men, Konkurs; in Salzburg: Gassner, Konkurs; in Wien: SEG GmbH, über 200 Wohnungen und Reihenhäuser, KäuferInnen haben gravierende Nachteile. – Zehn Jahre Bauträgergesetz konnten nicht verhindern, dass WohnungskäuferInnen, KäuferInnen von gewerblichen Anlagen teilweise bis zu 30 Prozent höhere Kosten entstanden. Es besteht allseits Reformbedarf!
Wir haben bereits in der letzten Legislaturperiode einen Vier-Parteien-Antrag in Richtung Reformierung des Bauträgergesetzes, in Richtung Verbesserung der Situation für Käuferinnen und Käufer gestellt.
Dankenswerterweise hat das Ressort in der Zwischenzeit gearbeitet, dankenswerterweise hat die Frau Ministerin dieses Anliegen als wichtig erkannt, und so können wir wirklich einen im wahrsten Sinne des Wortes All-Parteien-Konsens heute hier beschließen – wobei meine Kollegin anschließend noch einige kritische Anmerkungen anbringen wird.
Es hätte das noch besser formuliert oder in den Inhalten ausgerichtet und noch konsumentenfreundlicher werden können. Aber ich gestehe ein: Im Sinne der optimalen Sofortwirkung, auch im Sinne eines moderaten Preisentwicklungskonzepts ist die jetzige Lösung akzeptabel. Sie verhindert, dass in Zukunft die Käufer und Käuferinnen Mehrkosten haben werden, weil es eben, wie schon skizziert, in Zukunft Ratenpläne gibt, die Gewährleistung verbessert wird, der Haftrücklass anders geregelt ist und Sicherungsmodelle zusätzlich greifen werden.
Wir wollen, Frau Ministerin, diese gemeinsame Aktion auch zum Anlass nehmen, auf etwas Wichtiges hinzuweisen, das hoffentlich morgen in einem schnell einberufenen Bautenausschuss besprochen wird, nämlich auf die momentan drastische Preisentwicklung auf dem Wohnungsmarkt und bei den Mieten. Wir wissen, Wohnungsmieten orientieren sich am Index, der Index an der Inflation, und die Inflation hat gerade im vergangenen Dezember ein erhebliches Ausmaß angenommen. Gesetzlich orientieren sich Mieterhöhungen an diesen Index- und Inflationsentwicklungen, und wir haben beim Richtwert diese 3-Prozent-Klausel. Wenn es über 3 Prozent sind, dann wird am 1. April angepasst.
Frau Ministerin, Sie haben gerade noch rechtzeitig – und da schwingt, gestatten Sie mir das, auch ein kleiner Vorwurf mit – entdeckt, dass hier dringend eine Änderung notwendig ist. Eigentlich hätten wir schon im Jänner, Februar in Ruhe darüber beraten können, weil wir dann ein Gesamtpaket schnüren hätten können und nicht – ho ruck! – jetzt eine Notmaßnahme beschließen müssten, die laut mir vorliegendem Antrag darin bestehen soll, dass man eine Durchrechnung aller Monate in einem Jahr als Inflationskriterium heranzieht, an dem sich sozusagen der Index und die Preisanpassung orientieren, statt dass wir insgesamt harmonisieren und im Richtwertbereich ähnlich wie im Kategorienmietbereich argumentieren und dann die 5-Prozent-Klausel als schlagend gesetzlich festhalten.
Wenn wir das morgen diskutieren, möchte ich haben, Frau Ministerin – darum sage ich das heute schon, denn vielleicht können Sie dem Nationalrat heute schon eine Art Garantie in Aussicht stellen –, dass es nicht bei dieser Jahresdurchrechnung bleibt, denn wenn wir das am Donnerstag mit einer Jahresdurchrechnung beschließen, dann gilt das. Vielmehr müssen wir im Hinblick auf die schon vor Jahren angepeilte Vereinheitlichung des Mietrechtes – in Laxenburg ist bei der Enquete Michalek, Ihr Vorvorvorgänger, dieser Termins technicus geprägt worden; da ging es auch um diese Vereinheitlichung, um Klauseln und um die Indexanpassung – in Richtung mieterfreundlicher Vereinheitlichung gehen.
Frau Ministerin, auch von dieser Perspektive hätte ich heute gerne etwas von Ihnen gehört, dass es nicht bei diesem Ho-ruck-Aktionsplan von morgen bleiben wird, son-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite