Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 97

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Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen und verteilen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Schüssel, Mag. Kukacka, Mag. Donnerbauer, DI Missethon, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Aufklärung von Vorwürfen im Bereich des Innenres­sorts und der Justiz

eingebracht in der 49. Sitzung des Nationalrates am 3. März 2008 im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage 3658/J betreffend „Missbrauch des Innenministeriums für par­teipolitische Zwecke“

Der ehemalige Leiter des Bundeskriminalamtes, Dr. Herwig Haidinger, hat im Innen­ausschuss des Nationalrates vom 5. Feber 2008 Vorwürfe gegen das Innenministe­rium, die bereits im Juli 2007 seitens des Innenministeriums der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht wurden, erhoben. Diesen Anschuldigungen, die in der Zwischenzeit nicht erhärtet werden konnten, ist sofort vom Bundesministerium für Inneres, der Staatsanwaltschaft und vom Parlament nachgegangen worden.

Außerparlamentarisch wurden zu einer restlosen Aufklärung bisher folgende Maßnah­men ergriffen:

1. Am 11. Feber 2008 wurde unter der Leitung des früheren Präsidenten des Verfas­sungsgerichtshofes, Dr. Ludwig Adamovich, sowie unter Mitwirkung international aner­kannter Experten, eine weisungsfreie und unabhängige Kommission eingesetzt, um die Vorfälle rund um den Kriminalfall Natascha Kampusch zu evaluieren und aufzuklären.

2. Parallel dazu hat die Staatsanwaltschaft zu den Vorwürfen von Dr. Haidinger Ermitt­lungen aufgenommen.

3. Am 18. Feber 2008 wurde unter der Leitung des Vorarlberger Sicherheitsdirektors, Dr. Elmar Marent, eine besondere Ermittlungsgruppe eingesetzt, um ausschließlich im Auftrag der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Vorwürfe des Amtsmissbrauchs und des Bruchs der Amtsverschwiegenheit zu ermitteln.

4. Im Zuge des BAWAG-Prozesses gab es die Einvernahme des ehemaligen BKA-Chefs, Dr. Herwig Haidinger.

Auf parlamentarischer Ebene wurden folgende Initiativen ergriffen:

1. Bei der oben erwähnten Sitzung des Innenausschusses des Nationalrates vom 5. Feber 2008 hat Bundesminister Platter die Amtsverschwiegenheit von Dr. Haidinger aufgehoben.

2. Am 13. und 25. Feber 2008 gab es Sitzungen der Präsidialkonferenz des Nationalra­tes, die sich mit den Vorwürfen von Dr. Haidinger befassten und teilweise öffentliche Sitzungen des Innen- und Justizausschusses vereinbarten.

Dazu ist im Präsidialprotokoll folgendes wörtlich festgehalten:

„eine Befragung von Auskunftspersonen im öffentlichen Teil einer Ausschusssitzung ohne Entbindung von der Amtsverschwiegenheit erscheint wenig sinnvoll“.

Während sich Bundesminister Platter an diese einvernehmliche Empfehlung der Präsi­dialkonferenz gehalten hat, hat es Frau Bundesminister Dr. Berger trotz heftiger Pro­teste mehrerer Fraktionen abgelehnt, ihre Beamten von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden.

 


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