Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 251

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Dieses Informationsdefizit des jeweiligen Landeshauptmannes und der zuständigen Bundesminister gehört jedenfalls repariert. Ich kann diesem Antrag einiges abgewin­nen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 478/A dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zu.

21.28.5117. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfas­sungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (542/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck als Antragsteller zu Wort. Er hat sich eine Redezeit von 5 Minuten gewünscht. – Bitte.

 


21.29.22

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Vor einiger Zeit gab es im Hauptausschuss schon einmal ein kurzes Geplänkel, eine Debatte, und zwar ging es um die Wahl und Benennung von Mitgliedern zum Europäischen Rechnungshof.

Im Hauptausschuss wurde dann gefragt, wer denn die anderen Bewerber gewesen wä­ren, und darauf wurde von Regierungsseite, von der Frau Staatssekretärin, kurz geant­wortet, dass die Nennung der anderen Bewerber dem Datenschutz unterliege. Auch eine schriftliche Anfrage unsererseits wurde in diese Richtung beantwortet.

Wir alle wissen und haben ja reichlich Erfahrung schöpfen können, wie es in unserer Republik überhaupt mit der Auskunft seitens diverser Regierungsstellen bestellt ist. Das wissen vor allem jene, die in den Untersuchungsausschüssen tätig waren. Ich er­innere zum Beispiel an den Aktenkoffer voll mit Unterlagen, denen so gut wie nichts zu entnehmen war, weil alles geschwärzt war, weil alles angeblich dem Datenschutz un­terliegt.

Ich glaube überhaupt, dass die Verfassungskultur in unserem Lande einiges zu wün­schen übrig lässt. Ich denke nur an die große Debatte, die wir zuletzt hatten, und zwar betreffend die Volksanwälte. – Haben Sie eigentlich schon einmal überlegt, was die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in dieser Frage wirklich bedeutet?

Der Verfassungsgerichtshof hat aus rein formalen Gründen gesagt, dass es sich hier um eine politische Entscheidung handelt, und diese ist nicht überprüfbar. – Ich bringe Ihnen jetzt ein Beispiel dafür, wie man das Gesetz über die Volksanwälte so auf den Kopf stellen könnte, dass Kreisky im Grabe rotieren müsste.

Die stärkste Partei – damit habe ich den Vorsitz im Hauptausschuss – hat eine Koali­tion mit der fünft- und sechststärksten Partei. Und diese Koalition kommt überein: Wir drei stellen die drei Volksanwälte. Der Vorsitzende des Hauptausschusses schmettert alle anderen Vorschläge ab und lässt nur über den Vorschlag, den die Koalition, be­stehend aus der stärksten, der fünft- und sechststärksten Partei, eingebracht hat, ab­stimmen. (Ruf bei der ÖVP: Wählerwille!)

 


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