7. Haben Sie Frau Kampusch sofort, nachdem Ihnen diese Fehler bekannt wurden, darüber informiert, um ihr die Chance zu geben, Schadenersatzansprüche im Wege der Amtshaftung geltend zu machen?
8. Wenn nein, warum haben Sie Frau Kampusch nicht vor der Sitzung des Innenausschusses am 5.2.2008 informiert?
9. Sie haben mehrmals behauptet, dass es in obigen Zusammenhängen keine Weisung gegeben habe. Im Widerspruch zu Ihren Äußerungen stellt Prof. Adamovich im Zwischenbericht seiner Kommission fest: „So betrachtet können die aus dem E-Mail-Verkehr hervorgehenden Äußerungen des Generalmajors Treibenreif durchaus als Weisungen verstanden werden (für das zitierte E-Mail vom 4.9.2006 ist dies nahezu mit Sicherheit anzunehmen)." Halten Sie Ihre Äußerung, es habe keine Weisung gegeben, auch jetzt noch aufrecht?
10. Sie haben am 14.2.2008 vor dem Bundesrat erklärt: „Es war immer klar, dass es eine Evaluierung geben wird. Evaluierungen werden dann durchgeführt wenn ein Fall tatsächlich abgeschlossen ist. Das ist er nicht mit Bekanntwerden des Täters, sondern dann wenn die Arbeit der SOKO tatsächlich beendet ist, wenn man sichergehen kann, dass keine neuen Hinweise und Verdächtigungen mehr dazu kommen und die begleitenden Verfahren abgeschlossen sind.“ Wann sind diese Verfahren eingestellt worden?
11. Kurz nach Bekanntwerden der Ermittlungsfehler am 5.2.2008 haben Sie eine Evaluierungskommission eingesetzt. Welche Verfahren sind kurz vor der Einsetzung der Kommission eingestellt worden?
12. Am 2. Oktober 2007 erklärten Sie in der ZiB 2:
Platter Günther (ÖVP): Aber es war klar, schon im Jahre 2003, wurde bereits ein humanitärer Aufenthaltstitel verlangt. Dort wurde das in der ersten Instanz bei der Bezirkshauptmannschaft und im Innenministerium abgelehnt. Es war klar, dass man keinen Aufenthalt, keinen humanitären Aufenthalt bekommt und aber auch kein Asyl bekommt. Und eines möchte ich auch sagen: Es sind auch Familienmitglieder straffällig geworden und deshalb ist es schon notwendig, dass man hier einen Weg geht, dass man nicht alles tolerieren kann.
Wolf Armin (ORF): Aber können wir das jetzt einmal konkret machen, weil das den ganzen Tag heute durch die Medien geistert. Was heißt, Familienmitglieder sind straffällig geworden? Soweit bekannt, gibt es gegen einen der älteren Buben offenbar ein Urteil wegen versuchter gefährlicher Drohung. Das klingt ein bisschen nach Disco-Rauferei oder so etwas.
Platter Günther (ÖVP): Nein, es gibt hier eine Verurteilung und es gibt aber auch Anzeigen. Es –
Wolf Armin (ORF): Weswegen?
Platter Günther (ÖVP): Es – Paragraph 270 der Strafgesetzordnung, des Strafgesetzbuches, also die gefährliche Drohung“
Wer hat Ihnen die EKIS-Daten, auf die Sie hier Bezug nehmen, bekannt gegeben?
13. § 270 StGB behandelt den „tätlichen Angriff auf einen Beamten“. Hat ein Mitglied der Familie Zogaj einen tätlichen Angriff gegen einen Beamten begangen?
14. Wenn nein, warum haben Sie das öffentlich behauptet?
15. „Hören Sie endlich auf die Bevölkerung zum Narren zu halten und verurteilte Gewalttäter zu decken“, richtet VP-Landesgeschäftsführer LAbg. Mag. Gerhard Karner den eindringlichen Appell an SP-NÖ und NÖ Grüne. (APA OTS 0096, 16.11.2007) Der
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