Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 132

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale An­gelegenheiten werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene, bei den Europäi­schen Räten sowie den entsprechenden Fachministerräten für die Umsetzung nachste­hender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Euro­pas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:

Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutio­nelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs

In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.

Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.

Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Euro­pas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts „Euro­pa“ zu sichern.

In einem neu zu verhandelnden „Vertrag für Europa“ sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“ der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweite­rungen festzuschreiben.

Darüber hinaus werden der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich auf Europäischer Ebene bei den Europäischen Räten sowie den entsprechenden Fachministerräten einzusetzen für:

die EU-weite zeitgleiche Durchführung nationaler Volksabstimmungen in allen Mit­gliedsstaaten grundsätzlich bei weitgehenden Vertiefungsschritten, wie etwa die Abga­be von Kompetenzen, Änderungen im Bereich der Institutionen und Organe der EU, Finanzen, Erweiterungen etc.

Diese nationalen Volksabstimmungen sind alle rechtsverbindlich - d.h. Erfordernis der mehrheitlichen Zustimmung der Wahlberechtigten in allen Mitgliedstaaten.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Außenministe­rin Dr. Plassnik. 14 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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