Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 257

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Im Sinne des § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung (Abg. Dr. Graf: Frau Präsidentin! Zur Geschäftsordnung!) – Moment! – beträgt die Redezeit in dieser Debatte 5 Minuten, wobei der Erstredner zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt.

Herr Abgeordneter Graf, zur Geschäftsordnung. – Bitte.

 


21.46.07

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wir kommen nun zur Verhandlung eines Antrages betreffend Einset­zung eines Untersuchungsausschusses. Dies betrifft massiv die Gesamtinteressen der Bundesregierung sowie auch das Außenministerium.

Ich stelle daher gemäß § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Nationalrates den An­trag, den Herrn Bundeskanzler sowie die Frau Außenministerin zu laden, damit diese bei diesem Gegenstand Stellung nehmen können. (Beifall bei der FPÖ.)

21.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Gibt es dazu noch – wie üblich – weitere Wort­meldungen? – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse daher sofort über den gestellten Geschäftsordnungsantrag auf Anwesenheit der beiden Mitglieder der Bundesregierung abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das findet nicht die Mehrheit und ist damit abgelehnt.

*****

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Rosenkranz. Ihre Re­dezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


21.47.52

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Auch wenn es spät ist, auch wenn es nette Bälle gibt (Ruf bei der ÖVP: Das müssen Sie dem Stra­che sagen! – weitere Zwischenrufe): Wir beschäftigen uns hier mit einem Thema, das tatsächlich ernst zu nehmen ist und dem Sie hier bitte auch die notwendige Aufmerk­samkeit widmen sollten.

Sie haben vielleicht in dieser Woche den Prozess, der schon vorige Woche begonnen hat, bezüglich des Visa-Handels an österreichischen Botschaften ein bisschen mitver­folgt. Jeder, der das verfolgt hat, muss ernsthaft zugeben: Am Montag, dem 28., ist es da wirklich zu einem ganz entscheidenden Wendepunkt gekommen: Es hat sich der österreichische Generalkonsul in Budapest, Johann Deutsch, selbst massiv belastet! – Wenn Ihnen das vielleicht aufgefallen ist.

Johann Deutsch, der 2003 dem mittlerweile verstorbenen Generalkonsul Johann Rapp gefolgt ist, hat vor Gericht zugegeben, schon unmittelbar nach seinem Amtsantritt habe er erkannt, dass sein Vize einen regen Handel mit Visa betrieben hat. Er hat von An­fang an gesehen, dass das so ist, es war im klar, das ersichtlich etwas nicht in Ord­nung ist, er hat aber dennoch dieser Praxis zugesehen, denn es habe ihm eine Ver­setzung in einen Verwaltungsdienst gedroht und er sei eingeschüchtert worden. – Das hat ein Generalkonsul vor Gericht ausgesagt.

Schon am 18., vorher, hat dieser Vizekonsul in Budapest bekannt, dass er sich des Amtsmissbrauches, der Bandenbildung und der kriminellen Vereinigung schuldig fühlt. Und er hat dort auch gesagt, dass seines Wissens das Außenministerium davon ge­wusst hat.

 


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