Abgeordneter Gradauer hat zum Beispiel erwähnt, dass die Berichte hervorragend sind, aber doch relativ wenig umgesetzt wird. – Ich möchte nur darauf hinweisen: Die Kontrollhoheit haben Sie, meine Damen und Herren! Sie haben das Interpellations-, das Resolutions- und das Enqueterecht. Das heißt: Ich glaube nicht, dass Sie der Meinung sind, dass Ihre Kontrolle, die Sie unter Zuhilfenahme des Hilfsorganes Rechnungshof wahrnehmen, nicht ausreichend ist beziehungsweise nicht zu Erfolgen führt.
So ist es auch nicht! Man muss sich die Arbeit des Rechnungshofes nur anschauen. Gerade die Prüfungsergebnisse – deshalb habe ich sie aufgezählt –, die heute diskutiert werden, zeigen, wie wichtig die Prüfung des Rechnungshofes ist und welche Erfolge wir haben.
Erstes Thema in Ihren Debatten über die Rechnungshofberichte heute war die Flüchtlingsbetreuung. Ich möchte erwähnen, dass hier von 19 Empfehlungen bereits 13 Empfehlungen umgesetzt worden sind, 6 Empfehlungen sind in Umsetzung, und dadurch konnten auch im Zusammenwirken mit der geprüften Stelle bereits zweistellige Millionenbeträge eingespart werden.
Ich möchte weiters darauf hinweisen – auch darüber wird heute noch diskutiert werden –, dass im Zusammenhang mit der A 9, Pyhrn Autobahn, Lückenschluss Inzersdorf–Schön, die Prüfung des Rechnungshofes dazu geführt hat, dass 6 Millionen € allein bei diesem Projekt eingespart worden sind.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es durch das geprüfte Verwaltungsreformprojekt, die Supportprozesse, zu enormen Kosteneinsparungen gekommen ist, nachdem Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt worden sind.
Prozesse wurden optimiert, das Controlling wurde gestärkt, die Projektabwicklung wurde verbessert.
Gerade bei der Querschnittsprüfung, den Einkaufszentren, hat sich gezeigt, dass ursprünglich auch bei den Ländern ein großes Misstrauen da war: Warum prüft der Rechnungshof in diesem Bereich, wo die Raumordnungsgesetze und deren Kontrolle doch als klassische Aufgabe der Länder anzusehen sind? Am Ende der Prüfung sind – und das zeigt sich auch – die durch den Rechnungshof ermittelten Benchmarks in die Novellierung des Raumordnungsgesetzes in Salzburg eingeflossen. Ich zitiere an dieser Stelle den zuständigen Landesrat aus Salzburg: Ich war am Anfang über die Prüfung gar nicht happy und dachte mir, was geht das den Rechnungshof an. Im Nachhinein ist die Arbeit des Rechnungshofes sehr positiv zu bewerten, und ich kann daraus einiges Positives mitnehmen. – Zitatende.
Das heißt, es zeigt sich auch, dass die Funktion des Rechnungshofes als Bund-Länder-Organ auch von den anderen Gebietskörperschaften positiv aufgenommen wird und diese dann daraus ihre Lehren ziehen.
Die Berichte betreffend die Lehrerpersonalplanung beziehungsweise die Schulaufsicht, die soeben diskutiert worden sind, zeigen auch, dass es in diesem Bereich kompetenzrechtliche Probleme gibt, weshalb auch der Gesetzgeber gefordert ist. Wir haben in diesem Bereich eine Kompetenzzersplitterung, weil die Ausgaben- und Finanzierungsverantwortung auseinanderfällt. Wenn man sich die Lehrerpersonalplanung und die Schulaufsicht anschaut, so sieht man: Es führt eben die aufgesplitterte Kompetenzverteilung dazu, dass eine kontinuierliche und längerfristige zielorientierte Arbeit nicht möglich ist.
Wir haben in diesem Bereich beispielsweise Bundesorgane, Bezirksschulinspektoren, Landesschulinspektoren – Herr Abgeordneter Neugebauer weiß das –, die ihre Aufgaben nicht wahrnehmen können, weil ihnen sowohl die Organisations- und Personalentwicklungsunterlagen fehlen, aber auch die Steuerung des Personaleinsatzes nicht
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