auch Aktionen wie „Fit für 50 plus“, in dessen Rahmen in 33 Städten 20 000 Beratungsgespräche und 1 800 Tests durchgeführt wurden.
Meine Damen und Herren! Sie sehen, Sport ist mehr als bloßer Zeitvertreib. Dafür legt dieser Sportbericht, der hier und heute vorgelegt wurde, ein gutes Zeugnis ab. (Beifall bei der SPÖ.)
14.36
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten, den vorliegenden Bericht III-109/458 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für die Kenntnisnahme aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (414 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung (Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz – K-SVFG) geändert wird (459 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 17/A der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern geschaffen und das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz (K-SVFG) BGBl. I Nr. 131/2000 idF BGBl. I Nr. 136/2001 aufgehoben wird (460 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 4 und 5 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Dr. Zinggl. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.37
Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Seit sieben Jahren doktern wir jetzt schon an diesem Komapatienten „Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz“ herum, und zwar immer mit unzureichenden Mitteln – Aspro, Pflästerchen –, und es geht nicht so richtig etwas weiter. Schon der Name „Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz“ sagt, dass es sich um eine Konstruktion von Schienen und Krücken handelt, die den Bedürfnissen der Kunstschaffenden eigentlich nicht wirklich entspricht.
Was brauchen die Künstler und Künstlerinnen? – Sie brauchen ein Netz, eine soziale und eine finanzielle Absicherung, jedenfalls keine Ausreden im Rahmen von Gesetzen, die nur irgendetwas vortäuschen. Der zentrale Nachteil dieser jahrelangen Künstlersozialversicherungsgesetzgebung ist die Beschränkung auf einen Zuschuss zur Pen-
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