Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 169

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dern dass wir wirklich im Hinblick auf eine kostengünstige Gestaltung des Wohnens eine in sich schlüssige Gesamtlösung treffen. Ein Eckstein einer schlüssigen Gesamt­lösung in einem anderen Bereich, bei den Bauträgern, gelingt uns ja heute. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kol­lege.

 


17.43.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Geschätzter Herr Präsi­dent! Frau Minister! Hohes Haus! Das Bauträgervertragsgesetz klingt ein bisschen tro­cken und scheint eine ein bisschen langweilige Materie zu sein, dahinter steckt aber ein Riesenproblem, dahinter steckt, dass Familien die größte finanzielle Investition ihres Lebens vornehmen und ihr gesamtes Lebenseinkommen aufs Spiel setzen kön­nen, wenn es danebengeht. Da geht es um den Kauf des Grundstückes, da geht es um Bausparverträge, Erbschaften werden eingebracht, Ersparnisse werden eingebracht, und mit Wohnbauförderung und mit Krediten muss dieses größte Bauvorhaben der meisten Familien abgesichert werden.

Was passiert, wenn der Bauträger in Konkurs geht? – Das ganze Geld ist weg, alles, was angespart worden ist, ist weg, und die Familien stehen oft vor dem finanziellen Ruin.

Dieses Bauträgervertragsgesetz hat in den letzten zehn Jahren schon Großes geleis­tet, hat Abfederungen gebracht. Doch nun hat eine Studie von Professor Helmut Böhm ergeben, dass es noch Verbesserungen geben kann, vor allem mit angemessenen Mit­teln und vertretbaren Mehrkosten. Es geht einfach darum, mit diesem neuen Gesetz transparentere Vertragsbeziehungen zu erschließen und Schutzlücken, die da und dort noch für Konsumenten bestanden haben, aufzufüllen.

Es gab im Ausschuss die Diskussion, nicht jedes Risiko sei ausschließbar, aber ich glaube, der Punkt ist der, dass wirklich beide profitieren: der Bauträger auf der einen Seite, weil eine gewisse Rechtssicherheit da ist, aber auch der Erwerber, der nun mit einer transparenteren Abwicklung rechnen kann. Wichtig ist einfach, diese Vorauszah­lungen, die ich schon angeschnitten habe, abzusichern, abzufedern und eine transpa­rentere Vertragsgestaltung zu machen.

In der Praxis ist es heute schon so, dass viel über Bankgarantien abgewickelt wird und dass, je nach Bonität des Bauträgers, die Zahlungen 1 bis 2 Prozent ausmachen und somit auch heute schon relativ viel Sicherheit da ist.

Das Gesetz könnte natürlich dazu führen, dass gewisse Risken, die mit eingerechnet werden, eine Verteuerung des gesamten Projektes bewirken. In Summe aber ist das eine deutliche Verbesserung des Gesetzes. Wir sind froh, dass wir hier einen Fünf-Par­teien-Antrag oder -Beschluss durchbringen werden. Das ist sicher gut, und deswegen wird auch die Freiheitliche Partei zustimmen.

Eine Anmerkung, die bei dieser Gesamtdiskussion ganz wesentlich ist, sei mir noch er­laubt. Wir haben bei der Surprime-Krise erlebt, dass es im Bereich des Wohnungsbaus zu großen Einschnitten kam und dass viele Menschen in den USA aufgrund falsch ver­gebener Kredite Riesenprobleme bekamen. Da waren Banken beteiligt, die diese Im­mobilienkredite in hochkomplizierte moderne Finanzprodukte verpackt und diese auch weltweit verkauft haben.

Diese Immobilienkrise schwappte auf Europa über und führte dazu, dass weltweit mehr als 300 Milliarden Verlust in dieser Surprime-Krise eingefahren wurden. Das betraf vor


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