Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 100

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dungs­verfahren für gentechnisch veränderte Organismen mit einbezogen; diese wurde neu geregelt.

Ich darf dazu sagen, dass diese Änderung für Österreich in legistischer Hinsicht grund­sätzlich keinen Handlungsbedarf hervorgerufen hat, weil wir das bereits in einem wesentlich strengeren Gentechnikgesetz eingebaut haben und entsprechende EU-Richtlinien umgesetzt werden. Das heißt, dass Österreich auf diesem Gebiet sicherlich als Vorbild vorangeht.

Die Änderungen im Detail ganz kurz erwähnt: die Erhöhung der biologischen Sicher­heit, der ausdrückliche Hinweis auf wirksame Information und Öffentlichkeitsbeteiligung bei absichtlicher Freisetzung und Inverkehrbringen.

Ein weiterer Punkt wären dann noch Ausnahmen, die Öffentlichkeit darüber zu infor­mieren. Von dieser Ausnahme brauchen wir aber auch nicht Gebrauch zu machen, denn auch diesbezüglich enthält das österreichische Gentechnikgesetz eine wesentlich strengere Regelung. Wir haben also keine Verschwiegenheit gegenüber der Öffent­lichkeit.

Hohes Haus! Ich darf auch daran erinnern, dass das ein wichtiger Schritt für einen weiteren verantwortungsvollen Umgang im Bereich der Gentechnik insgesamt für Europa ist. Dass Österreich auch vom im Jahr 2007 erstellten Aarhus-Umsetzungs­bericht entsprechend gewürdigt wurde, zeigt, dass wir hier sehr verantwortungsvoll umgehen und im Bereich des Gentechnikgesetzes und des Umweltinformations­geset­zes große Anstrengungen unternommen haben.

Ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass es gerade die ÖVP ist, die alles unternimmt, damit gentechnisch veränderte Organismen nicht freigesetzt werden, dass wir bewusst diesen gentechnikfreien Weg gehen. Ich danke Bundesminister Pröll dafür, dass er weiter für nationale Schutzmaßnahmen sorgt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Könnten Sie von uns auch schöne Grüße an das Lavanttal ausrichten?)

14.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Füller. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.01

Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Weil wir gerade beim Begrüßen sind, möchte ich die 7. Klas­se des BG/BRG Kapfenberg ebenfalls hier willkommen heißen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ. – Abg. Öllinger: Bitte von uns auch schön grüßen!)

Der Inhalt des Übereinkommens von Aarhus beschäftigt sich mit der Information der Bevölkerung, der besseren Beteiligung und dem Zugang zu Gerichten im Falle der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen – und nun erweitert durch eine Erhöhung der biologischen Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Europäische Union hat die Änderung mit Beschluss des Rates bereits am 18. Fe­ber 2006 genehmigt und ratifiziert. Die Vertragsparteien sind 34 Staaten mit höchst unterschiedlichen Standards, wie zum Beispiel Nachfolgestaaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, wo aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Umwelt­gedanke oft noch nicht so weit gediehen ist. Für diese Vertragsparteien gilt damit eine detailliertere und genauere Regelung als bisher. Es ist wünschenswert, dass das Niveau der Gesetzgebung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung flächen­deckend höher wird.

Für Österreich möchte ich dazu sagen, dass Artikel 3 Absatz 5 des Übereinkommens unverändert bleibt, der es zulässt, nach österreichischer Gesetzgebung zu handeln,


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