Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 121

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sionsversicherung nicht. Ganz abgesehen davon, dass wir der Meinung sind, dass das sowieso alles viel zu wenig ist. Deswegen haben wir ja auch dieses Modell einer sozia­len Absicherung mit 900 € eingebracht. Das haben Sie kaum diskutiert, das interessiert Sie wenig.

Ich frage die Sozialdemokratie: Ist es so, dass sie das überhaupt nicht will? Ist es so, dass sie auch diese Einkommensuntergrenze nicht abschaffen will, oder kann sie sich nur gegen den Koalitionspartner nicht durchsetzen? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


14.43.01

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kollege Zinggl hat bereits einige Punkte der Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes angesprochen, auch kritische Punkte, die in den letzten Monaten Gegenstand von Verhandlungen waren, Punkte, die sehr einge­hend mit Experten und Betroffenen diskutiert wurden. Diese Diskussionen haben dann letztendlich zur vorliegenden Novelle geführt, die, wenn ich das gleich vorweg sagen darf, für einen weiteren Schritt in die richtige Richtung sorgt, und ich halte sie für eine gute Weiterentwicklung.

Folgendes sollten wir uns, meine Damen und Herren, bevor wir uns mit Detailfragen auseinandersetzen, klar vor Augen führen: Unser und auch das Anliegen von Ministe­rin Schmied war und ist es, die soziale Lage der Künstlerinnen und Künstler zu verbes­sern. Wir wissen um die finanzielle Situation von Künstler/innen Bescheid, und es ist uns ein Anliegen, hier Verbesserungen zu erreichen.

Wenn man kurz die Entwicklung rekapituliert: Nachdem Künstlerinnen und Künstler als Selbständige in die Pflichtversicherung einbezogen wurden, hat man durch die Schaf­fung des Künstler-Sozialversicherungsfonds jene Künstler/innen mit geringen Einkom­men unterstützen wollen. Als eine solche Unterstützung wurde dann letztendlich auch dieser Künstler-Sozialversicherungsfonds konzipiert. Er unterstützt die Künstlerinnen und Künstler mit geringem Einkommen durch einen Zuschuss zur Pensionsversiche­rung. Wir haben immer betont, dass es sich hier nicht um eine Versicherung für Künst­lerinnen und Künstler handelt, sondern um eine Unterstützung in Form eines Zuschus­ses durch den Fonds.

Von Anfang an jedoch war klar, dass der Beschluss im Jahr 2000 lediglich einen ersten Schritt darstellen kann. Und ich freue mich, dass es jetzt gelungen ist, einen zweiten Schritt zu machen, einen zweiten Schritt in die richtige Richtung, einen Schritt, der nicht alle Probleme im Zusammenhang mit der sozialen Absicherung von Kunstschaf­fenden beheben wird, der jedoch die Situation in vielen Bereichen wesentlich verbes­sern wird.

Schauen wir uns die Verbesserungen an – was waren die Hauptkritikpunkte? Einer der Hauptkritikpunkte war – Kollege Zinggl hat das angesprochen –, dass der Zuschuss le­diglich für die Pensionsversicherung geleistet wurde. Hier tritt eine wesentliche Ände­rung in Kraft: Der Zuschuss kann in Zukunft auch für die Kranken- und Unfallversiche­rung genützt werden. Das nützt vor allem jenen Personen, die über ein geringes Ein­kommen verfügen.

Ein weiterer und letztendlich der massivste Kritikpunkt waren die Rückzahlungsforde­rungen. Die Rückforderungen kamen dadurch zustande, dass Künstlerinnen und


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