Das heißt, dieser zusätzliche Paragraph ist, wenn man diesen Antrag einmal überfliegt, natürlich ein interessanter Gedanke, aber wirklich nicht notwendig. Auf die nicht vorhandene Strafbarkeitslücke habe ich bereits hingewiesen, da eben die Delikte Nötigung und beharrliches Verfolgen, Stalking, gegeben sind.
Zusätzlich zu diesem verfassungsrechtlichen Problem mit der Versammlungsfreiheit kommt noch, dass es auch eine problematische Kollision eben aufgrund der Meinungsfreiheit und auch Religionsfreiheit geben kann. Das bringt mich wieder zurück zu den Ausführungen des Kollegen Donnerbauer, der gemeint hat, dass die Grünen im einen Fall immer für Demonstrationsfreiheit, für Versammlungsfreiheit auftreten, auf der anderen Seite aber, wie konkret in diesem zu behandelnden Antrag, überhaupt nichts mehr davon halten, diese stattfinden zu lassen. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.01
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 565/A dem Justizausschuss zu.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 622/A bis 638/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 3816/J bis 3845/J eingelangt.
Schließlich ist eine Anfrage der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Kolleginnen und Kollegen an die Präsidentin des Nationalrates eingebracht worden.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.02 Uhr ein, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 20.02 Uhr
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