Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Ich habe jetzt auch gehört, es besteht großes Vertrauen in die Justiz. – Na dann, nur zu! Die justizielle, die rechtliche Frage ist geklärt – und jetzt geht es um die politische Verantwortung.

Die Argumente des Außenamtes, die über die Jahre gebracht wurden – diese Sache geht ja schon über zehn Jahre; die ersten Anfragen zu diesem Thema kamen ja schon vor Jahren –, kenne ich. Es gab dazu eine Reihe von Anfragen unseres damaligen Klubobmannes Stadler. Und die Argumente des Außenamts – Kyrle, Staatssekretär Winkler, auch die der früheren Außenministerin Ferrero-Waldner – lauteten: alles Ein­zelfälle!  Dazu kann ich nur sagen: verdammt viele „Einzelfälle“! 3 000 „Einzelfälle“ wurden jetzt einmal angesprochen, zwei Prozesse; heute hat einer begonnen, und der nächste ist schon in Vorbereitung.

Meine Damen und Herren, diese „Argumente“ sind doch in sich zusammengebrochen!

Frau Außenministerin Plassnik, Sie verkennen die Situation völlig! Ich darf Ihnen aus der Urteilsbegründung, die ja fast noch mehr zu denken gibt als die Urteile selbst – und vor allem auch für die Damen und Herren vor den Fernsehschirmen –, etwas vorlesen.

Richter Liebetreu schrieb:

Der illegale Visahandel an den österreichischen Behörden sei „nicht zu übersehen“ und „in ganz Serbien bekannt“ gewesen. In Wien habe man aber „überhaupt nichts unter­nommen“, obwohl in einigen Fällen das Botschaftspersonal gewarnt hat. „Es wurden Hilferufe nach Wien abgesandt, was offensichtlich nicht ... bei den österreichischen Ministerien erwünscht schien.“

Dann wurde über einen Kontrollbesuch gesprochen, bei dem lediglich absolute Lappa­lien, die überhaupt nichts mit der Sache zu tun hatten, beanstandet wurden, etwa die telefonische Nicht-Erreichbarkeit. Der tausendfache Missbrauch wurde jedoch nicht festgestellt!

Weiters schrieb der Richter, dass er während des Verfahrens benachrichtigt wurde, dass diese rechtswidrigen Praktiken weitergehen. (Abg. Strache: Weitergehen! Unge­heuerlich! Und man schaut zu!)

Sie, Frau Außenministerin Plassnik, beklagen das Koalitionsklima, Sie verweisen auf Anfragen, auf die Sie aber nicht verweisen sollten, denn Ihre Antworten kann man wirk­lich nur als äußerst unzureichend bezeichnen. Und Sie, Frau Bundesministerin, sa­gen am Tag nach der Urteilsverkündung, das Außenministerium werde auch „in Zu­kunft“ sämtliche in seinem Bereich liegende Möglichkeiten nützen, „um jeglichen Miss­brauch zu verhindern“. – Das ist doch geradezu unglaublich.

Vier Tage nachher sagen Sie, Frau Ministerin: Die Visavergabe an österreichischen Konsulaten ist „missbrauchsfest“.

Frau Außenministerin, das ist nicht diplomatische Sprechweise, sondern Realitätsver­weigerung – Realitätsverweigerung, der aber eine österreichische Ministerin nicht an­heim fallen sollte! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Urteilsbegründung beschreibt nicht weniger, meine sehr verehrten Damen und Herren, als dass österreichische Behörden in Kooperation mit Schlepperorganisationen Schengen-Visa in großem Umfang illegal vergeben und damit illegale Einwanderung möglich gemacht und an ihr verdient haben!

Was in dieser Urteilsbegründung beschrieben wird, das ist die Verbindung von Behör­den und Verbrechen, was beschrieben wird, ist das Prinzip der organisierten Kriminali­tät. – So ist es.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite