Ich hoffe, Herr Präsident des Rechnungshofes, dass man Ihre Vorschläge hier besonders berücksichtigt und in Zukunft verstärkt laufende Kontrollen bei derartigen Großprojekten vornimmt. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP.)
20.06
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich jetzt wiederum der Herr Präsident des Rechnungshofes. – Bitte.
20.06
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Im Rahmen dieser Debatte sind zwei Punkte angesprochen worden, die ich sehr wohl beantworten muss.
Der eine Punkt ist der, dass Herr Abgeordneter Bucher mich ersucht hat, hier Klarheit zu schaffen. Es ging darum, ob die Verfolgung des Verkaufes als Einzelprojekte beziehungsweise in Teilpaketen beabsichtigt war und dass es Gutachter gegeben hat, die das eine oder das andere vorgeschlagen haben.
Ich darf an dieser Stelle auf den Bericht des Rechnungshofes 2007/3, Seite 118, Punkt 11.1 verweisen, wo Folgendes ausgeführt ist:
„Schon in seinem Angebot wies der später beauftragte Berater darauf hin, dass die Summe der Einzelpreise der Bundeswohnbaugesellschaften vermutlich höher sein werde als der Preis, der bei einem Paketverkauf erzielt werden kann, weil beim Einzelverkauf der jeweils potentiell interessierteste Investor den Zuschlag erhalten würde.“
Wir haben eben festgestellt, dass dann beim Last and final offer, das heißt auch im endgültigen Verkaufsvertragsentwurf bereits, der den Bietern Ende Mai 2004 zur Legung des verbindlichen Angebots zugesandt wurde, eben die Möglichkeit zum Erwerb einzelner Gesellschaften nicht mehr vorgesehen war.
Also Gegenstand der Prüfungen im Bereich der
Bundeswohnbaugesellschaften war,
zu schauen, ob die Ziele, die man sich vorgenommen hat, erreicht wurden oder
nicht. Es waren dies die Erlösmaximierung, der Verkauf innerhalb eines
bestimmten Zeitrahmens beziehungsweise Vollständigkeit der
Verwertung. Letzter Punkt wurde zu 100 Prozent erfüllt. Was den
Abschluss des Verkaufsprozesses betrifft, hat es Verzögerungen
gegeben. Was die Erlösmaximierung betrifft, ist auf der einen Seite
positiv zu erwähnen, dass eine Ergebnisverbesserung des Bundeshaushaltes
in Höhe von 9 Millionen € pro Jahr bewirkt worden
ist, gleichzeitig aber auch, dass das Ziel der Erlösmaximierung als
solches nicht erreicht worden ist, weil eben erlössteigernde Potentiale
nicht berücksichtigt beziehungsweise nicht ausreichend berücksichtigt
wurden.
Es hat dies Frau Abgeordnete Moser angesprochen. Es ging hier darum, dass nachträglich auf Einweisungsrechte verzichtet worden ist, was nicht nachvollziehbar war, wobei ein Potential von 200 Millionen € netto nicht realisiert worden ist. Es ging darum, dass es durch die Einräumung eines Vorkaufsrechtes zu einer Erlöseinbuße im Rahmen des Verkaufs von 3,61 Millionen gekommen ist. Und es ging darum, was wir bereits angesprochen haben, dass nicht zumindest probiert worden ist, ob nicht im Rahmen von Teilpaketen ein höherer Kaufpreis erzielt werden kann.
Zu den Ausführungen des Abgeordnetem Gradauer, der angesprochen hat, dass ich zufrieden bin. – Man kann nie zufrieden sein. Es kann alles besser werden. Aber wir sind auf einem guten Weg, und sehr viele Empfehlungen des Rechnungshofes werden aufgegriffen und auch umgesetzt.
Sie haben auch das Projekt Bindermichl angesprochen, das wir in der letzten Plenarwoche behandelt haben. Hier haben wir aufgezeigt, wo die Probleme lagen. Wir haben aufgezeigt, was Sie auch angesprochen haben, nämlich dass die Ausschreibung man-
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