Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

womit das österreichische Gentechnikgesetz zur Anwendung kommt. Somit ist eine umfangreichere Beteiligung der Öffentlichkeit am Entscheidungsverfahren vorgesehen, denn nach dem österreichischen Gentechnikgesetz unterliegt jede Freisetzung gen­tech­nisch veränderter Organismen einer Anhörung und der entsprechenden Öffentlich­keitsbeteiligung.

Diese Vereinbarung legt eine generelle Verpflichtung der Vertragsparteien fest, im Bereich ihrer bereits bestehenden Rechtsvorschriften für Maßnahmen zu sorgen, die zu einer richtigen Information der Bevölkerung und einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Entscheidungsverfahren im Falle der absichtlichen Freisetzung beziehungsweise Anpflanzung oder des Inverkehrbringens von gentechnisch veränderten Organismen führen.

Die Möglichkeit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bedeutet aber auch Verantwortung, nämlich sich aktiv am Prozess zu beteiligen.

Die SPÖ-Fraktion wird dieser Änderung aus den genannten Gründen ihre Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. 5 Minuten. – Bitte.

 


14.14.42

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Besucherinnen und Besucher, ein herzliches Willkommen für alle aus allen Bundesländern seitens des grünen Klubs! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das Aarhus-Abkommen ist ja schon, wie Kollege Auer betont hat, 1998 ins Leben gerufen worden. Umso bedauerlicher ist es, dass es doch sehr lange gedauert hat, bis es Österreich endlich ratifiziert hat, nämlich im Jahr 2005. Aber, Herr Minister, 2005 ist dies dann endlich gelungen.

Die Änderung, die wir heute vorliegen haben, stellt unserer Meinung nach einen Fortschritt gegenüber der Stammfassung der Aarhus-Konvention dar, daher werden wir auch zustimmen.

Es ist das ein guter Schritt zur Stärkung der Beteiligungsverfahren. Bei Umwelt­ver­fahren stellt sich natürlich auch die Frage, was noch umzusetzen ist.

Wir mussten heuer den ersten Umsetzungsbericht abliefern, und da gibt es doch einige gröbere Mängel, wo für uns klar ist, dass da endlich Schritte gesetzt werden müssen, Herr Minister. Wir nützen heute die Gelegenheit, Sie dringendst darauf hinzuweisen, dass es in Bezug auf die Beteiligung bei den Verfahren doch noch grobe Mängel gibt, insbesondere bei den Möglichkeiten zur Klagseinbringung bei Umweltbeeinträchtigung.

Insofern sind drei Artikel umzusetzen: einerseits Artikel 9 Absatz 3, wo es darum geht, dass der Zugang der qualifizierten Öffentlichkeit zum Gericht außerhalb der UVP-Verfahren umgesetzt wird.

Das zweite Anliegen, das für uns sehr wichtig ist, ist, dass Artikel 9 Absatz 2 endlich zur Gänze umgesetzt wird, und nicht in der Form, wie das momentan der Fall ist. Da geht es um die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht nur im Falle der Durchführung eines UVP-Verfahrens, sondern generell.

Drittens ist Artikel 9 Absatz 5 umzusetzen. Hier geht es darum, dass es bei Beteiligun­gen an Umweltverfahren angemessene Unterstützung gibt.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite