Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 96

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standes. Dazu gehört auch die mobile Energie, nämlich Geräte- und Autobatterien sowie Akkumulatoren.

Wenn wir heute mit der AWG-Novelle Batterien das Abfallwirtschaftsgesetz aus dem Jahr 2002 ändern, um die EU-Richtlinie für Batterien, Akkumulatoren, Altbatterien und Altakkumulatoren zu erfüllen, ist vieles davon in Österreich – oder zumindest in vielen Bundesländern (Abg. Dr. Lichtenecker: Wie zum Beispiel in Oberösterreich!) – Gott sei Dank bereits gängige Praxis. Ich muss hier erwähnen, dass wir in Niederösterreich ein sehr gutes Abfallwirtschaftsmanagement haben und es für viele Bürger schon selbstverständlich ist, dass sie Batterien kostenlos in der Gemeinde bei diesen Sammelzentren entsorgen können.

Ich denke, dass hier die Gemeinden in den letzten Jahren gerade mit diesen Sam­melzentren oder auch in Gemeindeverbänden eine sehr wichtige und gute Funktion übernommen haben und dass das ein Riesenserviceangebot an unsere Bürger geworden ist. Dass wir in dieser Novelle auch die Produzenten von Batterien und Akkus einbinden und dazu bringen, sich registrieren zu lassen und an diesem Sammel- und Verwertungssystem teilzunehmen, ist eine sinnvolle Ergänzung der heimischen Abfallwirtschaft. Zu begrüßen ist auch die Tatsache, dass der Bundesminister für Umwelt nicht nur die Systemaufsicht und die Kontrolltätigkeit durchführt, sondern in Zukunft auch evaluieren wird. Daher stimmen wir diesem Schritt natürlich zu. (Beifall bei der ÖVP.)

13.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Pfeffer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.57.18

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich bin nun die vorletzte Rednerin, die über diese Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, die Umsetzung der sogenannten Batterierichtlinie, sprechen wird. In erster Linie soll die Sammlung und Behandlung beziehungsweise die Finanzierung von Altbatterien und Altakkumulatoren geregelt werden.

Ein paar wichtige Punkte wären dabei zu erwähnen. Die Verwendung von gefährlichen Stoffen in Batterien wird beschränkt. Alle Batterien sollen am Ende ihrer Nutzungs­dauer gesammelt und recycelt werden. Batterien werden in Kategorien wie Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien eingeteilt. Für deren Sammlung werden jeweils bestimmte Vorgaben aufgestellt werden. So ist insbesondere der Handel, meine Damen und Herren, verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Für die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung von Batterien sind die Hersteller zuständig.

Es wäre noch wichtig anzuführen, dass jede Gemeinde ihren Bürgern die Möglichkeit zur kostenlosen Abgabe von Gerätealtbatterien aus privaten Haushalten anzubieten hat. Das bedeutet allerdings nicht, dass jede Gemeinde eine eigene Sammelstelle betreiben muss. Dies kann genauso gut in Kooperation mit einer Sammelstelle einer anderen Gemeinde oder in Form eines Gemeindeverbandes erfolgen, wobei diese Sammelstelle nicht verpflichtet ist, Batterien, die über den Handel gesammelt wurden, aufzunehmen.

Abschließend, meine Damen und Herren, noch eine kurze Bemerkung zur Abfallwirt­schaft im Allgemeinen: Die Batteriensammlung orientiert sich im Wesentlichen am funktionierenden System für Elektroaltgeräte. Es ist davon auszugehen, dass es nur zu geringen Reibungsverlusten kommen wird. Dieses System funktioniert. Im Bereich der Verpackungsbewirtschaftung ist aber schon seit Längerem Sand im Getriebe festzu-


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