Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 98

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Darüber hinaus hat die SPÖ im Justizausschuss versucht, die Einladung der Mitglieder der Staatsanwaltschaft und der Oberstaatsanwaltschaft als „Auskunftspersonen“ zu verhindern, was ihr letztlich nicht gelang.

In der Präsidialsitzung bestand weiters Einvernehmen darüber, „dass die Endberichte der Evaluierungskommission und der Oberstaatsanwaltschaft auf jeden Fall dem Aus­schuss für innere Angelegenheiten bzw. dem Justizausschuss vorgelegt werden sol­len“.

3. Am 14. Feber 2008 präsentierte Bundesminister Platter im Plenum des Bundesrates die letzten Sicherheitsberichte; gleichzeitig beantwortete er dabei sowie bei einer ein­gebrachten Dringlichen Anfrage mehrere Stunden lang konkrete Anfragen.

4. Am 26. Feber 2008 wurde dem Innenausschuss des Nationalrates der Zwischenbe­richt der Evaluierungskommission durch Dr. Adamovich präsentiert. Sowohl Dr. Haidin­ger als auch Mag. Kreutner (Leiter des Büros für interne Angelegenheiten) standen dem Innenausschuss für Auskünfte und Diskussionen zur Verfügung.

5. Am 29. Feber 2008 fand die in der Präsidialsitzung vereinbarte Sitzung des Justiz­ausschusses mit Staatsanwälten als Auskunftspersonen statt, bei der allerdings die Justizministerin ihre Beamten – entgegen den Intentionen der Präsidialkonferenz – nicht von der Amtsverschwiegenheit entband.

Am 29. Feber 2008 teilte die Richterin im BAWAG-Strafprozess mit, dass Akten aufge­taucht seien, die den Verdacht auf umfangreiche Finanzierungen der SPÖ und des ÖGB durch die BAWAG in der Höhe von über einer Milliarde Schilling (über 72 Millio­nen Euro) aufzeigen.

All diese Vorgänge bedürfen, wie es Vizekanzler Mag. Molterer gefordert hat, der rest­losen und objektiven Aufklärung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Um eine seriöse und sachliche Diskussion über die Frage der politischen Verantwor­tung aufgrund objektiver Ermittlungen durch unabhängige Behörden bzw. Kommissio­nen zu ermöglichen, wird der Bundesminister für Inneres ersucht, die unter dem Vorsitz des ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshof, Dr. Adamovich, weisungsfrei gestellte Kommission zur Aufklärung von möglichen Bewertungsfehlern im Rahmen der Ermittlungen im Fall von Natascha Kampusch im Jahr 1998 und danach allenfalls er­folgten Vertuschungsversuchen mit allen Mitteln zu unterstützen und den Nationalrat – unter Einbindung des Innenausschusses – ehestmöglich und umfassend zu informie­ren.

Dies soll – wie in der Präsidialkonferenz einvernehmlich vereinbart – durch einen End­bericht des Vorsitzenden der Evaluierungskommission im Innenausschuss erfolgen.

Dabei sollen die in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehenden Auskunftspersonen – wie ebenfalls in der Präsidialsitzung akkordiert – von der Amtsverschwiegenheit ent­bunden werden.

Weiters wird der Bundesminister für Inneres ersucht, der eingesetzten Ermittlungsgrup­pe, unter der Leitung von Sicherheitsdirektor Dr. Marent, alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um die Ermittlungen auch weiterhin weisungsfrei führen und möglichst rasch abschließen zu können.

 


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