Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 113

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dere im Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und internationale Angelegenheiten

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 6, ÖVP: 6, GRÜNE: 2, FPÖ: 2, BZÖ: 1 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung aller Abläufe und Entscheidungen im Zusammenhang mit den Vorwür­fen über die Amtsführung insbesondere im Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundesministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und internationa­le Angelegenheiten insbesondere auch seit dem Jahr 2000 (hinsichtlich etwa des Ent­führungsfalles „Kampusch“ ab dem Zeitpunkt der Entführung). Dabei sind insbeson­dere folgende Punkte zu behandeln:

Aufklärung, ob es bei den kriminalpolizeilichen und gerichtlichen Ermittlungen im Fall „Kampusch“ zu schweren Fehlern gekommen ist;

Aufklärung, ob vor den NRW 2006 vom Kabinett der Bundesministerin für Inneres (KBM) dem damaligen Direktor des BKA die Weisung erteilt wurde, die Vernehmung eines Zeugen im Zusammenhang mit dem Fall „Kampusch“ vor den Wahlen zu unter­lassen;

Aufklärung, ob im weiteren die Evaluierung der kriminalpolizeilichen Ermittlungen im Fall „Kampusch“ verhindert und schwere Fehler bei den Ermittlungen vertuscht oder gar nicht untersucht wurden;

Aufklärung, ob das KBM im Rahmen der kriminalpolizeilichen Aufklärung der „BAWAG-Affäre“ vor den NRW 2006 gezielt Material für den Wahlkampf gegen die SPÖ vom Bundeskriminalamt (BKA) und anderen Dienststellen anforderte;

Aufklärung, ob diese Unterlagen vom KBM gezielt an Medien weiter gegeben wurden;

Aufklärung, ob in diesem Zusammenhang auch in anderen Bundesministerien – insbe­sondere im Bundesministerium für Finanzen und im Bundesministerium für Justiz – gezielt Material für den Wahlkampf gegen die SPÖ angefordert und an Medien weiter gegeben wurde;

Aufklärung, ob Beamte des BKA vom Bundesminister für Inneres angewiesen wurden, gegen den Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr eine Anzeige wegen des Verdachts der Schlepperei ohne sachliches Substrat bei der StA einzubringen, um ihn als Leiter einer Kommission des Menschenrechtsbeirats zu verhindern;

Aufklärung, ob der damalige Chef des KBM Mag. Philipp Ita mittels Weisung an oder durch politischen Druck auf den damaligen Direktor des BKA versucht hat, Akten, die dem Untersuchungsausschuss "Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" („Banken-Untersuchungsausschuss“) vom BKA zur Verfü­gung gestellt werden sollten, vorher dem Klub der ÖVP zukommen zu lassen;

Aufklärung, ob dem Untersuchungsausschuss "Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" („Banken-Untersuchungsausschuss“) ein Dokument im Zusammenhang mit der damaligen Außenministerin Ferrero-Waldner nicht oder verändert zugeleitet wurde;

Aufklärung darüber, ob und inwieweit vom Untersuchungsausschuss "Finanzmarktauf­sicht, BAWAG, Hypo Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister" angeforderte Akten dem Ausschuss verspätet, manipuliert oder gar nicht zugeleitet wurden;

Aufklärung über die mögliche Finanzierung von ÖGB und SPÖ durch die BAWAG;

 


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