Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 216

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Abgeordneter Gradauer hat zum Beispiel erwähnt, dass die Berichte hervorragend sind, aber doch relativ wenig umgesetzt wird. – Ich möchte nur darauf hinweisen: Die Kontrollhoheit haben Sie, meine Damen und Herren! Sie haben das Interpellations-, das Resolutions- und das Enqueterecht. Das heißt: Ich glaube nicht, dass Sie der Mei­nung sind, dass Ihre Kontrolle, die Sie unter Zuhilfenahme des Hilfsorganes Rech­nungshof wahrnehmen, nicht ausreichend ist beziehungsweise nicht zu Erfolgen führt.

So ist es auch nicht! Man muss sich die Arbeit des Rechnungshofes nur anschauen. Gerade die Prüfungsergebnisse – deshalb habe ich sie aufgezählt –, die heute disku­tiert werden, zeigen, wie wichtig die Prüfung des Rechnungshofes ist und welche Er­folge wir haben.

Erstes Thema in Ihren Debatten über die Rechnungshofberichte heute war die Flücht­lingsbetreuung. Ich möchte erwähnen, dass hier von 19 Empfehlungen bereits 13 Emp­fehlungen umgesetzt worden sind, 6 Empfehlungen sind in Umsetzung, und dadurch konnten auch im Zusammenwirken mit der geprüften Stelle bereits zweistellige Millio­nenbeträge eingespart werden.

Ich möchte weiters darauf hinweisen – auch darüber wird heute noch diskutiert wer­den –, dass im Zusammenhang mit der A 9, Pyhrn Autobahn, Lückenschluss Inzers­dorf–Schön, die Prüfung des Rechnungshofes dazu geführt hat, dass 6 Millionen € al­lein bei diesem Projekt eingespart worden sind.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass es durch das geprüfte Verwaltungsreformpro­jekt, die Supportprozesse, zu enormen Kosteneinsparungen gekommen ist, nachdem Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt worden sind.

Prozesse wurden optimiert, das Controlling wurde gestärkt, die Projektabwicklung wur­de verbessert.

Gerade bei der Querschnittsprüfung, den Einkaufszentren, hat sich gezeigt, dass ur­sprünglich auch bei den Ländern ein großes Misstrauen da war: Warum prüft der Rechnungshof in diesem Bereich, wo die Raumordnungsgesetze und deren Kontrolle doch als klassische Aufgabe der Länder anzusehen sind? Am Ende der Prüfung sind – und das zeigt sich auch – die durch den Rechnungshof ermittelten Benchmarks in die Novellierung des Raumordnungsgesetzes in Salzburg eingeflossen. Ich zitiere an die­ser Stelle den zuständigen Landesrat aus Salzburg: Ich war am Anfang über die Prü­fung gar nicht happy und dachte mir, was geht das den Rechnungshof an. Im Nachhin­ein ist die Arbeit des Rechnungshofes sehr positiv zu bewerten, und ich kann daraus einiges Positives mitnehmen. – Zitatende.

Das heißt, es zeigt sich auch, dass die Funktion des Rechnungshofes als Bund-Län­der-Organ auch von den anderen Gebietskörperschaften positiv aufgenommen wird und diese dann daraus ihre Lehren ziehen.

Die Berichte betreffend die Lehrerpersonalplanung beziehungsweise die Schulaufsicht, die soeben diskutiert worden sind, zeigen auch, dass es in diesem Bereich kompetenz­rechtliche Probleme gibt, weshalb auch der Gesetzgeber gefordert ist. Wir haben in diesem Bereich eine Kompetenzzersplitterung, weil die Ausgaben- und Finanzierungs­verantwortung auseinanderfällt. Wenn man sich die Lehrerpersonalplanung und die Schulaufsicht anschaut, so sieht man: Es führt eben die aufgesplitterte Kompetenz­verteilung dazu, dass eine kontinuierliche und längerfristige zielorientierte Arbeit nicht möglich ist.

Wir haben in diesem Bereich beispielsweise Bundesorgane, Bezirksschulinspektoren, Landesschulinspektoren – Herr Abgeordneter Neugebauer weiß das –, die ihre Aufga­ben nicht wahrnehmen können, weil ihnen sowohl die Organisations- und Personalent­wicklungsunterlagen fehlen, aber auch die Steuerung des Personaleinsatzes nicht


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