sen deshalb heute eine neuerliche Beschlussfassung herbeiführen.

Es ist wichtig festzuhalten, dass wir ein Gesetz beschlossen haben und heute wieder beschließen werden, das eine gute Grundlage für die vielen Gewerbe- und Handwerks­betriebe ist. Ich meine auch, dass wir stolz sein können, dass es keine inhaltliche Be­gründung für die Verweigerung der Beurkundung gegeben hat, sondern nur eine for­male, weil Strafbestimmungen laut Menschenrechtskonvention eben nicht rückwirkend angewendet werden dürfen. Das nehmen wir so zur Kenntnis und bedanken uns für diese Richtigstellung.

Ich möchte noch einmal die besonderen Schwerpunkte dieser Gewerbeordnungsnovel­le in Erinnerung bringen: die Geldwäscheprävention und die Berufsqualifikationsricht­linien. Gerade hier war es für uns besonders wichtig, im Interesse der Konsumenten für Gewerbebetriebe und grenzüberschreitende Leistungen eine Qualität sicherzustellen, wie wir sie gewohnt sind. Hinzu kommen noch die Einführung einer Vermögensscha­denhaftpflichtversicherung für Immobilientreuhänder, schärfere Bestimmungen zum Verbot des Alkoholausschanks an Jugendliche und die Einführung eines Meistergüte­siegels, die ebenfalls sehr wichtig sind. Für das Siegel werden gerade Entwürfe ge­sammelt. Ich hoffe, dass wir eine gute Wahl treffen werden, damit dieses Gütesiegel dann auch entsprechend positiv aufgenommen wird!

Abschließend möchte ich noch betonen, dass es für unsere KMUs wichtig ist, dass ihnen vonseiten des Parlaments diese Unterstützung gegeben wird. Schließlich reprä­sentieren sie einen Großteil unserer Wirtschaft, erbringen ihre Leistungen vor allem auch im Bereich der Ausbildung, der ansonsten nicht abgedeckt werden könnte. Es ist gut, dass unsere Klein- und Mittelbetriebe nun Voraussetzungen vorfinden, dank derer sie im verstärkten Wettbewerb – auch bei der Erstellung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen – gute Chancen haben, auch in Zukunft zu bestehen.

 


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