feststellen müssen; auch das könnten wir einmal besprechen. Aber das nur als Einleitung.
Der Punkt, worum es geht, ist der: Sie sprechen von unangemessenem Druck, sei er moralischer, psychischer oder auch körperlicher Art. Und genau da knackt es. Es geht Ihnen offenbar darum, dass Sie eine Einschränkung des Rederechtes und eine Einschränkung der Meinungsfreiheit haben wollen. Wie es Kollege Neubauer vorher schon erwähnt hat: Solang es Ihnen ins Konzept passt, solang Ihre verkorksten politischen Meinungen vertreten werden, ist die Meinungsfreiheit in Ordnung. Aber kaum wird Ihre Meinung nicht vertreten, schon ist die Meinungsfreiheit in Gefahr, und dann soll sie von Ihnen eingeschränkt werden. Und da werden wir sicher nicht zustimmen! (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Noch etwas, Frau Kollegin Weinzinger: Es gibt eben auch viele Menschen, die sich nicht der verordneten Meinung anschließen. Und es ist offenbar verordnete Meinung, dass Abtreibung gut ist und dass alle, die gegen Abtreibung sind, schlechte Menschen sind. Und das ist eben nicht richtig, es gibt hunderttausende Menschen, die völlig zu Recht auf die Probleme hinweisen, die wir durch die Abtreibung haben.
Und wenn wir schon vom Strafrecht sprechen, etwas zur Erinnerung: Der § 96 StGB besagt immer noch, dass die Abtreibung ein Straftatbestand ist. Ich zitiere:
„Wer mit Einwilligung der Schwangeren deren Schwangerschaft abbricht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, begeht er die Tat gewerbsmäßig, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“
Nur der § 97 StGB mit der Fristenlösung setzt diesen § 96 außer Kraft.
Was auch noch interessant ist: Es ist kein Arzt verpflichtet, einen Schwangerschaftsabbruch vorzunehmen. Das wird auch immer indiziert von Ihnen, als wenn das alles gut wäre, was da passiert. Sie wollen mit Ihren Anträgen in eine Richtung gehen, die sehr bedenklich ist. Sie propagieren eine Kultur des Todes. (He-Rufe bei der SPÖ.)
Sie wollen haben, dass Abtreibung ein Grundrecht ist, und Sie propagieren, dass die Abtreibung etwas Gutes ist. Sie sind eine radikale Abtreibungsbefürworterin. Das steckt hinter Ihren Ansinnen, und das ist auch zu sagen und zu beleuchten, denn dieser Weg ist sicher falsch. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich sage, es gibt nicht nur ein Recht auf Abtreibung möglicherweise, wenn es dazu Indizierungen gibt, sondern es gibt auch ein Recht auf Leben, und das müssen wir in den Vordergrund stellen. Es gibt ein Recht auf das Leben nach § 22 ABGB, und das beginnt bei der Zeugung, das beginnt schon viel früher als drei Monate, vier Monate, fünf Monate nach der Zeugung.
Frau Kollegin, Sie sollten einmal Ihre grüne Brille ablegen und sich einen Film ansehen: „Der stumme Schrei“. Schauen Sie sich an, was passiert, wenn Abtreibungen vollzogen werden nach dem ersten, nach dem zweiten, nach dem dritten Monat! Das ist Mord – und sonst nichts!
Etwas ganz Interessantes ist in diesem Zusammenhang auch zu erwähnen: Es gibt in Österreich keinerlei Statistiken über Abtreibungen, und es wäre dringend an der Zeit, einmal zu überlegen, solche Statistiken anzufertigen. (Abg. Binder-Maier: Das hätten Sie gerne!) Ich glaube, daraus könnten wir sehr viele Erkenntnisse gewinnen. Auch Sie könnten daraus sehr viel lernen.
Faktum ist, dass in Deutschland bereits sehr viele Statistiken darüber vorliegen, die uns die Dramatik wirklich aufzeigen. Wenn diese Lebensrechtsbefürworter auftreten und sagen, dass die Abtreibung eines der größten Probleme Mitteleuropas und Europas überhaupt ist, dann haben sie recht, denn seit dem Zweiten Weltkrieg, Frau Wein-
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