Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 164

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Stauber. Ebenfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.24.57

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Was lange währt, wird endlich gut – ich denke, unter diesem Motto darf man wohl die Reform dieses Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes sehen.

Frau Bundesministerin Schmied und ihrem Team ist es gelungen, dieses Gesetz so zu reformieren, dass es für die Kunstschaffenden in unserem Lande, die es nötig haben, eine echte soziale Unterstützung darstellt. Die bisherige Gesetzeslage wurde in vielen Bereichen optimiert, ohne – und das ist, so glaube ich, für uns ganz besonders wich­tig – dass dadurch den Gemeinden, den Ländern oder dem Bund mehr Kosten entste­hen. Die durch die neuen Regelungen notwendig gewordenen finanziellen Mittel – man spricht da in etwa von 800 000 € – werden vom Fonds selbst aufgebracht und sind auf Jahre hinaus gesichert.

Die Eckpfeiler dieser Reform wurden hier bereits des Öfteren besprochen, deswegen möchte ich mich auf die beiden wichtigsten beschränken. Der eine ist, dass durch eine Flexibilisierung der Einkommensgrenzen erreicht wurde, dass – anders als in der Ver­gangenheit – die Zahl der Härtefälle, und damit derer, die sich völlig unerwartet mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert sahen, wohl deutlich sinken wird. Und zweitens wird die Einschleifregelung dafür sorgen, dass der Rückzahlungsverpflichtung bei Überschreiten der Einkommensobergrenze die Giftzähne gezogen werden.

Abschließend könnte man noch anmerken, dass es schon klar ist, dass nicht alle Wün­sche zu 100 Prozent erfüllt werden konnten; dass aber der Kulturrat in dieser Reform keine substanziellen Verbesserungen sieht, ist, milde ausgedrückt, auch eine bemer­kenswerte Feststellung. – Denn bei allem Respekt: Wenn 95 Prozent der Forderungen der Kunst- und Kulturschaffenden umgesetzt werden konnten, ist das ein durchaus be­merkenswerter Schritt. Und dass man wegen der fehlenden Prozente eine grundver­nünftige, nachhaltige und soziale Maßnahme in Bausch und Bogen als unzureichend kritisiert, zeugt nicht gerade von dem die Kunstschaffenden sonst auszeichnenden Weitblick.

Ich denke, das ist eine gute und positive Entscheidung gewesen! Ich gratuliere, Frau Ministerin! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der vorläufig letzte zu Wort gemeldete Redner in dieser Debatte ist Herr Abgeordneter Zweytick. 3 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


17.27.25

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wenn man schon, wie mein Vorredner das getan hat, gratuliert, darf man nicht verges­sen, dass dieser Weg eine lange Geschichte hat.

Er nahm damals seinen Anfang unter Bundeskanzler Schüssel, vor allem dank der In­novationskraft unseres damaligen Staatssekretärs Franz Morak. Dieser war ja auch der „Erfinder“ der Mittelaufbringung – das muss man schon erwähnen –: Diese Mittel kom­men aus einem Sonderfonds, gespeist von den Kabel- und Satellitenanbietern, um die Finanzierung weitestgehend langfristig zu sichern, und diese Idee kam von Franz Mo­rak; auch das sollte man an diesem Tag und am Ende dieser Debatte noch sagen. – Wir sind sehr froh darüber! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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