Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 42

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Beschränkt ist aber die persönliche Assistenz insofern, als sie nicht im Rahmen von institutionellen Betreuungen stattfindet. Ebenso wird von einem Betreuungsverhältnis im Sinne 1 : 1 – zu Betreuende/zu Betreuender mit Betreuerin/Betreuer – ausge­gangen.

Wir haben in dieser Sammelnovelle auch noch die Ausbildung zum gehobenen Dienst der Gesunden- und Krankenpflege, dass diese auch in einem Pilotprojekt in Wien an den Fachhochschulen gesetzlich verankert werden kann, ein weiterer Schritt in Richtung Herbstnovelle für das diplomierte Gesunden- und Krankenpflegepersonal. Ich glaube, dass das eine Notwendigkeit ist, um auch die Bologna-Ziele und, wie ich schon vermerkt habe, die Anpassung an die EU, aber auch die Hebung der Position des diplomierten Gesunden- und Krankenpflegebereiches zu erreichen. Ich glaube, dass wir hier eine hervorragende Lösung finden können.

Abschließend darf ich auch auf die Änderung im Sanitätergesetz hinweisen, die den Einsatz ausländischer Sanitäter bei der EURO 2008 somit auch rechtlich sicherstellt. Sanitäterinnen und Sanitäter werden zu den Spielstätten entsprechend verlegt werden. Hier gibt es auch sehr viele Einzelaktivitäten, und diese sind allein mit österreichischen Fachkräften nicht abzuhalten. Daher entsprechen wir hier einer Bitte auch des Innen­ministeriums, das mit den Sicherheitsagenden beauftragt ist, und der Organisationen, die in der Umsetzung tätig sind. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Grander zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


10.50.32

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, grundsätzlich stehen im Mittel­punkt dieser ganzen Gesetzgebung die zu Betreuenden und zu Pflegenden und deren Angehörige. So empfinde ich es auch. In der ganzen Legislative hat sich dies nieder­geschlagen.

Grundsätzlich geht es um Legalisierung dieser Betreuerinnen und Betreuer zu Hause – wir wissen, welche Diskussionen die Nichtlegalisierung ausgelöst hat – und natürlich auch um den Aspekt der Finanzierbarkeit. Herr Dr. Rasinger hat das bereits ange­schnitten.

Ich muss sagen: Zwei Herzen schlagen in meiner Brust. Ich stehe hier nämlich als diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester, als jemand, die auch in der Fachgruppe tätig gewesen ist und weiters auch als Obfrau des Dachverbandes Selbsthilfe Tirol, wo ich sehr wohl die andere Seite hautnah mitbekomme. Und daher kann ich auch sehr gut zu diesem Gesetz stehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Die selbständige Ausübung ist in ihrer Ausweitung klar eingeschränkt auf die 24-Stunden-Betreuung. Ich denke, hier muss auch eine entsprechende Beratung erfolgen, weil es ja auch immer um die Absicherung dieser Menschen geht. Auch wir in den Krankenhäusern, wo wir von Haus aus haftpflichtversichert waren, haben uns meist noch über unseren Berufsverband weiter haftpflichtversichert, um uns einfach abzu­sichern für etwaige Fälle, in denen eine Absicherung im Rahmen der Haftpflicht des Hauses nicht gegeben ist. – Und ich denke, hier muss man den Menschen ebenfalls die Notwendigkeit, sich auch rechtlich abzusichern, entsprechend transportieren.

Flexibilität ist möglich: Wenn wir uns das Gesetz anschauen, so sehen wir, man kann von täglich bis mehrmals wöchentlich tätig sein. Da spreche ich sehr stark für die


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