Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 183

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

35 Prozent Fertigteilhäuser, im Wohnungsbau sind es maximal erst 13, 14 Prozent mit Fertigteilen. Ich glaube, da ist viel Geld zu holen.

Aber auch die Wohnbauförderung bedarf einer gerechten, sozialen Aufteilung. Wie ich ein bisschen mitkriege, bleibt hier relativ viel Geld in den Gemeinden und in den Ländern übrig. Ich glaube, das muss man sich hier auch noch einmal ganz genau anschauen.

Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle, Ing. Westenthaler und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung für Mieter und Vermieter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, ehestmöglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die eigentlichen Preistreiber des Wohnens zu stoppen, aber insbeson­dere wieder das Kostendeckungsprinzip bei Gebühren einzuführen.

*****

Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Schalle einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schalle, Kollegin und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zu dem Bericht des Bautenausschusses über den Antrag 622/A der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Dr. Peter Sonnberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Linderung der Inflationsfolgen bei den Wohnkosten das Richtwertgesetz geändert wird (Mietrechtliches Inflations­linderungsgesetz - MILG) (480 d.B.)

betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Teuerung für Mieter und Vermieter

Nach dem mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz werden Mieter um ein gutes Prozent im Rahmen ihrer Mietzinszahlungen im laufenden Jahr entlastet. Bei einer monatlichen Miete von 500 Euro führt dies zu einer Einsparung von sieben Euro pro Monat und damit zu einer geringeren Belastung von 84 Euro im ersten Jahr. Das Bestreben, Mieter besonders von der extrem hohen Teuerung zu entlasten ist auf das Energischste zu begrüßen. Allerdings darf dabei nicht vergessen werden, dass nach dem Vorschlag der Regierung die Entlastung der Mieter zu Lasten der Vermieter geht. Entgegen der landläufigen Meinung ist der durchschnittliche Vermieter indes kein „Miethai“. Viele Mietwohnungen werden als Vorsorge für das Alter von verantwortlichen Bürgern in Eigenwirtschaft betrieben. Genau diese werden durch diesen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse nun doppelt getroffen und in ihren Kalkulationen beeinträchtigt - zum einen von der hohen Teuerungsrate und zum anderen von den durch dieses Gesetz bedingten Mietausfällen im kommenden Jahr.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite