Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 89

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Insgesamt kann man im internationalen Vergleich natürlich nur einen Schluss ziehen: dass wir nämlich die Alternativen zur Freiheitsstrafe, die sich in anderen Ländern ent­wickelt haben, in Österreich bisher zuwenig angewendet haben. Es hat die Einführung der Diversion gegeben, die sich gerade auch im Bereich der Jugendlichen sehr positiv ausgewirkt hat, es war aber notwendig, mit einer Reform des Sanktionenrechtes, wie wir es mit Wirksamkeit per 1. Jänner beschlossen haben, noch einmal zusätzliche Al­ternativen einzuführen.

Ich darf daran erinnern, dass hier mit sehr großer Mehrheit das Prinzip der gemeinnüt­zigen Arbeit auf eine gesetzliche Ebene gehoben wurde, gemeinnützige Arbeit als Er­satz für die Freiheitsstrafe. Und das bewährt sich in der Praxis sehr gut.

Wir haben auch eine Reform der bedingten Entlassung durchgeführt – mit der Zielrich­tung, Rückfälle noch besser vermeiden zu können durch eine bessere Begutachtung, durch eine striktere Beaufsichtigung nach der bedingten Entlassung und eine schritt­weise Einführung wieder in die Gesellschaft.

Zu den Neuregelungen für Drittstaatsbürger im Strafvollzug darf ich auch darauf hin­weisen, dass ähnliche Regelungen zum Beispiel schon in der Bundesrepublik Deutsch­land seit längerem bestehen, die einen wesentlich weiteren Anwendungsbereich ha­ben. In der Bundesrepublik Deutschland ist es zum Beispiel möglich, dass Drittstaats­bürger schon vor Abbüßung ihrer Strafe das Land verlassen und mit einem Einreise­verbot belegt werden. Bei uns ist der Anwendungsbereich ein sehr enger. Es dürfen zum Beispiel Sexualstraftäter oder Personen, die mit Freiheitsstrafen wegen Delikten gegen Leib und Leben und da zu einer höheren Strafe als drei Jahre beziehungsweise zu Freiheitsstrafen von fünf Jahren verurteilt wurden, überhaupt nicht unter diese Re­gelung fallen.

Tatsächlich ist es so, dass seit dem Inkrafttreten dieser Regelung 14 Personen verse­hen mit einem Einreiseverbot Österreich verlassen haben. Wenn es anders nicht ver­standen wird, dann ein pragmatisches Element: Warum soll ich denn, wenn ich schon nach Europa zurückkehre, ausgerechnet in jenes Land zurückkehren, in dem mir der Restvollzug der Strafe droht beziehungsweise ein aufrechtes Einreiseverbot besteht! Auch in der Bundesrepublik Deutschland hat es mit einer wesentlich großzügigeren Variante dieser Regelung keine größeren Probleme gegeben.

Es wurde wieder der Vorwurf wiederholt, es wurden keine zusätzlichen Haftplätze er­richtet. Ich darf daran erinnern, dass unter einer Vorgängerregierung der Jugendge­richtshof zugesperrt wurde. Mit dem Zusperren dieses Jugendgerichtshofes sind zirka 100 Haftplätze im ohnehin sehr überlasteten östlichen Teil Österreichs weggefallen.

Meine Planungen gehen in die Richtung, dass wir für den Raum Ostösterreich mit Standort in Wien wieder 450 Haftplätze im Rahmen eines Jugendkompetenzzentrums zusätzlich schaffen (Beifall bei der SPÖ), Haftplätze für Jugendliche, für Frauen, aber auch für den Maßnahmenvollzug. Also zum ersten Mal seit langem kommt es wieder zu einer Aufstockung der Haftplätze.

Obwohl sowohl heute als auch schon in einer Vorgängerdebatte darauf hingewiesen wurde, dass man die Anzeigenstatistik 2001 nicht vergleichen kann mit den Folgejah­ren, weil 2001 mehrere Taten eines Täters als eine gezählt wurden und sie jetzt mehr­fach gezählt werden, ist dies auch heute wieder geschehen. Insofern sind die Verglei­che, Herr Abgeordneter Darmann, die Sie jetzt für die Entwicklung beim Raub und bei anderen Delikten aufgelistet haben, verzerrend. Sie können nicht Zahlen aus 2001 mit Zahlen aus 2006 vergleichen, weil 2001, wie gesagt, weniger Taten gezählt wurden. Wir haben uns darüber ja schon einige Male unterhalten.

Wenn Sie sagen, die Deliktsfähigkeit und die Strafmündigkeit muss unter 14 Jahre ge­senkt werden, dann müssen wir uns noch genauer darüber unterhalten, was Sie damit


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