Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 255

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Abgeordneter Dr. Aspöck noch einmal zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Aspöck  auf dem Weg zum Rednerpult –: Brauche ich nicht mehr!)

 


21.44.06

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kol­legen! Kollegin Karl hat sich in einigen wesentlichen Punkten, glaube ich, doch sehr geirrt. (Abg. Großruck: Nein, nein!)

Zunächst möchte ich die Frage aufgreifen, was gemacht wird, wenn einer der Berech­tigten niemanden benennt: Denken Sie bitte an die Bestimmung bei den Volksanwäl­ten: Die drei mandatsstärksten Parteien sind berechtigt, Nennungen abzugeben. – Nir­gends ist dort eine Verpflichtung vorgesehen. Das ist also kein echtes Problem.

Zum Zweiten – dann bin ich gleich wieder fertig – hat Frau Kollegin Karl offensichtlich, als sie hier beim Rednerpult gestanden ist, ein kleines Informationsdefizit gehabt. Es gibt nämlich einen weiteren bereits eingebrachten Antrag, indem es dann heißt: Arti­kel 23c Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Wortfolge „des Rechnungshofes“ entfällt.

Damit, Frau Kollegin, ist jeglicher Widerspruch, den Sie vermeintlich aufgezeigt haben, wieder aufgehoben! (Beifall bei der FPÖ.)

21.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 542/A dem Verfassungsausschuss zu.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

21.45.21Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung aller Vorgänge, die mit dem an österreichischen Vertretungsbehörden, Botschaften, Berufs- und Honorarkon­sulaten aufgezogenen illegalen Visa-Handel in Zusammenhang stehen.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich ille­galen Visa-Handel

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:6, V:6, G:2, F:2, B:1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung aller Vorgänge, die mit dem an österreichischen Vertretungsbehörden, Botschaften, Berufs- und Honorarkonsulaten, aufgezogenen illegalen Visa-Handel in Zusammenhang stehen.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

Aufklärung über sämtliche illegale Visa-Erteilungen seit dem Jahr 2000 von allen öster­reichischen Vertretungsbehörden;

 


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