Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 165

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Im Grunde hilft das eigentlich uns allen, weil der Kunst- und Kulturstandort Österreich auch künftig aufgewertet werden wird, und welche Bedeutung dieser in der Welt hat, das wissen wir alle: Wir sehen es fast tagtäglich nicht nur in der Bundeshauptstadt, sondern auch in den Regionen. – Hier gibt es natürlich noch viel zu tun, und hier gibt es natürlich auch noch weiterhin große Hilfeleistungen der öffentlichen Hand.

Gott sei Dank sind die Künstler sehr motiviert, aber nur die wenigsten können auch wirklich reüssieren – vielleicht macht ja gerade das die Kunst so interessant oder so besonders wertvoll in diesem Land, und nicht nur in unserem Land, denn es gibt ja, wie wir wissen, auch große internationale Erfolge.

Ich möchte das am Ende in Anspielung auf den vor wenigen Wochen zitierten Hunder­ter, der auch, wie das meine Vorrednerin Lapp betonte, aus dieser neuen Regierung der Sozialdemokratie kam, zusammenfassend und ein wenig abgeändert so bezeich­nen: Das ist ein Schüssel-und-Morak-Tausender für alle betroffenen Künstler. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zweytick reicht Bundesministerin Dr. Schmied die Hand.)

17.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung eines Fonds zur Förderung der Beiträ­ge der selbständigen Künstler zur gesetzlichen Sozialversicherung geändert wird, samt Titel und Eingang in 414 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Be­richt 460 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

17.30.356. Punkt

Bericht des Bautenausschusses über die Regierungsvorlage (432 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bauträgervertragsgesetz geändert wird (469 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


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