Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 168

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men, Konkurs; in Salzburg: Gassner, Konkurs; in Wien: SEG GmbH, über 200 Woh­nungen und Reihenhäuser, KäuferInnen haben gravierende Nachteile. – Zehn Jahre Bauträgergesetz konnten nicht verhindern, dass WohnungskäuferInnen, KäuferInnen von gewerblichen Anlagen teilweise bis zu 30 Prozent höhere Kosten entstanden. Es besteht allseits Reformbedarf!

Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode einen Vier-Parteien-Antrag in Rich­tung Reformierung des Bauträgergesetzes, in Richtung Verbesserung der Situation für Käuferinnen und Käufer gestellt.

Dankenswerterweise hat das Ressort in der Zwischenzeit gearbeitet, dankenswerter­weise hat die Frau Ministerin dieses Anliegen als wichtig erkannt, und so können wir wirklich einen im wahrsten Sinne des Wortes All-Parteien-Konsens heute hier beschlie­ßen – wobei meine Kollegin anschließend noch einige kritische Anmerkungen anbrin­gen wird.

Es hätte das noch besser formuliert oder in den Inhalten ausgerichtet und noch konsu­mentenfreundlicher werden können. Aber ich gestehe ein: Im Sinne der optimalen So­fortwirkung, auch im Sinne eines moderaten Preisentwicklungskonzepts ist die jetzige Lösung akzeptabel. Sie verhindert, dass in Zukunft die Käufer und Käuferinnen Mehr­kosten haben werden, weil es eben, wie schon skizziert, in Zukunft Ratenpläne gibt, die Gewährleistung verbessert wird, der Haftrücklass anders geregelt ist und Siche­rungsmodelle zusätzlich greifen werden.

Wir wollen, Frau Ministerin, diese gemeinsame Aktion auch zum Anlass nehmen, auf etwas Wichtiges hinzuweisen, das hoffentlich morgen in einem schnell einberufenen Bautenausschuss besprochen wird, nämlich auf die momentan drastische Preisent­wicklung auf dem Wohnungsmarkt und bei den Mieten. Wir wissen, Wohnungsmieten orientieren sich am Index, der Index an der Inflation, und die Inflation hat gerade im vergangenen Dezember ein erhebliches Ausmaß angenommen. Gesetzlich orientieren sich Mieterhöhungen an diesen Index- und Inflationsentwicklungen, und wir haben beim Richtwert diese 3-Prozent-Klausel. Wenn es über 3 Prozent sind, dann wird am 1. April angepasst.

Frau Ministerin, Sie haben gerade noch rechtzeitig – und da schwingt, gestatten Sie mir das, auch ein kleiner Vorwurf mit – entdeckt, dass hier dringend eine Änderung not­wendig ist. Eigentlich hätten wir schon im Jänner, Februar in Ruhe darüber beraten können, weil wir dann ein Gesamtpaket schnüren hätten können und nicht – ho ruck! – jetzt eine Notmaßnahme beschließen müssten, die laut mir vorliegendem Antrag darin bestehen soll, dass man eine Durchrechnung aller Monate in einem Jahr als Inflations­kriterium heranzieht, an dem sich sozusagen der Index und die Preisanpassung orien­tieren, statt dass wir insgesamt harmonisieren und im Richtwertbereich ähnlich wie im Kategorienmietbereich argumentieren und dann die 5-Prozent-Klausel als schlagend gesetzlich festhalten.

Wenn wir das morgen diskutieren, möchte ich haben, Frau Ministerin – darum sage ich das heute schon, denn vielleicht können Sie dem Nationalrat heute schon eine Art Ga­rantie in Aussicht stellen –, dass es nicht bei dieser Jahresdurchrechnung bleibt, denn wenn wir das am Donnerstag mit einer Jahresdurchrechnung beschließen, dann gilt das. Vielmehr müssen wir im Hinblick auf die schon vor Jahren angepeilte Vereinheitli­chung des Mietrechtes – in Laxenburg ist bei der Enquete Michalek, Ihr Vorvorvorgän­ger, dieser Termins technicus geprägt worden; da ging es auch um diese Vereinheitli­chung, um Klauseln und um die Indexanpassung – in Richtung mieterfreundlicher Ver­einheitlichung gehen.

Frau Ministerin, auch von dieser Perspektive hätte ich heute gerne etwas von Ihnen gehört, dass es nicht bei diesem Ho-ruck-Aktionsplan von morgen bleiben wird, son-


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