Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich Herr Abgeordneter Dr. Aspöck noch einmal zu Wort gemeldet. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Aspöck – auf dem Weg zum Rednerpult –: Brauche ich nicht mehr!)
21.44
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Karl hat sich in einigen wesentlichen Punkten, glaube ich, doch sehr geirrt. (Abg. Großruck: Nein, nein!)
Zunächst möchte ich die Frage aufgreifen, was gemacht wird, wenn einer der Berechtigten niemanden benennt: Denken Sie bitte an die Bestimmung bei den Volksanwälten: Die drei mandatsstärksten Parteien sind berechtigt, Nennungen abzugeben. – Nirgends ist dort eine Verpflichtung vorgesehen. Das ist also kein echtes Problem.
Zum Zweiten – dann bin ich gleich wieder fertig – hat Frau Kollegin Karl offensichtlich, als sie hier beim Rednerpult gestanden ist, ein kleines Informationsdefizit gehabt. Es gibt nämlich einen weiteren bereits eingebrachten Antrag, indem es dann heißt: Artikel 23c Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Wortfolge „des Rechnungshofes“ entfällt.
Damit, Frau Kollegin, ist jeglicher Widerspruch, den Sie vermeintlich aufgezeigt haben, wieder aufgehoben! (Beifall bei der FPÖ.)
21.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 542/A dem Verfassungsausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses betreffend Untersuchung aller Vorgänge, die mit dem an österreichischen Vertretungsbehörden, Botschaften, Berufs- und Honorarkonsulaten aufgezogenen illegalen Visa-Handel in Zusammenhang stehen.
Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
der Abgeordneten Rosenkranz, Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter gemäß § 33 GOG betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hinsichtlich illegalen Visa-Handel
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:6, V:6, G:2, F:2, B:1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Untersuchung aller Vorgänge, die mit dem an österreichischen Vertretungsbehörden, Botschaften, Berufs- und Honorarkonsulaten, aufgezogenen illegalen Visa-Handel in Zusammenhang stehen.
Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:
Aufklärung über sämtliche illegale Visa-Erteilungen seit dem Jahr 2000 von allen österreichischen Vertretungsbehörden;
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