NATIONALRAT
Aufgrund
eines ausreichend unterstützten Verlangens gemäß § 46
Abs. 6 des Geschäftsordnungsgesetzes wird die nächste (49.)
Sitzung des
N a t i o n a l r a t e s für Montag, den 3.
März 2008, um 10 Uhr einberufen.
Wien, 2008 02 25
Präsidentin
Schriftführer |
Schriftführerin |
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A v i s o
In
dieser Sitzung finden weder eine Aktuelle Stunde noch eine Fragestunde statt.
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Nach Beendigung der 49. Sitzung wird eine weitere
(50.) Sitzung des N a t i o –
n a l r a t e s stattfinden.
In
dieser Sitzung werden in der Geschäftsordnung vorgesehene Mitteilungen
sowie Zuweisungen durch die Präsidentin erfolgen.