Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 50

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Sicht auch nicht das Richtige. Es gibt genügend Menschen, denen es lieber ist, in Institutionen oder Einrichtungen betreut zu werden als zu Hause. Ich weiß aus Erfahrungen in Wien, mit welchem Engagement und mit welcher Kompetenz sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen den Menschen widmen. Daher sollte man nicht vergessen, auch diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich zu danken. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie der Abg. Mandak.)

Es geht denen nämlich nicht nur um die Pflege und Betreuung, sondern auch um soziale Begegnungen.

Aber der Pflegeberuf – und das wurde in der Diskussion auch schon oft erwähnt – hat auch einen Arbeitsmarktbezug; da stimme ich auch Kollegem Grünewald zu. Und hier möchte ich ein Projekt erwähnen, nämlich das vom Wiener ArbeitnehmerInnenfonds, der gemeinsam mit dem AMS im Gesundheits- und Pflegebereich Wiener Einrich­tungen bei der Suche nach geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt, aber auch die Ausbildung zu HeimhelferInnen, zu PflegehelferInnen sowie zu diplo­mierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen fördert. Das hat mittlerweile etwa tausend Arbeit suchende Menschen in diesem Bereich weiter qualifiziert, und ich glaube, das ist ein ganz, ganz wichtiger Aspekt.

Gesicherte Rahmenbedingungen für die notwendige Pflege sind ein wichtiger Beitrag zur sozialen Sicherheit, aber auch zur Solidarität zwischen den Generationen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Stad­ler. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.21.28

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Mehr als 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in unserem Land werden zu Hause und meist von ihren Angehörigen dort auch gepflegt, und zu einem großen Teil wird diese Pflege von Frauen absolviert. Dieser vorliegende Gesetzentwurf bildet für diese Pflege und Betreuung eine ganz wichtige Rechtsgrundlage. Sie gibt eine gewisse Rechts­sicherheit, und vor allem werden darin die besonderen Bedürfnisse der Pflege zu Hause berücksichtigt. Es ist nämlich ein vorhandenes funktionierendes gesellschaft­liches System, dem wir jetzt ein Gesetz zugrunde legen.

Pflegende Angehörige sind nämlich der größte Pflege- und Betreuungsdienst in Öster­reich und stellen auch aus ökonomischer Sicht für den Staat und somit für die Volks­wirtschaft ein immenses Potenzial dar.

Ganz abgesehen davon wünscht sich jeder, zu Hause, in den eigenen vier Wänden betreut und gepflegt zu werden. In diesem Zusammenhang begrüße ich auch, dass es in den Bundesländern Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Dienste gegeben hat. In meinem Heimatland Tirol haben wir unsere Sozialsprengel, die bis in die tiefsten Täler hinein ein weit verzweigtes, gut funktionierendes Betreuungsnetz haben, wo auch hunderte Ehrenamtliche tätig sind. Unser Landeshauptmann Herwig van Staa hat durch die Absicherung der Sozialsprengel im Landesbudget 2008 ein deutliches Zeichen in Richtung Unterstützung der Pflege zu Hause gesetzt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Dr. Oberhauser.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist richtig und gut, dass wir heute das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschließen. Es ist ein ganz wichtiger Schritt,


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