dungsverfahren für gentechnisch veränderte Organismen mit einbezogen; diese wurde neu geregelt.
Ich darf dazu sagen, dass diese Änderung für Österreich in legistischer Hinsicht grundsätzlich keinen Handlungsbedarf hervorgerufen hat, weil wir das bereits in einem wesentlich strengeren Gentechnikgesetz eingebaut haben und entsprechende EU-Richtlinien umgesetzt werden. Das heißt, dass Österreich auf diesem Gebiet sicherlich als Vorbild vorangeht.
Die Änderungen im Detail ganz kurz erwähnt: die Erhöhung der biologischen Sicherheit, der ausdrückliche Hinweis auf wirksame Information und Öffentlichkeitsbeteiligung bei absichtlicher Freisetzung und Inverkehrbringen.
Ein weiterer Punkt wären dann noch Ausnahmen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Von dieser Ausnahme brauchen wir aber auch nicht Gebrauch zu machen, denn auch diesbezüglich enthält das österreichische Gentechnikgesetz eine wesentlich strengere Regelung. Wir haben also keine Verschwiegenheit gegenüber der Öffentlichkeit.
Hohes Haus! Ich darf auch daran erinnern, dass das ein wichtiger Schritt für einen weiteren verantwortungsvollen Umgang im Bereich der Gentechnik insgesamt für Europa ist. Dass Österreich auch vom im Jahr 2007 erstellten Aarhus-Umsetzungsbericht entsprechend gewürdigt wurde, zeigt, dass wir hier sehr verantwortungsvoll umgehen und im Bereich des Gentechnikgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes große Anstrengungen unternommen haben.
Ich möchte abschließend noch einmal betonen, dass es gerade die ÖVP ist, die alles unternimmt, damit gentechnisch veränderte Organismen nicht freigesetzt werden, dass wir bewusst diesen gentechnikfreien Weg gehen. Ich danke Bundesminister Pröll dafür, dass er weiter für nationale Schutzmaßnahmen sorgt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Könnten Sie von uns auch schöne Grüße an das Lavanttal ausrichten?)
14.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Füller. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.12
Abgeordneter Christian Füller (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Weil wir gerade beim Begrüßen sind, möchte ich die 7. Klasse des BG/BRG Kapfenberg ebenfalls hier willkommen heißen! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und BZÖ. – Abg. Öllinger: Bitte von uns auch schön grüßen!)
Der Inhalt des Übereinkommens von Aarhus beschäftigt sich mit der Information der Bevölkerung, der besseren Beteiligung und dem Zugang zu Gerichten im Falle der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen – und nun erweitert durch eine Erhöhung der biologischen Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Europäische Union hat die Änderung mit Beschluss des Rates bereits am 18. Feber 2006 genehmigt und ratifiziert. Die Vertragsparteien sind 34 Staaten mit höchst unterschiedlichen Standards, wie zum Beispiel Nachfolgestaaten auf dem Territorium der ehemaligen Sowjetunion, wo aufgrund der wirtschaftlichen Situation der Umweltgedanke oft noch nicht so weit gediehen ist. Für diese Vertragsparteien gilt damit eine detailliertere und genauere Regelung als bisher. Es ist wünschenswert, dass das Niveau der Gesetzgebung im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung flächendeckend höher wird.
Für Österreich möchte ich dazu sagen, dass Artikel 3 Absatz 5 des Übereinkommens unverändert bleibt, der es zulässt, nach österreichischer Gesetzgebung zu handeln,
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