Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 86

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Die Frage ist nun, was der Richter meint, wenn er sagt, dass „nach unserem Verständ­nis viel mehr Angeklagte hier hätten sitzen müssen“. – Das ist eine interessante Frage. Und die Frage, die sich zudem stellt, ist: Wie konnte das so lange gehen? Schon 2001 und 2002 hat es Warnungen gegeben: die Warnungen des Abgeordneten zum oberös­terreichischen Landtag außer Dienst, des Sozialdemokraten Helmut Edelmayer; eben­so jene der Generalkonsulin Andrea Sandhacker, die in einer Stellungnahme schrieb, bei ihrem Dienstantritt sei die österreichische Botschaft in Belgrad „eine Visashopping­stelle nach außen und ein Selbstbedienungsladen nach innen“ gewesen.

Detailliert zeigte Frau Konsulin Sandhacker auf, wer interveniert hat, wo interveniert worden ist, und sie sagte, stapelweise seien Visaanträge erledigt worden, obwohl die Unterlagen unvollständig, zweifelhaft und gefälscht gewesen seien. Und es wurden Weisungen erteilt, wie derartige Visa trotzdem auszustellen sind. – Das sagte also die Generalkonsulin.

Und wer es noch genau gewusst hat, war der damalige Stellvertretende Leiter des Bundesasylamtes Salzburg, Hermann Winkler, der in seinem Buch „Asylconnection“ schrieb, eine beliebte und immer wiederkehrende Methode der Antragstellung von Asylanträgen sei die legale Einreise mit einem Schengen-Visum.

Jetzt kann man fragen: Was ist mit den Warnungen geschehen? – Die Antwort ist ein­fach: nichts! Man fragt allerdings auch, was mit den Warnern passiert ist. Helmut Edelmayer wurde abgewimmelt, Generalkonsulin Andrea Sandhacker wurde diffamiert und gegen ihren Willen von ihrem Posten entfernt. Auch Mag. Hermann Winkler ist na­türlich nicht mehr der Stellvertretende Leiter des Bundesasylamtes Salzburg, sondern ist irgendwo in irgendeine „Strafstelle“ versetzt worden und hatte zudem mit massiven dienstinternen Problemen zu kämpfen.

Beide Ministerien, Innenministerium wie Außenministerium, sind in dieser Sache ge­fragt; in einem die Fachaufsicht, im anderen die Dienstaufsicht.

Das sind aber nicht die einzigen Kreise, die genau mit diesem Problem zu tun haben. Ich erwähne etwa nur (in Richtung ÖVP) Ihren Abgeordneten Otto Gumpinger, der in erster Instanz wegen Schlepperei verurteilt wurde; des Weiteren – das habe ich schon das letzte Mal hier erzählt – zwei Bezirkshauptmannschaften in Niederösterreich, wo die Bezirkshauptleute von Horn und Lilienfeld, als Entlastungszeugen vor Gericht zitiert, vor diesem zugeben mussten, dass sie im vollen Wissen, dass es sich um Pros­tituierte handelt, eine Aufenthaltsgenehmigung vergeben haben. Hat das irgendje­manden in Niederösterreich interessiert? (Abg. Strache: Das ist unglaublich! Aber das ist die Methode!)

Ich habe dazu eine Anfrage gestellt, und der Herr Landeshauptmann hat gesagt, das gehe ihn überhaupt nichts an. (Rufe bei der FPÖ: Wie heißt denn der Landeshaupt­mann?) Ich habe dann an den Herrn Innenminister eine Anfrage gestellt, und dieser hat gesagt, das sei Sache der mittelbaren Bundesverwaltung und gehe daher den Lan­deshauptmann etwas an. – So wird man in dieser Sache hin- und hergeschickt! Man weiß nichts von einem Disziplinarverfahren; ich kenne nicht einmal eine Stellungnah­me. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Da nützt es nichts, Herr Hornek, wenn Sie sich ... (Ruf bei der ÖVP: Sie sind im Wahlkampf!) – Nein, ich bin nicht im Wahlkampf! Die Dinge sind mir wirklich ernst.

Ich habe es bis vor Kurzem für unmöglich gehalten, dass ein Hofrat, dass ein Bezirks­hauptmann tatsächlich eine Aufenthaltsgenehmigung für Prostituierte ausstellt und nie­mand sich dafür interessiert, warum er das tut, wer etwas davon hat, und dass das ein­fach so untergeht, obwohl es bekannt ist! (Abg. Strache: Und die ÖVP schützt und steht dahinter!) Das interessiert mich sehr, auch als Staatsbürgerin interessiert mich das sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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