Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 123

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Seit dem Jänner 2001 sind selbständig erwerbstätige Künstler in Österreich nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz pensions- und krankenversichert und nach dem ASVG auch unfallversichert.

Um Künstler mit niedrigen Einkommen sozial besser absichern zu können, wurde im Jahre 2000 die gesetzliche Grundlage für die Gewährung von Zuschüssen zu den Bei­trägen der gesetzlichen Pensionsversicherung geschaffen, und die Zuerkennung die­ser Zuschüsse erfolgt eben durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds.

Natürlich wird durch diese Lösung – wie auch schon vom Erstredner bekrittelt wurde – keine echte Künstler-Sozialversicherung geschaffen, aber, so, wie das in den Aussen­dungen diverser Vereinigungen zum Ausdruck gekommen ist, in die Rolle von Bittstel­lern werden sie durch diese Lösung mit Sicherheit nicht gedrängt.

Meine Vorrednerin hat schon die Verbesserungen, die Neuerungen, die positiv anzu­merken sind, genannt. Der Beitragszuschuss kann also in Zukunft nicht nur für Beiträ­ge zur gesetzlichen Pensionsversicherung, sondern auch für die Beiträge zur gesetzli­chen Kranken- und Unfallversicherung gewährt werden. Es gibt die Valorisierungsrege­lung für die Einkommensobergrenze, und es gibt auch die Einführung einer Einschleif­regelung für die Rückzahlungsverpflichtung des Beitragszuschusses bei Überschreiten oder Unterschreiten der Einkommensgrenze.

Der Antrag der Grünen geht über das, was heute beschlossen werden soll, weit hi­naus. Hier wird ganz eindeutig eine Grundsicherung angestrebt. Das ist eine Grund­satzfrage, die sich hier schon stellt: Grundsicherung für eine spezielle Gruppe – wo bleibt hier der Gleichheitsgrundsatz?

Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen Diskussionsbeitrag von Norbert Leser, den er vor vielen Jahren schon geleistet hat. Der Artikel hat, sofern ich ihn rich­tig in Erinnerung habe, den Titel gehabt: Die Kunst muss frei sein, aber nicht bis zur Brandstiftung. Norbert Leser hat damals angemerkt, Künstler sind keine Ausnahme­menschen, sie haben in der Gesellschaft keine Ausnahmestellung inne, sondern haben sich natürlich wie alle anderen in diesem Staat, wie jeder Staatsbürger auch an die Ge­setze zu halten, sind unseren Gesetzen unterworfen.

Ich teile diese Ansicht voll und meine auch, dass die Kunst in Österreich im Vergleich zu anderen Staaten viel zu stark von staatlichen Subventionen abhängig ist. Was fehlt – und das wäre der freiheitliche Ansatz – ist die Stärkung des privaten Kunstspon­sorings. Das wäre zum Beispiel ein reiches Betätigungsfeld für den Herrn Finanzminis­ter. Dafür könnte er die nötigen Voraussetzungen schaffen.

Qualität, meine Damen und Herren, setzt sich letztlich immer durch, auch im Bereich der Kunst. Mittelmaß und Unterdurchschnittliches müssen nicht unbedingt mit öffentli­chen Mitteln gefördert werden. Auffallend ist, dass häufig diejenigen, die immer von der Freiheit der Kunst oder der Unabhängigkeit der Künstler, von der Selbständigkeit der Künstler reden, dann plötzlich von totaler sozialer Absicherung sprechen oder diese to­tale soziale Absicherung von einer Gesellschaft fordern, der sie sich manchmal nicht sehr verbunden fühlen. Das ist ein Widerspruch, auf den auch einmal hier in diesem Haus hingewiesen werden muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir brauchen, meine Damen und Herren – und damit komme ich zum Schluss meiner Ausführungen –, in diesem Staat keine Staatskünstler. Wir brauchen keine Künstler, die von Politikern abhängig sind oder die sich von Politikern abhängig fühlen, so wie wir das vor wenigen Tagen noch an einem niederösterreichischen Beispiel gesehen haben. Da sind nämlich knapp vor dem Wahlsonntag noch Inserate erschienen, wo sich im Rahmen von Proponenten-Komitees Künstler für einen bestimmten Politiker ausgesprochen haben und Wahlempfehlungen abgegeben haben. (Abg. Rädler: Nur keinen Neid!)

 


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