Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 120

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sionsversicherung. Das sagen wir jetzt tatsächlich schon seit sieben Jahren: Im Ge­gensatz zu den gewerblich Tätigen bekommen Künstler und Künstlerinnen kein Kran­kengeld und kein Arbeitslosengeld! Sie haben eigentlich auch kein Geld, wenn sie sich jahrelang hinauslehnen und an irgendetwas arbeiten und dabei nicht wissen, ob diese ihre Initiative auch einen Erfolg garantiert. Aber wenn sie dann Erfolg haben, dann sind wir alle stolz, dann sind wir alle stolz auf den Oscar, dann fühlen wir uns wie Mozart und Klimt, aber dass diese Leistungen auch einen Nährboden brauchen, das sieht kei­ne Regierung und das sehen auch Sie, meine Damen und Herren von den anderen Parteien, offensichtlich nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben eine Gesetzesinitiative eingebracht, die genau darauf eingeht, einen Antrag, der 900 € monatlich als Absicherung für Künstler und Künstlerinnen, die eben genau diesen Betrag nicht erreichen, vorsieht. Es ist eine Art Grundsicherung – sicher, für eine bestimmte Population, für eine Berufsgruppe. Doch ich kann überhaupt nicht ver­stehen, warum die freiheitlichen Abgeordneten im Ausschuss, aber auch die Abgeord­neten der Sozialdemokratie, plötzlich argumentieren, dass das eine Bevorzugung einer Berufsgruppe ist, und wenn es schon eine Grundsicherung geben soll, dann soll es diese für alle geben. Na gut, ja, wir sind einverstanden: Grundsicherung für alle! Aber wo ist sie?

Kollege Pilz hat sich hier, vor ungefähr zwei Stunden, lustig gemacht über die Regie­rung, die heute nichts anderes zusammenbringt als eben die Novellierung des Bauträ­gervertragsgesetzes und des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes. Ich kann nur dazu sagen: Aber auch das ist nicht wirklich das, was die Künstler und Künstlerinnen wollten und wollen. Es hat jetzt vor einer Stunde eine Kundgebung am Minoritenplatz dazu gegeben, der Kulturrat und die IG-Kultur und so weiter sind alle nicht damit ein­verstanden. Sämtliche Forderungen, sämtliche Wünsche wurden völlig ignoriert.

Es ist auch nicht das, was die SPÖ wollte, zumindest ursprünglich wollte, denn vor der Wahl hat Kollegin Muttonen – daran kann ich mich sehr genau erinnern –, haben aber auch alle anderen Abgeordneten der Sozialdemokratie in Aussendungen, in Presse­meldungen etwas anderes gefordert, da wurde die Einkommensuntergrenze als Nega­tivum dargestellt.

Auch bei Ihrem Amtsantritt, Frau Ministerin, haben Sie davon gesprochen, dass diese Einkommensuntergrenze als Voraussetzung für den Zuschuss nicht tragbar ist. Sie ha­ben gemeint, das ist eine untragbare Situation und Sie wollen das möglichst rasch be­enden. Dann sind Monate vergangen, dann haben Sie gesagt, bis zum Sommer wer­den Sie es schaffen. Als ich dann einmal nachgefragt habe, wie es damit ausschaut, haben Sie gesagt: Lassen Sie sich Zeit bis nach dem Sommer! – Und jetzt sind wir so weit, dass diese Einkommensuntergrenze noch immer existiert.

Ich kann mich auch erinnern, Frau Ministerin, dass Sie im Herbst noch – im „profil“ ha­be ich das zumindest gelesen – gesagt haben, Sie hätten das per Verordnung gerne verändert, aber der Koalitionspartner spielt da nicht mit. Es heißt, es braucht eine Ge­setzesänderung, und diese schaffen Sie nicht.

Gut, das ist also nicht gelungen. Aber nicht einmal in einem anderen Punkt konnten Sie eine Änderung herbeiführen, nämlich was den veralteten Kunstbegriff betrifft, demzu­folge die Qualität der Werke im Vordergrund steht und der als Grundlage für die Beur­teilung, ob jemand Künstlerin oder Künstler ist, für die Gremien dient. Es wird nicht ein­mal das geändert, dass ein Gremium darüber entscheidet, ob beispielsweise ein Film ein Flop ist oder nicht. Also das ist schon etwas, was die Regierung wirklich hätte zu­sammenbringen müssen. Darüber lacht die ganze Kunstszene.

Ich frage mich wirklich: Was ist mit einer Schriftstellerin, wenn sie drei Jahre lang an einem Roman schreibt und nicht fertig wird? Die bekommt diesen Zuschuss zur Pen-


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