Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 166

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17.30.57

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Jus­tizministerin! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu Beginn sagen, dass ich sehr erfreut da­rüber bin, dass die Änderungen zum Bauträgervertragsgesetz kürzlich im Bautenaus­schuss einstimmig beschlossen wurden. Schwerpunkt dieses Gesetzes ist eine verbes­serte Rechtsposition der Erwerber von Wohn- und Geschäftsräumen. Da hat es in den vergangenen Jahren doch das eine oder andere größere Problem gegeben, und man hat jetzt, nach zehn Jahren – vor zehn Jahren ist dieses Gesetz hier im Hohen Haus beschlossen worden –, reagiert und setzt einen verbesserten Rechtsschutz für die Konsumenten um.

Ich glaube, die Aufgabe war insofern schwierig, als zwar ein verbesserter Rechtsschutz in jeder Phase und in jeder Qualität möglich ist, sich aber auf der anderen Seite auch die Frage stellt, welche Kosten durch diesen verbesserten Rechtsschutz entstehen. Diese verschiedenen Ziele musste man in Einklang bringen: Es sollte auf der einen Seite ein verbesserter Rechtsschutz für den Konsumenten gewährleistet sein, aber auf der anderen Seite sollte auch gewährleistet sein, dass sich der Konsument das auch leisten kann.

Ich glaube, mit diesem Gesetz hat man genau die Mitte getroffen. Wenn man weiß, was alles zu Beginn gewünscht wurde und was dann herausgekommen ist, kann man, so glaube ich, durchaus zufrieden sein.

Ich möchte mich auch bei Sektionschef Kathrein und seiner Beamtenschaft sehr herz­lich bedanken, die dieses Gesetz im Justizministerium gemeinsam mit der Justizminis­terin sehr umsichtig verhandelt und dabei die Sozialpartner und die Abgeordneten ein­gebunden haben.

Die Mindestanforderungen an Bauträgerverträge werden in der Praxis zu verständli­cheren Verträgen beitragen, sodass diese klarer lesbar werden, dass darin letztendlich auf die Rechte und auf die Pflichten hingewiesen werden muss.

Es ist auch ein Haftrücklass von zumindest 2 Prozent zugunsten der Konsumenten zur Sicherung allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche aufgrund mangel­hafter Leistungen für die Dauer von drei Jahren einzuräumen oder eine Garantie oder Versicherung beizubringen. Gerade dieser Punkt war ein bisschen strittig, weil damit natürlich indirekt die Gefahr verbunden ist, dass diese 2 Prozent, die erst drei Jahre später fließen, unter Umständen auf den Preis aufgeschlagen werden; das wird man sich genau anschauen müssen. Hier ist natürlich eine Gefahr gegeben, aber ich gehe davon aus, dass bei einem gesunden Wettbewerb diese Kosten nicht unbedingt schla­gend werden.

Die Rücktrittsrechte der Konsumenten werden erweitert und die Fristen verlängert. – Ich glaube, das tut niemandem weh und bringt für die Konsumenten eine wirklich bes­sere Situation. Die bisherigen Regelungen werden in modifizierter und klargestellter Form im Bereich des geförderten Wohnbaus beibehalten.

Es gibt in Zukunft auch zwei Ratenpläne: einen mit einer Bankgarantie, bei dem es grö­ßere Raten gibt, und einen ohne Bankgarantie, bei dem es kleinere Raten gibt – wieder um den Konsumenten abzusichern.

Ziviltechniker und Sachverständige haben eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 400 000 € je Versicherungsfall abzuschließen. – Ich denke, das sind die wesentlichen Punkte.

Ich glaube durchaus, dass damit ein vernünftiges Gesetz beschlossen wird. Dass da­mit aber alle zukünftigen Fälle sozusagen ausgeschlossen sind, das glaube ich nicht unbedingt, aber es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34

 


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