Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 59

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ordnungspunktes Änderung des Hebammen- und des Zahnärztegesetzes möchte ich mich jetzt auf das Zahnärztegesetz beziehen. Die vorliegende Änderung regelt eigent­lich die Berufsausübung beziehungsweise Berufseinstellung in einer vernünftigen Weise, denn hier geht es ebenfalls um eine Erweiterung des Zuganges zu diesem Beruf. Das heißt konkret, der Beruf darf ausgeübt werden, obwohl die tatsächliche Berufsausübung in Österreich eingestellt wurde oder noch keine Mitteilung an die entsprechende Zahnärztekammer erfolgte.

Entscheidend ist aber, und das ist vernünftig, dass die ursprüngliche Ausbildung den Behandler oder die Behandlerin zur Ausübung dieses Berufes befähigt.

Apropos Vernunft und Erweiterung. Ich möchte noch auf einen Punkt hinweisen, der für mich offen ist. Zahnärzte und Zahnärztinnen führen derzeit einige Zahntechniker­leistungen nur aufgrund des bestehenden Zahnärztegesetzes durch. Ich habe im Ausschuss schon darüber berichtet, dass es ein berechtigtes Anliegen seitens der Bundesinnung der Zahntechniker gibt. Faktum ist, dass seit der Zahnärztenovelle im Jahr 2005 die Grenze der Tätigkeiten zwischen den Zahnärzten und den Zahntech­nikern verwischt wurde.

Bereits im Jahre 1997 gab es eine Einigung zwischen der Bundesinnung der Zahn­techniker und der Bundesfachgruppe der damaligen Ärztekammer dahin gehend, dass die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker auf eine Berufserweiterung, die ja damals von der Politik angeboten wurde, vorerst verzichten, und zwar deshalb, weil ihnen zuge­sichert wurde, dass zwischen den beiden Berufsgruppen eine klare Trennung der Tätigkeiten gesetzlich geregelt werden sollte. Jedoch hat die Zahnärztenovelle im Jahr 2005 dieser Erwartung nicht entsprochen.

Wo ist es verwischt? – Die Zahnärzte und Zahnärztinnen üben derzeit einige Zahntech­niker­leistungen, wie gesagt, nur aufgrund der gesetzlichen Vorgaben aus und nicht aufgrund der dafür vorgesehenen Ausbildung. Das ist nämlich genau der Punkt, denn die dafür vorgesehene Ausbildung haben ja unsere Zahntechniker und Zahntechni­kerinnen. Das soll aber für mich nicht bedeuten, dass die Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht handwerklich dazu in der Lage wären, sondern lediglich, dass sie ihre Ausbildung nur in dem Ausmaß erhielten, wie dies für ihre fachärztliche Tätigkeit notwendig ist.

Ich habe im Ausschuss schon breite Unterstützung für dieses berechtigte Anliegen meinerseits und der Bundesinnung wahrgenommen, und ich glaube, wir sollten so rasch als möglich, in absehbarer Zeit, hier im Hohen Haus in Verhandlungen darüber eintreten, damit wir genauso einen vernünftigen Zugang haben wie zur jetzigen Ände­rung des Zahnärztegesetzes, in dem auch die Ausbildung entscheidend ist.

Ich ersuche in Zukunft um Ihre Unterstützung bei diesem Anliegen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grüne­wald. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


11.58.42

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Für die ZuseherInnen und ZuhörerInnen ist das vielleicht nicht das spannendste Kapitel in einem Plenum, aber die Novellierung des Hebammengesetzes und des Zahnärztegesetzes ist doch ein wichtiges Kapitel. Dies ist deswegen notwendig, weil man hier EU-Richtlinien endlich nachvollzieht. Diese Richtlinien sind eben notwendig, um eine Vergleichbarkeit zwischen den Staaten herzustellen, und dies stärkt auch die Berufsgruppen. Die Ärztekammer hat solche Registrierungen für Ärztinnen und Ärzte, und auch andere Berufsgruppen haben das,


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