Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 97

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machen. Das dort übermächtige ARA-System steht schon seit Jahren unter massivem Beschuss, aktuell durch die Bundeswettbewerbsbehörde.

Es würde den zeitlichen Rahmen sprengen, diesbezüglich auf Details einzugehen. Ich möchte mich daher darauf beschränken, dass wir eine Reform der Verpackungs­bewirtschaftung anstreben müssen. (Abg. Donabauer steht an der Regierungsbank und spricht mit Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) – Herr Donabauer, das stört so! (Abg. Donabauer kehrt zu seinen Sitzplatz zurück.) – Ja, ganz genau.

Damit wir zu einem System kommen, in dem im Sinne der KonsumentInnen fairer Wettbewerb herrscht, müssen wir die Sammelsysteme für die gesamte, von allen MarktteilnehmerInnen in Verkehr gesetzte Menge festlegen und diese im Verhältnis ihrer Marktanteile abholen.

Die Gewerbesammlung soll geöffnet werden. Es soll Registrierungspflicht für alle verpflichteten Unternehmen und eine Clearing-Stelle geben.

Eine Abstimmung mit Ländern und Kommunen soll forciert werden, und in legistische Maßnahmen – Entschuldigung! –, und legistische Maßnahmen sollen nicht an den Interessen des Platzhirschen ausgerichtet werden.

Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, sollten wir überdenken und in unsere Überlegungen einbinden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Klement. – Abg. Pfeffer – das Rednerpult verlassend –: Herr Donabauer hat mich ganz verwirrt! – Heiterkeit.)

14.00


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 


14.01.12

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute das Abfallwirtschaftsgesetz, und dabei geht es in erster Linie um die Umsetzung der Batterienrichtlinie. In den Zielen und Bestimmungen sind einige wesentliche Punkte verankert, die interessant sind. So sollen unter anderem Batterien am Ende ihrer Nutzungsdauer gesammelt und wiederverwertet werden. Gesammelte Batterien müssen stofflich verwertet werden. Der Handel wird verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen, und für die Finanzierung der Abfallbewirtschaftung von Batterien sind die Hersteller zuständig. – Das könnte durchaus ein Modell für andere Bereiche sein, das Abfallvermeidung zur Folge haben könnte.

Ergänzt werden diese Bestimmungen noch durch die Kennzeichnung.

Mit dem Abänderungsantrag werden allerdings auch Bestimmungen an das neue Deponierecht angepasst. In diesem Zusammenhang ist es mir besonders wichtig, dass es weiterhin vereinfachte Bestimmungen für nicht verunreinigtes Bodenaushubmaterial gibt. Das gilt erstens für Bodenaushubdeponien unter 100 000 Kubikmeter und zwei­tens vor allem für Bodenaushubmaterial, das aus einem Bauvorhaben stammt, bei dem weniger als 2 000 Tonnen Bodenaushubmaterial als Abfall anfallen.

Klar und deutlich festhalten möchte ich auch, dass eine Verfüllung und eine Gelände­anpassung mit nicht verunreinigtem Bodenaushubmaterial nicht als Abfall zu sehen ist und daher in diesen Fällen das Deponierecht nicht anzuwenden ist. Wertvolle Erde, wertvoller Humus braucht keine Geschäftemacher, keine Bürokraten und kann auch gut auf vermeintlich gute grüne Vorschläge verzichten. (Abg. Dr. Lichtenecker: Aber geh! So etwas!)

 


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