Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll51. Sitzung / Seite 206

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zinger, haben wir mehr Tote durch Abtreibung beklagen müssen als durch die gesam­ten Kriegshandlungen des Zweiten Weltkrieges. Auch das ist Faktum. In den letzten 30 Jahren hat Deutschland 4 Millionen Morde, Tote, wie es eben Lebensrechtsbefür­worter ausdrücken, zu verzeichnen. Das ist eine Katastrophe für unsere Kultur. Und genau das gilt es auch mit Statistiken zu belegen.

Wenn diese Lebensrechtsbefürworter davon sprechen, dass der gefährlichste Ort in Österreich die Gebärmutter ist, haben sie leider auch recht, denn die Überlebensrate in einer Gebärmutter liegt bei 50 Prozent. Das ist auch eine sehr dramatische Entwick­lung, die wir sehen müssen. (Abg. Dr. Oberhauser: Das ist wirklich letztklassig! – Wei­tere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Weinzinger, wenn Sie sich wirklich Gedanken machen wollen über dieses Thema, dann denken Sie nach, wie wir Familien fördern können, wie wir junge Frauen fördern können, wie wir es schaffen können, eine Bewusstseinsbildung herbeizuführen, die sich für das Leben ausspricht – und nicht gegen das Leben. Und da kann ich mir gut vorstellen ein Familiensteuersystem, das auch die ÖVP bereits ins Auge gefasst hat. Ich kann mir gut vorstellen eine Änderung des Pensionssystems, das den Wert der Kindererziehungszeiten mindestens verdoppelt. Und ich kann mir auch gut vorstellen, dass wir einen Müttergehalt einführen, um eine echte Wahlfreiheit zu schaffen. Das wären Vorschläge, die positiv sind.

Machen Sie sich Gedanken darüber, wie wir Leben erhalten können, wie wir Leben för­dern können – aber nicht, wie wir Leben zerstören! (Beifall bei der FPÖ.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.59.13

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes wieder zum Inhalt dieses Antrages der Kollegen Weinzinger und Steinhauser zurückkommen. Vorweg darf ich sagen, ich gebe dem Kollegen Donnerbauer von der ÖVP recht mit seiner Einschätzung dieser Sachlage; das kann ich auch unterschreiben. Ich möchte aber doch etwas ins Detail gehen und gewisse Punkte da genau herausarbeiten, da für uns schon eines auffällig war: Die Grünen wollen mit diesem Antrag einen § 105a zu­sätzlich in das Strafgesetzbuch einfügen, und zwar zusätzlich zum § 105: Nötigung, zu­sätzlich zum bereits bestehenden § 107a: beharrliches Verfolgen, Stalking.

Das heißt, Sie haben mit diesem Antrag vor, jemanden mit bis zu sechs Monaten zu bestrafen, der unangemessenen moralischen, psychischen oder körperlichen Druck auf abtreibungswillige Frauen oder auf Personal entsprechender Einrichtungen ausübt. Diesen unangemessenen Druck definieren Sie als „beharrliches und nachdrückliches Ansprechen“.

Frau Kollegin Weinzinger, Sie haben gesagt, das steht überhaupt nicht im Widerspruch zur Versammlungsfreiheit. – Ich sage, das kann aber im Widerspruch zur Versamm­lungsfreiheit stehen, denn wenn vor einem solchen Institut eine Demonstration stattfin­det, wird damit durchaus – das kann bei einer entsprechenden Amtshandlung durch­aus auch herauskommen – ein entsprechender moralischer und psychischer Druck auf eine Person ausgeübt. Das ist ganz klar.

Das Nächste ist: versuchte Zutrittsverweigerung, Versuche, Gegenstände zu überrei­chen gegen den Willen einer Person. – Ja, das ist eindeutig eine Nötigung. Diese ha­ben wir bereits im Strafgesetzbuch geregelt.

 


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