Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 122

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Künstler entweder zu viel oder zu wenig verdient haben, sieht das Gesetz doch eine untere und eine obere Einkommensgrenze vor.

Die untere Einkommensgrenze ist die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze, sie liegt derzeit bei einem Einkommen von 4 188 € pro Jahr. Vor allem die Rückforderungen von Personengruppen, die ohnehin über nur sehr geringe finanzielle Mittel verfügen, haben hier berechtigterweise zu Diskussionen und Auseinandersetzungen geführt. Und ich bin mir auch bewusst, dass von Seiten der Betroffenen die ersatzlose Streichung der unteren Einkommensgrenze gewünscht wird. Dieser Punkt hat auch in den Ver­handlungen eine sehr große Rolle gespielt und wurde sehr intensiv diskutiert.

Hier muss man jedoch sehen, dass es von mehreren Seiten bezweifelt worden ist, dass eine solche Streichung verfassungskonform wäre. Daher wurde hier ein anderer Weg gewählt, um die Problematik der Rückforderung zu entschärfen, ein Weg, der zu­gegebenermaßen das Gesetz nicht wirklich vereinfacht, jedoch juristische Sicherheit bietet.

Neu ist, dass im Rückforderungsfall neben zahlreichen wirtschaftlichen auch eine gan­ze Reihe von sozialen Komponenten Berücksichtigung finden, auf die ich aus Zeitgrün­den hier nicht eingehen kann. Ich möchte aber eine besonders hervorheben: So wer­den bei Unterschreitung der Einkommensuntergrenze künftig neben den Einkünften auch Einnahmen berücksichtigt. Das heißt, weist eine Künstlerin/ein Künstler zumin­dest Einnahmen in der Höhe der Untergrenze nach, ist auf die Rückforderung zu ver­zichten, und zwar kann das fünfmal in einem Künstlerleben erfolgen. Ich denke, das ist ein ganz wesentlicher Schritt.

Diese Maßnahme und all die anderen Maßnahmen stellen sicher, dass Härtefälle, wie sie in der Vergangenheit immer aufgetreten sind, behoben werden können und dass es in Zukunft kaum mehr zu Rückforderungen kommen wird.

Ich möchte zum Abschluss aber auch noch etwas Atmosphärisches anmerken. Die Er­wartungshaltung an die Novelle zum Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes war enorm hoch, was kein Wunder ist angesichts der Stagnation der letzten sieben Jahre. Wenn auch nicht alle von den Interessenvertretungen formulierten Wünsche Eingang finden können, so denke ich, dass der erzielte Kompromiss doch eine wichtige, eine substantielle Weiterentwicklung darstellt, die eine Verbesserung der sozialen Absiche­rung der österreichischen Kulturschaffenden mit sich bringen wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


14.49.10

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Freiheitliche Partei wird dieser Regierungsvorla­ge, nämlich der Novellierung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes, zustim­men, wird aber den Antrag der Grünen nicht unterstützen.

Der Hauptgrund für die Zustimmung zu dieser Regierungsvorlage ist, dass wir der Mei­nung und der Überzeugung sind, dass es sich dabei um eine sinnvolle Weiterentwick­lung eines Gesetzes handelt. Dass bisher rund 30 Millionen € an Förderungen zu einer Pflichtversicherung für Künstler durch dieses Gesetz geleistet wurden, das spricht für sich.

 


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