Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 117

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Dem Staatsanwalt hat Haidinger, wie er ausführte, unter anderem auch von Weisun­gen in Zusammenhang mit der Bewilligung einer Schießstätte und dem Umbau der Ge­denkstätte Mauthausen berichtet, zudem gebe es den Verdacht, dass eine Weisung von Ex-Innenministerin Liese Prokop an ihren Kabinettschef Philipp Ita in Bezug auf ein Waffengeschäft mit dem Iran nicht befolgt worden sei. Vorwürfe, er habe Abgeordne­tem Peter Pilz vertrauliche Informationen zukommen lassen und dem Kärntner Landes­hauptmann Jörg Haider Informationen angeboten, wenn dieser sich für ihn verwende, wies Haidinger ausdrücklich zurück.[...]

Der ehemalige Leiter des Bundeskriminalamts Herwig Haidinger berichtete den Abge­ordneten eingangs über einige Vorwürfe, die er gegenüber der Staatsanwaltschaft ge­äußert habe. Unter anderem werde untersucht, ob in Zusammenhang mit einem Umfall im Jahr 2002 Amtsmissbrauch und Versicherungsbetrug vorliege, skizzierte er. Weiters habe er das Nichtbeachten eines Haltezeichens durch einen Beamten mit dem Staats­anwalt erörtert.

Was die Verdachtslage in Bezug auf das Waffengeschäft mit dem Iran anlangt, sei ihm berichtet worden, dass es ein Treffen Prokops mit der amerikanischen Botschaft gege­ben habe; Prokop habe Ita angewiesen, die Restlieferung zu stoppen. Trotzdem seien alle Gewehre ausgeliefert worden.

In Bezug auf den Umbau der Gedenkstätte Mauthausen sei eine Mitarbeiterin des Innenministeriums angewiesen worden, die Ausschreibung so zu formulieren, dass ein Architekt, der damals keine entsprechende Berufsberechtigung gehabt habe, den Auf­trag bekomme, erklärte Haidinger. Weiters habe man einen Gutachter angehalten, eine Schießstätte zu genehmigen, obwohl sie nicht der Norm entsprochen habe.

Zur Causa BAWAG hielt Haidinger fest, er habe nie Weisungen erhalten, die Auswir­kungen auf das Ermittlungsergebnis gehabt hätten, also etwa die Weisung, etwas zu unterlassen. Das habe er auch nie behauptet. Er sei aber angehalten worden, La­dungstermine und Ermittlungsergebnisse an die Ressortleitung zu übermitteln, wobei sich das Ressort ausschließlich für Geldflüsse zwischen der BAWAG bzw. dem ÖGB und der SPÖ interessiert habe. Da diese Weisung an sich nicht rechtswidrig gewesen sei, habe er sie auch nicht schriftlich verlangt, sagte Haidinger. Als er allerdings fest­stellen habe müssen, dass von ihm an das Kabinett übermittelte Informationen an die Öffentlichkeit gelangt seien, habe er diese Informationsübermittlung beendet.

Wer diese Daten an die Öffentlichkeit weitergeleitet habe, wisse er nicht, betonte Hai­dinger. "Ich sicher nicht", bekräftigte er.

Dass er sich gegen eine Zusammenlegung von Gendarmerie und Polizei ausgespro­chen habe, sei eine Unterstellung, unterstrich Haidinger. Er habe sich lediglich dafür eingesetzt, dass es als eine Art Korrektiv zum Wachekörper eine Sicherheitsbehörde gebe, sagte er.

Den Fall Kampusch habe er, so Haidinger, evaluieren wollen, weil aufgrund des vorlie­genden Materials klar gewesen sei, dass die Kriminalpolizei in diesem Fall "nicht gut genug war". Er habe im November 2006 ein Konzept auf Basis eines allgemeinen Er­lasses des Innenministeriums erstellt und im Jänner 2007 mit der Umsetzung des Kon­zepts beginnen wollen. Man könne die Sache auch anders sehen, räumte Haidinger ein, seiner Ansicht nach wären ständig neu auftauchende Hinweise einer Evaluierung aber nicht entgegengestanden. Haidinger zufolge ist die Evaluierung dann allerdings einer anderen Behörde übertragen worden, die seines Wissens nach jedoch nicht tätig geworden sei.

 


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