Stenographisches Protokoll
55. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIII. Gesetzgebungsperiode
Mittwoch, 9. April 2008
55. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXIII. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 9. April 2008
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 9. April 2008: 9.06 – 21.42 Uhr
*****
Tagesordnung
1. Punkt: Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“)
2. Punkt: Bericht über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union
3. Punkt: Bericht über den Antrag 343/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität
4. Punkt: Bericht über den Antrag 394/A der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird
5. Punkt: Bericht über den Antrag 407/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhalten des Bundeskanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007
6. Punkt: Bericht über den Antrag 465/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über den EU-Reformvertrag
7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden
9. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird
10. Punkt: Bericht über den Antrag 674/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird
11. Punkt: Bericht über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird
12. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll
13. Punkt: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
14. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über seine Tätigkeit im Jahr 2006, Reihe Bund 2007/16
15. Punkt: Bericht betreffend den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2005 und 2006
16. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
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Inhalt
Nationalrat
Mandatsverzicht der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek ................................. 47
Angelobung des Abgeordneten Hannes Weninger .................................................... 47
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 47
Geschäftsbehandlung
Einwendungen des Abgeordneten Heinz-Christian Strache gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 48
Einwendungen des Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler gegen die Tagesordnung gemäß § 50 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 48
Durchführung einer gemeinsamen Debatte gemäß § 50 Abs. 1 der Geschäftsordnung 70
Redner:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 71
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 72
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 74
Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 75
Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 77
Einwendungen finden keine Mehrheit ............................................................................ 69
Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorberatung der Regierungsvorlagen 520 und 521 d.B.) .......................................................................... 71
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 82
Unterbrechung der Sitzung ............................................................... 111, 163, 195, 197
Nichtzulassung des in der gemeinsamen Beratung über die Tagesordnungspunkte 1 bis 6 eingebrachten Entschließungsantrages der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ............................................................................................................................. 160
Wortmeldungen in diesem Zusammenhang:
Dr. Alexander Van der Bellen .......................................................................... 178, 184
Herbert Scheibner ............................................................................................. 179, 184
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ... 180
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 180
Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ... 184
Zulassung des Entschließungsantrages der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet durch Präsidentin Mag. Barbara Prammer ...................................................................................................................... 164
Antrag
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen,
die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung
des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang
und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser
beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“), in der
Fassung des Ausschussberichtes 484 d.B. gemäß
§ 73 Abs. 3 Z. 2
der Geschäftsordnung an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung ...................................... 194, 194
Antrag der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen, die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Unterrichtsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 194, 194
Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ........................ 194, 197
Aktuelle Stunde (12.)
Thema: „Arbeiten für Österreich: Bürger entlasten, Vollbeschäftigung und Wachstum sichern“ ............................................................................................................................... 48
Redner/Rednerinnen:
Fritz Neugebauer .................................................................................................... ..... 49
Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer ...................................................................... ..... 51
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 54
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ..... 56
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ..... 58
Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 59
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 61
Laura Rudas ............................................................................................................ ..... 63
Fritz Grillitsch ......................................................................................................... ..... 65
Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 66
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ..... 67
Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 69
Bundesregierung
Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 41
Ausschüsse
Zuweisungen .................................................................................................................. 79
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.) ................................................. 82
2. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union (485 d.B.) 82
3. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 343/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität (486 d.B.) 73
4. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 394/A der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (487 d.B.) .................................. 73
5. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 407/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhalten des Bundeskanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007 (488 d.B.) ............................................................................................................................... 73
6. Punkt: Bericht des Hauptausschusses über den Antrag 465/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gemäß Art. 49b B-VG über den EU-Reformvertrag (483 d.B.) ............................................................................................... 73
Redner/Rednerinnen:
Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 83
Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 91
Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ..... 96
Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ... 101
Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 105
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer ................................................................ ... 109
Dr. Peter Wittmann ................................................................................................. ... 113
Dr. Michael Spindelegger ....................................................................................... ... 116
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 119
Barbara Rosenkranz .............................................................................................. ... 123
Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 127
Bundesministerin Dr. Ursula Plassnik ................................................................. ... 133
Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ... 136
Mag. Dr. Beatrix Karl .................................................................................................. 137
Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 140
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 142
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 144
Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer ...................................................................... ... 148
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 152
Karl Donabauer ....................................................................................................... ... 154
Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 155
Herbert Kickl ........................................................................................................... ... 157
Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 159
Bundesministerin Dr. Maria Berger ...................................................................... ... 161
DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 164
Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 167
Dr. Gabriela Moser .................................................................................................. ... 169
Dr. Robert Aspöck .................................................................................................. ... 170
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 171
Peter Marizzi ............................................................................................................... 172
Mag. Helmut Kukacka ................................................................................................ 173
Mag. Brigid Weinzinger ............................................................................................. 174
Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ... 185
Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 186
Fritz Neugebauer .................................................................................................... ... 187
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ....................................................................... ... 188
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner ............................................................................ ... 189
Sonja Ablinger ........................................................................................................ ... 191
Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 192
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS ........................................................................... 193
Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 195
Maria Grander ............................................................................................................. 196
Werner Neubauer ....................................................................................................... 197
Otto Pendl ................................................................................................................... 199
Michael Praßl .............................................................................................................. 200
Lutz Weinzinger ......................................................................................................... 201
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 203
Walter Murauer ........................................................................................................ ... 204
Dr. Gerhard Kurzmann .......................................................................................... ... 205
Alexander Zach ....................................................................................................... ... 206
Franz Eßl .................................................................................................................. ... 207
Wolfgang Großruck ................................................................................................ ... 208
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 209
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 210
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 211
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 213
Entschließungsantrag der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .... 78, 197
Entschließungsantrag der Abgeordneten Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration – Ablehnung 117, 199
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Volksbefragung über den EU-Reformvertrag – Ablehnung ............................... 132, 199
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Vertrag von Lissabon und die weitere Entwicklung der Europäischen Union – Annahme (E 66) ............................................................. 149, 199
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kollegin-
nen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in
Tibet (Debatte über Zulässigkeit siehe Titel
„Geschäftsbehandlung“) – Ablehnung .................. 159,
164, 199
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lage in Tibet – Annahme (E 67) ................................... 192, 199
Genehmigung des Staatsvertrages in 484 d.B. (namentliche Abstimmung) ............... 194
Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 484 d.B. .......... 197
Kenntnisnahme der fünf Ausschussberichte 485, 486, 487, 488 und 483 d.B. ........... 222
7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (513 d.B.) ............................................................................................................................. 222
Redner/Rednerinnen:
Jakob Auer ......................................................................................................... 222, 237
Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 223
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 224
Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 225
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 227
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ................................................................ 207
Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 232
Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 232
Karl Freund .............................................................................................................. ... 233
Sylvia Rinner ............................................................................................................... 234
Astrid Stadler .............................................................................................................. 235
Petra Bayr ................................................................................................................... 235
Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ... 236
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kollegin und Kollegen betreffend steuerliche Abfederung der für Waldbauern durch Stürme entstandenen langfristigen Schäden und anderer Katastrophenschäden – Ablehnung .................................................................... 206, 238
Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 238
Gemeinsame Beratung über
8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden (514 d.B.) ...................................................................................................................... 238
9. Punkt: Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (515 d.B.) .............................................. 238
10. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird (516 d.B.) ...................................................................................................................... 238
Redner/Rednerinnen:
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 239
Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................. ... 240
Dr. Johannes Jarolim ................................................................................................. 241
Bernhard Themessl .................................................................................................... 243
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 243
Jakob Auer .............................................................................................................. ... 245
Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................ ... 246
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 246
Mag. Peter Michael Ikrath ....................................................................................... ... 247
Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 247
Mag. Peter Eisenschenk ......................................................................................... ... 248
Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes bezüglich Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke – Ablehnung 220, 249
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 514, 515 und 516 d.B. ...................................... 224
Gemeinsame Beratung über
11. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (517 d.B.) ............................................. 249
12. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (450 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll (518 d.B.) ...................................................................................................................... 249
13. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (519 d.B.) ..................................................................... 249
Redner/Rednerinnen:
Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 250
Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................... ... 251
Lutz Weinzinger ...................................................................................................... ... 252
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 252
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 252
Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 253
Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter ................................................................ 254
Annahme des Gesetzentwurfes in 517 d.B. ................................................................. 255
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 518 und 519 d.B. .................................... 255
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht
des Rechnungshofes (III-103 d.B.) über seine Tätigkeit im
Jahr 2006, Reihe Bund 2007/16 (493 d.B.) ............................................................................................................................. 255
15. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-106 d.B.) des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2005 und 2006 (492 d.B.) ................................................................................. 255
Redner/Rednerinnen:
Dr. Günther Kräuter ............................................................................................... ... 256
Hermann Gahr ......................................................................................................... ... 257
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 258
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................ ... 259
Josef Bucher ........................................................................................................... ... 261
Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 261
Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 262
Mag. Werner Kogler ................................................................................................ ... 263
Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 264
Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 265
Dr. Andrea Eder-Gitschthaler ............................................................................... ... 266
Hermann Krist ......................................................................................................... ... 266
August Wöginger .................................................................................................... ... 267
Stefan Prähauser .................................................................................................... ... 268
Edeltraud Lentsch .................................................................................................. ... 269
Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 269
Christian Faul .......................................................................................................... ... 270
Norbert Sieber ......................................................................................................... ... 271
Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 271
Gerhard Reheis ....................................................................................................... ... 272
Rainer Wimmer ....................................................................................................... ... 273
Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ... 274
Rechnungshofpräsident Dr. Josef Moser ............................................................... 274
Kenntnisnahme der beiden Berichte III-103 und III-106 d.B. .................................... ... 277
16. Punkt: Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (455 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (489 d.B.) ........................................... 277
Redner/Rednerinnen:
Dr. Gertrude Brinek ................................................................................................ ... 277
DDr. Erwin Niederwieser ....................................................................................... ... 278
Dr. Kurt Grünewald ................................................................................................ ... 279
Mag. Gernot Darmann ............................................................................................ ... 280
Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 280
Mag. Peter Eisenschenk ......................................................................................... ... 281
Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ... 281
Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ................................................................................. ... 282
Bundesminister Dr. Johannes Hahn ........................................................................ 283
Genehmigung des Staatsvertrages .............................................................................. 256
Eingebracht wurden
Petitionen ...................................................................................................................... 79
Petition betreffend „Flucht ist kein Verbrechen“ (Ordnungsnummer 32) (überreicht von der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger)
Petition betreffend „Autobahnauf- und -abfahrt West für den Flughafen Wien-Schwechat“ (Ordnungsnummer 33) (überreicht vom Abgeordneten Hannes Fazekas)
Regierungsvorlagen .................................................................................................... 79
502: Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammergesetz 2001 geändert werden
503: Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird
504: Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden
505: Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden
520: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen
521: Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle
Berichte ......................................................................................................................... 70
III-130: Bericht betreffend Jahresvorschau 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates; BM f. Verkehr, Innovation und Technologie
III-131: Bericht zum EU-Arbeitsprogramm 2008 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, des portugiesischen und des slowenischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für das Jahr 2008; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
III-132: Bericht betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2007 bis 2009; BM f. europäische und internationale Angelegenheiten
III-133: Produktpirateriebericht 2007; BM f. Finanzen
Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG ................................................................ 71
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik El Salvador über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Aufnahme der Verhandlungen über den Sechsten Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen
Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001
Anträge der Abgeordneten
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer Polizeiinspektion am Froschberg in Linz (675/A)(E)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwertung bzw. Vernichtung des Typenscheins bei Pkw-Wracks (Total-Havarien) (676/A)(E)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend neuen Erlass zur „Sexualerziehung in den Schulen“ unter besonderer Berücksichtigung von weiblicher und männlicher Homosexualität (677/A)(E)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend teilweise Erdverkabelung der 380-kV-Leitung (678/A)(E)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verurteilung des Systems der Zwangsarbeitslager (Laogai-Lager) in der VR China (679/A)(E)
Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Waschmitteln, bei deren Produktion mit genmanipulierten Mikroorganismen gearbeitet wurde (680/A)(E)
Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung der Kosten für Eintrittskarten und Bewirtung für die Euro 2008 als Werbeausgabe (681/A)(E)
Herbert Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (682/A)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz geändert wird (683/A)
Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Anforderung eines Assistenzeinsatzes zum Einsatz des Kommandos Militärstreife & Militärpolizei bei der EURO 2008 (684/A)(E)
Veit Schalle, Kollegin und Kollegen betreffend Umsetzung der Vorschläge des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform und zum Bürokratieabbau (685/A)(E)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verankerung der Schutzmachtfunktion Österreichs für die Südtiroler deutscher und ladinischer Muttersprache (686/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Thomas Einwallner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Vollausbau der Murtal- und der Klagenfurter-Schnellstraße (3865/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vorstrafe des Kabinettchef Christian Switak (3866/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Beratungsverträge und Studien (3867/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Beratungsverträge und Studien (3868/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Beratungsverträge und Studien (3869/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Beratungsverträge und Studien (3870/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Beratungsverträge und Studien (3871/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Beratungsverträge und Studien (3872/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Beratungsverträge und Studien (3873/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Beratungsverträge und Studien (3874/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beratungsverträge und Studien (3875/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Beratungsverträge und Studien (3876/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Beratungsverträge und Studien (3877/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Beratungsverträge und Studien (3878/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Beratungsverträge und Studien (3879/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Beratungsverträge und Studien (3880/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3881/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3882/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3883/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3884/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3885/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3886/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3887/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3888/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3889/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3890/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3891/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3892/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3893/J)
Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend klimafreundliche Dienstreisen (3894/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Führungs- und Strukturprobleme sowie Finanzfragen im Zusammenhang mit der ASFINAG (3895/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Behauptungen des Innenministers betreffend den Verein gegen Tierfabriken (VGT) (3896/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Ausgliederung der Wildbach- und Lawinenverbauung und Schaffung einer Agentur für den Schutz vor Naturgefahren (3897/J)
Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Anzahl der JugendvertreterInnen in lokalen Aktionsgruppen im Rahmen des Schwerpunktes „Leader“ 2007–2013 (3898/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Umgang mit Umsetzungsdefiziten beim Energieausweis für Gebäude (3899/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend verkehrspolitische Konsequenzen aus dem Achten Umweltkontrollbericht (3900/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend SchwerarbeiterInnenpensionen (II) (3901/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Meldepflicht für Schwerarbeit (3902/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Entwicklungen bei den Diversionsmaßnahmen (3903/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Konsequenzen aus der Krebshäufigkeit durch Sendeanlage in Hausmannstätten (3904/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Immobilien der Pensionsversicherungsträger (I) (3905/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Verfolgung von Farzad Kamangar in der Islamischen Republik Iran (3906/J)
Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Budgetvollzug 2007 und 2008 (3907/J)
Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Untätigkeit der Finanzbehörde in der Liechtensteinaffäre (3908/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Aufsichtspflicht über Musikschulen in NÖ (3909/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verkauf der Finanzamtsliegenschaften in Wien (3910/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Privatisierungsabsichten, u.a. bei der ASFINAG (3911/J)
Ursula Haubner und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Beschlussfassung sowie Änderung der Regierungsvorlage: Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 durch die Bundesregierung (3912/J)
Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Kosten durch Verzögerung des Lufttransportes österreichischer Soldaten in den Tschad (3913/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Körperverletzung und andere strafbare Tatbestände wider einen parlamentarischen Mitarbeiter und einer weiteren Person durch Täter ausländischer Herkunft (3914/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Autorin El Awadalla und ihre Publikationen (3915/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Kostenübernahme für Hörgeräte (3916/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend die rechtliche Einordnung der Fristenlösung (3917/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend die rechtliche Einordnung der Fristenlösung (3918/J)
Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Herausgabe des „Überwachungserlasses“ zum Sicherheitspolizeigesetz (3919/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend seine Position zu Autobahn-/Schnellstraßenplänen und generell zur Verkehrssituation im steirischen Ennstal (3920/J)
Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren gegen LH Haider (3921/J)
Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Gleichbehandlung von Frauen und Männern an der „Spanischen Hofreitschule“ (3922/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mietrechtliche Strafbestimmungen – Anwendung in Österreich? (3923/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“ (3924/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Drohungen & Tätlichkeiten gegenüber Richtern, Staatsanwälten und nichtrichterlichem Personal“ (3925/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „RASFF-Meldung – Schnellwarnsystem für Lebensmittel“ (3926/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sicherheit von Reisepässen – Zahlen für das Jahr 2007“ (3927/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Gestohlene bzw. als verlustig erklärte e-cards im Jahr 2007“ (3928/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „RASFF-Meldungen – Schnellwarnsystem für Futtermittel“ (3929/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Kosten Führerscheinausstellungen 2006 und 2007“ (3930/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Spam-Mails – Strategien zur Bekämpfung“ (3931/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für „Österreich am Ball“ (3932/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kosten für Sport und Asylwerber (3933/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3934/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3935/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3936/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3937/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3938/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3939/J)
Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Planung Kohlekraftwerk Dürnrohr und Klimaschutzziele (3940/J)
Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Wasserfahrzeuge der Polizeiinspektion Wien Handelskai (3941/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend neuartige Lebensmittel aus geklonten Tieren (3942/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Videoüberwachungsmaßnahmen im Zuge der Fußball-Europameisterschaft 2008 (3943/J)
Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Motorradlärm (3944/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3945/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3946/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3947/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3948/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3949/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3950/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3951/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3952/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3953/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3954/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3955/J)
Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2007 (3956/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend das Institut für Wissenschaftskommunikation und Hochschulforschung an der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt (3957/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kriminalität in Kufstein (3958/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Videokommunikationsanlagen (3959/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend diplomatische Immunität von Vladimir Vozhzhov (3960/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend straffällige Marokkaner und Asylwerber in Tirol (3961/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend visuelle Verständigungshilfe (3962/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausrüstungsmängel bei der Exekutive (3963/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend unwahrheitsgemäße Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2974/J (3964/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3965/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3966/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3967/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3968/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3969/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3970/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3971/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3972/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3973/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3974/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3975/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Dienstfreistellungen für Personalvertreter (3976/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Vector Aerospace LLP, Centro Consult Ltd, Euro Business Development GmbH und EADS (3977/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Vector Aerospace LLP, Centro Consult Ltd, Euro Business Development GmbH und EADS (3978/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Gewalt gegen Kinder in Österreich“ (3979/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Gewalt gegen Kinder – Kindermisshandlungen in Österreich“ (3980/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbau der S 31 – Burgenlandschnellstraße – Abschnitt Schützen am Gebirge–Eisenstadt (3981/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Demolierung von zweisprachigen Ortstafeln (3982/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Tätigkeiten in Bezug auf Beneš-Dekrete (3983/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Inseratenkampagne „Integration“ (3984/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Krawalle und überraschte Polizei (3985/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Angriffe durch Haftinsassen (3986/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend mögliche strafbare Machenschaften von Landeshauptmann Haider und VP-Obmann Martinz in Kärnten (3987/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Aufrüstung Saab 105 bedingt durch Abrüstung Eurofighter (3988/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend allfälligen Rückzug aus dem Tschad (3989/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend „Friedenseinsatz in Manhattan“ (3990/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend „Tschad-Inserate-2“ (3991/J)
Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Melker Abkommen (3992/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Podiumsdiskussion „Bananenrepublik Österreich“ (3993/J)
Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Schlepperskandal in Oberösterreich“ (3994/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafprozessordnung und Überwachung (3995/J)
Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Krankenpflege in den österreichischen Justizanstalten (3996/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Verfahren gegen den Lebensgefährten der Justizministerin (3997/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend legale und sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich (3998/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend legale und sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich (3999/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend legale und sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich (4000/J)
Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend legale und sonstige Transporte radioaktiven Materials durch Österreich (4001/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Bildungssuchmaschine EDUVISTA (4002/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Lohnsteuerwartungserlass, Einschränkung der Bildungstätigkeit kleiner gemeinnütziger Aus- und Fortbildungsvereine (4003/J)
Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Neue Mittelschulen“ im Schuljahr 2008/2009 (4004/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Bioplastics aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO)“ (4005/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aktionsprogramm „Bio sucht Bauer“ (4006/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend die Verpflichtung Österreichs zur Erhaltung und Sanierung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (4007/J)
Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Verpflichtung Österreichs zur Erhaltung und Sanierung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (4008/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Sauna Affäre – Wiener Polizei und Polizeistaatsmethoden? – Konsequenzen durch das Innenressort“ (4009/J)
Stefan Prähauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend kolportierte Probleme in der Einführungsphase der Eurofighter sowie allfällige Verantwortlichkeiten dafür (4010/J)
Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Pläne zur Wildbach- und Lawinenverbauung (4011/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend den Verein Zara (4012/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend den Verein Zara (4013/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend den Verein Zara (4014/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend den Verein Zara (4015/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend den Verein Zara (4016/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend den Verein Zara (4017/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend den Verein Zara (4018/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend den Verein Zara (4019/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend den Verein Zara (4020/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Verein Zara (4021/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Verein Zara (4022/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend den Verein Zara (4023/J)
Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend den Verein Zara (4024/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Vermeidung von Sicherheitslücken während der EM 2008 in der Steiermark (4025/J)
Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ausgleichsmaßnahmen nach der Schengenerweiterung (4026/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Spurensicherung bei Sicherstellung Flöttl-Akten (4027/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Aufruf zum Vandalismus durch die „Aktion kritischer SchülerInnen“ (4028/J)
Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kopfgeldprämien für den Abbau von MitarbeiterInnen (4029/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Beimischung von Agro-Diesel („Biodiesel“) und Agro-Ethanol („Bioethanol“) zu fossilem Diesel und fossilem Benzin (4030/J)
Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Bevorratungspflicht importierter „Bio“kraftstoffe (4031/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Schutz der Flüchtlingslager im Tschad durch Militärs (4032/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Beschaffung neuer Transporthubschrauber (4033/J)
Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend linksextreme Gewalttaten (4034/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Entwaffnung von Justizwachebeamten (4035/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die ÖBB-internen Ermittlungen gegen „N.N.“ (4036/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bert Nussbaumer (4037/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Bert Nussbaumer (4038/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Bert Nussbaumer (4039/J)
Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bert Nussbaumer (4040/J)
Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Entführung und Ermordung von Bert Nussbaumer (4041/J)
Franz Morak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Gehaltsverhandlungen bei den Bundestheatern II“ (4042/J)
Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend automatisierte Erfassung und Speicherung von Kfz-Kennzeichen (4043/J)
Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Ausstattung der e-card mit Fingerabdrücken (4044/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Kritik an der Gebarung der Kärnten Werbung durch den Landesrechnungshof (4045/J)
Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Rechnungshofes betreffend Kritik an der Gebarung der Kärnten Werbung durch den Landesrechnungshof (4046/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Demonstrationen in Graz (4047/J)
Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Mögliche Finanzierungsengpässe bei der Exekutive“ (4048/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend green approaches im Flugverkehr (4049/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Ungleichbehandlung zwischen Lehrlingen und Studierenden im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Familienbeihilfe (4050/J)
Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Ungleichbehandlung zwischen Lehrlingen und Studierenden (4051/J)
Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Fußball-Europameisterschaft 2008 in Österreich – Gruppe B: Spielorte Salzburg/Innsbruck“ (4052/J)
Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Aufsicht über die Wirtschaftskammer (4053/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend mafiaartig organisiertes Bettlerunwesen zur EURO 2008 (4054/J)
Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Verkehrsanstieg in Österreich seit EU-Beitritt (4055/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Hilfeersuchen des Innenministeriums im Fall Zogaj (4056/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister
für Landesverteidigung betreffend Vertragsunterzeichnung Vergleich mit der
Eurofighter GmbH (4057/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Verkäufe von Luxusvillen durch das Verteidigungsministerium (4058/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Auftragsvergabe unter Vermittlung von Lobbyisten (4059/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Disziplinarverfahren in der Causa Eurofighter (4060/J)
Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend mögliche Beschaffung von Steyr Radpanzern (4061/J)
Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Bauvorhaben und Besetzung des Arbeitsplatzes Baudirektor (4062/J)
Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderung des Lebensministeriums für Spritspartrainings des ÖAMTC (4063/J)
Ursula Haubner und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend finanzielle Unterstützung und sozialversicherungsrechtliche Absicherung von pflegenden Angehörigen (4064/J)
Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend optimale Vorbereitungen im Verkehrsbereich zur Euro 2008 (4065/J)
Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Kosten Asyl- und Fremdenwesen (4066/J)
Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Strafverfahren gegen Dr. Susanne Winter (4067/J)
Anfragebeantwortungen
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3197/AB zu 3269/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3198/AB zu 3274/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3199/AB zu 3337/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3200/AB zu 3363/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3201/AB zu 3371/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3202/AB zu 3318/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3203/AB zu 3356/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3204/AB zu 3369/J)
der Bundesministerin
für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Herbert
Scheibner, Kollegin und Kollegen
(3205/AB zu 3383/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Kurt Gartlehner, Kolleginnen und Kollegen (3206/AB zu 3384/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (3207/AB zu 3284/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen (3208/AB zu 3327/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3209/AB zu 3361/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen (3210/AB zu 3413/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Peter Haubner, Kolleginnen und Kollegen (3211/AB zu 3299/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3212/AB zu 3303/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3213/AB zu 3306/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3214/AB zu 3308/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen (3215/AB zu 3334/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3216/AB zu 3425/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3217/AB zu 3273/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (3218/AB zu 3301/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3219/AB zu 3310/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3220/AB zu 3312/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3221/AB zu 3329/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und
öffentlichen Dienst auf die Anfrage
der Abgeordneten Mag. Brigid
Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen
(3222/AB zu 3330/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3223/AB zu 3339/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3224/AB zu 3343/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3225/AB zu 3345/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3226/AB zu 3346/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gertrude Brinek, Kolleginnen und Kollegen (3227/AB zu 3351/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3228/AB zu 3363/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3229/AB zu 3380/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3230/AB zu 3382/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3231/AB zu 3421/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3232/AB zu 3434/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3233/AB zu 3282/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3234/AB zu 3338/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3235/AB zu 3348/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3236/AB zu 3362/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3237/AB zu 3431/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3238/AB zu 3478/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen (3239/AB zu 3263/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3240/AB zu 3266/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3241/AB zu 3309/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3242/AB zu 3304/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (3243/AB zu 3302/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3244/AB zu 3352/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3245/AB zu 3349/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3246/AB zu 3336/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3247AB zu 3323/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3248/AB zu 3171/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3249/AB zu 3172/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3250/AB zu 3173/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3251/AB zu 3174/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3252/AB zu 3175/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3253/AB zu 3176/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3254/AB zu 3177/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3255/AB zu 3178/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3256/AB zu 3180/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3257/AB zu 3181/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3258/AB zu 3182/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3259/AB zu 3183/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3260/AB zu 3184/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3261/AB zu 3185/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3262/AB zu 3186/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer-hofer, Kolleginnen und Kollegen (3263/AB zu 3187/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3264/AB zu 3188/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3265/AB zu 3189/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3266/AB zu 3190/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3267/AB zu 3191/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3268/AB zu 3192/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3269/AB zu 3193/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3270/AB zu 3194/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3271/AB zu 3195/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3272/AB zu 3196/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3273/AB zu 3197/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3274/AB zu 3198/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3275/AB zu 3199/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3276/AB zu 3200/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3277/AB zu 3201/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3278/AB zu 3202/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3279/AB zu 3203/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3280/AB zu 3204/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3281/AB zu 3205/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3282/AB zu 3206/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3283/AB zu 3207/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3284/AB zu 3208/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3285/AB zu 3209/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3286/AB zu 3210/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3287/AB zu 3211/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3288/AB zu 3212/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3289/AB zu 3213/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3290/AB zu 3214/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3291/AB zu 3215/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3292/AB zu 3216/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3293/AB zu 3217/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3294/AB zu 3218/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3295/AB zu 3219/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3296/AB zu 3220/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3297/AB zu 3221/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3298/AB zu 3222/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3299/AB zu 3223/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayer-hofer, Kolleginnen und Kollegen (3300/AB zu 3224/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3301/AB zu 3225/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3302/AB zu 3226/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3303/AB zu 3227/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3304/AB zu 3228/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3305/AB zu 3229/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3306/AB zu 3230/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3307/AB zu 3231/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3308/AB zu 3232/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3309/AB zu 3233/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3310/AB zu 3234/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3311/AB zu 3235/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3312/AB zu 3236/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3313/AB zu 3237/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3314/AB zu 3238/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3315/AB zu 3239/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3316/AB zu 3240/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3317/AB zu 3241/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3318/AB zu 3242/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3319/AB zu 3243/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3320/AB zu 3244/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3321/AB zu 3245/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3322/AB zu 3246/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3323/AB zu 3247/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3324/AB zu 3248/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3325/AB zu 3249/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3326/AB zu 3250/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3327/AB zu 3251/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3328/AB zu 3252/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3329/AB zu 3253/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3330/AB zu 3254/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3331/AB zu 3255/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3332/AB zu 3256/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3333/AB zu 3257/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3334/AB zu 3258/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3335/AB zu 3259/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3336/AB zu 3260/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3337/AB zu 3261/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3338/AB zu 3262/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3339/AB zu 3281/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3340/AB zu 3316/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3341/AB zu 3340/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3342/AB zu 3344/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (3343/AB zu 3354/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3344/AB zu 3364/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3345/AB zu 3367/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3346/AB zu 3378/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3347/AB zu 3341/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3348/AB zu 3325/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3349/AB zu 3333/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3350/AB zu 3324/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3351/AB zu 3335/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3352/AB zu 3347/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen (3353/AB zu 3350/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3354/AB zu 3372/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3355/AB zu 3386/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3356/AB zu 3397/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3357/AB zu 3411/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen (3358/AB zu 3437/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3359/AB zu 3452/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3360/AB zu 3490/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3361/AB zu 3322/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3362/AB zu 3475/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3363/AB zu 3359/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3364/AB zu 3387/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3365/AB zu 3376/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3366/AB zu 3379/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3367/AB zu 3315/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen (3368/AB zu 3416/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3369/AB zu 3493/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3370/AB zu 3549/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (3371/AB zu 3567/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3372/AB zu 3374/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3373/AB zu 3400/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3374/AB zu 3403/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3375/AB zu 3353/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3376/AB zu 3357/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3377/AB zu 3381/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3378/AB zu 3365/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3379/AB zu 3366/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (3380/AB zu 3370/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3381/AB zu 3385/J)
des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und
Kollegen (3382/AB zu 3467/J)
des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Gerhard Steier, Kolleginnen und
Kollegen (3383/AB zu 3481/J)
des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (3384/AB zu 3529/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3385/AB zu 3468/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3386/AB zu 3417/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3387/AB zu 3447/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3388/AB zu 3465/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3389/AB zu 3466/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3390/AB zu 3494/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3391/AB zu 3497/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3392/AB zu 3500/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3393/AB zu 3501/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3394/AB zu 3505/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3395/AB zu 3507/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3396/AB zu 3428/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3397/AB zu 3464/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3398/AB zu 3405/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3399/AB zu 3406/J)
des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der
Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3400/AB zu 3427/J)
des Bundesministers
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der
Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3401/AB zu 3453/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3402/AB zu 3655/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3403/AB zu 3418/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3404/AB zu 3429/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (3405/AB zu 3441/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen (3406/AB zu 3485/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3407/AB zu 3488/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3408/AB zu 3448/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen (3409/AB zu 3491/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Kolleginnen und Kollegen (3410/AB zu 3443/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3411/AB zu 3423/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3412/AB zu 3470/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (3413/AB zu 3483/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (3414/AB zu 3511/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3415/AB zu 3534/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3416/AB zu 3420/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (3417/AB zu 3440/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3418/AB zu 3446/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3419/AB zu 3477/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen (3420/AB zu 3498/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradescni, Kolleginnen und Kollegen (3421/AB zu 3509/J)
der Bundesministerin
für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike
Lunacek, Kolleginnen und Kollegen
(3422/AB zu 3401/J)
der Bundesministerin
für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen
(3423/AB zu 3422/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3424/AB zu 3435/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3425/AB zu 3472/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3426/AB zu 3487/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3427/AB zu 3504/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (3428/AB zu 3402/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3429/AB zu 3404/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3430/AB zu 3407/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3431/AB zu 3410/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Mayer, Kolleginnen und Kollegen (3432/AB zu 3412/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3433/AB zu 3415/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3434/AB zu 3419/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3435/AB zu 3433/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kolleginnen und Kollegen (3436/AB zu 3436/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3437/AB zu 3438/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3438/AB zu 3439/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3439/AB zu 3445/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3440/AB zu 3450/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3441/AB zu 3451/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3442/AB zu 3456/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (3443/AB zu 3457/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3444/AB zu 3492/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3445/AB zu 3502/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Laura Rudas, Kolleginnen und Kollegen (3446/AB zu 3512/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen (3447/AB zu 3444/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3448/AB zu 3449/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradescni, Kolleginnen und Kollegen (3449/AB zu 3508/J)
der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3450/AB zu 3531/J)
der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kollegin und Kollegen (3451/AB zu 3506/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Fritz Neugebauer, Kolleginnen und Kollegen (3452/AB zu 3455/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3453/AB zu 3408/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3454/AB zu 3409/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (3455/AB zu 3430/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen (3456/AB zu 3442/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3457/AB zu 3454/J)
des Bundesministers
für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage
der Abgeordneten Dr. Andrea
Eder-Gitschthaler, Kolleginnen und Kollegen
(3458/AB zu 3476/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3459/AB zu 3558/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (3460/AB zu 3793/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3461/AB zu 3463/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen (3462/AB zu 3552/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3463/AB zu 3553/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3464/AB zu 3458/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3465/AB zu 3459/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3466/AB zu 3461/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3467/AB zu 3462/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3468/AB zu 3469/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3469/AB zu 3479/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Anita Fleckl, Kolleginnen und Kollegen (3470/AB zu 3480/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rosa Lohfeyer, Kolleginnen und Kollegen (3471/AB zu 3482/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3472/AB zu 3489/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3473/AB zu 3495/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen (3474/AB zu 3496/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3475/AB zu 3499/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (3476/AB zu 3503/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3477/AB zu 3460/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3478/AB zu 3471/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (3479/AB zu 3484/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Füller, Kolleginnen und Kollegen (3480/AB zu 3486/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3481/AB zu 3473/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3482/AB zu 3516/J bis 3527/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Bettina Hradecsni, Kolleginnen und Kollegen (3483/AB zu 3510/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3484/AB zu 3537/J)
des Bundesministers für Landesverteidigung auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen (3485/AB zu 3551/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3486/AB zu 3557/J)
des Bundesministers für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen (3487/AB zu 3538/J)
der Bundesministerin
für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3488/AB zu 3532/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3489/AB zu 3571/J)
der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen (3490/AB zu 3657/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3491/AB zu 3515/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3492/AB zu 3530/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3493/AB zu 3539/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3494/AB zu 3540/J)
des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3495/AB zu 3543/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3496/AB zu 3556/J)
der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen (3497/AB zu 3565/J)
der Bundesministerin
für europäische und internationale Angelegenheiten auf
die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek,
Kolleginnen und Kollegen (3498/AB zu 3513/J)
des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3499/AB zu 3533J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3500/AB zu 3514/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3501/AB zu 3536/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3502/AB zu 3544/J)
der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3503/AB zu 3545/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen (3504/AB zu 3528/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3505/AB zu 3535/J)
des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3506/AB zu 3541/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3507/AB zu 3542/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3508/AB zu 3546/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3509/AB zu 3547/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen (3510/AB zu 3548/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3511/AB zu 3550/J)
des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3512/AB zu 3554/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3513/AB zu 3717/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3514/AB zu 3718/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3515/AB zu 3719/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3516/AB zu 3720/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3517/AB zu 3721/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3518/AB zu 3722/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3519/AB zu 3723/J)
des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kollegin und Kollegen (3520/AB zu 3724/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3521/AB zu 3572/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3522/AB zu 3592/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3523/AB zu 3593/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3524/AB zu 3594/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3525/AB zu 3595/J)
des Bundesministers für Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (3526/AB zu 3555/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3527/AB zu 3590/J)
des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3528/AB zu 3591/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (3529/AB zu 3562/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen (3530/AB zu 3915/J)
des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen (Zu 3418/AB zu 3446/J)
*****
der Präsidentin des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (30/ABPR zu 29/JPR)
Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr
Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Dr. Michael Spindelegger, Dritte Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die 55. Sitzung des Nationalrates ist eröffnet.
Die Amtlichen Protokolle der 53. und 54. Sitzung vom 13. März 2008 sind in der Parlamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Binder-Maier, Dr. Rada, Mag. Steinhauser und Ing. Hofer.
Mandatsverzicht und Angelobung
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Bundeswahlbehörde ist die Mitteilung eingelangt, dass Frau Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek auf ihr Mandat verzichtet hat.
Anstelle der Frau Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek wurde Herr Abgeordneter Hannes Weninger in den Nationalrat berufen.
Da der Wahlschein vorliegt und der Genannte im Hause anwesend ist, werde ich sogleich seine Angelobung vornehmen.
Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch den Schriftführer wird der neue Mandatar seine Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.
Ich ersuche nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Wimmer, um die Verlesung der Gelöbnisformel und den Namensaufruf.
Schriftführer Rainer Wimmer: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Republik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller anderen Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“
(Über Namensaufruf durch den Schriftführer Wimmer leistet Abgeordneter Hannes Weninger die Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich begrüße den neuen Herrn Abgeordneten herzlich in unserer Mitte. (Allgemeiner Beifall.)
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll wird durch den Herrn Bundesminister für Inneres Günther Platter, Bundesminister für Landesverteidigung Mag. Norbert Darabos durch die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures vertreten.
Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied wird durch den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger vertreten.
*****
Herr Abgeordneter Strache hat im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben. Die Einwendungen betreffen den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (417 beziehungsweise 484 der Beilagen).
Weiters hat Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung schriftlich Einwendungen gegen die schriftlich mitgeteilte Tagesordnung der heutigen Sitzung erhoben. Auch diese Einwendungen betreffen den Vertrag von Lissabon in 417 der Beilagen einschließlich der beigefügten Erklärungen (484 der Beilagen).
Im Sinne des § 50 der Geschäftsordnung trete ich diesen Einwendungen nicht bei, weshalb der Nationalrat zu entscheiden hat.
Die gemeinsame Debatte über die Einwendungen wird nach Durchführung der Aktuellen Stunde stattfinden.
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:
„Arbeiten für Österreich: Bürger entlasten,
Vollbeschäftigung und Wachstum sichern“
Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Neugebauer zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit maximal 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Kollege.
9.09
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung, an der Spitze der Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Kolleginnen! Geschätzte Kollegen! Meine Damen und Herren hier im Haus und zu Hause!
Im Zentrum der heutigen Beratungen stehen ohne
Zweifel die Debatte und die Beschlussfassung über die adaptierten
Spielregeln im Netzwerk Europa. Aber es fügt sich, wie ich meine, ganz
gut, wenn im Vorfeld auf diesen gesamteuropäischen Blick
in dieser Aktuellen Stunde auch der Fokus auf die österreichische
Situation gelegt wird.
Faktum, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist, dass das Jahr 2007 ein außerordentlich gutes konjunkturelles Jahr gewesen ist. Faktum ist auch, dass wir 2008 mit einem deutlich niedrigeren Wachstum zu rechnen haben. Die internationalen Bedingungen liefern dafür den Rahmen. Und es ist wichtig, in Erinnerung zu bringen, dass ja die Stütze des Erfolges der letzten Jahre zu einem sehr hohen Anteil insbesondere im Export gelegen ist und dass nun unsere Haupthandelspartner durch deren schwache Wirtschaftsentwicklung und durch die geringe Nachfrage unseren Export nicht mehr in der gewünschten Höhe reifen lassen.
Österreich hat gerade um den Jahreswechsel ein Wechselbad der Gefühle mitgemacht: einerseits Rekordbeschäftigung, zurückzuführen auf Konjunkturpakete in den letzten beiden Jahren, Arbeitslosigkeit deutlich sinkend – wir liegen bei 4 Prozent nach Eurostat, in Europa mehr als 6 Prozent im Durchschnitt. Wir liegen an vierter Stelle, nach den Niederlanden, Dänemark und Zypern. Eine hervorragende Bilanz! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Diese hervorragende Bilanz – Beschäftigung steigend, Arbeitslosigkeit sinkend – wird aber andererseits durch eine hohe Inflation getrübt, eine Inflation, die nicht zur Gänze ein singuläres Ereignis aus österreichischer Sicht ist.
International gesehen sind es im Wesentlichen die großen Bereiche Nahrung, Wohnen und Energie, die diesen Inflationsschub ausmachen. Das heißt für die arbeitenden Menschen, dass die Einkommenszuwächse in der Zukunft auch langfristig über der Inflation liegen müssen. Hier sind die Gewerkschaften und die Sozialpartnerschaft gefragt. Das heißt aber auch – und für diese Vereinbarungen der Bundesregierung bin ich dankbar –, dass wir für die Pensionistinnen und Pensionisten die Pensionserhöhung, die ursprünglich mit 1. Jänner des kommenden Jahres vorgesehen war, um zwei Monate, also auf November 2008, vorziehen werden.
Wir haben – das bringe ich nur zur Erinnerung – auch schon im Jahre 2007 einiges getan, um bestimmten Gruppen, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Familien, auch den Jungen das Leben zu erleichtern. Erhöhung der Pendlerpauschale, Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, Mehrkindstaffel, Ausweitung/Erhöhung der Studienförderung und dergleichen sind nur einige Punkte, die ich in Erinnerung bringen möchte. Ganz aktuell, erst seit neun Tagen in Kraft: Mit dem Inflationslinderungsgesetz werden die Richtwerte für den Mietzins nur um den Durchschnittswert angehoben. Auch die Reduktion der Provisionsobergrenze – das haben wir in den letzten Debatten diskutiert – wird voraussichtlich mit 1. Juli stattfinden.
Die Bundesregierung hat sich einen sehr ambitionierten Arbeitsplan gesetzt, ihn in den letzten Tagen geschärft und ihn auch mit zeitlichen Markierungen versehen, weil es nichts nützt, jemandem einen Geldschein in die Hand zu drücken und zu meinen, damit
ist Inflation bekämpft, wenn man nicht an die Wurzeln und an die Ursachen herangeht. (Beifall bei der ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Arbeitsplan, den wir unterstützen, sieht vor, dass ein Gebührenstopp durch die Regierung erfolgen wird – wobei auch die Länder und Gemeinden eingeladen sind, derartige Maßnahmen zu setzen –, ob bei den Vignettenpreisen oder bei entsprechenden Gebühren der Ministerien. Wichtig ist auch, bewusst zu machen, im Zuge der Wettbewerbskommission mit der Erstellung von Gutachten, woher eigentlich diese hohen Lebensmittelpreise international kommen. Der Herr Sozialminister hat eben ein Preismonitoring für bestimmte Lebensmittel in Angriff genommen, und die Vergleichbarkeit in einem Standort-Benchmarking wird ebenfalls sehr gründlich beraten.
Als Vorgriff auf die Steuerentlastung ist vereinbart, dass wir arbeitnehmerseitig die Beitragsbefreiung bei der Arbeitslosenversicherung für die niedrigen Einkommen durchführen werden. Ich halte das für einen ganz wichtigen Aspekt, den wir hier mit Nachhaltigkeit versehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit der Einrichtung der Gruppe der Steuerreform sind ja auch die Eckpunkte weitestgehend außer Streit: die Entlastung der Familien mit Kindern, die Entlastung des Mittelstandes, all jener, die Einkommen- und Lohnsteuer zahlen. Und für uns Arbeitnehmer innerhalb der Österreichischen Volkspartei ist auch wichtig, dass wir der Mitarbeiterbeteiligung einen neuen Schub geben. Da gibt es gute, auch erprobte Projekte hinsichtlich Mitarbeiterbeteiligung. (Beifall bei der ÖVP.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte, weil ja in der Diskussion immer gerne auf ein Thema fokussiert wird, das einem vielleicht gerade wichtig erscheint, man aber in der Politik den Gesamtblick nicht vergessen darf, darauf hinweisen – und die Debatten in den letzten Tagen über die Sicherung unseres hervorragenden Gesundheitswesens haben mir das wieder einmal bewiesen –: Immer wenn man nicht weiterweiß oder nicht weitermöchte, dann kommt der Ruf ans Budget.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, da darf ich schon sagen, dass man zunächst einmal in der Lage sein muss, seine Hausaufgaben zu bewältigen. Wir haben ja nicht nur die Frage einer Steuerentlastung zu lösen mit einem Volumen von etwas mehr als 3 Milliarden €, sondern es geht auch darum, einen ausgeglichenen Haushalt darzustellen. Und wir dürfen nicht vergessen, dass wir auch die Investitionen in Bildung, in Gesundheit – Stichwort Pflege –, Forschung, Klimaschutz und anderes zu tätigen haben. Letztendlich darf ich darauf hinweisen, dass wir in der Defizitaufarbeitung zwar besser unterwegs sind, als es das Regierungsprogramm vorsieht, allerdings liegen die Schulden der Vergangenheit schwer auf den Schultern. Der Rucksack an Zinsenzahlungen allein beträgt sage und schreibe 7,1 Milliarden € pro Jahr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das bedeutet ein jährliches Minus für jeden Österreicher und jede Österreicherin auf seinem persönlichen Konto. Daher ist auch eine spürbare Entlastung im Sinne von Steuererleichterung notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube, liebe Kolleginnen und Kollegen, durch ein kluges Haushalten und Investitionen mit Hausverstand sind wir nun dabei, diese Verschuldensquote auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zu senken. Das ist seit 1992 das erste Mal tendenziell und auch echt greifbar. Das ist Wirtschaftskompetenz, gepaart auch mit Verantwortung für die künftigen Generationen. Es geht nicht darum, kurzfristig populistisch etwas an-
zubieten, sondern neben dem Notwendigen, das kurzfristig ermöglicht werden muss, mittel- und langfristig das Wohl unseres Landes im Auge zu haben.
Dass hier der Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Molterer in seiner Verantwortung für die Leitlinien besonders gefordert ist, ist bekannt. Die Leitlinie der Budgetpolitik, die er in der Bundesregierung mit vorgegeben hat, nämlich Förderung von Wachstum und Beschäftigung, verstärkte Zukunftsinvestitionen und ein gerechtes Steuer- und Abgabensystem, wird unsere Unterstützung finden. Der Arbeitsplan der Bundesregierung ist ehrgeizig.
Ich möchte sagen – und da treffe ich mich mit Franz Vranitzky, der heute in der Früh im „Morgenjournal“ gemeint hat, wenn gesagt werde: Rettet Österreich!, Österreich müsse nicht gerettet werden, Österreich sei nicht in Gefahr –: Österreich ist gut aufgestellt! Ich möchte jenen Damen und Herren, die Horror- und Falschmeldungen anstelle von nüchterner und sachlicher Analyse und der darauf folgenden klugen Politik verbreiten, ins Stammbuch schreiben: Österreich hat sich in den letzten Jahren als sehr leistungsfähig erwiesen und die Erweiterung der Europäischen Union beinahe ideal genützt. (Beifall bei der ÖVP.)
Politik schafft den Rahmen. Ich möchte Ihnen allen, meine Damen und Herren, insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes sehr, sehr herzlich danken, weil sie es sind, die durch den Fleiß, ihre Kompetenz und ein hervorragendes Sensorium für soziale Ausgewogenheit in diesem Lande einen österreichischen Erfolgsweg zeichnen. Ich danke den Menschen in unserem Lande sehr herzlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.19
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Mag. Molterer zu Wort gemeldet. – Ihre Redezeit, Herr Vizekanzler, soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.20
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Österreich steht gut da! Österreich hat in den letzten Jahren eine absolut stabile und positive Entwicklung genommen. Und auch die Aussicht für die nächsten Jahre erfüllt mich, erfüllt uns in der Bundesregierung mit Zuversicht.
Österreich hat eine stabile wirtschaftliche Entwicklung – wie kaum ein anderes europäisches Land, meine Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren aufgeholt. Österreich hat sich einen Wachstumsvorsprung erarbeitet, und nicht nur für die letzten Jahre, sondern auch für heuer können wir feststellen, dass die österreichische Wirtschaft schneller wachsen wird, sich positiver entwickeln wird als im Durchschnitt der Europäischen Union. Das macht uns sicher.
Die österreichische Wirtschaft wächst heuer wahrscheinlich im Schnitt um 2,1 Prozent. Im ersten Quartal, das ist ja hoch spannend, ist die Wirtschaft um 2,8 Prozent gewachsen, also stärker als erwartet.
Eine der Ursachen dafür ist sehr klar: Österreich hat sich in den letzten Jahren positiv verändert. Der Export ist in den letzten 15 Jahren von 47 Milliarden € auf sage und schreibe 115 Milliarden € gewachsen; die Einnahmen aus dem Export haben sich mehr
als verdoppelt. Das ist ein Exporterfolg, meine Damen und Herren! Das ist ein Leistungsbeweis für Österreich! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Natürlich hängt das auch untrennbar mit der europäischen Entwicklung zusammen – das werden wir heute noch diskutieren. Durch die Europäische Union, vor allem durch die Erweiterung hat Österreich mehr Chancen bekommen, und Österreich hat diese Chancen genützt, meine Damen und Herren. Ich bin stolz auf unsere Heimat Österreich! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Was uns besonders positiv stimmt, ist, dass sich diese wirtschaftlichen Daten in konkrete Erfolge für die Menschen umwandeln. Die Menschen nehmen teil an diesem wirtschaftlichen Erfolg. Wir haben eine Arbeitsmarktentwicklung auch durch die Politik, vor allem aber durch die positive Arbeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Unternehmer, die in Europa ihresgleichen sucht. Wir haben derzeit eine Arbeitslosigkeit von 4,1 Prozent, sind in der Zwischenzeit das viertbeste Land und sind knapp dabei, zu den Top 3 aufzuschließen. Genau dieses Ziel hat sich diese Bundesregierung vorgenommen: zu den drei Besten auf dem Arbeitsmarkt in Europa zu gehören. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Diese Arbeitsmarktentwicklung hat dazu geführt, dass in Österreich so viele Menschen wie noch nie zuvor Arbeit haben: Fast 3,4 Millionen Österreicherinnen und Österreicher haben Arbeit. Und wir kratzen mit diesen gut 4 Prozent eigentlich bereits an der Vollbeschäftigung. Das ist ja das Ziel, das sich diese Bundesregierung gesetzt hat, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir sind mit einer sehr klaren politischen Konzeption angetreten:
erstens: solide und seriöse Budgetpolitik in diesem Land,
zweitens: richtige Investitionen, etwa in Bildung, Forschung, aber wo notwendig auch in die Sicherung unserer sozialen Systeme,
drittens ist klar, dass wir die Bürgerinnen und Bürger im Laufe dieser Legislaturperiode entlasten müssen und entlasten werden – ich komme noch darauf zu sprechen – und dass wir die notwendigen Reformen etwa im Bereich Arbeitsmarkt und im Bereich Verwaltung vornehmen, damit die Dynamik des Standortes Österreich weiter ausgebaut werden kann.
Wir müssen aber trotzdem auch ganz offen die Probleme analysieren, die es gibt. Die Bundesregierung hat sich daher in den letzten Wochen ganz intensiv mit diesen Fragen beschäftigt und einen konkreten Zeitplan und eine inhaltliche Perspektive entwickelt, wie sie mit diesen neuen Herausforderungen umgeht.
Wer die Welt offen sieht, weiß, dass wir zwar gut sind, dass es aber Anzeichen gibt, wie etwa auf den Finanzmärkten, im Bereich der Wechselkurse zwischen Euro und Dollar oder bei der Rohstoff-Preisentwicklung, die uns mit gewisser Sorge erfüllen. Die Wachstumsraten sind zwar gut, aber nicht mehr so gut wie in den letzten zwei Jahren. Daher haben wir in der Bundesregierung einen ganz konkreten Umsetzungsplan entwickelt, wie wir auf diese neuen Herausforderungen reagieren. Ich bin dankbar dafür, dass wir Ihnen in diesen Tagen und Wochen ganz konkret, Schritt für Schritt unsere positive Politik für Österreich auch hier im Nationalrat zur Entscheidung vorlegen können.
Erstens: Die große Herausforderung auch für die Menschen in unserem Land, vor allem für die Bezieher kleiner Einkommen ist die Inflation. Wir müssen einfach offen und ehrlich sehen, dass gerade die Bezieher kleiner Einkommen mit den gestiegenen Preisen bei Lebensmitteln und Energie echte Probleme haben. Aber es hat uns in der Bundesregierung nicht genügt, mit irgendwelchen Einmalzahlungen einen Ausgleich zu schaffen, nein, wir gehen an die Wurzeln des Problems: Die Inflation muss an den Wurzeln bekämpft werden! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Daher haben wir ein umfassendes Paket, beginnend mit dem Gebührenstopp, wo auch die öffentliche Hand ein positives Beispiel liefert – es steht die Einladung an die Länder und Gemeinden, diesem positiven Beispiel des Bundes zu folgen –, vorgesehen. Wir müssen uns auch in der Wettbewerbsorientierung verbessern. Ganz offen gesagt: Ich habe nicht den Eindruck, dass die Energiewirtschaft schon alle Wettbewerbspotenziale ausgeschöpft hat. Wir müssen uns mit den Besten messen, was die Frage der Inflationsbekämpfung betrifft, auch im Lebensmittelbereich. Und wir haben – ganz konkret – als Hilfe, als Unterstützung im Sinne des Teuerungsausgleiches eine völlig richtige strukturelle Maßnahme gesetzt: Wir senken die Lohnnebenkosten für die kleinen Einkommen bis 1 350 €. Das ist eine absolut richtige Maßnahme! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Warum? – Diese Maßnahme hilft den Menschen ganz konkret, im Schnitt mit etwa 300 € Entlastung, aber vor allem senkt sie die Lohnnebenkosten, entlastet den Faktor Arbeit. Es ist daher durch dieses neue Modell, das wirklich zukunftsweisend ist, in Zukunft attraktiver, Arbeit anzunehmen und Arbeit anzubieten.
Wir werden auch im Bereich der älteren Menschen durch eine vorgezogene Pensionsanpassung bereits ab November dieses Jahres das richtige Signal setzen und einen Teuerungsausgleich auch für diese Bevölkerungsgruppe umsetzen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren! Das genügt uns aber nicht. Wir setzen im Bereich des Arbeitsmarktes zusätzliche Initiativen, nämlich mit dem konkreten Beschäftigungspaket für junge Menschen. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit ist wohl eines der herausforderndsten Projekte für die Politik.
Wir sind in Europa – das wissen nur wenige, deshalb sagen wir das auch deutlich – in der Zwischenzeit, was die Jugendbeschäftigung betrifft, das zweitbeste Land. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Meine Damen und Herren, wir haben erreicht, dass in der Jugendbeschäftigung die Lehrstellenlücke fast geschlossen ist. Es sind derzeit in Österreich nur rund 600 Lehrstellensuchende mehr, als wir offene Lehrstellen haben. Wir werden es mit diesem Paket schaffen, dass wir jedem Jugendlichen in Österreich eine Ausbildungsgarantie bis 18 geben können. Die duale Ausbildung, Betrieb und Berufsschule, bleibt die Basis, wird ergänzt um überbetriebliche Formen der Ausbildung, und der Blum-Bonus wird weiterentwickelt, damit wir zusätzliche Anreize bieten können, dass die Betriebe noch mehr Lehrlinge nehmen.
Unser Ziel ist es, dass wir die Ausbildungsgarantie bis 18 vollständig umsetzen können und dass jeder Lehrstellensuchende einen Lehrplatz bekommt. Meine Damen und Herren, das ist das Ziel der Bundesregierung! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wir werden dieses Paket ergänzen, gemeinsam mit den Sozialpartnern arbeiten wir an einem Paket für ältere Arbeitnehmer. Da haben wir noch etwas zu tun. Wir sind, was die Frage der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer betrifft, noch nicht dort, wo wir sein wollen – der Arbeitsmarkt wird diese Erfahrung brauchen –, wir müssen daher diese Anreize auch bieten.
Meine Damen und Herren! Wir haben in der Bundesregierung einen ganz konkreten Fahrplan für die Steuerentlastung beschlossen. Das Steuerentlastungsvolumen beträgt 3 Milliarden €, das ist immerhin 1 Prozent des Bruttonationalproduktes – in alter Währung fast 40 Milliarden Schilling.
Die Steuerentlastung wird mit 1. Jänner 2010 wirksam und betrifft insbesondere drei große Gruppen: erstens den Mittelstand, zweitens die Familien mit mehr Kindern und drittens den Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort Österreich. Diese Steuerentlastung basiert auf einem vernünftigen Doppelbudget für die Jahre 2009 und 2010.
Diese Bundesregierung wird daher dafür sorgen, dass diese positive Entwicklung unseres Landes fortschreitet, dass wir mehr Wachstum schaffen und die Menschen an dieser positiven Entwicklung durch Vollbeschäftigung auch teilhaben können. So macht man das: positiv für Österreich arbeiten! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
9.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmer an der Aktuellen Stunde nach § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte, Herr Kollege.
9.31
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Arbeitslosigkeit ist massiv gesunken. Das war auch eines der wesentlichen Ziele dieser Bundesregierung. (Abg. Öllinger: Durch das Streiten ist es gelungen! Wahrscheinlich!) Man wollte in der laufenden Legislaturperiode die Arbeitslosigkeit um ein Drittel senken und die Jugendarbeitslosigkeit halbieren.
Ja, es ist auch richtig, wir sind an zweiter Stelle, was die Jugendarbeitslosigkeit betrifft. Wir dürfen aber nicht vergessen, dass wir schon einmal Erster waren, nämlich vor zehn Jahren, dann zurückgefallen sind, jetzt aber wieder aufholen und dorthin gehen, wohin wir wollen. Genauso ist es bei der allgemeinen Arbeitslosigkeit, dass wir auch im Verhältnis zu unseren europäischen Nachbarn schon viel besser waren, zwischen 2000 und 2004/2005 zurückgefallen sind und jetzt, 2006, 2007 und 2008, wieder aufholen und die Arbeitslosigkeit enorm reduzieren.
Das ist aus vielen Gründen gut und wichtig, auch aus budgetären Gründen, weil natürlich jeder weitere Arbeitnehmer einer ist, der Beiträge einzahlt und nicht aus Beiträgen finanziert wird. Insofern ist ja Arbeitsmarktpolitik auch ganz wichtig für einen ausgeglichenen Haushalt, für eine vernünftige Budgetpolitik, ist vor allem auch deswegen wichtig, weil die Menschen Beschäftigung haben. Ich denke, dass es für jeden Einzelnen sehr wichtig ist, in Beschäftigung zu sein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Den Zuwachs an Beschäftigung im letzten Jahr betreffend: Es sind mehr als 100 000 Arbeitsplätze geschaffen worden. Das ist der höchste Zuwachs seit den fünf-
ziger Jahren, und das bedeutet, dass 100 000 Menschen mehr einen Halbtagsjob, einen Teilzeitjob oder aber auch einen Vollzeitjob haben. Der Großteil dieser 100 000 Arbeitsplätze sind Vollzeitarbeitsplätze. Das zeigt, dass die neue Bundesregierung im Bereich der Arbeitsmarktpolitik sehr erfolgreich ist, wobei natürlich die Konjunktur da auch mitgeholfen hat. (Heiterkeit sowie Rufe bei der ÖVP: Ah geh!) – Ich weiß nicht, was es da zu lachen gibt. Dass die Konjunktur einen Einfluss auf die Arbeitslosigkeit hat, wird Ihnen ja wohl nicht ganz neu sein. (Abg. Öllinger: Mehr als die Bundesregierung!)
Die Frage, was jetzt mit diesem Paket ist, ist sehr wichtig und sehr wesentlich, weil in diesem Zusammenhang drei wichtige Dinge geschehen.
Erstens: Für Bezieher kleiner Einkommen, die natürlich auch Steuern und Abgaben zahlen – gar nicht so wenig, aber keine Lohnsteuer –, die in den letzten Jahren keinerlei Entlastung gespürt haben – mit Ausnahme dessen, was wir letztes Jahr bei der Pendlerpauschale gemacht haben, sodass sie auch für diese Personen gilt –, die über viele, viele Jahre keinerlei Entlastung bekommen haben, sondern die Inflation, Teuerungen, Erhöhungen geschluckt haben, gibt es jetzt zwischen 80 und 420 € Entlastung, und zwar nicht erst 2009 oder 2010, sondern bereits ab 1. Juli 2008. Und 420 € im Jahr sind wirklich keine Kleinigkeit, das sind in alter Währung über 5 000 Schilling, und das ist wahnsinnig viel Geld, Geld, das diese Menschen brauchen. Gerade für Menschen mit kleinem Einkommen ist das eine deutliche Entlastung, und deswegen werden wir das unterstützten. Meines Wissens ist das heute bereits im Ministerrat beschlossen worden, wir werden es ja in wenigen Wochen hier im Hohen Haus haben. Das ist eine ganz wesentliche Maßnahme für diese mehr als eine Million Menschen, die über sehr geringe Einkommen verfügen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Der zweite wesentliche Bereich ist, dass die Erhöhung der Pensionen zwei Monate früher stattfindet. Das wird etwa 20, 40, 60, 80, 90 € für den einzelnen Pensionisten ausmachen, also auch eine Entlastung – keine Entlastung im Zusammenhang mit der Inflation, denn die spürt jeder auch weiterhin, aber zumindest eine Linderung der Inflation. Wir werden auch das unterstützen.
Der dritte Bereich – und der ist bei Gott nicht unwesentlich, sondern sehr wichtig – ist die Frage der Vermögenszuwachsbesteuerung. Es geht darum, dass es verschiedene Arten gibt, Einkommen in Österreich zu erzielen. Man kann arbeiten gehen, und wenn jemand 50 000 € im Jahr durch Arbeit verdient, wird das mit über 30 000 € über Steuern und Abgaben besteuert. (Abg. Scheibner: Da braucht man nicht stolz sein darauf!)
Wenn jemand 50 000 € Zinseinkünfte hat, sind es 12 500 €, mit denen das besteuert wird – schon deutlich weniger. (Abg. Scheibner: Da sollte man die Einkommensteuergrenzen ändern!)
Und wenn das jemand durch Aktienspekulation verdient, sind das genau 0 €. Deswegen sagen wir – und das ist uns sehr wichtig –: Wir wollen die Steuern auf Arbeit senken – der erste Schritt geschieht am 1. Juli 2008 ... (Abg. Scheibner: Wo?) – Am 1. Juli 2008! Haben Sie nicht aufgepasst? (Abg. Scheibner: Wo senken Sie die Steuern? Erhöhen tun Sie es!) Dann kommen Sie bei der nächsten Plenarsitzung, da können Sie mitstimmen, wenn wir die Steuern und Abgaben bereits ab 1. Juli 2008 senken.
Es sollen also jene, die jetzt keinen Beitrag leisten und genauso über Einkommen verfügen, genauso – das ist gerecht – einen Teil ihres Einkommens zahlen. Es ist nicht einzusehen, dass jemand, der Anteile einer GmbH verkauft, das ganz normal versteu-
ern muss und jemand, der Anteile an einer Aktiengesellschaft verkauft, keine Steuern zahlt. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Insofern halte ich auch die Vermögenszuwachsbesteuerung für wichtig, weil sie die Belastung auf Arbeit senken kann und gleichzeitig auch für mehr Gerechtigkeit im Steuersystem sorgt. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
9.36
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Maximal 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.
9.36
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein Wort zu meinem Vorredner: Wenn wir heute über Wachstum und Beschäftigungsstrategien diskutieren, so diskutieren wir auch über Entlastungsstrategien und nicht über neue Belastungen – ich darf das einmal sehr deutlich sagen. Darin unterscheiden sich zweifellos die beiden Regierungsparteien. (Beifall bei der ÖVP.)
Das ist ja gar nicht schlecht, denn wir sind ja zwei selbständige Parteien, die hier eine Regierung bilden.
Wenn wir die Strategie der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung, diese Dreifachstrategie – Stabilität im Staatshaushalt, Entlastung der Bürger und der Betriebe sowie Investitionen in die Zukunft – diskutieren, so bin ich einer, der immer gern aufgrund von Daten und Fakten diskutiert. Schauen wir uns einmal die Daten und Fakten an.
Erstens Wirtschaftswachstum. Der Herr Vizekanzler hat es gesagt: In den Jahren 2002 bis 2006, in den letzten sechs Jahren ist unser Wirtschaftswachstum stärker gestiegen als jenes der EU-15, auch stärker als das Wachstum der EU-25 – keine Frage.
Gestern ist eine Broschüre erschienen über „Industrieland Österreich“, in der steht: Die Experten der Wirtschaft sprechen heute schon von einem zweiten Wirtschaftswunder Österreichs. – Das erste war in den fünfziger Jahren; damals waren auch höhere Wachstumsraten in Österreich als in den wichtigsten europäischen Staaten, heute eine ähnliche Situation.
Zweite Kennzahl: die Exporte – auch die hat der Vizekanzler angesprochen. Meine Damen und Herren, wir sind Europameister im Exportwachstum. Unsere Exportwirtschaft ist in den letzten zehn Jahren stärker gewachsen als alle anderen! Seit dem EU-Beitritt hat sich die Zahl jener Betriebe, die exportieren, vervierfacht. Das Exportvolumen hat sich seit 1999 verdoppelt. Wir haben die Wachstumschancen aus der Erweiterung Europas wirklich optimal genützt.
Ich glaube, wir haben da ein Erfolgsrezept, das auf drei Säulen beruht: Erstens das Humankapital der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben. Da kann man nur stolz sein. Wir liegen im World-Ranking, was die Mitarbeitermotivation betrifft, weltweit an zweiter Stelle nach Dänemark. Ich danke diesen motivierten Mitarbeitern und diesen motivierten Unternehmern! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Der zweite Pfeiler des Erfolgs ist zweifellos die europäische Entwicklung in den letzten Jahren, die Wiedervereinigung Europas, die Öffnung Mittel- und Osteuropas, der Beitritt zur Europäischen Union. All das, meine Damen und Herren, hat die strategischen
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirtschaftsstrategie natürlich enorm verbessert. Es ist ein Unterschied – ich spreche zum Beispiel von meinem Wahlkreis –, ob du an der Grenzregion oder im Herzen Europas liegst. – Allein diese Tatsache ist also auch ein Pfeiler des Erfolgs.
Der dritte Pfeiler ist zweifellos auch die Strategie der Politik; die Strategie – das muss man auch einmal offen sagen –, die nicht erst seit dem 1. Oktober 2006 eingeschlagen wurde. Die internationalen Zeitungen haben schon in den Jahren 2005, 2006 geschrieben: Österreich, ein Vorbild für die Schweiz; „Österreich: Das bessere Deutschland“.
Vergessen wir das nicht: Das waren wichtige und notwendige Strukturreformen, die die Basis für die heutigen Erfolge sind. Und es ist ja kein Zufall, dass es im Regierungsprogramm heißt, dass die Politik der nächsten vier Jahre auf die sehr erfolgreiche Politik der letzten Jahre aufbaut. Meine Damen und Herren, es ist Kontinuität in der Wirtschaftspolitik gefragt. (Beifall bei der ÖVP.)
Natürlich kann man jetzt fragen: Was hat der Einzelne von diesen schönen wirtschaftlichen Kennzahlen? – Schauen wir uns das an im Bereich Arbeitsplätze, im Bereich Einkommen, im Bereich soziale Sicherheit:
Was den Bereich Arbeitsplätze angeht, hat mein Vorredner bereits gesagt, es gibt einen neuen Beschäftigungsrekord, eine Arbeitslosenrate von 4,1 Prozent. Wenn wir uns noch um 0,2 Prozentpunkte verbessern, haben wir nach der internationalen Definition bereits Vollbeschäftigung erreicht. Wenn ein Dreier vorne steht, ist das der Zustand der Vollbeschäftigung nach allen Definitionen der Wirtschaftsforscher.
Zweitens: Was die soziale Sicherheit, die soziale Balance, die soziale Ausgewogenheit betrifft, meine Damen und Herren, liegen wir an der Spitze, nämlich unter den Top 5 in Europa. Jeder dritte Schilling, der in Österreich erarbeitet wird (Abg. Rosenkranz: Euro!) – Euro, ja! –, wird letztlich für soziale Zwecke ausgegeben. Mit einer Sozialquote von 30 Prozent, meine Damen und Herren, liegen wir in Europa an vierter Stelle!
Und schauen wir uns die Einkommenssituation an! Was das Einkommen pro Kopf der Bevölkerung angeht, belegt Österreich in Europa ebenfalls die vierte Stelle.
Meine Damen und Herren, das ist eine Erfolgsstory, basierend auf diesen drei Pfeilern: Humankapital, Europäische Union und wirtschaftspolitische Strategie dieser und auch der früheren Bundesregierung.
Natürlich heißt das nicht, dass nicht auch gewaltige Herausforderungen vor uns liegen; gar keine Frage. Zu diesen Herausforderungen zählen die Gesundheitsreform – sie wurde schon angesprochen –, die Bundesstaatsreform, eine Bildungsoffensive. Die Welt verändert sich ständig! Das heißt, wir bauen zwar auf einer guten Basis auf, wir haben in den letzten Jahren eine erfolgreiche Politik gemacht, aber wir müssen uns natürlich schon „am Riemen reißen“, um diese Erfolge auch in den nächsten Jahren erzielen zu können.
Ich glaube, dass diese Bundesregierung auch mit diesem neuen Aktionsprogramm, das zu den Osterfeiertagen zwischen Bundeskanzler und Vizekanzler vereinbart wurde, die Voraussetzungen dafür schafft, dass wir diesen erfolgreichen Kurs der letzten Jahre, der Jahre seit dem Jahr 2000, auch bis zum Jahr 2010 fortsetzen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
9.42
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte, Herr Kollege.
9.42
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben jetzt von meinen VorrednerInnen hier sehr viele Jubelmeldungen gehört, aber die Frage ist: Gibt es wirklich so viel Grund zum Jubeln? (Abg. Dr. Stummvoll: Daten und Fakten!) Na warten Sie einmal, Herr Kollege Stummvoll!
Schauen wir uns die Entwicklung des Wirtschaftswachstums an! Die jüngste Prognose (Abg. Dr. Stummvoll: Nix „Prognose“ – Daten!) des Wirtschaftsforschungsinstitutes zeigt, dass sich bis zum Jahr 2009 das wirtschaftliche Wachstum real halbieren wird, nämlich von 3,4 Prozent im Jahr 2007 auf die Hälfte im Jahr 2009. – Erster Punkt.
Zweiter Punkt: Damit ist auch ein mehr als zwei Jahre dauernder Boom in Österreich zu Ende gegangen. In dieser Entwicklung ist es aber in Österreich nicht gelungen, zur Vollbeschäftigung zurückzukehren. Keineswegs! Wir verzeichnen eine Arbeitslosenquote von 4,3 Prozent im Vorjahr, und sie wird heuer nach der jüngsten Prognose des Wirtschaftsforschungsinstitutes vom 28. März auf 4,2 Prozent sinken (Abg. Dr. Stummvoll: 4,1!), und nicht auf 4,0 und nicht auf 4,1 Prozent. Aber das ist noch lange nicht Vollbeschäftigung, und das ist nicht Nummer eins in Europa, wie Sie, Herr Vizekanzler, bei der Budgetrede noch gemeint haben! (Beifall bei den Grünen.) Da haben Sie gesagt: Wir wollen die Nummer eins werden!, und jetzt begnügen Sie sich schon mit dem Platz Nummer 3, und in der Jugendbeschäftigung mit dem Platz Nummer 2.
Und wenn Sie von Vollbeschäftigung reden, dann müssen Sie aber auch den Arbeitslosen erklären, was Sie unter Vollbeschäftigung verstehen. Die werden wenig Verständnis dafür aufbringen. Arbeitslose, die gerne arbeiten möchten (Abg. Großruck: Die bekommen Arbeit!), laufen zunehmend Gefahr, in die Armut abzurutschen, und immer noch haben wir in diesem Land mehr als eine Million Menschen, die an oder unter der Armutsgrenze liegen.
Das sind Fakten, meine Damen und Herren von der ÖVP und von der SPÖ! Und angesichts der Tatsache, dass Österreich eines der reichsten Länder der Welt ist, ist das eine Schande!
Zweitens: Die österreichische Entwicklung der Exportindustrie war mit Sicherheit eine Erfolgsstory. Zugegeben: Die Unternehmungen haben gut verdient, die Gewinne sind explodiert – aber ist das auch in den Brieftaschen der Österreicherinnen und Österreicher angekommen? (Vizekanzler Mag. Molterer: Ja!) – Nein, Herr Vizekanzler, nein! Entschieden nein! Werfen Sie einen Blick in die Zahlen, in die Daten, in die Fakten, und schauen Sie, wie die Netto-Realeinkommensentwicklung der letzten Jahre war! Im Durchschnitt gab es einen Zuwachs von 0,3 Prozent pro Jahr. (Vizekanzler Mag. Molterer: Also mehr?!) Ja, aber angesichts einer explodierenden Gewinnentwicklung, Herr Vizekanzler, ist das mehr als bescheiden! Mager, sehr mager, würde ich sagen. (Beifall bei den Grünen.)
Und im heurigen Jahr? – Netto-Reallohnverluste, trotz erstmals wieder kräftigerer Lohnsteigerungen – ja, wo ist denn das eine Erfolgsstory?, und für die niedrigen Einkommen sogar Reallohnverluste von 0,3 Prozent –, angesichts einer sehr hohen Inflationsrate zum einen, insbesondere aber auch aufgrund der Tatsache der kalten Pro-
gression. Das heißt, immer mehr Menschen wachsen in Steuerstufen hinein, die für sie nicht gemacht sind.
Und was macht die Regierung angesichts dieser Entwicklung? – Sie entlastet die untersten Einkommen, das ist richtig, aber für alle anderen, die genauso unter der Inflation leiden, wird nichts gemacht. Für die heißt es: Bitte warten auf das Jahr 2010!
Im Zusammenhang mit der Steuerentlastung des Jahres 2010 werden Sie, Herr Vizekanzler, nie müde zu betonen, dass diese nur dann kommen wird, wenn wir im Budget Überschüsse machen werden. Heute haben Sie das ausnahmsweise einmal nicht gesagt, aber: Angesichts der schwächelnden Konjunktur sind 2010 nicht Überschüsse wahrscheinlich, sondern viel wahrscheinlicher, und auch das zeigen die jüngsten Prognosen, sind Budgetdefizite. Und wenn Sie angesichts dieser Budgetdefizite dennoch eine Steuerentlastung machen wollen, wird Folgendes eintreten: Dann wird es in den Jahren darauf einen Budgetkonsolidierungskurs geben müssen, damit wir die von Maastricht vorgegebenen Ziele wieder erreichen werden, und Sie werden den Menschen wieder das wegnehmen, was Sie ihnen im Jahr 2010 gegeben haben werden.
Das ist die Politik, die Steuerentlastungspolitik, die die Regierung macht!
Erlauben Sie mir auch noch, ein Wort zum Thema Vermögen zu sagen. Während die Lohnentwicklung sehr mager ist, explodieren die Einkommen aus Besitz, aus Vermögen, aus Spekulation. Und was passiert im Zusammenhang mit der Entlastung von Vermögen? – Ja, da passiert auch etwas: Die Reichen und die Superreichen werden entlastet! Die Erbschafts- und Schenkungssteuer läuft mit 31. Juli des Jahres 2008 aus, und das ist nicht eine Entlastung des Mittelstandes, nein, das entlastet die Reichen! (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
In einem der jüngsten Gesetze, dem Schenkungsmeldegesetz, sind sogar noch Ausweitungen für die steuerlichen Privilegien von Privatstiftungen vorgesehen. – Das ist ein Skandal! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Ein bisschen enteignen!)
9.47
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Themessl zu Wort. Auch für ihn gilt die maximale Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Herr Kollege. (Abg. Themessl begibt sich, einen rot-weiß-roten Schal mit der Aufschrift „ÖSTERREICH“ um den Hals gewickelt, zum Rednerpult. – Abg. Murauer: Ist das ein Fußballschal? – Heiterkeit und weitere Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
9.47
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Herren Minister! Herr Vizekanzler! Einen schönen Guten Morgen! allen Zuseherinnen und Zusehern hier im Hohen Haus und natürlich auch an den Fernsehschirmen. – Es sind heute hier schon die Worte „Rettet Österreich!“ gefallen, wenngleich in einem anderen Zusammenhang, nämlich die EU betreffend, aber man könnte es natürlich auch auf dieses Thema anwenden, denn: Was ist Österreich? Was ist die Wirtschaft Österreichs? (Abg. Murauer: ... ein Fußballfan?)
Die Wirtschaft Österreichs floriert, weil die Strukturen der Klein- und Mittelbetriebe nach wie vor noch stimmen; sie sind aber höchst gefährdet. Daher könnte man zu die-
sem Tagesordnungspunkt sagen: Rettet die KMUs, helft dem Mittelstand!, denn diese Regierung tut alles dafür, den Mittelstand und die KMUs umzubringen! (Beifall bei der FPÖ.) Leider muss man das hier so festhalten.
Meine Damen und Herren von der ÖVP, hier wurde immer von guten Wirtschaftszahlen, vom Wirtschaftswunder gesprochen. Ja, das mag schon sein, aber die betroffenen Leute vor Ort merken davon überhaupt nichts! Kollege Rossmann hat richtig angemerkt, dass die Lohnsteigerungen im Laufe der letzten Jahre magere 0,3 Prozent ausgemacht haben, und das bei Milliardengewinnen der Großindustrie, der Sie im Jahr 2005 ja geholfen haben!
Das Einzige, was Sie in den letzten Jahren gemacht haben, ist, Ihr Klientel zu bedienen. (Abg. Scheibner: Ihr werdet immer mehr zu einer linken Partei!) Durch die Senkung der KöSt, der Körperschaftsteuer, wurde genau Ihr Klientel bedient, denn die KöSt wurde von 34 Prozent auf 25 Prozent gesenkt, mit dem Ergebnis, dass heute die Großindustrie Milliardengewinne einfährt. (Vizekanzler Mag. Molterer: Und Arbeitsplätze schafft!) Selbstverständlich! Aber Sie wissen, dass 70 Prozent der Arbeitsplätze von Klein- und Mittelbetrieben geschaffen werden und auch der Hauptanteil der Lehrlingsausbildung den Klein- und Mittelbetrieben zugeschrieben wird.
Da Sie heute die Industrie so loben, muss ich Ihnen sagen: Vor zehn Jahren hat die Industrie in Österreich noch 26 000 Lehrlinge pro Jahr ausgebildet, heute, zehn Jahre später, stellt die Industrie genau noch 16 000 Lehrlingsplätze pro Jahr für Ausbildung zur Verfügung! Das ist ein Minus von 10 000 Arbeitsplätzen in der Industrie. Und was glauben Sie, wenn Sie heute von guten Beschäftigungszahlen auch im Zusammenhang mit der Jugendarbeitslosigkeit sprechen, wer diese Arbeitsplätze heute stellt? – Das sind die Klein- und Mittelbetriebe, und für diese tun Sie überhaupt nichts!
Sie, Herr Vizekanzler, sprechen von einer soliden und seriösen Budgetpolitik, und Herr Kollege Stummvoll hat schon des Öfteren betont, dass es für ihn das Wichtigste überhaupt sei, Budgetdisziplin einzuhalten. Wenn Sie das die letzten Jahre getan hätten, dann hätten Sie bei Steuermehreinnahmen in den Jahren 2006 und 2007 von jeweils weit über 4 Milliarden € bereits 2006 ein Nulldefizit gehabt und 2007 ebenfalls ein Nulldefizit.
Herr Vizekanzler und Herr Finanzminister, wenn Sie immer, wenn es um Zahlen und Steuererleichterungen geht, den alten Schilling bemühen, weil es dann besser und schöner klingt, dann sage ich Ihnen: 3 Milliarden €, da haben Sie schon recht, sind über 40 Milliarden Schilling. Aber wenn Sie den heutigen Schuldenstand der Republik Österreich mit 160 Milliarden € hernehmen und das in Schilling umrechnen würden, dann würden Sie auf 2 300 Milliarden Schilling kommen, die der österreichische Staat heute an Schulden hat. Und dafür bezahlt der österreichische Staat jährlich – auch in Schilling gerechnet – fast 100 Milliarden Schilling nur an Zinsen zurück! Sie schaffen es nicht, in konjunktureller Hochblüte und guten Wirtschaftszeiten ein Nulldefizit zustande zu bringen. Das ist mehr als schwach, wie auch Kollege Rossmann schon betont hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn Sie von guten Rahmenbedingungen sprechen, sage ich Ihnen, was Wirtschaftsforscher sagen: Sie sagen Ihnen, dass es bei der momentanen Situation und den Rahmenbedingungen, die diese Bundesregierung zur Verfügung stellt, 70 Prozent der Neugründungen in den KMUs und Einzelpersonenunternehmungen nicht schaffen, die ers-
ten drei Jahre zu überleben. Und dann sprechen Sie von guter Wirtschaftspolitik, von einem Wirtschaftswunder!?
In Österreich zahlen 9 Prozent aller Beschäftigten 50 Prozent der Steuerlast, weitere 14 Prozent zahlen die anderen 50 Prozent der Steuerlast. Das heißt, in Österreich zahlt nicht ganz ein Viertel, genau 23 Prozent, die gesamten Steuern! Nicht ganz ein Viertel der österreichischen Beschäftigten hält die anderen 75 Prozent sozusagen am Leben. Und das finden Sie fair?! – Sie bringen den Mittelstand um, Sie geben den Klein- und Mittelbetrieben keine Chance, die nächsten Jahre zu überleben! Und wenn wir uns so weiterentwickeln, laufen wir Gefahr, eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu werden, die irreparabel sein wird.
Noch etwas zu den von Ihnen geplanten Erleichterungen, die jetzt in Kraft treten sollten; auch ein Wort an den Herren Kollegen Krainer. Wenn Sie heute davon sprechen, die Steuern zu senken, und zwar angefangen bei den Arbeitslosenversicherungsbeiträgen, dann sage ich Ihnen: Was Sie nicht dazusagen, ist, dass die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge dazu führt, dass die Steuerbemessungsgrundlage steigt. Das heißt, ein Drittel des Geldes, das Sie heute den Arbeitnehmern zurückgeben wollen, kassieren Sie als Finanzminister wieder ein. Und Sie haben es in den letzten Jahren – vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2007 – geschafft, die Steuereinnahmen von 14 Milliarden auf sage und schreibe 20 Milliarden zu erhöhen. Das sind Mehreinnahmen in steuerlicher Hinsicht von über einem Drittel, also Sie haben über 7 Milliarden € an Steuern mehr eingenommen, und davon wollen Sie den Arbeitnehmern 0,3 Prozent zurückgeben.
Ich sage Ihnen: schwach, mehr als schwach! Überlegen Sie Ihre Wirtschaftspolitik, dann wird es den Österreicherinnen und Österreichern auch weiter gut gehen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
9.53
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.
9.53
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Es hätte mich gewundert, Herr Finanzminister Molterer, wenn Sie heute, an einem Tag wie diesem, wo es ja hauptsächlich ein anderes Thema zu diskutieren gilt, nämlich die Europäische Union, nicht auch bei dieser Debatte die Europäische Union dafür hauptverantwortlich gemacht hätten, dass es in Österreich eine gute Wirtschaftsentwicklung gibt.
Ich habe da eine ganz andere Meinung: Dass es eine gute Wirtschaftsentwicklung gibt, dass Sie so viele Steuern einheben wie selten zuvor – 3 Milliarden mehr als überhaupt budgetiert –, liegt in erster Linie an den fleißigen Österreicherinnen und Österreichern, die das erwirtschaftet und erarbeitet haben, und nicht an der Europäischen Union, Herr Finanzminister! (Beifall beim BZÖ.)
Das sollte man den Betrieben und den Arbeitnehmern und den Angestellten auch zugute halten, dass sie eine ordentliche Arbeit leisten.
Zu dem Paket, das Sie da geschnürt haben. – Ein SPÖ-Funktionär des Südens hat dieses Paket nicht als Kompromiss, sondern als Kompromist bezeichnet. Er muss sich dabei etwas gedacht haben. Ich nenne es „Kanzlererhaltungspaket“, denn es war
ja nur dazu geeignet, einen Koalitionsfrieden zu erreichen und den Kanzlersessel seitens der SPÖ zu retten. Dieses Paket ist mehr als jämmerlich! Es ist deshalb mehr als jämmerlich, weil die SPÖ hier auch ein bisschen die Katze aus dem Sack gelassen hat, wie sie eigentlich soziale Verantwortung sieht. Nachdem ja ausschließlich Arbeitnehmer mit einem Einkommen bis zu 1 350 € entlastet werden, sagt uns die SPÖ im Umkehrschluss: Jeder, der ein bisschen mehr verdient – nämlich ab 1 400 € –, ist bereits reich in diesem Land. Das heißt, für die SPÖ bricht ab 1 400 € brutto im Monat bereits der Reichtum aus. Wer glaubt Ihnen das eigentlich? Mit diesem Paket werden Sie 2,5 Millionen Arbeitnehmer nicht einmal erreichen. Die schauen durch die Finger und müssen die hohen Preise, die Inflation und die Belastungen voll zahlen – ohne jeglichen Ausgleich –, und das ist eigentlich ein Skandal seitens der Sozialdemokratischen Partei! (Beifall beim BZÖ.)
Gewerbetreibende, Freiberufler, Beamte, die ältere Generation ab 56 und Familien – sie alle bleiben auf der Strecke! Sie zahlen das „volle Programm“: plus 9 Prozent bei den Lebensmitteln, Mietsteigerungen, Energiekosten, Strom, Benzin. All diese Belastungen treffen mit voller Wucht diese Menschen – im Übrigen auch die Pensionisten.
Das ist ja putzig, dass Sie den Pensionisten sagen: Naja, jetzt verlegen wir halt um zwei Monate eine Pensionsanpassung, eine Inflationsanpassung – da muss sogar der Kollege Marizzi lachen! – vor, und zwar auf den November. Aber was ist denn bis November? Die Pensionisten haben jetzt einen realen Einkommensverlust, weil wir eine Inflation über 3 Prozent haben und die letzte Pensionsabgeltung weit darunter lag. Daher verlieren die Pensionisten im Moment Geld, und sie sind die Hauptbetroffenen von den Preissteigerungen, von den Belastungen. Daher lassen Sie auch Ihre Pensionisten im Stich, und das ist nicht in Ordnung, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Selbst bei den Kleinstverdienern – da gebe ich den Kollegen von der FPÖ recht –, selbst bei den Menschen, wo Sie die Arbeitslosenversicherung streichen beziehungsweise erleichtern, auch dort sagen Sie nicht die Wahrheit, weil natürlich bei rund einem Drittel, bei 300 000 Arbeitnehmern, die Lohnsteuer jetzt voll draufschlägt auf diese angebliche Entlastung und schon wieder ein Drittel von dieser Entlastung wegfrisst, weil plötzlich die Menschen lohnsteuerpflichtig werden oder eben in eine andere Lohnsteuerklasse fallen. Auch das ist nicht ganz fair.
Von Ihrem Inflationsausgleich für alle – laut Gusenbauer – kein Wort mehr! Von einer vorgezogenen Steuerreform – kein Wort mehr! Von einer Entlastung des Mittelstandes – kein Wort mehr! Nicht einmal ansatzweise gibt es da irgendeine Entlastung! Und bei den Pensionisten habe ich Ihnen gerade vorgerechnet, dass das auch dort nicht der Fall ist.
Aber Sie sind Weltmeister, Herr Finanzminister, gemeinsam mit der SPÖ, im Erfinden neuer Steuern! Da sind Sie super. Jetzt kommt schon wieder eine neue Steuer – das ist eigentlich das Hauptergebnis –: Die Regierung nennt es Vermögenszuwachssteuer. Wissen Sie, was das ist? – Das ist nichts anderes als eine Fleißigen-Steuer, mit der die Fleißigen in diesem Land, die mehr arbeiten, belastet werden. Und da schaue ich mir schon auch an, wie von der Industriellenvereinigung, vom Wirtschaftsbund hier im Parlament damit umgegangen wird, dass jene Menschen, die mehr leisten, die dem Mittelstand angehören, plötzlich einer neuen Steuer unterzogen werden! Da werden wir uns dagegen wehren, denn wir vertreten diesen Mittelstand, wir vertreten auch die Fleißigen in diesem Land, und wir lassen nicht zu, dass sie mit einer neuen Steuer belastet werden!
Ganz im Gegenteil: Senken Sie endlich die Lohn- und Einkommensteuer und belohnen Sie endlich Mehrarbeit! Jawohl, wir sind dafür, dass Steuern auf Überstunden abgeschafft werden! Wer in diesem Land mehr leistet, wer Überstunden leistet, der soll nicht bestraft werden, indem er mehr Steuern zahlt, sondern der soll belohnt und entlastet werden. Mehrarbeit ist gut und soll in diesem Land auch belohnt werden – das verlangen wir von Ihnen! (Beifall beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen mehr netto vom Brutto für den Mittelstand in diesem Land, für Hunderttausende, ja Millionen Menschen, die letztlich auch diese Wirtschaft ankurbeln. Sie, Herr Finanzminister, doktern herum, auch am Mittelstand. Sie wollen diese Menschen belasten, und es wundert mich sehr, dass das jetzt auch die ÖVP zulässt. Sie haben überhaupt noch keine Präzisierung abgegeben, was Sie überhaupt damit meinen, aber die Menschen warten darauf, und es ist an der Zeit, dass Sie den Menschen auch erklären, was es heißt. Sie sollen die Menschen endlich entlasten, denn darauf warten die Bürger schon sehr, sehr lange! (Beifall beim BZÖ.)
9.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rudas. – Bitte, Frau Kollegin.
9.59
Abgeordnete Laura Rudas (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Mitglieder der Regierung auf der Regierungsbank! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und auf der Galerie! Hohes Haus! Kollege Westenthaler und Kollege Themessl, jedes Mal, wenn Sie den Ausdruck soziale Verantwortung in den Mund nehmen, bekomme ich, muss ich ehrlich sagen, so eine leichte Gänsehaut am Rücken. Ich bin unter Ihrer Regierungszeit aufgewachsen und stelle Ihnen gerne meine gleichaltrigen Freundinnen und Freunde vor, die in diesen Jahren keine Lehrstelle gefunden haben, keinen Ausbildungsplatz hatten (Abg. Rädler: Falscher Umgang!) und erst drei, vier Jahre später eine Ausbildung machen konnten, und die heute, in meinem Alter, noch darunter leiden. Ich stelle sie Ihnen gerne vor. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn wir von Vollbeschäftigung sprechen, dann müssen wir tatsächlich auch darauf achten, von welcher Art von Beschäftigung wir reden und mit welchem Einkommen diese Beschäftigung verbunden ist!
Wenn wir von Wachstum reden, dann müssen wir auch darüber reden, dass nicht nur einige wenige, sondern möglichst viele Menschen am Wachstum teilhaben sollen!
Wie schaut die Realität aus? – Im viertreichsten Land Europas gibt es noch immer viele Menschen, die, wenn ihre Heizung kaputt wird, auf den Jahresurlaub verzichten müssen, um die Reparaturkosten zu bezahlen. Noch immer teilen sich im viertreichsten Land Europas 10 Prozent der Bevölkerung zwei Drittel des Vermögens.
Herr Kollege Stummvoll, da unterscheiden wir uns tatsächlich! Wir, die Sozialdemokraten, sagen: Wir können uns Gerechtigkeit leisten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Zulasten anderer!)
Es kann durchaus sein, dass das Steuersystem, so wie es ist, irgendwann einmal eine Zeit hatte, in der es gepasst hat und wo es angebracht war, aber heute haben sich die Anforderungen verändert. Wenn Unternehmensgewinne um 30 Prozent steigen, wenn Manager jährlich bis zu 20 Prozent mehr verdienen, aber das durchschnittliche Netto-
einkommen des Mittelstands gleich hoch bleibt, wenn viele junge Menschen noch immer so wenig verdienen, dass sie kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten können, dann läuft definitiv etwas falsch.
Herr Kollege Westenthaler, wenn Sie von den Fleißigen reden, dann frage ich Sie schon: Meinen Sie, dass 90 Prozent der Menschen nur zu einem Drittel zu unserem gemeinsamen Wohlstand beitragen? Meinen Sie, dass die Manager tatsächlich das Zwanzigfache von ihren Angestellten arbeiten? So viel Verantwortung können nicht einmal Ihre Fleißigen auf den Schultern tragen, dass es rechtfertigt, dass sie das Zwanzigfache verdienen! (Beifall bei der SPÖ.)
Wachstum wird nicht dadurch gesichert ... (Abg. Mag. Kukacka: Wie war das bei der BAWAG? Wie viel haben dort die Manager verdient?) – Kollege, grölen tun wir am Fußballplatz, hier reden wir über Politik, okay? (Beifall bei der SPÖ. – Vizekanzler Mag. Molterer: Also bitte! Ein Zwischenruf ist kein Grölen!)
Wachstum wird nicht dadurch gesichert, dass einige wenige Reiche immer reicher werden und andere immer weniger haben. Wohlstand und Wachstum werden dann gesichert, wenn wir alle daran teilhaben können und ein gerechtes Steuersystem haben. (Abg. Rädler: Androsch! – Abg. Steibl: Flöttl!)
Jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, und zwar zur Jugendbeschäftigung. (Abg. Rädler: Androsch!) Wachstum wird gesichert, wenn wir möglichst gut ausgebildete junge Menschen in unserem Land haben. Als junge Abgeordnete möchte ich etwas sagen, was manchmal leider in Frage gestellt wird: Die Sozialpartnerschaft – und das hat sie bewiesen! – ist überhaupt nicht aus der Mode gekommen! Dieses Paket, das sie verhandelt hat, ist hervorragend, ist herauszustreichen und zeigt, dass die Sozialpartnerschaft in unserem Land wichtig ist. Das soll man auch einmal unterstreichen. (Beifall bei der SPÖ.)
Immerhin ist es das erste Mal nach sechs Jahren – und ich habe es schon erwähnt, ich bin während dieser sechs Jahre erwachsen geworden, annähernd –, dass wieder über Jugendbeschäftigung geredet wird, es ist das erste Mal, dass alle Parteien sagen: Uns ist der Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit wichtig! Ich habe es bei einer meiner ersten Reden hier gesagt: Wenn wir das Wahlalter senken, dann werden alle politischen Parteien plötzlich über Jugendarbeitslosigkeit und Jugendbeschäftigung und Jugendausbildung reden und nicht mehr nur wir Sozialdemokraten. Das ist durchaus zu begrüßen, denn wir Jungen brauchen alle Verbündeten.
Dennoch möchte ich in der ganzen Diskussion eines nicht außer Acht lassen, und das ist, dass es uns auch darum gehen muss, dass junge Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben. (Abg. Rädler: Ihr habt eh einen Bundeskanzler!) Das heißt, früher konnte man sich die Ausbildung aussuchen, in einen Betrieb gehen und hatte Ausbildungschancen. Heute gibt es immer mehr junge Menschen, die in irgendwelche Ausbildungen – in Anführungszeichen – „gesteckt“ wurden, die eigentlich nicht ihren Interessen entsprechen (Abg. Steibl: Von der SPÖ, aber nicht von den Betrieben!), und mit der Vorstellung aufwachsen, ihr Leben lang einen Job machen zu müssen, den sie eigentlich nicht machen wollen. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, umso mehr ist die Qualitätssicherung in der Ausbildungsgarantie hervorzustreichen, nämlich dass es in Zukunft nicht mehr darum gehen wird, junge Leute in irgendwelche Ausbildungen zu stecken, sondern in zukunftsträch-
tige Ausbildungen, die auch ihren Interessen entsprechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
10.04
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Grillitsch. – Bitte, Herr Kollege.
10.05
Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP): Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren Staatssekretäre! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die letzten sieben Jahre, von 2000 bis 2007, waren gute Jahre für Österreich. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Es war eine gute Konjunkturlage und es waren gute Rahmenbedingungen, die den Wirtschaftsstandort Österreich abgesichert haben und zukunftssicher gemacht haben, wo Arbeitsplätze gesichert wurden, wo Einkommen gesichert wurden und wo wir letztlich mit 3,4 Millionen Österreicherinnen und Österreichern, die heute Arbeit haben, in Richtung Vollbeschäftigung unterwegs sind, meine Damen und Herren! (Abg. Dolinschek: Da hatten Sie noch einen anderen Partner!)
Dennoch gibt es Diskussionen und Probleme bei jenen Menschen, die weniger verdienen. Da hat es in den letzten Wochen und Tagen sehr leidenschaftliche, emotionale Diskussionen gegeben, auch politisch bedingt, wo man dafür Schuldige gesucht hat. Ich sage auch als Bauernvertreter heute hier: Ja, auch die Lebensmittel sind teurer geworden, aber nicht nur die Lebensmittel und nicht nur die Bauern waren verantwortlich für diese Inflationsrate. Da muss man sich wirklich auch die Preissteigerungen der letzten Jahre ansehen! Bei Wohnung, Wasser und Energie gab es seit 1987 eine Kostensteigerung von plus 87 Prozent und bei Nettolöhnen von plus 71 Prozent. Da muss man sich auch die Ausgaben eines Haushaltes für Lebensmittel ansehen! Im Jahre 1980 betrugen diese noch 26,6 Prozent, im Jahre 1994 17 Prozent und im Jahre 2007, meine Damen und Herren, 13 Prozent.
Daher bitte ich Sie: Führen wir die Diskussion ehrlich! Nehmen wir das Problem bei den Wurzeln, betrachten wir das ganzheitlich! Und bezüglich der bäuerlichen Menschen in diesem Land, die einen hohen Anspruch an Qualität und an Herkunftssicherung stellen: Beachten wir, dass das auch unbestritten seinen Preis hat!
Um diese ehrliche Diskussion bitte ich Sie, meine Damen und Herren, weil ich heute hier auch klar sage: Mir geht es nicht darum, dass der Konsument einseitig mit hohen Preisen im Regal belastet wird, sondern mir geht es darum, dass auch unsere Bäuerinnen und Bauern in der Wertschöpfungskette im Nahrungsmittelbereich und wo auch immer ihren gerechten Anteil bekommen. Das muss unser Ziel sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Daher bin ich sehr froh darüber, dass unser Finanzminister jetzt mit der Regierung gemeinsam diese Initiative gestartet hat, dieses Entlastungspaket für jene Menschen zu schaffen, die das notwendig brauchen: nicht mit einem „Einmal-Hunderter“ – das wird nicht reichen! –, sondern mit dauerhaften Entlastungen, wie zum Beispiel mit einer Senkung der Lohnnebenkosten oder auch mit der Vorziehung der Pensionsanpassung auf November 2008. Dies gilt auch für den Finanzausgleich, den unser Finanzminister unmittelbar nach Regierungsbildung für die kleinen Gemeinden, für die Bürger in den kleinen Gemeinden gesichert hat, wodurch ab dem Jahr 2011 100 Millionen € mehr in diese kleinen Gemeinden fließen werden, denn auch diese Bürgerinnen und Bürger brauchen diese Entlastungsschritte. Die Ausgaben in diesen Gemeinden pro Bürger
sind sehr hoch: 2 251 € pro Einwohner, meine Damen und Herren! Daher ist das ganz, ganz wichtig.
Aber auch die Sicherheit für unsere Bäuerinnen und Bauern mit dem grünen Pakt für die Bergbauern, für das Umweltprogramm, für Investitionen im ländlichen Raum, für LEADER-Programme – das sind wichtige Maßnahmen, die gesetzt werden. Und jetzt ist es wichtig, für die Zukunft nachzudenken, wie wir weitere Steuerentlastungen in der nächsten Zeit bis zum Jahr 2010 durchführen können. Da sage ich auch ganz klar: Da müssen die Familien – dort, wo Kinder zu Hause sind – und der Mittelstand ganz im Mittelpunkt einer solchen Entlastungsoffensive stehen (Beifall bei der ÖVP – Abg. Strache: Vermögenszuwachssteuer!), denn das sind die Leistungsträger Österreichs, meine Damen und Herren! Die Grundlage wird ein Doppelbudget für 2009/2010 sein.
Wir stehen für Entlastung, wir stehen nicht für Belastung! Daher habe ich klar gesagt – das abschließend und an alle gerichtet –, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern: Finger weg von Grund und Boden! Finger weg von Grund und Boden, meine Damen und Herren! (Abg. Strache: Finger weg von der Vermögenszuwachssteuer! – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Wir sind hier für die Menschen in Österreich, um Arbeit zu schaffen, um Einkommen zu sichern und um den Wirtschaftsstandort entsprechend auszubauen. (Beifall bei der ÖVP.)
10.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. Auch für sie gilt eine maximale Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.
10.10
Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Karin M. ist Erziehungswissenschafterin und 32 Jahre alt. Sie arbeitet 15 Stunden in der Woche als Beraterin in einem Sozialverein. Davon kann sie nicht leben. Deshalb jobbt sie am Abend als geringfügig Beschäftigte in einem Einkaufszentrum. Am Wochenende hilft sie manchmal im Lokal eines Bekannten aus; dafür ist sie aber nicht angemeldet.
Laura K. und Stefan M., 33 und 36 Jahre alt, arbeiten in der Kreativbranche. Nach eigenen Angaben dauert das mindestens zwölf Stunden jeden Tag und manchmal auch am Wochenende. Eine Bezahlung für Überstunden gibt es dafür nicht, sie haben Werkverträge. Wie lange sie diesen Stress noch durchhalten werden, das wissen sie nicht. Sie haben mittlerweile gesundheitliche Probleme, Magengeschwüre, Rückenschmerzen. Aber mangels eines entsprechenden Versicherungsschutzes würde der Arbeitsausfall auch der Totalausfall des Einkommens bedeuten, und Rücklagen für Notfälle konnten sie noch keine bilden.
Und schließlich – jetzt ist leider Frau Präsidentin Prammer nicht anwesend! – Susanne W., Mitarbeiterin des Parlaments. Sie führt auf Basis eines freien Dienstvertrages BesucherInnengruppen durch das Hohe Haus. Ihr Vertrag definiert kein Mindesteinkommen, sondern sie wird nur pro Führung bezahlt. So weiß sie von Monat zu Monat nicht, wie viel sie verdienen wird, ob sie genug verdienen wird für sie und ihre Tochter. Sie ist Alleinerzieherin.
Meine Damen und Herren, all diese Menschen kenne ich persönlich. Das sind die Betroffenen Ihrer Art von Vollbeschäftigung. Wie kommt denn diese Vollbeschäftigung zustande? – Es gibt enorm steigende Zahlen bei den geringfügig Beschäftigten, die kei-
nen Versicherungsschutz abgesehen von der Unfallversicherung haben. Es gibt immer mehr freie DienstnehmerInnen ohne Perspektiven und ohne Einkommensgarantien. Und es gibt Zuwächse bei den leider unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten vor allem im äußerst schlecht bezahlten Handel. Das ist Ergebnis Ihrer Politik, denn Sie haben solche Erwerbsformen geschaffen.
Und jetzt kommen ausgerechnet Sie von der ÖVP mit dem Schlagwort „Entlastung“ daher. Ich meine: Wer soll Ihnen das glauben? Mit diesen Maßnahmen sind Sie doch die Belastungspartei für die Österreicher und Österreicherinnen geworden! (Beifall bei den Grünen.)
Sie belasten die Menschen in diesem Land mit Ängsten und mit Unsicherheit, weil Sie legal solche Art von Beschäftigung ermöglichen und auch noch fördern.
Das bringt mich jetzt zu einem kurzen Exkurs in Richtung Ihres Koalitionspartners SPÖ. Punkt eins: Wir haben ein Wirtschaftswachstum, wir haben steigendes Wachstum bei den Vermögen, und wir haben eine steigende Inflation, aber – es wurde heute schon gesagt – wir haben stagnierende und bei den Arbeiterinnen und Arbeitern sinkende Realeinkommen. Die von Ihnen verhandelten Lohnabschlüsse des letzten Jahres – meine Damen und Herren von der Gewerkschaft, ich hoffe, Sie hören mir zu! – waren einfach zu niedrig. Sie können sie noch so intensiv als Erfolg verkaufen, es war zu wenig. Sie wissen das, und die Menschen merken es leider.
Punkt zwei: Immer mehr Menschen treten an mich heran, die in atypischer Beschäftigung sind und von den Betriebsräten und Personalvertretern nicht unterstützt werden. Sie lassen Menschen in prekärer Beschäftigung nach wie vor alleine. Diese antiquierte Gewerkschaftspolitik führt dazu, dass junge Menschen, Frau Kollegin Rudas, mit Sozialpartnerschaft und vor allem mit der Notwendigkeit von solidarischer Gewerkschaftspolitik überhaupt nichts mehr anfangen können. (Beifall bei den Grünen.) Ich frage mich schon: Wann wachen Sie von der Gewerkschaft aus Ihrem unseligen Dornröschenschlaf auf?
Meine Damen und Herren von der ÖVP, wo bleibt das Mindestlohngesetz, das Einkommen über der Armutsgrenze garantiert? Wo bleibt die Grundsicherung, die Armut wirklich eliminiert? Wo bleibt eine Arbeitsrechtsreform, die ArbeitnehmerInnen ihre Würde wiedergibt und ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht? Hören Sie auf, zu jubeln! Hören Sie auf, sich auf die Schultern zu klopfen! Die von Ihnen verursachten Sorgen und Ängste der beschriebenen Menschen, aber auch Tausender anderer bieten wirklich alles andere als Grund zum Schulterklopfen und zum Jubeln. (Beifall bei den Grünen.)
10.15
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. – Bitte.
10.15
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Guten Morgen, Herr Präsident! Geschätzte Regierung! Wenn ich mir meine Vorredner anhöre – ich habe mir das aufgeschrieben! –, dann muss ich sagen, dass das ein Lobgesang auf all das ist, was passiert ist: Herr Abgeordneter Neugebauer sagt, 2007 war ein außerordentlich gutes konjunkturelles Jahr; lassen wir uns ja nicht von den Horrormeldungen der Opposition fehlleiten! Vizekanzler Molterer stellt fest: Österreich steht gut da. Herr Grillitsch sagt: Es war ein gutes Jahr für Österreich. Die Konjunktur passt. – Ein Lobgesang auf all das.
Die Masse der Bevölkerung spürt aber nichts davon! So wie bei der Europäischen Union, wo man über die Bevölkerung drüberfährt und sagt: Das ist so ein gutes Reformwerk, da braucht es keine Volksbefragung!, schaut die Bilanz der Regierung aus, wenn man feststellt, dass alles gut gelaufen ist.
Aber lassen wir einmal Fakten sprechen! Ich habe Fakten mitgenommen, nämlich Berichte des Rechnungshofes – ganz aktuelle Berichte des Rechnungshofes! –, die die Einkommensentwicklung der letzten Jahre feststellen. Vom Rechnungshof wird festgehalten und festgestellt – und all jene, die im Rechnungshofausschuss sitzen, wissen das, was hier festgestellt wurde! –, dass die Einkommen seit 1998 inflationsbereinigt nicht gestiegen sind, dass es reale Einkommensverluste gegeben hat, und bezogen auf die Pensionisten geht es sogar noch weiter. Ich zitiere: Bezogen auf den Preisindex für Pensionshaushalte haben Bezieher mittlerer Bruttojahrespensionen sogar real noch weniger bekommen.
Wir stellen das nicht nur fest, sondern wir haben deswegen eine Klage beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, damit diese ungerechten Pensionszahlungen und diese Beschlüsse im Parlament rückgängig gemacht werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Faktum ist, dass die Lohnsteuerzahler, nämlich die arbeitende Bevölkerung immer mehr zur Ader gelassen wird. So sind die Lohnsteuereinnahmen im Jahr 2000 bei 14,5 Milliarden € gelegen, im Jahr 2005 bei 17 Milliarden €, im Jahr 2007 bei 19,7 Milliarden €, und wenn keine Lohnsteuerreform daherkommt, wird die arbeitende Bevölkerung im Jahr 2009 22 Milliarden € an Lohnsteuer zahlen. Das heißt, sie wird gegenüber 2000 um 7,7 Milliarden € mehr bezahlen müssen. Das heißt, das Geld wird schamlos der arbeitenden Bevölkerung aus der Tasche gezogen. (Beifall bei der FPÖ.)
Unterm Strich bedeutet das – und auch das wissen wir seit Jahren! –, dass die Geldtaschen der Österreicher leer wie noch nie sind (der Redner hält die Titelseite einer Ausgabe der „Kleinen Zeitung“ mit der Schlagzeile: „Geldtaschen leer wie noch nie. Jeder Zweite jammert“ in die Höhe), dass in Wahrheit jeder Zweite mit seinem Einkommen nicht auskommt, dass 7 Prozent der Berufstätigen sogar feststellen, dass sie trotz der Arbeit nicht über die Runden kommen, und 44 Prozent sagen laut aktuellen Studien, dass sie gerade noch über die Runden kommen. Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung kommen also mit dem Geld, das sie verdienen, nicht mehr aus.
Das hängt einerseits damit zusammen, dass es diese Lohnsteuerreform seit Jahren nicht gibt und diese längst überfällig ist und dass natürlich das Leben parallel dazu extrem teuer geworden ist. Wenn man sich eine aktuelle Statistik bezüglich der Preissteigerungen lediglich von Dezember 2006 bis Februar 2008 anschaut, so ist das ja kaum zu glauben: Teigwaren wurden in diesem Zeitraum um mehr als 70 Prozent verteuert, Öl um 40 Prozent, Orangensaft um 30 Prozent. Grundnahrungsmittel unterliegen einer extremen Preissteigerung. Und unterm Strich: Das Geld reicht nicht aus, während auf der anderen Seite Manager in den letzten Jahren ihre Einkommen mehr als verdoppeln konnten und Spitzenbezüge wie zum Beispiel als Vorstand bei der OMV von 2,8 Millionen € im Jahr haben.
Das geht so munter weiter, bis hin zum aktuellen Rechnungshofbericht, wo festgehalten wird, dass bei den Österreichischen Bundesbahnen von 2005 auf 2006 die Vorstände der ÖBB Holding AG um 41 Prozent mehr bekommen, im Bereich ÖBB Dienstleistung um 84 Prozent mehr bekommen und im Bereich ÖBB Immobilien um 45 Prozent mehr bekommen. Niemand versteht das!
Auch in Tirol haben wir erst jüngst ein Beispiel erlebt. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Bei der TIWAG wurde Altlandesrat Konrad Streiter mit 18 500 € brutto monatlich eingestellt. Auf drei Jahre sind das 660 000 €. Und da geht der Herr Landeshauptmann her und sagt, er kenne diese Verträge nicht.
Das heißt, die Kluft zwischen Arm und Reich nimmt exorbitant zu. Wir müssen schauen, dass wir die breiten Bevölkerungsschichten entlasten können, endlich mit den Einkommen- und Lohnsteuersätzen hinuntergehen und die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel beziehungsweise Grundnahrungsmittel halbieren. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.21
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. – Bitte, Herr Kollege.
10.21
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dem gewohnten mahnenden Wort des Herrn Vizekanzlers zu mehr Seriosität komme ich sehr gerne nach. Allerdings, Herr Vizekanzler und Finanzminister, gerade von Ihnen hätte ich mir erwartet, dass Sie, wenn Sie schon das Thema der Aktuellen Stunde auswählen, die Formulierung etwas seriöser gestalten, denn wenn Sie schon die Aktuelle Stunde mit „Bürger entlasten“ betiteln, dann hoffe ich, dass man bei Ihnen und bei Ihrer Fraktion und auch bei Ihrem Regierungspartner zur Einsicht gelangt, zukünftig die Menschen wirklich zu entlasten. Aber bis dato, in den letzten 14, 15 Monaten, haben Sie genau das Gegenteil gemacht: Sie haben 13 Abgaben, Gebühren und Steuern erhöht, Sie haben die Sozialpartner in den Verfassungsrang erhoben und Sie haben die Gesetzgebungsperiode auf 5 Jahre ausgedehnt – und Sie haben in den letzten 14 Monaten gestritten.
Das ist Ihre Bilanz der letzten Monate! Das steht in gar keiner Weise in irgendeinem Zusammenhang mit der heutigen Aktuellen Stunde und mit dem, was Sie da hineingeschrieben haben. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)
Ich glaube überhaupt, wenn Sie heute einen Lobgesang über die wirtschaftliche Entwicklung abhalten, dann sollten Sie auch einmal ehrlich dazusagen, dass die Inflation zu einem guten Teil hausgemacht ist, Herr Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit. Sie haben, wie am 13. März in den „Salzburger Nachrichten“ zu lesen gewesen ist, eine Studie in Auftrag gegeben, ob die Preise in Österreich gestiegen sind.
Herr Bundesminister, um zu erfahren, ob die Preise in Österreich gestiegen sind, brauchen Sie keine Studie zu machen, sondern dazu müssen Sie nur einmal einkaufen gehen oder einmal selber tanken, dann werden Sie schon sehen, dass die Preise gestiegen sind, wie es Ihnen die Menschen schon die ganze Zeit über sagen. (Beifall beim BZÖ.)
Wenn beispielsweise die Wettbewerbskommission und deren Vorsitzender Klaus Wejwoda eine seriöse Abhandlung der Rolle der öffentlichen Hand fordern beziehungsweise verlangen, diese einmal unter die Lupe zu nehmen, dann hätte ich mir erwartet, dass Sie, wenn Sie eine Studie über die Teuerungen in Österreich in Auftrag geben, die Ursachen herauszufinden versuchen, warum es zu diesen Teuerungen gekommen ist.
Das liegt ja auf der Hand: Wenn man auf der einen Seite als Staat Österreich – auch einzelne Länder nicht ausgenommen – die Abgaben und die Steuern und die Gebühren erhöht, dann führt das zwangsläufig zu einer Verteuerung der Waren. Wie gesagt, das liegt doch auf der Hand, das weiß jeder in der Wirtschaft.
Aber es gibt Länder, die mit der Inflation sehr, sehr verantwortungsvoll umgehen, wie Kärnten beispielsweise. Das soziale Kärnten, das sozusagen in die Champions League der Sozialstaaten aufgestiegen ist (Beifall beim BZÖ), hat unter Landeshauptmann Jörg Haider bewiesen, dass ein Land die spürbaren Belastungen, die die Bürger zu ertragen haben, ausgleichen kann: mit Baby-Geld, mit Schulstartgeld, mit Müttergeld, aber auch mit einem Teuerungsausgleich. Das sind gezielte Maßnahmen, die die Teuerungen durch die Bundesregierung ausgleichen. Das versteht man unter verantwortungsvoller Sozialpolitik!
Anders ist es in Wien, wo das Wohnen um 6 Prozent teurer geworden ist, wo man über Kanal- und Abwassergebühren 100 Millionen mehr einnimmt und diese Summen in das Budget fließen lässt. Das kann doch keine soziale Politik sein! Dabei ist der Bürgermeister von Wien doch ein Sozialdemokrat. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, da kann irgendetwas mit der Verbindung nicht stimmen.
Aber diese Bundesregierung plant als einen wichtigen Schritt eine weitere Steuer. Anstatt die Inflation wirksam zu bekämpfen, wird jetzt über eine Vermögenszuwachsbesteuerung diskutiert. Hat man sich in den Reihen der ÖVP schon einmal Gedanken darüber gemacht, was diese Vermögenszuwachsbesteuerung für jene 1,5 Millionen Österreicher, die Fremdwährungskredite aufgenommen haben, die über Kursgewinne ihre Kredite finanzieren, die 47 Milliarden € an Krediten aufgenommen haben, bedeutet? Hat die SPÖ schon einmal darüber nachgedacht, was das für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedeutet, die an Unternehmen beteiligt sind, wie etwa bei der Post, bei der Flughafen AG oder bei der OMV, wo Mitarbeiterbeteiligungen ein wesentliches Asset und eine spürbare Motivation sind, an das Unternehmen zu glauben? Die wollen Sie jetzt in eine Steuerlast hineintreiben? Das kann doch nicht Ihr Ziel sein!
Damit werden Sie nicht dazu beitragen, den Mittelstand zu entlasten, dessen Entlastung Sie nun alle auf Ihre Fahnen geschrieben haben. Zahlreichen Pressemeldungen kann man entnehmen, dass der Mittelstand jetzt in den Mittelpunkt der steuerpolitischen Betrachtung gestellt wird. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Die Superreichen werden Sie nicht erreichen, die sind mit ihrem Kapital längst im Ausland. Also, diese Politik ist ein Rückfall in die achtziger Jahre. Das kann nicht dazu beitragen, Österreich weiterzuentwickeln, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! (Beifall beim BZÖ.)
10.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Einwendungen gegen die Tagesordnung gemäß § 50 (1) GOG
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur gemeinsamen Debatte über die Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache und Ing. Peter
Westenthaler betreffend Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 von der Tagesordnung.
Wie in der Präsidialkonferenz vereinbart, gelangt in dieser Debatte je eine Rednerin/ein Redner pro Fraktion mit einer Redezeit von je 5 Minuten zu Wort.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Klubobmann Strache. – Bitte, Herr Abgeordneter.
10.27
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute diese Einwendungsdebatte beantragt und wollen festhalten, dass es wirklich traurig ist und allen Traditionen des österreichischen Parlamentarismus und des Hohen Hauses widerspricht, dass man am Montag dieser Woche in der Präsidiale – entgegen jeder Tradition, wie gesagt – nicht die Einstimmigkeit herbeizuführen versucht hat. Man hat gegen die Stimmen der Freiheitlichen Partei Österreichs von Seiten der SPÖ, der ÖVP und auch des grünen „Kammerdieners“ nicht dafür Sorge getragen, einstimmig die Tagesordnung festzulegen, sondern man hat mit aller Gewalt mit dem Tagesordnungspunkt 1 beschlossen, das EU-Reform-Diktat, die EU-Reform beziehungsweise die Europäische Unionsverfassung heute zu behandeln und durchzupeitschen – gegen die Interessen von 80 Prozent der Österreicher. Damit hat man in einer miserablen Art und Weise gegen das Einstimmigkeitsprinzip der Präsidiale gehandelt. Das entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hohen Hauses!
Es entspricht auch nicht den Gepflogenheiten des österreichischen Parlaments, wenn man gegen die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung mit einer Dampfwalze über deren Interessen drüberfährt, wie das heute hier versucht wird. Dazu kommt noch, dass, wie es in den letzten Wochen passiert ist, 80 Prozent der Österreicher, die auf ihr Recht auf Volksabstimmung, das in der österreichischen Verfassung im Artikel 1, im Artikel 44 und auch im Artikel 50 verankert ist, bestehen und dieses einfordern und die verfassungstreu sind, dann auch noch als linke und rechte Randgruppen diffamiert werden. Diese Vorgangsweise ist insgesamt mehr als schäbig; ich sage das hier in dieser Offenheit. Wir verlangen eine Rückverweisung des Tagesordnungspunktes 1 an den Verfassungsausschuss, eine Absetzung des EU-Reformvertrages von der heutigen Tagesordnung und eine Vorbereitung im Verfassungsausschuss für eine verfassungskonforme Volksabstimmung in dieser Frage. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich weise darauf hin, dass in der Debatte über den EU-Reformvertrag, die auch in den letzten Wochen sehr häufig geführt wurde, Experten vor nicht allzu langer Zeit, nämlich im Jahr 2005, wie zum Beispiel Professor Heinz Mayer und Professor Theo Öhlinger, zu Recht gesagt haben, dass dieser Reform- und Verfassungsvertrag nur mittels einer Volksabstimmung in Kraft treten kann. Leider Gottes hat diese beiden Rechtsexperten beziehungsweise Verfassungsrechtler plötzlich der Mut verlassen, sodass sie daher trotz identisch lautender Inhalte im Reformvertrag heute nicht mehr diese ihre Meinung vertreten.
Aber andere Verfassungsrechtler, wie der Doyen des österreichischen Verfassungsrechts, der ehemalige Justizminister Professor Dr. Klecatsky, sind dieser Meinung, bis hin zu europäischen Verfassungsrechtlern wie Dr. Albrecht Schachtschneider oder Professor Hollaender.
Aber noch viele andere Professoren haben in dieser Frage eine sehr deutliche Rechtsmeinung eingenommen. Ja sogar der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Adamovich schreibt in seinem Gutachten an den Herrn Bundespräsidenten Dr. Heinz Fischer, dass es sich beim Reformvertrag um einen Beitritt zu einem neuen Vertrag, um einen Beitritt zu einer, wenn man so will, neuen Verfassung handelt – und selbstverständlich hat man darüber eine Volksabstimmung abzuhalten.
Wir haben eine Volksabstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union gehabt, bei welcher die Mehrheit der Österreicher ja gesagt hat. Damals gab es aber 15 Mitgliedsländer in der Europäischen Union, und seit damals hat sich vieles verändert. Die österreichische Bevölkerung ist nicht gefragt worden, ob sie eine Erweiterung der EU von 15 auf 27 Mitgliedsländer haben will. Die österreichische Bevölkerung ist auch nicht gefragt worden – und wird es auch jetzt nicht, wenn es nach Ihnen geht, nach Rot, Schwarz und Grün –, ob sie die österreichische Verfassung in ihrer Kernkompetenz abtreten, aufgeben und nach Brüssel auslagern will, wodurch dann Österreich in vielen Bereichen nicht mehr eigenständig und souverän ist, nämlich in Bezug auf Politikfelder, wo Vetorechte verschwinden, wie zum Beispiel in den Bereichen Umwelt, Verkehr, Bildung und Forschung, die dann nicht mehr in unserer Souveränität liegen. Das heißt, Atompolitik und Gentechnik könnten uns dann zwangsverordnet werden. Um all das hat die österreichische Bevölkerung zu Recht Sorge, und das sollten wir ernst nehmen – und nicht die österreichische Bevölkerung verhöhnen, so wie Sie das tun! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Sie verhöhnen Hunderttausende Bürger, die eine Petition unterschrieben haben und – ich komme schon zum Schluss meiner Ausführungen – auch jene zigtausend Menschen, die in den letzten Wochen und auch erst gestern am Ballhausplatz für ihr Recht auf Durchführung einer Volksabstimmung demonstriert haben, das Sie ihnen heute verweigern und mit Füßen treten wollen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.32
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Die Abgeordneten der FPÖ stellen eine rot-weiß-rote Tafel mit der Aufschrift „,Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.‘ Artikel 1 der Bundesverfassung.“ vor sich auf den Tisch. Zu Beginn seiner Rede stellt auch Abg. Ing. Westenthaler eine solche Tafel vor sich auf das Rednerpult.)
10.32
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren von der österreichischen Bundesregierung! Wir vom BZÖ versuchen heute, mit dieser Einwendungsdebatte sozusagen einen letzten Versuch zu starten – auf dem Flughafen würde man sagen, einen Last Call, Last Exit –, Sie zu überzeugen, dass das, was Sie heute tun, ein Fehler ist, vor allem Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen der Regierungsparteien. Deswegen wollen wir den Tagesordnungspunkt 1, den EU-Vertrag, von der Tagesordnung absetzen, und wir hoffen, dass Sie das unterstützen, weil es gute Gründe dafür gibt. Wir wollen einen Rückverweisungsantrag einbringen, um diesen Tagesordnungspunkt wegzubekommen.
Warum wir das wollen, ist ganz einfach: Es gibt eine einzige Frage, die heute kein einziger noch so starker EUphoriker oder kein einziger Anhänger dieses Vertrages beantworten konnte, weder die Außenministerin, noch der Bundeskanzler, noch die Regie-
rungsfraktionen, obwohl diese Frage relativ einfach ist. Vielleicht können Sie sie heute beantworten. Diese Frage lautet: Warum muss Österreich heute, am 9. April 2008, als achtes EU-Land diesen Vertrag ratifizieren? Es gibt dafür keine vernünftige Begründung! Es gibt sie einfach nicht – außer Sie kriegen etwas dafür, Herr Bundeskanzler! Vielleicht kriegen wir einen Posten; Klubobmann Dr. Schüssel lacht vielleicht schon. Vielleicht kriegen wir einen warmen Händedruck, eine Umarmung des Kanzlers, einen Wangenkuss, ein Zwickerbussi. Ich weiß nicht, was Sie dafür bekommen, dass Sie heute als achtes Land diesen EU-Vertrag ratifizieren müssen – ohne dass ordentlich informiert worden ist, ohne dass die Bevölkerung darüber aufgeklärt worden ist und ohne dass es eine umfassende Diskussion dazu gegeben hat. Deshalb wollen wir heute diesen Vertrag zurückweisen! (Beifall beim BZÖ.)
Die ganze Sache wird durchgepeitscht. Am 28. Jänner 2008 gab es in der Präsidiale den „Sündenfall“: Überfallsartig hat man in der Präsidiale auf einmal gesagt: Jetzt müssen wir den EU-Vertrag ratifizieren! – und das ohne Begründung. Dann gab es lediglich vier Verfassungsausschüsse, die wir aufgrund der Vorgangsweise des Parlaments aus Protest verlassen haben. Nur vier Verfassungsausschüsse! Und siehe da, acht Wochen später wird dieser Vertrag hier durch das Hohe Haus gepeitscht. Und deswegen fragen wir Sie, warum das der Fall ist, denn es gibt nur einen Grund: Sie wollen offensichtlich das Volk ausbremsen!
Es gibt 15 000 beglaubigte Unterschriften aus Kärnten, und das sind nicht Unterschriften, die auf der Straße irgendwie mit Listen gesammelt worden sind, sondern da sind über 15 000 Menschen auf das Amt gegangen, haben sich legitimiert und haben dort für eine Volksbefragung unterschrieben. (Abg. Dipl.-Ing. Klaus Huber Auer: Lächerliche 5 Prozent!) Und plötzlich legen Sie diese Volksbefragung auf den 9. April, damit Sie diese Volksbefragungsinitiative unterlaufen können und damit die Menschen nicht mehr mitbestimmen können. Das ist schäbig, das ist nicht demokratisch, und das ist gegen die Volksmeinung in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Aber es gibt auch ein generelles Unbehagen. Noch heute, noch am Tag der Ratifizierung, gibt es ein generelles Unbehagen, und zwar sogar von Seiten der Außenministerin, die noch heute, wie in den Zeitungen steht, sagt: Na ja, der Vertrag ist schon unleserlich!, und sie werde sich dafür einsetzen, dass künftighin Verträge besser verständlich und leserlich sind. Sogar die Außenministerin sagt, dass dieser Vertrag unverständlich und schwer nachzuvollziehen ist.
Der Herr Dr. Gusenbauer hat auch Kritikpunkte angebracht und sagte, dass die Grundrechtscharta nicht für alle Länder gilt; dass es da so manches Opting Out für andere Länder gibt, gefällt ihm auch nicht. Selbst die Befürworter dieses Vertrages üben Kritik daran. Da kann man ihn doch heute nicht einfach ratifizieren und damit über die Interessen der Menschen drüberfahren!
Ihr Grünen seid ja da besonders interessant: Was ist denn das, ein „kritisches Ja“, wie ich es gestern von der Frau Glawischnig gehört habe? (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wir denken an die Zukunft!) Frau Präsidentin, was ist denn ein „kritisches Ja“? Wenn Sie ein Auto kaufen, das nicht fährt, dann sagen Sie dazu auch ein „kritisches Ja“, in dem Sinne: Es fährt zwar nicht, aber es ist ein Ja!?
Mit diesem „kritischen Ja“ wird folgendes Problem aufgezeigt: Sie haben sich mit Ihrer Partei – die Spitze Ihrer Partei – von den Ursprüngen der Bürgerbewegung, aus denen Ihre Partei entstanden ist, schon lange entfernt, denn genau diese Bürgerinitiativen, mit
Freda Meissner-Blau an der Spitze, einer der Gründungsdamen von damals, sind heute für eine Volksabstimmung, und auch alle NGOs, die wir kennen, nur die grüne Fraktion im Parlament nicht. Da sollten Sie sich einmal überlegen, ob das der richtige Weg ist! (Beifall beim BZÖ.)
Ja sogar Abgeordnete dieses Hohen Hauses haben keine Ahnung von diesem Vertrag. So kann man in einer Wochenzeitung lesen, dass Frau Abgeordnete Anita Fleckl sagte, sie habe den Vertrag nicht ganz gelesen. Auch Anna Franz und Claudia Durchschlag sagten dies. Aber der Beste ist der Abgeordnete Peter Stauber von der SPÖ – auf seinen privaten Beitrag bin ich heute besonders gespannt –, der auf die Frage „Haben Sie den Vertrag von Lissabon gelesen?“ sagte: „Nur Teile davon, das gebe ich ehrlich zu. Wir haben bislang noch in keinem Gremium“ in der SPÖ „über den EU-Vertrag gesprochen.“ – Das sagte der Abgeordnete Stauber. Und Sie wollen heute diesen Vertrag ratifizieren, über den Sie noch nie gesprochen und den Sie nicht einmal gelesen haben? Das ist doch eine Schande! (Beifall beim BZÖ.)
Gehen Sie mit uns, stellen Sie diesen Vertrag zurück, lassen Sie auch in Ihrer Fraktion die Diskussion darüber zu! Frau Außenministerin und Herr Bundeskanzler, lassen Sie die Diskussion über diesen Vertrag zu! Wenn wir heute diesen Vertrag rückverweisen, können wir ihn im Herbst noch immer ratifizieren! Aber ich sage Ihnen: In der Zwischenzeit werden sowohl in Irland als auch in Kärnten eine Volksabstimmung und eine Volksbefragung stattgefunden haben, die ganz klar die Meinung des Volkes zum Ausdruck bringen werden. (Beifall beim BZÖ.)
10.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Schieder zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.38
Abgeordneter
Mag. Andreas Schieder (SPÖ):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr
geehrte Bundesregierung! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns
sehr ausführlich und gewissenhaft mit dem EU-Vertrag und seiner Bedeutung
für Österreich beschäftigt, sowohl innerhalb der Fraktionen als
auch innerhalb des Hohen Hauses, und zwar in mehreren Sitzungen im
EU-Hauptausschuss und auch im Verfassungsausschuss. Es gab viele intensive Sitzungen,
aber leider, muss man sagen, ist der Herr Westenthaler mit seinem BZÖ zu
diesen Sitzungen nie gekommen (Abg. Ing. Westenthaler: Aus
Protest!), er ist die-
sen immer aus Protest ferngeblieben. Diskussionsverweigerung, Herr
Westenthaler, ist kein demokratischer Stil! (Beifall bei SPÖ und
ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)
Wir konnten – und Sie hätten auch gekonnt, Herr Westenthaler – dort die wichtigsten Expertinnen und Experten des Landes, die Professorinnen und Professoren zu den verschiedensten Themen hören, das, was deren Gutachten und deren Meinungen zu diesem Vertrag sind. Es war wichtig, dass wir sie befragen und mit ihnen diskutieren konnten.
Es gab auch öffentliche Foren im Parlament, und zwar mit allen Fraktionen und auch mit der Öffentlichkeit. Ich erachte das für sehr gut, und ich hoffe, ja ich bin mir eigentlich sicher, dass dieser kritische Dialog in Zukunft weitergehen wird.
Schwerpunkt der Debatte war natürlich die Verfassungsfrage, und gerade in Bezug auf die Verfassungsfrage sagen alle namhaften Verfassungsjuristinnen und -juristen eines: Es ist legitim und richtig, dass das Parlament diesen EU-Vertrag ratifiziert. (Abg. Strache: Das sagt der Klecatsky nicht! Der sagt das Gegenteil!) Es gibt dadurch keine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung, die eine Volksabstimmung notwendig machen würde. Es gibt keine Abtretung von Souveränitätsrechten, denn die Abtretung von Souveränitätsrechten, die durch den EU-Beitritt erfolgt ist, ist auch damals mit der Volksabstimmung am 12. Juni 1994 behandelt worden.
Es ist daher richtig, dass das österreichische Parlament diese Verantwortung heute hier wahrnimmt.
Wir alle, glaube ich, haben E-Mails bekommen, Diskussionen, Gespräche gehabt, in denen viele Menschen Sorgen, Befürchtungen und Bedenken geäußert haben. Und ich glaube, dass man viele dieser Bedenken, ja fast alle Bedenken durch echte Fakten entkräften kann. Man braucht nur nachzulesen, Zitate von Textstellen aus dem Reformvertrag lesen, und man sieht, dass vieles von dem, was Sie erzählen, Falschinformationen sind, und dass vieles, ja, fast alles, was Sie in diesem Zusammenhang erzählen, nicht einmal in diesem Reformvertrag drinsteht.
Fassen wir zusammen: Die Neutralität bleibt unberührt. Das hat selbst der Abgeordnete Scheibner hier bei der Podiumsdiskussion gesagt. (Abg. Scheibner: Aber sagen Sie auch, warum! Weil Sie sie abgeschafft haben!) Österreichs Souveränität bleibt erhalten. Die EU wird demokratischer. (Abg. Strache: Was ist da demokratisch, wenn wir Österreicher Rechte verlieren, ohne gefragt zu werden?!) Das Europäische Parlament wird gestärkt, und auch die nationalen Parlamente werden gestärkt. Es gibt das Bürgerbegehren als Möglichkeit der direktdemokratischen Mitbestimmung. Und es werden sogar Grundrechte, individuell einklagbare Grundrechte, inklusive sozialer Grundrechte geschaffen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Aber ich glaube, wir müssen auch sagen, die EU und dieser Reformvertrag sind nicht das Gelbe vom Ei. Man kann auch manches kritisch sehen an der Europäischen Union. Zum Beispiel wird es unsere Aufgabe sein, in Zukunft dafür zu kämpfen, dass diese Europäische Union eine Sozialunion wird. Allerdings brauchen wir für diesen Kampf auch den Reformvertrag, damit wir kämpfen können, dass sie eine Sozialunion wird.
Der Reformvertrag ist ein Kompromiss, aber als Kompromiss bringt er die Europäische Union einen Schritt weiter. Ich bin für alles, was die Europäische Union einen Schritt weiter bringt, auch wenn ich mir manchmal einen größeren Schritt wünschen würde. Aber auch der kleine Schritt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Und daher, glaube ich, ist es richtig, dass wir heute diese Diskussion und Beschlussfassung im Parlament abführen, und ich hoffe sehr, dass wir es schaffen, heute hier eine fachliche, sachliche und eine von Argumenten getragene Diskussion zu führen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
10.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.42
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ein kleines Schmunzeln sei mir gestattet zu den Schals der Freiheitlichen Partei: Entweder
hat die EURO schon begonnen – oder hat sich kurzfristig der Fußballbund umbenannt in „Österreichs Freiheitliche Ballesterer“? – Diese Frage wird erlaubt sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Wir stehen zu Österreich, Herr Schüssel, während Sie ein europäischer Bückling sind!)
Aber, ehrlich gesagt: Patrioten sind wir alle, und im Parlament dürfen wir über alles diskutieren. Den Vorwurf, dass hier drübergefahren wird, dass das durchgepeitscht wird, darf ich doch ein bisschen relativieren, meine Damen und Herren. Wir diskutieren seit acht Jahren, seit Nizza, über einen besseren Vertrag, und wir haben über den Reformvertrag selber, das heißt über das Mandat, schon im Juni vergangenen Jahres eine intensive Debatte gehabt. Wir haben uns im Hauptausschuss stundenlang damit auseinandergesetzt. Wir haben dann im Oktober den Reformvertrag bereits in seinen Umrissen vorgelegt bekommen, haben im November der Regierungskonferenz zugestimmt, haben im Dezember dann einen weiteren Hauptausschuss zu diesem Thema abgehalten, bevor der Europäische Rat den Entwurf selber genehmigt hat. Wir haben dann im Jänner von der Bundesregierung sehr zügig, sehr schnell den Entwurf zugeleitet bekommen und uns daraufhin in vier ganztägigen Tagungen sehr intensiv damit auseinandergesetzt.
Aber noch einmal: Diese Sache beginnt ja nicht mit diesem Reformvertrag, sondern eigentlich im Jahr 2000, und ich erinnere nur – weil in den Zeitungen auch manchmal geschrieben wird, es werde zu wenig informiert –, wir haben damals, im Jahr 2001, einen gemeinsamen Entschließungsantrag aller politischen Parteien für die Einrichtung eines Konvents eingebracht und beschlossen; dieser Konvent war mit eine österreichische Initiative.
Der Konvent wurde dann eingesetzt, hat über ein Jahr getagt, unter Beteiligung aller Fraktionen hier im Hohen Haus; es waren Europaparlamentarier und nationale Parlamentarier mit dabei. Und wir haben im Konvent selber Einstimmigkeit erzielt – das kam nicht von der Regierung, sondern die Parlamentarier haben Einstimmigkeit erzielt! – bei der Vorlage eines Verfassungstextes, der dann in einer Regierungskonferenz ein bisschen abgeschwächt wurde, aber im Wesentlichen in dieser Form dem Hohen Haus im Jahr 2003 zugeleitet wurde.
Wir haben im Juni vom Konvent den ersten Text vorgelegt bekommen und im September dann den vollständigen Text. Wir haben dann die Regierungskonferenz sehr schnell abgewickelt. Und ab dem Jahr 2003 bis 2005, wo das Hohe Haus mit einer Gegenstimme – also mit breitester Mehrheit – diesen Verfassungsvertrag akzeptiert hat, haben wir eine intensive, jahrelange Diskussion abgewickelt. Also: Jetzt so zu tun, als werde da quasi husch, husch etwas gemacht, ist einfach unrichtig.
Und es ist auch falsch, wenn gesagt wird, dass Österreich jetzt das erste Land ist, das ratifiziert. Mit Verlaub: Wir können schon auch ein bisschen selbstbewusst sein und sagen, wir wollen dann, wenn wir es für richtig halten, einen solchen Vertrag bewilligen, und nicht dann, wenn die Iren gerade einmal abgestimmt haben oder die Franzosen ihre Meinung abgegeben haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Meine Damen und Herren, ich bin ein vielleicht altmodischer, aber überzeugter Vertreter des parlamentarischen Systems, also der repräsentativen Demokratie, aber ich sage ganz offen: Wir Volksvertreter entscheiden über sehr wichtige Fragen, die den einzelnen Bürger in jeder Situation seines Lebens berühren: Ob das Baurecht ist, ob das
Sozialversicherungsfragen sind, Pensionsreform, Bildungsthemen, Steuerreform, Entlastung, Budget, alles betrifft die Bürger. Und ich sehe nicht ein, wieso ein Beschluss des österreichischen Parlaments und damit direkt gewählter Volksvertreter weniger wert sein soll als eine andere Form der Meinungsbildung. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Weil eine Volksabstimmung direkt gelebte Demokratie bedeutet!)
Daher stehe ich dazu, und wir werden aus voller Überzeugung ja zu diesem Reformvertrag sagen. Inhaltlich werden wir ihn ja später noch diskutieren. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.46
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.46
Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Hohes Haus! Wir Grüne treten den Einwendungen der FPÖ und des BZÖ nicht bei – das wird Sie nicht überraschen. Aber ich sage Ihnen, wir treten ihnen deshalb nicht bei, weil wir nicht wollen, dass alles beim Alten bleibt in Europa. Wir wollen Europa verändern in Richtung einer sozialen und einer demokratischen Union! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Deshalb sind wir davon überzeugt, dass man diesem Reformvertrag auch dann die Zustimmung erteilen muss (Abg. Strache: EURATOM-Vertrag!), wenn man so wie ich der Überzeugung ist, dass es noch viel bessere Vorschläge und Möglichkeiten und auch Perspektiven für Europa, für diese Europäische Union geben könnte, als sie in diesem Reformvertrag festgehalten sind. (Abg. Strache: Der EURATOM-Vertrag ist Ihre Perspektive!)
Ja, ich bin der Meinung, dass in diesem Reformvertrag vieles fehlt. Ja, ich bin der Meinung, dass die Bundesregierung ihre Informations- und Kommunikationsarbeit zu diesem Reformvertrag besser machen hätte können. Aber mir ist jetzt in der Debatte aufgefallen: FPÖ und BZÖ haben nicht die fehlende Information zu diesem Reformvertrag kritisiert. (Abg. Scheibner: Das kommt noch! – Abg. Strache: Da haben Sie nicht zugehört!) Sie haben das nicht kritisiert! Im Gegenteil, das BZÖ hat über Monate die Arbeit im entsprechenden Ausschuss überhaupt eingestellt! Verweigert haben Sie die Diskussion über ein besseres Europa, und zwar dort, wo sie hätte stattfinden sollen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Ja, ich bin der Meinung, die Bundesregierung hätte nicht nur ein dunkelblaues und ein blassblaues Inserat mit einer Telefonnummer und einer Web-Adresse zum Reformvertrag schalten sollen. Das ist zu wenig, und auch das (der Redner hält zwei Zeitungsinserate in die Höhe) ist zu wenig. Das ist nicht Diskussion, das ist nicht Streiten für Europa, das ist nicht Eingehen auf Inhalte. Wohin soll die Reise gehen? – Das wollen die Menschen wissen, und sie haben auch gute Gründe dafür, dass sie unzufrieden sind mit diesem Europa, aber auch mit der Bundesregierung.
Selbstverständlich geht in diesem Europa die Entwicklung auseinander. Selbstverständlich ist es so, dass von dem Wohlstand, der den Leuten versprochen wurde, nicht alle profitieren – im Gegenteil! Da braucht es mehr Anstrengungen, meine sehr geehrten Damen und Herren, aber sicher nicht die Position derjenigen, die sagen: Wir stehen hier abseits, wir wollen gar nicht dieses soziale Europa in der Grundrechtscharta.
(Abg. Strache: Entrechten wollen wir uns nicht lassen, das stimmt!) Das ist – und das habe ich von Ihrer Seite gehört – nur politische Ideologie, das brauchen wir nicht! – Wir sagen: Das brauchen wir sehr wohl! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Keine Entrechtung der Österreicher! Die Österreicher wollen sich nicht entrechten lassen! Da gebe ich Ihnen recht!)
Folgendes sage ich Ihnen schon: Ich verstehe alle Ängste und Befürchtungen, die in den letzten Wochen und Monaten von verschiedenster Seite geäußert wurden. Es hat darauf zu wenig Antworten gegeben. Wenn wir Mails und Briefe erhalten, in denen es heißt, die Kollektivverträge in Europa werden durch diesen Reformvertrag abgeschafft, dann sagen Sie, ja, das ist so. Das stimmt aber nicht, im Gegenteil: Durch die Grundrechtscharta wird es unmöglich, dass Kollektivverträge abgeschafft werden! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Schauen Sie sich an, was in Dänemark passiert ist! Sie haben ja keine Ahnung!)
Das ist zwar ein bescheidener Fortschritt, aber ein wichtiger Fortschritt, und deshalb, sage ich, braucht es diese Grundrechtscharta. Ich bin unzufrieden, weil da noch mehr drinstehen könnte. So könnte ich mir etwa vorstellen, dass für jede Europäerin, für jeden Europäer ein Recht auf Wohnen in einer Grundrechtscharta festgeschrieben ist. Warum nicht? Jeder soll ein Maximum an sozialen Rechten haben, jeder soll Anspruch auf Teilhabe haben, jeder soll beteiligt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen Europa verändern, und zwar zum Besseren. Wir sind nicht zufrieden, wenn alles so bleibt, wie es ist, denn das wäre das Schlechteste, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
10.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zu den Abstimmungen.
Es liegt je ein Antrag von Heinz-Christian Strache und ein Antrag von Ing. Peter Westenthaler vor, den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen von der Tagesordnung abzusetzen.
Ich lasse über diese Anträge unter einem abstimmen.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über die Einwendungen der Abgeordneten Heinz-Christian Strache und Ing. Peter Westenthaler betreffend Absetzung des Tagesordnungspunktes 1 von der heutigen Tagesordnung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Einwendungen Rechnung tragen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Einlauf und Zuweisungen
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 3865/J bis 4044/J;
2. Anfragebeantwortungen: 3197/AB bis 3530/AB;
Nachtrag zur Anfragebeantwortung: Zu 3418/AB;
Anfragebeantwortung (Präsidentin des Nationalrates): 30/ABPR;
3. Regierungsvorlagen:
Bundesgesetz, mit dem das Apothekengesetz und das Apothekerkammergesetz 2001 geändert werden (502 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 geändert wird (503 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Medizinproduktegesetz und das Bundesgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH geändert werden (504 d.B.),
Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Sonderunterstützungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das IAF-Service-GmbH-Gesetz, das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Betriebspensionsgesetz, die Konkursordnung und die Exekutionsordnung geändert werden (505 d.B.).
B. Zuweisungen:
1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:
Petition Nr. 32 betreffend „Flucht ist kein Verbrechen“, überreicht von der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger,
Petition Nr. 33 betreffend „Autobahnauf- und -abfahrt West für den Flughafen Wien-Schwechat“, überreicht vom Abgeordneten Hannes Fazekas;
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Außenpolitischer Ausschuss:
Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten zum EU-Arbeitsprogramm 2008 auf der Grundlage des Achtzehnmonatsprogramms des deutschen, des portugiesischen und des slowenischen Ratsvorsitzes sowie des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für das Jahr 2008 (III-131 d.B.),
Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwicklungspolitik 2007 bis 2009 (III-132 d.B.);
Finanzausschuss:
Produktpirateriebericht 2007 des Bundesministers für Finanzen (III-133 d.B.);
Verkehrsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Jahresvorschau 2008 auf der Grundlage des Legislativ- und Arbeitsprogrammes der Kommission sowie des operativen Jahresprogrammes des Rates (III-130 d.B.).
C. Unterrichtung gemäß Art. 50 Abs. 5 B-VG:
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik El Salvador über die Förderung und den Schutz von Investitionen,
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Bahrain über die Förderung und den Schutz von Investitionen,
Aufnahme der Verhandlungen über ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Islamischen Republik Pakistan über die Förderung und den Schutz von Investitionen,
Aufnahme der Verhandlungen über den Sechsten Zusatzvertrag zum Vertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl zur Regelung von vermögensrechtlichen Beziehungen,
Aufnahme der Verhandlungen über einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über Änderungen des Verlaufes der gemeinsamen Staatsgrenze in den Grenzabschnitten X und XI sowie über Änderungen des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die gemeinsame Staatsgrenze vom 21. Dezember 1973 in der Fassung des Vertrages vom 26. Oktober 2001.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters sind folgende Vorlagen eingelangt:
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro anderer-
seits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (520 der Beilagen),
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits samt Schlussakte einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen und Berichtigungsprotokolle (521 der Beilagen).
Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an einen Ausschuss abzusehen und ihn auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.
Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich gehe daher so vor.
Behandlung der Tagesordnung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 6, 8 bis 10, 11 bis 13 sowie 14 und 15 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen daher in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben:
SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.
Wie in der Präsidialkonferenz bekannt gegeben wurde, wird die Sitzung im Zeitraum von 9.05 Uhr bis 13 Uhr sowie von 13.15 Uhr bis 15 Uhr vom ORF live übertragen. Für die Zeit der Fernsehübertragung nach der Aktuellen Stunde von 10.20 Uhr bis 15 Uhr – Unterbrechung von 13 Uhr bis 13.15 Uhr – ist folgende Redezeitvereinbarung getroffen:
Eine Fraktionsrunde mit je 15 Minuten, Bundeskanzler mit 14 Minuten, eine Fraktionsrunde mit je 10 Minuten, Außenministerin mit 14 Minuten, eine Fraktionsrunde mit je 7 Minuten, Vizekanzler mit 10 Minuten, eine Fraktionsrunde mit je 7 Minuten und eine weitere Ministerin/ein weiterer Minister mit 10 Minuten.
Die erste Fraktionsrunde wird in der Reihenfolge Freiheitliche, SPÖ, BZÖ, ÖVP und Grüne durchgeführt. Weitere Fraktionsrunden erfolgen nach dem Stärkeverhältnis der Klubs.
Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident wird spätestens vor Beginn der vorletzten Runde – nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden – die für die letzte Runde verbleibende Redezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.
Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 284/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erwirkung einer neuerlichen Ratifizierung in Form einer Volksabstimmung eines neu aufgelegten Vertrages für die Europäische Union (485 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 343/A(E) der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung der österreichischen Neutralität (486 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 394/A der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (487 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 407/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhalten des Bundeskanzlers im Zuge der Verhandlungen über einen „Vertrag zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft“ am Europäischen Rat am 18. und 19. Oktober 2007 (488 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Hauptausschusses über den Antrag 465/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen auf Durchführung einer Volksbefragung gem. Art. 49b B-VG über den EU-Reformvertrag (483 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird. (Die Abgeordneten der ÖVP stellen kleine Europa- und Österreich-Fahnen auf ihre Abgeordnetenbänke.)
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. 15 Minuten Redezeit. – Bitte.
10.56
Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Meine sehr geehrten Österreicherinnen und Österreicher! Die Freiheitliche Partei bringt folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, eine Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG über den Genehmigungsbeschluss des Nationalrates betreffend den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (,Reformvertrag‘) anzuordnen.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage am Beginn meiner Rede sehr deutlich: Wir Freiheitlichen stehen zu Österreich, wir sagen ja zu Österreich, wir sagen ja zu einem föderalen Europa. Aber wir sagen nein zu dieser völlig fehlentwickelten Europäischen Union, die eine bundesstaatliche Konstruktion werden soll. (Beifall bei der FPÖ.)
Im Jahre 2005 ist dieses Hohe Haus zusammengetreten und haben SPÖ, ÖVP, Grüne und das damals neu gegründete BZÖ mit allen Stimmen für diesen Verfassungsvertrag gestimmt, wo nur eine, nämlich die letztverbliebene freiheitliche Abgeordnete damals im Hohen Haus, Barbara Rosenkranz, mit Rückgrat und Charakter die Interessen der
Österreicher vertreten hat. Und dafür kann man ihr nur Dank aussprechen. (Beifall bei der FPÖ.)
Hatten wir von der Freiheitlichen Partei damals nur eine Abgeordnete hier im Hohen Haus, so haben wir heute bereits 21 Abgeordnete im Parlament, 21 Abgeordnete, die die Interessen der Österreicher vertreten und deren Wahrung auch sicherstellen werden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Öllinger: 20, wenn man es genau nimmt – Stadler!)
Ich sage, ein europäisches Verfassungsdiktat, so wie Sie das heute hier in diesem Hohen Haus ohne Volksabstimmung vorhaben ratifizieren zu wollen, bedeutet einen Anschlag auf die österreichische Verfassung und auch einen Anschlag auf unsere österreichische Demokratie, erleben wir doch in vielen Bereichen dieses Reformvertrags eine weitere Abschaffung unserer Souveränität. Und Sie wollen gleichzeitig die österreichische Bevölkerung, den österreichischen Staatsbürger entmündigen.
Es braucht daher in Österreich eine Volksabstimmung, weil es um unser österreichisches Verfassungsrecht, um die Änderung unserer österreichischen Verfassung geht. Nicht umsonst heißt es in der österreichischen Bundesverfassung im Artikel 1: Das „Recht geht vom Volk aus“. – Sie von SPÖ, ÖVP und Grünen wollen, dass dem Volk das Recht ausgeht. Das ist Ihre Verhaltensweise, die Sie leben.
Ich sage, das stellt für viele – auch Rechtsexperten – eine kalte Enteignung dar. Das stellt für viele eine Art von modernem Verfassungsbruch, ja, auch von modernem Verfassungsputsch dar. – Die Gründerväter der Zweiten Republik würden sich, wenn sie heute zusehen müssten, zu Recht im Grabe umdrehen. (Abg. Dr. Stummvoll: Nein, das glaube ich nicht!)
Genau mit dem Durchpeitschen des EU-Knebelungsvertrages und des Entrechtungsvertrages wollen Sie, Herr Gusenbauer, als Bundeskanzler, Sie, Herr Molterer, als Vizekanzler, aber auch Sie, Herr Klubobmann Van der Bellen, sich zu Liebkindern in der Europäischen Union machen. Aber Sie machen damit die Österreicher zu Stiefkindern, weil Sie genau die Österreicher in dieser entscheidenden Frage im Stich lassen und in Wirklichkeit den Österreichern einen Maulkorb umhängen – und sich dann gleichzeitig diese Regierung auch noch eine kurze Leine von der Europäischen Union umhängen lässt.
Das kann man heute stellvertretend dem Herrn Bundeskanzler als Symbol übergeben. (Beifall bei der FPÖ. – Der Redner überreicht Bundeskanzler Dr. Gusenbauer einen Maulkorb. – Abg. Öllinger: Ist das der vom Hans-Peter Martin? – Abg. Mag. Hauser hält ein rot-weiß-rotes Transparent mit der Aufschrift „ÖSTERREICH“ in die Höhe.)
Es ist ein Symbol, das die Österreicher auch so wahrnehmen. Von Seiten des Konsumentenschutzes wird jeder Staatsbürger davor gewarnt, einen Vertrag zu unterschreiben, wenn er ihn nicht genau durchgelesen hat, wenn er nicht das Kleingedruckte gelesen hat und sich nicht sicher ist. Im Zweifel, sagt jeder Konsumentenschützer, nicht unterschreiben, bevor Sie sich damit einem Vertrag unterordnen, durch den Sie vielleicht am Ende ordentlich draufzahlen!
Genau das haben wir ja erlebt: Sie haben ja schon einmal unter Rot und Schwarz die Österreicher in eine Europäische Union hineinmanipuliert, indem Sie versprochen haben, dass es einen „Gitti Ederer-Tausender“ geben wird, dass alles billiger und günstiger werden wird. (Abg. Dr. Graf: Dass die Anonymität bleiben wird!) Und alle diese
Versprechungen sind ja zerplatzt wie eine Seifenblase! Das Gegenteil ist eingetreten! Aber alle, die damals gewarnt haben, wurden von Ihnen lächerlich gemacht: alle, die damals gewarnt haben, dass diese Europäische Union der Kopf des Globalisierungswahnsinns sein wird – eine Industrielobby, die dort gepflegt wird, statt sozialer Politik –, alle, die gesagt haben, es wird Teuerungswellen geben, es wird eine Inflation auf uns zukommen, es wird für die Bevölkerung schlechter und teurer werden. Und das bestätigt ja auch das WIFO, laut dem wir in der Kaufkraft schlechter als vor 15 Jahren liegen. Genau das alles ist eingetreten!
Sie aber wollen den nächsten Schritt setzen und wieder manipulativ den Österreichern das Tollste versprechen – wo nachher das helle Erwachen kommt, wie etwa der Abbau von sozialen Errungenschaften.
Sie sind bereit, heute einen zentralistischen Bundesstaat Europa möglich zu machen, den keiner in Europa will. Die Völker Europas werden ja gar nicht in Abstimmungen gefragt! Nach den Volksabstimmungen in Frankreich und Holland ist man ja jetzt gar nicht mehr bereit, Volksabstimmungen möglich zu machen, weil man ja Angst hat vor dem Volk. Das Volk hat ein gutes Grundgespür, und man will keinen zentralistischen Bundesstaat, wo wir zu einem reinen Verwaltungsorgan und Bundesland der Europäischen Union verkommen sollen. Wie im alten Rom: Eine kleine Provinz von Brüssel sollen wir werden! (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.) – Genau das aber wollen die Menschen nicht!
In den letzten Wochen haben wir viele salbungsvolle Worte von ÖVP, von Sozialdemokraten, von Regierungsvertretern gehört, die gesagt haben – gerade anlässlich des Gedenkjahres war das eine der Hauptaussagen –: Damals hat kein Politiker an die Eigenständigkeit und Lebensfähigkeit Österreichs geglaubt! – Und das wurde zu Recht verurteilt und angeprangert. Aber ich frage Sie heute schon ganz offen: Warum glauben Sie nicht an die Eigenständigkeit und Überlebensfähigkeit unseres Österreich, das sich in den letzten Jahrzehnten hervorragend behauptet hat?! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Schüssel: ... uns in der EU hervorragend behaupten!)
Ich glaube an dieses Österreich, so wie viele Österreicher an ihre Heimat glauben!
Schauen wir uns diesen EU-Vertrag an, und befassen wir uns mit den Inhalten: Wenn dieser EU-Reformvertrag und Verfassungsvertrag in Kraft treten soll, dann wird unsere Neutralität ein weiteres Mal ausgehöhlt. Wir haben schon viele Aushöhlungen erlebt. Die Petersberger Beschlüsse, wonach bei einem Angriff auf die Europäische Union Österreich eine Beistandspflicht zu leisten hat, waren schon eine erste Aushöhlung. In der Frage, wie wir unsere Neutralität brechen, hat das Parlament die Entscheidungsgewalt.
Jetzt gehen Sie her und unterstützen einen Reformvertrag, der sogar davon spricht, dass bei Terrorangriffen gegenseitiger EU-Beistand zur Pflicht wird, und in dem sogar auch angedeutet wird, dass der präventive Angriffskrieg der EU außerhalb der Europäischen Union möglich werden kann. – Und da sagen Sie, das ist keine Aushöhlung der Neutralität?! – Natürlich, Sie müssen dann hier im Hohen Haus beschließen, in welcher Art und Weise; das hat man sich noch erhalten. Aber die Parteilichkeit ist dadurch festgelegt. Die Art und Weise des Beistandes wird hier zwar beschlossen, aber mit Neutralität hat das nichts mehr zu tun!
Zweitens: Ein EU-Vertrag, der die gemeinsame Außenpolitik vorsieht. – Ja, „schön“: Wie passt denn die gemeinsame Außenpolitik zu einer neutralen Außenpolitik Öster-
reichs? Wenn es eine gemeinsame Außenpolitik gibt, dann kann die österreichische Regierung gar keine neutrale Außenpolitik mehr leben! – Der zweite Punkt, wo Sie vorzeigen, dass die Neutralität in Wirklichkeit nicht mehr existent sein soll. Genau so haben Sie es auch in der Frage Kosovo gelebt, wo man seitens dieser Bundesregierung völkerrechtswidrig eine einseitige Unabhängigkeitserklärung unterstützt hat, wo Sie auch die Neutralität gebrochen haben und parteilich agiert haben.
Drittens: Die Todesstrafe, die versteckt in Erklärungen des EU-Reformvertrages zu finden ist. (Abg. Dr. Brinek: Geh! – Abg. Dr. Schüssel schlägt die Hände zusammen und schüttelt den Kopf.) Man lehnt zwar offiziell die Todesstrafe im Reformvertrag ab, aber dann – ich zitiere aus dem Vertrag, den Sie nicht gelesen haben – findet sich bei Erklärungen, die Rechtsbestand sind – und Erklärungen sind Rechtsbestand! –, auch die Formulierung, dass im Falle von Aufruhr und Aufstand die gezielte Tötung und Todesstrafe möglich sein soll. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Stummvoll und Reheis. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Viertens: Das EU-Parlament wird durch den Lissabon-Vertrag stärker. Das ist Ihre Argumentation. – Ja was heißt denn das, wenn das EU-Parlament stärker wird? – Dass das österreichische Parlament und der österreichische Staat geschwächt werden, weil man ihnen Kompetenzen wegnimmt und diese Kompetenzen von Österreich nach Brüssel auslagert! (Abg. Mag. Lunacek: ... dieses Parlament wird gestärkt!)
Und das finden wir in allen politischen Feldern – außer im Bereich der Außenpolitik und in Teilbereichen der Sicherheitspolitik. Dort soll es noch ein Veto geben. In allen anderen politischen Feldern verlieren wir das Vetorecht! Und Sie glauben ernsthaft, dass im Bereich der Außenpolitik und von Teilen der Sicherheitspolitik der Herr Kanzler Gusenbauer sich durchsetzen wird gegen die Europäische Union – wenn er sich schon heute nicht gegen die ÖVP durchsetzen kann?! (Heiterkeit des Abg. Dr. Graf.) – Das ist ja lachhaft!
In allen anderen politischen Feldern – Umweltpolitik, Verkehr, Bildung, Soziales – haben wir kein Vetorecht mehr. Das heißt, wir geben unsere Errungenschaften und Rechte auf, wir geben in diesen Bereichen unsere Rechte auf, treten Rechte nach Brüssel ab.
Und das machen gerade Sie als Grüne, wo Sie sich als Natur- und Umweltschutzpartei darstellen?! – Da werden sich die Menschen in Österreich bei Ihnen bedanken. Allein seit dem EU-Beitritt haben wir in Tirol beim Transitverkehr eine Steigerungsrate von 800 000 auf 2 Millionen pro Jahr. Na, danke schön! Das hat der EU-Beitritt den Tirolern gebracht!
Sie von den Grünen gehen heute her und leben überhaupt keine Umwelt- und Naturschutzpolitik mehr. Sie unterstützen einen Reformvertrag einer Europäischen Union, die letztlich auch den EURATOM-Vertrag festlegen will, die die Verdoppelung der Beiträge sicherstellen will – wo Sie schon das erste Mal hier im Hohen Haus zugestimmt haben, als das Anhang des EU-Verfassungsvertrages war. Sie zeigen heute, dass Sie die wirklich Grünen schon längst aus Ihrer Partei hinausgebissen haben und eine Gucci-Fraktion übrig geblieben ist, die heute das Geschäft der Atom- und Gentechnik-Lobby betreibt. (Ironische Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen.) Das werden sich die Österreicher genau ansehen und merken. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben – fünftens – die Situation, dass Sie es heute als Erfolg von Rot, Schwarz und Grün verkaufen, dass man dann in Zukunft der Europäischen Union die „Gelbe
Karte“ zeigen kann. – Ja, wirklich „toll“: Wir dürfen die Gelbe Karte zeigen, aber die Rote Karte ist nicht mehr möglich. – Die werden uns auslachen, wenn wir ihnen die Gelbe Karte zeigen!
Was bringt denn eine Gelbe Karte, wenn ich am Ende nicht die Rote Karte zeigen kann? – Das ist ja alles eine lächerliche Argumentation, was Sie da in den letzten Wochen als Positiva vorgebracht haben. Sie bringen als Positivum, dass 1 Million Menschen in Zukunft in Europa die Chance hat, ein Volksbegehren zu unterschreiben, das aber keine Rechtsverbindlichkeit hat, das – genau so, wie Sie das in den letzten Jahren bei den Volksbegehren gegen die Atomenergie, gegen Temelín, gegen die Gentechnik gehandhabt haben – wiederum schubladiert und nicht ernst genommen wird. Rechtsverbindlichkeit gibt es keine! Und genau das versuchen Sie als Erfolg zu verkaufen?!
Wir als Nettozahler dürfen immer mehr an Nettobeiträgen zahlen, aber mitzureden haben wir nichts! In Zukunft sollen wir nicht einmal mehr einen Kommissar stellen können, weil die Kommission reduziert wird und es kein Anrecht mehr geben wird für kleine Länder wie Österreich, einen Kommissar zu stellen. (Abg. Öllinger: Für den Kommissar zahlen wir aber keinen Nettobeitrag!)
Die Europäische Union erhält in Zukunft die Möglichkeit, neue Steuern einzuführen. Es ist ja schon die Kerosinsteuer und vieles andere mehr in Diskussion.
Das geht bis hin zum Bereich Soziales, wo Mazal, den Sie hoffentlich nicht als freiheitlichen Professor und Sozialrechtler heruntermachen werden, Folgendes sagt – ich zitiere ihn –:
Wenn man sich den heutigen Verfassungsvertrag ansieht, dann bedeutet er, dass „das heutige Sozialniveau unter dem Gerechtigkeitsaspekt und dem Aspekt der Solidarität der Mitgliedstaaten nicht gehalten werden kann“. Er sagt, wir müssen „Abschied nehmen“ „von unseren sozialen Niveaus“.
Das zeigt und beweist, dass dieser Sozialstaat Österreich, auf den wir zu Recht stolz sind und den wir erhalten wollen, verloren geht und verlustig geht und dass wir in der zukünftigen Entwicklung davon Abstand nehmen müssen (Abg. Öllinger: Sie haben fleißig gesägt in den letzten Jahren am Sozialstaat!) – weil es sich um eine Europäische Union handelt, die heute reinen Industrie- und Konzernlobbyismus betreibt und mit „sozial“ gar nichts am Hut hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie legen unserem österreichischen Bundesadler heute Ketten an – Ketten, die wir gesprengt haben und die Sie wieder anlegen – und verkaufen unser Österreich mit Haut und Haar. Sie schicken unseren Bundesadler nach Brüssel zum Rupfen, damit man ihn dort in den Suppentopf hineinwirft und er als gekochtes Suppenhuhn wieder herauskommt.
Das ist ein Verhalten von eurokratischen Bütteln, die heute mit einer Impertinenz agieren, dass man glauben muss, sie sind masochistisch veranlagt, indem sie permanent vor Brüssel auf den Knien herumrutschen (Abg. Parnigoni: Schön sprechen! Schön sprechen! – Sprechen Sie nicht so!) und kein Rückgrat im Interesse Österreichs bewahren. (Beifall bei der FPÖ. – Abgeordnete der FPÖ entrollen ein Transparent mit den Aufschriften: „Frei & neutral statt EU-Knecht ohne Recht!“, „FPÖ – Volksabstimmung sichern!“)
Sie entmündigen die Österreicher und verhöhnen sie gleichzeitig auch noch, sind abgehoben und präpotent, indem Sie hergehen und sagen: Wir hier im Parlament haben die Gescheitheit mit dem Löffel gefressen! Was brauchen wir das Volk dazu zu fragen? – Sie wollen das Volk für dumm verkaufen und manipulieren. Und ich sage: Sie werden die Rechnung dafür präsentiert bekommen!
Sie haben Angst vor dem Volk, das Volk hat aber ein gutes Gespür für Recht und Unrecht. Und dort, wo Unrecht zu Recht wird, werde ich meine Stimme laut erheben, und da wird Widerstand zur Pflicht!
Und ich sage zum Abschied (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP) und zum Schluss mit Marie von Ebner-Eschenbach: Der Wahltag wird Zahltag!, und ich füge hinzu: Gott schütze Österreich! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache dreht sich zur Regierungsbank um und überreicht nun auch Vizekanzler Mag. Molterer einen Maulkorb.)
11.12
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Klubobmann Strache eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung, eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 9. April 2008 im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.)
Am 13. Dezember 2007 wurde im Rahmen des Europäischen Rates in Lissabon der Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, von den Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten unterzeichnet.
Dieser EU-Reformvertrag entspricht allerdings ganz und gar nicht den Interessen der europäischen Bürger, insbesondere der Österreicher. Zum einen wird dieser Vertrag die Verfassung der Europäischen Union nicht nur, wie seine Technik es erscheinen lässt, weiterentwickeln, sondern grundlegend ändern. In der Substanz unterscheidet sich dieser Vertrag nicht von dem in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Insbesondere geht dieser Vertrag (endgültig) den Schritt zum Bundesstaat Europäische Union. Zum anderen gibt es weitere zentrale Kritikpunkte, die von verschiedenen Verfassungsexperten geübt werden.
Nicht nur, dass es eine Volksabstimmung über die Ratifizierung des Vertrages auf nationaler, österreichischer Ebene geben müsste, weil der Vertrag eine grundlegende Änderung der österreichischen Bundesverfassung bewirken würde, nein, die Kritik beispielsweise von Prof. Karl Albrecht Schachtschneider geht so weit, dass dieser EU-Re-
formvertrag überhaupt unvereinbar mit den Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung ist, zumal bedenkenswert ist, ob durch politische Staatsverträge eine Gesamtänderung der Bundesverfassung überhaupt zulässig ist. Diese Bedenken äußert der renommierte Experte für öffentliches Recht Prof. Schachtschneider auch in einem von der FPÖ in Auftrag gegebenen Gutachten, welches in sechs Punkten darlegt, warum eine Volksabstimmung über den Reformvertrag in Österreich erforderlich ist und eine grundlegende Kritik am Vertrag darlegt:
1. Vereinfachtes Änderungsverfahren
Die Einrichtung des „vereinfachten Änderungsverfahrens“
durch Art. 33 Abs. 6 des Vertrages über die
Europäische Union (EUV) ist eine „Gesamtänderung der
Bundesverfassung“ im Sinne des Art. 44 Abs. 3 B-VG, die
„einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen“
ist. Nach Art. 33 Abs. 6 EUV kann der Europäische Rat durch
Beschluss nach Anhörung des Europäischen Parlamentes und der
Kommission sowie, bei institutionellen Änderungen im Währungsbereich
der Europäischen Zentralbank, auf Initiative der Regierung jedes
Mitgliedstaates, des Europäischen Parlaments und der Kommission einstimmig
„die Änderung aller oder eines Teils der Bestimmungen des
Dritten Teiles des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Union“ beschließen. Dieser Dritte Teil umfasst alle wichtigen
Politiken der Union außer
der Außen- und Sicherheitspolitik. Der Beschluss tritt zwar nach
Unterabs. 2 S. 3 des Art. 33 Abs. 6 EUV „erst nach Zustimmung der
Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweligen
verfassungsrechtlichen Vorschriften in Kraft“, aber der Beschluss ist
kein „politischer Staatsvertrag“ im Sinne des Art. 50
B-VG, welcher der Zustimmung des Nationalrates und gegebenenfalls des
Bundesrates und der Ratifikation durch den Bundespräsidenten
(Art. 65 Abs. 1 B-VG) bedarf. Die Gesetzgebungsorgane
Österreichs müssen somit an dem Verfahren nicht beteiligt
werden. An diesen Änderungen wirkt für Österreich, wie
dargelegt, maßgeblich nur der Bundeskanzler mit, weil der
Europäische Rat einstimmig entscheiden muss. Das vereinfachte Änderungsverfahren
ist der Sache nach eine Diktaturverfassung, die kaum noch einen demokratischen
Rest aufweist.
2. Generalermächtigung zur Mittelbeschaffung
Der Reformvertrag hat trotz des Maastricht-Urteils, das der großen Generalklausel, der Kompetenz-Kompetenz des Art. F Abs. 3 EUV (Art. 6 Abs. 4 EUV bisherige Fassung) die rechtliche Verbindlichkeit (zur Rettung des Maastricht-Vertrages) abgesprochen hat (BVerfGE 89, 155 (196 f.)), in Art. 269 Abs. 1 im Vertrag über die Arbeitsweise der Union (VAU) eine fast gleichlautende Bestimmung beibehalten, diese allerdings in den Titel II des Fünften Teils, der die Finanzen der Union regelt, gestellt, also auf Mittel zur Finanzierung des Haushaltes der Union begrenzt. Jetzt aber wird ein Verfahren für die Umsetzung dieser Generalermächtigung eingeführt, das an der rechtlichen Verbindlichkeit der Ermächtigung nicht mehr zu zweifeln erlaubt. Nach Absatz 3 Unterabsatz 1 nämlich erlässt der Rat einen Beschluss, den er einstimmig nach einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anhörung des Europäischen Parlaments fasst, mit dem die Bestimmungen über das System der Eigenmittel der Union festgelegt werden. Dieser Beschluss kann neue Kategorien von Eigenmitteln einführen, aber auch bestehende Kategorien abschaffen. Die neuen Kategorien von Eigenmitteln können und werden auch europäische Steuern sein.
3. Flexibilitätsklausel
Die Flexibilitätsklausel des Art. 308 Abs. 1 VAU ermöglicht es der Union, zur Verwirklichung der überaus weit gesteckten Ziele der Verträge durch Vorschriften des Rates auf
Vorschlag der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments „im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Politikbereiche“ tätig zu werden, auch wenn die Verträge die dafür erforderlichen Befugnisse nicht vorsehen. Auf dieser Grundlage kann sich die Union so gut wie jede Befugnis verschaffen, ohne daß die Mitgliedstaaten dem zustimmen müssen. Letztere können lediglich ihre (kläglichen) Einwendungen aus dem Subsidiaritätsprinzip zur Geltung bringen (Absatz 2). Diese Kompetenz-Kompetenz geht deutlich über die bisherige Generalklausel des Art. 308 im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) hinaus, welche auf die Verwirklichung des Gemeinsamen Marktes beschränkt war. Lediglich Harmonisierungsverbote dürfen durch die Vorschriften nicht überspielt werden (Absatz 3) und die Verwirklichung von Zielen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik darf nicht auf diesen Artikel gestützt werden (Absatz 4).
4. Bundesstaatliche Zuständigkeit
Obwohl der Reformvertrag nicht mehr wie der gescheiterte Vertrag über eine Verfassung für Europa von „Verfassung“ spricht, um nicht deutlich werden zu lassen, dass mit dem Integrationsschritt des Reformvertrages ein Staat verfasst wird, macht der Reformvertrag doch den Schritt vom Staatenverbund zum Bundesstaat, zum europäischen Unionsstaat. Das erweist (abgesehen von den staatsmäßigen weiten Aufgaben und Befugnissen der Union) die neue Zuständigkeitsordnung der Artikel 2 bis 6 VAU.
5. Vorrang der Unionsrechts
Zum Reformvertrag gehören die Erklärungen der Regierungskonferenz, die Bestandteil des Reformvertrages werden und die Verbindlichkeit dieses Vertrages entfalten. Diese Erklärungen sind (je nach ihrem Inhalt) authentische Klärungen der Rechtslage der Europäischen Union. Die 27. Erklärung befasst sich mit dem Vorrang des Unionsrechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten. Sie lautet:
„Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der EU unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.“
6. Verlust der „immerwährenden Neutralität“
Der Reformvertrag entwickelt die Sicherheits- und Verteidigungsunion deutlich weiter. Zum einen schafft der Reformvertrag, wie unter Punkt 4 dargelegt, einen Bundesstaat. Dieser Bundesstaat beendet die immerwährende Neutralität Österreichs.
Im Ergebnis ist daher davon auszugehen, dass es sich um eine Änderung der verfassungsrechtlichen Grundordnung handelt.
Vor dem Hintergrund des Art. 44 Abs. 3 B-VG, wonach jede Gesamtänderung der Bundesverfassung einer Volksabstimmung bedarf, ist die Bundesregierung daher verpflichtet, dem Bundespräsidenten die Anordnung einer Volksabstimmung vorzuschlagen (vgl. Öhlinger, RZ 58 zu Art. 50 B-VG in Korinek/Holoubek, Kommentar). Hinsichtlich des lange Zeit in der Lehre schwelenden Streits, ob eine Gesamtänderung in Form eines Staatsvertrages zulässig ist und, sofern diese Frage bejaht wird, ob eine solche beabsichtigte Gesamtänderung einer Volksabstimmung zugänglich sei, wurde durch den neuen, am 1.1.2008 in Kraft getretenen Art. 50 Abs. 4 B-VG eine Klarstellung im Sinne Öhlingers vorgenommen.
Gemäß § 1 Abs. 1 Volksabstimmungsgesetz 1972 ist eine Volksabstimmung auf Grund des Art. 44 Abs. 3 B-VG vom Bundespräsidenten (auf Vorschlag der Bundesregierung) anzuordnen. Gemäß Art. 65 Abs. 1 B-VG ist der Bundespräsident zuständig (auf Vorschlag der Bundesregierung) Staatsverträge abzuschließen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Bundespräsidenten vorzuschlagen, eine Volksabstimmung nach Art. 44 Abs. 3 B-VG über den Genehmigungsbeschluss des Nationalrates betreffend den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (,Reformvertrag‘), anzuordnen“.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap zu Wort. Redezeit: 15 Minuten.
Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, Ihr Transparent wurde gezeigt. Ich darf Sie ersuchen, es wieder einzurollen. – Danke schön.
Bitte, Herr Klubobmann.
11.12
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nach der Rede von Klubobmann Strache habe ich mir echt Sorgen gemacht – und er hat das auch noch unterstrichen, als er gesagt hat, er sagt etwas quasi „zum Abschied“. Das war so ein depressiver Zugang (Abg. Strache: Ja, Sie begraben Österreich!), dass ich fast den Eindruck gehabt habe, die blaue Fraktion steht jetzt auf und springt kollektiv in den Donaukanal. (Heiterkeit bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und Grünen.)
Ich glaube, ein bisschen Zukunftsoptimismus ist wohl angebracht. (Abg. Strache: Volksabstimmung ist angebracht!) Wissen Sie, nachdem ich mir das angehört habe, muss ich sagen, es wäre ehrlicher, wenn Sie einfach sagten: Austritt aus der Europäischen Union! – Sagen Sie das einfach! (Abg. Strache: Ein föderales Europa statt Zentralismus, das ist der Punkt!) Sagen Sie, Sie sehen da drinnen keine Perspektive mehr, Sie wollen den Austritt aus der Europäischen Union! (Abg. Strache: Ein föderales Europa statt Zentralismus, und eine Volksabstimmung!) Sagen Sie es, sprechen Sie es aus, und damit sind die Dinge klar. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Volksabstimmung! Volksabstimmung!)
Und dann sage ich Ihnen noch etwas. Was Sie vorschlagen, wenn Sie sagen: Austritt aus der Europäischen Union!, das heißt, dass dann Österreich künftig alleine auftreten soll, so quasi einer gegen alle.
Dazu hat „Cato“, alias Hans Dichand, am 1. Jänner 1994 in einem wirklich beeindruckenden Kommentar mit dem Titel „Blick nach vorne“ Folgendes geschrieben:
„Oder wollen wir einer Eurosklerose erliegen, während es in anderen Kontinenten zu prosperierenden Zusammenschlüssen kommt? Erwählen wir uns freiwillig ein krisenanfälliges, gefährliches Zwergendasein, oder setzt sich unsere alte Sehnsucht nach Paneuropa durch?“ – Zitatende.
Und dem gibt es auch heute nichts hinzuzufügen, das ist ein sehr gutes Zitat, und das beweist in Wahrheit auch, worum es geht: Wenn wir unsere Sozialniveaus absichern und vielleicht sogar ausbauen wollen – Sie, Herr Klubobmann Strache, haben heute einen Satz gesagt, den man in dieser Diskussion wirklich berücksichtigen muss, nämlich dass die Mitgliedschaft in der Europäischen Union bedeute, Abschied zu nehmen vom sozialen Niveau –, dann ermöglicht uns die Mitgliedschaft in der Europäischen Union erst, darum wirklich zu kämpfen und unsere sozialen Niveaus abzusichern, wenn die 27 Mitgliedsländer hier auch wirklich mittun. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Deshalb verlieren wir es in den letzten Jahren sukzessive!)
Es ist ganz schön unverantwortlich, hier eine Stimmung in Gang zu setzen, wo am Ende des Tages dann dieser Weg übrigbleibt, denn dieses Österreich schaue ich mir dann an, wenn wir als „einer gegen alle“ gegen die Riesenmärkte in China, in Indien, in den Vereinigten Staaten, mit den gigantischen Möglichkeiten, die dort zur Verfügung stehen, mit den Absatzmärkten, mit den Investitionsmöglichkeiten, als Land mit 8 Millionen Einwohnern mit unserem Markt konkurrieren wollen! (Abg. Lutz Weinzinger: Das haben wir ja schon alles!)
Ob es Ihnen nun passt oder nicht passt: Europa bleibt mit oder ohne Europäische Union ein ganz wesentlicher Aspekt, und er ist ein nützlicherer, ein wirklich wirksamerer Aspekt in dieser globalen Konkurrenz, wenn sich Europa zusammentut und zusammenfindet und gemeinsam auftritt. Sie sollten in Wirklichkeit kritisieren, dass es so oft verabsäumt wurde, gemeinsam aufzutreten! Sie sollten in Wirklichkeit sagen, es wäre besser gewesen, wir hätten da und dort eine gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik (Abg. Strache: Den Tschad wollen wir nicht, Herr Klubobmann! Den Tschad-Einsatz wollen wir nicht!) – und nicht sagen, wir teilen uns alle auf in 27 Filetstücke, und dann werden wir den anderen erklären, wie die Welt abläuft. (Abg. Strache: Die Schweiz lebt das wundervoll vor!)
So wird es nicht laufen, so ist es historisch nicht gelaufen! – Und da geht es aber, bitte, um Schicksale, um 8 Millionen Österreicherinnen und Österreicher, die von uns Verantwortlichen, Politikerinnen und Politikern, Zukunftsperspektiven geliefert bekommen, einen Anspruch haben, dass diese Zukunftsperspektiven geliefert werden, die wirklich Perspektiven sind – und nicht aus dem Moment, aus der Stimmung heraus entstanden sind, nach dem Motto: Und was dann passiert, wenn wir nicht mehr in der Europäischen Union sind, das habe ich dann nicht mehr mitzuverantworten, denn dann gibt es mich nicht mehr! – Das ist nicht verantwortliche Politik, Herr Klubobmann Strache, das möchte ich Ihnen in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Lutz Weinzinger: Warum lassen Sie nicht abstimmen? – Abg. Dr. Haimbuchner: Aber das Volk fragen wir nicht dazu?)
Nein, nein, ich habe mir das genau angeschaut: die Tafeln bei den Demonstrationen, wir hören ja, wir lesen die E-Mails, und wir nehmen das ernst, und wir wissen, dass es hier Ängste gibt. Und niemand fährt über die Ängste drüber – niemand, über keinen Einzigen, der hier seine Kritik geäußert hat! (Abg. Strache: Nein, gar „niemand“! Gar „niemand“!) Nein, nein, das machen wir sicher nicht (Abg. Strache: Die Volksabstim-
mung verweigern Sie! Was machen denn Sie? Verweigern tun Sie dem Volk das Recht!), sondern das ist aufzugreifen und in die Politik einzubringen, in die nationale Politik und in die Politik in der Europäischen Union! Das soll einmal in aller Deutlichkeit festgestellt werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Aber denken wir doch einmal zurück: Was war hier in Europa los? – Seit 1945 haben wir den großen Krieg aufgearbeitet, den es vor 1945 gegeben hat; zwei große Weltkriege, nationale Gegensätze, Diktaturen. – In diesem Vertrag, der jetzt hier beschlossen wird, ist zum Beispiel die Meinungsfreiheit verankert, ist ein Votum gegen die Diktaturen enthalten, die es hier gegeben hat. Denken Sie an die Franco-Diktatur, denken Sie an den Kommunismus – all das ist überwunden worden! Das muss abgesichert werden: Nie wieder Krieg auf dem europäischen Kontinent!, das ist die entscheidende Frage. Und das ist doch an sich schon ein Wert! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Strache: Siehe Bombardement von Belgrad!)
Wenn wir Wohlstandsabsicherung betreiben wollen und wenn wir die Kraft haben wollen, mit einer Wirtschaftspolitik konkurrenzfähig zu sein – mit China, mit den Vereinigten Staaten, mit all denen, die sich in Konkurrenz mit Europa befinden –, dann müssen wir doch eher darüber nachdenken, wie wir uns besser organisieren, wie wir wirksamer sind, wie wir auch manchen Verlockungen derer widerstehen, die Europa als ein neoliberales Wirtschaftsmodell missverstehen und die dann auch bei Abstimmungen spüren, dass es diese Loyalität und diese Zustimmung in Europa nicht mehr gibt.
Die gibt es deswegen nicht, weil die Menschen hier geschützt werden wollen, weil sie wollen, dass das, was an Sozialstaatstraditionen aufgebaut wurde, in Zukunft in der globalen Konkurrenz abgesichert wird. (Abg. Strache: Na, bitte! Da sagt der Professor Mazal, das Gegenteil ist der Fall!) Das aber kann man nur im großen Raum, nicht wenn man, wie Hans Dichand geschrieben hat, mit dem Zwergendasein kommt. Als Zwerg ist man ein Zwerg, und groß ist man groß, und wenn man groß ist, ist man konkurrenzfähig (Abg. Strache: Die Schweiz lebt gut als Zwerg! Die Schweiz lebt gut und neutral als Zwerg!), und wenn man ein Zwerg ist, steht man in seinem Garten als Zwerg und wird maximal beregnet und sonst nichts. Und das ist nichts, das verdient Österreich nicht! Österreich verdient, dass wir in dem großen Raum mitmachen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Und worum geht es noch? – Es geht darum – und das ist in dem Vertrag auch enthalten –, dass die Daseinsvorsorge abgesichert wird – das, was uns allen so wichtig ist! Weiters steht drinnen – und gerade in Österreich hat das eine Wichtigkeit –: Gesundheitssystem, Pensionsvorsorge, dass wir die wirtschaftlichen, sozialen Rahmenbedingungen in Zukunft auch absichern können, damit das, was den Österreicherinnen und Österreichern so wichtig und so lieb ist, auch bleiben kann – vielleicht in einer moderneren, vielleicht in einer reformierten Form, aber dass es bleiben kann. Darum lohnt es sich, zu kämpfen!
Und: Kleine Staaten werden künftig nicht mehr überstimmt werden können, wenn sie sich zusammentun. (Ironische Heiterkeit des Abg. Strache.) Nationale Parlamente können sich wehren (Abg. Mag. Hauser: Ach so?), wenn sie eine Mehrheit haben, gegen Beschlüsse in Brüssel, die sie nicht haben wollen. (Abg. Strache: Das Brüsseler Parlament ist ja noch immer nicht aufgewertet!) – Das ist mehr Demokratie und nicht weniger Demokratie!
Es gibt die Einführung von Volksbegehren. Wenn ein Volksbegehren eine Million Unterschriften hat, zum Beispiel gegen die Renaissance der Atomenergie, dann muss es
die Kommission behandeln (Zwischenrufe bei der FPÖ), dann gibt es Öffentlichkeit. Dann gibt es den Kampf gegen die Atomenergie in ganz Europa. (Abg. Strache: Volksbegehren werden zum Begräbnis erster Klasse! Da werden die Bürger keine Freude haben!) – Und nicht verzweifeln, nicht depressiv sein, nicht hier in den blauen und orangen Reihen sitzen und den Kopf in die Schublade hineinhängen lassen, sondern aufrecht hier sitzen und kämpfen, damit wir unsere Forderungen durchsetzen; das geht nicht mit gesenktem Kopf, den Sie haben! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn da schon beklagt wird, und viele dieser ... (Abgeordnete der FPÖ halten rot-weiß-rote Schals in die Höhe.) – Wenn Sie ein bisschen warten, dann können Sie eh ins Stadion gehen und mit diesen Handtüchern wacheln. – Aber ich möchte Ihnen noch etwas sagen: Es geht auch um die Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Europäischen Union. Natürlich haben viele gefragt: Was ist da los? Da wird acht Jahre lang um den Vertrag gestritten. Das hat mir auch nicht gut gefallen, eigentlich überhaupt nicht! Jetzt haben wir uns endlich zusammengefunden, und jetzt gibt es diesen Ratifizierungsprozess: in 26 Ländern ohne Volksabstimmung, in einem ist sie von der Verfassung her vorgeschrieben. (Abg. Strache: Bei uns auch!) Das ist in Irland, dort wird sie auch stattfinden.
Die Handlungsfähigkeit ist aber ganz wichtig, denn durch diese Erweiterungsprozesse hat es natürlich eine Phase gegeben, in der diese Handlungsfähigkeit im Inneren in dem Ausmaß nicht garantiert war. Und ich habe auch zu den Kritikern gehört und habe gesagt: Ein bisschen schnell geht es da zu! Viele Berichte fragen, wie es zum Beispiel mit der Korruption in dem einen oder anderen Land, das neu hinzugekommen ist, ausschaut. Wir haben ja an der Spitze der Anti-Korruptionsbekämpfung einen österreichischen Sozialdemokraten, den Kollegen Herbert Bösch, der wirklich an der Spitze kämpft und dagegen auftritt, dass Steuergelder verschwendet werden. Ein Österreicher! (Abg. Strache: Von dem hört und spürt man nichts!)
Nicht depressiv den Kopf in die Schublade hineinlegen, sondern aufrecht auch gegen diese Fehlentwicklungen, die man ansprechen muss, kämpfen! Wenn man Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung haben will, muss man auch Kritik an der Europäischen Union üben, muss man Fehlentwicklungen aufzeigen, muss man aber auch Entwicklungen aufzeigen, die zugleich zu bekämpfen sind, wenn man sie nicht will, und darf sich nicht herstellen und sagen: Ich bin so klein, ich kann nichts machen! Tut mir leid, ich trete aus! – Dann bin ich noch kleiner und kann noch weniger machen.
Das ist keine Politik, mit der ich mich identifizieren kann und mit der sich, glaube ich, viele in diesem Haus, die Mehrheit in diesem Haus, jedenfalls mit Sicherheit nicht identifizieren können! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wissen Sie, was mir noch wichtig ist? Es ist immer auch gesagt worden, es gibt jetzt die Möglichkeit, schleichend Vertragsänderungen und damit schleichend Verfassungsänderungen vorzunehmen (Abg. Strache: Einfaches Verhinderungsverfahren und Ermächtigungsgesetz!), und eigentlich bestimmt ab jetzt Brüssel, wie in Österreich die Verfassung aussieht. – So ein Unsinn! Brüssel hat nicht zu bestimmen in Bezug auf die österreichische Verfassung! Keinen Beistrich! Und wenn irgendjemand glaubt, er muss Veränderungen machen, dann gibt es in diesem Punkt – wie in vielen, vielen anderen Punkten – nach wie vor das Einstimmigkeitsprinzip und damit das Vetorecht. Es stimmt nämlich nicht, dass das Vetorecht abgeschafft wurde. (Abg. Strache: Das ist falsch! Das ist bewusst die Unwahrheit!)
In manchen Punkten ist es zu Recht abgeschafft worden, weil die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union nicht garantiert war. Und in anderen Punkten bleibt es. (Abg. Strache: Das ist die Unwahrheit, Herr Klubobmann!) Österreich wird Österreich bleiben – das gebe ich Ihnen schriftlich –, aber Österreich ist Teil von Europa. Und auch das wird es bleiben. Das sollten Sie nie vergessen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Österreich war immer ein Teil Europas!)
Hans Dichand alias „Cato“ schrieb ja am 1. Jänner 1994: Ja, aber es gehe um unsere Identität, ist von den Europagegnern zu hören. Niemand in der Europäischen Union verliert seine Identität. – Sie sollten das einmal alles nachlesen. Recht hat er! Hans Dichand alias „Cato“ hat recht! Niemand verliert seine Identität. Dafür sorgen wir alle, dass Österreich seine Identität einzubringen hat. Und unsere Identität ist mehr als bloß eine kulturelle. Sie ist unser Sozialstaatsgefühl, sie ist unser Lebensgefühl, es geht um unseren Wohlstand.
Und ich sage Ihnen etwas, auch als Kritiker dieser Erweiterungen: Wir haben davon profitiert. In all diesen Ländern sind die Werte unserer Unternehmen bei der Osterweiterung gestiegen, haben wir Investitionen, haben wir Wohlstandszuwächse. Es geht um den Wohlstand der Österreicherinnen und Österreicher. Wenn man ehrlich diskutiert, soll man sagen, hier sind wir in der Europäischen Union mit folgenden Auswirkungen: Wohlstand, soziale Sicherheit, noch mehr Sicherheit nach Schengen interessanterweise (ironische Heiterkeit des Abg. Strache) – noch mehr Sicherheit! (Abg. Strache: Das sieht man bei den Statistiken in Niederösterreich!) Und auf der anderen Seite: Wenn wir draußen, allein, einsam sind, was ist dann? – Dieser Gegensatz muss seriös diskutiert werden.
Wogegen ich bin, ist, wenn wir mit Listen von Dingen anfangen, die in den Vertrag hineinprojiziert werden, die gar nicht drinnen stehen. Das ist keine seriöse Diskussion mehr.
Da habe ich zum Beispiel gelesen, jetzt wird hinterrücks die Todesstrafe eingeführt. – Das Gegenteil ist der Fall in der Charta. Das Gegenteil! Natürlich wird es keine Todesstrafe geben. Das Gegenteil! Es gibt eine Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe.
Oder: Ab jetzt heißt es, alle müssen gentechnisch manipulierte Produkte essen. – So ein Unsinn! Natürlich ist das nicht der Fall. Die Österreicher können weiter gentechnikfreies Essen konsumieren. Selbstverständlich ist das so! Also ist das auch nicht richtig.
Dann wird gesagt, die EU redet im Bereich der Festsetzung der Löhne mit. – So ein Unsinn! Die EU hat überhaupt keine Kompetenz bei den Löhnen. Wir haben außerdem Kollektivvertragsregelungen. Das ist überhaupt absoluter Unsinn.
Oder: Es wird gesagt, die EU setzt künftig Steuern fest. – So ein Unsinn! Die EU hat überhaupt keine Kompetenz, Steuern einzuführen. (Abg. Strache: Bis dato nicht!) Keine einzige Steuer gibt es dazu.
Und wenn man das alles hört, dann muss man sagen: Das ist kein Beitrag, mit dem die Österreicherinnen und Österreicher empfinden können, dass für sie mehr Sicherheit möglich ist. Das ist Verunsicherung. Das ist Panikmache. Das ist einer verantwortungsvollen Politik unwürdig.
Dieses Haus, dieses Parlament, das von den Österreicherinnen und Österreichern gewählt wurde, soll gefälligst seine Verantwortung wahrnehmen. Wozu sind wir hier ge-
wählt? Wofür werden wir bezahlt? (Abg. Strache: Dass man 80 Prozent der Österreicher ernst nimmt!) – Natürlich dafür, dass wir die Verantwortung übernehmen! Diese Verantwortung werden wir daher heute übernehmen – zum Wohle Österreichs, zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher –, zugleich verbunden mit der Tatsache, dass es um die Zukunft Österreichs geht, der wir uns stellen, und zwar optimistisch und positiv, nicht rückwärts gewandt und depressiv, nicht, indem man sich hersetzt und sagt: Ich bin so klein, ich kann nichts machen, lasst mich raus aus der EU! – Dann bin ich noch kleiner und kann noch weniger machen.
Wissen Sie, was dann passiert? – Wenn all das eintritt, wenn wir aus der EU austreten, wenn wir diese Wohlstandszuwächse nicht mehr haben, wenn wir all das nicht mehr haben, dann werden Sie alle verjagt werden, denn dann werden nämlich die Österreicherinnen und Österreicher sagen: Genau das wollten wir nicht! (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
11.27
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler. 15 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann. (Abg. Ing. Westenthaler begibt sich zum Rednerpult und stellt dort eine rot-weiß-rote Tafel mit der Aufschrift auf: „,Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.‘ Artikel 1 der Bundesverfassung“.)
11.27
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Bundesregierung! Herr Kollege Cap, wenn Sie in Ihrer ganzen Oppositionszeit in den vergangenen Jahren ein nur ansatzweise so glühender Verteidiger der Europäischen Union gewesen wären, dann hätten Sie wahrscheinlich das sogenannte Komet-Syndrom: Sie wären verglüht bis heute. Das hätten Sie nicht durchgehalten.
Ich darf Sie daran erinnern, dass Sie in Ihrer Oppositionszeit einer der schärfsten Kritiker in der Erweiterungsfrage waren, einer der schärfsten Kritiker waren, wenn drübergefahren wurde; übrigens auch Ihr großer Vorsitzender, Herr Dr. Gusenbauer, den ich daran erinnern darf, dass er noch am 31. Mai 2005 in einem Interview, damals noch als Oppositionschef, gesagt hat – ich zitiere ihn wörtlich –:
„Europa hat sich von den wirklichen Bedürfnissen der Bürger entfernt. Genau aus diesen Fehlern muss gelernt werden. Daher zurück an den Start. Die Verfassung muss völlig neu verhandelt werden und dann muss im Rahmen eines gesamteuropäischen Referendums darüber abgestimmt werden.“ – Hört, hört! Der SPÖ-Vorsitzende Gusenbauer vor mittlerweile ziemlich genau drei Jahren.
Die Verfassung ist aber nicht völlig neu verhandelt worden. Es hat keinerlei andere Beschlüsse gegeben, es ist weiter drübergefahren worden, es gibt weiter keine Referenden. Und jetzt passiert eine Art Umkehr. Herr Kollege Cap, was mich an Ihren Äußerungen stört, ist, dass Sie Menschen, die Europa kritisch gegenüberstehen, die Kritik äußern, als schlechte Europäer hinstellen, und Menschen, die willenlos das umsetzen, was von Brüssel und von Europa kommt, die guten Europäer sind.
Dagegen verwahre ich mich, dagegen verwahrt sich meine Fraktion, denn wir sind glühende Österreicher und auch gute Europäer, weil wir kritisch hinterfragen, was uns von Brüssel und von der Europäischen Union alles vorgesetzt wird, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Daher verstehe ich auch nicht, warum es nicht möglich sein kann, einen Volksentscheid herbeizuführen – einen Volksentscheid, Volksbefragung oder Volksabstimmung, einen Volksentscheid, damit man die Menschen mit einbaut.
Auch ein EU-Kommissar, einer, der es wissen muss, einer aus dem Zentrum der Europäischen Union, nämlich der frühere EU-Kommissar Frits Bolkestein, den wir kennen, hat Folgendes gesagt – ich zitiere –:
„Ein Referendum über den Vertrag ist notwendig, um der Idee entgegenzutreten, dass Europa dem Volk durch die Hintertür gewaltsam aufgedrängt wird.“
Das sagt ein EU-Kommissar. Damit hat er zu 100 Prozent recht. Es geht nicht immer nur um pro und contra, um die Argumente und den Dialog über den EU-Vertrag, sondern es geht darum, dass man die Menschen dafür gewinnt, auch Teil von Europa zu sein. Und das geht nur, wenn man sie in die Entscheidungen einbindet und sie Teil Europas lassen wird. Das ist die einzige Entscheidung, die wir wollen. (Beifall beim BZÖ.)
In der Bundesverfassung steht auch drinnen, dass es eine Volksabstimmung zu diesem Thema geben soll. Daher sind wir der Meinung, dass die Europäische Union, die jetzige Form der EU, im Moment nichts anderes ist als ein Zug mit hochbezahlten Schaffnern, aber leider ohne Fahrgäste; ohne Menschen fährt er durch Europa.
Es ist nicht gelungen, die Menschen von diesem Projekt zu überzeugen. Ich bleibe dabei: Ich bin ein glühender Österreicher, aber auch ein kritischer Europäer. (Abg. Dr. Brinek: Was haben Sie dazu beigetragen?) Nicht, dass es dann wieder heißt, wir seien nur negativ, pessimistisch, wir hätten keine Vision: Wir haben selbstverständlich auch eine Vision eines funktionierenden Europas. Unser europäisches Modell ist ein freies, selbstbewusstes und selbstbestimmtes Österreich in einem sicheren, friedlichen Europa – allerdings ohne Zwang, ohne Zentralismus, ohne Bevormundung! Das ist unsere Vision eines funktionierenden Europas. Es ist ein Europa der Völker, ein Europa der freien Meinungen und auch der freien Meinungsbildung. Das ist eine Vision von einem funktionierenden Europa.
Es ist ein soziales Europa, Herr Klubobmann Cap, das sich weniger um die europäische Armee als viel stärker um die europäischen Armen kümmert. Es herrscht derzeit hohe Armut in der Europäischen Union. Ein Europa mit sozialer Verantwortung, das letztlich auch die Herzen der Menschen erobert und gewinnt, weil es die Sorgen der Bürger ernst nimmt. Das heißt, die Menschen ernst zu nehmen, das heißt, nicht Volksentscheidungen und Mitbestimmung vom Tisch zu wischen, sondern die Anliegen der Menschen auch als gute Europäer, auch als kritische Europäer ernst zu nehmen. Das ist unsere Vision von einem funktionierenden Europa. Deswegen sehen wir uns genauso als gute Europäer wie Sie, haben aber einen kritischen Ansatz. (Beifall beim BZÖ.)
Es ist nun einmal so, dass wir mit diesem Vertrag – und das ist unsere zentrale Kritik – Einschränkungen in vielen Bereichen haben. Ich muss wirklich sagen – ich gestehe das hier auch durchaus zu –, es wurde in den vergangenen Wochen viel Falsches gesagt. (Abg. Dr. Brinek: Ja, vom Herrn Strache!) Jawohl, das muss man zugestehen. Wir sind nicht der Meinung, dass in diesem EU-Vertrag steht, dass jetzt die Todesstrafe kommt. (Demonstrativer Beifall der Abgeordneten Dr. Schüssel und Dr. Brinek.)
Wir sind auch nicht der Meinung, dass es jetzt eine besondere, eine zusätzliche besondere Aushöhlung unserer Neutralität gibt, denn das ist mit dem EU-Beitritt schon pas-
siert. Wir müssen realistisch genug sein und sehen, dass es mit dem EU-Beitritt selbstverständlich zu einer massiven Einschränkung der Neutralität in ihrem ursprünglichen Sinne gekommen ist.
Aber was wir schon sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist, dass man aufgrund dieses EU-Vertrags letztlich in 181 Politikbereichen künftig mit Mehrheitsentscheidungen drüberfahren kann, nicht muss, aber kann. In 181 Politikbereichen! Dazu gehört etwa die Einwanderungspolitik. Das steht schon in diesem EU-Vertrag. Es steht drinnen, dass es künftig eine gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik geben wird. Ob wir als Österreicher das jetzt wollen oder nicht, das werden wir nicht mehr mitbestimmen können und nicht mehr mitbestimmen dürfen. Wir können zwar unsere Meinung sagen, aber wesentlich beeinflussen werden wir das nicht mehr können, weil die Mehrheit drüberfahren wird und weil es Österreich nicht in der Hand hat, wie Einwanderung geregelt wird, wie Asylpolitik geregelt wird und wie Österreich davonkommt, ob Österreich nicht wieder zum Handkuss kommt bei einer Einwanderungspolitik, die wir nicht wollen. – Erster Punkt. (Beifall beim BZÖ.)
Zweiter Punkt: Wir haben sehr, sehr hohe Umwelt- und Verbraucherstandards in Österreich. Das ist auch der Punkt, den ich bei den Grünen nicht verstehe. Da werden wir künftig, nach diesem Vertrag, zwar auch Kritik üben und sagen können, wir haben so hohe Standards, wir werden jedoch nicht verhindern können, weil das künftig auch im Mehrheitsentscheidungsbereich liegen wird, wenn diese Standards gesenkt werden und wenn es immer weitere Maßnahmen gibt, dass Umwelt- und Verbraucherstandards, für Lebensmittel zum Beispiel, gesenkt werden. Es war ja nur ein Versprecher, ein Identifikationsversprecher, dass ein Kommissar der Europäischen Union verlangt hat, dass künftig sämtliche Produkte in der Europäischen Union nur mit „EU“ und nicht mit einer Ursprungslandkennzeichnung gekennzeichnet werden. Das war schon eine erste Idee. Sie wurde zwar zurückgenommen, aber das war schon ein erster Ansatz, dass diese Verbraucherstandards auch gesenkt werden sollen.
Ich sage Ihnen: Da hätte ich lieber das Einstimmigkeitsprinzip, wo sich Österreich wehren und mit einem Veto seine hohen Standards sichern kann, weil wir es unseren Bürgern letztlich schuldig sind, dass sie ein gutes Essen und eine gute Versorgung in Österreich haben. (Beifall beim BZÖ.)
Das Gleiche gilt in der Gesundheitspolitik. Österreich wird nicht mehr mitbestimmen können, wenn die Europäische Union beschließt, dass künftig die Gesundheitsversorgung in ganz Europa zum Selbstkostenpreis des Heimatlandes passiert. Das ist die Wahrheit. Wenn künftig ein Rumäne, ein Bulgare, wer auch immer, zu uns nach Österreich kommt und sich bei uns behandeln lässt, dann wird er – und das ist das auf dem Tisch liegende Modell – nur mehr die Gesundheits- und Behandlungskosten seines Ursprungslandes, die ja wesentlich unter unseren Kosten liegen, bezahlen müssen. (Abg. Strache: Das ist richtig!)
Das heißt, unser Gesundheitssystem wird ein Stückchen mehr unfinanzierbar – und zahlen müssen das die Österreicher! Da will ich etwas dagegen sagen dürfen. Da will ich mich in der Europäischen Union wehren dürfen. Da will ich nicht zu einer Minderheit, über die drübergefahren wird, degradiert werden. Deswegen sind wir auch so kritisch, was diesen Vertrag anlangt. (Beifall beim BZÖ.)
Oder: Wir werden künftig auch, was neue Steuern anlangt, nicht eingreifen können. Dann können wir den Kopf schütteln, wir können sagen: Oh, wie unfair!, aber wir werden es nicht verhindern können, wenn die Europäische Union eine EU-Steuer einfüh-
ren wird, wenn die Europäische Union neue Mehrwertsteuern, neue Umsatzsteuern einführen wird. Wir werden das nicht verhindern können! Und das ist der Geist dieses Vertrages, den wir ablehnen, weil Österreich ein Stückchen unselbständiger wird und nicht mitbestimmen kann.
Das kritisieren wir, bis hin zum Transitverkehr in Tirol. Bis heute fahren uns die Laster dort um die Ohren, sind die Tiroler geplagt von dieser Transitlawine. Sie wird noch steigen – selbstverständlich! –, weil sich die Europäische Union dazu bekennt, auch den freien Warenverkehr auf der Straße auszudehnen. Da werden wir dann aufzeigen und sagen: Ja, wir sind dagegen, wir sind so arm, durch Österreich fährt jeder durch!, aber wir werden es nicht verhindern können, weil es dieser Vertrag nicht mehr ermöglicht.
Das ist unsere Gesamtkritik. – Nicht Todesstrafe, nicht irgendwelche Hirngespinste, sondern in Zukunft wird EU-Recht stärker vor österreichischem Recht kommen. Dann sind wir in diesen Fragen nicht mehr Herr im eigenen Haus, sondern nur noch Mieter im Plattenbau Europas. Das ist nicht fair, das ist nicht in Ordnung gegenüber unseren Bürgern hier in Österreich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)
Wir zahlen ja als Mieter im Plattenbau Europas auch eine sehr teure Miete. Auch das sollte man nicht vergessen. Dr. Gusenbauer hat gesagt, wir sind, pro Kopf gesehen, der größte Nettozahler. Wir werden im Vergleich zum Vorjahr, als wir 300 Millionen € netto hineingezahlt haben, im nächsten Jahr eine Verdreifachung der Nettobeiträge auf 860 Millionen € erleben. Ich bin der Meinung: Wer so viel hineinzahlt und wer auch pro Kopf einer der höchsten Nettozahler ist, der hat auch das Recht, in entscheidenden, vitalen Fragen seines Landes mitbestimmen und sagen zu dürfen, was richtig und was falsch ist und nicht ständig mit einer Ablehnung seitens der Europäischen Union belegt zu werden.
Das ist ja auch eine Frage, die ich kritisiere: Da kommt ja bisher nichts anderes daher als Verbote – jetzt wieder beim Rauchen –, Entmündigungen – oder man hört, dass 1 Milliarde € pro Jahr in dunklen Kanälen versickert. Das ist eine Zahl, die bei Betrug, bei Korruption festgemacht ist. Das heißt, es kommt eine Hiobsbotschaft nach der anderen für die Menschen. Und die EU beweist uns eigentlich täglich, dass sie gar nicht an die Völker der einzelnen Nationen denkt. Die EU hat es überhaupt nicht geschafft, in den Herzen der Menschen anzukommen, denn sie ist nur bis zu den Brieftaschen der Menschen vorgedrungen. Das kritisieren wir auch, dass es hier eine Belastung gibt, die wir einfach nicht akzeptieren können, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Europa ist in Ordnung, Europa nicht als zentralistisches Gebilde, als Vereinigte Staaten von Europa, sondern als Bundesstaat mit nationalen Staaten, als Staatenbund. Das ist unsere Idee. Und im Zusammenhang mit diesem Vertrag muss man sagen, es sind eben nicht nur irgendwelche verkappte Oppositionspolitiker, Herr Kollege Cap, sondern schon auch Persönlichkeiten des Vereinten Europas und auch glühende Europäer, die diesen Vertrag massiv kritisieren. Es ist zum Beispiel der frühere französische Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing, der zu diesem Vertrag sagt, er sei eine Mogelpackung, mit der die Bürger für dumm verkauft werden sollen. – Im Vergleich! Er ist eine Mogelpackung, hat er gesagt.
Es gibt genügend Zitate aus der Europäischen Union, die das letztlich belegen.
Hinsichtlich der Volksabstimmung, der Volksmeinung ist das, was Sie heute hier leisten, nichts anderes als eine Kapitulation, eine wirkliche Kapitulation. Denn wenn Sie schon der Meinung sind, dass dieser Vertrag nicht gesetzlich verpflichtend einer Volksabstimmung unterzogen werden soll, okay, dann ist das Ihre Meinung. Da gibt es verschiedene Rechtsexperten. Was aber hindert uns daran, gemeinsam die österreichische Bevölkerung mit einzubinden und zum Beispiel im Rahmen einer Volksbefragung ihre Meinung zu erörtern, sie zu fragen, was sie von diesem europäischen Vertrag hält. Das wäre, glaube ich, der richtige Weg. Ohne Volksabstimmung ist dieser EU-Vertrag letztlich nichts anderes als ein ungedeckter Scheck, für den die Bürger die Zeche zahlen. Und die Regierung proklamiert ihre Politik mit den Worten: Direkte Demokratie mit unserer Regierung nie!
Es hat sogar im Ausschuss eine interessante Begegnung gegeben – seien Sie mir nicht böse, Frau Kollegin Grossmann, dass ich Sie jetzt zitiere –: Als wir im Ausschuss vehement für einen Volksentscheid eingetreten sind, hat die Vertreterin der SPÖ gesagt: Das brauchen wir deshalb nicht, weil Volksabstimmungen in Österreich nicht inflationär werden sollen. Wissen Sie, wie viele Volksabstimmungen es in Österreich gegeben hat? – Zwei bundesweite Volksabstimmungen, eine zu Zwentendorf und eine zum EU-Beitritt. Wissen Sie, wie viele Volksbefragungen es gegeben hat, seit es das Gesetz gibt? – Keine! Nicht eine bundesweite Volksbefragung hat es gegeben!
Das ist das, was wir kritisieren: dass Sie jetzt als Argument anführen, die repräsentative Demokratie soll das entscheiden, wozu haben wir sie?! Das heißt also die gewählten Volksvertreter. – Okay, wir nehmen das zur Kenntnis. Wir nehmen das zur Kenntnis und fordern die Menschen, die uns heute zusehen, als glühende Österreicher und auch als Europäer auf, sich den heutigen Tag ganz dick im Kalender anzustreichen und ihn jedes Jahr erneut anzustreichen. Wenn Sie der Meinung sind, dass nur die repräsentative Demokratie entscheiden muss und nicht das Volk mittels Volksabstimmung, dann gibt es nur eine Möglichkeit, wie man seinen Protest und sein Unbehagen gegen diese Vorgangsweise ausdrücken kann, nämlich bei den nächsten Wahlen die Repräsentanten dieser repräsentativen Demokratie auszutauschen und abzuwählen. – Das fordern wir von den Bürgerinnen und Bürgern ein, die in großer Mehrheit sehr skeptisch sind. (Beifall beim BZÖ.) Ihr müsst abgewählt werden! Das ist der einzige Weg, wie wir letztlich solche Entwicklungen verhindern können.
15 000 Kärntnerinnen und Kärntner haben unterschrieben – auf einem Amt, nicht auf der Straße –, mit Legitimation unterschrieben, sodass in Kärnten eine Volksbefragung möglich ist; erfolgt auf Initiierung des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider. Was machen Sie? Sie bedienen sich eines billigen Taschenspielertricks, indem Sie die Ratifizierung auf den 9. April vorverlegen – ohne Begründung! Noch immer konnte mir niemand sagen, warum das heute sein muss und nicht erst im Juni oder auch im Herbst. Ich weiß, warum – weil Sie diese Bürgerinitiative in Kärnten, die sehr breit angelegt ist, unterlaufen und unmöglich machen wollen. Mit der heutigen Ratifizierung haben Sie das geschafft, ist Ihnen das gelungen. Ich kann daher die Kärntner Bevölkerung nur bitten: Zeigt ihnen bei der nächsten Landtagswahl, dass man mit der Bevölkerung nicht so umgehen kann, wie die das tun! (Beifall beim BZÖ.)
Tausende Menschen gehen auf die Straße, um zu demonstrieren. Auch diese müssen ernst genommen werden, und wir lassen sie nicht schlecht machen. Man kann sie nicht in ein linksextremes oder in ein rechtsextremes Eck stellen, denn sie sind genauso gute Demokraten – ihre Stimme zählt bei einer Wahl genau gleich – wie Sie, Herr Dr. Van der Bellen, wie Sie, Herr Klubobmann Cap, oder wie Sie, Herr Klubobmann Schüssel. Die Stimme zählt genauso, sowohl bei einer Volksabstimmung als auch bei einer Wahl.
Daher: Machen Sie die Kritiker dieses EU-Vertrages nicht schlecht, sondern nehmen Sie die Kritik ernst und lassen Sie es zu, dass die Menschen auch mitentscheiden können. (Beifall beim BZÖ.)
11.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Dr. Schüssel zu Wort. 15 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Klubobmann.
11.43
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Es ist richtig, dass man Kritiker und Bürger immer ernst nehmen muss, ganz gleich, welche Argumente sie vorbringen, aber ich glaube schon, dass Volksvertreter eine besondere Verantwortung haben, welchen Kritiken sie eine Stimme geben. Ich sage schon auch sehr deutlich dazu: Das, was mich betroffen macht, ist die Sprache, die hier verwendet wird. Auf der einen Seite Patrioten und dort die Chaoten! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich sage Ihnen offen, das gefällt mir nicht, denn jeder von uns gewählten Volksvertretern sollte sich – und tut das auch aus voller Überzeugung – als Patriot empfinden und nicht als Chaot.
Allein diese Polarisierung ist ein Unglück, sage ich ganz offen. Ich halte genau das auch für die Gefahr bei einer Volksabstimmung: dass diese Polarisierung so zugespitzt wird, dass nur mehr Freund oder Feind gilt, dass es überhaupt keine Bunttöne, keine Grautöne, keine Differenzierung gibt. Ich sage ebenfalls ganz offen, weil immer wieder vom „Verfassungsputsch“ geredet wird: Wir haben eine österreichische Verfassung, wir halten uns an diese Verfassung. Wir beschließen heute im Rahmen unserer österreichischen Verfassung einen internationalen Vertrag und nichts anderes. Von einem Putsch kann überhaupt nicht die Rede sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Weiters die Frage der Todesstrafe. – Ich möchte hier schon sehr deutlich sagen, dass das, was hier gespielt wird, intellektuell unzumutbar ist. Ihr Zitat, Herr Abgeordneter Strache, ist ein wörtliches Zitat aus der Europäischen Menschenrechtskonvention, und zwar Artikel 2 Abs. 2. Er ist als Zitat in die Erläuternden Bemerkungen zur Charta übernommen worden. Übrigens haben Sie – FPÖ – genauso wie alle anderen Parteien dieses Hauses dieser Europäischen Menschenrechtskonvention zugestimmt. Verunsichern Sie jetzt nicht die Bürger! Die Europäische Union hat die Todesstrafe abgeschafft, in Kriegs- und in Friedenszeiten, und dabei bleibt es. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ.)
Weiters, seien Sie mir nicht böse: Was soll das, dass Sie Beißkörbe überreichen? (Abg. Strache: Maulkorb! Maulkorb gegenüber den Österreichern!) Das ist kein Maulkorb, nein, das ist ein Beißkorb für Hunde! – Wen, meine Damen und Herren, sollen der Bundeskanzler oder der Vizekanzler beißen? Welches Bild ist das? Wir sind Menschen und keine beißenden Hunde, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ.)
Was soll Ihr Schlusssatz „Gott schütze Österreich!“ im Jahr 2008, in dem wir an das Jahr 1938 erinnern? Wollen Sie damit gar den Eindruck erwecken, dass die Europäische Union mit ihrer Einigung irgendetwas zu tun hat mit dem gewaltsamen „Anschluß“ Österreichs, durch die Nazi-Armee von innen und von außen unterstützt? Wenn ja, dann sagen Sie das bitte offen. – Wir weisen diesen Vergleich auf das Schärfste zu-
rück! (Abg. Dr. Stummvoll: Ungeheuerlich!) Das hat nichts mit der österreichischen und europäischen Realität zu tun! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ.)
Meine Damen und Herren, man kann und man soll über alles mit Leidenschaft diskutieren, was wichtig ist, und die Europäische Union ist wichtig für uns alle. Wir können daher mit der gleichen Leidenschaft über Artikel 48 Abs. 7 des Europavertrages diskutieren. Sie haben zum Beispiel behauptet, dass die nationalen Parlamente nur eine gelbe Karte haben und keine rote Karte. – Das ist nicht wahr. Ich habe den Text hier, Sie können gerne nachlesen.
Es gibt zwei Verfahren, nämlich erstens das Konventsverfahren, bei dem die Einstimmigkeit gilt. Dort kann nichts ohne die nationalen Parlamente geschehen. Das österreichische Parlament hat es voll in der Hand, alles zu blockieren. Das Zweite ist das vereinfachte Verfahren, die Passerelle-Klausel. In Artikel 48 Abs. 7 ist vorgesehen, dass, wenn der Europäische Rat einstimmig den Übergang von der Einstimmigkeit auf die Mehrstimmigkeit beschließt, innerhalb von sechs Monaten ein einziges Parlament sagen kann, dass es das nicht will, dann kommt der Beschluss auch nicht zustande.
Das ist keine gelbe Karte, das ist eine rote Karte, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Strache.) Nein, gar nicht. Der Beschluss ist nur mit Zustimmung aller Parlamente möglich, ein einziges Parlament allein kann Einspruch erheben. Genau diese Diskussion, das sage ich ganz offen, fürchte ich bei einer so polarisierten, so zugespitzten Diskussion. Wir können dann jeder falschen Behauptung mit dem Lasso oder dem Schmetterlingsnetz nachlaufen, weil Sie immer wieder etwas Neues erfinden und die Menschen verunsichern. In einer solchen Situation sind Mutmacher, nicht Angstmacher gefordert. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, Grünen und BZÖ.)
Ich bin dafür, dass wir das alles mit Leidenschaft diskutieren, aber bitte auch das wirkliche Ziel, den Sinn dieser Europäischen Union mit Leidenschaft diskutieren. Warum ist sie denn gegründet worden? – Josef Cap hat das schon sehr eindrucksvoll dargestellt. Aus den Schrecken des Weltkrieges heraus ist die Idee aufgetaucht, dass sich zunächst die Franzosen und die Deutschen und ein weiterer Kern – Gott sei Dank wird der Kreis immer weiter – zusammenschließen, um nie wieder Krieg, nie wieder blutige Auseinandersetzungen auf diesem Kontinent erleben zu müssen. Das ist ein Zusammenschluss von unten nach oben gewesen, kein Oktroi. Das geschah nicht durch Krieg, durch Zwang, sondern durch freiwilligen Zusammenschluss der Völker. Das hat es in der Geschichte Europas vorher nie gegeben. Das ist der Grund dafür, dass Franzosen und Deutsche – die dieser Tage ein gemeinsames Geschichtsbuch herausgegeben haben – sich in Frieden und Freundschaft vertragen, genauso die Polen, dass die Engländer mit den Iren in Frieden leben können, dass die Rumänen mit den Ungarn ihren Streit und ihre Grenzfragen beseitigen, dass auch wir mit unseren tschechischen Nachbarn oder mit den Italienern, Stichwort Südtirol, keine Probleme haben. Das ist doch ein riesiger Erfolg für uns. (Abg. Strache: Die Beneš-Dekrete werden auch schon seit ...!) – Jetzt lassen Sie doch Ihren Zwischenruf!
Ich sage Ihnen ganz offen: Das ist für mich ein Wunder. Das ist ein europäisches Wunder, und das sollte man einmal aussprechen dürfen in diesem Hohen Haus. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.) Dieses Wunder braucht natürlich auch leidenschaftliche Befürworter, die diese Fackel hinaustragen und diesen Funken weitertragen. Dazu brauchen wir auch Instrumente, und das ist doch das Ziel: dass wir Sicherheit, Stabilität und Frieden exportieren. Dazu braucht es eine Stimme in der Außenpolitik, den europäischen Außenminister, dazu braucht es einen starken auswärtigen Dienst, dazu braucht es einen konsularischen Schutz für alle europäischen Bürger. Dazu braucht es auch Präsenz, Polizei-, Truppenpräsenz, in Krisenherden.
Das ist doch positiv und etwas, das übrigens gerade FPÖ und BZÖ mit Recht, glaube ich, in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten immer wieder mitgetragen haben.
Da Sie heute das Wort „präventiver Angriffskrieg“ in den Mund genommen haben, Herr Abgeordneter Strache, garantiere ich Ihnen hier und heute: Niemals wird diese unsere Europäische Union einen präventiven Angriffskrieg führen, aber immer werden wir überall auf der Welt – egal, ob in der UNO oder sonst wo – die Stimme erheben für Frieden, Freiheit und Menschenrechte! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Dazu braucht es keine Militarisierung, meine Damen und Herren, aber es braucht eine gemeinsame Außenpolitik, es braucht auch eine gute Ausrüstung für Polizisten oder Soldaten, die etwa auf dem Balkan oder anderswo den Frieden und die Stabilität sicherstellen. Es braucht Logistik, denn der Friede ist nicht so selbstverständlich, wie wir hier in Österreich manchmal tun. In den letzten 15 Jahren hat es in unserer Nachbarschaft drei blutige Kriege mit Massenflüchtlingsbewegungen bis herein nach Österreich gegeben. Noch vor zehn Jahren – im Kosovo – gab es Tausende, Hunderttausende, die sich zur Flucht aufgemacht haben. – Daher: Die Europäische Union, die heute auf dem Balkan den Frieden und die Stabilität sichert, diese EU schützt und nützt auch uns. Das ist eine Botschaft, die man heute auch sagen muss, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Das zweite ganz wichtige Thema, das uns alle verbinden muss, ist natürlich die Arbeit, der Wirtschaftsstandort. Ich muss ehrlich sagen, ich war selbst überrascht – ich habe mir heute früh noch einmal die Zahlen angesehen –: Wir haben vor etwa 14 Jahren, Ende Februar, Anfang März, unsere Verhandlungen mit der Union abgeschlossen, und ich habe die Zahlen vom März 1994 mit jenen vom März 2008 verglichen. Wissen Sie, dass wir heute in Österreich um 350 000 Arbeitsplätze mehr haben, dass wir gleichzeitig 20 000 Arbeitslose weniger haben als damals? – Europa nützt und schützt auch heute, und gerade Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Beispiel Export hat der Herr Vizekanzler und Finanzminister heute schon gebracht. Wir hatten damals 40 Milliarden € Exporte, heute haben wir 115 Milliarden. 60 Prozent unseres Volkseinkommens werden weltweit im Export erwirtschaftet, und fast 80 Prozent unserer Exporte gehen in den Europäischen Wirtschaftsraum hinein. Was wären wir ohne dieses Hinterland? Wir sind diejenigen, die am besten von allen 27 EU-Mitgliedsländern ... (Abg. Strache: Dann spricht ja nichts gegen eine Volksabstimmung!) – Haben Sie ein Argument mehr, Herr Kollege Strache? Können wir uns als Volksvertreter auch selbst einmal äußern und in der Sache etwas sagen, das für die Österreicher und die Zuseher zu Hause vor den Fernsehgeräten vielleicht auch wichtig ist – neben Ihren Zwischenrufen, Herr Kollege? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Ich glaube, dass es auch wichtig ist, dass man herunterbricht, was die Europäische Union letztlich bedeutet, was das auch für den einzelnen Bürger letztlich gebracht hat. Einklagbare Grundrechte bis zum Europäischen Gerichtshof sind durch diesen Vertrag möglich. Europäische Volksbegehren sind erstmals möglich. Ich hoffe sehr, dass es auch noch den nächsten Schritt zu einem Europäischen Referendum, zu einer Europäischen Volksbefragung oder zu einer Europäischen Volksabstimmung geben wird. Wir bekommen die volle Mitbestimmung der europäischen Volksvertreter. Wir haben in Österreich seit unserem EU-Beitritt 100 000 konkrete Projekte für Bildung, Forschung, für Soziales, für Tourismus, für die Wirtschaft, für die Landwirtschaft verwirklichen können. Überall innerhalb der Union kann jeder Bürger seine sozialen Rechte mitnehmen, kann arbeiten, kann investieren und hat dabei vollen Rechtsschutz.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten besonders wichtig – und da ist die Union in Wirklichkeit ein absoluter Segen gewesen –: Denken Sie nur an die Verbilligungen bei Telefon, bei den Auslandsgesprächen, denken Sie nur an die Banküberweisungen. Denken Sie daran, dass bei Kinderspielzeug derzeit die Kommission für uns einen entschlossenen Kampf gegen Billigimporte aus Asien führt und verhindert, dass Spielzeug mit giftigen Substanzen in unsere Kinderzimmer gelangt. Könnten wir das allein besser durchsetzen? (Ruf bei der FPÖ: Freilich!) Aber woher! Solch ein Argument ist doch lächerlich. Da ist die Union ein absoluter Schutz und Nutzen für uns alle, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Denken Sie daran, dass die Europäische Union Schadenersatz bei Verspätungen im öffentlichen Verkehrsbereich eingeführt hat! Denken Sie daran, dass zum Schutz der Konsumenten unsichere Luftlinien, der europäische Luftraum gesperrt wurde! Denken Sie daran, dass Hunderte Millionen an Strafen an multinationale Konzerne verhängt wurden! Glaubt irgendjemand, dass etwa das österreichische Kartellamt Microsoft hätte verknacken können? Nein! Die Europäische Union nützt und schützt jedem und jeden Einzelnen, wenn sie es richtig macht. Ich glaube, dieser Vertrag ist eine sinnvolle Handlungsanleitung.
Meine Damen und Herren, es wird mit 500 Millionen Menschen und 27 Staaten kein Europa à la carte geben, wo sich quasi jeder im Modulsystem aussuchen kann, was ihm am besten passt, sondern es braucht Spielregeln. Ein mittleres Land wie Österreich muss dabei auch seine Interessen definieren. Jetzt sage ich ganz offen, und ich stelle das auch zur Diskussion: Ich glaube, ein mittleres Land wie Österreich, das etwas verändern will in Richtung Sozialunion, Umweltunion, Friedensunion, in Richtung Klimaschutz, in Richtung gemeinschaftliche Anstrengungen in der Forschung, kann kein Interesse daran haben, dass die Stopp-Taste überdimensional ausgeprägt ist, kann kein Interesse haben am Stillstand und am Veto Einzelner, die etwas blockieren wollen. Unser Interesse ist es, diese Weiterentwicklung genau in die richtige Richtung, die wir hoffentlich auch gemeinsam definieren können, zu unterstützen.
Deshalb glaube ich, dass wir eher ein Interesse an dieser doppelten Mehrheit haben. Doppelte Mehrheit heißt: Zwei Drittel der europäischen Bevölkerung und die Mehrheit der Staaten – 55 Prozent der Staaten – müssen zustimmen, damit überhaupt ein Beschluss in Europa zustande kommt. Das ist die beste Garantie dafür, dass ein kleineres oder mittleres Land nicht überstimmt werden kann. Selbst wenn alle vier oder fünf großen zusammenwirken, braucht es noch immer zehn mittlere oder kleine, dass überhaupt ein Beschluss zustande kommt. Daher sind diese doppelte Mehrheit und die Möglichkeit, weiterzugehen und ein Veto eines Einzelnen zu überwinden, der richtige Weg; strategisch gesehen für uns absolut richtig.
Meine Damen und Herren! Dort, wo es für uns wichtig ist – das sei auch ausgesprochen –: bei Grund und Boden, kein Ausverkauf des österreichischen Wassers, bei den Dienstleistungen etwa unserer Gemeinden oder auch bei der Sicherheit, dass auf österreichischem Gebiet kein Atomkraftwerk errichtet werden kann, dort ist und dort bleibt das Veto Österreichs gesichert.
Daher, meine Damen und Herren, und damit schließe ich: Es gibt überhaupt keinen Grund, Angst zu haben vor diesem Vertrag. Giscard d’Estaing – nebenbei bemerkt, Peter Westenthaler – war deswegen skeptisch, weil er noch mehr wollte. Ich sage ganz offen, ich hätte gar nichts dagegen gehabt. Mit Symbolen wie der Fahne, die wir heute neben der österreichischen aufgestellt haben, oder der Hymne, die von Beethoven in
Wien komponiert, in Wien uraufgeführt und von Herbert von Karajan als Europahymne ausgewählt wurde, hätte ich überhaupt kein Problem.
Ich glaube, dieser Vertrag ist eine vernünftige Basis für ein besseres Europa. Damit dies auch mit Leben erfüllt wird, müssen wir noch viel arbeiten, aber es ist ein guter Ausgangspunkt. Keine Angst also davor, aber er bedeutet viel Arbeit für die Zukunft. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
11.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen. Seine Redezeit beträgt ebenfalls 15 Minuten. – Bitte.
11.58
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hätte mir gewünscht, dass Ihr Engagement, Herr Dr. Schüssel, beziehungsweise jenes von Herrn Dr. Cap in Europa-Debatten schon früher sichtbar geworden wäre und nicht nur heute im Rahmen dieser Europa-Debatte. (Beifall bei den Grünen.) Das betrifft Herrn Dr. Cap mehr als Sie, Herr Dr. Schüssel. (Abg. Dr. Graf: Jetzt ist er endlich auf den grünen Zug aufgesprungen!) Ich kann mich gut daran erinnern, dass Dr. Cap im Rahmen der EU-Erweiterung sehr zögerlich unterwegs war und keineswegs dieses Feuer versprüht hat, das er heute hier vom Rednerpult aus versprüht hat.
Ich habe mich zwischendurch gefragt, woher es kommt, dass in Österreich offenbar diese EU-Skepsis besonders weit verbreitet ist. Einer der Gründe dafür wird wohl sein, dass wir vieles als selbstverständlich annehmen, was aber erst im Rahmen dieser letzten zehn, 15 Jahre passiert ist.
Ich erinnere mich gut daran, wie es war, als ich Mitte der siebziger Jahre, also 20 Jahre vor dem EU-Beitritt Österreichs, in Berlin, in West-Berlin gearbeitet habe. Herr Strache, das war im neu gegründeten Wissenschaftszentrum in West-Berlin, wir waren zu mindestens 90 Prozent als Ausländer in diesem Forschungsinstitut tätig – für die damaligen Verhältnisse ein absolut revolutionäres Konzept; ich habe mich dort „sauwohl“ gefühlt.
Aber alle dortigen Ausländer – egal, ob europäische, US-amerikanische, südamerikanische und so weiter – mussten sich jedes Jahr bei der Fremdenpolizei anstellen: ein Jahr Aufenthaltsgenehmigung, ein Jahr Arbeitsgenehmigung. Es ist inzwischen selbstverständlich, dass es das zumindest für EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union nicht mehr gibt. (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.) Das ist eine der vier Grundfreiheiten, die Niederlassungsfreiheit, die freie Wahl des Arbeitsplatzes innerhalb der Union – und ich und die Grünen, Herr Kollege, betrachten das als wesentliche Erweiterung des Freiheitsspielraums europäischer Bürger!
Sie hingegen wollen offensichtlich die Schlagbäume wiedererrichten, wenn nicht sogar die Stacheldrähte an den österreichischen Grenzen wiedererrichten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist sicher nicht im Interesse der österreichischen Bürger und Bürgerinnen. Diese Freiheiten sind wichtig, und die wollen wir behalten. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Trotzdem muss ich sagen, damals war ich eher skeptisch, was den Beitritt Österreichs zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft beziehungsweise Europäischen Gemeinschaft, wie sie damals hieß, betrifft. Ich erinnere mich gut – das muss Ende der achtzi-
ger Jahre gewesen sein – an ein längeres Gespräch mit Ferdinand Lacina, dem damaligen Finanzminister, der mir unter anderem sinngemäß erklärt hat: Schau, anders als durch den EU-Beitritt werden die verkrusteten Strukturen Österreichs nicht aufzulösen sein.
Das hat mir sehr zu denken gegeben. Tatsächlich hätten wir heute immer noch das Zuckerkartell, die unheilige Allianz von drei Sozialpartnern, der Landwirtschaftskammer, der Arbeiterkammer und der Zuckerbarone, die in Österreich die Zuckerpreise über Jahrzehnte künstlich hoch gehalten haben. Eine Kleinigkeit, aber eines der zahllosen Kartelle, die damals Österreich beherrscht haben – zu Lasten der österreichischen Konsumenten und Konsumentinnen!
Machtlos wären wir heute noch gegen das Zinsenkartell der Banken, wenn es nicht die EU-Kommission gäbe, die über solchen Missbrauch von wirtschaftlicher Macht wacht. Das gegenseitige Zuschanzen von öffentlichen Aufträgen auf Gemeindeebene, auf Landesebene, auch auf Bundesebene war damals gang und gäbe, Herr Strache. Das unterbinden die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union und deren Überwachung durch die Europäische Kommission. (Abg. Strache: Die Preissteigerungen im Handel beweisen das?!)
Unter meinen Freunden gibt es viele, die der Globalisierung gegenüber sehr skeptisch eingestellt sind und mit Sorge die Entwicklung großer multinationaler, transnationaler Konzerne sehen. Tatsächlich ist diese Entwicklung mit Sorge zu betrachten. Aber – sage ich daraufhin – welche Institution der Welt, die amerikanische eingeschlossen, außer der EU wäre in der Lage, einen weltweit marktbeherrschenden Konzern wie Microsoft in die Zange zu nehmen? – Das frage ich Sie.
Die EU-Kommission hat Microsoft aufgrund des Missbrauchs seiner Marktmacht, des Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung im Jahr 2006 mit 280 Millionen € bestraft, 2007 mit 500 Millionen €, 2008 mit 900 Millionen €: in Summe 1,7 Milliarden €! Glauben Sie denn, Herr Strache – Microsoft steckt das schon weg, aber wurscht ist es denen nicht –, Österreich auf sich allein gestellt, außerhalb der EU – Ihr berühmtes Schweizer Muster, Sie wollen ja raus aus der EU –, Österreich allein würde gegen Konzerne dieser Art irgendein Mittel in der Hand haben? Das glauben Sie im Ernst? Sind Sie größenwahnsinnig? – Das geht nur innerhalb der Europäischen Union! (Beifall bei den Grünen.) Nur innerhalb der Europäischen Union, und das ist wichtig! (Abg. Strache: Die arme Schweiz! Der geht es sooo schlecht!)
Ganz abgesehen davon, dass transnationale, grenzüberschreitende Umweltprobleme heutzutage auch nur durch transnationale Kooperation innerhalb einer solchen Institution wie der Europäischen Union gelöst werden können. (Abg. Strache: Am besten gleich den NATO-Beitritt, Herr Van der Bellen! Am besten gleich NATO-Beitritt!) – Mein Gott, mit Ihnen zu diskutieren ist echt sinnlos! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Ja, es ist echt sinnlos. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Dieses Verhaltensmuster, dass die Europäische Union an allem schuld ist und die Verdienste bei der jeweiligen Bundesregierung liegen, ist ja bei Ihnen genau dasselbe, nur spiegelverkehrt. Die EU ist an allem schuld, da unterstützen Sie jede Bundesregierung – das ist ja direkt lachhaft! Es ist kein Wunder, wenn die Europäische Union in Österreich – aber nicht nur da, sondern auch in verschiedenen Mitgliedstaaten der Union – ein derart geringes Sozialprestige, wenn man so will, eine derart geringe Reputation gewinnt.
Über ein schönes Beispiel für – wie soll ich sagen? – die Desinformiertheit vieler Menschen wurde im „Standard“ vom vergangenen Freitag berichtet: Vier Kabarettisten haben auf der Mariahilfer Straße in Wien ein Standl aufgebaut und die Passanten und Passantinnen mit frei erfundenen, unglaublichen Behauptungen konfrontiert, die aber weitestgehend geglaubt wurden. Zum Beispiel: Die Europäische Union wird eine Frauenquote für die Sängerknaben in Wien einführen. (Heiterkeit bei Grünen und SPÖ.) – Wir lachen hier, aber offenbar geht das hinein.
Oder, auch nicht schlecht: Die Pummerin am Stephansdom darf wegen einer neuen Lärmschutzverordnung der EU nicht mehr schlagen. (Neuerliche Heiterkeit bei Grünen und ÖVP.) – Das ist nicht schlecht; es wird aber geglaubt.
Oder, noch besser: Die EU wird uns jetzt statt Licht am Tag beim Autofahren Licht beim Parken vorschreiben. (Heiterkeit bei Grünen und SPÖ.) – Es wird geglaubt, das ist unfassbar!
Ich meine, die Informationsdefizite sind wirklich erschreckend. Aber ich bin der Letzte, der den Leuten daraus einen Vorwurf macht. Ich meine, die Bundesregierung aus SPÖ und ÖVP wacht heute auf, und gestern hat sie Inserate geschaltet – aber was ist in den Monaten davor gewesen? Was haben Sie da gemacht?
Vergleichen Sie einmal Ihr Verhalten mit dem von 1994! Jetzt bin ich weit entfernt davon zu sagen, dass dieser Reformvertrag die gleiche Bedeutung, das gleiche Gewicht wie der damalige Beitritt hat – nein, natürlich nicht, er hat vergleichsweise ein geringes Gewicht. Aber trotzdem: 1994, ich kann mich daran erinnern, war ich selbst mit Gewerkschaftsvertretern, mit Bundeskanzler Vranitzky unterwegs in Diskussionen noch und noch. Und jetzt? – Sie haben es ausgesessen, Sie haben sich geduckt. Sie haben gedacht, Sie können das aussitzen: Am 9. April segnen wir es ab, und fertig. – Das reicht nicht! (Beifall bei den Grünen.)
Wir wissen alle, wozu namentlich die ÖVP fähig ist. Im niederösterreichischen Landtagswahlkampf hat Erwin Pröll in gewisser Weise mustergültig, wenn Sie so wollen, vorgezeigt, was die ÖVP kann, wenn sie will – in dieser Kampagne; das nannte ich eine Kampagne. Was Sie hier im Rahmen des Reformvertrags geboten haben, war nun wirklich keine Kampagne, das war gar nichts. Das soll keine Ausrede für Desinformiertheit sein, es gibt inzwischen eine Fülle von Informationen. Sehr gut ist im Übrigen der Bericht des Verfassungsausschusses; er hat nur 25 Seiten und ist eine sehr komprimierte Information über den Inhalt des Reformvertrags.
Es ist natürlich nicht leicht, das muss ich auch sagen. Auch wir hätten es in der Bundesregierung nicht leicht, wenn von anderer Seite, nämlich von FPÖ und BZÖ, täglich mit gezielten Unwahrheiten gearbeitet wird. (Abg. Mag. Hauser: Das ist ja unrichtig!) Es ist ja vollkommen sinnlos, sich mit Ihnen zusammenzusetzen: Sie werden in der nächsten Stunde wiederum – wider besseres Wissen! – genau die gleichen Unwahrheiten verbreiten. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Mag. Hauser: Dann lassen Sie halt die Bürger abstimmen! – Abg. Strache: Das sind genau diese präpotenten Unterstellungen! Die gescheiten Grünen ...!)
Ja, ich bin ein Freund der Volksabstimmung, das sage ich Ihnen auch. Ich bin ein Freund der Volksabstimmung, und die Uninformiertheit der Bürgerinnen und Bürger ist kein hinreichender Grund gegen die Volksabstimmung. Wenn wir vollständige, richtige, perfekte Information bei allen Entscheidungen verlangen würden, dann würde ja überhaupt nichts mehr entschieden werden können – weder in der Europäischen Union
noch hier im Parlament, geschweige denn bei einer Volksabstimmung. Das kann kein Grund sein, eine Volksabstimmung zu verneinen, da gebe ich Ihnen vollkommen recht.
Im Übrigen war es bei Zwentendorf auch nicht so, dass die Bürger in vollständiger Informiertheit über diese komplexe AKW-Frage abgestimmt hätten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Im Falle Zwentendorf haben die Bürger zum Teil – zu einem kleinen Teil, aber zu einem entscheidenden kleinen Teil! – aus den falschen Motiven die richtige Entscheidung getroffen. Denn wenn ich mich recht erinnere, waren Gewerkschaften, Industriellenvereinigung und wesentliche Teile der ÖVP massiv für das Aufsperren von Zwentendorf. Wann ist die Stimmung gekippt? Was hat ihr sozusagen den letzten Kick gegeben? – Bruno Kreisky, der gesagt hat, er würde zurücktreten, wenn die Volksabstimmung negativ ausgeht! Da sind die schwarzen Wählerinnen und Wähler scharenweise zu den Urnen gegangen und haben mit Nein zu Zwentendorf gestimmt – in der Hoffnung, Kreisky loszuwerden!
Es ist eben anders ausgegangen: Sie haben Zwentendorf nicht bekommen, und Kreisky war immer noch da. (Heiterkeit bei der ÖVP.) – So viel zur damaligen Weisheit des Volks im Fall Zwentendorf: richtiges Ergebnis aus zum Teil fragwürdigen Motiven.
Meine Lieblingsvorstellung von der Ratifikation solcher Verträge wie desjenigen, über den wir heute reden, ist eine ganz andere. Wir haben jetzt ein Vetorecht von 27 nationalen Parlamenten; auf die Dauer, finde ich, geht das nicht. Meine Vision, mein Traum – der wird sich in den nächsten zwanzig Jahren sicher nicht verwirklichen, da kann ich Sie beruhigen – für solche Änderungen ist: Mehrheit der europäischen Parlamente – soll sein qualifizierte Mehrheit, sagen wir zwei Drittel – und europaweite Volksabstimmung, einfache Mehrheit der Bürger und Bürgerinnen.
Europaweit wird am selben Tag abgestimmt. Wenn das europäische Volk mit Mehrheit nein sagt, ist die Sache gestorben und erledigt. Wenn das europäische Volk mit Mehrheit ja sagt, tritt die Vertragsänderung grundsätzlich in Kraft, und jenes Land, das sich auf Regierungs- oder Volksebene nicht dazu durchringen konnte, ja zu sagen, hat dann die Wahl, entweder es sich noch einmal zu überlegen und in der Union zu bleiben, aber mit den neuen Spielregeln, oder aus der Union auszutreten.
Genau diesen Gefallen tun ja wir, die große Mehrheit in diesem Haus, Ihnen, Herr Strache, weil im neuen Reformvertrag die Möglichkeit des Austritts aus der Union, die Sie seit Monaten täglich verlangen, eröffnet wird. Wir werden natürlich bis zum Letzten dafür streiten, dass Österreich ein wichtiges Mitglied der Union bleibt, weil wir glauben, dass per Saldo, bei aller Kritik im Detail, unterm Strich die Vorteile der Mitgliedschaft bei Weitem überwiegen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Ich finde ja, der Reformvertrag wird in seiner Bedeutung ein bisschen übertrieben gewichtet. Ja, er bringt wesentliche Fortschritte in der Handlungsfähigkeit der Union, und das ist gut. Er bringt wesentliche Fortschritte in der Demokratisierung, in der Gewaltenteilung in der Union, und das ist gut. Perfekt ist er noch lange nicht – noch lange nicht! –, aber er ist immerhin besser, und zwar bedeutend besser, als das, was wir jetzt haben, nämlich der Vertrag von Nizza, der natürlich weiter in Kraft bliebe, wenn dieser Reformvertrag abgelehnt wird. (Abg. Dr. Graf: Das war doch alles so gut! Haben wir ja dauernd gehört!)
Bei meinen Freunden und Freundinnen auf der sozusagen linken Seite der Republik stelle ich manchmal fest, dass sie eine übertriebene Erwartung davon haben, was in so
einem Vertrag sinnvollerweise drinstehen kann, beziehungsweise dass sie glauben, dass ein Text allein die Politik ersetzt. Da stehen wichtige Dinge drin, ja – aber die müssen erst mit Leben erfüllt werden, später durch die Politik, durch uns, durch unsere Parlamentarier in Brüssel und so weiter!
Ein kleines, aber wichtiges Beispiel: Wäre der Reformvertrag schon in Kraft, wäre auch die Grundrechtscharta schon in Kraft, sodass die Betonung der Menschenrechte, der unteilbaren Würde des Menschen und so weiter größeres Gewicht als heute hätte – wäre es deswegen für die europäischen Politiker leichter, eine einheitliche Haltung zu Tibet zu haben? Die Menschenrechtsverletzungen, die dort passieren, entsprechend anzuprangern, ihre Stimme im Rahmen der Vorbereitung der Olympischen Spiele einhellig zu erheben? – Ich weiß es nicht, weil die Gemeinsame Außenpolitik immer noch eine Frage der Einstimmigkeit ist, auch nach dem neuen Reformvertrag.
Das heißt, wir haben hier Fortschritte, aber es wird an uns liegen, an uns Politikerinnen und Politikern, am Druck der Bürgerinnen und Bürger, dies mit Leben zu erfüllen und etwas daraus zu machen, was der Rede wert ist. Vorläufig, Herr Strache, ist das nur Papier. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Aber tun wir das: Füllen wir diese Papierseiten! Das wäre das Wichtige. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie bei SPÖ und ÖVP.)
12.14
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Bundeskanzler Dr. Gusenbauer zu Wort gemeldet. Die Redezeit beträgt 14 Minuten. – Bitte.
12.14
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist heute ein historischer Tag für das österreichische Parlament, weil hier ein weiterer Schritt gesetzt wird für die Entwicklung des wahrscheinlich erfolgreichsten Modells, das es in der Geschichte Europas jemals gegeben hat, nämlich der Europäischen Union.
Diese Europäische Union hat es – im Unterschied zu allen Jahrhunderten und Jahrzehnten davor – geschafft, die Wunden, die der Zweite Weltkrieg in Europa geschlagen hat, zu heilen. Danach hat es diese Europäische Union geschafft, auch die Wunden, die der Kalte Krieg in Europa geschlagen hat, zu heilen. Jetzt stehen wir vor der großen Herausforderung, jene Wunden zu heilen, die der Krieg im ehemaligen Jugoslawien geschlagen hat.
Ich bin davon überzeugt, dass die Europäische Union auch diese Herausforderung bewältigen wird, weil die Europäische Union vom humanistischen, vom demokratischen und vom friedenspolitischen Standpunkt das erfolgreichste Projekt der Zivilisation ist. Ich stehe uneingeschränkt zu diesem Projekt, weil es gut für Österreich, gut für seine Menschen und gut für Europa ist! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Rosenkranz.)
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir müssen alles Interesse daran haben, dass dieses Europa funktioniert. Österreich war ehemals in einer Randlage gelegen, 50 Kilometer von uns entfernt war der Eiserne Vorhang, und wir haben quasi die wahrnehmbare Zivilisationsgrenze dargestellt. Heute ist Österreich im Zentrum dieses neuen, dieses freien Europas, und dieses Österreich profitiert mehr als viele andere Staaten in der Europäischen Union auch von der wirtschaftlichen Entwicklung.
Wer ist der Investor Nummer eins in allen neuen Mitgliedstaaten der Europäischen Union? – Nicht nur im Vergleich zu unserer Größe, sondern auch nominell sind es die österreichischen Firmen, ist es Österreich. Wer bekommt das meiste Wachstum aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa wieder zurück? – Es ist Österreich! In welchem Land Europas werden durch die Erweiterung der Europäischen Union die meisten Arbeitsplätze gesichert? – Es ist Österreich!
Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren: Sagen wir doch ja zu diesem erfolgreichen Weg, der in Österreich zu mehr Wohlstand und zu mehr Arbeitsplätzen führt! (Abg. Strache: Sagen wir ja zur Volksabstimmung, Herr Bundeskanzler!) Dieser Weg ist gut für Österreich, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wieso machen wir diesen Vertrag? – Herr Professor Van der Bellen hat gemeint, er ist in seiner Bedeutung, in der Darstellung seiner Bedeutung übertrieben, und ich finde, er hat in einem gewissen Ausmaß recht. Denn die qualitativen Veränderungen sind nicht so großartig. Die wesentlichen Schritte, die enthalten sind, sind die, dass wir nach einer ehemaligen Union der 15 nun eine Union der 27 haben und es daher andere Mechanismen geben muss, damit diese Europäische Union funktioniert. Das ist das Allerwichtigste.
Gleichzeitig gibt es qualitative Fortschritte, aber nicht in Richtung Vergangenheit, Herr Klubobmann Strache (Abg. Strache: Volksabstimmung, Herr Bundeskanzler!), sondern mit der Einführung der rechtsverbindlichen Grundrechtscharta wird in Wirklichkeit die Rechtsstellung jedes einzelnen Bürgers, jeder einzelnen Bürgerin in Europa gestärkt – egal, ob das in Österreich, in Deutschland oder in den neuen Mitgliedstaaten ist. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Ich kann mich noch daran erinnern, dass bei letzten Debatten zum Thema Europa vielfach gefordert wurde, dass die Europäische Union Mitglied der Menschenrechtskonvention sein sollte, weil es als Mangel erkannt wurde, dass die Union nicht dabei ist. Jetzt geschieht es: Endlich wird auch die Europäische Union selbst Mitglied der Menschenrechtskonvention! Das ist kein Rückschritt, sondern ein ganz wesentlicher Fortschritt für Europa und seine Bürgerinnen und Bürger. Wir sagen ja dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)
In einem gewissen Ausmaß ist die Sprache, die hier verwendet wurde, bedenklich, und Herr Klubobmann Dr. Schüssel hat uns mit Recht ausführlich darauf hingewiesen. (Abg. Dr. Graf: Von Herrn Cap!) Sie fordern zum Beispiel, Herr Klubobmann Strache, dass es eine Volksabstimmung geben soll, und Sie sagen gleichzeitig – ich habe Ihnen ganz genau zugehört –, dass im Jahr 1994 Österreich „in die EU hinein manipuliert“ wurde. Was heißt das, meine sehr verehrten Damen und Herren? (Abg. Strache: Unwahre Behauptungen!)
Sie fordern eine Volksabstimmung. (Abg. Strache: Mit unwahren Behauptungen! Das war unredlich!) Wenn dann aber eine Volksabstimmung mit zwei Dritteln der österreichischen Bevölkerung für den EU-Beitritt ausgeht, dann ist Österreich „hinein manipuliert“ worden? – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist doch unredlich! (Abg. Strache: Das war damals unredlich!) Sagen Sie klar und deutlich, dass Sie als einer der wenigen einen anderen Weg vertreten. (Abg. Strache: Das war unredlich, dass Sie damals der österreichischen Bevölkerung die Unwahrheit gesagt haben!) Wir sind für Österreich in Europa, und Sie sind für ein Österreich außerhalb Europas – das ist die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Da von Herrn Klubobmann Westenthaler gesagt wurde, es gäbe den sogenannten Plattenbau Europas: Was will er uns damit erzählen, meine sehr verehrten Damen und Herren? – Er stellt offensichtlich das heutige, freie Europa auf dasselbe Niveau wie die seinerzeitige Deutsche Demokratische Republik, die als Wohnbauform diese Plattenbauten hatte. Ich sage Ihnen deutlich, Herr Westenthaler: Das heutige, freie Europa ist eine Antwort auf diese Vergangenheit, kein Plattenbau, sondern eine gute Heimat seiner Menschen. Das ist die Wahrheit! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Wie viel Angstmache, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir seit dem Beitritt oder auch schon vor dem Beitritt in Österreich gehört? Was wurde alles behauptet? Es werden die „roten Schildläuse“ im Joghurt drinnen sein, es gibt die „Blutschokolade“, es gibt die verpflichtende Abtreibung, es gibt die Abwanderung der Betriebe und der Arbeitsplätze, Österreich wird verarmen, Österreich wird abgeschafft werden, es wird die Todesstrafe eingeführt werden – die Liste all dieser Angstparolen ist unendlich lang. Und was ist die Wahrheit? Keine einzige dieser Angstparolen hat sich in der Realität jemals bewahrheitet. Die Wahrheit ist: Seit Österreich Mitglied der Europäischen Union ist, ist Österreich reicher geworden. Es gibt hunderttausende Arbeitsplätze mehr in Österreich. (Abg. Dr. Graf: Der Schilling wird bleiben, die Neutralität wird bleiben!)
Österreich ist sicherer geworden. (Abg. Strache: Der Schilling ist verschwunden! Der „Ederer-Tausender“ ist ausgeblieben!) Österreich ist freier geworden, und in Wahrheit ist die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union eine Erfolgsgeschichte – eine Erfolgsgeschichte, die wir mit dem heutigen Tag weiterschreiben wollen, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Daher Volksabstimmung!)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler! Einen Moment, bitte! – Die Herren Abgeordneten des BZÖ ersuche ich, das Plakat wieder einzurollen. Sie haben es ausreichend gezeigt.
Herr Bundeskanzler, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Graf: Angesichts dieser Erfolgsgeschichte – warum machen Sie denn keine Volksabstimmung?)
Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer (fortsetzend): Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird darüber gesprochen, dass berechtigte Kritik ernst genommen werden soll. – Jawohl, die soll ernst genommen werden! Wenn gleichzeitig gesagt wird, was alles in diesem Vertrag nicht drinnen steht, dann muss ich Ihnen folgende Frage stellen: Wie wäre die Geschichte Europas verlaufen, wenn die Gründer der Europäischen Union, diejenigen, die schon vor uns Europa weiterentwickelt haben, immer nur dann etwas vertraglich vereinbart hätten, wenn es zu 100 Prozent perfekt gewesen wäre? Wäre es dann jemals zum Ausgleich zwischen Deutschland und Frankreich gekommen? Wäre es jemals zur einheitlichen europäischen Akte gekommen? Wäre es jemals zur Wirtschafts- und Währungsunion oder zum Schengen-Abkommen gekommen?
Wenn immer erst dann, wenn etwas zu 100 Prozent perfekt gewesen wäre, Verträge abgeschlossen worden wären, dann hätte sich Europa für den Stillstand entschieden, denn die Wahrheit ist, dass Europa auch die Weiterentwicklung anhand von Kompromissen ist. Ich würde mir auch bedeutend mehr Europa in diesem Vertrag wünschen, aber ich sehe ein, dass unter den gegebenen Bedingungen die 27 Mitgliedstaaten heute noch nicht zu mehr bereit sind und dass daher dieser Reformvertrag das Beste ist, was wir unter den heutigen Bedingungen erreichen können. (Abg. Strache: Eine gefährliche Drohung!)
Man muss auch zu Kompromissen in Europa stehen können, vor allem dann, wenn die Kompromisse in die richtige Richtung weisen. Und dieser Reformvertrag weist in die richtige Richtung, mit mehr Grundrechten, mit mehr Rechten für die Parlamente, mit mehr Transparenz und letztendlich mit einer gesteigerten Handlungsfähigkeit in der Welt. (Abg. Strache: Dazu dann, bitte, eine Volksabstimmung, wenn ohnehin alles so toll ist!) Außer Ihren eingefrorenen Posthorntönen hört man von Ihnen seit Monaten kein Argument. Das war leider auch bereits bei den Ausschusssitzungen festzustellen, und ich sage ganz offen: Mit Angstmache ist weder die Zukunft Österreichs noch die Zukunft Europas zu machen! (Abg. Strache: Volksabstimmung ist doch keine Angstmache!) Das ist die Wahrheit, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Und die Wahrheit ist auch: Wenn Sie nach Volksabstimmung rufen, dann wollen Sie sich in Wirklichkeit nur hinter einer Forderung verstecken, denn Sie wollen eigentlich keine Volksabstimmung, denn wenn die Volksabstimmung nicht so ausgeht, wie Sie es wollen (Abg. Strache: Dann ist sie zu respektieren!), dann sagen Sie, Österreich ist wo „hinein manipuliert“ worden, denn die Missachtung der Volksabstimmung des Jahres 1994 durch Sie zeigt klar und deutlich: Ihnen geht es nicht um das Volk, Ihnen geht es nicht um die Volksabstimmung, Sie wollen nur raus aus der Europäischen Union. Und damit sollten Sie alleine bleiben in Österreich, Herr Klubobmann, denn wir wollen drinnen bleiben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Strache: Warum wollen Sie dann keine Volksabstimmung zulassen?)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist dieses Thema viel zu bedeutend und viel zu wichtig (Abg. Dr. Graf: Um eine Volksabstimmung zu machen?), als dass hier versucht werden sollte, politisches Kleingeld zu wechseln. Und ich sage Ihnen ganz offen, das, was Sie hier an Befürchtungen – die ich manchmal zu lesen bekomme, weil ich die Briefe erhalte – in der Bevölkerung hervorgerufen haben, ist wirklich kein Beitrag zu einer guten Diskussion, und das ist auch kein guter Beitrag zur Entwicklung Österreichs. Ich bin der Meinung, man muss die Ängste von Menschen ernst nehmen. (Abg. Kickl: Man darf das nicht nur sagen!)
Die Ängste von Menschen ernst nehmen ist etwas anderes, als jeden Tag die Ängste zu vermehren, jeden Tag nichts anderes zu tun, als mit Unwahrheiten diese Ängste auch noch zu verstärken, meine sehr verehrten Damen und Herren, das hat nichts mit Verantwortung zu tun, das hat nichts mit einer redlichen Diskussion zu tun. (Abg. Dr. Haimbuchner: Und Sie bestimmen, was diskutiert werden darf!)
Ich stelle den Anspruch – auch an dieses österreichische Parlament –, dass bei allen politischen Unterschieden, die es geben mag, wir einen Beitrag dazu leisten müssen, dass gute Grundlagen für unsere Bevölkerung auch in Zukunft gegeben sind. Angstmache auf dem Rücken der Bevölkerung, das ist unehrenhaft, das gehört sich nicht für einen österreichischen Abgeordneten. (Abg. Strache: Die Wahrheit ist zumutbar! Volksabstimmung jetzt!) Das gehört sich auch für keine Partei in diesem Parlament, und daher kann ich Sie nur dringend auffordern: Lassen Sie die Angstmache sein! Diskutieren Sie offen und ehrlich mit der österreichischen Bevölkerung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Das ist ja unglaublich!)
Ich sage Ihnen auch: Es wird uns nichts oktroyiert, es gibt auch kein Verfassungsdiktat. Das, was hier auf dem Tisch liegt, ist das Ergebnis von Beratungen des Europäischen Konvents, der Abgeordneten, der NGOs, in der Zwischenzeit auch der Minister, der Außenminister, der Regierungschefs, und niemand zwingt uns dazu, gar niemand zwingt uns dazu, diesen Vertrag anzunehmen.
Soll ich Ihnen etwas sagen? (Abg. Strache: Sie zwingen uns!) – Nein, wir wollen diesen Vertrag ratifizieren. (Abg. Strache: Sie zwingen uns dazu!) Wir wollen ihn völlig freiwillig ratifizieren, weil wir der Meinung sind, es ist ein wichtiger, ein notwendiger und ein richtiger Schritt für Österreich und für Europa, und wir sind daran interessiert, dass Europa funktionsfähig bleibt, dass Europa die wahren Herausforderungen annehmen kann und wir wollen nicht die von Ihnen heraufbeschworene Isolation Österreichs, wir wollen nicht den Weg Österreichs irgendwo hinein, wo niemand mit uns etwas zu tun haben will. Wir wollen den erfolgreichen Weg für ein soziales und demokratisches Europa fortsetzen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das glaubt nicht einmal Erich Haider aus Oberösterreich!) Dem fühlt sich die österreichische Bundesregierung verpflichtet, und diesen Weg werden wir mit aller Konsequenz weitergehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Die Redezeit der fünf nächsten Redner und Rednerinnen beträgt jeweils 10 Minuten. – Bitte.
12.29
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! (Abg. Dr. Graf: Dürfen wir noch eine eigene Meinung haben oder müssen wir die SPÖ vorher fragen? – Abg. Ing. Westenthaler: Weiß Herr Haider von der SPÖ Oberösterreich das auch?)
Es herrscht hier jetzt große Aufregung. Zunächst möchte ich einmal zum Grundsätzlichen etwas sagen: Ich halte es ausdrücklich für eine wirklich gefährliche Argumentation, zu behaupten, dass die Mechanismen der repräsentativen Demokratie nicht demokratisch sind. Das muss ich als Verfassungssprecher an die Spitze meiner Ausführungen stellen, denn sie sind ebenso demokratisch wie jeder andere Weg, der in unserer Verfassung vorgezeichnet ist. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Das galt dann aber auch bei den Abfangjägern!)
Daher ist es auch Aufgabe der repräsentativen Demokratie, ihre Entscheidungen zu treffen. Die Abgeordneten haben die Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen. Das ist genauso demokratisch wie jeder andere Weg, den wir in unserer Verfassung vorgesehen haben. (Abg. Dr. Graf: Ja, sicherlich!)
Was hier heute vorliegt, ist eine Aufregung, die künstlich erzeugt wird. (Abg. Dr. Haimbuchner: Was soll das heißen? Erklären Sie uns das!) Man tut so, als ob wir das erste Mal nach unserem Beitritt über einen EU-Vertrag entscheiden würden. Das ist aber nicht der Fall! Das ist der dritte Vertrag seit unserem Beitritt; das ist nicht der erste Vertrag, den wir abschließen. Es ist der dritte! Wir haben den Vertrag von Amsterdam auf diese Art und Weise ratifiziert, wir haben den Vertrag von Nizza hier im Parlament auf diese Art und Weise ratifiziert. Diese Vorgangsweise ist keine Neuerung gegenüber den anderen Verträgen. Und es ist auch das Gewicht dieses Vertrags von Lissabon kein anderes als das Gewicht des Vertrages von Nizza. Daher kann man sehr wohl ruhigen Gewissens auch jetzt diese Vorgangsweise, die wir für die anderen Verträge gewählt haben, wieder wählen. (Abg. Lutz Weinzinger: Das ist jetzt anders!)
Das Schändliche an Ihrer Argumentation ist, dass Sie verschweigen, dass, wenn man gegen den Vertrag von Lissabon ist, man damit keinen rechtsleeren Raum erzeugt, sondern die Regelungen des Vertrags von Nizza weiter gelten würden. Diese Regelungen sind aber wesentlich schlechter als die Regelungen, die wir heute beschließen.
(Zahlreiche Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das heißt, wir fallen nicht in einen rechtsleeren Raum zurück, über den man in einer Volksabstimmung zu beschließen hätte, sondern man bewirkt nichts anderes, als die Regelungen des schlechten und nicht mehr adäquaten Vertrags von Nizza beizubehalten und verweigert so die künftige Geltung der guten Bestimmungen, die im Vertrag von Lissabon enthalten sind. Der guten Bestimmungen sind zu wenige, aber wir haben die Hoffnung, dass wir auch in Zukunft noch weitere Bestimmungen werden hinzufügen können.
Jetzt zu den konkreten Argumentationen, die Sie hier vortragen, was nicht passieren sollte. Sie suggerieren in Ihrer Argumentation, dass, wenn man den Vertrag von Lissabon nicht unterzeichnet, nicht ratifiziert, nicht beschließt, man aus der Europäischen Union austrete. Sie suggerieren das! (Abg. Dr. Graf: Das habe ich gar nicht gesagt!) Sie widmen aber dem Vertrag von Nizza kein Argument, an dem all Ihre Kritik mit der gleichen Berechtigung anzubringen wäre, hätten Sie ihn nicht mitbeschlossen.
Es ist die Frage der Neutralität, die Sie immer an die Spitze Ihrer Ausführungen stellen. Auf die Argumente mit der „Blutschokolade“ und den Schildläusen im Joghurt, die jetzt in der Geschmacklosigkeit der Todesstrafe gipfeln, gehe ich nicht ein, denn das wäre geschmacklos. (Abg. Kickl: Auf den Schilling gehen Sie auch nicht ein! Auf die Anonymität der Sparbüchln gehen Sie auch nicht ein!) Das ist einer Diskussion auf intellektuellem Niveau, wie wir es hier gewohnt sind, nicht würdig. Sie wissen, dass es falsch ist, was Sie sagen. Sie sagen bewusst die Unwahrheit. Sie verunsichern die Bevölkerung mit Argumenten, denen wir an Geschmacklosigkeit nichts entgegenzusetzen haben, und Sie disqualifizieren sich selbst, wenn Sie weiterhin auf einem derartigen Niveau argumentieren.
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass Herr Abgeordneter Bösch, der noch immer Freiheitlicher ist, beim EU-Verfassungsvertrag sehr wohl mitgestimmt hat, auch bisher sehr wohl mitgestimmt hat bei all diesen Änderungen, die jetzt auch im Vertrag von Lissabon enthalten sind. Es war also nicht so, dass die Freiheitlichen da dagegen waren.
Herr Abgeordneter Scheibner – daran kann ich mich noch gut erinnern – hat eine flammende Rede für den Verfassungsvertrag gehalten, der im Wesentlichen etwas weitergehende Bestimmungen enthalten hat als dieser Vertrag. Da war auch nie die Rede von einer Volksabstimmung, sondern er war damals ein glühender und begeisterter Verfechter dieser Verträge. (Abg. Dr. Bösch: Die Durchführung einer Volksabstimmung war immer meine Position!)
Zur Neutralität: Der wesentliche Kern unserer Neutralität besteht darin, dass wir bei allen unseren Beitrittsverhandlungen oder Beistandsverpflichtungen immer noch die Souveränität haben, in Österreich zu entscheiden, was und wie wir beitreten oder helfen. Das ist das Wesentliche, und das ändert sich nicht mit diesem Vertrag. Diese sogenannte irische Klausel gibt es bereits in den Vorgängerverträgen. Das heißt, man ändert hier nichts an der Neutralität, sondern wir haben den Vertrag von Nizza, der jetzt gültig ist, und wir haben dann den Vertrag von Lissabon, der dann gültig ist, und nichts hat sich geändert in dieser Frage. (Abg. Dr. Graf: Warum brauchen wir dann den Vertrag, wenn sich nichts ändert?)
Wir können nach wie vor souverän in unserem Parlament entscheiden, was und wie wir das wollen. Daher ist diese Argumentation, die Sie verwenden, vollkommen falsch. (Abg. Dr. Graf: Da widersprechen Sie aber jetzt dem Bundeskanzler: Er hat behauptet, dass alles anders wird, und Sie sagen jetzt, es bleibt alles gleich!)
Ihre Argumentation zum Transit: Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bestimmungen des Vertrags von Nizza, der weiter gelten würde, unterscheiden sich nicht von den Bestimmungen im Vertrag von Lissabon. Da hat die Europäische Union keine zusätzliche Kompetenz bekommen. Das war auch bisher schon so. Es ändern sich nur die Organisationsformen, es wurden jedoch keine Kompetenzen erweitert. Das heißt, wir würden, wenn wir diesen Vertrag von Lissabon ablehnen, auch weiterhin die Regelungen des Vertrags von Nizza haben, die die gleichen sind. (Abg. Dr. Graf: Was brauchen Sie ihn dann?) Ich verstehe nicht, warum Sie das dann als Argument anführen. (Abg. Dr. Graf: Was brauchen Sie denn dann den neuen Vertrag?)
EURATOM: Der EURATOM-Vertrag wird vom Vertrag von Lissabon nicht berührt, übrigens auch nicht berührt vom Vertrag von Nizza. Diese Argumentation ist vollkommen falsch. Es ändert sich nichts! (Abg. Dr. Graf: Was brauchen Sie ihn dann?)
Zur Verdoppelung der Beiträge an die Europäische Union: Es ist ja lächerlich, zu behaupten, dass sich das erst mit dem Vertrag von Lissabon ändert. Bereits 2007 hat die Europäische Union eine finanzielle Vorausschau beschlossen, die nichts mit diesem Vertrag zu tun hat. Die gilt bis 2014. Das hat also nichts mit diesem Vertrag zu tun! Sie konstruieren irgendwelche Argumente, die nichts mit diesem Vertrag zu tun haben.
Ich kann Ihnen aber schon sagen, wogegen Sie sind. Sie sind gegen das Recht auf Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen in Unternehmen, Sie sind gegen das Recht auf Kollektivvertragsverhandlungen und Kollektivmaßnahmen. Sie sind gegen das Recht auf Zugang zu einem Arbeitsmarktvermittlungsdienst. (Abg. Strache: Das ist absurd!) Sie sind gegen das Recht auf Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung. Sie sind gegen das Recht, gerechte Arbeitsbedingungen zu erhalten. Wenn Sie den Vertrag von Lissabon ablehnen, dann lehnen Sie jene Regelungen ab, die eine sozialere Vorgangsweise innerhalb der Europäischen Union zulassen würden. (Abg. Strache: Wir sind nicht gegen die sozialen Standards, sondern dafür, und die sind in Österreich besser!)
Sie haben auch das Gesundheitswesen angeführt. Sie sind auch gegen das Recht auf Leistungen wie den Zugang zur Gesundheitsversorgung und ärztlicher Versorgung. Das sind jene Verbesserungen, die in diesem Vertrag enthalten sind als Grundrechte, als soziale Grundrechte und damit auch einklagbar wären, die sozusagen die Weiterentwicklung gegenüber dem Vertrag von Nizza bedeuten. Sie verweigern den Bürgern der Europäischen Union, das in Grundrechten festzuschreiben.
Sie tun so, als ob es, wenn es diese Rechte nicht gäbe, besser wäre. Der Vertrag von Nizza ist nicht besser als dieser Vertrag, den wir heute zu beschließen haben. Und wir geben nicht mehr Entscheidungsrechte ab. Wir haben bereits in einer Volksabstimmung darüber abgestimmt, dass das EU-Recht über das österreichische Recht zu stellen ist. (Abg. Strache: Nicht in allen Bereichen!) Das war der Kernpunkt einer Volksabstimmung, und das wurde abgestimmt. Und die Weiterentwicklungen, die Verbesserungen bringen, den Europäern zu verweigern und damit auch den Österreichern zu verweigern, das halte ich für schändlich. Ich halte alle Argumentationen, die so tun, als würde man, wenn man diesen Vertrag ablehnt, in einen rechtsleeren Raum zurückkehren, für absolut schändlich und unrichtig. Und ich glaube, Sie wissen auch, dass das unwahr ist, was Sie behaupten.
Es gibt Regelungen vorher und Regelungen nachher. Die Regelungen vorher sind schlechter als die Regelungen nachher. Warum lehnen Sie den Vertrag ab? (Abg. Strache: Weil unser Sozial- und Rechtssystem besser ist!) – Weil Sie ganz einfach
nicht realisieren wollen, dass es, auch wenn dieser Vertrag nicht kommt, trotzdem Spielregeln gibt, nämlich die des Vertrags von Nizza, und dieser Vertrag ist bei Weitem nicht so gut wie dieser. Das heißt, Sie wollen mit einer Volksabstimmung, durch Verunsicherung der Bevölkerung, durch wirklich falsche Argumentation, durch gezielte Unwahrheiten die Bevölkerung so verunsichern, dass Sie einen Austritt aus der Europäischen Union vorbereiten können. (Abg. Dr. Haimbuchner: Eine Volksabstimmung ist also falsch?) Eine solche Vorgangsweise ist schändlich. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)
Letztendlich werden die vernünftigen Kräfte in diesem Hause dafür sorgen, dass es eine Weiterentwicklung Österreichs gibt, dass es eine Weiterentwicklung der Europäischen Union gibt. Wir stehen zu diesem Vertrag. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun der Zweite Präsident, Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger zu Wort. 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.40
Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Dr. Graf: Es ist gefährlich, wenn man an die eigene Propaganda zu glauben beginnt! Das ist schon einmal passiert! – Abg. Strache: Die Weiterentwicklung Österreichs wollen wir, denn in Österreich sind die sozialen Standards höher!)
Meine geschätzten Damen und Herren, die heutige emotionale Debatte hat durchaus etwas Positives an sich: Wir reden über Europa, zwar in sehr unterschiedlicher Art und Weise, aber dass wir das zum Thema erkoren haben, ist wichtig. Wir haben zu lange nicht über Europa geredet, darum ist es ein guter Anlass, auch heute eine zwar emotionale, aber doch gute europapolitische Debatte zu führen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.
Ich möchte mich besonders mit einem Aspekt auseinandersetzen, das ist jener, der ja auch von den Bürgern stark vertreten wird: die Frage der Volksabstimmung. Ich möchte das in das Zentrum meines Beitrages hier und heute stellen, denn von den Organisationen, die das verlangen, auch von den politischen Parteien, wird das Argument „Wir wollen eine Volksabstimmung!“ – in Sprechchören heute auch schon hier im Hohen Haus zu sehen und zu hören – so in den Vordergrund gerückt, dass man gar nicht mehr weiß, worüber eigentlich abgestimmt werden soll. Und das wäre doch der Inhalt, auf den eine solche Debatte hier im Hohen Haus Bezug nehmen sollte. (Abg. Dr. Graf: 1994 wusste das auch keiner!)
Meine Damen und Herren! Abgestimmt wird über diesen Vertrag von Lissabon, nicht über das, was in der Öffentlichkeit da und dort – und heute wurden schon viele Beispiele genannt – in das Zentrum gerückt wird, wodurch Ängste entstehen – berechtigterweise.
Mich hat die Zahl derer erschüttert, die sagen, ich weiß eigentlich überhaupt nichts über diesen Vertrag von Lissabon; 80 Prozent der Österreicher meinen das. (Abg. Scheibner: Na, woher sollen sie etwas wissen? Nur über Inserate?) Gleichzeitig sagen 66 Prozent der Österreicher, wir wollen aber eine Volksabstimmung. Beides steht in einem Zusammenhang. (Abg. Strache: Wer ist schuld daran?) Diejenigen, die nicht wissen, was da drinnen steht, glauben eben, dass sie abstimmen wollen über das, was
in der Öffentlichkeit von manchen über diesen Vertrag gesagt wird (Abg. Strache: Wer ist schuld daran?), nämlich – und ich darf das noch einmal auf den Punkt bringen – die völlige Abschaffung nationaler Souveränität, die Einführung der Todesstrafe, die Verpflichtung der österreichischen Soldaten, auf irgendwelchen Kriegsschauplätzen der Welt ihr Leben zu lassen (Abg. Strache: Tschad!), gentechnisch veränderte Lebensmittel, die wir essen müssen (Abg. Strache: Na und? Das gibt es ja jetzt schon!), Atomkraftwerke, die wir aufsperren müssen. Und diese Liste kann man mit vielen anderen Beispielen fortsetzen.
Meine Damen und Herren, ich möchte als Erstes festhalten – und das ist, glaube ich, wichtig, auch für jeden, der dieser Debatte folgt –: Darüber wird nicht abgestimmt, denn das ist nicht Gegenstand dieses Vertrags, um den wir heute unsere Diskussion ranken sollten.
Ich möchte zum Zweiten kommen. Viele Bürger haben auch in den E-Mails, die sie uns geschickt haben, geschrieben, sie wissen wohl, dass sie gar nicht darüber abstimmen dürfen, denn eine Volksabstimmung ist nach unserer Verfassung gefordert.
Meine Damen und Herren, das ist ein Argument, auf das man eingehen muss. Wir haben uns über diese Frage im Verfassungsausschuss sehr eingehend unterhalten. Wir haben jeder Fraktion die Möglichkeit gegeben, Experten namhaft zu machen, die das in ihrem Sinne argumentieren. Aber die Schlussfolgerung war ja selbst von den Kollegen der FPÖ, die dort anwesend waren, schon die eine: Ein zwingender Grund, weil es nämlich eine Totaländerung der österreichischen Bundesverfassung wäre oder weil die Bausteine der österreichischen Bundesverfassung verändert werden, liegt nicht vor. (Abg. Strache: Sicher! Selbstverständlich ist das von unseren Experten dargelegt worden, dass es um eine Gesamtänderung geht!) Das haben nicht einmal die Kollegen der Freiheitlichen Partei behauptet. (Abg. Strache: Was behaupten Sie da? Die Verfassungsexperten der FPÖ haben das sehr wohl dargelegt!)
Meine Damen und Herren, das muss man schon einmal festhalten – ich beschäftige mich jetzt gar nicht mit der Qualifikation der Verfassungsexperten –: Das, was da drinnen steht, berührt eben nicht zu einem grundlegenden Teil unser Recht, sodass darüber zwingend eine Volksabstimmung abzuhalten wäre. Das ist eine Schlussfolgerung, die ich heute ziehen möchte. (Beifall bei der ÖVP.)
Damit kommen wir zum dritten Punkt, und da sind wir jetzt auf dem richtigen Boden der Diskussion. Man kann natürlich berechtigterweise fordern, dass über einen solchen Vertrag eine Volksabstimmung stattfinden soll – aus politischen Gründen, weil man das eben möchte. Dem möchte ich nur Folgendes entgegenhalten: Das ist nicht unser politisches System; wir haben eines der repräsentativen Demokratie, in dem diejenigen, die vom Volk gewählt sind, Gesetzgebung betreiben und auch über internationale Verträge letztgültig abstimmen sollen.
Wenn man das nicht mehr will, sondern ein anderes System in den Vordergrund rückt, ist das legitim, aber das ist eine andere Debatte. Das ist eine Debatte, dass wir unser System etwa dem System der Schweiz angleichen, wo man als Bürger alle paar Wochen aufgerufen ist, über eine Frage zu entscheiden. (Abg. Ing. Westenthaler: Das wäre gar nicht so schlecht!) Ich glaube, dass der österreichische Weg durchaus der bessere ist, denn, meine Damen und Herren – da darf ich wieder zum ersten Punkt zurückkommen –, wenn all diese Behauptungen – Verlust der nationalen Souveränität, Todesstrafe einführen und so weiter – gar nicht Gegenstand der Abstimmung sind,
dann wird das Interesse, dass man als Volk wirklich darüber befinden will, auch rapide abnehmen.
Damit komme ich zur dritten Schlussfolgerung zurück, nämlich zu dem, dass eine aus politischen Gründen geforderte Volksabstimmung eigentlich nicht begründet ist. Da komme ich auch zur Absurdität der Diskussion, die da geführt wird. Diese Diskussion ist für mich deshalb absurd, weil ja die Forderungen, die in den letzten acht Jahren, auch von der Bevölkerung in Österreich, erhoben wurden, dass sich Europa ändern muss, erstmals in diesem Vertrag zumindest zu einem Teil berücksichtigt sind. (Abg. Strache: In eine völlig falsche Richtung!) – Das ist nicht die falsche Richtung, sondern die richtige Richtung. Ich unterstütze das.
Was wurde denn auch an unseren Stammtischen gefordert? Gefordert wurde: Wir müssen dieses Europa bürgernäher machen. Das ist so fern, ich höre ja gar nichts davon. – Erstmals haben wir Bürgerrechte verankert, Bürgerrechte, die diesen Namen tatsächlich verdienen. Und ehrlich gesagt, wenn wir sagen, Menschenrechtskonvention ist bei uns Standard, doch bisher galt sie gar nicht in europäischen Verfahren, ja, meine Damen und Herren, dann ist es Zeit, dass wir auch die Menschenrechtskonvention zur Anwendung bringen und darüber hinausgehende Rechte für die Bürger in Europa formulieren. Daher ist das, wie ich meine, ein völlig gerechtfertigter Zug, der sich hier auch wiederfindet.
Oder erinnern Sie sich an das Argument, dass viele gesagt haben: zu viel Einmischung aus Europa. Viel zu viele Rechtsvorschriften kommen auf uns zu. (Abg. Dr. Niederwieser: Das stimmt zum Teil auch!) Wir wissen ja gar nicht mehr, wie wir das alles handhaben sollen. – Ja, das ist eine zum Teil durchaus berechtigte Kritik. Erstmals wird hier verankert, dass wir auch als nationales Parlament, dass Nationalrat und Bundesrat eine Möglichkeit haben, auch dann, wenn eine Kommission etwas vorschlägt, dazu nein zu sagen. Das, meine Damen und Herren, ist ein gewaltiger Fortschritt gegenüber dem, was bisher galt. (Beifall bei der ÖVP.)
Oder erinnern Sie sich an den Vorwurf, Europa sei eigentlich undemokratisch, das Europäische Parlament existiere zwar, aber eine volle Mitbestimmung habe es ja gar nicht! – Erstmals wird jetzt verankert, dass das Europäische Parlament zum vollen Mitgesetzgeber in der Europäischen Union wird. Das ist gut so, und ich unterstütze das ausdrücklich.
Meine Damen und Herren, damit komme ich bei den Inhalten zu dem, was auch vielfach in der heutigen Diskussion behauptet wird und was durchaus Emotionen erregt, das ist, ob die österreichische Neutralität damit denn tatsächlich abgeschafft wird. Wenn Sie den Artikel 28a dieses Vertrags lesen und dort den Abs. 7 – und ich zitiere das, weil es wichtig ist auch für die österreichische Bevölkerung –, dann ist es ganz klar – ich zitiere –:
Der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten bleibt unberührt, heißt es dort – was die Schlussfolgerung nahelegt, dass auch die österreichische Sicherheitspolitik, nämlich eine Neutralität, wie wir sie haben, von diesem Vertrag unberührt bleibt.
Da das ja nicht allen geglaubt wird, darf ich Ihnen einen prominenten Zeugen nennen. Heute in der „Presse“ lesen Sie, dass der Zeuge sagt – ich zitiere –: „Und zur Neutralität: Es steht nichts drinnen im Vertrag, was sie ändern würde, das stimmt.“
Dieser prominente
Zeuge heißt Andreas Mölzer und ist der FPÖ-Europaabgeord-
nete. (Abg. Hagenhofer: Das ist interessant!) Meine Damen
und Herren, man sieht, wenn man sich mit den Dingen
auseinandersetzt – und das gestehe ich dem Herrn Mölzer
durchaus zu –, kommt man zu den Schlussfolgerungen, die richtig
sind. (Abg. Strache:
Die Beistandsverpflichtung steht aber schon drinnen, Herr Präsident! –
Abg. Mag. Kukacka – in Richtung FPÖ –:
Bei einer Lüge ertappt!)
Ich darf ein Weiteres festhalten, weil das auch von vielen Seiten gefordert wird: Diesem unsozialen Europa muss man durchaus etwas entgegensetzen. Ich will nicht, dass die gesamte Sozialpolitik von Österreich an die Union abgegeben wird, aber ich unterstütze sehr, dass erstmals ein Grundsatz in diesem Vertrag verankert wird, der da lautet, man bekennt sich zum Prinzip der sozialen Marktwirtschaft.
Wir in Österreich sind mit diesem Prinzip sehr gut gefahren, weil es einen Ausgleich gibt zwischen den Unternehmen und den Arbeitnehmern, weil es eine höhere Zielsetzung gibt, ein Prinzip, zu dem wir alle stehen können. Seien wir doch froh, dass das jetzt auch zum Prinzip der Europäischen Union erkoren wird! Ich halte es für eine ganz wichtige und große Errungenschaft, dass es gelungen ist, das im Vertrag zu verankern. (Beifall bei der ÖVP.)
Darum: Lassen Sie mich am Ende zu meiner Schlussfolgerung, zu meinem Appell kommen! Ich würde mir wünschen, dass wir wieder stärker zur Sachlichkeit zurückkehren, dass wir unsere Diskussion über das führen, was Gegenstand dieser Abstimmung heute ist, nämlich der Vertrag von Lissabon. Damit wird ein weiterer Schritt nach vorne gesetzt. Wahrscheinlich nicht der letzte, wahrscheinlich auch nicht der allerbeste, den sich alle vorstellen, aber haben wir doch die Zuversicht, dass wir Österreicher in der Lage sind, innerhalb dieses Gebildes der Europäischen Union auch die Vorteile aus dieser großen Gemeinschaft zu ziehen. Ich glaube, das täte uns allen gut. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
12.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt die Dritte Präsidentin, Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. Ebenfalls 10 Minuten Redezeit. – Bitte.
12.50
Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Vorweg muss ich sagen, dass wir im Nationalrat schon lange keine so – unter Anführungszeichen – „gute“ Debatte zur EU-Politik hatten. Wir haben sehr oft Europatage gehabt, haben viele europäische Themen immer wieder auf der Tagesordnung gehabt, und es ist immer so dahingeplätschert, aber heute waren teilweise sehr, sehr diskursive Auseinandersetzungen spürbar, und ich glaube, das ist sehr wichtig.
Damit bin ich beim ersten Kritikpunkt, den wir der Bundesregierung heute sicher noch einmal vor Augen führen müssen. Wer keinen Diskurs führt und wer nicht versucht, Überzeugungsarbeit für die Dinge zu leisten, von denen er überzeugt ist, der wird dann mit solchen emotionalen, demagogischen Kampagnen, wie wir hier sehen, konfrontiert und schafft keine Gegenöffentlichkeit. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.) Und weil gerade Klubobmann Scheibner hier gesagt hat, wir machen das nicht: Ich habe mich sehr gewundert, dass einzelne Personen – ich schaue jetzt den Herrn Kollegen Eugen Bösch von der FPÖ an –, die über Jahre hinweg im Europäischen Verfassungskonvent mitgearbeitet haben und 2005 noch hier ans Rednerpult gegangen sind und gesagt ha-
ben, es ist ein gutes Vertragswerk, ich kann das unterschreiben, sich heute hinstellen und sagen, es ist ein Werk des Teufels. (Abg. Dr. Bösch: Das habe ich nicht gesagt, Frau Kollegin!) Ihre Glaubwürdigkeit ist, glaube ich, gestorben mit der heutigen Ausführung. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Bösch: Sie zitieren falsch, Frau Kollegin!)
Dasselbe trifft den Kollegen Westenthaler und die Kollegen vom BZÖ. Sie sind jahrelang in der Regierung gesessen, sind einen proeuropäischen Kurs mit der ÖVP mitgefahren, haben die Erweiterung mitgetragen – gut, dass Sie das gemacht haben –, und heute stellen Sie sich her und sagen, wir waren nicht dabei. Kollege Westenthaler war nie dabei. Das ist unglaubwürdig, und das zeigt auch den Hintergrund dieser ganzen Kampagne, die Sie hier fahren. (Abg. Ing. Westenthaler: Lernen Sie Geschichte, Frau Präsidentin! Wir sitzen hier im Parlament!) Es geht Ihnen weder darum, was ist in Österreich falsch, was soll in Österreich verbessert werden, wo schaffen wir in Österreich sozialen Ausgleich, wo schaffen wir eine bessere, vernünftige Sozialpolitik, noch um die europäische Ebene.
Und wenn ich die Denkmodelle, die Sie heute so angeboten haben, zu Ende denke, dann gehen Sie jetzt geistig einmal kurz mit mir mit, Herr Kollege Westenthaler, wenn Sie das schaffen. (Abg. Ing. Westenthaler: In die „Seitenblicke“-Gesellschaft, da gehören Sie hin! In die abgehobene „Seitenblicke“-Gesellschaft!)
Sie sagen, Sie möchten Einstimmigkeit im Umweltrecht haben. Was glauben Sie, wie Sie dann einen internationalen Vertrag wie Kyoto oder solche Probleme wie Luftschadstoffe lösen? Schauen Sie jetzt einmal nach Tschechien, nach Ungarn, in die Slowakei: Wissen Sie, wie es dort vor 20 Jahren ausgesehen hat? Und wissen Sie, was maßgeblich dafür verantwortlich war, dass wir hier keine toten Wälder mehr haben und keine sterbenden Kinder mit Krankheiten? (Abg. Ing. Westenthaler: Abgehobenheit, das ist Ihre Welt!) Das war das europäische Umweltrecht.
Ich möchte nicht nur hier ein Raumschiff Österreich haben, schön und nett, Raumschiff Westenthaler, Raumschiff Kärnten, sondern ich möchte, dass dieselben Rechte und dieselben Möglichkeiten, dieselben Umweltschutznormen in ganz Europa gelten. Sie gelten nämlich sonst nirgendwo. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Reheis. )
Wenn ich das andere Modell zu Ende denke, nämlich einfach nur raus aus der EU – ich glaube, dazu ist schon genug gesagt worden –, das ist kein Zukunftsmodell. (Abg. Ing. Westenthaler: Champagner, das ist Ihre Welt!) Ich glaube, das, was vor allem die jungen Menschen in Österreich mittlerweile seit 1994 als Selbstverständlichkeit erachten, nämlich dass sie sich in Europa frei bewegen dürfen, dass sie sich gleichgestellt fühlen, das gilt auch für polnische, rumänische und bulgarische Jugendliche, und das ist auch sehr, sehr wichtig meiner Meinung nach. Wenn Sie Letztere immer heruntermachen als diejenigen, die nur hierherkommen und sozusagen von unserem Wohlstand profitieren, dann machen Sie eine Teilung, die es in Europa genau durch diese Europäische Union nicht mehr geben darf und auch nicht mehr gegeben hat in den letzten Jahren, sondern wo vielmehr Mensch und Mensch, sei es Pole, Rumäne, Bulgare, Spanier, Österreicher oder Holländer, gleich viel wert sind.
Damit bin ich auch bei der Volksabstimmung. Ich bin für Referenden zu Verfassungsfragen, das ist absolut legitim, aber es soll das Volk entscheiden, das betroffen ist (Abg. Strache: Unsere Verfassung ist betroffen!), und ich möchte nicht, dass eine kleine Gruppe die Zukunft für das gesamte Europa entscheidet. Sie sagen, die Verfassung ist bedroht. (Abg. Strache: Betroffen!) Folgen Sie bitte einmal meinem Gedankengang,
sofern Sie das überhaupt möchten. (Abg. Ing. Westenthaler: Danke, Frau Oberlehrerin! Jetzt kommt gleich das Rohrstaberl!)
Es geht um das europäische Volk, und nur eine gemeinsame Entscheidung über seine gemeinsame Zukunft ist legitim. Es ist also völlig illegitim, wenn eine kleine Gruppe den anderen ihre Diktatur – und das ist dann wirklich eine Diktatur – aufzwingt. Mit dem, was Sie vorhaben ... (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die österreichische Bevölkerung hat über unsere Verfassung zu entscheiden! Über unsere Verfassung hat nicht der Pole oder jemand anderer zu entscheiden!)
Sie sitzen da in so netter Weise jetzt mit den ÖFB-Schals, weil Sie das schon irgendwie mit der EURO verwechseln. Herr Kollege Strache, es ist Ihnen vielleicht noch nicht aufgefallen (Abg. Strache: Rotweißrot ist uns wichtig!) – Sie können sich dann später zu Wort melden –, aber bei der EM spielt auch die Türkei mit. Ich finde es schön, dass Sie das auch akzeptieren und zumindest versuchen, einen europäischen Gedanken mit zu fassen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Das ist so überheblich! – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Champagnerglaserl fehlt noch!)
Auch als Mensch, der die EU kritisch beobachtet hat – ich habe viele kritische Kampagnen auch innerhalb meiner Umweltschutzvergangenheit gemacht (Abg. Dr. Bösch: Das ist aber schon lange her! Das ist Vergangenheit!) –, kann ich diesen Vertrag, und das gilt für die gesamte grüne Fraktion, mit gutem Gewissen heute hier ratifizieren, mit dem besten Gewissen ratifizieren. Das hat auch inhaltliche Gründe, die Sie offensichtlich übersehen wollen.
Sie sprechen sich mit Ihrer Ablehnung heute definitiv gegen ein Bürgerbegehren aus. Ich jedoch sage, das ist wahrscheinlich die einzige Chance für die europäische Antiatombewegung, tatsächlich in der Europäischen Union eine Kehrtwende in Sachen EURATOM zu erzwingen. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist absurd!) Wenn Sie glauben, dass das mit Ihrer Ablehnung heute in irgendeiner Form gelingt, dann täuschen Sie sich. Der EURATOM-Vertrag ist auf Punkt und Beistrich genauso, wie er vorher war, wie er auch sein wird, und wir kommen mit Ihrer Käseglockenstrategie keinen einzigen Millimeter weiter. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Sie sind gegen ein BürgerInnenbegehren; ich halte das nur fest.
Sie sind gegen die Grundrechte-Charta. Die Grundrechte-Charta enthält zwar viele Dinge, die es in Österreich schon gibt, aber ich möchte auch, dass diese Grundrechte, vor allem die sozialen Grundrechte, in ganz Europa gelten. Das ist auch für uns wichtig. (Beifall bei den Grünen.)
Und Sie sind auch gegen eine Erweiterung der großen Ziele der Europäischen Union. Klimaschutz wird verankert. Es wird Vollbeschäftigung auch als Ziel der Europäischen Union verankert. Dieses bittere Dilemma, das wir jahrelang hatten, dass die Europäische Union nur ein Wirtschaftsraum war, in dem die wirtschaftlichen Freiheiten festgeschrieben waren, das wird ausgeglichen durch diese Grundrechte-Charta und diese neue Festlegung von sozialen Zielen.
Was ich auch nicht verstehen kann: Sie argumentieren einerseits immer, dass Sie gar nicht aus der EU heraus wollen, andererseits, dass Sie schon europäisch denken. Sie denken überhaupt nicht europäisch! Wenn Sie sagen, das Einstimmigkeitsprinzip soll aufrechterhalten werden, wenn Sie sagen, es soll Vorrang des österreichischen Rechtes vor den europäischen Einigungen geben: Wie stellen Sie sich denn das in der Realität vor? Da gehen 27 Länder gemeinsam hin, einigen sich über bestimmte Regeln,
dann gehen alle wieder nach Hause und machen, was sie wollen? Wie soll denn da überhaupt irgendeine demokratische Struktur in Europa funktionieren?
Sie haben überhaupt keine Vorstellung, überhaupt kein Konzept, wie es weitergehen soll. Sie verharren jetzt nur in einer demagogischen, populistischen, üblen Kampagne und nützen die Ängste der Bevölkerung ganz brutal und eiskalt aus. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei den Grünen.)
Warum gibt es diese Ängste? – Darüber muss man vielleicht auch noch zwei Sätze verlieren. Es wurde in den letzten Jahren viel über die Wohlstandsgewinne geredet. Aber der Hintergrund, vor allem der österreichische Hintergrund, ist tatsächlich der, dass an dem Wohlstand, der uns prognostiziert worden ist und der objektiv in Summe auch eingetroffen ist, viele Einzelne, einzelne Gruppen nicht mehr teilhaben. Das ist das Auseinandertriften auch der österreichischen Gesellschaft, dass die Einkommensunterschiede zwischen den höchsten und den niedrigsten Einkommen immer weiter auseinandergehen, die Lohn- und Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern weiter auseinandergehen, dass Einkommen aus Kapital und aus Arbeit nicht gleich besteuert sind, also ein Ungerechtigkeitsproblem, das wir in Österreich zu lösen haben.
Vor diesem Hintergrund, vor diesen Ängsten schüren Sie Europaskepsis und Europaängste. Da könnten Sie schon ein bisschen mutiger sein und vielleicht auch einmal die Bundesregierung beim Wort nehmen und auch von der Bundesregierung einmal Sozialpolitik einfordern, statt einfach nur die Europäische Union schlechtzumachen.
Das brauchen wir nämlich: Nicht nur eine Minigrundsicherung und eine verpfuschte Pensionserhöhung, zwei Monate vorgezogen, sondern wir brauchen echte Gerechtigkeitsumverteilungspolitik. Und das ist Ihre Aufgabe. Da brauchen Sie sich nicht einfach hinzustellen und zu sagen, mehr Information, der Bürger hat zu wenig Information über die Europäische Union, sondern der Bürger und die Bürgerin, die wollen auch konkrete Sozialpolitik in Österreich haben. Es ist unsere und Ihre Aufgabe, das auch anzunehmen und zu lösen.
Damit bin ich jetzt auch noch bei unserer Vorstellung und Vorgabe für die Europäische Union. Wir sind in vielen Bereichen absolut nicht zufrieden. Wir möchten eine Weiterentwicklung. Wir möchten eine drastische Weiterentwicklung, was die Energiepolitik betrifft. Wir möchten eine Revision des EURATOM-Vertrages. Wir möchten, dass dieser Förderzweck wegkommt, und wir werden das europäische Volksbegehren dafür nutzen. Wir möchten, dass die soziale Dimension noch stärker verankert wird. Wir möchten, dass die Europäische Union friedensorientiert unterwegs ist. Erste Schritte – Unterwerfung unter die UN-Charta, Unterwerfung unter die Menschenrechtskonvention – sind mit diesem Vertrag getan, aber es gibt noch sehr, sehr viel zu tun und in der Politik auch zu ändern.
Ich lade Sie ein, daran zu arbeiten und nicht, so wie jetzt, einfach die Ausschüsse zu schwänzen. Das ist keine Gestaltung für die Zukunft: Und vor allem: Sie machen es offensichtlich absichtlich, um dann im Nachhinein sagen zu können, Sie haben keine Ahnung.
Ich möchte auch heute hier im Haus einen gemeinsamen Antrag zustande bringen – ich warte im Moment noch auf die Meldung –, um mit ÖVP und SPÖ gemeinsam diese Leitplanken, diese Ausrichtung – Friedensorientierung, stärkere ökologische Orientie-
rung, Revisionskonferenz EURATOM – zu formulieren. Ich hoffe, dass wir hier zu einem Abschluss kommen, und bitte Sie: Beteiligen Sie sich an einem konstruktiven Europadiskurs!
Herr Kollege Strache, weil Sie
jetzt ständig so demonstrativ wegschauen (Abg. Dr. Graf: Er
sitzt wenigstens da! Die anderen sind gar nicht da!): Sie haben im Grazer
Wahlkampf tatsächlich behauptet, 1938 und der Reformvertrag seien
gleichzusetzen. (Abg. Strache: Das habe ich nicht
gemacht!) Da gibt es nur zwei Denkvarianten.
Die eine: Sie wissen nicht – und das weiß jeder Schüler
und jede Schülerin –, dass Tausende ermordet, vertrieben,
vergast worden sind nach 1938, nach dem sogenannten Anschluss. (Abg. Strache:
Das habe ich nicht gemacht! Bleiben Sie bei der Wahrheit, Frau
Glawischnig! Sie unterstellen da etwas, was niemand gemacht hat!) Und Sie
setzen das gleich mit dem EU-Reformvertrag. (Abg. Strache: Das habe
ich nicht gemacht!) Nein, das ist Ihr Zitat. (Abg. Strache:
Ich halte fest, dass wir an Österreich glauben, während Sie nicht an
Österreich glauben! Was Sie hier tun, ist unredlich!) Das ist
unerträglich! Das ist eine Verhöhnung all der Opfer von 1938 und folgende!
Und ich fordere Sie auf: Nehmen Sie das zurück! (Beifall bei den
Grünen.)
13.00
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, bevor ich die Sitzung für 15 Minuten unterbreche, möchte ich noch Folgendes mitteilen: Der ORF hat uns bekannt gegeben, dass er die Fernsehübertragung bis 15.09 Uhr durchführen wird. Das heißt, wir haben neun Minuten mehr Redezeit, die dann während der letzten beiden Runden aufgeteilt werden. Das wird dann Frau Kollegin Glawischnig machen.
Die Sitzung ist bis 13.15 Uhr unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 13.01 Uhr unterbrochen und um 13.15 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (den Vorsitz übernehmend): Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosenkranz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.16
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nicht weil wir Ängste hätten oder Ängste schüren wollten, nicht aufgrund einer – wie Herr Abgeordneter Wittmann das gesagt hat – schändlichen Gesinnung fordern wir, was viele, viele Österreicher fordern, wir fordern nämlich eine Volksabstimmung zu diesem Vertrag von Lissabon (Beifall bei der FPÖ), und wir fordern sie, weil es dafür gute Argumente gibt.
Es sind gute Argumente, die unser Rechtsexperte, Herr Professor Schachtschneider, im Ausschuss – und da muss ich Sie, Herr Präsident, berichtigen – dargelegt hat und die ihn dazu bewogen haben, seine Expertise so zu stellen, dass er klar sagt, die Änderung der österreichischen Bundesverfassung durch den neuen Reformvertrag ist so umfassend, dass es zu einer Volksabstimmung kommen muss.
Herr Professor Schachtschneider ist übrigens nicht irgendwer, sondern es ist jener Rechtsexperte, dem es gelungen ist zu verhindern, dass der deutsche Bundespräsident Horst Köhler den Vorgänger dieses Reformvertrages, den Verfassungsvertrag, unterzeichnen konnte, er hat also in Karlsruhe recht bekommen. (Abg. Dr. Spindelegger: Nach deutschem Verfassungsrecht!)
Sie dagegen, Sie von der ÖVP, der SPÖ und von den Grünen, werden heute hier den sogenannten Reformvertrag ratifizieren. Sie machen das im zweiten Anlauf, denn beim ersten Mal, als Sie am 11. Mai 2005 seinen Vorgänger, den Verfassungsvertrag, auch hier ratifiziert haben – ich habe damals dagegen gestimmt –, sind Sie damit gescheitert. Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden haben Ihre Ratifizierung zunichte gemacht, und eigentlich wäre eine Kurskorrektur notwendig gewesen.
Stattdessen haben Sie – Herr Bundeskanzler, ich zitiere Sie, das haben Sie einmal so hier im Plenum gesagt – Ihre Aufgabe nach dem Scheitern der Verfassung so gesehen: Wie können wir ein Maximum dieses Vertrages retten? – Wir sind der Meinung, dass das überhaupt nicht Ihre Aufgabe war! Ihre Aufgabe wäre gewesen zu fragen: Welche Kurskorrektur ist vorzunehmen, damit ein zukünftiger Vertrag eine Mehrheit und die Zustimmung der Bürger findet? – Das wäre Ihre Aufgabe gewesen! (Beifall bei der FPÖ.)
Tatsächlich ist dieser neue Entwurf aber weitgehend gleich geblieben. Frau Außenministerin! Sie selber haben gejubelt: 95 Prozent sind gleich geblieben! – Nur damit man das auch weiß, weil jetzt von manchen Rednern versucht worden ist, diesen Vertrag sehr weit herunterzustufen und zu sagen: Es ist ja alles gar nicht der Mühe wert, es ändert sich ja nichts! – Dann könnte man übrigens auch fragen: Und wofür brauchen wir ihn dann?
Ebendies hat aber auch Giscard d’Estaing ganz eindeutig festgestellt. Er sagt, es ist dies der alte Brief in einem neuen Umschlag.
Sie werden also gemeinsam ohne Volksabstimmung diesem Vertrag zustimmen. Die Lehre, die Sie aus dem ersten Scheitern gezogen haben, war nicht die, zu fragen: Wie kommen wir in demokratischer Weise dazu, dass wir eine Mehrheit der Bürger hinter unsere Ziele versammeln?, sondern die Lehre, die Sie daraus gezogen haben, war – eigentlich einigermaßen suspekt, könnte man vom demokratischen Standpunkt aus sagen –, Sie haben sich vorgenommen: Wir müssen dringend Volksabstimmungen vermeiden!
Und Sie tun das, obwohl Verfassungsrechtler Ihnen sagen, dass es eine so bedeutende Änderung ist, dass eine Volksabstimmung notwendig ist, Sie tun es, obwohl Sie aus allen Umfragen wissen, dass eine Mehrheit der Österreicher eine Volksabstimmung möchte, und Sie tun es, obwohl Sie sehen konnten, dass viele Tausende Bürger in den letzten Tagen und Wochen demonstriert haben, weil sie ihr Recht auf eine Volksabstimmung einfordern.
Wenn Sie so überzeugt sind, dass es gut ist, dann frage ich Sie: Warum lassen Sie eine Volksabstimmung nicht zu? (Beifall beim BZÖ.)
Auch das Informationsdefizit würde sich ja in einer Debatte des Für und Wider legen. Wir könnten Argumente austauschen, jeder könnte sich ein Bild machen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Aber Sie haben keine Argumente!) – Doch, ich werde Ihnen gleich ein Argu-
ment liefern. Das, was hier abgeliefert worden ist, waren teilweise ganz und gar keine Argumente.
Es ist auch ganz klar. Herr Klubobmann Schüssel hat gefragt: Warum eigentlich eine Volksabstimmung? Die Ratifizierung durch die gewählten Vertreter ist gleich viel wert. Wenn man von der Wertigkeit redet, dann ist, meine ich, ein Votum des gesamten Staatsvolkes schon um einiges höherwertiger. Ich glaube, das muss man so sehen. Eine Volksabstimmung – man könnte ihn ja darüber aufklären – ist ein Mittel der direkten Demokratie. Er scheint davon nicht viel zu halten. Demokratie ist ein heilsames Mittel, um sicherzustellen, dass sich die gewählten Vertreter nicht immer weiter vom Volk entfernen und die Kluft zwischen den Regierten und den Regierenden nicht so groß wird, wie sie mittlerweile bedauerlicherweise ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Diese Kluft ist so groß, wie sie noch nie
in der Zweiten Republik war. Es ist Ihnen zu raten, dass Sie sich auf das Wesen
der Demokratie besinnen, wo es für die eigenen politischen Ziele
unerlässlich ist, eine Mehrheit zusammenzubringen. Weniger geht nicht. Sie
wollen sich dieser Mühe nicht mehr unterziehen. Sie stehen auf dem ungeheuer
arroganten Standpunkt: Wir wissen, was gut ist, wir wissen, wo es langgeht. Wer
nicht mitzieht, ist entweder zu dumm, versteht es nicht – das hat
man von Frau Kommissarin Ferrero-Waldner und Frau Außenministerin
Plassnik gehört: die Leute verstehen das nicht –, oder es
wird denjenigen gleich eine schlechte Gesinnung unterstellt. Das weisen wir aufs
Schärfste zurück (Beifall bei der FPÖ) und sagen
Ihnen auch:
Es ist keine gute demokratische Art, dem Gegner nicht zuzugeben, dass er
Argumente hat, sondern ihm schlechte Gesinnung oder Dummheit zu unterstellen.
Herr Klubobmann Cap war noch geradezu gnädig mit uns. Er hat von Ängsten gesprochen, die manche haben, und hat gesagt, man müsse Ängste beseitigen, die wir schüren oder vielleicht auch selber haben. Nur sind es nicht Ängste. Wie gering schätzen Sie den Bürger? Der Bürger hat einen politischen Willen, kann sich ein Bild machen und kommt zu einem Schluss. Wenn Sie das nicht voraussetzen, dann stellen Sie die Demokratie in Frage. Ist Ihnen das bewusst? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Es gibt übrigens gute Argumente für eine Volksabstimmung. Ich probiere es mit einem aus. Artikel 1 unserer Verfassung heißt – jetzt noch –: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Dagegen gibt es den Vorrang des EU-Rechts, wie Sie wissen. Der Vorrang des EU-Rechts und der Satz, dass das Recht vom Volk ausgeht – das ist ein Widerspruch, den kein noch so gefinkelter Redner je wird wegreden können. Jetzt sehen wir auch, wer täuscht und wer nicht mit wahren Argumenten hantiert. Dieser EU-Vorrang, der im Widerspruch zum Artikel 1, einem Baustein der Verfassung, steht, war ein ganz entscheidendes Argument für all jene, die sagen, dass es eine Volksabstimmung geben muss.
Was lesen wir auf der Homepage des Außenministeriums? Da lesen wir: „Im Vorfeld der Ratifizierung des Verfassungsvertrags 2005 wurde in Österreich von einigen wenigen Rechtsexperten die Meinung vertreten, eine Volksabstimmung könnte wegen der Vertragsbestimmung, wonach EU-Recht nationalem Recht vorgeht, notwendig sein. Diese Bestimmung wurde im EU-Reformvertrag gestrichen. Damit ist auch dieses Argument für eine Volksabstimmung weggefallen.“
Das ist der berühmte Vertrag, den wir sehr genau studiert haben. (Die Rednerin hält den Vertrag von Lissabon in die Höhe.) Was steht da unter „17. Erklärung zum Vorrang“? – „Die Konferenz weist darauf hin, dass die Verträge und das von der Union auf
der Grundlage der Verträge gesetzte Recht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union unter den in dieser Rechtsprechung festgelegten Bedingungen Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten haben.“ Da ist es wieder. Es ist nur nicht mehr unter dem Paragraphen, sondern in den der Schlussakte beigelegten Erläuterungen – im selben Rechtsrang! (Abg. Strache: Erläuterungen wegen Rechts!)
Wie nennt man also jemanden, der versucht, über seine tatsächlichen Ziele zu täuschen? Man nennt ihn eigentlich einen Betrüger. (Beifall bei der FPÖ.) Beschimpfen Sie nicht uns, sondern gehen Sie in sich und überdenken Sie Ihre eigene Taktik!
Wir sind der Meinung, dass der Vorrang des EU-Rechts und auch die weitgehende Abkehr vom Einstimmigkeitsprinzip ganz entscheidende Schritte in Richtung Bundesstaat sind. Wir sind auch der Meinung, dass die Bürger verstehen, dass das Kraftzentrum von Wien nach Brüssel geht. Das kann man nun wollen – wir wollen es nicht –, aber jedenfalls verlangt diese grundlegende Ausrichtung in der österreichischen Politik eine Volksabstimmung. Darüber kann man nicht hinwegtäuschen.
Sie kommen dann am Schluss, wenn Ihnen die Argumente fehlen, immer wieder mit Argumentationen, die so ins Emotionale gehen, dass man eigentlich nichts mehr dazu sagen sollte – sollen könnte. So wie zum Beispiel, Herr Klubobmann Cap, die Geschichte mit „EU – nie wieder Krieg“. Erstens frage ich mich, was die vorschnelle Anerkennung des Kosovo – eine einseitige Unabhängigkeitserklärung – noch bewirken wird, aber: wir hatten bis jetzt nicht Krieg. Die Argumentation ist nicht schlüssig! Wir müssen den Frieden in Europa nicht dadurch sichern, dass wir einen zentralistischen Staat aufbauen. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Mag. Molterer.)
Das andere Argument, das immer wieder kommt: Wir sind dann ganz allein der Globalisierung ausgeliefert. Genauso gut kann man die Sache so sehen, dass die EU in Wahrheit nicht der Schutz vor der Globalisierung sondern der Motor der Globalisierung ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie machen aber auch noch einen bedeutenden Denkfehler: Sie setzen EU mit Europa gleich. Sie, Herr Bundeskanzler, haben sich gar dazu verstiegen, zu sagen, die EU sei das erfolgreichste Projekt der Zivilisation. Ich darf Ihnen nur eines sagen: Lesen Sie die demographischen Statistiken! Dann wissen Sie eines: So, wie die EU ist, ist sie ein Projekt mit Ablaufdatum. Es werden diesem Europa die Europäer ausgehen, es gibt nämlich viel zu wenig Kinder. Allein das ist ein Argument gegen die Gesellschaftspolitik, die aus der EU kommt! (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.)
Wir halten den Weg, den die EU geht, für falsch. Wir kritisieren die EU als Europäer. Wir glauben nicht, dass es gut ist, wenn die Nationalstaaten ihre Souveränität weitgehend abgeben und aus den Prinzipien Europas – nämlich Freiheit, Selbstbestimmung und Vielfalt – eine Regierungsform geschaffen wird, die vor allem auf Bevormundung und auf die Zerstörung der Identität und der Vielfalt abzielt. Wir halten einen anderen Weg für sinnvoll, den Weg, der ursprünglich geplant war, nämlich den Weg eines Europa der Vaterländer. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir halten auch den Weg, den Sie in Österreich in dieser Frage gehen, für falsch. Wir sagen Ihnen: Kein Staat und schon gar nicht eine Demokratie kann auf Dauer gegen den Mehrheitswillen der Bevölkerung regieren!
Es wird nach diesem 9. April ein 10. April sein. Alles ist nur ein Schritt, und nichts ist unumkehrbar. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.) Wir werden dafür sorgen und werden nicht nachlassen, dafür zu sorgen, dass es zu einer Kurskorrektur zugunsten Österreichs kommt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache überreicht der das Rednerpult verlassenden Abg. Rosenkranz einen Blumenstrauß.)
13.28
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.28
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ist nun nach dem ersten Teil der Debatte dieser EU-Vertrag von Lissabon eine Katastrophe und der Untergang Österreichs, wie das die Kritiker behaupten, oder ist es der große Segen und die zukunftsweisende Weichenstellung, wie das die Befürworter meinen? Ich glaube und weiß, dass es in der Politik immer unpopulär ist, wenn man sagt, es sei etwas weder schwarz noch weiß, sondern etwas in der Mitte.
Es ist ein Kompromiss des Kompromisses, der notwendig geworden ist, weil die Europäische Union derzeit nach Regeln organisiert wird – Vertrag von Nizza –, die für 15 Mitgliedsländer gestaltet gewesen sind, wir aber in der Europäischen Union jetzt 27 Mitgliedsländer haben – und nicht 25, wie der eine oder andere Abgeordnete geglaubt hat, auch das ist interessant. Daher ist allein von dieser mathematischen Größe her klar, dass es etwas Neues geben muss. Deshalb war es auch unser Bestreben bei der sogenannten EU-Verfassung – da war auch dieses Parlament mit eingebunden, Abgeordnete aller Fraktionen waren mit eingebunden –, hier eine taugliche neue Grundlage für das Funktionieren der Europäischen Union zu schaffen.
Es war ein Kompromiss. Wir haben damals vieles Positives gefeiert, auch hier im Hohen Haus, wie etwa, dass die Kompetenz für die Wasserressourcen bei den Nationalstaaten und damit auch bei Österreich bleibt, wie auch andere Bereiche. Wir haben aber damals auch schon kritisiert, dass man diese EU-Verfassung nicht einer europaweiten – ich betone noch einmal: europaweiten – Volksabstimmung unterzieht, um zu signalisieren, dass das ein Anliegen ist, das nicht nur die Bürokraten und Institutionen betrifft, sondern die Zukunft der Europäischen Union betrifft uns alle, nämlich die Bevölkerung dieses Kontinents. (Beifall beim BZÖ.) Deshalb soll man solche wichtigen grundlegenden Änderungen europaweit einer Volksabstimmung unterziehen.
Das wollte man nicht, weil man offensichtlich diese Kampagne und dieses Referendum gefürchtet hat. Man ist dann letztlich an Referenden gescheitert, und zwar in Frankreich und in den Niederlanden. Das war eine große Katastrophe, man hat nicht gewusst, was man tun soll. Dann hat man jahrelange Denkpausen verordnet, wo man immer wieder gehofft hat, dass jetzt etwas großartiges Neues herauskommt. Jetzt haben wir diesen Vertrag von Lissabon, der eben ein Kompromiss des Kompromisses ist – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Er ist besser als das, was wir jetzt haben, aber diese jahrelangen Denkpausen hätte man, meine ich, für etwas Vernünftigeres nutzen können, nämlich für eine wirkliche Weichenstellung des Europas der Zukunft und nicht für so einen in Wahrheit unlesbaren Vertrag, den man jetzt vorgelegt hat. (Beifall beim BZÖ.)
Selbstverständlich ist es Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner, und natürlich geht es den Gegnern nicht um den Inhalt des Vertrages, denn da steht wirklich nichts so Gravierendes drinnen. Herr Kollege Strache – er ist jetzt hinausgegangen –, man muss
sich die Frage nach der Seriosität stellen lassen – ich diskutiere das in aller Ruhe –, wenn man sagt, es steht in diesem EU-Vertrag, dass ein präventiver Angriffskrieg der Europäischen Union möglich wird oder dass die Petersberg-Aufgaben mit Beistandspflicht versehen sind. Die Petersberg-Aufgaben wurden in einem Vertrag in den neunziger Jahren definiert, und da ist es um Friedenseinsätze außerhalb des EU-Gebietes gegangen. Von einer Beistandsgarantie war da überhaupt keine Rede.
Es ist auch nicht richtig, wenn behauptet wird, dass die Todesstrafe eingeführt wird und dass eine gemeinsame Außenpolitik jetzt mit diesem Vertrag gegen die Neutralität verstößt. Das Ziel der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik stammt aus dem Vertrag von Amsterdam, auch aus den neunziger Jahren. Was da so alles diskutiert wird, entbehrt wirklich jeder Grundlage und schadet einer seriösen Europa-Diskussion, die wir in Österreich dringend brauchen würden.
Aber, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, so leicht, wie Sie es sich machen, darf man es sich auch nicht machen. Man spielt nämlich genau diesen Agitationen in die Hände, wenn man sagt: Das ist alles nur Panikmache; wir wissen schon besser, was gut für Österreich und für Europa ist; wir wollen die Bevölkerung auch nicht einbinden – und wenn wir sie nicht einbinden, wenn sie nicht dazu befragt wird, brauchen wir sie auch nicht zu informieren.
Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn man über dieses unlesbare Werk keine Informationen hat, Sie haben auch keine gegeben. Ein Inserat, bei dem man auf eine Homepage verwiesen wird, ist nicht die notwendige Information über wichtige Initiativen der Europäischen Union (Beifall beim BZÖ), das muss man Ihnen heute auf jeden Fall vorwerfen.
Denn: Es gäbe viel Positives zu berichten, und es wundert mich, dass das nicht viel stärker in Angriff genommen wird. Gerade in der Sicherheitspolitik, meine Damen und Herren, ist es positiv, dass jetzt die Beistandsgarantie schriftlich vermerkt ist. Es steht zwar ohnehin nur auf dem Papier, aber das ist doch ein Nutzen für uns als kleines Land! (Beifall des Abg. Dr. Schüssel.) Ich habe damals in den europäischen Räten jahrelang dafür gekämpft, dass eine Beistandsgarantie schriftlich festgeschrieben wird, dass also die gesamte Europäische Union mit ihren Kapazitäten für unsere Sicherheit bürgt. Warum wollen wir denn da dagegen sein? Das ist doch ein Vorteil für uns alle!
Frau Kollegin Rosenkranz, es ist ja nicht so, dass es in den letzten Jahren in Europa keine Kriege gegeben hätte. Erinnern wir uns an das Jahr 1991! (Abg. Dr. Graf: Das hat Gusenbauer schon gesagt!) Wir haben geglaubt, dass nach dem Fall des Eisernen Vorhangs nichts mehr passieren würde. An unseren Grenzen ist gekämpft worden, meine Damen und Herren, Sie wissen es. Wir waren schon hier im Hohen Haus. Es hat damals eine stille, verdeckte Anfrage beim damals einzigen Sicherheitsbündnis, nämlich der NATO, gegeben, ob man dem kleinen Österreich Unterstützung geben würde. Da hat man gesagt, jedes Land müsse bei einer Bedrohung dorthin gehen, wo es Mitglied ist, und das ist die UNO. Wir alle wissen aber, was die Sicherheitsgarantien der UNO wert sind.
Seien wir froh, dass die Europäische Union Schritt für Schritt zu einer Sicherheitsgemeinschaft wird! Wir sind die größten Nutznießer eines solchen Projektes. Man muss in Wahrheit kritisieren, dass das nur auf dem Papier steht. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Eine Beistandsgarantie und eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist in den EU-Verträgen zwar schon seit zehn Jahren verankert, aber tatsächlich kann
man sich nicht einmal bei der Kosovo-Anerkennung auf eine gemeinsame Linie einigen, ebenso wenig wie zu den Themen Irak und Palästina. Es gibt keine gemeinsame Außenpolitik. Wenn die Organisation einer Mission in den Tschad monatelang daran scheitert – ob man jetzt dafür oder dagegen ist –, in der ganzen Europäischen Union 15 Hubschrauber aufzubringen, dann braucht man sich über das Papier und über die Realität gar nicht den Kopf zu zerbrechen.
Wenn man – oft zu Recht – darüber klagt, dass die Amerikaner, die Vereinigten Staaten die einzige Weltmacht sind und in Wahrheit machen, was sie wollen, dann will man, dass das kleine Österreich alleine bleibt und vielleicht irgendetwas dagegen sagt?! Wen wird das interessieren?
Genauso bei der Globalisierung: Wen wird es interessieren, wenn wir als Österreicher sagen, die Chinesen sollen bei der Produktion von Kleidungsmitteln endlich die Umweltstandards einhalten, und die Asiaten sollen endlich die Kinderarbeit verbieten? – Niemanden wird es interessieren! Aber es ist von einer Organisation wie der Europäischen Union zu verlangen – sie macht das noch immer nicht, aber das wäre ihre Aufgabe –, dass sie hier als starker Partner auftritt, um die Globalisierung in diesen Bereichen in die Schranken zu weisen und im Welthandel für Gerechtigkeit zu sorgen, und zwar bei Umweltstandards, bei Menschrechtsstandards und bei den Arbeitsbedingungen.
Das sind die Aufgaben und der Nutzen einer Europäischen Union, die funktioniert. Das würde man sich auch von einer offensiven Informationspolitik einer Bundesregierung erwarten, meine Damen und Herren. Aber man versteckt sich hinter einem Neutralitätsbegriff, weil man nicht zugeben will, dass man die Neutralität spätestens mit der Verfassungsänderung 1998 aufgegeben hat. Seit damals ist in der österreichischen Bundesverfassung nämlich verankert, dass auch Kampfeinsätze zur Friedensschaffung ohne UNO-Mandat möglich sind, meine Damen und Herren. Es wäre ein Akt der Ehrlichkeit, wenn man sagt: Das hat mit der Neutralität des Völkerrechts nichts mehr zu tun, und wir bekennen uns dazu, weil wir in dieser gemeinsamen Sicherheitspolitik mehr Nutzen haben als mit den Instrumenten der Vergangenheit.
Diese Falschinformation und diese Zögerlichkeit schaffen Unzufriedenheit und Furcht vor den Initiativen der Europäischen Union. Ich sage Ihnen aber – und das wäre Mut machen, Herr Klubobmann Schüssel, statt Angst machen –: Wenn man diese positiven Punkte hier in Angriff nimmt, braucht man sich vor Angstmache nicht zu fürchten.
Wir haben eine Idee – wir wollen nicht nur kritisieren –, wie dieses Europa besser werden kann, und zwar demokratisch. Deshalb bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner und Westenthaler ein, wo wir eine Neuverhandlung des Vertrages für Europa haben wollen, wo wir ein Kerneuropa schaffen wollen mit höchstem Maß an Integration. Die Bevölkerung soll mit Volksabstimmungen selbst entscheiden, ob sie daran teilnehmen will. Alle anderen nehmen hier nur Module heraus. Am äußersten Rand soll es für alle Länder Europas, die nicht beitreten können oder wollen, eine Partnerschaft für Europa geben. Das wäre eine interessante Vision für die Zukunft, in einer Zeit, wo wir so wenig Visionen für ein neues Europa haben.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich, der EU-Vertrag ist überhaupt kein Problem. Das Problem für mich ist, dass man den jetzigen Zeitpunkt gewählt hat. Der Grund dafür, dass ich heute gegen diesen EU-Vertrag stimmen werde, besteht darin, dass man mit diesem Zeitpunkt ganz bewusst eine Volksbefragung (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen), die von 15 000 Kärntnern eingeleitet worden ist, untergräbt,
weil man diese Volksmeinung hier nicht hören möchte. Das ist der falsche Weg. Er geht genau in die falsche Richtung und ebnet nur den Weg für EU-Gegner, die mit unhaltbaren Argumenten ein wichtiges Projekt zu Fall bringen wollen. (Beifall beim BZÖ.)
13.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht daher mit zur Verhandlung. Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 09.04.2008
Mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offensichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfassungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.
Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Entscheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.
Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streute man seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legte ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unterscheidenden „EU-Reformvertrag“ zur Ratifizierung vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeignet ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“,
ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.
Offensichtlich und vordergründig die Zielsetzung dieses Werkes:
Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit unlieben Ergebnissen hintanzuhalten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP) . Zugleich warnt der ehemalige französische Präsident in diesem Zusammenhang davor, „die Bürgerinnen und Bürger mit einer Mogelpackung für dumm zu verkaufen.“
In dieselbe Kerbe schlug angesichts des vorliegenden Reformvertrages der ehemalige italienische Premierminister Giuliano Amato, wenn er ironisch feststellte: „Wenn bei der Regierungskonferenz auch so ein Dokument herauskommt, kann jeder Regierungschef zu seinem Parlament sagen: Seht her, das ist absolut unlesbar, ein typischer Brüsseler Vertrag, nichts Neues, kein Referendum notwendig.“ (EU-Observer 16. Juli 2007)
Ungeachtet dieser Tatsachen verhinderte die österreichische Bundesregierung die Abhaltung einer Volksabstimmung über den nunmehr vorliegenden EU-Reformvertrag.
Im Vordergrund europäischer Politik stehen derzeit somit die Aufgaben einer Krisenfeuerwehr, die durch Korrekturen, die bestenfalls den kleinsten gemeinsamen Nenner aller Mitgliedstaaten darstellen, versucht, die eine Krise vor dem Aufkeimen der nächsten zu beenden.
Eine ernsthafte Debatte über die Zukunft der EU ist daher dringend notwendig. Dabei steht immer wieder die Option eines „Kerneuropas“ in Diskussion, wie unter anderem vom ehemaligen Kommissionspräsidenten Prodi angedacht. Bestätigt wird diese Sicht der Dinge, wenn im Il Messaggero nach dem Kompromiss über einen EU-Reformvertrag zu lesen war, dass „eine EU der zwei Geschwindigkeiten unvermeidlich wäre.“
Nicht zuletzt bestätigte der luxemburgische Regierungschef Juncker die Richtigkeit unseres Weges, der am 6. November 2007 unter Anspielung auf das einseitige Ausscheren Großbritanniens aus einzelnen Politiken der Europäischen Union, unmissverständlich erklärt, dass es um einen Kern von EU-Ländern herum Umlaufbahnen geben sollte, auf denen Länder Platz nehmen können sollten, die nicht alle Politiken voll mitgestalten wollten. „Gehe man einen solchen Entwicklungsweg nicht, werde es in der EU irgendwann einen Crash geben,“ stellt er sogar die Zukunft dieser Europäischen Union im Falle der Fortsetzung des derzeitigen Kurses der kleinen Korrekturen in Frage.
Die Weiterentwicklung Europas muss von einem Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine Bürger bedeuten. Regelungsdichte und Bürokratie sind abzubauen, anstatt sie auf supranationale europäische Ebenen zu verlagern. Im Sinne der Verwirklichung und Umsetzung dieser Ideen ist es erforderlich, den bestehenden Rechtsbestand sowie die Strukturen und Mechanismen der Union auch generell zu überdenken und neue Formen der Integration zu entwickeln.
Im Sinne eines Europas für und nicht gegen die Bürgerinnen und Bürger und letztlich im Interesse des Friedensprojektes Europa stellen die unterfertigten Abgeordneten daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten werden aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene, bei den Europäischen Räten sowie den entsprechenden Fachministerräten für die Umsetzung nachstehender Maßnahmen im Interesse eines auf Frieden und Wohlstand abzielenden Europas der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen:
Neuverhandlung eines Vertrags für Europa in Hinblick auf eine vollständige institutionelle und (kompetenz-) rechtliche Reform der Europäischen Union mit dem Ziel der Schaffung eines Bundes Europäischer Staaten (Kerneuropa der Nettozahler) unter Teilnahme Österreichs
In diesem Vertrag für Europa sind zum einen ein Grundwertekonsens sowie allgemeine Ziele zu verankern und zum anderen Mindeststandards für einzelne Politikbereiche festzuschreiben.
Abhängig vom Grad der Erfüllbarkeit dieser Ziele und Mindeststandards ergibt sich für die Mitgliedstaaten eine Zugehörigkeit zum Bund Europäischer Staaten, zum weiteren Kreis jener Länder mit entsprechenden Assoziationsabkommen oder zum äußersten Kreis der Länder mit besonderer Partnerschaft.
Ziel dieses Modulsystems soll es sein, die Länder Europas entsprechend ihrer Stärke einzubinden, dadurch Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger Europas zu beschleunigen und damit letztlich den Fortbestand des Friedensprojekts „Europa“ zu sichern.
In einem neu zu verhandelnden „Vertrag für Europa“ sind die räumlichen, finanziellen sowie kulturellen Grenzen Europas und eine davon abgeleitete Definition des Begriffs „Aufnahmefähigkeit“ der Europäischen Union als Voraussetzung für künftige Erweiterungen festzuschreiben.
Darüber hinaus werden der Bundeskanzler sowie die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich auf Europäischer Ebene bei den Europäischen Räten sowie den entsprechenden Fachministerräten einzusetzen für:
die EU-weite zeitgleiche Durchführung nationaler Volksabstimmungen in allen Mitgliedsstaaten grundsätzlich bei weitgehenden Vertiefungsschritten, wie etwa die Abgabe von Kompetenzen, Änderungen im Bereich der Institutionen und Organe der EU, Finanzen, Erweiterungen etc.
Diese nationalen Volksabstimmungen sind alle rechtsverbindlich - d.h. Erfordernis der mehrheitlichen Zustimmung der Wahlberechtigten in allen Mitgliedstaaten.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Frau Außenministerin Dr. Plassnik. 14 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.39
Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Scheibner, geben Sie sich einen Ruck und stimmen Sie zu! (Beifall bei der ÖVP.) Ihre differenzierende Argumentation, auch die Glaubwürdigkeit Ihrer Argumentation im sicherheitspolitischen Bereich als ehemaliger Verteidigungsminister der Republik Österreich trägt viel dazu bei, dem entgegenzuwirken, was ich als den größten Schaden der Miesmacher, der Falschinformierer, der Gerüchteschleuderer betrachte, und das ist die Verunsicherung.
Es ist nicht notwendig, sich verunsichern zu lassen, meine Damen und Herren. Wir haben in den letzten Tagen viele Stimmen gehört, viele Stimmen des Zorns, der Wut, der Enttäuschung, auch der Ohnmacht und der Angst. Es gibt dafür keinen Grund. Es ist an der Zeit, diesen Stimmen die Stimmen der Zuversicht entgegenzustellen, die Stimmen der Zuversicht auch zu hören, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)
Dieser Vertrag, der Reformvertrag, der Vertrag von Lissabon, ist gut für Österreich. Deshalb ersuche ich Sie, unsere Volksvertreter, diesem Vertrag zuzustimmen. Es passt nicht, es genügt nicht, diesen Vertrag zu dämonisieren oder ihn kleinzureden. Er ist eine Weiterentwicklung, eine vernünftige Weiterentwicklung der Rechtsgrundlage der Europäischen Union. Er wird es uns ermöglichen, in der Europäischen Union weiterhin besser zu arbeiten. Es gibt viele Gründe, denn an vielen Schrauben wurde in diesem Reformvertrag gedreht, um die Europäische Union demokratischer zu machen, handlungsfähiger zu machen, besser gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft, denn um das geht es, meine Damen und Herren!
Ich sehe viele junge Menschen auf der Tribüne. Ich sehe auch einige Vertreter der reiferen Generationen. Unser Privileg, das Privileg unserer Generation, meine Damen und Herren, ist es wirklich, dass wir unsere Heimat Europa, unsere Heimat Österreich in Freiheit mitgestalten können. Wir können, wir dürfen mitwirken, wir dürfen mitentscheiden, wir dürfen mitverantworten. Und Sie aus den reiferen Generationen wissen, dies ist alles andere als eine Selbstverständlichkeit, meine Damen und Herren.
Das Friedensprojekt Europa, von dem manche sagen, es sei kein passender Ausdruck mehr, um die Jugend für dieses Europa, für unsere gemeinsame europäische Zukunft zu motivieren, dieses Friedensprojekt Europa ist noch nicht vollendet. Schauen Sie auf Teile des Balkans, dann werden Sie sehen, dass dort die jungen Menschen keine Möglichkeit haben, in Freiheit, in Mitverantwortung dieses Europa, unser Europa, unsere Heimat Europa mitzugestalten! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es bleibt viel zu tun, diese Europäische Union ist bei Gott nicht perfekt. Niemand weiß dies besser als jene, die Tag für Tag an Verbesserungsmöglichkeiten arbeiten. 27 Mitgliedstaaten sind es. Auch das ein wichtiger Aspekt: Dieser Reformvertrag der Europäischen Union ist das erste gemeinsame Werk, das wir miteinander geschaffen haben, die 27, die heute als gleichberechtigte Partner mitwirken, miteinander arbeiten können. Und Österreich ist ein respektierter Partner in dieser Europäischen Union, ein angesehener Partner, ein geschätzter Partner. Wir werden auf dieser neuen Rechtsgrundlage weiterarbeiten.
Ich nenne Ihnen aus meiner Sicht drei Gründe, warum es eine Notwendigkeit ist, diesen Reformvertrag auch umzusetzen, ihn in Kraft zu setzen. Mit Anfang 2009 wird das der Fall sein, denn wir sind nicht das einzige Land, in dem derzeit der Reformvertrag im Parlament beraten wird. In insgesamt 16 Ländern ist dies der Fall, sieben haben schon zugestimmt.
Grund eins: Die Notwendigkeit für Europa, für die Europäische Union, sich in der Welt zu behaupten. Wir müssen daher die Instrumente, die Werkzeuge, die uns zur Verfügung stehen, schärfen. Wir müssen sie verbessern. Gerade der Bereich der Außenpolitik ist ein Bereich, in dem die Nachfrage von unseren Bürgern enorm ist, nicht nur im Bereich der inneren Sicherheit. Auch hier bietet der Vertrag eine Reihe von grundlegenden Verbesserungsmöglichkeiten, auch wenn es um unsere Stellung in der Welt, um unsere Stimme in der Welt geht.
Der zweite Punkt: Die Notwendigkeit für die Europäische Union, ihre Identität zu stärken. Und wenn Sie einen Blick in diese Grundrechtecharta werfen, wenn Sie sich vor Augen führen, was hier als gemeinsame Zielsetzung identifiziert wurde, dann werden Sie sehen, auch hier bringt uns dieser Vertrag eine positive, eine vernünftige Stärkung und Weiterentwicklung.
Die dritte Herausforderung: Zukunftskompetenz entwickeln. Meine Damen und Herren! Die Welt bleibt nicht stehen, während wir über unsere Grundregeln und deren Anpassung nachdenken. Wir müssen die Bereiche Energie, Energiesicherheit, Klimaschutz offensiv anpacken. Wir müssen hier Vorreiter sein. Wir können das auch tun, und wir werden das auch tun. Wir müssen uns besser organisieren. Wir müssen in dieser Europäischen Union auch demokratischer werden. Auch hier gibt es viele Fortschritte, Einzelbestimmungen, die den nationalen Parlamenten, die dem Europäischen Parlament helfen werden, ihre Verantwortung an der Mitgestaltung unserer Zukunft auch entsprechend wahrzunehmen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ein Wort zum Umgang mit Sorgen und Zweifeln sagen. Das Beste ist, sie ernst zu nehmen, denn es gibt viel Unbehagen, es gibt viele Sorgen, es gibt viele Zweifel. Aber es gehört auch dazu, dass man ernsthaft an Lösungen arbeitet, dass man sich ernsthaft um Lösungen bemüht, dass man nicht ein illusorisches realitätsfremdes „Insulanertum“ an die Wand malt und als Leitbild hinstellt. Das wird uns nicht helfen. Sich in Sackgassen hineinzumanövrieren bringt uns nicht weiter. Ausstiegsphantasien sind ganz einfach realitätsfremd, realitätsfern. Das brauchen Sie niemandem einzureden. Die Leute werden, wenn sie nachdenken, es auch nicht glauben. Das Spiel mit der Angst – Herr Klubobmann Strache, Sie sind nicht hier, aber ich sage es Ihnen trotzdem – ist etwas, was unser Land nicht weiterbringen wird. Es wird auch die Europäische Union nicht weiterbringen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Zur Volksabstimmung – und ich habe das in den letzten Wochen und Monaten konsequent auch so argumentiert –: Es gibt dafür aus der Sicht der österreichischen Bundesverfassung keine Notwendigkeit. Und es wäre auch europapolitisch keine sinnvolle Vorgangsweise. Ein Fleckerlteppich nationaler Referenden nützt uns nichts. Das haben wir in den letzten Jahren ganz deutlich gesehen. Daher ist die Linie, die Österreich hier angeht und in Zukunft argumentieren wird, die vernünftigste Linie, nämlich sich für eine gesamteuropäische Volksabstimmung einzusetzen. Nur dann macht es wirklich Sinn.
Zur Informationsarbeit: Es ist natürlich schon ein bisschen leicht, der Informationsarbeit der Bundesregierung, die ich zusammen mit den anderen Mitgliedern der Bundesregierung betreibe, jetzt den Vorwurf zu machen, es ist nicht genug, es ist nicht ernst genug, es ist nicht umfangreich genug, man läuft den Leuten nicht genug nach, man erklärt es nicht gut genug.
Meine Damen und Herren, wir leben in einer freien Welt, wir leben in einer Welt, in der Information ein Angebot ist, das man annehmen kann, wo man zumutbarerweise zum Telefon greifen kann, einen Brief schreiben kann, eine Homepage anklicken kann.
214 000 Menschen haben davon Gebrauch gemacht, haben die schriftlichen Unterlagen bestellt, und zwar nicht nur in Österreich. Die erste Broschüre zum Reformvertrag, die immer noch sehr lesenswert ist, denn wir werden mit diesem Vertrag einige Zeit leben, hat auch in der Bundesrepublik Deutschland großen Anklang gefunden. Der Herr Staatssekretär hat es mir gerade mitgebracht, als Querformat, aber textidentisch verteilt in Deutschland von der Vertretung der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland. (Die Rednerin hält eine Broschüre in die Höhe. – Beifall bei der ÖVP.)
Eigentlich ganz interessant. Wir waren schneller auf dem Markt, und wir haben viel Material verteilt, allerdings nicht an die Wissensverweigerer, und auch die gibt es, diejenigen, die am liebsten nichts wissen über das, was Fakt ist. Und es zahlt sich immer wieder aus, den Blick auf die Fakten zu werfen, meine Damen und Herren.
Europa, die Europäische Union ist kein Fertigteilhaus, das wissen wir. Die wichtigsten Baustoffe sind Engagement, Einsatz, Wissen. Das ist es, was die Europäische Union braucht. Österreich hat in der Europäischen Union und mit der Europäischen Union sehr viel erreicht. Das lasse ich mir nicht von irgendjemandem kleinreden. Das sind die Fakten, die wir kennen.
Es gibt viel Verbesserungsarbeit, dafür werden wir uns einsetzen. Auch dieser Reformvertrag, meine Damen und Herren, ist in Wirklichkeit nur eine Chance. Es ist eine Möglichkeit, die Dinge besser zu machen. Dies wird notwendig sein auf allen Baustellen dieser Europäischen Union, und es sind viele. Sie gehen in der Sacharbeit quer durch das Gemüsebeet. Auf all diesen Baustellen wird engagierte Arbeit von uns gefragt sein.
Noch einmal: Das Privileg, das wir in dieser Generation haben, ist das Mitwirken-Können, das Mitgestalten-Dürfen.
Dass gerade die kleineren und mittleren Staaten im Übrigen immer wieder und immer noch, auch in diesem Reformvertrag, in Wirklichkeit überproportionales institutionelles Gewicht haben, sollte man auch einmal sagen. Es ist nicht so, dass wir unter die Räder kommen, aber wenn wir gemeinsam und in Freiheit miteinander die Zukunft dieses Kontinents gestalten wollen, wenn wir diesen Anspruch erheben, dann müssen wir auch bereit sein, in dem einen oder anderen Punkt Kompromisse einzugehen. Eine zu 100 Prozent rot-weiß-rote Europäische Union gibt es nicht – und wird es nicht geben; da muss ich leider diejenigen enttäuschen, die sich darauf eingestellt haben.
Dieser Regierungsvertrag ist eine Chance, sich gemeinsam mit unseren Partnern einzubringen und auf der Grundlage dieser neuen Rechtsregeln zu arbeiten. Ich glaube, das ist ein lohnendes Projekt, und das ist auch eine Arbeit, bei der ich die junge Generation bitte, sich entsprechend zu engagieren. Nehmen Sie nichts von dem, was Sie heute in diesem Europa an Frieden, an Wohlstand und an Sicherheit erleben, als selbstverständlich! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir müssen den Blick dafür offenhalten, dass nichts selbstverständlich ist. Auch wenn unsere Generation bestimmte Erfahrungen nicht mehr gemacht hat: Es genügt der Blick zum Nachbarn, um zu sehen, dass nicht alles selbstverständlich ist.
Krempeln wir also die Ärmel auf, meine Damen und Herren, arbeiten wir an einer besseren Europäischen Union, arbeiten wir für Österreich: in Österreich und in der Europäischen Union! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
13.52
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. 7 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Grossmann –: Wie ist das mit der Inflation von Volksabstimmungen in Österreich?)
13.52
Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Scheibner, Ihre Argumentation heute hier heraußen passt überhaupt nicht mit dem von Ihnen in Aussicht gestellten Abstimmungsverhalten zusammen. Sie haben so viele Argumente für den Vertrag geliefert, dass es aus Ihrer Sicht fast unlogisch ist, heute nicht zuzustimmen, aber wir wissen ja: Sie vom BZÖ sind am Gängelband der Kärntner Regionalpolitik. Das ist eine Tatsache. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe beim BZÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde von vielen inner- und außerhalb dieses Hauses alles Mögliche – auch alles Unmögliche – in diesen Vertrag hineininterpretiert. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist die inflationäre Volksabstimmung!) Ich möchte daher einmal mehr klarstellen, dass es bei der heutigen Abstimmung um nicht mehr und nicht weniger geht als um die Frage, ob man mit den bestehenden unzureichenden und daher schlechten Verträgen weiterarbeiten muss oder ob wir uns gemeinsam eine neue und bessere Vertragsgrundlage geben, die eben besser geeignet ist, den Herausforderungen der Gegenwart und vor allem der Zukunft zu begegnen. Klimawandel, grenzüberschreitende Kriminalität, die Herausforderung der internationalen Globalisierung, all das macht natürlich vor den Staatsgrenzen nicht halt; das kann nur in einem größeren Rahmen gelöst werden.
Damit die Europäische Union das leisten kann, was sich die Menschen von ihr erwarten – zu Recht von ihr erwarten –, ist es einfach notwendig, dass die EU eben auch noch mit 27 Mitgliedsstaaten entscheidungsfähig ist. Was die Mehrheitsentscheidungen anlangt, wurde wirklich eine faire Balance zwischen den großen und den kleinen Mitgliedsstaaten gefunden – und das kann einfach nur im Interesse Österreichs sein. Endlich wird das bestehende Rechtsstaatlichkeits- und Demokratiedefizit saniert – zumindest teilweise –, indem das Europäische Parlament dem Rat als Gesetzgebungsorgan, und zwar in einem Großteil der Politikbereiche, gleichgestellt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man bedenkt, dass die Europäische Union als reine Wirtschaftsgemeinschaft gegründet wurde und in der Vergangenheit auch vorwiegend als solche agiert und damit zu Recht Unzufriedenheit und Kritik hervorgerufen hat, dann muss man es umso mehr als Fortschritt würdigen, dass nun mit dem Vertrag von Lissabon ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer Sozialunion gesetzt wird.
Ja, die EU ist noch keine Sozialunion – da brauchen wir uns gar nichts vorzumachen –, aber es wurde die primärrechtliche Disposition dafür gelegt, dass sie sich dorthin entwickeln kann. Mit welcher Intensität und welcher Geschwindigkeit das geschieht, hängt natürlich ab von den künftigen Mehrheitsverhältnissen in den Mitgliedsstaaten sowie im Europäischen Parlament.
Durch den Vertrag von Lissabon werden jedenfalls soziale Marktwirtschaft und Vollbeschäftigung als erklärte Ziele der künftigen EU-Politik festgelegt. In der Grundrechtecharta, meine sehr geehrten Damen und Herren, werden erstmals soziale Grundrechte den klassischen Bürger- und Freiheitsrechten, wie wir sie in herkömmlichen Verfassungen, auch in unserem B-VG, kennen, gleichgestellt. Überhaupt ist es der große Mehr-
wert des Reformvertrages schlechthin, dass erstmals EU-Organe einem Grundrechtsregime unterworfen werden – das hatten wir bisher nicht –, und das hat zur Konsequenz, dass selbstverständlich auch das Sekundärrecht, sprich Richtlinien und Verordnungen, grundrechtskonform sein muss, grundrechtskonform ausgelegt werden muss und natürlich auch den sozialen Grundrechten entsprechen muss.
Also wer das, meine Damen und Herren, als einen Rückschritt sieht, sollte wirklich einmal deklarieren, was er/sie in der Politik überhaupt will. Angst zu verbreiten, die Menschen mit Unwahrheiten zu verunsichern, um daraus politisches oder sogar finanzielles Kapital zu schlagen, das ist wirklich zutiefst unseriös – und ich würde sogar sagen, das ist schäbig.
Die Menschen haben eine natürliche Angst vor Neuem, vor allem ältere Menschen oder Menschen, die vielleicht nicht gerade auf die Butterseite des Lebens gefallen sind, aber mit diesen Ängsten, meine sehr geehrten Damen und Herren, darf man nicht spielen. Diese Ängste muss man ernst nehmen und sich damit bewusst auseinandersetzen. Und genau das haben wir getan: Sämtliche Bedenken haben wir eingehend geprüft beziehungsweise von Expertinnen und Experten prüfen lassen; nicht nur in einem Hearing im Verfassungsausschuss, sondern schon lange davor.
Hier kann ich Ihnen wirklich zusammenfassend nur noch einmal sagen, dass praktisch alle österreichischen Expertinnen und Experten festgestellt haben, dass hiemit keine Gesamtänderung unserer Bundesverfassung und keinesfalls eine Gründung eines neuen europäischen Bundesstaates vorliegt! Ganz im Gegenteil: Expertinnen und Experten haben sogar von einer Renationalisierung der Europäischen Union gesprochen, und zwar durch verschiedenste Merkmale, vor allem durch die Subsidiaritätsprüfung.
Nun zum Thema Neutralität. Da möchte ich auch darauf verweisen, dass Experten, so etwa Herr Univ.-Prof. Funk, den Nachweis erbracht haben, dass gerade durch den Reformvertrag sogar eine nachträgliche Respektierung unserer österreichischen Neutralität erfolgt, indem eben der besondere Charakter der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik der Mitgliedsstaaten unberührt bleibt.
In einer Gesamtbetrachtung kann ich nur sagen, dass der Vertrag von Lissabon einen großen Fortschritt gegenüber den bestehenden Verträgen darstellt, aber keinesfalls Anlass geben kann für einerseits übertriebene Hoffnungen, aber schon gar nicht für unbegründete und übertriebene Befürchtungen. Und diese sollten auch nicht geschürt werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Karl. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.59
Abgeordnete Mag. Dr. Beatrix Karl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Hohes Haus! Bereits Leonardo da Vinci hat einmal gesagt, rascher als alles andere entsteht Angst. Im Zusammenhang mit dem Vertrag von Lissabon wurden ja – wie heute bereits mehrfach angesprochen wurde – sehr viele unbegründete Ängste geschürt. Und das halte ich deshalb für unverzeihlich, weil Europa einfach zu wichtig ist, um es durch Angstparolen schlechtzumachen. Die Angst verschließt leider auch den Blick vor den Chancen. Und glauben Sie mir, meine sehr verehrten Damen und Herren: Europa bietet sehr viele Chancen.
Ich erlebe in meinem Beruf als Universitätsprofessorin täglich, wie wichtig und vor allem wie selbstverständlich ein schrankenloses Europa für die Studierenden und die Wissenschafter und Wissenschafterinnen heute ist. Es ist selbstverständlich, ausländische Universitäten aufzusuchen. Es ist selbstverständlich, in internationale Netzwerke eingebunden zu sein.
Die von der EU betriebene Forschungsförderung sowie die Teilnahme an internationalen Forschungsprojekten sind an österreichischen Forschungseinrichtungen nicht mehr wegzudenken. Dass wir diesbezüglich von einer österreichischen Erfolgsgeschichte sprechen können, lässt sich auch durch handfeste Zahlen belegen. Der Rückfluss bei der Forschungsquote beträgt nämlich beeindruckende 117 Prozent.
In den Genuss der europäischen Forschungsförderung gelangen aber keineswegs nur Hochschulen und Forschungszentren, sondern auch Unternehmen, einschließlich – und sie werden ausdrücklich genannt – der kleinen und mittleren Unternehmen.
Aber so selbstverständlich die Teilnahme an Europa und das Profitieren von Europa im Bereich der Wissenschaft und Forschung sind, so wenig selbstverständlich ist es, dass dieses Europa, das diese Chancen zu bieten vermag, ohne entsprechende Weiterentwicklung auch funktioniert. Vergessen Sie bitte nicht, dass die Europäische Union mittlerweile 27 Mitgliedstaaten umfasst! Beziehen Sie in Ihre Überlegungen auch mit ein, dass etwa durch die gegenwärtige technologische Revolution oder durch die Globalisierung neue Herausforderungen entstehen, die über die Staatsgrenzen hinausgehen! Denken Sie zum Beispiel an Probleme wie Terrorismus, nachhaltige Entwicklung, Bevölkerungstrends, wirtschaftliche Dynamik oder die Notwendigkeit gesellschaftlicher Solidarität!
Durch den Vertrag von Lissabon wird die Union in die richtige Richtung weiterentwickelt. Dadurch wird es ermöglicht, die genannten Probleme künftig besser bewältigen zu können. Mit diesem Vertrag gehen wir aber, das wurde von meiner Vorrednerin schon angesprochen, vor allem auch einen weiteren Schritt in Richtung Sozialunion. Die Stärkung der sozialen Dimension kommt unter anderem in der neuen sozialen Querschnittsklausel zum Ausdruck. Das heißt, die Union verpflichtet sich, der Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, der Gewährleistung eines angemessenen sozialen Schutzes, der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung sowie einem hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes Rechnung zu tragen.
Es wird auch klargestellt, dass die EU eine auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt abzielende soziale Marktwirtschaft anstrebt.
Wichtig ist darüber hinaus auch die ausdrückliche Anerkennung und Förderung der Rolle der Sozialpartner auf Ebene der Union, und zwar unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeiten der nationalen Systeme.
Die Union fördert auch den sozialen Dialog und achtet dabei die Autonomie der Sozialpartner. Die Rolle der Sozialpartner wird damit eindeutig gestärkt. Von einer Abschaffung der Kollektivverträge, wie sie von den EU-Gegnern dem Vertrag von Lissabon immer wieder unterstellt wird, kann daher überhaupt keine Rede sein. (Beifall bei der ÖVP.)
Ganz im Gegenteil: Durch den Vertrag von Lissabon ändert sich nichts daran, dass die Sozialpolitik primär in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt. Es ist ausdrücklich fest-
geschrieben, dass die Union in diesem Bereich die Tätigkeit der Mitgliedstaaten lediglich unterstützt und ergänzt. Das darin zum Ausdruck kommende Subsidiaritätsprinzip ist ein Garant dafür, dass die Union kein zentralisierter, übermächtiger Superstaat werden kann.
Im Zusammenhang mit den Kollektivverträgen möchte ich noch auf folgenden Punkt hinweisen: Herzstück unserer Kollektivverträge ist die Festlegung der Mindestentgelte. Und das Arbeitsentgelt ist ausdrücklich von der Kompetenz der Europäischen Union ausgenommen. – Sie sehen also, diesbezügliche Ängste sind völlig unbegründet. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Prähauser.)
Auch der mir von einer EU-Gegnerin per E-Mail mitgeteilte Vorwurf, durch den Vertrag von Lissabon werde das in Österreich geltende Recht auf Arbeit aufgegeben, ist völlig falsch. Das österreichische Verfassungsrecht kennt nämlich gar keine sozialen Grundrechte, es enthält daher auch kein Recht auf Arbeit. Ein Recht, das es bei uns nicht gibt, kann aber auch nicht aufgehoben werden.
Anders als das österreichische Verfassungsrecht enthält aber die europäische Grundrechtecharta sehr wohl soziale Grundrechte, wie zum Beispiel das Recht auf Kollektivverhandlungen und Kollektivmaßnahmen. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass künftig Kollektivverträge stärker geschützt und nicht abgeschafft werden! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Zu Herrn Klubobmann Strache, der jetzt leider nicht anwesend ist, möchte ich noch Folgendes anmerken: Er hat hier behauptet, dass durch den Vertrag von Lissabon die Todesstrafe eingeführt wird. – Ich kann Herrn Klubobmann Strache nur raten, sich einmal die Grundrechtecharta durchzulesen, in der Charta ist nämlich ausdrücklich festgeschrieben, dass niemand zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden darf. Und wenn er hier die Einführung der Todesstrafe auf die Europäische Menschenrechtskonvention stützt, so muss man seriöserweise auch darauf hinweisen, dass es zur Europäischen Menschenrechtskonvention das Protokoll Nr. 13 gibt. Dieses Protokoll handelt von der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Also bitte, diesbezüglich werden von ihm nur Ängste geschürt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herrn Klubobmann Strache ist aber nicht nur vorzuwerfen, dass er die Grundrechtecharta und dieses Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention nicht gelesen hat, ihm ist auch vorzuwerfen, dass er Professor Mazal falsch zitiert hat. Professor Mazal hat nämlich nie gesagt, dass im Sozialrecht zwischen Inländern und Ausländern differenziert werden darf. Das europäische Sozialmodell zielt gerade darauf ab, solche Differenzierungen zu vermeiden. Diese Auffassung wird auch von Professor Mazal vertreten.
Sie sehen also, es wird leider von den Gegnern des Vertrages von Lissabon eine unseriöse Diskussion geführt, und das finde ich schade, schade für Europa. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
14.07
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 7 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
14.07
Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Damen und Herren auf der Galerie und auch vor den Fernsehschirmen! Werte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen! Lassen Sie mich mit einer Replik auf die freiheitliche Abgeordnete Rosenkranz beginnen, die hier lang und breit den deutschen Verfassungsrechtler Schachtschneider zitiert hat, der als einziger der Experten, die wir im Verfassungsausschuss gehört haben, gemeint hat, die Verfassung würde gesamtgeändert.
Ich finde es schon sehr bezeichnend, dass die selbsternannten Österreich-Patrioten und -Patriotinnen der Freiheitlichen Partei unbedingt einen deutschen Verfassungsexperten heranziehen, während im Verfassungsausschuss Griller und Holoubek sowie auch Öhlinger die Meinung vertreten haben – und das sind österreichische Experten –, dass dieser Text keine Gesamtänderung der Verfassung darstellt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wenn Sie schon so österreichpatriotisch tun, dann sollten Sie das konsequent machen und nicht nur, wenn es Ihnen gerade passt und die Schals gerade passen.
Wir Grüne treten für diese Ratifizierung ein, denn wir wollen Europa zum Besseren verändern. Das hat schon mein Kollege Öllinger in der Früh gesagt: Grüne wollten noch nie, dass alles beim Alten bleibt und wir uns sozusagen auf irgendwelchen früher erreichten Lorbeeren ausruhen. Wir wollen, dass dieses Europa ein besseres wird, wir wollen streiten um dieses Europa, und das geht nur mit diesem neuen Vertrag.
Bisher ist es nämlich so, dass die nationalen Regierungen, also die, die hinter mir auf der Regierungsbank sitzen, in Österreich dazu da sind, Gesetze umzusetzen, die der Nationalrat beschließt, auf der europäischen Ebene aber die Gesetze machen. Das Europaparlament wird jetzt erstmals in breiter Form die Möglichkeit haben, selbst initiativ zu werden. Und da sagen die Freiheitlichen, das BZÖ und auch viele der Gegner und Gegnerinnen, die in den letzten Tagen auf die Straße gegangen sind, dass das keine Demokratisierung, dass das nicht besser ist? Es ist nicht besser, wenn Regierungen wie diese nicht mehr nach Brüssel fahren, zustimmen und nachher, wenn sie wieder zurück sind, sagen können: Das haben wir alles nicht gemacht, die dort sind schuld!? – Das wird mit diesem Vertrag besser, meine Damen und Herren. Und das ist mit einer der Gründe, warum wir zustimmen werden.
Es gibt aber mehrere Fortschritte. Der eine ist eben, dass die Macht der nationalen Regierungen in der EU beschränkt wird. Wer sollte da dagegen sein? Das frage ich mich wirklich.
Weiters: Parlamente werden gestärkt, BürgerInnen haben mehr Chancen, ein eigenes Volksbegehren zu machen, die Grundrechtecharta, das soziale Europa, öffentliche Dienstleistungen bleiben auf nationaler Entscheidungsebene. – Das all jenen, die befürchten, dass es eine völlige Neoliberalisierung der Europäischen Union gibt. Das stimmt nicht! (Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)
Ich kann viele der Ängste, die Menschen in Zeiten von Globalisierung, in Zeiten von Abbau von sozialer Sicherheit haben, verstehen, aber das Schüren von Ängsten kann ich nicht verstehen. (Abg. Lutz Weinzinger: Es schürt niemand Ängste! Die Menschen wollen darüber abstimmen, das ist es!) Zum Schüren von Ängsten mit Falschmeldungen, mit absurden Behauptungen, dazu gibt es ein ganz klares Nein, meine Damen
und Herren. Nein, nein, nein! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)
Streiten für Europa, ja. Aber Angstmache nützt niemandem, auch den Menschen selbst nicht.
Ein wichtiger Punkt in diesem Reformvertrag – es ist ja keine Verfassung mehr – ist zum Beispiel – das all jenen, die hier eine Militarisierung der Europäischen Union befürchten –, dass die Konfliktprävention mittlerweile mindestens gleichwertig mit militärischen Einsätzen ist. Das gibt es in keiner einzigen Verfassung auf dieser Welt, auch nicht in der österreichischen. Das Problem, das wir als Grüne damit haben, ist, dass das immer noch zu wenig ist, zu wenig Geld für Konfliktprävention, zu wenig Geld für Schutz von Menschen vor Verfolgung, zu wenig Geld für Maßnahmen, die dazu führen, dass es keinen Krieg gibt. Aber es steht drinnen – umsetzen muss es die Politik.
Wichtig ist auch, dass die Gemeinsame Außenpolitik gestärkt wird. Es wird einen Hohen Vertreter oder vielleicht auch eine Hohe Vertreterin für diese Gemeinsame Außenpolitik geben. Die Menschenrechte werden weiter gestärkt als Grundfeste dieser Europäischen Union. Das Menschenrechtsengagement, die Rechtsstaatlichkeit, die auch die Frau Außenministerin immer verteidigt, werden durch diesen Vertrag gestärkt.
Eine der Nagelproben für die Wichtigkeit von Menschenrechten in dieser Europäischen Union wird sein, wie sich Österreich und wie sich die Europäische Union China gegenüber in der Frage Tibet vor den kommenden Olympischen Spielen verhalten. (Abgeordnete der Grünen halten eine Fahne Tibets in die Höhe.) Es wird wichtig sein, dass es diesbezüglich eine einheitliche Haltung der österreichischen Regierung und der Europäischen Union gibt, zum Beispiel im Hinblick auf die Teilnahme der Europäischen Union an der Eröffnungsveranstaltung.
Ich halte es für falsch und den gemeinsamen Ansätzen widrig, wenn es dem Rat der Außenministerinnen und Außenminister und auch dem Europäischen Rat nicht gelingt, zu sagen: Wir fahren nicht zu dieser Eröffnung!, wenn zum Beispiel der Menschenrechtsdialog mit China im Mai keine messbaren und sichtbaren Fortschritte bringt. Die Menschen in Tibet und die anderen Minderheiten in China, Medien, Journalisten, die haben es sich verdient, dass es von der Europäischen Union eine klare Position gibt (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ) und kein Herumlavieren und kein Argumentieren: Vielleicht machen wir das doch nicht, denn sonst gibt es Schwierigkeiten mit der Wirtschaft und dann kann die Wirtschaft nicht mehr expandieren!
Ich bin nicht gegen Wirtschaftsbeziehungen mit China, aber Menschenrechte müssen zumindest die gleichrangige Position haben in einer gemeinsamen europäischen Außen- und Sicherheitspolitik, die es ja auch in diesem Reformvertrag gibt und die gestärkt wird.
Deswegen werden wir Grüne im Laufe dieser Debatte noch einen Antrag einbringen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet. Es war ja schon bisher bei den Kundgebungen, die es zu Tibet gegeben hat, so, dass auch Vertreter und Vertreterinnen von SPÖ und ÖVP sehr wohl entsprechende Äußerungen gemacht haben, wie zum Beispiel eine unabhängige Untersuchung durch die UNO einzufordern, wie zum Beispiel einzufordern, dass es einen echten Dialog zwischen der chinesischen Regierung und der Vertretung der Tibeter, dem Dalai Lama und so weiter, geben muss über eine echte Autonomie und nicht etwas, wovon die Chinesen jetzt sagen, das sei schon Autonomie. Das ist keine Autonomie!
Wir in Europa wissen, was Autonomie für Minderheiten bedeutet – Beispiel Südtirol, Beispiel Katalonien und viele andere. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass Menschen ein Recht auf ihre eigene Sprache, ihre eigene Kultur haben im Gesamtkontext. Deswegen finden wir: Hier braucht es sowohl den Reformvertrag als natürlich auch eine gemeinsame Position. – Den Antrag wird es von uns später noch geben. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prähauser.)
14.14
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Geschätzte Regierung! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe die Debatte vom Beginn bis jetzt verfolgt und habe versucht, die vielen positiven Dinge, die ÖVP, SPÖ und Grüne hier kundgetan haben, mitzuschreiben, aber meine Zettel haben nicht ausgereicht.
Um es auf den Punkt zu bringen: Herr Bundeskanzler, Sie sagen, das ist das erfolgreichste Modell, das es überhaupt gibt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zitat Gusenbauer: Österreich ist reicher geworden. Wir sind sicherer geworden. (Bundeskanzler Dr. Gusenbauer: Wir sind freier geworden!) Wir bekommen noch mehr Grundrechte, als wir schon bisher hatten (Ruf bei der ÖVP: Bravo!), wenn wir diesen Vertrag annehmen. Es werden Milch und Honig fließen. – Das Ganze ist überhaupt nicht mehr zu steigern.
Ich frage mich nur: Wieso lassen Sie dann über diesen Vertrag keine Volksabstimmung zu, wenn ohnehin alles so toll ist, so super wird? (Beifall bei der FPÖ.)
Ich frage Sie: Wieso merken das unsere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht?
Ich habe das am Vormittag schon einmal festgestellt: Der Rechnungshof stellt in seinem Bericht betreffend die Entwicklung von 1998 bis 2005 unwidersprochen fest, dass die Löhne und Gehälter inflationsbereinigt gesunken sind. Real verdienen die Arbeiter und Arbeiterinnen weniger als 1998! Sie verdienen so wenig, dass die Einkommen fürs Auskommen nicht mehr ausreichen! Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung stellen fest, dass sie zu wenig Einkommen haben.
Wenn ich zum Beispiel das Land Tirol hernehme, wo von 800 000 Einwohnern 100 000 – laut ÖGB 100 000! – armutsgefährdet sind, 65 000 an der Armutsgrenze leben und 25 000 Personen trotz Arbeit nicht mehr auskommen, dann frage ich mich, Herr Bundeskanzler: Was ist denn alles besser geworden? Was ist denn alles sozialer geworden? – Ich kann es Ihnen schon sagen: Sie haben einen Begriff vergessen, nämlich den Begriff österreichischer Staatsbürger; den gibt es bei Ihnen nicht mehr, den haben Sie aus Ihrem Kopf gestrichen.
Sie reden hier und heute und in der Vergangenheit vom „EU-Bürger“ und sagen, dass für den EU-Bürger alles besser wird. Aber für den österreichischen Staatsbürger, für unser Volk schaut doch die Situation völlig anders aus. Das merken die Leute, und deswegen sind die Leute mit der Entwicklung – auch mit der Entwicklung des Sozialen – bei uns in Österreich zu Recht nicht mehr zufrieden und können das überhaupt nicht mehr hören. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie ungerecht die Entwicklung tatsächlich ist, habe ich ja in einer der vielen Anfragebeantwortungen – hier zum Beispiel eine von Herrn Wirtschaftsminister Bartenstein – bestätigt bekommen, nämlich die Wanderarbeitnehmerverordnung betreffend. Ich habe diesen Sachverhalt, der eine Tiroler Situation betrifft, schon mehrmals geschildert. Das ist so unglaublich, dass mir die Bevölkerung das gar nicht glauben will.
Es ist Folgendes passiert: Ein Brite ist nach Tirol übersiedelt und wurde in einem Gasthaus einen einzigen Tag angemeldet. Er hat vorher in England gearbeitet, hat vorher in das englische Sozialsystem eingezahlt und im englischen Sozialsystem auch seine Versicherungszeiten erworben. Er übersiedelt nach Tirol, wird einen Tag in einem Tiroler Betrieb angemeldet, am nächsten Tag also abgemeldet und bekommt, obwohl er in unser österreichisches System nur einen einzigen Tag eingezahlt hat, sechs Monate Arbeitslosengeld und danach sämtliche Hilfen des Notstandes. Und wer bezahlt das? – Der österreichische Staat! Unsere Arbeitslosenversicherung!
Dass dieses System, geschätzte Damen und Herren, Herr Bundeskanzler, nicht funktionieren kann, liegt doch auf der Hand. Wir als Land mit 8 Millionen Einwohnern können doch nicht für 500 Millionen Europäer solche Absurditäten à la longue finanzieren. Diese Wanderarbeitnehmerverordnung stellt einen Anschlag auf die sozialen Töpfe dar und bringt damit die Unfinanzierbarkeit unserer sozialen Einrichtungen auf den Punkt.
In dieser Anfragebeantwortung steht das drinnen, was vorhin die Vorrednerin der Grünen Partei und ÖVP- und SPÖ-Vorredner schon mehrmals festgestellt haben: Es gibt keine nationalen Rechte mehr, die nicht auch für EU-Bürger gelten.
Das heißt sinngemäß – und das steht in dieser Anfragebeantwortung schwarz auf weiß drinnen –, alle Rechte, die ein österreichischer Staatsbürger hat, gelten automatisch, ohne Einschränkung, für EU-Bürger, eben mit dieser absurden Konsequenz, dass wir über unsere Sozialversicherung, über unsere Arbeitslosenversicherung, für eine Person, die einen einzigen Tag in unser System eingezahlt hat, die Arbeitslosigkeit ein halbes Jahr finanzieren müssen.
Das ist genau der Grund, wieso unsere sozialen Systeme auseinanderbrechen, und das ist genau der Grund, wieso die Krankenkassen à la longue nicht mehr finanzierbar sind: Weil ein unglaublicher Missbrauch und Betrug auch mit den e-cards passiert und unsere Krankenkassen nicht mehr in der Lage sind, das zu finanzieren.
Geschätzte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler und sehr geehrter Herr Vizekanzler! Nehmen Sie den Begriff österreichischer Staatsbürger wieder in Ihr Vokabular auf – und nehmen Sie zur Kenntnis, dass Sonderleistungen des Sozialstaates, wie Kindergeld, Familienbeihilfe und Sonderleistungen des Sozialstaates auch über die Krankenkassen natürlich nur für österreichische Staatsbürger finanzierbar sind!
Wenn Sie, wie jetzt immer wieder, von diesem Prinzip abweichen, wird es einen Sozialausgleich in Europa geben mit der Konsequenz, dass unsere Bürger immer mehr bezahlen und immer weniger bekommen und die europäischen Bürger natürlich unterm Strich mehr bekommen. Denn: Wenn es jemanden gibt, der mehr bekommt, muss es auch jemanden geben, der weniger hat. Es soll aber aus freiheitlicher Sicht nicht so sein, dass der österreichische Staatsbürger die Zeche für diese schlechte Politik bezahlt. Deswegen schreiben Sie bitte in Ihr Stammbuch wieder den Begriff „österreichischer Staatsbürger“ hinein und schauen Sie auf unser Volk! (Beifall bei der FPÖ.)
14.22
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.22
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Und vor allem, wenn ich auf die Galerie dieses Hohen Hauses schaue: Dort befinden sich heute seit 8.45 Uhr viele Vertreter des österreichischen Bundesheeres, die herzlich willkommen sind!
In diesem Zusammenhang möchte ich aber doch auch mein Befremden kundtun, dass heute – bei aller Wertschätzung der Notwendigkeit, unsere Truppen auch im Ausland zu besuchen – unser Verteidigungsminister an diesem wichtigen Tag nicht hier anwesend ist und somit nicht die Möglichkeit hat, auch zu vielen militärischen Punkten dieses Vertrages Stellung zu beziehen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Parnigoni: Nehmen Sie Stellung!)
Denn: Auch wenn sich der Herr Verteidigungsminister durch die Frauenministerin vertreten lässt, glaube ich nicht, dass wir von der Frauenministerin erwarten können, hier einige Auskünfte zu erhalten. (Abg. Mag. Wurm: Warum glauben Sie das nicht?!)
Ich möchte aber heute nicht nur die Begrüßung ausführlicher machen und nicht nur die geschätzten Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus begrüßen, sondern etwas differenzierter vorgehen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie in sich gehen – und Sie werden durch meine Differenzierung gleich wissen, wer von mir angesprochen sein wird –, werden Sie feststellen:
Es gibt hier solche, die bewusst die Einbindung der österreichischen Bevölkerung in das Procedere dieser Ratifizierung fordern. Das sind einige wenige.
Es gibt solche, die diese Ratifizierung unter Einbindung der österreichischen Bevölkerung gerne fordern würden – das ist aus vielen persönlichen Gesprächen bekannt –, die es aber nicht dürfen.
Und es gibt hier herinnen sehr viele Abgeordnete – und das ist wohl die Mehrheit –, die bewusst gegen eine Einbindung der österreichischen Bevölkerung in diesen Ratifizierungsvorgang sind.
Da ich jetzt keine Rufe von den Rängen höre, dürfte ich ganz genau getroffen haben. (Abg. Murauer: Sie werden sie ja noch nennen!) Kollege Murauer! Gerade dich brauche ich nicht daran zu erinnern, dass es einen Artikel 1 der Bundesverfassung gibt, in dem es heißt: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe des Abg. Murauer.)
Es gibt eine repräsentative Demokratie, die heute sowohl vom Herrn Klubobmann Schüssel als auch vom Herrn Zweiten Präsidenten Spindelegger strapaziert wurde, genauso wie von Herrn Dr. Wittmann seitens der SPÖ, aber immer unter Außerachtlassung der Tatsache, dass Umfragen anders lauten: Die neueste IMAS-Umfrage besagt, dass 70 Prozent der Österreicher eine Einbindung in diese Ratifizierung haben wollen, ihre Meinung kundtun wollen, und nur 14 Prozent der Österreicher einen Alleingang des Parlaments haben wollen.
Das heißt, Sie besinnen sich unter Außerachtlassung dieser Tatsache nicht auf den Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes, binden die Bevölkerung trotzdem nicht ein und wollen über diese hinweg den Vertrag beschließen. Das werden wir sicherlich nicht mittragen, denn dieses Vorgehen wird von unserer Seite schärfstens abgelehnt! (Beifall beim BZÖ.)
Wenn Herr Klubobmann Schüssel festgehalten hat, dass die Republik Mutmacher braucht ... (Abg. Dr. Schüssel spricht mit dem neben ihm sitzenden Abg. Grillitsch.) – Herr Klubobmann Schüssel, wenn ich kurz um Ihre Aufmerksamkeit bitten darf: Sie haben in Ihrer Stellungnahme zu dieser Ratifizierung festgehalten, dass die Republik Mutmacher braucht, und keine Angstmacher.
Ich sage Ihnen: Wichtig wäre, dass die Republik Aufklärer hat, Aufklärer, die die Bevölkerung mit einbinden. (Beifall beim BZÖ.) Denn: Was reines Mutmachen unter einer rot-schwarzen Bundesregierung geheißen hat, haben wir beim Beitritt zur Europäischen Union gesehen. Hier hat es nämlich nur Positiva gegeben, und es wurde einfach nicht generell diskutiert, aufgeklärt und die Bevölkerung wirklich auch auf die weniger positiven Punkte des Beitrittsvertrages hingewiesen.
Zum nächsten Teil, den ich ansprechen möchte, kommend, muss ich festhalten, dass vonseiten des BZÖ wirklich alles unternommen wurde, dass aber zuletzt durch die ablehnende Haltung der SPÖ und der ÖVP am 25. März 2008 im Verfassungsausschuss deutlich wurde, dass keine bundesweite Volksbefragung durchgeführt werden wird.
In Kärnten haben wir eine Volksbeteiligung in die Wege geleitet. Bundesweit ist es von Ihnen niedergestimmt worden, mit dem einfachen – aber falschen – Argument, dass direktdemokratische Mittel nicht inflationär eingesetzt werden sollen. Das wurde zwar heute bereits einmal gesagt, aber ich erwähne es noch einmal, da es die Unwahrheit ist, dass dieses Mittel inflationär eingesetzt werden würde, da es bis jetzt in dieser Republik keine einzige bundesweite Volksbefragung gegeben hat.
Die Ratifizierung dieses Vertrages ist wirklich ein wesentlicher Punkt, ein wesentlicher Sachverhalt, und die Bevölkerung gehört bundesweit durch eine Volksbefragung eingebunden.
Bezug nehmend darauf, was ich jetzt erläutert habe, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Volksbefragung über den EU-Reformvertrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung über den EU-Reformvertrag gemäß Artikel 49b B-VG zuzuleiten.“
*****
Das wurde, wie ich bereits erwähnt habe, von Ihnen bis jetzt mehrfach abgelehnt.
Und da komme ich jetzt auf einen Punkt zu sprechen, der deutlich macht: Dort, wo das BZÖ Regierungsverantwortung trägt, nämlich im Bundesland Kärnten, gehen wir nicht über die Meinung der Bevölkerung hinweg, sondern wir binden die Bevölkerung mit ein. Und es war absolut nicht, durch niemanden, auch nicht durch Kollegen Auer, in irgendeiner Art und Weise zu begründen, wie man als Demokrat, als gewählter Volksvertreter gegen folgenden Volksbefragungstext sein kann: „Soll die Kärntner Landesregierung zum EU-Reformvertrag eine zustimmende Stellungnahme abgeben?“
Wenn das nicht grunddemokratisch ist, die Bevölkerung zu befragen, welche Stellungnahme das eigene Land abgeben soll, dann frage ich mich schon, was dann demokratisch ist! Es wäre gut gewesen, wenn viele andere Landeshauptleute dem BZÖ-Landeshauptmann Dr. Jörg Haider in Kärnten gefolgt wären und durch bundesländerspezifische Volksbefragungen das erreicht hätten, was die Bundesregierung hier auf nationaler Ebene mit allen Mitteln zu verhindern versucht.
Lassen Sie mich zum Abschluss festhalten, dass jeder Österreicher die unzähligen Schlichtungsversuche, Wiedergutmachungsversuche, Neustartversuche dieser Bundesregierung immer und immer wieder aufs Neue festgestellt und mitbekommen hat, immer wieder auf die Formulierung aufbauend: Wir haben einen Koalitionspakt, wir werden uns in Zukunft hier herinnen in diesem Hohen Haus nicht mehr überstimmen.
Ich möchte Sie aber alle daran erinnern, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, dass der wichtigere Pakt nicht der Koalitionspakt, sondern der Pakt mit der österreichischen Bevölkerung ist. Und dieser Pakt zur Einbindung der österreichischen Bevölkerung in die Gesetzgebung wäre von Ihnen einzuhalten. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
14.29
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen betreffend Volksbefragung über den EU-Reformvertrag
eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1, Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.) in der Sitzung des Nationalrates am 9.04.2008
Begründung:
Bereits am 8. November des Vorjahres brachte das BZÖ einen Antrag auf Durchführung einer bundesweiten Volksbefragung über den EU-Reformvertrag gemäß Art. 49 b B-VG ein.
Und das aus gutem Grund:
Denn eine große Mehrheit der österreichischen Bevölkerung tritt gerade in der Frage eines neuen EU-Refomvertrages mit so weitreichenden Änderungen für eine direktdemokratische Mitentscheidung ein. Laut einer Umfrage des IMAS-Instituts sprechen sich mehr als Zweidrittel – nämlich 70 % - der Österreicherinnen und Österreicher für die Durchführung einer Volksabstimmung aus. Gar nur 14 %! teilen die Meinung der Regierungsparteien, wonach das Parlament im Alleingang über den EU-Reformvertrag entscheiden soll.
Im höchsten Maße unverständlich ist vor diesem Hintergrund, dass sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP vehement gegen die Abhaltung einer Volksabstimmung zum EU-Reformvertrag ausgesprochen haben, was insbesondere in Kenntnis der diesbezüglichen Meinungslage in der Bevölkerung mehr als verwunderlich ist. Eine Vielzahl von Demonstrationen gegen diese undemokratische den Bürgerwillen ignorierende Vorgangsweise hat mittlerweile stattgefunden. Ihrem Unmut über die gewählte Vorgangsweise der Bundesregierung haben auch eine Vielzahl von SPÖ-Bürgermeistern in Form zahlreicher Protestschreiben zum Ausdruck gebracht.
Da in Österreich die Abhaltung eines Referendums über den EU-Reformvertrag an den die Meinung der Bevölkerung ignorierenden Regierungsparteien somit gescheitert ist, fordert das BZÖ daher weiterhin auf Landes- wie auch auf Bundesebene die Abhaltung einer Volksbefragung, um so der Bevölkerung zumindest auf diesem Wege die Möglichkeit zu geben, ihrem Willen Ausdruck zu verleihen.
In Kärnten haben mehr als 15.000 Personen die BZÖ-Initiative die Abhaltung einer landesweiten Volksbefragung mit ihrer Unterschrift unterstützt.
Jedoch wurde selbst die Abhaltung einer bundesweiten Volksbefragung in der Sitzung des Hauptausschusses vom 25. 03. 2008 von den Regierungsparteien und den Grünen durch die Ablehnung des entsprechenden BZÖ-Antrages verhindert.
Begründet wurde die ablehnende Haltung von der SPÖ-Abgeordneten Grossmann unter anderem mit dem fadenscheinigen und absolut absurden Argument, dass die Verwendung direktdemokratischer Mittel nicht inflationär eingesetzt werden sollte.
Tatsache ist, dass es in Österreich noch nie eine bundesweite Volksbefragung gab!
Einmalig in der Geschichte des Parlamentarismus ist zudem in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass trotz eines möglichen Ratifizierungszeitraumes bis Ende 2008 die Verhandlung über den EU-Reformvertrag im Verfassungsausschuss des Nationalrates gegen den Willen des BZÖ von SPÖ, ÖVP, Grünen und FPÖ bereits jetzt im Eilzugstempo durchgezogen und damit unser Wunsch nach einer späteren Ratifizierung, insbesondere nach dem Referendum in Irland, vorsätzlich ignoriert wurde.
Sinn und Zweck dieses raschen Durchpeitschens der Ratifizierung des EU-Reformvertrages und einer bereits heute stattfindenden Beschlussfassung im Nationalrat ist es unter anderem, die in Kärnten vom BZÖ initiierte und bereits ausreichend unterstützte Volksbefragung offensichtlich zu verhindern, was als weiterer Beweis für das mangelnde Demokratieverständnis der Regierungsparteien von SPÖ und ÖVP zu werten ist.
Eine in diesem Zusammenhang von SPÖ-Abgeordneten Wittmann getätigte Äußerung in der Sitzung des Nationalrates vom 30. 01. 2008, wonach man auf die Meinung der Kärntner keine Rücksicht nehmen könne, rundet dieses Bild einer demokratie-feindlichen den Bürgerwillen ignorierenden Abgehobenheit in erschreckender Weise ab.
„Die Regierung glaubte sich diese Ignoranz erlauben zu können, weil über den EU-Vertrag keine Volksabstimmung stattfindet (…). Das ist ein gefährlicher Irrtum,“ so der „Standpunkt“ von Andreas Koller in den Salzburger Nachrichten vom 9. April 2008.
Da somit die Regierungsfraktionen eine Volksabstimmung verhindert haben, die Chance einer bundesweiten Volksbefragung aufgrund der erfolgten Ablehnung des entsprechenden BZÖ- Antrages durch SPÖ, ÖVP und Grüne im Hauptausschuss des Nationalrates verspielt wurde, hat es nun als letzte Möglichkeit die Bundesregierung in der Hand, von ihrem im Art. 49 b B-VG normierten Recht Gebrach zu machen und ihrerseits umgehend einen Antrag auf Abhaltung einer Volksbefragung dem Nationalrat zuzuleiten.
Aus den dargelegten Gründen und in der Hoffnung, dass die Vertreter der Regierungsfraktionen diese letzte Chance einer Imagekorrektur hin zu den Bürgern dieses Landes wahrnehmen werden, stellen die unterfertigten Abgeordneten im Interesse der Österreicherinnen und Österreich nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung über den EU-Reformvertrag gemäß Art. 49b B-VG zuzuleiten.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Vizekanzler Mag. Molterer mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.
14.29
Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Darmann, ich hatte geglaubt, Sie haben deswegen kandidiert, hier ins Parlament herein zu kommen, um demokratisch legitimierte Entscheidungen fällen zu können. (Abg. Mag. Darmann: Ich bin auf die Verfassung angelobt!)
Herr Kollege Darmann, was heißt das eigentlich, wenn Sie hier sagen: Der „Alleingang des Parlaments“? Heißt das, dass Sie diesem Parlament, also sich selbst die demokra-
tische Legitimation absprechen, Entscheidungen zu treffen? (Abg. Mag. Darmann: Ich wurde auf die Verfassung angelobt!)
Herr Kollege Darmann, dann überlegen Sie sich, ob Sie überhaupt in Zukunft hier herinnen sein wollen, wenn Sie das Parlament und seine demokratische Legitimation in Frage stellen. Ich habe immer geglaubt, Parteien und Persönlichkeiten kandidieren deswegen, um hier Entscheidungen treffen zu können. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich meine, das muss schon dazugesagt werden zu dieser Diskussion, zu einer Diskussion, die ich für ganz spannend halte.
Aber in einem Punkt, Herr Kollege Strache, neben vielen anderen, muss ich Ihnen ganz fundamental und sehr emotional widersprechen. Sie gehen hier heraus und sagen, die Österreicherinnen und Österreicher seien im Jahr 1994 in die Europäische Union „hineinmanipuliert“ worden. Zwei Dritteln der Österreicherinnen und Österreicher werfen Sie vor, nicht gewusst zu haben, wie sie entscheiden? (Abg. Strache: Die Bevölkerung hat von Ihnen falsche Informationen erhalten!) Zwei Dritteln der Österreicherinnen und Österreicher sprechen Sie eigene Entscheidungsfähigkeit ab? (Abg. Strache: Die Bevölkerung hat von Ihnen falsche Informationen erhalten!)
Ja, Herr Kollege Strache, was sagen Sie denn da? Sie stellen sich doch mit Ihrer Argumentation selbst ins Eck und machen Ihre Argumentation absolut lächerlich! Sie führen sich selbst ad absurdum! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Wenn Sie ein Ergebnis einer Volksabstimmung, das Ihnen nicht passen mag, als Manipulation bezeichnen, dann sagen Sie doch eigentlich, was Sie wollen: Sie wollen, dass Österreich aus der Union austritt! Und die logische Konsequenz Ihrer Argumentation müsste doch dann sein, dass Sie die Volksabstimmung wollen, dass Sie die Österreicher zur Hinausmanipulation motivieren wollen. Das ist doch die Wahrheit, Herr Kollege Strache! Verstecken Sie sich nicht hinter Scheinargumenten. (Abg. Strache: Sie sollten zuhören und nicht falsche Unterstellungen machen!)
Jetzt frage ich Sie: Wo ist denn eine angeblich – oder nicht angeblich, sondern ich weiß es – lange Tradition der Freiheitlichen Partei Österreichs hin verschwunden? Sie haben in Ihrer Parteiengeschichte hier herinnen in diesem Haus oft gesagt, die Freiheitliche Partei Österreichs sei eine der Ersten – und es stimmt historisch – gewesen, die für einen Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gewesen ist. (Lebhafte Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen.)
Ja, Herr Kollege Strache, was haben Sie denn da alles aufgegeben in der Zwischenzeit? Was haben Sie denn daraus gemacht? (Abg. Strache: Das war ein anderes Modell! Was haben Sie aus dem Modell Europa gemacht? Dafür genieren sich heute die Honoratioren, was Sie aus diesem Modell gemacht haben!)
Herr Kollege Strache, aus einer staatspolitischen Verantwortung haben Sie sich verabschiedet, und was Sie wollen, das ist, dass Österreich aus der Europäischen Union austritt. Und hier werde ich und werden wir ganz massiv dagegen halten! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Nein, nein, Sie haben sich vom Staat Österreich verabschiedet, Herr Vizekanzler!) Ich überlasse nicht Ihnen die Zukunft des Landes, Herr Kollege Strache!
Und jetzt sage ich Ihnen auch etwas sehr Persönliches. Meine Eltern haben mir viel erzählt über die Erlebnisse im Zweiten Weltkrieg, auch die meines Vaters. Ich habe meinen Söhnen erzählt, wie ich das erste Mal in Ostberlin gewesen bin und das erste Mal Prag besucht habe, im Jahre 1975. – Herr Kollege Strache, fällt Ihnen da nicht etwas auf? Dass Europa diesen Kontinent verändert hat, zum Positiven verändert hat? (Abg. Strache: Aber was hat das mit dem Verfassungsvertrag zu tun?) Es ist Frieden auf diesem Kontinent, Herr Kollege Strache, und meine Kinder, meine beiden Söhne, können heute ganz selbstverständlich nach Prag fahren, nach Bratislava, und die dortigen Menschen haben Freiheit gewonnen. Herr Kollege Strache, wollen Sie denn das wieder zurückdrehen? (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Strache: Was hat das damit zu tun, dass wir die österreichische Verfassung zu Grabe tragen?!)
Wir sind in diese Volksabstimmung hineingegangen mit vier großen Fragen, das stimmt. (Abg. Strache: Was hat das mit dem Verfassungsvertrag zu tun?) – Hören Sie bitte zu! Ich habe aufmerksam auch Ihrer Rede zugehört und habe nicht dazwischengerufen. Wer laut schreit, hat wenig Argumente. (Abg. Strache: Deshalb nehmen Sie der Bevölkerung das Stimmrecht!)
Herr Kollege Strache, wir haben gesagt, wir wollen, dass Europa den Weg des Friedens geht. Und ich kann Ihnen sagen, wir haben in den letzten Jahren, ja Jahrzehnten in Europa etwas weitergebracht. Fällt Ihnen das nicht auf?
Frau Kollegin Rosenkranz, Sie stellen sich hier heraus und sagen, wir haben in Österreich keine kriegerische Auseinandersetzung gehabt. – Ja, das stimmt, aber das reicht mir doch nicht! Ist denn nicht auch für Sie wichtig, dass auf dem Balkan Frieden herrscht? Ist es denn nicht auch für Sie wichtig, dass in ganz Europa Frieden herrscht? Ist es denn nicht auch für Sie wichtig, zu erkennen, dass die Europäische Union die Wiedervereinigung Europas ermöglicht hat? Ist es denn nicht auch für Sie wichtig, dass der europäische Einigungsgedanke den Kommunismus überwunden hat?
Negieren Sie das, schieben Sie das einfach auf die Seite? (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
Die zweite Perspektive, die wir geboten haben: Wohlstand. – Ja, diese europäische Einigung trägt zu mehr Wohlstand in Europa bei, auch in Österreich. Aber wenn wir wollen, dass die Klüfte in Europa zusammengehen, dass die Menschen nicht wandern müssen, nicht weggehen müssen aus ihrer Heimat, dann müssen wir doch danach trachten, dass der Wohlstand insgesamt steigt, und das ist unsere Verantwortung auch als reiches Land, Herr Kollege Strache. Wenn Sie rot-weiß-rot so definieren, dass Sie nicht mehr über den Tellerrand blicken wollen, dann schaden Sie Österreich! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.) Rot-weiß-rot war immer europäisch, meine Damen und Herren!
Wenn Sie – beispielsweise – die Sicherheit ansprechen, dann reicht es mir nicht zu sagen, in Österreich sind wir eine „Insel der Seligen“ – was ja übrigens nicht mehr stimmt (Abg. Strache: Da haben Sie recht! Das haben Sie geschafft!) –, sondern ich möchte Sicherheit auf diesem Kontinent haben. Nur dann, wenn wir in Europa Sicherheit haben, kann Österreich sicher leben. Daher ist Sicherheit kein rot-weiß-rotes Anliegen alleine, sondern eine europäische Perspektive.
Wenn Sie davon sprechen, dass Österreich sich selbst genügt, dann frage ich Sie: Kann Österreich in der Lage sein, etwa mit der internationalen Finanzmarktkrise jetzt alleine fertig zu werden? Kann Österreich denn überhaupt den Giganten der Welt alleine standhalten? – Nein, wir brauchen mehr! Wir müssen dieses Lebensmodell, diese
demokratische, marktwirtschaftliche, freiheitlich orientierte Gesellschaft, doch in der ganzen Welt verwirklichen!
Diesen Anspruch stelle ich. Mir genügt es einfach nicht zu sagen: Bei mir zu Hause ist alles okay, und der Rest ist mir egal. Dieses Politikverständnis hat in diesem Land mit Ausnahme von Ihnen Gott sei Dank niemand, Herr Kollege Strache (Beifall bei ÖVP und SPÖ), und ich will auch, dass in Zukunft Österreich anders tickt, als Sie hier sagen.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie ist dieser Vertrag, über den wir heute diskutieren, zu bewerten? Und ich sage Ihnen ganz offen: Dieser Vertrag ist bei Weitem nicht die Lösung aller Fragen – überhaupt nicht; diesen Anspruch hat auch niemand gestellt! –, aber er bringt uns in vielen Fragestellungen weiter.
Wenn Sie heute wollen, dass dieser Vertrag abgelehnt wird, dann müssen Sie den Menschen sagen, was Sie damit tun, was Sie alles ablehnen.
Erstens: Sie lehnen die Stärkung Ihrer Rechte hier im Parlament ab. Sie schwächen sich selber, wenn Sie diesen Vertrag ablehnen, weil Sie persönlich das erste Mal in der europäischen Gesetzgebung mitreden können. Ich traue Ihnen – vielleicht Sie sich selber nicht – das zu. Aber seien Sie doch selbstbewusster als Parlamentarier! Ja, wir wollen mitreden! – Das muss doch die Botschaft sein.
Was lehnen Sie denn ab, wenn Sie den Vertrag ablehnen, zum Beispiel im Grundrechtskatalog? – Sie lehnen beispielsweise ein Grundrecht ab, das lautet: Gleichheit von Frauen und Männern in allen Bereichen. Das würden Sie ablehnen. (Abg. Strache: Aber die haben wir doch in Österreich! Was ist das Neues? Das ist doch lächerlich!)
Herr Kollege Strache und Frau Rosenkranz, Sie würden beispielsweise – und ich weiß, dass Ihnen, Frau Rosenkranz, das ein Anliegen ist, und ich respektiere das auch sehr – Grundrechte der Kinder ablehnen. (Abg. Strache: Die haben wir in Österreich nicht? Keine Grundrechte für Kinder?!) Hier steht: Kinder haben Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für ihr Wohlergehen notwendig sind. – Das würden Sie ablehnen, weil diese Grundrechte nur mit dem Vertrag Wirklichkeit werden.
Da sage ich Ihnen schon: Nehmen Sie diese politische Verantwortung im umfassenden Sinne wahr und sagen Sie den Menschen wirklich die Wahrheit über das, was Sie wollen! Wenn Sie aus Europa austreten wollen, ist das Ihr legitimes Recht. Ich respektiere diese Position – werde aber mit jeder Faser dagegen ankämpfen, weil für ein selbstbewusstes Österreich ein starkes Europa die einzig richtige Zukunftsperspektive ist, und nicht, weil Europa das Paradies ist, aber weil Europa uns Österreicher ganz massiv fordert, damit wir unsere selbstbewusste Position vertreten und ein starkes Europa uns Österreichern und allen anderen Menschen in Europa und in der Welt positive Perspektiven gibt.
Wer, glauben Sie denn, ist in der Welt Front-runner, federführend in der Diskussion etwa im Bereich Klimaschutz? – Es ist Europa!
Wer, glauben Sie denn, ist federführend in der Frage der sozialen Rechte der Arbeitnehmer? – Es ist Europa!
Wer, glauben Sie denn, ist federführend in der Frage Gleichberechtigung von Mann und Frau? – Es ist Europa!
Wer, glauben Sie denn, ist in allen Umweltfragen federführend? – Es ist Europa!
Das alles ist noch nicht gut genug, aber wenn Sie wollen, dass das noch besser wird, dann seien Sie dafür, dann sagen Sie ja. Nein ist keine Antwort für die Zukunft, ja muss die Antwort für die Zukunft lauten! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
14.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der ORF erhält die Fernsehübertragung bis 15.09 Uhr aufrecht. Ich muss aber dennoch die Redezeit der letzten Runde von 7 auf 6 Minuten reduzieren.
Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prähauser. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.40
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Kollege Darmann hat ein Beispiel dafür geliefert, was das Problem mit dem BZÖ, aber teilweise auch mit den Freiheitlichen ist: Sie behaupten Dinge, stellen sie in den Raum, stellen Beschuldigungen auf, ohne zu recherchieren und über den Wahrheitsgehalt nachzudenken. Er hat hier gesagt, der Herr Bundesminister für Verteidigung finde es nicht der Mühe wert, hier an der Versammlung teilzunehmen. Es stimmt, er ist nicht hier. Aber warum ist er nicht hier, Kollege Darmann? – Weil er auf der Rückreise vom Tschad ist und sich dort bei den Soldaten erkundigt hat, was denn aus dem Einsatz geworden ist.
Herr Kollege Darmann, es wird nicht auf den Verteidigungsminister ankommen, ob diese Verhandlung gut abläuft, sondern darauf, was wir an Argumenten untereinander austauschen! (Zwischenruf des Abg. Mag. Darmann.) Wenn wir etwas in den Raum stellen, sollte es wahr sein! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren! „Heiß umfehdet, wild umstritten, Liegst dem Erdteil du inmitten“ – ich glaube, niemand hier herinnen kennt diesen Satz aus unserer Bundeshymne nicht. Er ist aus der Geschichte entstanden, aber es ist auch sehr viel Wahres daran. Geographisch war Österreich immer in der Mitte Europas, politisch lange Jahrzehnte nicht. Das Projekt Europa hat es geschafft, uns wieder in die wirkliche politische Mitte zu rücken. Das Projekt Europa ist ein Friedensprojekt, das seinesgleichen sucht. Darauf sollten wir sehr, sehr stolz sein, und wir sollten jeden Tag daran arbeiten, dass diese Situation noch ausgebaut wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Schüssel.)
Meine Damen und Herren! Europa ist natürlich auch ein Wirtschaftsimperium geworden, an dem wir alle gemeinsam partizipieren. Ich erinnere mich an 1994, an die Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Volksabstimmung zum EU-Beitritt. Ich erinnere mich daran, welche Argumente da vorgebracht wurden. Der Herr Bundeskanzler hat uns ja heute schon an die Schildläuse, an die Blutschokolade erinnert. An Absurdität nicht mehr zu überbieten waren diese zwei Beispiele, aber das Schlimme an der Angelegenheit ist ja, dass es damals mit dieser Art von Argumentation gelang, ein Drittel der Österreicher zu verunsichern und dazu zu bringen, gegen Europa zu stimmen.
Heute, meine Damen und Herren, wurden wieder Argumente auf den Tisch gelegt, die natürlich, wenn man sie durchleuchtet, ähnlich absurd klingen. Ich danke den „Salzburger Nachrichten“ – auch der „Kurier“ hat es oft gut aufbereitet –, dass diese Artikel mit der Überschrift „Dichtung und Wahrheit“ abdrucken. (Der Redner hält einen Zeitungs-
ausschnitt in die Höhe.) Unter „Dichtung“ scheinen genau jene Punkte auf, die Sie, meine Damen und Herren von BZÖ und FPÖ, auf den Tisch legen und für Europa verhindern möchten. Genau das, was Sie verhindern wollen, tritt in Wirklichkeit so nicht ein.
Denken wir ein bisschen zurück in unserer Geschichte – in der jüngeren Geschichte –, als Österreich noch nicht Mitglied der Europäischen Gemeinschaft war, als es Österreich nach dem Krieg sehr, sehr schwer hatte, aufgebaut zu werden! Herr Professor Van der Bellen hat auch gesagt – er hat selbst in Deutschland gearbeitet –, wie schwierig es war, im Ausland Beschäftigung zu bekommen. Ich selbst habe auch 1968 nach dem Grundwehrdienst in Deutschland, in Frankfurt, gearbeitet und ich darf sagen, ich habe dort das Dreifache von dem verdient, was mir in Österreich möglich gewesen wäre. Ich war nicht der Einzige! Wir wissen ganz genau, dass zu diesem Zeitpunkt viele Tausende Österreicherinnen und Österreicher in der Schweiz, in Deutschland, in Schweden beruflich tätig waren – genau jene Kräfte, die unser Land so notwendig gebraucht hätte, um das Land schneller aufzubauen. Nur: Es war nicht möglich, weil der Anspruch an Arbeit in der Form nicht gegeben war.
Heute sind wir auf der anderen Seite des Weges. Heute kommen Arbeitsuchende aus Deutschland, auch aus Schweden, auch aus der Schweiz nach Österreich und partizipieren an unserem Erfolg mit. Meine Damen und Herren, das haben wir auch der Europäischen Gemeinschaft zu verdanken, aber auch der Tüchtigkeit unserer Unternehmer und Arbeitnehmer in diesem Land, die dafür sorgen, dass man in Österreich einiges erreichen kann, wenn man es möchte.
Die Sicherheit ist für uns ganz bedeutend, und das ist für mich als Wehrsprecher auch ein wichtiger Punkt. Das Ende der Neutralität ist auch oft angeführt worden – wir wissen, das ist widerlegt, das stimmt so in dieser Form nicht.
Wenn es heißt, Österreichs Soldaten müssen in den Krieg, so darf ich daran erinnern, meine Damen und Herren – man lernt das in der Hauptschule oder in der Unterstufe des Gymnasiums –: Die Bundesversammlung entscheidet, ob wir in den Krieg ziehen oder nicht; gleichzeitig auch Sie, meine Damen und Herren, Sie sind ja auch Mitglieder der Bundesversammlung!
Man wirft uns vor, das Bundesheer wird aufgerüstet werden müssen. – Sie sind es, die uns tagtäglich erinnern: Das Bundesheer gehört modernisiert und ausgestattet.
Meine Damen und Herren, natürlich wollen wir unsere Aufträge, die wir uns selbst auferlegen, die wir uns selbst aussuchen, die uns niemand in Europa aufzwingen kann, die wir hier gemeinsam entscheiden, gut ausführen. Dazu brauchen wir gut ausgerüstete Soldaten, da muss das alles passen, meine Damen und Herren. Der Herr Minister überzeugt sich gerade, wie es unseren Soldatinnen und Soldaten im Tschad geht. Morgen wird er uns bereits berichten können.
Ich darf Ihnen abschließend sagen: Ich bin stolz, ein Wals-Siezenheimer zu sein. Ich bin stolz, ein Salzburger zu sein. Ich bin stolz, ein Österreicher zu sein. Aber ich bin froh, dass diese drei Situationen meines Lebensinhaltes in Europa liegen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.45
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.45
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Besonders Herr Bundeskanzler, Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Meine Damen und Herren, die Sie uns auf der Galerie oder an den Fernsehschirmen begleiten. Es war sicherlich ein schwieriger Prozess bis zum heutigen Tag. In vielen Diskussionen mit den Bürgern, aber auch in den Ausschüssen haben wir uns mit der Materie auseinandergesetzt. Zweifelsfrei ist eines – das haben alle Rechtsexperten so gesagt –: dass das Parlament heute die Ratifizierung durchführen kann.
Ja, es ist nichts so gut, dass es nicht besser werden könnte. Das ist eine alte Volksweisheit. Europa ist gut. Keine Frage! Wir haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten daran auch profitiert, aber wir sind gefordert, dass wir an der Weiterentwicklung aktiv mitarbeiten.
Gerade dieser Vertrag von Lissabon ist, wenn Sie wollen, ein Ticket auf dem Weg in die Zukunft mit unseren Bürgern. Ich denke, dass dieses neue Europa mit 27 Mitgliedern auch eine entsprechende Grundlage braucht, um weiter diesen guten Weg fortführen zu können.
Heute wurde vielfach davon gesprochen, welche Rechte wir abgeben. Gerade als Parlamentarier müssen wir sehen und wissen, dass unsere Rechte – das ist schon mehrmals erwähnt worden – gestärkt werden, denn wir können in Gesetzgebungsprozesse eingreifen, wenn wir feststellen, dass die Europäische Union ihre Rechte überzieht und die nationalen Rechte als solche geschwächt würden.
Die Daseinsvorsorge, ein viel besprochenes und immer wieder aufgegriffenes Thema, ist hier klar geregelt. Zuständig sind die regionalen Verwaltungen, vor allem für den öffentlichen Nahverkehr, für die sozialen Dienste und auch für die Gesundheitsleistungen. Ich denke, Sachlichkeit ist gefragt. Diese ist in weiten Bereichen vorhanden gewesen, aber in einigen Beiträgen konnte man hier übertriebene Emotionen feststellen. Vielleicht waren auch manche von Medien geleitet, die aus rein geschäftlichen Gründen in den letzten Tagen und Wochen eine eigene Thematik oder Berichterstattung gemacht haben.
Ich denke, wir als Parlamentarier haben hier klar aufzuzeigen, wie der Weg in diesem Land letzten Endes fortgesetzt werden soll. Durch die Mobilität und die Freiheit innerhalb der Europäischen Union haben wir Vorteile, das ist keine Frage. Wir müssen aber auch die neuen Gefahren sehr klar erkennen. Und gerade im Bereich Sicherheit und Recht ist hier eine neue Möglichkeit der Terrorbekämpfung und der Verbrechensbekämpfung gegeben. Das sind alles ganz wichtige Fragen, damit wir auch eine gute, eine friedvolle Zusammenarbeit in den nächsten Jahren und Jahrzehnten feststellen können. Der Vertrag stärkt also die Solidarität auch innerhalb der Mitgliedstaaten. Das alles ist wichtig, weil es sehr große Veränderung in der Wirtschaft, in der Gesellschaft, auch in allen Politbereichen gibt.
Meine Damen und Herren, es mag schon stimmen, dass man sich oft beklagt, dass man in der Wirtschaft und der Verwaltung wahrnimmt, dass es seit unserem Beitritt zur Europäischen Union zu viele Vorschriften gibt. Hier sind aber wir gefordert, diese nicht noch vielleicht etwas zu übertreiben, sondern klar dorthin auszurichten, wo sie an-
wendbar sind und für unsere gesamte Volkswirtschaft wichtig sind und richtig angewendet werden können.
Gerade im Lebensmittelbereich haben wir in den letzten Jahren einen sehr erfolgreichen Weg gemacht. Wir haben den Feinkostladen Österreich eingerichtet. Ja, das war möglich, weil auch der Bereich Landwirtschaft den Weg mitgegangen ist. Es wird sehr oft die ganze Thematik der Ausgleichszahlungen polemisiert. Meine Damen und Herren! Auch das muss ich einmal ganz klar sagen: Wir sind den europäischen Weg klar mitgegangen.
Die Landwirtschaft hat ihre Leistungen eingebracht. Dadurch wurden mehr als 500 000 Arbeitsplätze in der Landwirtschaft und den vor- und nachgelagerten Bereichen gesichert, und man hat damit auch unseren Bürgern beste Grundnahrungsmittel heute und auch für alle Zukunft gesichert. Ich denke, dass man hier auch zur Sachlichkeit zurückkommen muss und nicht nur eindimensional etwas „anecken“ oder ansprechen soll, was vielleicht so billig und so locker zu erzählen ist, wo in Wahrheit aber der gesamte Sachverhalt gesehen werden soll.
Europa – das wissen wir alle – ist nicht konfliktfrei. Europa ist auch nicht das Paradies, nein. Aber es ist ein wichtiger Teil in dieser Welt, wo wir leben. Wachsamkeit ist gefragt, und ich denke, wir alle haben uns zur Erhaltung einiger ganz wichtiger Bereiche, die für unser Leben von Bedeutung sind, einzubringen: für die Sicherung des Wohlstandes, für die Daseinsvorsorge, für die Bildungsmöglichkeiten, für die sozialen Standards und auch für die Sicherung des Friedens. (Beifall bei der ÖVP.)
Aufgeber gewinnen nie, Gewinner geben nie auf. Wir waren auf weiten Strecken Gewinner. Deshalb sagen wir auch ganz klar: Ja zum Reformvertrag! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.51
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 6 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.51
Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Europa und die Europäische Union haben nicht nur dem österreichischen Parlament – aber heute geht es um uns – eine ganz klare und, wie ich meine, für alle verständliche Frage gestellt: Ist das österreichische Parlament, ist der Nationalrat bereit, den nächsten Schritt zur europäischen Einigung durch eine Ratifizierung möglich zu machen?
Wir Abgeordnete sind gewählt worden, damit wir gegenüber allen Menschen dieser Republik ganz klar sagen, was wir vertreten, wofür wir einstehen und was dieses Parlament im Auftrag der Bürgerinnen und Bürger tun soll. Es gibt für mich nicht den geringsten Grund, mich dieser Verantwortung zu entziehen. Es gibt für mich nicht den geringsten Grund, mich jetzt hinter dem Schein direkter Demokratie zu verstecken und zu sagen: Ich bin als Abgeordneter nicht in der Lage, vor den Menschen dieser Republik in aller Offenheit und, wenn es notwendig ist, auch in allen Widersprüchen meine und unsere Haltung zu vertreten. Das gehört zum Beruf des gewählten Abgeordneten in diesem Haus. Es ist schade, dass es Abgeordnete gibt, die ihren eigenen Beruf, ihre eigene Verpflichtung nicht mehr ernst genug nehmen, um das zu wissen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Spindelegger.)
Dieses Parlament hat viele Sachfragen zu beantworten, und eine davon ist die Frage nach der österreichischen Neutralität. Diese Frage ist ganz einfach zu beantworten: In diesem Reformvertrag – nicht irgendwo versteckt in Fußnoten, sondern ganz einfach lesbar und verstehbar, wenn man des Lesens noch mächtig ist und wenn man zum Verstehen bereit ist – steht ganz klar, dass Neutrale in eine besonders aussichtsreiche Position kommen. Sie können zum ersten Mal alles an gemeinsamen Aktionen der Union insbesondere im militärischen Bereich verhindern, durch ein einfaches Nein blockieren, und sie können gleichzeitig zu nichts gezwungen werden. Eine derartige Position neutraler Staaten hat es in der Europäischen Union bis zu diesem Vertrag nicht gegeben.
Jetzt geht es für mich nicht darum, zu diskutieren, ob die Neutralität beseitigt wird. Herr Abgeordneter Strache, Sie wissen, dass das einer Verfassungsänderung bedürfen würde, dass darüber wahrscheinlich eine Volksabstimmung – ich halte es für richtig! – stattfinden müsste. Uns liegt in diesem Zusammenhang kein einziger Antrag auf eine Verfassungsänderung vor. Ersparen Sie sich also diesen Unsinn!
Es geht vielmehr um eine Antwort auf die politische Frage: Wird die Bundesregierung diese Möglichkeit nützen? Wird sie sich einsetzen für eine Weiterentwicklung und teilweise für eine Änderung der europäischen Sicherheitspolitik? Die Frage in Europa ist längst nicht mehr die Frage: Neutralität versus Europa, sondern: eine gemeinsame europäische Friedenspolitik auf der Basis des Völkerrechts mit Mandaten der Vereinten Nationen versus die Anmaßung möglicherweise nicht nur einer militärischen Supermacht, im Alleingang gegen Buchstaben und Geist des Völkerrechts und auch gegen den Widerspruch der Europäischen Union und vieler Menschen auf dieser Welt militärisch tätig zu werden.
Der Vorschlag Europas ist: keine Kriege, sondern eine gemeinsame Regelung auch der militärischen Sicherheitsangelegenheiten auf Basis des Völkerrechtes. Unser Modell ist das Modell Südosteuropa. Erklären Sie einmal den Menschen in Südosteuropa, die noch nicht wie wir in Österreich gewöhnt sind, jahrzehntelang in Frieden leben zu können, dass das eine Selbstverständlichkeit ist! Erklären Sie ihnen den Sinn solcher Diskussionen, wenn auf dem Balkan jede Betroffene und jeder Betroffene weiß, dass sie dringend die Aufnahme in ein Reich und in einen Bereich des Friedens und der Sicherheit brauchen! Genau darum geht es. Aber eines verstehe ich nicht: warum die Bundesregierung das so defensiv vertritt, warum sich die Bundesregierung so versteckt, warum sie diese Debatte nicht offener geführt hat.
Ich glaube schon, dass es manchmal für die Regierung angenehm ist, nicht sagen zu müssen: Ja, die kalte Progression, die die Einkommen wegfrisst, daran ist nicht Brüssel schuld, das ist hausgemacht in Wien. Ja, die Zustände im Bildungswesen, daran ist nicht Brüssel schuld, das haben wir in Wien zu verantworten. Ja, die Situation in der Pflege, daran ist nicht Brüssel schuld, das ist unsere eigene Schuld. Ich glaube, es ist zu viel verlangt von einer Bundesregierung, offen und ehrlich zu sagen, dass von der Inflation bis zur Luftraumüberwachung unsere Probleme in erster Linie nicht aus Brüssel kommen, sondern hausgemacht sind. (Beifall bei den Grünen.)
Es ist eine billige Entschuldigung, die manchmal auch der Regierung zugute kommt, wenn sie sich duckt und die Menschen auf Brüssel schimpfen lässt, wenn eigentlich Wien und wenn eigentlich Gusenbauer, Molterer, Plassnik und Schüssel gemeint sind.
Deswegen ist das nur ein Halbfeiertag. Wenn jetzt nicht ernst genommen wird, was die Ängste der Menschen sind – und von Inflation, von Mittelstandsgefährdung bis hin zur
Gefährdung unseres Schulsystems, bis hin zum Pflegenotstand haben wir genug Probleme, die zum Teil in Wien, zum Teil in Brüssel gelöst werden müssen –, wenn es kein gemeinsames Regierungsprojekt gibt, aus Europa eine Umweltunion und eine Sozialunion zu machen, wenn es keine Möglichkeit gibt, dass die Regierung gemeinsam sagt (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen), wir wollen Europa nützen, um aus Ängsten von Menschen Hoffnungen zu machen, dann ist heute nicht viel zu feiern. Dann gehen wir einen Schritt, der Europa weiterbringt, aber bei dem ich befürchte, dass erst eine Änderung der österreichischen Politik daraus auch eine Chance für Österreich machen wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Ein interessanter Spagat!)
14.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
14.57
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer hätte sich das vor einigen Jahren, aber vielleicht sogar schon Jahrzehnten gedacht, dass ausgerechnet Peter Pilz – angetreten mit dem Anspruch, der größte Revoluzzer gegen das Establishment und gegen ein System zu sein – solche Verschleißerscheinungen zeigt, dass er sich jetzt hier zum Rednerpult stellt und zu einem Fürsprecher, fast schon zu einem bedingungslosen Fürsprecher einer Europäischen Union wird! – Die Zeit macht es möglich. (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.)
Offenbar ist es der Zug zur Macht und die letzte Chance, eine Voroption auf eine mögliche Koalitionsregierung zu erbringen, die Sie zu diesem Schritt veranlassen, aber das ist Ihr Problem. (Abg. Dr. Stummvoll: Man kann auch gescheiter werden!) Offensichtlich sitzen die wahren Grünen, die sich an ihre Wurzeln noch erinnern können, wo es um direkte Bürgerbeteiligung, direkte Demokratie und ähnliche Dinge gegangen ist, nicht mehr hier im Parlament, sondern außerhalb. Vielleicht werden sie aber bald herinnen sitzen – und Sie werden wieder draußen sein! (Heiterkeit bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen heute, weil ja viel über schöne Worte und über die Wichtigkeit, wie man Worte betont, und darüber, welchen Einfluss Sprache auf die politische Debatte, auf das Niveau, auf die Kultur hat, gesprochen wurde, ein paar Zitate aus einer Verfassung mitgebracht – und ich sage gleich, es ist nicht die unsrige –, um Ihnen zu zeigen, wie wichtig das ist, was dort gesagt wird.
Ich zitiere aus dieser Verfassung: „Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeit sind Gebot für alle staatlichen Organe.“ „Gewissens- und Glaubensfreiheit sind gewährleistet.“ „Jeder Bürger“ kann „seine Meinung frei und öffentlich“ äußern. „Die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers“ „sind unantastbar.“ (Abg. Öllinger: Amerikanische!) – Der Kollege Öllinger weiß schon, woher das kommt. (Abg. Strache: Nein! Er liegt falsch!) „Die Rechtspflege“ „schützt die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und Würde der Menschen.“
Das klingt alles unglaublich beeindruckend, und im Grunde genommen könnte man davon ausgehen, dass das besser und demokratischer überhaupt gar nicht geht.
Genau darin liegt ein großer Teil des Problems, und deshalb sage ich Ihnen das auch, weil alles das nämlich nur dann stimmt, wenn man naiverweise, so wie Sie von den
Regierungsparteien und von den Grünen, davon ausgeht, dass diese EU-Verfassung, so wie sie niedergeschrieben ist, auch dem entspricht, was der Geist dieser Europäischen Union ist, und dass das wiederum dem entspricht, was die Wirklichkeit ist, die die Menschen täglich erleben.
Wissen Sie, woher diese wunderbaren Zitate von Menschenwürde und Freiheit stammen? Aus der DDR-Verfassung – aus einem „wunderbaren“ demokratischen Land, wie wir alle wissen! (Beifall bei der FPÖ.) Man hat sogar das Wort „Demokratie“ im Staatsnamen drinnen gehabt. Wir wissen, dass man dort die eigenen Bürger, um sie in ihrer Glückseligkeit zu bewahren, mit Mauern und Stacheldraht geschützt hat. Wir wissen, dass dort die Meinungsfreiheit so weit ausgebildet war, dass man einen Überwachungsapparat – Herr Pilz ist Experte dafür – aufgebaut hat. Also im Grunde genommen ganz, ganz wunderbar, wenn man es nach dem Buchstaben beurteilt und nicht die gelebte Wirklichkeit als Maßstab anlegt. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Meine Damen und Herren, ich möchte mich jetzt nicht dem Verdacht aussetzen, das, was heute als die größte zivilisatorische Errungenschaft der Menschheit gepriesen worden ist, nämlich diesen EU-Reformvertrag – dieses Zitat wird auch in die Geschichte eingehen; wir wissen also jetzt, dass der EU-Vertrag kulturschöpferische Leistungen wie die Schrift und Ähnliches bei Weitem hintanstellt, das Rad ist nichts gegen diesen EU-Verfassungsvertrag; der Herr Bundeskanzler Gusenbauer hat heute wieder einen Meilenstein gesetzt –, mit der DDR vergleichen zu wollen. Aber der entscheidende Punkt ist der – und darum geht es! –, dass dann, wenn mündige Bürger aus der Geschichte etwas lernen sollen, Misstrauen angebracht ist gegenüber dem, was irgendwo niedergeschrieben ist. Nur deshalb, weil auf einem Deckblatt „Verfassung“ steht, heißt das noch lange nicht, dass das, was drinnen steht, auch gelebte Wirklichkeit ist.
Wenn Sie von den Regierungsparteien – und insbesondere Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie eine Bauchfleckkanonade hingelegt und in den letzten Monaten jedes Versprechen, das man geben konnte, gebrochen haben – sich hier herstellen und sagen, mit dieser Verfassung sei die größte zivilisatorische Errungenschaft erreicht, die man sich überhaupt vorstellen kann, dann dürfen Sie sich nicht wundern, dass die Leute da sehr skeptisch sind und dass man dem Misstrauen entgegenbringen muss. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, die Sorgen der Hunderttausenden Menschen, die gegen diesen Reformvertrag unterschrieben haben, und die Sorgen der Tausenden Menschen, die dagegen demonstriert haben, sollten Sie ernst nehmen! Auch die Sorgen der Menschen, die es nicht laut gesagt haben, dass sie dagegen sind, die sich aber bei Ihnen noch melden werden, und zwar mit einem Kreuz auf dem Stimmzettel bei den nächsten Wahlen, sollten Sie ernst nehmen!
Wir Freiheitliche nehmen diese Sorgen ernst. Und wir tun das auch im Sozialbereich. Bei dem, was man unter Überschriften produziert oder in irgendwelchen Worthülsen formuliert, wo man zwar Grundrechte hineinschreibt, aber wo selbst die Leute, die Ihnen ohnehin helfen möchten – Leute aus Ihren eigenen Vorfeldorganisationen, aus der Arbeiterkammer und aus der Gewerkschaft –, sagen, das, was da alles drinnen steht, sei zwar wunderbar, allein es fehlen die Instrumente, um es umzusetzen, was auf gut Deutsch heißt, dass das nicht wirklich etwas wert ist, weil man diese Rechte beim Salzamt und sonst nirgendwo einklagen kann, muss man sich schon fragen, ob diese Europäische Union wirklich, so wie Sie es versprechen, gerechter wird.
Wir sagen Ihnen: Sie wird nicht gerechter! Es wird eine Anpassung der sozialen Systeme und der sozialen Niveaus geben, aber diese Anpassung wird nach unten hin passieren. Es schreibt diese Europäische Union nirgendwo fest, dass es um eine Absicherung der hohen sozialen Standards geht, die wir kennen.
Was sie hineinschreibt, ist, dass der freie Wettbewerb die „heilige Kuh“ ist, und dieser freie Wettbewerb hat ungestört und ungehindert zu funktionieren. Und was heißt denn „ungestört und ungehindert“? Das heißt: mit möglichst wenig arbeitsrechtlichen Behinderungen. Das heißt: mit einer möglichst flexiblen Masse an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das heißt im Grunde genommen, dass man den Arbeitsmarkt, wenn man das Arbeitsrecht abzieht, nach den Bedürfnissen einer neoliberalen Gruppe, die diese Europäische Union beherrscht, gestalten kann. Das ist der Inhalt! Von hohen sozialen Niveaus steht da überhaupt nichts drinnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich zitiere noch einmal Professor Mazal, weil er so schön gesagt hat – ich habe ohnehin den Verdacht, er hat sich versprochen, aber er hat es gesagt und nicht zurückgenommen –, was uns bei diesem EU-Reformvertrag erwartet. Er hat gesagt – ich zitiere –:
„Das heutige Sozialniveau wird unter dem Gerechtigkeitsaspekt und dem Aspekt der Solidarität der Mitgliedstaaten nicht gehalten werden können.“ – Das ist unser Sozialniveau!
Und weiters: „Es wäre nicht gerecht und solidarisch, würden wir unser Niveau aufrechterhalten und bei den neuen Mitgliedsländern eine Weiterentwicklung hintanhalten. Es kann sein, dass wir von unseren sozialen Niveaus Abschied zu nehmen haben.“
Ich sage: Es kann nicht nur sein, es wird so sein! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) Ich bitte Sie, meine Damen und Herren – ich komme zum Schluss meiner Ausführungen –, Sie sind gewählte Mandatare, nehmen Sie sich wichtig, aber nehmen Sie sich nicht zu wichtig und nehmen Sie sich nicht wichtiger, als die Bevölkerung ist! (Beifall bei der FPÖ.)
15.04
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.05
Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Ratifizierung des EU-Reformvertrages, des Vertrages von Lissabon, der den Vertrag von Nizza ablöst, den ja bekanntlich mehrere EU-Mitgliedstaaten abgelehnt haben, nachdem dort eine Volksabstimmung darüber stattgefunden hat – nicht in allen; auch bei uns war das nicht der Fall –, ist jetzt ganz einfach eine Notwendigkeit geworden. Und da haben die Oberen in Brüssel gesagt: Jetzt soll in den einzelnen Parlamenten der EU-Mitgliedsländer abgestimmt werden, die präventive Demokratie zum Zug kommen, dann haben wir eine Einheit! In Irland gehen wir ganz einfach her und schicken den Bertie Ahern nach Hause. Dort schauen wir, dass ein neuer Regierungschef kommt, und dann passt das Ganze wieder, und wir haben hier eine Einheit!
Es kann nicht so gehen, dass man jenen Ländern, die gegen den Vertrag von Nizza gestimmt haben, sagt, im Vertrag von Lissabon steht etwas ganz anderes drinnen, etwas viel Besseres, und dass man jenen Ländern, die für den Vertrag von Nizza gestimmt haben, sagt, im Vertrag von Lissabon steht das Gleiche drinnen, da braucht man überhaupt keine Angst zu haben, das ist eine wunderbare Sache.
So einfach, sehr geehrte Damen und Herren, kann man sich das nicht machen (Abg. Öllinger: Das stimmt!), denn da geht es um Fragen, die die Fundamente unseres Staates und die alle Bürger in höchstem Maße betreffen, Herr Kollege Öllinger, wie etwa im Bereich der Landwirtschaft, im Bereich der Energiewirtschaft. Ja was sagen Sie – Sie stimmen jetzt mit! – zur Atomlobby in Europa? Die wird da darüberfahren! Wir sind zwar atomfrei in Österreich, aber ein Supergau macht nicht Halt vor den Landesgrenzen.
Weiters: der Klimaschutz. – Das ist legitim. Da sage ich, das muss man global sehen. Das ist in Ordnung!
Weitere Punkte: Tourismus, Katastrophenschutz und vor allem Soziales. Es ist heute schon gesagt worden, dass eine soziale Nivellierung nach unten geschehen wird. Bei den maroden Krankenkassen werden wir das in Zukunft verstärkt spüren. Es kann sich jeder aus einem EU-Staat in ein österreichisches Krankenhaus legen zu dem Tarif seines Herkunftslandes, und den Rest müssen wir bezahlen, die Steuerzahler in Österreich.
Das gilt auch im Fall von Arbeitslosigkeit. Wenn jemand in einem EU-Staat beschäftigt war, nach Österreich kommt und einen Tag arbeitet, bekommt er Arbeitslosengeld. Ein Österreicher muss dafür zuerst einmal ein Jahr arbeiten, damit er einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Das ist eine Nivellierung nach unten, und das geht zulasten der Österreicher. So darf es nicht sein! Das muss man den Leuten auch sagen. Das bedeutet nicht, Verunsicherung zu betreiben, sondern den Menschen die Wahrheit zu sagen. (Beifall beim BZÖ.)
Herr Bundeskanzler und Frau Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, es ist für mich äußerst unverständlich, wie man in diesem Amt eine Haltung gegen die Abhaltung einer Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag einnehmen kann. Meiner Meinung nach sollte in ganz Europa eine Volksabstimmung zum selben Zeitpunkt darüber stattfinden. Diese Haltung der Bundesregierung verwundert mich schon in Anbetracht der Meinungslage in der österreichischen Bevölkerung. Laut IMAS sind mehr als zwei Drittel, 70 Prozent der Österreicher, für eine Volksbefragung und eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag, und nur 14 Prozent sagen: Na ja, das brauchen wir eigentlich nicht, es können die Parteien im Parlament darüber abstimmen!
Nach dem Volksentscheid von 1994, der Österreich mit 66 Prozent Ja-Stimmen in die EU geführt hat, sollte man jetzt, nach 14 Jahren, dem Volk die Gelegenheit geben, aus seinem Blickwinkel eine Willensäußerung kundzutun! Das wäre meiner Meinung nach das Richtige.
Wenn Sie, Herr Bundeskanzler und Frau Außenministerin, von „Verunsicherung“ sprechen, dann darf ich Ihnen sagen: Der rote Haider in Oberösterreich, Herr Erich Haider, verlangt ebenfalls eine Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag, so wie wir es auch wollen. Ja wo ist da der Unterschied?! – Der Erich Haider redet nur davon, aber
der orange Haider in Kärnten macht etwas! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die österreichische Bundesregierung hätte eigentlich einer Volksabstimmung zustimmen und sich in allen Staaten dafür einsetzen sollen. Und warum jetzt plötzlich diese Eile? Ursprünglich hieß es, dass im Juni hier im Parlament darüber abgestimmt werden soll. Jetzt hat man diese Abstimmung vorgezogen. Es gibt sieben EU-Staaten, die diesen EU-Reformvertrag schon ratifiziert haben. Nachdem es über 15 000 Unterschriften aus Kärnten gibt, wo man sich für eine Volksbefragung ausgesprochen hat, zieht man jetzt ganz einfach die Abstimmung hier im Parlament vor, um eine Volksbefragung in Kärnten zu verhindern, denn Artikel 23d der Bundesverfassung – und dieser ist mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten – besagt im Absatz 1:
„Der Bund hat die Länder unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder berühren oder sonst für sie von Interesse sein könnten, zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“
Genau diese Stellungnahme unterlaufen Sie jetzt, denn da durch den EU-Reformvertrag in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder eingegriffen wird, wäre es notwendig, dass wir diese Volksbefragung in Kärnten durchführen. Und indem die Leute befragt werden, und zwar in dem Sinne, dass man sagt: Wenn ihr für eine positive Stellungnahme der Landesregierung zum EU-Reformvertrag seid, dann stimmt mit einem Ja, und wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit einem Nein!, ergibt sich eine Stellungnahme des Bundeslandes. Aber genau das unterlaufen Sie jetzt!
Als Resümee dieser Debatte von heute kann ich nur eines sagen, werte Vertreter der Koalitionsparteien und der Grünen: Alle Parteien wollen die Stimmen der Bürger, die Politiker, die Parlamentarier, aber wenn einmal die Bürger die Stimmen der Politiker und der Parteien brauchen, dann werden sie schmählich im Stich gelassen! (Beifall beim BZÖ.)
15.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, bei der Aufteilung der Redezeit der letzten beiden Runden dürfte sich ein größerer Rechenfehler eingeschlichen haben, weil die Frau Bundesministerin jetzt nicht mehr in der Fernsehzeit ist. Wir werden in Zukunft darauf achten, dass das nicht der Fall sein wird. Nichtsdestotrotz gelangt sie jetzt zu Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Abgeordnete Dolinschek auch nicht mehr! Ich halte das fest! Man sollte ein technisches Gerät ...!) – Herr Klubobmann, wir werden einen Taschenrechner hierher legen. Danke schön.
Bitte, Frau Bundesminister.
15.11
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meinem Engagement für diesen Reformvertrag tut diese Gestaltung der Debatte überhaupt keinen Abbruch, ich durfte ja als Mitglied des früheren Europäischen Verfassungskonvents gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus und aus dem Europäischen Parlament an der Erarbeitung des ursprünglichen Verfassungsvertrages mitarbeiten, und ich freue mich daher heute besonders, dass wir in Nachfolge dieses Vertrages jetzt den Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon, heute hier zur Abstimmung vorliegen haben und dass dieses Parlament damit auch seinen Beitrag
dazu liefert, dass längst überfällige Reformen in der Europäischen Union wie geplant mit 1. Jänner nächsten Jahres in Kraft treten können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
Als heutige Justizministerin möchte ich im Speziellen drei Aspekte besonders hervorheben. Das ist zum einen die enorme Aufwertung, die die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Europa durch diesen Vertrag erfährt. Zum Zweiten – und das wurde erfreulicherweise schon oft betont –: Wir werden mit der Grundrechtscharta in der EU einen Rechtsraum schaffen, der über den weltweit modernsten Grundrechtskatalog verfügt, und wir werden – auch das möchte ich besonders betonen – durch die Entrümpelung der Verfahren, durch die Entrümpelung der Handlungsinstrumente der Union eine wesentlich transparentere, eine wesentlich einfachere Beschlussfassungspraxis auf der Ebene der Europäischen Union entwickeln.
Zum Bereich der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit: Europäische Meinungsumfragen zeigen uns, dass sich die europäischen Bürgerinnen und Bürger insbesondere auf den Gebieten der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts von der Europäischen Union einen tatsächlichen Mehrwert erwarten, dass sie auf diesen Gebieten spezielle Fortschritte erwarten. Tatsache ist, dass nach geltender Rechtslage der Europäischen Union der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eher ein Mauerblümchendasein führt, als dritte Säule in der jetzigen Struktur der Union nur eine nachgeordnete Bedeutung hat, die der Realität und der Praxis des Binnenmarktes heute nicht mehr gerecht wird. Der Binnenmarkt ist ein Erfolgsprojekt, es werden grenzüberschreitend Produkte ausgetauscht und gekauft, es werden grenzüberschreitend Dienstleistungen erbracht. Das führt in immer stärkerem Ausmaß natürlich auch dazu, dass sich die Unternehmer und die Konsumenten darauf verlassen wollen, dass sie in einer rechtlich gesicherten Situation sind, dass sie auch wissen, welches Gericht im Notfall dafür zuständig wird.
Der Binnenmarkt wird von den Menschen auch gelebt, es wird zunehmend grenzüberschreitend geheiratet, geschieden, gestorben, vererbt. Das heißt, wir brauchen auch hier die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen, um dieser Entwicklung und den Erwartungen der Bürger Rechnung tragen zu können. Und diese Rahmenbedingungen bekommen wir zum ersten Mal jetzt mit diesem Vertrag.
Es werden erstmals auch die gemeinsamen Einrichtungen, die wir auf diesem Gebiet geschaffen haben, wie EUROPOL, EUROJUST, mit der Ermöglichung einer Weiterentwicklung in Richtung Europäische Staatsanwaltschaft in diesem Vertrag vorgesehen, und auch das ist insbesondere für ein mittleres Land wie Österreich von großer Bedeutung, dass wir hier über diese gemeinsamen Institutionen zusätzliche Unterstützung haben.
Auf dem Sektor der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit wird es zum größten Demokratisierungsschub kommen. Es handelt sich hiebei um ein besonders grundrechtssensibles Gebiet, wo bisher die Mitentscheidungsrechte des Europäischen Parlaments besonders eingeschränkt waren. Das wird jetzt aufgehoben, wir haben in diesen Bereichen in Zukunft Mitentscheidungsrechte, Gleichberechtigung zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament, und wir werden auch hier die volle Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes haben.
Mir ist aber auch klar geworden, als ich die Demonstrationen in Österreich verfolgt habe, dass nicht alle eine große Freue damit haben, dass der Arm der Justiz länger und stärker wird. Ich kann mich daran erinnern, dass bei Demonstrationen Transparente zu sehen waren, wo Freiheit für Honsik gefordert wurde. Sie alle wissen, dass Herr Honsik
der Strafverfolgung in Österreich mittels des Europäischen Haftbefehls wieder zugeführt werden konnte. Damit wird klar, dass nicht alle eine Freude damit haben, wenn die Justiz europaweit gut vernetzt ist und es auf dem Gebiet der Justiz eine gute Zusammenarbeit gibt.
Zum Grundrechtskatalog möchte ich noch anmerken – es haben einige Sprecherinnen und Sprecher schon sehr ausführlich dazu Stellung genommen –, dass wir eine Modernisierung auch bei den klassischen Grundrechten haben. Es ist insofern tatsächlich der modernste Grundrechtskatalog auch im Bereich der traditionellen Grund- und Freiheitsrechte. Zum Beispiel das ausdrückliche Verbot des reproduktiven Klonens ist darin festgehalten oder als neuer Diskriminierungstatbestand das Verbot der Diskriminierung aufgrund genetischer Merkmale. Wir haben zusätzliche soziale Rechte; das wurde schon betont. Die Behauptung, es käme zu einer Abschaffung von kollektivvertraglichen Instrumenten, kann leicht widerlegt werden durch einen Blick in die Grundrechtscharta. Es wird auch ausdrücklich das Streikrecht darin festgehalten, etwas, was im österreichischen Grundrechtsbestand nicht enthalten ist und tatsächlich einen Fortschritt darstellt.
Oder: Bei den justiziellen Rechten gibt es die klassischen Rechte, wie etwa das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und das Recht, vor einem unparteiischen Gericht seine eigene Sache verhandelt zu bekommen. Aber es wird zum Beispiel auch das Recht auf Prozesskostenhilfe eingeführt. Das ist auch etwas, was einen tatsächlichen Fortschritt darstellt.
Noch kurz zur Vereinfachung der Verfahren: Wir hatten bisher auf der Ebene der Europäischen Union 15 verschiedene Beschlussfassungsformen: die Verordnung, die Richtlinie, die Rahmenrichtlinie, den Rahmenbeschluss, das Übereinkommen et cetera. Das wird radikal vereinfacht, zurückgeführt auf fünf Grundtypen. Das Verfahren, in denen diese Instrumente erarbeitet werden, wird ebenfalls sehr stark vereinfacht. Wir haben nur mehr ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren – das ist jenes Verfahren, in dem Rat und Europäisches Parlament gemeinsam und gleichberechtigt entscheiden – und ein besonders Verfahren, wo entweder das Europäische Parlament eine vorrangige Rolle hat oder der Europäische Rat oder der Ministerrat eine vorrangige Rolle hat.
Weiters werden wir tatsächlich in der Praxis sehr zentrale Vereinfachungen in der sogenannten Komitologie haben. Eine Kritik an der Union war auch immer, dass es unter der Ebene der Gesetzgebung zu einem Wildwuchs technischer Vorschriften gekommen ist, die jeglicher demokratischer Kontrolle, nämlich sowohl der der nationalen Parlamente als auch der des Europäischen Parlaments, entzogen waren. Diese Komitologie-Vorschriften sind jetzt sozusagen in einem rechtsstaatlich mustergültigen Verfahren neu geregelt, und insbesondere auch eine gleichberechtigte Rolle des Europäischen Parlaments mit der des Rates.
Dieser Vertrag bringt mehr Rechtsstaatlichkeit, er bringt mehr Demokratie, er bringt mehr Rechte für die europäischen Bürger. Deshalb kann man zu diesem Vertrag nur aus voller Überzeugung und aus vollem Herzen ja sagen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Abg. Dr. Zinggl.)
15.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
15.20
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich danke all jenen, die auch ohne Kameras noch hier sind und der Diskussion folgen. Drei Punkte, die noch nicht gesagt wurden: Der erste Punkt: Ich halte das für einen großen Tag für dieses Parlament, und zwar nicht, weil dieser Vertrag etwas ganz Besonderes wäre, sondern deshalb, weil es sicher nicht leicht ist angesichts einer Bewegung, die über Wochen und Monate von der größten Zeitung des Landes, von der „Kronen Zeitung“, gegen diesen Vertrag geschürt wurde – ich kann das nicht anders sagen –, sich trotzdem hier herzustellen und zu sagen, wir entscheiden das, das ist unsere Aufgabe, da können die noch so oft etwas schreiben. Ich halte das für richtig und auch für gut. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Zweite: Die parlamentarische Behandlung war sehr ausführlich. Ich darf den Kollegen Aspöck zitieren, der im Ausschuss gesagt hat: Die Vorgangsweise der Behandlung war exzellent. Es ist alles im Detail diskutiert worden. Ernsthafter kann man so etwas im Parlament nicht abhandeln.
Was wir tatsächlich verabsäumt haben – und auch das sei gesagt –, ist, noch mehr oder deutlich mehr an Aufklärung zu betreiben. Das ist wohl wahr. Ein Mitarbeiter hat heute nachgeschaut, was es denn in den letzten zwei Monaten im Bereich der Erwachsenenbildung zum Thema Lissabon-Vertrag an Informationen gegeben hat. Dieser hat mir dann gesagt: Da gab es zwar viel zur EURO 2008, Vorbereitung, Sprachkurse und so weiter, aber zum Lissabon-Vertrag findet man nichts. Das muss sich ändern. Das muss sich wirklich ändern. Ich glaube, das ist eine permanente Aufgabe, die wir haben, über Europa zu informieren. Die Dinge sind hier in einem ständigen Fluss, und unser aller Aufgabe ist es, darüber entsprechend zu informieren.
Daher bringe ich einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Cap, Schüssel, Glawischnig-Piesczek ein. Er wird verteilt, ich darf deshalb nur ein paar wesentliche Punkte erwähnen:
Die Regierung wird ersucht, dafür einzutreten, dass erstens diese Verträge in der konsolidierten Fassung unentgeltlich allen Bürgern Europas zur Verfügung stehen – die österreichische Bundesregierung macht ja das schon –; verstärkt über die Tätigkeit der Europäischen Union und der europäischen Einrichtungen zu informieren und in einen breit angelegten Dialog zu treten; die Verankerung einer EU-weiten Volksabstimmung weiterhin zu betreiben.
Es sind noch eine Reihe anderer wichtiger Punkte darin enthalten, die auch zeigen sollten, dass wir die Sorgen der Menschen durchaus ernst nehmen, dass wir aber umgekehrt auch bereit und verpflichtet sind, unsere Aufgaben als Parlamentarier wahrzunehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
15.23
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist in seinen Kernpunkten erläutert. Aufgrund seines Umfanges lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 GOG zur Verteilung bringen; er steht damit auch mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Dr. Wolfgang Schüssel, Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Vertrag von Lissabon und die weitere Entwicklung der Europäischen Union
eingebracht im Zuge der Debatte über den Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen (Top 1, der 55. NR-Sitzung am 9. April 2008)
Die Erweiterung der Europäischen Union auf 27 Mitgliedstaaten brachte die Notwendigkeit mit sich, die bestehenden Verträge der Europäischen Union zu reformieren, um die Handlungsfähigkeit des Friedensprojekts Europäische Union zu erhalten, das demokratische Prinzip weiter zu stärken und die soziale Verantwortung in Europa stärker zu verankern. Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft am 13. Dezember 2007 wurde eine langjährige Debatte über die institutionelle Reform der EU zum Abschluss gebracht und ein Kompromiss gefunden, den alle gewählten Regierungen der Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament für eine geeignete Grundlage halten, auf der sie in Zukunft zusammenarbeiten wollen.
Der „Vertrag von Lissabon“ beinhaltet wesentliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen Verträgen: So stellt er etwa demokratische Kontrolle durch die Stärkung der Rollen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente sicher, stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Union, erhöht die Transparenz, Effizienz und Entscheidungsfähigkeit der Union und sorgt für eine klarere Kompetenzaufteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, in der alle bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte aufgelistet werden, wird rechtsverbindlich.
Die unterzeichneten Abgeordneten sind überzeugt, dass der Vertrag von Lissabon einen stabilen Rahmen bietet, der eine künftige Weiterentwicklung der Union ermöglicht. Nun geht es darum, die in der Präambel und in den Artikeln 2, 3 und 4 des EU-Vertrags genannten Ziele rasch und für die Menschen spürbar umzusetzen, um zu zeigen dass sich die Europäische Union ihres friedenspolitischen Auftrags und ihrer sozialen Verantwortung bewusst ist.
Der Vertrag von Lissabon soll auch das internationale Gewicht der Europäischen Union stärken und sie besser in die Lage versetzen, ihre internationale Verantwortung wahrzunehmen. Die im Vertrag von Lissabon festgelegten Prinzipien für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik machen dabei klar, dass sich die Europäische Union als Friedensmacht versteht, die den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen verpflichtet ist.
Für die österreichische Neutralität ist wesentlich, dass für alle Europäischen Beschlüsse zur Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik weiterhin Einstimmigkeit vorgesehen ist. Über die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen des Krisenmanagements wird Österreich daher wie bisher souverän entscheiden können.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass alle Krisenmanagementoperationen der EU ausschließlich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Natio-
nen getätigt werden und der Friedenssicherung, Konfliktverhütung und Stärkung der internationalen Sicherheit zu dienen haben. Die Verpflichtung dazu ist im Vertrag von Lissabon explizit festgeschrieben.
Der Vertrag von Lissabon sieht in verschiedenen Artikeln auch vereinfachte Vertragsänderungsverfahren sowie die – allerdings einstimmige – Beschlussfassung über die Anwendung der qualifizierten Mehrheit anstelle der Einstimmigkeit in bestimmten Angelegenheiten vor. Auch diese Vertragsänderungen bedürfen entsprechend der österreichischen Verfassung der Ratifizierung nach Genehmigung durch Nationalrat und Bundesrat bzw. sind für jedes einzelne Parlament der Mitgliedsstaaten auch europarechtlich ein ausdrückliches und absolutes Einspruchsrecht vorgesehen.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
sich auf europäischer Ebene für eine unverzügliche amtliche Veröffentlichung der konsolidierten Verträge in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung einzusetzen, damit auch die Bürgerinnen und Bürger einen unentgeltlichen Zugang zum offiziellen Grundlagentext über die Europäischen Union erhalten;
weiterhin und verstärkt über die Tätigkeit der Europäischen Union und die europapolitischen Initiativen der Bundesregierung zu informieren und einen breit angelegten Dialog mit der österreichischen Bevölkerung über die künftige Entwicklung der Europäischen Union zu führen, um Vorschläge und Ideen ebenso zu berücksichtigen wie bestehende Sorgen und Bedenken;
die Verankerung des Instruments einer EU-weiten Volksabstimmung weiter zu befürworten;
sich für eine Vertiefung der sozialen Dimension und des sozialen Zusammenhalts in den Politiken der EU einzusetzen, bspw. im Zusammenhang mit der Entsenderichtlinie;
sich in der EU für Maßnahmen auszusprechen, die dazu beitragen, die negativen konjunkturellen Auswirkungen der Finanzkrise in den USA auf Europa abzuschwächen;
dafür einzutreten, dass in der Politik der EU die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit respektiert werden;
die österreichische Anti-Atompolitik konsequent fortzusetzen und gemeinsam mit der Bundesrepublik Deutschland, Irland, der Republik Ungarn und dem Königreich Schwe-
den, der 54. Erklärung des Reformvertrags von Lissabon folgend, Initiativen zu ergreifen, um eine Revisionskonferenz zum Euratomvertrag einzuberufen;
die Bevölkerung zu informieren, dass sich für Österreich im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik an den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen einschließlich des Neutralitätsgesetzes durch den Vertrag von Lissabon nichts ändert;
sich in der Europäischen Union weiterhin dafür einzusetzen, dass die Außen- und Sicherheitspolitik der EU einen wichtigen Beitrag zu Frieden und Sicherheit leistet;
dass Österreich auf der Grundlage seiner verfassungsrechtlich bestimmten immerwährenden Neutralität weiterhin ein verlässlicher und solidarischer Partner in der Welt sein und sich aktiv an der weiteren Entwicklung der europäischen Friedens- Sicherheits- und Verteidigungspolitik beteiligen wird;
bei der Anwendung eines vereinfachten Vertragsänderungsverfahrens sicherzustellen, dass der Nationalrat über die beabsichtigten Vertragsänderungen und über Beschlüsse betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit zeitgerecht informiert wird, um dazu im Vorhinein Stellung nehmen zu können. Darüber hinaus möge die Bundesregierung Vertragsänderungen ausschließlich unter Ratifizierungsvorbehalt zustimmen und diese unverzüglich dem Nationalrat und dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegen. Weiters ist in jedem Fall eines Beschlusses betreffend den Übergang zur qualifizierten Mehrheit dem Nationalrat dieser Beschluss unverzüglich zur Stellungnahme zuzuleiten;
für die generelle Anwendbarkeit der Grundrechtscharta in allen EU-Mitgliedstaaten einzutreten und im Sinne eines optimalen Grundrechtsschutzes in allen Breichen auch die österreichischen Grundrechte weiter zu entwickeln.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
15.23
Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Werte Damen Staatssekretärinnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben heute das Thema EU-Reformvertrag auf der Tagesordnung. Vieles ist ja schon diskutiert worden in den letzten Stunden, viele wichtige Argumente für diesen Reformvertrag sind heute hier auch präsentiert worden. Ich darf sie nur mehr ganz schlagwortartig wiederholen: Mehr Demokratie, eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments, aber auch der nationalen Parlamente sind Punkte, die in diesem Reformvertrag vorgesehen sind. Weiters die Wahl des Kommissionspräsidenten, die Möglichkeit auch eines Misstrauensvotums für die Kommission, etwas, was, glaube ich, wirklich eine Stärkung der Mitbestimmung des Europäischen Parlaments bedeutet.
Ein weiterer Punkt ist, und auch das wurde schon betont: In einer größer gewordenen Europäischen Union ist es von Bedeutung, dass auch die Organisation entsprechend auf den aktuellen Stand nachzieht; wir brauchen eine effiziente und auch schlankere Organisation für die Abwicklung der europäischen Anliegen. Letztlich ist in diesem Reformvertrag aber auch eine Stärkung der Bürgerrechte vorgesehen – die Grundrechtecharta sei hier nur erwähnt –, die Möglichkeit zur Abhaltung europaweiter Volksabstimmungen.
Aber wenn Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von BZÖ und FPÖ, all diese Argumente schon nicht überzeugen, so hoffe ich, dass Sie zumindest das Argument der gestiegenen Sicherheit durch diesen EU-Reformvertrag überzeugen kann. Die Frau Justizminister hat ja schon einige Punkte angesprochen, wo es durch den Reformvertrag ganz konkrete Verbesserungen geben wird: bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen zum Beispiel. Es war ja bis jetzt so, dass die Frage der Justiz, der polizeilichen Zusammenarbeit in der dritten Säule anders behandelt wurde als viele andere Anliegen. Das wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Es wird genau diese Frage eines gemeinsamen Raums von Freiheit, Sicherheit in die Mitentscheidungsverfahren, in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren sozusagen der Europäischen Union mit aufgenommen. Damit wird auch in diesem Bereich das Europäische Parlament mit eingebunden werden, es werden aber auch die nationalen Parlamente die Möglichkeit einer stärkeren Mitsprache haben.
Ich glaube, daran können wir nur interessiert sein. Wir alle wissen – und wenn man die Augen nicht verschließt, kann man das fast täglich nachvollziehen –, dass Kriminalität, dass Verbrechen international geworden ist, dass kriminelle Organisationen über Grenzen hinweg tätig werden. Und da zu glauben, dass ein Land isoliert besser auf diese Herausforderungen antworten könnte, ist einfach ein Fehlschluss. Wir können gerade auch auf diesem Gebiet der Sicherheit nur gemeinsame Antworten in Europa finden, gemeinsame Antworten entwickeln, und zwar im Bereich der Zusammenarbeit bei der Strafjustiz, aber auch im Bereich der polizeilichen Zusammenarbeit. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das ist ein Schwerpunkt in diesem Reformvertrag: Es wird in Zukunft möglich sein, dass die polizeiliche Zusammenarbeit in Europa vertieft wird und dass Europol wirklich ausgebaut wird zu einem Instrument, das die Zusammenarbeit der Polizeibehörden der verschiedenen Länder Europas unterstützen und auch koordinieren wird, aber – um auch diesem Einwand gleich zu entgegnen – natürlich keine Zwangsmaßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten setzen wird. Das ist weiterhin – und das ist auch gut so – Aufgabe der nationalen polizeilichen und justiziellen Behörden. Es wird auch neue Kontrollinstrumente für Europol geben. Also auch hier werden die Bürgerrechte jedenfalls gestärkt.
Ich glaube, dass uns auch die im Reformvertrag vorgesehene justizielle Zusammenarbeit im Bereich der Strafgerichtsbarkeit, die es bis jetzt nicht gegeben hat, gerade im Bereich Terrorismusbekämpfung, gerade in den wichtigen Bereichen Menschenhandel, sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern – Themen, denen wir uns auch in den letzten Monaten sehr intensiv gewidmet haben – einen großen Schritt nach vorne bringen wird. (Beifall bei der ÖVP.)
Insgesamt, glaube ich, bringt der Reformvertrag Erleichterungen, eine bessere Zusammenarbeit und damit eine effizientere Bekämpfung von internationaler Kriminalität. Daher sollten Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von FPÖ und BZÖ, sich diesem Reformvertrag nicht verschließen und diesem auch Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
15.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
15.28
Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! 1994 – ich glaube, es war November – hatten wir hier im Hohen Haus die Abstimmung über den Beitritt zur Europäischen Union. Ich war damals eine der wenigen, die dagegen stimmten und die dem Beitritt Österreichs zur EU sehr, sehr kritisch gegenübergestanden sind. Heute, 14 Jahre später, werde ich hier ein kritisches Ja zu diesem Reformvertrag von Lissabon sagen, sehr wohl eingedenk dessen, dass meine Bedenken von damals auch heute noch Gültigkeit haben.
Welche Bedenken waren es? – Es waren demokratiepolitische Bedenken. Wir haben durch den Vertrag von Lissabon hier, das muss ich zugeben, einige bemerkenswerte Verbesserungen. Es waren damals Bedenken, dass es keine Grundrechte gab. Jetzt werden Grundrechte verankert.
Nur, meine Damen und Herren: Diese Grundrechte umfassen unseres Erachtens, aus grüner Perspektive, noch zu wenig. Es gibt zu wenig Sozialgehalt bei den Grundrechten, und die Grundrechte haben eine zu geringe umweltpolitische Dimension. Deswegen waren wir auch so sehr darauf bedacht, dass wir in dem gemeinsamen Entschließungsantrag auch die Weiterentwicklung der Grundrechtecharta verankert haben, dass wir uns als österreichische Parlamentarier dazu verpflichten, im Sinne eines optimalen Grundrechtsschutzes in allen Bereichen hier weiter am Werk zu sein und diesen wesentlichen Rechtskatalog weiterzuentwickeln.
Damals war mein Nein zur EU auch ein Signal dafür, dass die Atompolitik, die Energiepolitik der EU falsch ist. Das ist sie leider heute noch immer. Wir sind nach wie vor Mitglied des Euratom-Vertrages, und wir haben nach wie vor innerhalb der EU kaum eine Chance, diesen energiepolitischen Kurs zu ändern und gegen die atomare Weiterentwicklung, sprich Schneller Brüter, ein Veto einzulegen. De jure ist die Möglichkeit vorhanden, praktisch wird sie nicht wahrgenommen. Damals war es ein Grund, dagegen zu sein, heute ist es zum Teil auch noch immer berechtigt als Kritik von linker kritischer Seite.
Damals war meine Haltung auch ein Signal dafür, dass der Transitvertrag, den Österreich angesichts des Beitritts ausgehandelt hat, miserabel war und ersatzlos gestrichen werden wird. Es ist so gewesen! Es hat sich bestätigt, die Ökopunkteregelung war schlecht, die Zahl der Fahrten hat sich erhöht, und heute stehen wir transit- und verkehrspolitisch wirklich vor einem Desaster, aber nicht nur in Tirol, sondern auch im Umfeld von Wien, auch in dem Bereich, wo es Ost-West-Verkehr im großen Ausmaß gibt. Die EU hat verkehrspolitisch in die falsche Richtung gesteuert. Bei der Wegekostenrichtlinie haben wir noch immer nicht die Berücksichtigung der externen Kosten. Hier muss es zu deutlichen Veränderungen kommen.
Jetzt komme ich zu den österreichischen Hausaufgaben, die schon mein Vorredner angesprochen hat. Diese Bundesregierung hat auf EU-Ebene Nachholbedarf, Nachholbedarf in verschiedenen Bereichen. Und da ich hier die Verkehrspolitik näher behandle, möchte ich noch einmal herausstreichen: Es hat keine österreichische Initiative unter der slowenischen Präsidentschaft gegeben, endlich die Verbesserung der Wegekostenrichtlinie auf die Agenda zu setzen. Es hat keine österreichische Initiative gegeben, eine Transitbörse zu installieren, als Möglichkeit, die LKW-Fahrten zu reduzieren und umweltverträglicher zu gestalten, um der Bevölkerung wieder eine Hoffnung zu geben auf weniger Lärm, weniger Abgase, mehr Klimaschutz, mehr Umweltschutz und mehr Grundrechte. (Beifall bei den Grünen.)
Da müssen wir massiv weiterarbeiten, und mein Ja heute gilt als Ansporn für diese Weitergestaltung, für diese Ausgestaltung der Europäischen Union in Richtung Sozial- und vor allem auch in Richtung Umweltunion. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Aspöck zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
15.33
Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Verehrte Staatssekretärinnen! Hohes Haus! Schade, dass Herr Vizekanzler Molterer jetzt nicht mehr da ist. Man muss die Dinge nur ein bisschen anders darstellen, und dann klingt es fürchterlich. (Abg. Dr. Stummvoll: Wir werden es ihm ausrichten!) – Ich hoffe, Herr Kollege Stummvoll! – Vizekanzler Molterer sagte hier pathetisch: Ja, Herr Kollege Strache, wollen Sie denn der Bevölkerung vorwerfen, dass sie 1994 nicht gewusst hat, worüber sie abstimmt?
Das war niemals unsere Meinung. Wir werfen ganz etwas anderes vor, Ihren Vorgängern und teilweise Ihnen selbst in der Politik: Sie waren es, die die Bevölkerung damals nicht so ganz informiert haben. Kein Österreicher wusste, dass die Transithoheit unserer Republik nur auf Zeit bestehen wird, also vorgegaukelt war. Es hat niemand dazu gesagt, dass die Transithoheit nur für einige Zeit gilt. (Abg. Mag. Kukacka: Das ist genau im Vertrag drinnen gestanden, wie lange das dauert!)
Ja, im Vertrag ist es drinnen gestanden, der Bevölkerung wurde es nicht gesagt, Herr Kollege! – Ich nenne Ihnen ein anderes Beispiel: In einer Diskussion wurde gesagt, nämlich von einem der Professoren, Öhlinger, glaube ich, war es, dass im Maastricht-Vertrag die Battlegroup eigentlich schon drinnen ist. Ich kann mich daran erinnern, dass die großkoalitionären Politiker 1994, damals beim Werben um die Stimmen für eine Zustimmung zum EU-Vertrag, immer davon gesprochen haben, dass die Neutralität erhalten werden muss und dass sie auf alle Fälle erhalten wird. Heute ist das nur mehr ein akademischer Streit, in welchem Ausmaß sie noch erhalten wird.
Zunächst einmal gab es die ersten Einschränkungen; voll und ganz d’accord mit uns, jawohl: UN-Mandat. Jetzt aber gibt es schon das andere Mandat, jetzt sind unsere Soldaten im Tschad, und die sind nicht im Rahmen des UN-Mandats dort. Unter dem Strich bleibt letzten Endes nur mehr übrig: Dann, wenn irgendwo zwei ferne Republiken miteinander streiten, erklären wir uns neutral.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es wird dieser Vertrag viel zu schöngeredet. In Wahrheit ist dieser Vertrag nicht der große soziale Schritt; ich glaube, da lässt sich die SPÖ schwer täuschen. In Wahrheit handelt es sich um einen extrem liberalen Vertrag, über den sich nur das Großkapital, die Großunternehmungen und dergleichen mehr freuen. Mit den Bürgern hat dieser Vertrag nichts zu tun! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben daher noch einen weiteren Antrag eingebracht, der, so glaube ich, der Frau Präsidentin vorliegt. Er ist sehr kurz. Es ist der Antrag, die Regierungsvorlage 417 der Beilagen und den „Reformvertrag“, 484 der Beilagen, an den Verfassungsausschuss zur weiteren Beratung zurückzuverweisen. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
15.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Aspöck, dieser Antrag braucht nicht mündlich eingebracht zu werden und ist abgehandelt.
Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
15.37
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute im Laufe des Vormittags schon viele Meinungen zum EU-Reformvertrag gehört, nicht Inhalte, aber Meinungen. Da diese Redebeiträge so etwas wie ein Outing sind, sage ich auch dazu, dass ich damals dem EU-Beitritt meine Stimme gegeben und dafür gestimmt habe. (Zwischenruf des Abg. Dr. Stummvoll.) Natürlich war es unter dem damaligen Gesichtspunkt, Kollege Stummvoll, grundvernünftig, weil es aus Sicht der Wirtschaft, wie wir das auch heute in vielerlei Hinsicht nachvollziehen können, sehr sinnvoll war.
Wenn Frau Kollegin Moser sagt, sie werde heute mit einem kritischen Ja stimmen, kann ich gegenüberstellen, dass ich ein konstruktives Nein zu diesem Reformvertrag sage. Ich glaube, die einzelnen Wortmeldungen haben ganz gut gezeigt, wo die Unterschiede sind zwischen jenen, die diesen Reformvertrag ablehnen, nämlich FPÖ und BZÖ, da gibt es schon inhaltliche Beweggründe, ... (Abg. Öllinger: Sagen Sie uns ein bisschen etwas darüber!) – Das kann ich Ihnen schon erläutern, Herr Kollege.
Wir haben vieles im EU-Reformvertrag gutgeheißen. Wir haben uns dieser Kampagnisierung, wie es beispielsweise die FPÖ gemacht hat, nicht angeschlossen. Wir haben nie von einer Todesstrafe gesprochen. Wir haben nie von einem EU-Austritt gesprochen. Das sind ja alles Unsinnigkeiten im Grunde genommen, denen man sich nicht anschließen kann.
Wir haben aber gesagt, wir wollen eine Einbindung des Volkes. Das war unser Beweggrund dafür, dass wir auch in Kärnten diese Initiative gesetzt haben. Immerhin haben sich 15 000 Kärntnerinnen und Kärntner dazu bewegen lassen, auf das Gemeindeamt zu gehen. (Zwischenruf des Abg. Murauer.) – Das ist keine Lächerlichkeit, Herr Kollege Murauer! Das ist mit sehr vielen Umständen verbunden. Es ist ein Unterschied, ob ich in einem Wirtshaus an der Theke meine Unterschrift leiste oder ob ich in das Gemeindeamt gehe, den Pass vorweise und eine Unterschrift leiste. Das ist ein erheblicher Unterschied. Daher muss man das auch ernst nehmen, wenn 15 000 Bürgerinnen und Bürger diesen Schritt setzen.
Wir haben gesagt, die Bundesregierung hätte die Aufgabe und auch die Chance gehabt, die Bevölkerung von dieser Europäischen Union zu überzeugen. Das ist auch die Kritik, die ich ansetze. Wir hätten jetzt mit diesem EU-Reformvertrag diese Chance gehabt, hat doch dieses Thema sehr, sehr viele Menschen in dem Land bewegt: Über 100 000 haben eine Unterschrift geleistet, viele sind auf die Straße gegangen, um zu demonstrieren. Das heißt, da hat sich erstmals etwas bewegt.
Wir sind ja mit vielen EU-Themen bei der Bevölkerung abgeblitzt; sie war ja nicht zugänglich für die EU-Themen, das muss man auch einmal sagen. Wir hier im Parlament haben immer über EU-Belange und EU-Themen diskutiert, aber die Bevölkerung hat immer nur auf Brüssel geschimpft, und wir haben es zu wenig wahrgenommen und ernst genommen, dass wir der Bevölkerung dieses Brüssel näherbringen, diese EU näherbringen. Da müssen wir uns schon auch etwas an der Nase nehmen und fragen: Warum haben wir es in den letzten Jahren verabsäumt, die EU den Menschen etwas verständlicher zu machen?
Ich konnte es auch nicht verstehen, dass die Bundesregierung jetzt, in den letzten Wochen und Monaten, diesen entscheidenden Schritt gesetzt hat, eine richtige Aufklärungskampagne zu starten, um die Menschen zu überzeugen, dass es wichtig ist, an dieses gemeinsame Europa zu glauben. Daher war für mich auch diese Nervosität der letzten Tage unverständlich, wo man kurzfristig Inserate geschaltet und auf eine Homepage verwiesen hat und dann in den letzten Tagen noch eine Broschüre herausgegeben hat, um sie den Menschen zum Lesen zu geben. Es ist für mich wirklich unverständlich, dass man nicht rechtzeitig begonnen hat, für dieses gemeinsame Europa zu werben.
Wir haben in Kärnten einen richtigen Schritt gesetzt: Wir haben gesagt, wir wollen nicht auf die Stimmen der Menschen verzichten, sondern sie einbinden und sie auf dem Weg nach Europa, nach Brüssel mitnehmen mit einer kritischen Betrachtung der Arbeit der letzten Jahre, und wir wollen auch auf ihre Sorgen und auf ihre Nöte und auf ihre Argumente hören.
Das vermissen wir vonseiten dieser Bundesregierung, und daher gibt es auch von mir heute ein konstruktives Nein. (Beifall beim BZÖ.)
15.41
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Marizzi zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
15.42
Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geschätzten Staatssekretäre! Kolleginnen und Kollegen! Natürlich, das war heute sicherlich eine interessante Diskussion, und die Menschen an den Fernsehschirmen und die Besucherinnen und Besucher auf der Galerie werden sich Gedanken gemacht haben, trotz der kontroversen Diskussion, wie sich das Parlament oder wie sich die Politik generell verhält.
Herr Kollege Aspöck! Was Sie hier bezüglich der Neutralität behauptet haben, ist schlicht und ergreifend falsch. – Es steht im Vertrag, dass die Neutralität von Österreich bestehen bleibt!
Wenn Sie sich die Mühe machen und die „Kronen Zeitung“ vom Samstag zur Hand nehmen und den langen Leserbrief – ich kann ihn jetzt nur verkürzt wiedergeben, weil ich nur drei Minuten Redezeit habe – des Herrn Bundespräsidenten Fischer lesen, in dem er klar sagt: kein NATO-Beitritt, keine Stationierung fremder Truppen in Österreich, keine Beteiligung an Kriegen, der Artikel 28 und auch, dass die Bündnisfreiheit von Finnland und Schweden unberührt bleibt, dann wissen Sie, dass das heißt, dass für die Neutralen mit diesem Vertrag sogar eine Verbesserung eintritt.
Der zweite Punkt – etwas, das auch bedenklich ist, nämlich aufseiten des BZÖ (Abg. Scheibner: ... Neutralität sagen wir wenigstens die Wahrheit!) –: Wir haben vier Sitzungen, Herr Kollege Scheibner, des Verfassungsausschusses gehabt, aber Sie haben dort die Diskussion verweigert. Sie hätten die Chance gehabt, sämtliche Argumente dort einzubringen, aber Sie haben das eben nicht gemacht. Der Reformvertrag, Herr Kollege Scheibner, ist darauf ausgelegt, das Zusammenleben von 500 Millionen Bürgerinnen und Bürgern mit 27 Mitgliedstaaten zu regeln. Und die EU-27 (Abg. Scheibner: Warum habt ihr nicht noch zwei Monate gewartet?) – Sie können nachher ans Rednerpult kommen – sind die größte und stärkste Volkswirtschaft der Welt. Und wir Österrei-
cher zählen dort wirtschaftlich gesehen zu den Besten, und darauf sind wir stolz! – Wir gehen nicht immer auf Ihre negativen Argumente ein, das soll heute auch einmal hier gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ.)
Und noch eines, Herr Kollege Scheibner: 1995 gab es eine Verfassungsänderung. Sie hätten sich nur die Sendung am Sonntagabend mit Professor Mayer und die Diskussion der Klubobleute anschauen müssen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ich war sogar dort!)
Herr Professor Mayer hat ganz klar gesagt: Ja, Volksabstimmung beim EU-Beitritt. Und auch 2005 wäre eine Volksabstimmung notwendig gewesen – da war Herr Kollege Westenthaler in der Regierung (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler); ja, aber Ihre Partei war in der Regierung. Da ist trotzdem hier abgestimmt worden. – Und Kollege Mayer hat als Verfassungsrechtler gesagt, 2008 ist keine Volksabstimmung notwendig.
Ich respektiere die Demonstrationen, ich respektiere auch die Demonstranten, ich respektiere auch andere Meinungen. Aber wenn dann Meinungen geäußert werden wie zum Beispiel, das Wasser wird ausverkauft, die Neutralität ist am Ende, es gibt in Zukunft keine Kollektivverträge mehr (Abg. Scheibner: Das ist der Erich Haider in Oberösterreich!) – das ist schlicht und ergreifend falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wir sind keine EU-Chaoten, sondern wir sind Anhänger der Europäischen Union, weil wir glauben, dass Österreich in dieser Europäischen Union einen beträchtlichen Anteil liefert, und auf das sind wir stolz! (Demonstrativer Beifall des Abg. Neugebauer.)
Und worauf wir noch stolz sind, meine sehr geehrten Damen und Herren, das wurde heute schon von der Regierungsbank aus öfters gesagt und auch hier an diesem Rednerpult gesagt: Seit fast sechs Jahrzehnten gab es keinen Krieg auf diesem Kontinent. Und wenn dieser Traum aufgeht – wo 50 Millionen Menschen im Zweiten Weltkrieg und, ich weiß es jetzt nicht, vielleicht 25 Millionen im Ersten Weltkrieg ihr Leben lassen mussten –, dann ist dieser eine Punkt der wesentlichste Punkt, durch den bewiesen ist, dass diese EU und dieser Reformvertrag ihre Berechtigung haben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Hast du das dem oberösterreichischen Haider schon erklärt?)
15.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kukacka zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
15.46
Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Staatssekretärinnen! Hohes Haus! Warum sagen wir ja zu diesem Vertrag? – Weil uns der Vergleich sicher macht. Die Union ist nun einmal ein wichtiger Stabilitätsfaktor in dieser Welt, zwar keine Insel der Seligen, aber doch ein Kontinent, in dem Frieden herrscht, in dem die Umwelt weitgehend intakt ist, dessen wirtschafts- und sozialpolitisches Niveau vergleichsweise gut ist, dessen demokratische Grundordnung gesichert ist und dessen soziale Marktwirtschaft alles in allem doch allen anderen Wirtschaftssystemen überlegen ist. Ein Blick über den Tellerrand Europas genügt doch, um festzustellen, dass es nicht überall so ist. Und deshalb gibt es, meine Damen und Herren, zu diesem europäischen Friedens- und Sozialprojekt keine vernünftige Alternative! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Manche Ressentiments und Vorurteile, die, etwa im Zuge der Volksabstimmungskampagne, gegen Europa geschürt wurden, kommen – leider, sage ich – auch unter dem Deckmantel des Patriotismus daher. Heute sehen wir das ja auch an diesen Slogans. „Wir Patrioten gegen die EU-Chaoten“, prangt es in Kärnten auf allen Plakaten, höre ich, und leider heute auch hier in diesem Saal auf vielen Tafeln. Aber in Wahrheit ist das ein unsäglicher, ein antieuropäischer, aber auch ein unpatriotischer Slogan, meine Damen und Herren, denn er steht ganz im Widerspruch zu den Interessen Österreichs: Österreich will sich als ein weltoffenes Land präsentieren, das auch viele Besucher und Urlauber hier beherbergen und beheimaten will, gerade auch im Hinblick auf die kommende Fußball-Europameisterschaft.
Ich halte fest: Gerade ein selbstbewusstes Österreich kann mit Überzeugung erklären, warum es patriotisch und zukunftsorientiert ist, österreichisch und europäisch zu denken, und warum es unpatriotisch und rückwärtsgewandt ist, die Europäische Union als chaotisch zu denunzieren und Österreich in eine quasiegoistische Selbstbezogenheit und in einen antiquierten und falschen Chauvinismus zurückzuführen, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Helmut Kohl, der große europäische Staatsmann, hat recht: Die jüngere europäische Geschichte hat gezeigt, dass die wahren Realisten die Idealisten in Europa sind, jene, die nach dem Krieg und den jahrhundertelangen Erbfeindschaften und bei noch so tristen Umständen, wie etwa dem Kalten Krieg und der Ost-West-Konfrontation, die Idee Europa nie aufgegeben haben, an eine Einigung Europas geglaubt haben und im entscheidenden Moment immer das Richtige und das Notwendige gemacht haben.
Mit der Ratifizierung dieses Reformvertrags ist einer dieser wichtigen Momente für Europa gekommen, und Österreich wäre schlecht beraten, würde es diesem Vertrag nicht zustimmen, denn in vielen Bereichen brauchen wir in Zukunft nicht weniger, sondern mehr Europa, um die Herausforderungen der Zukunft zu bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)
15.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger zu Wort. Gewünschte Redezeit: 7 Minuten. – Bitte.
15.50
Abgeordnete Mag. Brigid Weinzinger (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Was die Kritiker und Kritikerinnen dieses Vertrages in den letzten Wochen mit ihren diversen Protestaktionen, glaube ich, unzweifelhaft einmal mehr deutlich gemacht haben, ist, dass die EU unter einem Glaubwürdigkeitsproblem leidet, an dem – Fußnote – im Übrigen unsere österreichische Bundesregierung immer wieder aktiv mitwirkt. Die Vorwürfe, die erhoben werden, stehen oft in einem direkten Widerspruch zu dem, was aufseiten der EU-Befürworter propagiert wird:
Die EU und ihre Befürworter und Befürworterinnen behaupten, die Subsidiarität wäre ein ganz wichtiges Herangehen. – Die Kritiker sagen, die EU agiert völlig abgehoben.
Seitens der EU-Befürworter heißt es, es ist ein Projekt des Friedens, ein wirklich wichtiges Friedensprojekt für die Zukunft. – Die Kritik fokussiert sich auf die Militarisierung.
Als Befürworter fordern wir das soziale Europa noch stärker ein. – Die Kritiker geißeln die profitgesteuerte Entwicklung Europas. Und so weiter.
Ich denke, das, was wir daran ernst nehmen müssen, sind nicht manche der mehr als haarsträubenden Argumente, die kommen, aber dieses Glaubwürdigkeitsproblem, unter dem die EU immer wieder leidet und das wir gemeinsam angehen sollten, wenn dieser Reformvertrag eine Chance haben soll, mehr Menschen zu Europa hinzuführen und das umzusetzen. (Beifall bei den Grünen.)
Damit komme ich zu einem ganz aktuellen Beispiel, wie so etwas ausschauen könnte. Wir haben in diesem Lissabonner Vertrag, und zwar in Artikel 1 lit. a, das grundsätzliche Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Rechten von Menschen; also eine der Grundfesten der EU ist das Menschenrechtsbekenntnis. Wir haben im selben Vertrag in Artikel 9a das klare Bekenntnis zu einer gemeinsamen Außenpolitik, von der ich ja wohl annehme, dass sie sich auch auf die Grundwerte der EU stützt, das heißt zum Beispiel aktiv für Menschenrechte eintritt.
Das sind zwei wichtige Säulen im Reformvertrag. Und ich glaube, dass wir jetzt nicht einfach Business as usual betreiben können. Wir können nicht in genau den Zeiten, wo in allen Staaten Europas der Reformvertrag diskutiert wird, kritisch auf den Prüfstand gerufen wird, sagen: Derweil gilt er noch nicht, derweil machen wir Business as usual!
Es steht der halbjährliche Menschenrechtsdialog der EU mit China im Mai bevor. Business as usual ist aus zwei Gründen dort einfach nicht möglich, glauben wir: Erstens, weil wir nicht auf der einen Seite eine gemeinsame Außenpolitik propagieren können und sie dann bei der nächstmöglichen Gelegenheit nicht einmal versuchen, sondern alle eben ihre Vertreter hin entsenden, und das war es. Die EU ist gefordert, gerade auch in einem schwierigen Thema gemeinsame Außenpolitik zu formulieren und zu vertreten.
Das Zweite, warum Business as usual absolut undenkbar ist: Die Situation ist alles andere als Business as usual. Wir haben inzwischen tagtäglich Proteste gegen die olympische Fackel-Rallye quer durch Europa und Amerika. Es sind in den letzten Wochen haarsträubende Szenen in Tibet bekannt geworden, wo es zu Gewalt und Ausschreitungen sogar auf beiden Seiten gekommen ist, die dringend untersuchungsbedürftig sind. Amnesty International ruft inzwischen zu dringendsten Aktionen auf, weil befürchtet wird, dass Inhaftierte im Zuge der tibetischen Proteste Folteropfer in den Gefängnissen werden, die Situation alles andere als menschenrechtskonform ist. Ausländische Journalistinnen und Journalisten haben weiterhin keinen Zugang zum gesamten tibetischen Territorium. Und das alles im Vorfeld der Olympischen Spiele, die als Motto ausgerechnet „Celebrate Humanity“ haben.
Und die EU? Soll die EU schweigen in so einer Situation? Wollen Sie das? Oder ist nicht sehr wohl das Reformvorhaben der EU mit einer gemeinsamen Außenpolitik, die den Menschenrechten verpflichtet ist, gefordert?
Daher bringe ich folgenden Antrag ein – ich habe Ihnen die Begründung schon gebracht und möchte daher nur den Antragstext selbst verlesen –:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, innerhalb der gemeinsamen Menschenrechts- und Außenpolitik der Europäischen Union für folgende Positionen einzutreten sowie diese im Rahmen der österreichischen Außenpolitik eigenständig zu vertreten:
1. Das brutale Vorgehen der chinesischen Sicherheitskräfte gegen großteils friedliche tibetische DemonstrantInnen und jede Form der Gewalt in den Konflikten in Tibet und den angrenzenden Regionen wird klar verurteilt.
2. Die im Zuge der Unruhen festgenommenen friedlichen DemonstrantInnen sind umgehend freizulassen und jene Personen, denen gegenüber ein konkreter Verdacht der Verwicklung in Straftaten besteht, einem raschen und fairen Verfahren zu unterziehen.
3. Ursachen und Verlauf der Ausschreitungen sowie Art und Ausmaß der damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen in Tibet sollen im Rahmen der UNO einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden.
4. Die Einschränkung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist als menschenrechtswidrig scharf zu kritisieren, friedliche Demonstrationen sind von den chinesischen Behörden sofort wieder zuzulassen. Gleichermaßen ist umgehend für freie Berichterstattung und den ungehinderten Zugang von MedienvertreterInnen und NGO-MitarbeiterInnen zu Tibet Sorge zu tragen.
5. In der Tibet-Frage muss eine nachhaltige Klärung erfolgen, welche die Menschenrechte der TibeterInnen sowie die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenständigkeit garantiert und eine echte, den Regelungen der chinesischen Verfassung entsprechende Autonomie bringt. Zu diesem Zweck ist umgehend ein Dialog zwischen der chinesischen Regierung und dem Dalai Lama sowie VertreterInnen der tibetischen Exilregierung aufzunehmen.
6. Österreich und die EU beharren auf konkreten und messbaren Fortschritten in Sachen Menschenrechte und Lösung der Tibet-Frage, die bereits beim kommenden EU-Menschenrechtsdialog mit China im Mai 2008 vorgelegt werden und von unabhängigen Stellen überprüfbar sein müssen. Andernfalls werden keine RepräsentantInnen zur Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Peking entsendet.
*****
(Beifall bei Grünen und BZÖ.)
Das wäre der Antrag, für den ich Sie um Ihre Unterstützung bitten möchte.
Ein Wort noch am Schluss: Präsidentin Prammer hat mir im Vorfeld bereits mitgeteilt, dass sie zumindest bislang nicht beabsichtigte, diesen Antrag zuzulassen (Abg. Scheibner: Das wollen wir nicht glauben!), weil es keinen inhaltlichen Zusammenhang mit dem Verhandlungsgegenstand gäbe. – Ich kann das nicht glauben. Ich hoffe, Frau Präsidentin Prammer ist in den Beratungen mit der Parlamentsdirektion inzwischen zur Auffassung gelangt, dass ein unübersehbarer inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Beschluss auf Grundwerte im Reformvertrag und deren Umsetzung in baldiger Zukunft gegeben ist. Wenn das kein inhaltlicher Zusammenhang ist, dann weiß ich nicht!
Ich habe auch ein Argument gehört, es könne kein inhaltlicher Zusammenhang hergestellt werden, weil der Lissabonner Vertrag ja noch gar nicht ratifiziert ist. Dann wäre allerdings, Frau Präsidentin, auch die Zulassung des Entschließungsantrages Cap, Schüssel, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen nicht zulässig gewesen. Ich gehe also doch davon aus, dass das eine korrekte Entscheidung war betreffend einen Vertrag, der noch nicht ratifiziert ist, über zukünftige Aktionen zu diesem Vertrag, und dasselbe daher für unseren Entschließungsantrag gilt.
Ich glaube, dass es dabei einfach auch um eine wichtige demokratiepolitische Grundsatzfrage geht. (Beifall bei den Grünen.)
Wir können nicht, selbst bei einer restriktiven Auslegung dessen, was Entschließungsanträge sind, über klar vorhandene, in der Geschäftsordnung geregelte Zulässigkeiten hinweggehen und eine politische Entscheidung treffen, welcher Antrag genehm ist und welcher nicht. Ich glaube, das österreichische Parlament hat sich gerade an dem Tag, an dem der EU-Vertrag mit seiner Demokratisierung ratifiziert werden soll, nicht eine Beschneidung der demokratischen Rechte von Mandatarinnen und Mandataren verdient. Das wäre völlig entgegen dem Sinn dessen, was wir hier immer behaupten. Und es kann auch niemand Interesse daran haben, sich dem Vorwurf auszusetzen, der lange Hauch der chinesischen Botschaft hätte eine Entscheidung über die Zulassung oder Nichtzulassung eines Antrages beeinflusst.
In diesem Sinne hoffe ich, der Antrag wird zugelassen und findet Zustimmung im Haus. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
15.58
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger, Sie haben bereits darauf hingewiesen, dass es für mich nicht darum geht, eine ernste Situation in Tibet oder anderswo auf der Welt hier an dieser Stelle zu beurteilen. Ich hege inhaltlich viel Sympathie für diesen Antrag, aber ich habe die Faktenlage zu prüfen, wie wir im Rahmen der Geschäftsordnung vorgehen sollen, was die Zulassung oder Nichtzulassung von Anträgen betrifft.
Sie alle haben hier im Saal in den letzten Sitzungen heiße Debatten, auch Geschäftsordnungsdebatten, über engere oder weitere Auslegungen des inhaltlichen Zusammenhanges beim Stellen von unselbständigen Entschließungsanträgen mitverfolgt.
Diese Debatte hat auch zu einer ausreichend langen und intensiven Diskussion in der letzten Präsidiale geführt, in der jedoch kein Übereinkommen darüber gefunden und keine gemeinsame Position dazu festgelegt werden konnte, wie die Mitglieder der Präsidiale ein engeres oder weiteres Auslegen von derartigen Entschließungsanträgen sehen, weswegen sich das Präsidium des Nationalrates darauf verständigt hat, den Mitgliedern der Präsidiale und damit den Abgeordneten des Nationalrates in den nächsten
Wochen gemeinsam eine Interpretation bezüglich der Zulassung von derartigen Entschließungsanträgen näherzubringen. (Abg. Brosz: Das ist ein Präjudiz, wenn Sie ihn jetzt nicht zulassen!)
Ich selbst habe in meinen Beurteilungen eine sehr enge Interpretation und Auslegung vertreten und habe mich dadurch schon einige Male der Kritik dieses Hauses ausgesetzt. Würde ich diesem Prinzip nicht Folge leisten, würde ich tatsächlich meine eigene Linie verlassen, weswegen ich diesen Antrag auch nicht zulassen kann.
Es ist durchaus auch noch auf die rechtliche Situation hinzuweisen. Ich verweise nicht nur auf § 55 Abs. 1, sondern auch auf den Kommentar zu § 27, zweite Anmerkung, wo ausdrücklich festgehalten ist:
„Durch die Aufnahme der Worte ‚inhaltlichem Zusammenhang‘ anstelle der Worte ‚in Verbindung‘“ – das war bei der Änderung der Geschäftsordnung – „hat der Gesetzgeber nämlich zum Ausdruck gebracht, dass ein bloß loser Zusammenhang mit dem auf der TO stehenden Verhandlungsgegenstand als Voraussetzung für die Stellung eines Ausschussantrages nicht genügt.“
Dazu kommt, dass auch der zweite Kommentar von Czerny/Fischer darauf verweist, eine enge Auslegung nahezulegen, und zwar, um den Ausschussberatungen sozusagen nicht die Möglichkeit zu entziehen. (Abg. Scheibner: Das ist ein 27-er-Antrag! Da geht es um ganz etwas anderes! – Abg. Ing. Westenthaler: Das hat mit Entschließungen nichts zu tun!)
Ich habe den Antrag sehr ausführlich studiert. Er bezieht sich natürlich auch auf die Europäische Union, so wie all diese Entschließungsanträge – auch jene, die nicht zugelassen wurden – immer in einem gewissen Zusammenhang zur Sachmaterie, zur entsprechenden Gesetzesmaterie standen, die in Diskussion war. Der Inhalt dieses Entschließungsantrages betrifft jedoch weitgehend die österreichische Außenpolitik.
Es kommt meiner Meinung nach noch ein Argument dazu: Ich wurde im Vorfeld von den beiden Regierungsfraktionen kontaktiert. Auch die beiden Regierungsfraktionen wollten einen unselbständigen Antrag einbringen. Ich habe beide ersucht, einen selbständigen Antrag einzubringen, um nicht eine größere Diskussion über die Interpretation der Geschäftsordnung führen zu müssen.
Ich denke, es stehen uns hier im Hohen Haus viele Instrumente zur Verfügung: Es gibt den EU-Hauptausschuss, den EU-Unterausschuss, den Menschenrechtsausschuss, den Außenpolitischen Ausschuss. Ich lade alle sehr herzlich ein, auch diese Gremien so rasch wie möglich damit zu befassen, um dem Rechnung zu tragen, was Kollegin Weinzinger inhaltlich gesagt hat, dem ich ja voll folgen kann.
Daher lasse ich diesen Entschließungsantrag nicht zu.
Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.
16.03
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Mit Respekt, aber diese Entscheidung halte ich für falsch und kann sie nicht akzeptieren. Wenn ein Antrag zur europäischen Außenpolitik abgelehnt wird, an der Österreich ja – möchte man meinen – im Rahmen der Europäischen Union mit-
wirkt, und wir einen Tagesordnungspunkt behandeln, der ausschließlich die EU-Politik betrifft, dann weiß ich nicht, bei welchem anderen Tagesordnungspunkt man einen Entschließungsantrag zur österreichischen und zur EU-Haltung zur chinesischen Politik in Tibet einbringen kann.
Ich halte diese Entscheidung für absolut willkürlich. Ich weise Sie auch darauf hin, dass im Antrag von Cap, Schüssel und Glawischnig-Piesczek natürlich eine Reihe von Punkten enthalten ist, die sich nicht unmittelbar auf irgendeinen Paragraphen des heute zu beschließenden Staatsvertrags beziehen, sondern auf künftige Politik der EU im Rahmen dieses Vertrags, der zustande kommt oder auch nicht. Mindestens die Hälfte dieser Punkte steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Staatsvertrag, aber es ist auch in Ordnung, diesen Antrag zuzulassen.
Wir reden heute über österreichische Politik im Rahmen der Europäischen Union, und um nichts anderes geht es im Antrag Weinzinger.
Ich beantrage eine Debatte zu meiner Wortmeldung nach § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung. (Beifall bei den Grünen.)
16.05
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Scheibner zur Geschäftsbehandlung. – Bitte.
16.05
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Ich schließe mich diesen Einwendungen gegen Ihre Entscheidung an und beantrage ebenfalls, diesen Antrag zuzulassen und nach § 59 Abs. 3 darüber eine Debatte zu führen.
Ich hielte es angesichts der katastrophalen Zustände in Tibet, wo Menschen nur deshalb umgebracht werden, weil sie für die Freiheit des eigenen Volkes und für Menschenrechte eintreten, für wirklich blamabel, wenn der österreichische Nationalrat in einer zweitägigen Debatte nicht nur keinen eigenen Tagesordnungspunkt dazu hat, sondern wenn ein Antrag, der eingebracht wird, um zumindest einen symbolischen Akt des Protests zu setzen, nicht einmal zur Debatte und zur Abstimmung zugelassen wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Skandal! Ein Riesenskandal!)
Welches Bild nach außen das für das österreichische Parlament bedeutet, brauche ich nicht zu sagen. Auf den Applaus der chinesischen Botschaft kann ich in diesem Fall aber verzichten.
Frau Präsidentin, so sicher dürften Sie sich ja nicht sein, denn wenn Sie jetzt als Argument für Ihre Entscheidung den § 27 heranziehen, dann muss ich entgegenhalten, dass es da um etwas ganz anderes geht. Beim § 27 geht es um selbständige Anträge im Ausschuss. Dass da ein strengerer Maßstab angelegt werden sollte, ist klar. Da geht es um Gesetzesbeschlüsse und nicht um einen Entschließungsantrag, wie es heute der Fall ist.
Ich darf schon daran erinnern, dass es einen inhaltlichen Zusammenhang gegeben hat, und zwar bei einer Initiative gegen das Komatrinken. Da hat man dann im Rahmen einer Diskussion des Marktordnungsgesetzes, in der unter anderem das Weingesetz behandelt worden ist, einen inhaltlichen Zusammenhang in einer Gesetzesmaterie für richtig erachtet.
Bei der heutigen Debatte hingegen, wo es einen Auftrag gibt und wir sechs Tagesordnungspunkte behandeln, bei denen es um EU-Politik geht, wo sich österreichische Regierungsvertreter in der Europäischen Union für Boykottmaßnahmen aussprechen, kann ich überhaupt nicht verstehen, dass man bei einem Entschließungsantrag dazu keinen inhaltlichen Zusammenhang sieht.
Ich muss auch im Hinblick darauf auf das Schärfste protestieren, was das für das Ansehen des Hohen Hauses bedeutet, und ersuche, diese Entscheidung nochmals zu überdenken beziehungsweise nach § 59 Abs. 3 eine Debatte darüber zuzulassen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
16.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Dr. Stummvoll das Wort erteile, mache ich Sie auf Folgendes aufmerksam, Herr Abgeordneter Scheibner: Sie dürften sich die Anmerkung 6 zu § 55 nicht durchgelesen haben. (Abg. Scheibner: Sie haben gesagt „27“!) – Ja. Dort wird eindeutig der inhaltliche Zusammenhang noch einmal erläutert, indem auf den § 27 hingewiesen wird. Es ist leider so.
Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll.
16.07
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben uns in letzter Zeit – und gerade beim BZÖ-Antrag – für eine eher strenge und rigide Auslegung und nicht für eine vage, lockere Auslegung entschieden. (Zwischenruf des Abg. Scheibner.)
Ich denke, wenn man diese Entscheidung getroffen hat, sollte man eine Linie halten. Wir können nicht einmal so und einmal so, einmal strenger und einmal weniger streng entscheiden. Diese Linie ist zu halten, umso mehr, als die Argumente des Herrn Kollegen Scheibner – Sie haben es ja gerade ausgesprochen – deshalb nicht zielführend sind, weil es im Kommentar zu § 55 der Geschäftsordnung in Anmerkung 6 eindeutig heißt: „Hinsichtlich des Ausdruckes ‚inhaltlicher Zusammenhang‘ siehe § 27 Anm 2.“ – Das heißt, was dort zum § 27 steht, ist auch für den inhaltlichen Zusammenhang in § 55 anzuwenden.
Dann heißt es weiter: Den inhaltlichen Zusammenhang „entscheidet nicht der Nationalrat, sondern der Präsident“. – Frau Präsidentin! Wir haben Ihre Position gehört. Unsere Meinung deckt sich mit dieser Position. Die Entscheidung liegt bei Ihnen, aber wir unterstützen Sie. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin! Schicken Sie die Nationalrats-Geschäftsordnung den Tibetern, die freuen sich! Das ist ja unglaublich!)
16.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster hat sich Herr Klubobmann Dr. Cap zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet.
16.09
Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte einleitend einmal ausdrücklich feststellen, dass wir den Inhalt des Antrags und das, worum es in dieser Geschäftsordnungsdebatte geht, ganz streng voneinander trennen müssen.
Beim Inhalt besteht Übereinstimmung. Da sehe ich zwischen unseren Positionen und der Position der Grünen keinen Unterschied. Aber es war eben außer einem Vertreter niemand von Ihnen dabei, als wir dieses Problem in der letzten Präsidiale lange durchdiskutiert und zu den Schlussfolgerungen gefunden haben, die die Präsidentin vorhin ausgeführt hat.
Ich würde nicht sagen, die Auslegung ist streng oder nicht streng. Sie ist schlicht und einfach so, wie es in der Geschäftsordnung steht, präzise vorgenommen. Es gibt, denke ich, keine Alternative zu den Schlussfolgerungen, die die Präsidentin vorhin formuliert hat. Daher unterstützen wir die Entscheidung der Frau Präsidentin. (Zwischenrufe bei Grünen und BZÖ.)
16.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche die Sitzung und ersuche die Klubobleute, zu einer kurzen Stehpräsidiale zu mir zu kommen. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist ein Antrag gestellt worden, Frau Präsidentin!) – Ich kann trotzdem jederzeit die Sitzung unterbrechen, Herr Klubobmann.
Die Sitzung ist unterbrochen.
*****
(Die Sitzung wird um 16.10 Uhr unterbrochen und um 16.18 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.
Nach einer kurzen Stehpräsidiale, in der wir noch einmal über die Problematik der Zulassung und Nichtzulassung von unselbständigen Entschließungsanträgen diskutiert haben, sind wir zwar keinen Schritt weitergekommen – die Frage bleibt offen –, aber als Angebot – auch zur Güte, ich will da keine größeren Diskrepanzen haben –, auch mit dem inständigen Wunsch und großen Verlangen, in der kommenden Präsidiale wieder über dieses Thema zu reden, werde ich den Antrag, den Frau Abgeordnete Mag. Weinzinger gestellt hat, zulassen.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Weinzinger, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet
eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (417 d.B.): Vertrag von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen („Reformvertrag“) (484 d.B.)
Die Wahrung und der Schutz der Menschenrechte stellen eine der Grundfesten der Europäischen Union dar, wie dies nicht zuletzt der Vertrag von Lissabon deutlich macht. Besonders betont die Modifizierung der Präambel in Artikel I 1 lit. a die unverletzlichen und unveräußerlichen Rechte jedes Menschen, der neu eingefügte Artikel I a unterstreicht das zusätzlich. Die EU ist dazu aufgerufen, im Zuge ihrer neuen Bemühungen um eine verstärkte gemeinsame Außenpolitik, wie sie durch die Neufassung des Artikel 9 a und die damit vorgesehene Ernennung eines Hohen Vertreters/einer Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik dokumentiert wird, dem Menschenrechtsengagement in der gemeinsamen Außenpolitik einen zentralen Stellenwert einzuräumen.
In den letzten Wochen hat die Welt mit großer Betroffenheit die Unruhen in Tibet, ihre Niederschlagung durch chinesische Sicherheitskräfte und die gewaltsamen Konflikte im Gefolge der Proteste verfolgt. Die Ausweisung sämtlicher ausländischer MedienvertreterInnen lässt nur unvollständige Informationen über die Lage in Tibet zu. Als gesichert gilt, dass die Demonstrationen und Proteste am 10.3.2008 friedlich begonnen haben. An diesem Tag haben chinesische Sicherheitskräfte eine Gruppe friedlich demonstrierender Mönche festgenommen. „Zwischen 50 und 60 buddhistische Glaubensbrüder seien in der tibetischen Hauptstadt festgesetzt worden, als sie für die Freilassung von im vergangenen Jahr inhaftierten Mönchen protestiert hätten. Es sei unklar wohin die Mönche gebracht worden seien.“ (APA033, 11.3.2008) Daraufhin demonstrierten buddhistische Mönche am 11.3.2008 erneut. Es handelte sich bei den Teilnehmern um 500 – 600 Mönche aus dem Sera-Kloster in Lhasa. Paramilitärische Einheiten setzten Tränengas gegen die Kundgebung ein und unterbanden diese Demonstrationen erneut. AugenzeugInnen berichteten von einem Aufgebot von mehreren tausend PolizistInnen. Auch bei dieser Kundgebung gab es Festnahmen und der weitere Verbleib dieser Personen ist ungewiss. Hungerstreiks und Selbstmordversuche einiger Mönche wurden am 14.3.2008 kolportiert. Drei große Klöster in Lhasa wurden von der Polizei umstellt.
Am Freitag den 14.3.2008 kam es erstmalig zu gewaltsamen Ausschreitungen auf beiden Seiten, die sich bei bis heute bei mehreren Gelegenheiten fortgesetzt haben, wobei die chinesische Polizei auch von Schusswaffen Gebrauch macht. Laut Angaben der chinesischen Behörden kamen 18 Menschen, darunter ein Polizist, ums Leben. Laut unabhängigen Angaben starben bei den Unruhen mehr als 140 Menschen, Tausende sollen in Haft genommen worden sein. Es ist dokumentiert, dass der chinesische Polizei- und Justizapparat vor der Anwendung von Folter nicht zurückschreckt. Laut Bericht des UNO Sonderbeauftragten Prof. Manfred Nowak ist die Folter in China weit verbreitet. Dazu kommt, dass die chinesischen Behörden zu den Aufständen in den tibetischen Regionen bereits verbal ein überaus hartes Vorgehen angekündigt haben. Staatliche Medien verbreiteten den Aufruf, die Verschwörung und Sabotage durch tibetische Unabhängigkeitskräfte „zu zerschmettern“. „Es sei ein Kampf auf Leben und Tod zwischen uns und dem Feind“ (APA159 vom 24.3.2008). Es besteht daher der dringende Anlass zur Sorge, dass die während und nach den Demonstrationen festgenommenen Personen, Foltermaßnahmen unterzogen werden. Unabhängigen Berichten zufolge mangelt es den Festgenommenen auch an medizinischer Versorgung.
Die aktuellen Unruhen sind Ausdruck einer langen Geschichte von Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Tibeterinnen und Tibetern. China hat es nunmehr seit Jahrzehnten verabsäumt, der tibetischen Volksgruppe die ihr laut der chinesischen Verfassung zustehenden Autonomieregelungen in die Realität umzusetzen. Statt einer echten Autonomie und garantierten Menschenrechten herrschen in Tibet und den angrenzenden ehemals zu Tibet gehörenden Regionen unzulässige Einschränkungen der
Religionsfreiheit, menschenrechtswidrige Restriktionen der Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Demonstrationsfreiheit und soziale Benachteiligung der tibetischen Volksgruppe. Der Dalai Lama spricht in diesem Zusammenhang von einem „kulturellen Genozid“ an den TibeterInnen.
Eine den Menschenrechten verpflichtete Außenpolitik der österreichischen Bundesregierung wie eine gemeinsame Außenpolitik der EU müssen auf die Ereignisse in Tibet eine klare Antwort finden. Österreich und die EU sind gefordert, den EU-Menschenrechts-Dialog sowie sämtliche anderen zu Gebote stehenden Mittel zu nutzen, um für ein sofortiges Ende der Gewalt und der Menschenrechtsverletzungen in Tibet und den angrenzenden Regionen sowie eine dauerhafte Lösung des Tibet-Konflikts einzutreten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, innerhalb der gemeinsamen Menschenrechts- und Außenpolitik der Europäischen Union für folgende Positionen einzutreten sowie diese im Rahmen der österreichischen Außenpolitik eigenständig zu vertreten:
1. Das brutale Vorgehen der chinesischen Sicherheitskräfte gegen großteils friedliche tibetische DemonstrantInnen und jede Form der Gewalt in den Konflikten in Tibet und den angrenzenden Regionen wird klar verurteilt.
2. Die im Zuge der Unruhen festgenommenen friedlichen DemonstrantInnen sind umgehend freizulassen und jene Personen, denen gegenüber ein konkreter Verdacht der Verwicklung in Straftaten besteht, einem raschen und fairen Verfahren zu unterziehen.
3. Ursachen und Verlauf der Ausschreitungen sowie Art und Ausmaß der damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen in Tibet sollen im Rahmen der UNO einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden.
4. Die Einschränkung der Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist als menschenrechtswidrig scharf zu kritisieren, friedliche Demonstrationen sind von den chinesischen Behörden sofort wieder zuzulassen. Gleichermaßen ist umgehend für freie Berichterstattung und den ungehinderten Zugang von MedienvertreterInnen und NGO-MitarbeiterInnen zu Tibet Sorge zu tragen.
5. In der Tibet-Frage muss eine nachhaltige Klärung erfolgen, welche die Menschenrechte der TibeterInnen sowie die Wahrung ihrer kulturellen und religiösen Eigenständigkeit garantiert und eine echte, den Regelungen der chinesischen Verfassung entsprechende Autonomie bringt. Zu diesem Zweck ist umgehend ein Dialog zwischen der chinesischen Regierung und dem Dalai Lama sowie VertreterInnen der tibetischen Exilregierung aufzunehmen.
6. Österreich und die EU beharren auf konkreten und messbaren Fortschritten in Sachen Menschenrechte und Lösung der Tibet-Frage, die bereits beim kommenden EU-Menschenrechtsdialog mit China im Mai 2008 vorgelegt werden und von unabhängigen
Stellen überprüfbar sein müssen. Andernfalls werden keine RepräsentantInnen zur Eröffnungszeremonie der Olympischen Spiele in Peking entsendet.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Van der Bellen meldet sich nochmals zu Wort. – Bitte.
16.19
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Frau Präsidentin, für Ihr Entgegenkommen, das ja in Ihrer Machtkompetenz liegt. Ich ziehe daraufhin meinen Antrag auf Debatte nach § 59 Abs. 3 der Geschäftsordnung zurück.
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es folgt eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung, und zwar von Herrn Abgeordnetem Scheibner. – Bitte.
16.19
Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Die Vernunft hat über die Gesetzblätter gesiegt. Auch ich ziehe natürlich meinen Antrag auf Debatte zurück.
16.19
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön. Es ist auch gut zu hören, dass noch die Gesetzblätter angesprochen wurden.
Wir setzen damit in der Debatte fort ... – Nein, pardon, ich habe noch Herrn Klubobmann Dr. Schüssel übersehen. – Bitte.
16.20
Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Ich war verdeckt durch Klubobmann Cap. – Ich danke für das Verständnis, dass wir jetzt keine Debatte darüber führen. Ehrlich gesagt, meine ich, dass es klüger wäre – bevor wir jetzt einen Antrag zu Tibet kontrovers behandeln und dieser möglicherweise abgelehnt wird, weil er doch einige Formulierungen enthält, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlussreif sind –, dass wir eventuell einen gemeinsamen selbständigen Antrag einbringen. Darüber haben Klubobmann Cap und ich uns jetzt verständigt, und wir bieten auch der Opposition an, gemeinsam einen entsprechenden Text zu erarbeiten.
Überlegen Sie sich bis zum Schluss der Sitzung, ob es nicht ein Weg wäre, Ihren Antrag heute zurückzuziehen und in den nächsten Wochen eine gemeinsame Tibet-Linie in Form eines selbständigen Antrages zu entwickeln. Ich glaube, das ist besser. Ich glaube, dass es klüger wäre, eine solche gemeinsame Vorgangsweise zu wählen, anstatt dass heute eine Ablehnung erfolgt und damit vielleicht ein falsches Signal ausgesandt wird. (Zwischenruf des Abg. Brosz.) Überlegen Sie sich das noch! (Beifall bei der ÖVP.)
16.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann, das war jetzt kein wirklicher Geschäftsordnungs-Debattenbeitrag!
Wir gehen weiter in der Debatte.
Herr Abgeordneter Dr. Bösch kommt jetzt zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.
16.21
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein kurzes Wort zur Debatte über die Zulassung von Entschließungsanträgen: Frau Präsidentin, vonseiten der Freiheitlichen ist es nicht so wichtig, ob Sie jetzt eine strenge oder eher lockere Haltung in der Frage der Zulassung von Entschließungsanträgen einnehmen. Vielmehr meine ich, dass es unser aller Anliegen sein müsste, dass Sie während der Sitzungen eine transparente und vor allem gleiche Handhabe hier an den Tag zu legen beginnen. Es gibt nämlich leider einige Präzedenzfälle von Anträgen der Regierungsparteien, die hier zugelassen worden sind, deren innerer Zusammenhang mit dem debattierten Tagesordnungspunkt jedoch sehr fraglich war.
Nun zurück zum Verfassungsvertrag: Meine Damen und Herren! Uns Freiheitlichen geht es bei dieser Frage um eine Volksabstimmung. Einige Kollegen sind schon darauf eingegangen, dass im Verfassungsausschuss Experten von den Regierungsparteien erklärt haben, dass es ihrer Ansicht nach nicht zwingend notwendig sei, eine Volksabstimmung abzuhalten. Vonseiten der FPÖ hat es Experten gegeben, die erklärt haben, dass eine Volksabstimmung notwendig sei, weil es sich um eine Gesamtänderung der österreichischen Bundesverfassung handelt.
Grundsätzlich stellen wir Freiheitlichen dazu fest, dass es nicht nur eine wissenschaftliche Entscheidung ist, ob über diesen wichtigen Vertrag eine Volksabstimmung stattfindet, sondern auch eine politische Entscheidung. Und zu dieser politischen Entscheidung haben wir FPÖler Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, immer wieder aufgefordert. Diese politische Entscheidung scheint uns wichtig zu sein, weil gerade dadurch auch jenes Ziel erreicht wird, von dem Sie immer reden, nämlich die Information der Bevölkerung über diese so schwierige Materie. Nur das Ausschreiben einer Volksabstimmung garantiert, dass die Argumente für und gegen diesen Vertrag über mehrere Wochen beziehungsweise über einen längeren Zeitraum innerhalb der österreichischen Öffentlichkeit debattiert werden.
Wenn Sie sich die Meinungsumfragen der letzten Tage in Bezug auf den Informationsgrad der österreichischen Bevölkerung zum Inhalt des Verfassungsvertrages anschauen, dann müssen Sie feststellen, dass dieser Informationsgrad erschreckend niedrig ist! In Anbetracht dessen wäre es Ihre Aufgabe als Regierungsparteien, diese Volksabstimmung möglich zu machen, damit man dieses Informationsdefizit beheben und der Bevölkerung sagen kann, worum es in diesem Verfassungsvertrag respektive Reformvertrag eigentlich geht.
Seltsamerweise haben Sie das bislang abgelehnt, Sie haben aber mitgestimmt, als wir hier im Hohen Haus über einen Antrag betreffend eine Volksabstimmung zu einem allfälligen Türkeibeitritt abgestimmt haben, der in einigen Jahren vielleicht einmal vor der Türe stehen wird. Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Das war auch eine politische Entscheidung, und zwar eine richtige Entscheidung! Wir Freiheitlichen haben dem auch zugestimmt.
Der Reformvertrag, der heute hier beschlossen wird, ist in vielen Dingen eine Verschleierungsangelegenheit. Er ist, wie er von einigen Kollegen hier genannt wurde, eine Mogelpackung, weil viele Dinge im Vertragstext nicht erwähnt werden, aber doch
gemeint sind und in einigen Anmerkungen und Zusatzprotokollen auch erwähnt werden.
Dabei geht es zum Beispiel um den Vorrang des EU-Rechtes: Der Vorrang des EU-Rechtes, der – da haben Sie schon recht! – bereits bei unserem Beitritt 1995 ein Element war, wird in diesem Reformvertrag noch einmal auf den Punkt gebracht, aber nicht im Text des Vertrages, sondern versteckt und verschleiert in einer Anmerkung. Und was dieser Vorrang des EU-Rechtes wirklich bedeutet, das mussten wir in den letzten Monaten erleben in Bezug auf Entscheidungen auf europäischer Ebene betreffend den Universitätszugang von europäischen Bürgern, in Bezug auf die verpflichtende Zulassung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln, in Bezug auf die Atomkraft in unserer Nachbarschaft, aber auch in Bezug auf die allfällige Abschaffung der Beneš- und AVNOJ-Dekrete, gemäß welchen nach wie vor in Mitgliedsländern der Europäischen Union die Menschenrechte nicht beachtet werden. Darum geht es!
Es geht auch um die praktische Politik der Europäischen Union, und es geht darum, festzustellen und zu beurteilen, wie diese Verfassungselemente mit Leben erfüllt werden. Und das Leben, das in den letzten Monaten in diese Punkte vonseiten der europäischen Ebene hineingehaucht wurde, war nicht annehmbar für die Republik Österreich!
Deshalb haben wir als Volksvertreter und Nationalräte die Verpflichtung, hier dafür einzutreten, dass es über diesen Verfassungs- beziehungsweise Reformvertrag eine Volksabstimmung geben soll. (Beifall bei der FPÖ.)
16.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Hagenhofer zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.26
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Mitglieder auf der Regierungsbank! Kollege Dr. Graf hat heute in einem Zwischenruf gemeint: Wofür brauchen wir diesen Vertrag? – Österreich ist 1995 der Europäischen Union beigetreten, wobei zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung den Beitritt in der Volksabstimmung befürwortet haben. Seit 1995 bis 2008 ist die Union von 15 auf 27 Mitgliedstaaten angewachsen. Das heißt, es ist heute eine andere Handlungsgrundlage für 27 Mitgliedstaaten erforderlich als damals für 15.
Es war schon mit 15 nicht einfach. Auch der Vertrag mit den 15 war aus Österreichs Sicht nicht hundertprozentig korrekt im Sinne dessen, was sich die Menschen wünschen. Daher liegt jetzt dieser Reformvertrag vor.
Dieser Reformvertrag sollte – davon gehen wir alle aus – die 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union in die Lage versetzen, dass sie der Globalisierung der Wirtschaft gemeinsam entgegentreten und diese Herausforderung gemeinsam meistern können. Zu glauben, dass ein Land allein diese Globalisierung bewältigen kann, ist eine Illusion! In der Zeit von 1995 bis 2008 ist es sehr rapide zu Veränderungen gekommen. Sowohl für die Unternehmen als auch für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hat sich alles ganz rasant verändert. Die Arbeitsgrundlagen haben sich einschneidend geändert. Österreich ist zu einem Exportland geworden: Sechs von zehn Euro gehen in den EU-Export. Daher wird es wesentlich sein, wie dieser Reformvertrag mit Leben erfüllt werden wird und was man daraus machen kann. Das heißt, wir haben alle Anstrengungen
zu unternehmen, um das, was Mensch und Wirtschaft brauchen, in diesen Vertrag hineinzuarbeiten.
Wenn ich in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ lese, dass die Europäische Kommission nun gegen Dumping-Löhne vorgehen will, dann meine ich, dass das ein positiver Riesenschritt ist. – Ein ganz konkretes Beispiel aus meinem Wahlkreis: Erst vor zwei Jahren, als die Umfahrung Altheim gebaut wurde, hat ein deutsches Unternehmen bei der Ausschreibung der oberösterreichischen Landesregierung gewonnen. Hinterher ist man draufgekommen, dass in diesem Unternehmen laut Kollektivvertrag jeder Mitarbeiter pro Monat zehn Stunden zum Wohle der Firma zu arbeiten hat. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das ist Lohndumping! Und wenn die Europäische Kommission jetzt diesem Lohndumping entgegentreten will, dann ist das ein ganz positiver Schritt, den wir brauchen.
In diesem Sinne ersuche ich darum, dass wir gemeinsam daran arbeiten, diesen Reformvertrag mit Leben zu erfüllen und auch verstärkt soziale Akzente zu setzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
16.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Neugebauer gelangt nun zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.30
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf aus dem Kommentar einer heutigen Tageszeitung zitieren, und zwar handelt es sich hiebei um einen Appell an dieses Haus: Schaffen Sie eine niveauvolle Debatte, die mündigen Bürgern und der repräsentativen Demokratie entspricht!
Ich habe den Eindruck, dass heute in diesem Haus – bis auf wenige Ausnahmen – diesem Anspruch auf repräsentative Demokratie durchaus Genüge getan wurde, wiewohl ich am vergangenen Sonntagabend bei der Sendung „Im Zentrum“ so meine Zweifel hatte. Ich war schon gespannt. Die fünf Klubverantwortlichen waren im Fernsehen versammelt, drei – in alphabetischer Reihenfolge Cap, Glawischnig und Schüssel – haben sich bemüht, Sachdiskussionen einzubringen; die Kollegen von FPÖ und BZÖ sind hingegen nur schmerzlich in Erinnerung geblieben. (Abg. Dr. Brinek: Das kann man wohl sagen!)
Kollege Westenthaler hat sich über den verlorenen Schilling gekränkt und hat auch heute noch das „Zwickerbusserl“ vom Herrn Bundeskanzler eingefordert. Kollege Westenthaler, das ist deiner nicht würdig, und das ist auch der Sache nicht angemessen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Herr Kollege Strache musste sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er keine Diskussionskultur hat, denn zum Reden gehört auch das Zuhören. Der Herrgott hat uns zwei Ohrwaschln gegeben, dass wir mehr zuhören, als mit einem Mund zu reden. Das kann Strache aber offensichtlich noch nicht! (Heiterkeit bei der ÖVP.)
Ich füge nun noch ein – trauriges! – Bonmot hinzu: Im größten kleinformatigen Blatt Österreichs ist auch gestanden, dass dieser EU-Vertrag das Streikrecht in Österreich obsolet machen werde. (Abg. Dr. Brinek: So ein Unsinn!) Als Gewerkschafter bin ich ohnehin mit meinen Kollegen für die normative Kraft des Faktischen, in Anbetracht
dessen muss ich aber feststellen, dass ich einen solchen Blödsinn überhaupt noch nie gehört habe. Das schreibt das kleinste Massenblatt Österreichs!
Einer Aussage des Kollegen Strache, dass sich angesichts der Debatte ob des Inhalts des Vertrages die Gründerväter im Grabe umdrehen würden, möchte ich einen Ausspruch eines Mannes entgegenstellen, der zwar nicht von den Gründervätern stammt, aber einer der Großen der österreichischen Nachkriegsgeschichte ist, nämlich von Julius Raab, bekanntlich Bundeswirtschaftskammerpräsident und Freiheitskanzler. Er hat immer mit dem Stehsatz gepunktet – ich zitiere –: „Das Wichtigste an der sozialen Marktwirtschaft ist die soziale Dimension.“
Die soziale Marktwirtschaft ist jetzt zum Prinzip erhoben worden! Deshalb kann ich sagen: Bundeskanzler Raab dreht sich nicht im Grab um. Vielmehr würde er sich meiner Meinung nach ein „Virginerl“ anzünden und sagen: Gut habt ihr es gemacht! (Beifall bei der ÖVP.)
16.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.33
Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Im Kern ist dieser EU-Reformvertrag für die Bürgerinnen und Bürger sicherlich nicht leicht zu verstehen. Es wird schon länger darüber debattiert, dass der Reformvertrag, anders als der ursprüngliche Vertragstext, der wirklich gut lesbar ist, fraglos Schwächen in der Verständlichkeit und in der Nachvollziehbarkeit hat. Einige Punkte sind jedoch so essentiell, dass außer Streit stehen muss, dass der Reformvertrag einen Schritt vorwärts darstellt. Ich nenne jetzt noch einmal drei, vier Punkte, die aus meiner Sicht besonders wichtig sind.
Ganz essentiell ist einerseits natürlich die Grundrechtscharta, die auch eine Fundierung für die Arbeit der europäischen Institutionen schafft, die es bisher nicht gegeben hat. Ganz entscheidend ist außerdem die Aufwertung des Europäischen Parlaments in einigen der lebenswichtigsten Bereiche, nämlich in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelversorgung. Meine Damen und Herren! Bisher hatte das Europäische Parlament keine Mitentscheidung bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Agrarpolitik. Mit diesem Reformvertrag ist das Europäische Parlament ab 1. Jänner 2009, gleichberechtigt neben dem Rat, ein wesentlicher Akteur bei der zukünftigen Gestaltung der europäischen Agrarpolitik. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ewald Stadler.)
Kollege Stadler, warum ist das so wichtig? – Weil knapp 50 Prozent des EU-Budgets bekanntermaßen in diesen Bereich gehen. Ich habe Ihren Zwischenruf nicht ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Ewald Stadler.) – Schauen Sie: Hier sitzen 20 Bauernbundfunktionäre und mehrere Bauernvertreter der anderen Fraktionen. Und auch im Europarlament sitzen viele Vertreter aus den Regionen, die sich für die ländlichen Räume und für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion einsetzen und seit Jahren Vorschläge machen, bisher aber nicht entsprechend berücksichtigt wurden.
Wenn Sie das konkret durchdenken, dann erkennen Sie, dass das für die Landwirtschaft bedeutet, dass endlich mehr Mittel aus der Marktordnung – und ich hoffe sehr, dass das in Zukunft auch auf europäischer Ebene geschehen wird – in die ländliche Entwicklung gehen, hin zu mehr Umweltgerechtigkeit und zu einer gentechnikfreien Landwirtschaft, die die europäische Bevölkerung will. Je nach Umfrage haben sich et-
wa 80 Prozent der europäischen Bürgerinnen und Bürger immer klar für gentechnikfreie Lebensmittel geäußert. Auch an diesem Beispiel sieht man sehr schön, dass Europa eine Chance hat, noch bürgernäher zu werden.
Schauen wir uns den Bereich der Gentechnik an! Wo gibt es international Kennzeichnungsregelungen für Lebensmittel und für Futtermittel betreffend Gentechnikfreiheit oder Gentechnikbestandteile in Lebensmitteln? – Das gibt es nur in Europa. In den USA gibt es das nicht.
Man kann viel an diesen Regelungen kritisieren. Das haben wir im Einzelnen immer wieder getan. Es ist jedoch eine Erfolgsgeschichte auch des Europäischen Parlaments, dass es sogar betreffend Futtermittel strenge Kennzeichnungsvorschriften gibt, um nur dieses Beispiel zu nennen.
Weiters nenne ich die Zusammenarbeit der ländlichen Räume in Europa, die gentechnikfrei bleiben wollen, das Bündnis der gentechnikfreien Regionen. Wie Sie wissen, arbeiten zum Beispiel Oberösterreich, das Baskenland, Wales, die Scottish Highlands, Regionen in Frankreich, die Toskana und andere Regionen Italiens, polnische Regionen und Regionen am Balkan in einem gemeinsamen Bündnis mit der Zivilgesellschaft zusammen. Das ist ein ganz neues Phänomen in Europa, das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ewald Stadler.)
Kollegen von der FPÖ! Diese Bündnisse müssen wir politisch stärken. Diese Bündnisse müssen auch im Rahmen des Europäischen Parlaments eine Stimme bekommen, und das geht eben nur, wenn das Europaparlament und die europäischen Institutionen gestärkt und nicht geschwächt werden. Das ist ganz klar!
Wie wollen Sie – das ist zum Beispiel eine Herausforderung in diesem Zusammenhang – gegen einen global agierenden Konzern wie Monsanto, der 90 Prozent des Gentechniksaatgutes beherrscht, national auftreten? Das ist völlig aussichtslos! Das ist völlig unglaubwürdig! Und dafür haben auch die Bürgerinnen und Bürger europaweit kein Verständnis.
Daher ist es ganz klar: Die Grünen sind für den Reformvertrag. Wir sehen natürlich auch die Schwächen der EU-Institutionen, die nach wie vor bestehen. Wir sind auf dem richtigen Weg, es gibt aber in den nächsten Jahren noch viel zu tun, und die Grünen werden dazu sicherlich einen sehr aktiven Beitrag leisten. (Beifall bei den Grünen.)
16.38
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Haimbuchner. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.38
Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Frau Staatssekretärin! – Zu Kollegen Neugebauer, der uns zuvor erklärt hat, was der alte Herr Julius Raab jetzt tun würde, dass er sich nämlich eine Virginia anzünden würde. Ich frage nur: Herr Kollege, wo würde er das denn machen? Die EU hat das Rauchen ja auch schon verboten! (Zwischenruf des Abg. Neugebauer.) Ich glaube nicht, dass Raab darüber so begeistert gewesen wäre! (Abg. Dr. Schüssel: Im Himmel gibt es kein Rauchverbot!)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute schon sehr viel gehört, so auch, dass Ängste geschürt werden. Herr Kollege Cap – er ist jetzt leider Gottes nicht
da – hat gesagt: Ängste werden geschürt! – Ich frage mich nur: Was kann man schüren? Schüren kann man nur etwas, was vorhanden ist. Und offensichtlich sind Ängste innerhalb der österreichischen Bevölkerung, aber auch innerhalb der europäischen Völker vorhanden. Nehmen Sie diese Ängste endlich einmal ernst! Sie gehen hier abgehoben her und sagen: Na ja, wir müssen Verantwortung übernehmen!
Wie schaut das in Oberösterreich aus? Ist Herr Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider, ein Parteikollege von Ihnen aus der SPÖ, zu feige? Müssen Sie sich mit ihm auf eine Couch setzen, weil er sich nicht traut, Verantwortung zu übernehmen im Zusammenhang mit dem Energie AG-Verkauf? – Er ist auch dafür, dass eine Volksabstimmung hinsichtlich dieses EU-Reformvertrages durchgeführt wird. Ist er zu feige? Was heißt das überhaupt, Verantwortung zu übernehmen?
Sie haben da so ein 08/15-Gerede: Verantwortung übernehmen ohne Konsequenzen. Herr Kollege Schüssel! Was ist das, Verantwortung zu übernehmen? Ist das wie die Verantwortung der Manager der großen Konzerne, die Milliarden in den Sand setzen und dann noch mit Millionen abgefertigt werden? Ist das die Verantwortung, die Sie übernehmen würden? Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist schon ein bisschen blass!
Und dann fragt Herr Kollege Wittmann von der SPÖ – er ist jetzt leider nicht da –, ob wir gegen den Entlassungsschutz sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir einen EU-Reformvertrag betreffend Entlassungsschutz? Hatten wir in Österreich bis dato keinen Entlassungsschutz seit 1945?
Ich sage Ihnen eines: Das Gegenteil wird eintreten. Die Funktionäre der Gewerkschaften wissen das durchaus. Im Gegenteil! Der Entlassungsschutz, das Streikrecht – fundamentale Arbeitnehmerrechte werden in Zukunft eingeschränkt. Das steht natürlich nicht so konkret im EU-Reformvertrag, aber das kann man auch herauslesen.
Wenn dann die Sozialsysteme und das Pensionssystem bemüht werden, muss ich sagen: Ihnen von der SPÖ fällt nichts mehr anderes ein. Vor jeder Wahl brauchen Sie einen Pensionistenbrief, zwischendurch brauchen Sie auch noch einen Brief. Und jetzt müssen Sie die Sozialsysteme bemühen. Seit 1945 haben sich die Österreicher ein ordentliches Sozialsystem durch ihren Fleiß aufgebaut. Dazu brauchen wir keinen EU-Reformvertrag, um hier irgendetwas zu sichern. Im Gegenteil! Millionen fließen nach Brüssel, Millionen, die bei uns abgehen.
Kollege Cap bemüht dann das Friedensprojekt: Nie wieder Krieg! – Da gebe ich Herrn Kollegem Cap recht: Nie wieder Krieg in Europa! Aber wir schicken unsere Soldaten in den Tschad? Was ist das für eine Ansicht, meine sehr verehrten Damen und Herren? Sie werden in Zukunft Soldaten in alle Krisenherde schicken.
Ich kann diese 08/15-Sätze nicht mehr hören. Wir von der FPÖ haben uns immer für ein Europa der Vaterländer ausgesprochen, wir haben uns für eine Europäische Gemeinschaft ausgesprochen, für eine Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, selbstverständlich auch für eine transnationale Zusammenarbeit. Und die gibt es auch in Europa. Dazu brauchen Sie keinen EU-Reformvertrag.
Kollege Schüssel hat gesagt: Das ist ein Wunder, was hier stattfindet! – Herr Kollege Schüssel, Sie wissen, was ein Wunder ist? Ein Wunder ist rational nicht erklärbar. Weil offensichtlich dieser EU-Reformvertrag rational nicht erklärbar ist, wollen Sie auch die Bevölkerung darüber nicht abstimmen lassen.
Wenn das alles so toll ist, wenn die Leute alle vor Begeisterung aufspringen müssen, warum lassen Sie dann die Bürger nicht darüber abstimmen? (Beifall bei der FPÖ.) Das frage ich mich. Gehen Sie einmal in sich, gehen Sie vielleicht aufs Land hinaus! Kollege Auer ist gerade nicht da. Was halten die Bürger in seiner Gemeinde Fischlham, in meiner Nachbargemeinde von der EU? Herr Kollege Freund aus dem Innviertel, was halten denn die Landwirte von der EU? Was halten sie vom EU-Reformvertrag? Was haben Sie an Aufklärungsarbeit geleistet? – Überhaupt nichts! Das wissen wir ohnehin ganz genau, das sind alles nur mehr Plattitüden und 08/15-Sätze. Und Sie sind alle zufrieden, wenn Sie Ruhe haben.
Das Nächste, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist: Wir werden die Europäische Union und den Reformvertrag auch daran messen, was mit den Menschenrechten passiert. Da wird groß gesprochen, die Menschenrechte seien jetzt verankert. – Ja bitte, in Österreich gibt es das Staatsgrundgesetz seit 1866! Hat es damals noch keine Grundrechte gegeben? Brauchen wir dazu den EU-Reformvertrag? – Mitnichten! Und das wissen Sie alle ganz genau, wenn Sie die Europäische Menschenrechtskonvention kennen.
Aber wir werden uns das sehr genau ansehen, Herr Kollege Schüssel. Wir werden uns das im Bereich der Vertriebenen ganz genau ansehen. Ich habe Sie schon in der letzten Sitzung des Verfassungsausschusses gefragt, ob man ernsthaft einmal daran denkt, die Beneš-Dekrete und die AVNOJ-Bestimmungen zu beseitigen. Auch daran werden wir Sie messen. Bis dato ist in diesem Bereich von Ihrer Seite nichts passiert.
Sie haben nichts zusammengebracht! Es ist nur eine Schaumschlägerei, die Sie hier betreiben. Wir sind für ein Europa der Vaterländer, aber nicht für so einen EU-Reformvertrag. (Beifall bei der FPÖ.)
16.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Ablinger zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.44
Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Haimbuchner, der entscheidende Punkt ist der: Sie fragen, wozu wir die Grundrechtecharta brauchen, wir haben die Menschenrechtskonvention ohnehin im Verfassungsrang.
Das ist richtig! Aber wir müssen doch auch feststellen, was wir als Europäer und Europäerinnen wollen, dass diese Grundrechtecharta auch für alle anderen gilt. Das ist doch das Grundprinzip des europäischen Gedankens – nicht nur die kleine Hütte zu sehen, sondern festzustellen, was wir für das Haus Europa brauchen.
Da auch gesagt wird, dieser Vertrag werde durchgepeitscht. – Das kann man doch nur dann sagen, wenn man nicht zur Kenntnis nehmen will, dass es mühsame, jahrelange Verhandlungen gegeben hat oder wenn man nicht zur Kenntnis nehmen will, dass es mehrtägige intensive Auseinandersetzungen und Diskussionen im Verfassungsausschuss gegeben hat, und an denen hat sich das BZÖ nicht beteiligt. Es hat sich in einer Frage bei der Tagesordnung für das Plenum nicht durchgesetzt und hat deswegen sofort den Diskurs verweigert.
Insgesamt war der überwiegende Tenor in der gemeinsamen Diskussion, warum dieser Reformvertrag so wesentlich ist, dass er nationale Parlamente ebenso wie europäische Parlamente in der Subsidiaritätskontrolle stärkt und er damit das demokratische Prinzip stärkt.
Es ist festgelegt worden, dass das rechtsstaatliche Prinzip gestärkt wird, weil der EuGH nun für mehr Bereiche zuständig ist. – Auf die Grundrechte bin ich vorhin schon eingegangen.
Es geht auch darum – und das kann man doch nicht übersehen, und das gilt auch für ganz Europa und nicht nur im eigenen Schrebergarten –, dass die Bürgerrechte mit einer Initiative der europäischen Bürgerrechte gestärkt werden. Es gibt den europäischen Bürgerbeauftragten, an den sich jeder und jede wenden kann, wenn er/sie Beschwerden über Missstände in europäischen Institutionen hat.
Insofern muss man klar sagen: Wenn man diesen Vertrag ablehnt, dann heißt das auch, dass man sozusagen eine verstärkte Kontrolle durch nationale Parlamente, den Ausbau der Handlungsfähigkeit der europäischen Institutionen und die soziale Querschnittsklausel ablehnt. Das muss man dazu sagen.
Die Alternative wäre, raus aus der EU oder Beibehaltung des Status quo. Beides wäre eine schlechte Variante. Oder man sagt, wir wollen einen besseren Vertrag. Aber da muss man ehrlicherweise sagen: In der nächsten Zeit ist das jedenfalls nicht in Sicht.
Wenn das BZÖ sagt, es gibt 15 000 Unterschriften dagegen, so will ich das nicht kleinreden, aber das Frauen-Volksbegehren zum Beispiel haben 650 000 Frauen und Männer unterschrieben. Ich habe damals keine Stimmen vom BZÖ dahin gehend gehört, dass man sofort das Frauen-Volksbegehren umsetzen soll.
Insofern glaube ich, es ist wesentlich, diesem Vertrag zuzustimmen, aber es ist nicht das Ende der Diskussion. Wir brauchen den öffentlichen, den seriösen Diskurs dazu und nicht das Bedienen schlechter Vorurteile. In diese Richtung muss es gehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
16.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. Ebenfalls 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.47
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich möchte auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Haimbuchner eingehen, da dieser mehrmals Landeshauptmann-Stellvertreter Erich Haider erwähnt hat.
Ja, Erich Haider befindet sich in einer gewissen Doppelrolle: Er spielt auf Bundesebene innerhalb der SPÖ nicht unbedingt eine große Rolle, aber uns fällt schon auf, dass er auf der einen Seite sehr massiv den Landeshauptmann von Oberösterreich Dr. Josef Pühringer angeht und sich auf der anderen Seite praktisch in Wien von allem distanziert.
Da hat Haider Bundeskanzler Gusenbauer gefunden, weil er glaubt, dass er punkten kann, denn er steht natürlich mit seiner SPÖ in Oberösterreich nicht ganz gut da, was die Umfragewerte betrifft. Und man muss das schon auch in diesem Haus sagen, denn
es ist nicht sehr glaubwürdig, wenn auf der einen Seite hier durchaus eine sehr positive und sachliche Diskussion stattfindet, aber auf der anderen Seite dann, nur um parteipolitisch einen gewissen Vorteil zu erreichen, eine auch aus sozialdemokratischer Sicht, glaube ich, völlig unverständliche Position eingenommen wird. Auch die ÖVP versteht das nicht. Aber ich denke, hier kann man kein politisches Kleingeld schlagen; das wird sich auch bei der Landtagswahl 2009 sicher nicht auszahlen. (Zwischenruf des Abg. Mag. Gaßner.)
27 Länder mit 480 Millionen Bürgerinnen und Bürgern brauchen neue Spielregeln. Und diese Spielregeln beschließen wir heute. Sie sind notwendig, um Europa weiter erfolgreich entwickeln zu können. Was hat sich in den letzten Jahren alles getan, seitdem Österreich der EU beigetreten ist? – Wir haben die Exporte vervielfacht. Wir haben über 115 Milliarden € Exportvolumen. Wir haben 150 000 zusätzliche Arbeitsplätze. Wir haben ein Wirtschaftswachstum von einem halben bis zu einem Prozent zusätzlich durch den EU-Beitritt. Wir haben im Bereich der Ost-Öffnung sehr viele Chancen, wo wir viel Geld investieren, zum Beispiel in Rumänien und in Bulgarien. Das hat auch positive Auswirkungen auf die Arbeitsplatzsituation in Österreich, weil hier in den Headquarters letztendlich auch Arbeitsplätze gesichert werden.
10 000 Exporteure hat es 1995 gegeben, mittlerweile gibt es 30 000 Exporteure, die Produkte und Dienstleistungen ins Ausland transferieren. Ich glaube, das ist eine tolle Bilanz, die sich sehen lassen kann.
Betreffend EU-Fördermittel, Arbeitsmarkt, Grenzregion, Tourismus, Forschungsförderung und KMUs haben wir sehr gute Arbeit geleistet. Wichtig ist nämlich auch für die Bevölkerung, dass wir ihr erklären: Es wird zwar viel an die EU gezahlt, aber Österreich bekommt auch wieder sehr, sehr viel zurück. Wir haben im Schnitt 300, 400 Millionen €, die netto übrig bleiben, wir sind Nettodirektzahler. Ich glaube, wenn man sich die Gesamtbilanz anschaut, so kann man sehen, dass sich dieses Engagement in Europa durchaus gelohnt hat.
Wir sind mitten im Herzen von Europa. Ich meine, es ist heute ein guter Tag, wenn wir diese neuen Spielregeln beschließen, damit sich Europa weiter so positiv entwickeln kann. (Beifall bei der ÖVP.)
16.51
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.51
Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Regierung! Hohes Haus! Vorweg ein Zitat von Jean-Claude Juncker, der seinen EU-Kollegen Demokratie erklärt hat. Zitat:
„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Abg. Dr. Pirklhuber: Von wann ist das Zitat? Sie wissen es nicht einmal!)
Ich glaube, besser kann man es gar nicht formulieren. Was Herr Juncker da gesagt hat, dem stimme ich zu. Es ist eine Salamitaktik, die wir hier erleben: Stück für Stück wird die Demokratie beschnitten und wird das Volk entmündigt.
Ich denke auch an die Kollegin Grossmann, die vor Kurzem festgestellt hat – auch wieder ein Zitat –: Weil es unmöglich ist, den gesamten Vertragsbestand als juristischer und politischer Laie zu erfassen, wäre Manipulationsversuchen Tür und Tor geöffnet. – Auch ein bezeichnendes Beispiel dafür, wie man Demokratie sehen kann.
Jetzt die Frage: Ist es nicht auch eine Möglichkeit, den Vertrag anders zu gestalten, ihn offener zu gestalten, lesbarer, verständlicher, sodass auch der einfache österreichische Bürger verstehen kann, was da passiert? Oder wurde der Vertrag bewusst kompliziert gestaltet, um die Bürger und die Politiker davon abzuhalten, überhaupt etwas zu lesen oder etwas zu verstehen? Oder wurde der Vertrag auch deswegen so kompliziert geschrieben, um darin irgendwelche negativen Auswirkungen zu verstecken? Kann ja alles sein!
Faktum ist – das wissen Sie, werte Kollegen von ÖVP, SPÖ und den Grünen –: Wenn wir diesen Vertrag zur Abstimmung bringen würden, dann würde er von der Bevölkerung negativ beschieden werden. Und das ist der Punkt, warum Sie es verweigern, offen darüber zu reden, was dahintersteckt.
Faktum ist, dass hier mit Scheibchen-Politik gearbeitet wird. Wenn wir die Visionen der Jungen Industrie ansehen, dann wissen wir, wohin das führen soll. Ich habe hier eine interessante Broschüre, die auch Sie bekommen haben. Ich habe sie studiert. Da drinnen steht unter anderem, dass auf europäischer Ebene Englisch die einzige Amtssprache werden soll. – Das heißt, Abschaffung von Deutsch in der EU. Ist das etwas, was wir seitens der österreichischen Politik wirklich vertreten wollen, 100 Millionen Menschen mit deutscher Muttersprache einfach zu negieren? Wollen wir den kulturellen Einheitsbrei schaffen, indem wir diese Visionen zulassen?
Weiters heißt es: Schaffung eines Europaheers, Schaffung einer Europaverfassung, Schaffung einer europäischen Fiskalpolitik. – Das sind klar die Visionen der ÖVP und der Industriellenvereinigung. Und das wollen wir sicher nicht! Wir wollen keinen Zentralismus, wir wollen keinen Imperialismus.
Ein weiterer Punkt: Nationalstaaten verlieren an Bedeutung. – Aushöhlung der Nationalstaaten, man braucht sie nicht mehr. Es kommt zur weitgehenden Abgabe von Kompetenzen der einzelnen Mitgliedstaaten an die EU.
Die Sachen liegen auf dem Tisch. Wir haben jetzt eine Politik zu erleben, die verdeckt, was wirklich geplant ist. Und wir wissen ganz genau, wohin das gehen soll: Zerschlagung der bestehenden Strukturen und Neuaufbau der Strukturen mit einem Europa der Regionen; unter anderem auch – als Kärntner bin ich davon auch betroffen – Auflösung der Nationalstaaten und Schaffung von neuen Regionen. In Kärnten soll das geschehen im Zusammenschluss mit Slowenien und Friaul-Julisch-Venetien, Hauptstadt vielleicht Triest oder Laibach. Ist alles schon vorbereitet. Das ist natürlich genau der Punkt, wo die Bürger nervös werden, wo sie vorsichtig werden. Und die Kärntner sind auch feinfühlig, was diese Dinge anbelangt. Nicht umsonst: Zweimal wollte man Kärnten ja schon aus dem Verband Österreichs heraustrennen.
Wir sprechen hier von einer Diktatur der Konzerne. Wir wissen, was los ist, wir wissen, dass Menschen ausgebeutet und ausgequetscht werden wie Zitronen, dass nicht die Menschen im Mittelpunkt der Politik stehen, sondern die Profitmaximierung. Löhne werden gekürzt, der Leistungsdruck erhöht und so weiter und so fort. Angesichts dieser Tatsachen, von „sozialer Union“ zu sprechen, das ist wirklich eine Verhöhnung der Tatsachen.
Wir wissen auch, dass die Konzerne mittlerweile das Sagen haben, und wir wissen – das wundert mich beim Kollegen Pirklhuber –, dass Konzerne wie Monsanto bereits Riesenzugriffe auf die Landwirtschaft, auf die Ernährungspolitik haben. (Abg. Dr. Pirklhuber: Nicht in Europa!) Herr Kollege, es ist wirklich erstaunlich, wie Sie immer wieder gemeinsam mit uns gegen die Großkonzerne wie Monsanto gekämpft haben, aber heute umfallen. Sie sind nicht anders als die Roten und Schwarzen in ihren Aussagen, wahrscheinlich haben Sie eine Direktive der Europäischen Grünen bekommen. Keine Ahnung, woher diese Gehirnwäsche bei Ihnen kommt. Das ist sehr interessant, das festzustellen.
Faktum ist: Monsanto hat mittlerweile mit ungefähr 13 Milliarden € 50 weitere Gentechnikkonzerne und Agrarkonzerne aufgekauft. Das führt dazu, dass eine Riesenkonzentration auf diesem Sektor auf uns zukommt. Wir wissen auch, dass dieses Saatgutmonopol dazu führen wird, dass wir erpressbar werden. Wir haben eine Konzernkonzentration in Europa. Ernährungsmonopol und Energiemonopol zusammengezählt, ergibt so etwas wie eine Erpressungsmöglichkeit. Haben Sie vielleicht daran auch schon gedacht?
Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn wirklich einmal ein russischer Großkonzern die Gaslieferungen abdreht! Innerhalb von drei Tagen wäre es nicht mehr möglich, Nahrungsmittel aus Europa nach Österreich zu bringen, es wäre nicht mehr möglich, unsere Bevölkerung zu versorgen. Innerhalb einer Woche ungefähr begännen die Leute zu hungern, innerhalb von zwei Wochen ungefähr begännen die ersten Katastrophenszenarien. Das sind Fakten.
Wir werden völlig abhängig von Großkonzernen, wenn es darum geht, diese Entwicklungen zuzulassen. Wir wollen nicht haben, dass es ein Ernährungsmonopol, ein Saatgutmonopol gibt, und wir wollen nicht haben, dass es so etwas wie ein Energiemonopol gibt. Das alles kommt auf uns zu, wenn wir diesen Entwicklungen nicht entgegentreten. Das sind Fakten, die wir leider Gottes zur Kenntnis nehmen müssen. Deswegen wenden wir uns auch dagegen, deswegen sehen wir dieser Entwicklung wirklich mit Sorge entgegen.
Was Sie heute machen, ist, den Nationalrat zu entmündigen. Sie machen aus dem Nationalrat einen „Internationalisierungsrat“. Das wollen wir sicher nicht! (Beifall bei der FPÖ.)
16.57
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Fazekas zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
16.57
Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wenn ich die schon sehr lange währende Debatte, die ich mit Interesse verfolgt habe, ein wenig Revue passieren lassen darf, darf ich sagen, bei den Argumenten der freiheitlichen Fraktion und des BZÖ fallen mir zwei Sachen auf: Zum einen war ja damals bei der Erstellung einer Europäischen Verfassung der Grundgedanke, dass nicht nur der Binnenmarkt und der freie Warenverkehr im Vordergrund stehen sollen, sondern dass auch eine Wertegemeinschaft definiert werden soll, die sich auf das kulturelle, auf das religiöse und auf das humanistische Erbe der europäischen Geschichte gründet.
Das war auch ein Argument, bei dem Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei, durchaus mitgehen konnten. Ich vermisse überhaupt oder ich habe das Gefühl, dass Ihre Strategie völlig falsch ist, denn Ihre Kampagne, die Sie derzeit führen, kommt ein wenig zu früh. Sie führen eine ausschließliche Austrittskampagne. Diese können Sie aber nur dann führen, wenn Sie diesem Vertrag beitreten, wenn es zur Ratifizierung kommt, denn dann ist eine Austrittsklausel drinnen und dann können Sie diese Kampagne machen. Einen Erfolg dabei wünsche ich Ihnen nicht, ich glaube auch, dass Sie damit keinen großen Erfolg haben werden.
Beim BZÖ fällt mir auf oder habe ich schön langsam das Gefühl, dass in diesem südlichen Bundesland, im schönen Kärnten – das stimmt ja –, der große Mentor eine Generalstrategie ausgegeben hat, nach dem Motto: Es muss uns etwas gelingen, dass wir wieder über die Wahrnehmungsgrenze kommen, denn es nimmt uns eigentlich keiner mehr wahr! – Damit bringen Sie diese Argumente.
Offenbar ist vergessen worden, dass es mit diesem Vertrag von Lissabon auch in hohem Maße darum geht, dass die Gemeinden, die Städte, die Kommunen in ihrer ganz besonderen Bedeutung vielfach gestärkt werden, dass der Vertrag von Lissabon das erste Rechtsdokument der EU ist, das zur Wahrung und Achtung der kommunalen Selbstverwaltung dient und dazu Stellung nimmt, dass die Subsidiaritätskontrolle ganz besonders hervorgehoben wird, dass dem Ausschuss der Regionen, der besonders aufgewertet wurde, erstmals ein Klagerecht zusteht und dass auch in der Grundrechtecharta die Organisationen auf lokaler Ebene und das Grundrecht auf den Zugang zu lokalen Dienstleistungen und zur Daseinsvorsorge ausdrücklich anerkannt werden. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)
Ich glaube, dass wurde in der Diskussion nicht erwähnt, das sollte man aber auch dazusagen. Umso trauriger finde ich es daher, dass viele (in Richtung FPÖ und BZÖ) dieser beiden Fraktionen diese Diskussion dazu nützen, ausschließlich Ängste zu schüren oder zu versuchen – um zu punkten, um im Populismus-Ranking an erster Stelle zu stehen –, diesen Vertrag, der dafür steht, eine gemeinsame Sozial-, Friedens- und Wirtschaftspolitik zu garantieren, in dieser Form zu degradieren. Das finde ich äußerst bedauerlich. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.01
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.01
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf die Bedeutung der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem Beitrag des Europäischen Sozialfonds für die Arbeitsmarktpolitik beim Arbeitsmarktservice Österreich, besonders was Frauen betrifft, eingehen.
Durch die EU steht uns Österreicherinnen und Österreicher ein Arbeitsmarkt von 180 Millionen Arbeitsplätzen offen, und die Österreicherinnen und Österreicher nutzen diese Freizügigkeit. Es sind rund 180 000 Österreicherinnen und Österreicher in der EU unselbständig beschäftigt oder erwerbstätig, wohingegen umgekehrt 150 000 EU-Bürgerinnen und -Bürger in Österreich einer Beschäftigung nachgehen.
Der Europäische Sozialfonds setzt Impulse für die Weiterentwicklung der Arbeitsmarktpolitik, und das ist ein Katalysator beim Gender Mainstreaming als zentrale Politikausrichtung und ein Beitrag zur Erhöhung der Chancengleichheit. 70 Prozent der geförderten Personen sind Frauen.
Weiters: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte zur Unterstützung der Arbeitgeber, um die Qualifikation ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Anforderungen von morgen anzupassen. Durch diese bewusste Forcierung der Qualifizierung von Frauen erreicht man wiederum 80 Prozent der Frauen.
Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz ein Projekt des AMS Tirol in Lienz anführen: „SOFA“ heißt der Projekttitel. 70 Prozent der 2007 aus diesem Projekt ausgeschiedenen Frauen nahmen direkt im Anschluss daran ein Dienstverhältnis auf. Somit konnte jede zehnte unselbständig berufstätige Frau mit Hilfe des ESF an einer Höherqualifizierung teilnehmen. 400 000 Beschäftigte haben von dieser Möglichkeit der letzten Förderungsperiode 2000 bis 2006 profitiert, und das sind durchschnittlich 58 000 Menschen pro Jahr. 425 Millionen € sind in dieser Förderperiode an das AMS geflossen.
Zum Schluss möchte ich noch kurz sagen: Dieser EU-Reformvertrag ist gut für die Österreicherinnen und Österreicher – und nicht für Europa! (Beifall bei der ÖVP.)
17.03
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Neubauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.04
Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Gestatten Sie mir, eingangs auf eine Äußerung des Herrn Bundeskanzlers einzugehen, der heute alles genau mitverfolgt und auf die Goldwaagschale gelegt hat. Ich erlaube mir, eine Wortspende seinerseits ganz genau zu durchleuchten. Er hat nämlich sinngemäß gesagt, wenn wir uns zurückerinnern, dass 50 Kilometer nach Wien die Zivilisation aufgehört hat.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eines Bundeskanzlers unwürdig! Es kann nicht angehen, unseren Nachbarstaaten, die ein System hatten, das wir nach heutigen Maßstäben durchaus als kommunistisch und als teilweise nicht menschenwürdig anerkennen, vorzuwerfen, sie hätten keine Zivilisation gehabt. Dafür, Herr Bundeskanzler, ist, glaube ich, auf jeden Fall eine Entschuldigung mehr als notwendig. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 9. April 2008 wird in die österreichische Geschichte wohl als „schwarzer Tag“ für die österreichische Bevölkerung, für das österreichische Volk eingehen. Die österreichische Bevölkerung hat in zahlreichen Demonstrationen zum Ausdruck gebracht, dass sie das, was heute beschlossen wird, zu 80 Prozent nicht will und dass sie nicht haben will, dass wir Politiker hier heute über diese ganz normalen Bürgerwünsche einfach darüberfahren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich war gestern bei der Abschlusskundgebung und muss sagen, was sich der ORF in den letzten Wochen erlaubt und geleistet hat, hat wirklich DDR-Manier gehabt: Keine Spur von Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Auftrages, eines Bildungsauftrages, überhaupt keine Aufklärung der österreichischen Bevölkerung, was mit diesem so genannten Reformvertrag auf sie zukommt, worauf sie sich einzustellen hat, und wenn doch Berichterstattung, dann war das eine
Desinformation und eine Manipulation! Wenn es 1 000 Demonstranten gab, dann waren es laut ORF 100, gab es 10 000, waren es 2 500.
So kann man mit einem Monopol nicht umgehen! Dagegen gehört schleunigst etwas unternommen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen uns bemühen, mit diesem ORF demokratische Maßstäbe zu erreichen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wie sehr die Bevölkerung mit der derzeitigen Situation unzufrieden ist, können wir jeden Tag aus Hunderten von Leserbriefen herauslesen. Ich darf Ihnen auch einige zu Gehör bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, weil Sie offenbar darüber hinweglesen.
Dipl.-Ing. Hollerer aus Wien zum Beispiel schreibt: „Es ist bestürzend, mit welchen Methoden eine Demonstration besorgter Menschen wegen des EU-Vertrages heruntergemacht wird.“
Mag. Johanna Zotter aus Weißenstein schreibt: „Es ist wirklich erschreckend, wie sehr der ORF die Bürger in unserem Land manipuliert ...“ Sie stellt die Frage: „Haben wir als österreichische Bürger nicht ein Recht auf objektive Berichterstattung?“
Herr Helmut Bitschnau aus Vandans im Montafon sagt, „dass der Ruf nach einer Volksabstimmung weder rechts noch links ist, sondern schlichtweg ,fair‘ und das gute Recht jedes einzelnen Bürgers“!
Viktor Rothstock aus Guntramsdorf sagt: „Ich schäme mich für diese Regierung.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was diese Ihre Vorgehensweise bewirkt, zeigt eine Graphik ganz deutlich. Wissen Sie, wie viele Österreicher sich dezidiert als Europäer fühlen? Wissen Sie das? Das wissen Sie wahrscheinlich nicht, weil Sie nicht mehr Ihr Ohr am Bürger haben. (Abg. Murauer: Aber Sie wissen es auch nicht!) Herr Kollege, ich weiß es, ich kann Ihnen die Graphik auch zeigen. (Der Redner hält besagte Abbildung in die Höhe.) Insgesamt sind das 7 Prozent in Österreich. In Vorarlberg sind es 4 Prozent, in Tirol sind es 2 Prozent, in Salzburg sind es 3 Prozent, und so geht es weiter. Das, Herr Kollege, ist die Realität, aber die wollen Sie nicht wahrhaben.
Ich kann Ihnen nur eines sagen: Nicht nur aus den Reihen der Opposition kommen die negativen Stimmen, sondern auch aus Ihren eigenen Reihen, lieber Herr Kollege von der ÖVP. Ich kann Ihnen vorlesen, was ein hoch geschätzter ehemaliger Parlamentarier geschrieben hat:
„Ein wie immer genannter Verfassungsvertrag muss den Bürgern die Möglichkeit geben, die von ihnen gewählten Politiker zu kontrollieren und für Fehlentscheidungen politisch verantwortlich zu machen. Die im Vertrag vorgesehenen, bloß kosmetischen Korrekturen zugunsten erweiterter Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente ändern an diesem Grundproblem nichts. Bis heute ist das Kleingedruckte des neuen Vertrags überhaupt nicht bekannt gemacht, geschweige denn seine Auswirkungen diskutiert worden. Eine Zustimmung ohne Volksabstimmung wäre ein verhängnisvoller Fehler und geeignet, die EU den Bürgern völlig zu entfremden.“ – Das hat kein Geringerer als DDr. Friedrich König, Wien, Klubobmann des ÖVP-Parlamentsklubs a.D., gesagt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß schon, dass Sie immer bemüht sind, all das, was von der Opposition kommt, schlecht und mies zu machen – das aber sind Stimmen aus Ihrem eigenen Bereich.
Ich darf Ihnen auch sagen, wie Sie damit umgehen, wenn es um die Neutralität geht. Der ehemalige Bundeskanzler Schüssel hat gemeint, „die Neutralität dürfe im europäischen Kontext gar keinen Platz mehr haben“, wenn es darum geht, europäische Werte umzusetzen. Gleichzeitig ergänzte Klubobmann – damals noch Klubobmann – Khol, „diese sei nur mehr als ,Halbmondsichel‘ vorhanden“, diese Neutralität.
Meine Damen und Herren von den Grünen – von denen ist überhaupt niemand mehr da –, der Bundessprecher der Grünen Alexander Van der Bellen hat damals Herrn Bundeskanzler Schüssel gesagt, dass die EU-Beistandsverpflichtung dem Neutralitätsgesetz Österreichs widerspreche und dass das verfassungswidrig sei. – Heute aber weiß Herr Van der Bellen das offensichtlich nicht mehr und stimmt – gegen seine damals geäußerte Überzeugung – einem verfassungswidrigen Handeln zu! Meine Damen und Herren, das muss man sich ja direkt auf der Zunge zergehen lassen!
Herr Van der Bellen selbst stellte fest, dass dieser Akt verfassungswidrig ist – und stimmt dem heute trotzdem zu! Da kann ich mir nur mehr eines vorstellen, so wie es am Sonntag Frau Präsidentin Glawischnig gesagt hat, und zwar auf die Frage, wer abstimmen soll: Wer ist das Volk? Die Dritte Nationalratspräsidentin bitte fragt, wer das Volk ist! – Ich kann es Ihnen sagen: Sie alle da oben (in Richtung Galerie) sind das Volk, und Sie sollten sich das nicht gefallen lassen, was dazu die Dritte Präsidentin von sich gibt! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn eine Präsidentin des Nationalrates nicht weiß, wer das Volk ist, dann muss man ihr eben bei den Wahlen zeigen, wer das Volk ist! Es ist doch absolut unverständlich, dass die Grüne Bildungswerkstatt draußen vor den Türen für die Finanzierung und die Organisation von Demonstrationen gegen diesen Vertrag sozusagen auf der Bühne steht, hier herinnen aber die Grünen ganz anders agieren!
Auch heute in der Früh, und zwar bei dieser Mahnwache, waren die Grünen vor den Toren hier gegen diesen Vertrag. Daher soll mir einmal jemand erklären, warum die Grünen hier herinnen zustimmen, draußen aber für die andere Seite demonstrieren! Das kann doch nur heißen, dass der „Marsch durch die Institutionen“ der 68er-Bewegung bei den Grünen endgültig abgeschlossen ist – ja, und das kann doch auch nur heißen, dass Sie sehr beliebig geworden sind, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen!
Wir Freiheitlichen werden jedenfalls das Volk nicht verraten und natürlich gegen diesen Vertrag stimmen. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Was für eine Überraschung!)
17.12
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.12
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde zwar schon von mehreren Vorrednern, die der Annahme dieses Vertrages das Wort redeten, dieses Thema angesprochen, aber jetzt ist dieses Wort wieder ein paar Mal gefallen, und daher möchte ich jetzt auch kurz darauf eingehen.
Schauen wir uns doch die österreichische Bundesverfassung an, meine Damen und Herren! Da kann man doch nur feststellen: Wir bleiben auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung. Und: Von den Gemeinderäten über die Landtage bis hier ins Hohe Haus können wir sehr genau unterscheiden, was repräsentative Demokratie ist und wo natürlich auch Volksabstimmungen und Volksbefragungen ihren Platz haben. Uns daher heute hier stundenlang einzureden zu versuchen, dass es undemokratisch sei, diesem Vertrag zuzustimmen, das ist schon starker Tobak, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien! So können wir das nicht stehenlassen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Natürlich stellt dieser Reformvertrag – auch Fachleute sagen das – einen Kompromiss von 27 Staaten dar, aber seien wir doch ehrlich: Wie oft haben einige von Ihnen hier schon gesagt, wenn wir hier Gesetze beschlossen haben – egal, ob das in einer Koalition oder in Form einer Einigung aller Parteien war –: Die Bürger werden sich etwas denken über den Inhalt, wenn sie das lesen!? Aber Kompromisse sind halt so. Wichtig ist, dass sie in die richtige Richtung weisen.
Ich glaube, die Geschichte unseres Kontinents, vor allem die Nachkriegsgeschichte – ich will jetzt nicht alles wiederholen, was hier bereits zum Ausdruck gebracht wurde –, zeigt, dass wir gemeinsam auf einem Weg sind, der in die richtige Richtung weist. Wir müssen danach trachten, dass es ein starkes und soziales Europa gibt, gerade auch als Antwort auf globale Fragen, die sich allen stellen werden.
Ich zitiere zwar nicht gerne einen meiner Vorredner, aber: Herr Klubobmann Schüssel hat richtigerweise gesagt, dass wir hier bereits seit acht Jahren über den EU-Reformprozess diskutieren. Seit acht Jahren diskutieren wir das! Sich jetzt hier herzustellen und zu behaupten, da werde nur so darübergefahren, das ist doch nicht richtig! Entweder waren die, die das behaupten, diese acht Jahre irgendwo anders – oder sie haben nicht zugehört! Jetzt jedenfalls so zu tun, als hätte es hier keinerlei Möglichkeit gegeben, in den Ausschüssen mit Experten darüber zu reden, stimmt, wie gesagt, nicht! Dort haben wir wirklich über alles diskutiert.
Als Bürgermeister möchte ich hier noch folgende, mir sehr wichtige Anmerkung machen: Welche Diskussionen gab es hier im Saale nicht alle?! Ausverkauf des österreichischen Wassers!, hieß es hier – und so weiter. Alle, die ihr hier herinnen sitzt, könnt euch sicherlich daran erinnern. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Bitte, kein X für ein U vorzumachen! Jetzt haben wir einen wichtigen Weg eingeschlagen, auch im Hinblick auf unsere Kommunen. Ich bin wirklich froh darüber, dass diese sehr zentrale Frage so geregelt werden konnte, eben gerade im Sinne der Menschen in unseren Gemeinden und Städten. Daher werden wir im Interesse der Menschen unserer Heimat, im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher diesem Vertrag mit Überzeugung zustimmen, denn wir brauchen ein starkes und vor allem auch ein soziales Europa. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.15
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Praßl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.16
Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beinahe schon den ganzen Tag lang diskutieren wir hier über diesen EU-Vertrag, und da kann man sehr viele De-
battenbeiträge miterleben und sehen, wie sich die Parlamentarier hier Gedanken machen über die Zukunft Europas, Gedanken machen über die Regionen, Gedanken machen über unser Land.
Herr Kollege Klement hat in seinen Ausführungen hier felsenfest behauptet, dass wir auf Energiemonopole zusteuern und daher ärgste Befürchtungen und Ängste haben müssten. – Nein! In diesem neuen Reformvertrag sind auch die Kapitel Energie, Energiepolitik, Umweltpolitik, Klimawandel und ländlicher Bereich sehr gut abgesichert. Ich meine auch, dass mit diesem Reformvertrag das Funktionieren des Energiemarktes sichergestellt werden kann und, zum Zweiten, Versorgungssicherheit gewährleistet, Energieeffizienz gefördert und letztendlich auch zukunftsorientierte erneuerbare Energien und Energiequellen definiert, ausgearbeitet und aufgebaut werden können.
Ich glaube, dass es sehr wesentlich und wichtig ist, dass wir dabei die Regionen nicht vernachlässigen, und ich möchte jetzt bezüglich meines Wahlkreises – wobei auch ich im Jahre 1995 Bedenken hatte beim Beitritt Österreichs zur Europäischen Union, und zwar was ländlich dominierte Regionen anlangt – sagen: Die Bezirke Fürstenfeld, Radkersburg, Feldbach haben es versucht – und geschafft: Wir in unserer Region haben eine Thermenlandschaft aufgebaut, haben das „Vulkanland“ aufgebaut, den Begriff „Zotter-Schokolade“ europaweit bekannt gemacht; ebenso kann wahrscheinlich heute jeder etwas anfangen mit Marken wie „Gölles-Essig“ und „Vulcano-Schinken“; eben alles aus dieser Region. Und weshalb ist das alles gelungen? – Wir haben uns nicht gefürchtet, sondern Maßnahmen ergriffen – und diese richtig angepackt. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich glaube auch, meine Damen und Herren, das ist noch nicht das Ende – und wir wollen uns als regionale Abgeordnete nicht verwehren, sondern positiv zu diesen Dingen stehen, die Dinge anpacken und umsetzen: für unsere Bevölkerung und für unser Land! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.18
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lutz Weinzinger. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.18
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es wurde heute hier schon einmal so ein kleinformatiges Massenblatt genannt. Am Montag war in diesem ein Gastkommentar von Professor Dr. Adrian Hollaender aus Wien zu lesen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Darf ich Sie bitten, mir zuzuhören! – Ich darf jetzt Dr. Hollaender zitieren: Das Bundes-Verfassungsgesetz hat der Republik Österreich zum Abschluss des Beitrittsvertrages „entsprechend dem am 12. April 1994 von der Beitrittskonferenz festgelegten Verhandlungsergebnis“ aufgetragen, unter diesen Voraussetzungen den Beitritt zu vollziehen. – Zitatende.
Dieses Verhandlungsergebnis ist aber jetzt völlig verändert durch diesen Reformvertrag. Daraus kann man also schließen, dass es zumindest nicht Unrecht wäre, darüber auch wiederum das Volk zu befragen und eine Volksabstimmung durchzuführen.
Nachdem ich heute in einer stundenlangen Debatte von Seiten der ÖVP, der SPÖ und auch der Grünen gehört habe, welche unglaublichen Vorteile dieser neue Reformvertrag für uns und für Europa mit sich bringt, kann ich mir nicht vorstellen, dass man das in unserer Bevölkerung nicht entsprechend hinüberbringt, sodass diese im Rahmen
einer Volksabstimmung freudig zustimmt. Sie alle wissen ganz genau, dass wir deswegen keine Volksabstimmung haben, weil Sie befürchten, dass dem nicht zugestimmt wird, weil die Bevölkerung von der EU grundsätzlich seit Jahren enttäuscht ist und weil die Bevölkerung das Gefühl hat, dass ihr durch die EU ihr eigenes Recht entgleitet, die Möglichkeit der Mitgestaltung entgleitet. Die Bevölkerung weiß nicht genau, welchen Einfluss verschiedene Lobbyisten haben; sie weiß es nicht, aber sie hat das Gefühl, hier stimmt etwas nicht.
Jetzt möchte ich auf eine Aktion meiner charmanten Namenskollegin, Frau Brigid Weinzinger, eingehen, die heute etwas getan hat, was ich durchaus befürworte. Sie hat sich für Tibet eingesetzt. Seit ich als junger Mensch „Sieben Jahre in Tibet“ von Heinrich Harrer gelesen habe, habe ich große Sympathie diesem hochinteressanten Volk gegenüber. Aber ist Ihnen aufgefallen, mit welcher Selbstverständlichkeit und wie blitzschnell die Präsidentin unseres Nationalrates diesen Antrag, dieses Anliegen und dessen Behandlung abgewiesen hat? Warum wohl? – Sie hat zwar gesagt, sie hat auch Interesse an den Tibetern, und das Problem ist ihr durchaus bewusst – in der anschließenden Geschäftsordnungsdiskussion wurde das auch immer wieder gesagt –, aber es wird nicht behandelt! Warum denn nicht?
Jetzt kann ich Ihnen sagen, warum: Tibet gehört, wenn ich richtig informiert bin, seit dem Jahre 1959 zu China, Tibet ist ein Teil Chinas. Was, bitte, ist China? – China ist ein boomender Wirtschaftsraum. Wer hat Interesse an boomenden Wirtschaftsräumen, in denen man offensichtlich viel Geld machen kann? (Ruf bei der ÖVP: Alle!) Alle? – Da sage ich Ihnen, Interesse daran haben natürlich die globalen, internationalen kapitalistischen Großkonzerne! Die haben Interesse, und zwar höchstes Interesse; der Gemischtwarenhändler in St. Roman hat kein Interesse daran, und der Wirt in Ybbsitz hat auch kein Interesse daran. Die kleine und die mittelständische Wirtschaft fühlen sich ja eher bedroht von diesen großen, globalen Kräften, von diesen globalen kapitalistischen Kräften.
Diese globalen kapitalistischen Kräfte mit ihren Lobbyisten beeinflussen die EU in einem Ausmaß, das immer größer wird – und darum die große Skepsis unserer Bevölkerung gegenüber einer weiteren Verstärkung des Einflusses der EU auf unsere Politik! (Abg. Dr. Pirklhuber: Dann tut endlich etwas! Jammert nicht!) Dem müssen Sie doch Rechnung tragen!
Wenn Sie wirklich Demokraten sind, wie Sie es als Sozialdemokraten in Ihrem Namen drinnen haben, wie Sie es in Ihrer Grundhaltung als Christlich-Soziale und Sozialdemokraten haben, wenn Sie wirklich Demokraten sind, dann lassen Sie doch, selbstverständlich nach einer entsprechenden Aufklärung und nachdem Sie Ihre Überlegungen und Ihre Überzeugungen bekannt gemacht haben, eine Volksabstimmung zu! Das ist das Mindeste, was man erwarten kann. Ich verstehe nicht, warum Sie, wenn Sie so überzeugt davon sind, dass das so gut ist, dies nicht der Bevölkerung nahebringen können. Sind wir als Politiker wirklich schon so abgehoben, dass wir nicht mehr mit dem Volk reden können? (Ruf bei der ÖVP: Nicht wir!)
Meine Damen und Herren! „Sire, geben Sie Gedankenfreiheit“ – in diesem Fall sage ich nicht „Sire“, sondern sage ich nur: Geben Sie Volksabstimmung! (Beifall bei der FPÖ.)
17.24
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kräuter zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.24
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die politischen Thesen des Vorredners zu Tibet muss ich natürlich als grotesk zurückweisen. Da ist es um eine reine Geschäftsordnungsfrage gegangen, die einvernehmlich gelöst wurde. So schaut es zu diesem Punkt aus.
Meine Damen und Herren! Wenn wir jenseits von hitzigen Plenardebatten und Emotionen einmal ein bisschen über den Tellerrand hinausschauen und der Blick frei wird, dann ist doch unbestritten und unbestreitbar, dass die EU eine großartige Idee ist. Friede, Sicherheit, Wohlstand auf unserem Kontinent, das ist doch ein Fundament! Allerdings: Zu wenige Österreicherinnen und Österreicher erkennen das derzeit. Das ist ein Auftrag an die Bundesregierung und an die Politik insgesamt, aber auch an Verantwortungsträger in der Wirtschaft, an Kulturschaffende, an die Gesellschaft überhaupt und an die Medien, diese Vision, diese Idee und dieses Projekt besser zu verdeutlichen.
Es ist auch seriös und geboten, bei so einem Vertragswerk ausgewogen das Positive und das Negative zu sehen. Es gibt erhebliche Fortschritte im Zusammenhang mit Demokratie und Kontrolle sowie im Sozialbereich, und natürlich gibt es auch Negatives und Kompromisse. Das ist eigentlich in der Natur der Sache bei 67 Ländern, die einen gemeinsamen Nenner suchen und auch finden müssen, und da können natürlich nicht alle Wünsche erfüllt werden.
Es ist sogar legitim – auch das möchte ich sagen –, wenn bei Entwicklungen in der EU von manchen nur das Negative gesehen wird. Solange es das tatsächliche, das wirklich Negative ist, ist es eine seriöse Kritik. Allerdings, meine Damen und Herren, ist es nicht legitim, nicht verständlich und nicht akzeptabel, wenn irrationale Ängste geschürt werden, wenn Vorurteile verstärkt werden und wenn glatte Unwahrheiten behauptet werden! Das hat ja leider eine gewisse Tradition: das Schildlaus-Joghurt, die Blutschokolade; Jörg Haider, diese Schauermärchen der Extraklasse, die in Wirklichkeit grandios gescheitert sind. Dr. Haider hat ja seinerzeit im Wesentlichen seine Glaubwürdigkeit damit verspielt.
Das wird von politischen Akteuren leider fortgesetzt. Heute mitgeschrieben: Atomtechnik wird Österreich zwangsverordnet; der zentralistische Bundesstaat Europa, der die Todesstrafe ermöglicht; Österreich muss vom Sozialstaat Abschied nehmen. – Meine Damen und Herren, so kann man das wirklich nicht machen!
Die Hauptbotschaft der FPÖ und des BZÖ – und das sollten Sie sagen – ist ja letztlich: Austritt aus der EU, den Euro abschaffen, den Schilling zurück, und dann wird alles billiger! – Aber glauben Sie mir, nur ganz, ganz wenige werden darauf hereinfallen.
Insgesamt ist das ein guter Fortschritt für Österreich und für Europa. (Beifall bei der SPÖ.)
17.27
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.27
Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Als Wehrsprecher ist es mir natürlich ein Anliegen, über die Sicherheit in Österreich, über die Sicherheit in Europa zu reden und zu sagen, was das mit dem Reformvertrag zu tun hat.
Meine Damen und Herren, es wurde schon darauf hingewiesen – insbesondere Klubobmann Dr. Schüssel hat es in sehr treffender Weise erwähnt –, dass allein der Umstand, dass wir in diesem Europa den Frieden gehalten, den Frieden gefestigt, die Menschenrechte gefestigt und die Freiheit für viele Staaten geschaffen haben, fast unter den Terminus des „Wunders“ zu stellen ist. Dies soll uns verstärkt und besser mit diesem neuen Vertrag gelingen, mit dem neuen Vertrag, der auch die Solidarität anspricht, der die Solidarität unter allen 27 Mitgliedstaaten anspricht: Solidarisch dafür zu sorgen, dass, wenn ein Staat in Not, in Bedrängnis kommt, wenn er Katastrophen, Naturkatastrophen, technische Katastrophen hinnehmen muss, andere Staaten für ihn da sind! Und dass wir einander auch helfen, wenn es zu anderen Auseinandersetzungen, zu militärischen Bedrohungen kommt, und zwar auch mit der Möglichkeit für neutrale Staaten, der Möglichkeit auch für Österreich.
Es ist nicht die Verpflichtung gegeben, wenn Europa sagt, dass militärische Solidarität notwendig ist, sondern es ist darauf hinzuweisen – und die Bevölkerung auch zu beruhigen –, dass jedes Land selbst zu entscheiden hat, wie weit es diese Unterstützung gewährt. Wir entscheiden also in Österreich selbst, inwieweit wir in militärische Unterstützung gehen. Vom ehemaligen EU-Botschafter Woschnagg bis zum Chef-Ideologen der Freiheitlichen Partei, Mölzer, sagen alle, dass dieser Reformvertrag mit unserer Neutralität nichts zu tun hat und dass unsere Neutralität beibehalten wird. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das hat Mölzer so nicht gesagt!) Sagen Sie bitte den Menschen nicht die Unwahrheit, sondern bleiben Sie bei der Wahrheit!
Sehr interessiert bin ich natürlich daran, wie sich heute die oberösterreichischen Abgeordneten der SPÖ verhalten werden. Ihr Parteivorsitzender in Oberösterreich hat gesagt, er spricht sich für die Volksabstimmung aus – ich nehme auch an, dass Sie heute dieser Verpflichtung nachkommen werden –, und der Herr Bundeskanzler, der natürlich Bundesparteivorsitzender ist, ist dafür, dass wir der repräsentativen Demokratie entsprechend Rechnung tragen. (Abg. Parnigoni: Zerbrich dir nicht unseren Kopf!)
Jetzt frage ich Sie, geschätzte Kollegen Gartlehner, Gaßner, Keck und Schopf (Abg. Parnigoni: Schau lieber, dass Fischler nicht Schüssel beleidigt!): Desavouieren Sie Ihren Bundesvorsitzenden oder Ihren Landesvorsitzenden? (Abg. Parnigoni: Kümmere dich um Fischler!) – Du bist kein oberösterreichischer Abgeordneter. Oder bewirbst du dich um ein oberösterreichisches Mandat? – Darüber musst du mit deinen Kollegen reden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni.)
Meine Damen und Herren, der Vertrag von Lissabon wird uns weiterhin die Möglichkeit geben, dass wir in diesem gemeinsamen Europa und in Österreich entsprechend Frieden, Freiheit und Unabhängigkeit bewahren können. (Beifall bei der ÖVP.)
17.31
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort. (Abg. Dr. Jarolim: Kukacka redet auch besser!)
17.31
Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Dr. Schüssel hat heute in seinem Redebeitrag den rot-weiß-roten Schal der Freiheitlichen angesprochen. (Abg. Parnigoni: Er hat eine wirklich gute Rede gehalten! Das muss man sagen!) Wir haben das ganz bewusst als Symbol gewählt, das unsere Verbundenheit zu unserer Heimat Österreich signalisiert. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)
Wir Freiheitlichen sind die soziale Heimatpartei und vertreten das nicht nur hier im Hohen Haus, sondern selbstverständlich auch nach außen. Wir haben dieses Symbol auch deshalb gewählt, weil wir uns von niemandem in diesem Haus an Patriotismus überbieten lassen und stolz sind auf dieses Land, auf seine Bevölkerung, auf die historischen und kulturellen Leistungen.
Es hat uns Dr. Gusenbauer in seiner Rede unterstellt, wir wollten als Freiheitliche den Austritt aus dieser EU. (Ruf bei den Grünen: No na!) „No na!“, bitte, das ist ja auch ein Kommentar, der sich von selbst richtet. – Strache hat immer gesagt, dass es möglicherweise das letzte Mittel ist; aber es ist natürlich eine Unterstellung, mit der hier gearbeitet wird und mit der auch der Bundeskanzler arbeitet. Ich sehe ein, dass er demagogische Untergriffe liebt, und ich verstehe jetzt auch viel besser als vorher die Kommentare aus der eigenen Partei, wenn er sich mit dem „Gesudere“ befasst, denn wahrscheinlich ist die Kritik am EU-Verfassungsvertrag von ihm in die gleiche Reihe einzureihen.
Meine Damen und Herren! Die bisherige Diskussion am heutigen Tag hat gezeigt, dass nicht nur die Vertreter der österreichischen Bundesregierung, sondern auch viele Volksvertreter, nämlich die Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und den Grünen, eigentlich Angst vor dem Volk haben. Denn anders ist es wirklich nicht zu verstehen, dass man den Weg für eine Volksabstimmung nicht freimacht. Aber Sie haben natürlich Ihre guten Gründe dafür, dass Sie eine Volksabstimmung vermeiden, denn Sie wissen selbstverständlich, dass eine Mehrheit der Österreicher diese EU-Verfassung, die Sie so harmlos als „Vertrag von Lissabon“ bezeichnen, ablehnt.
Ihr Demokratie- und Politikverständnis erinnert uns Freiheitliche nicht an moderne Demokraten, sondern eher an einen Staatslenker Österreichs aus vergangenen Zeiten. Ich meine den Fürsten Clemens Fürst von Metternich. Weil wir schon in einem Jahr der historischen Jubiläen sind: Fürst Metternich mit seiner Art, über die Bevölkerung drüberzufahren, die Bevölkerung nicht am politischen Geschehen teilhaben zu lassen, ist von der Revolution 1848 beseitigt worden. Manche, die ein solches Gedankengut offensichtlich auch heute noch pflegen, sind in Amt und Würden, und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass die so genannten „politischen Eliten“ in Europa offensichtlich eine ähnliche Geisteshaltung an den Tag legen.
Warum, meine Damen und Herren, ignorieren Sie Artikel 1 der österreichischen Bundesverfassung, worin es heißt: „Österreich ist eine demokratische Republik“, alles „Recht geht vom Volk aus“?
Warum setzen Sie sich auch über Artikel 44 der österreichischen Bundesverfassung hinweg, worin festgelegt ist, dass eine Gesamtänderung der Verfassung nur nach einer Volksabstimmung vollzogen werden kann?
Konrad Adenauer und Charles de Gaulle, die Gründerväter des neuen Europas nach dem Zweiten Weltkrieg, sind heute schon zitiert worden. Ihre Idee eines Europas der
Vaterländer ist heute nicht mehr zu erkennen – und sie würden sich natürlich im Grabe umdrehen –, denn wir leben in einem Europa der Eurokraten, in dem selbst ernannte, abgehobene politische Eliten einfach den Ton angeben. Denken Sie nur den Präsidenten des Europäischen Parlamentes, Herrn Pöttering, der die Kritiker dieser EU gleich einmal sanktioniert hat. Oder denken Sie auch an das Europa der Großkonzerne, in dem unter dem Vorwand der Globalisierung eine neue Form der wirtschaftlichen Ausbeutung Platz greift.
Sie, meine Damen und Herren, wollen die Vereinigten Staaten von Europa. Das wollen wir Freiheitliche in keinem Fall. Wir wollen keine europäische Verfassung, wir wollen keinen europäischen Bundesstaat! Deshalb ist aus unserer Sicht auch dieser Verfassungsvertrag, den wir heute beraten, eine Mogelpackung, die eigentlich durch die Volksabstimmungen in Frankreich und in Holland obsolet geworden ist. Die Freiheitliche Partei ist die soziale Heimatpartei. Wir vertreten österreichische Interessen, und wir lehnen es ab, uns hier als willige Erfüllungsgehilfen der Brüsseler Zentrale darzustellen. (Beifall bei der FPÖ.)
17.37
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zach zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.
17.37
Abgeordneter Alexander Zach (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! (Abg. Haidlmayr: Jetzt ist es der Herr Präsident!) Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Ich habe mir heute eingehend angehört, was die Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und BZÖ uns hier erzählt haben, und halte abschließend fest: Es gibt kein einziges Argument gegen den Reformvertrag, das einer stichhaltigen Überprüfung standhält. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Was Ihr Problem ist: Sie stecken in einer nationalen Falle, oder besser gesagt, da Sie ja nur noch Fußballersprache verstehen, Sie stecken in der nationalen Abseitsfalle. (Abg. Kickl: Warum dürfen Sie erst jetzt reden?) Warum? – Weil Sie ausschließlich glauben, dass Europa darin besteht, sich selbst alles zu holen, aber keinen Beitrag dazu zu leisten. Was Sie wollen, ist der europäische Selbstbedienungsladen auf Kosten aller anderen.
Weil Sie es hier immer besonders als Argument in die Diskussion einbringen, dass das Einstimmigkeitsprinzip aufgegeben wird und es sozusagen ein Mehrstimmigkeitsprinzip gibt: Was Sie noch kein einziges Mal in die Debatte eingebracht haben, ist Folgendes. Was ist eigentlich, wenn Österreich versucht, Interessen durchzusetzen, und wir Partner gewinnen, aber das Ganze schlussendlich daran scheitert, dass ein einziges Land es blockiert, zum Beispiel höhere Umweltstandards oder etwas im sozialen Bereich? – Ich wünsche mir diese Situation nicht, dass österreichische Interessen beziehungsweise europäische Interessen ausschließlich nur noch an der Blockade eines einzigen Mitgliedslandes hängen bleiben. Sehen Sie es einmal aus dieser Perspektive!
Das Problem ist vielmehr, was auch die Frage der Volksabstimmung betrifft. Da kommt Herr Westenthaler und erklärt uns: Das ist Vertragsbruch, und die Verfassung wird negiert. Ich bin, ehrlich gesagt, skeptisch, wenn hier vom BZÖ von Verfassungsbruch gesprochen wird, von einer Partei, deren höchster Vertreter – Ihr Landeshauptmann – nicht einmal in der Lage ist, die Verfassung umzusetzen und den Kärntnerinnen und Kärntnern die Möglichkeit zu geben, dass es zweisprachige Ortstafeln gibt: Von Ihnen lasse ich mich in verfassungsrechtlichen Fragen ganz sicher nicht belehren!
Ich habe mir aber auch ein bisschen darüber Gedanken gemacht, was eigentlich der Grund dafür ist, dass wir in dieser Diskussion mit so einer Skepsis auch aus der Bevölkerung konfrontiert sind, und was wir beim nächsten Mal besser machen müssen. Ich glaube, es wäre notwendig, wenn wir auch an die Weiterentwicklung der Europäischen Union denken, dass wir uns überlegen, ob wir uns beim nächsten Mal nicht vorab ein Votum eines Prozesses und hiefür auch die Legitimation aus der Bevölkerung holen.
Ich denke, es wäre durchaus ein interessanter Ansatz gewesen, hätte man sich im Vorhinein ein Votum überlegt, den europäischen Politikern oder Repräsentanten die Legitimation für die Ausarbeitung einer Verfassung zu geben. Ich denke, dieser Legitimationsprozess wäre notwendig gewesen und würde uns jetzt in dieser Debatte einige Probleme ersparen.
Ich bedaure es auch sehr, dass wir wesentliche Elemente, die in dieser Diskussion auch einen europäischen Patriotismus zugelassen hätten, in diesem Reformvertrag weggelassen haben, wie zum Beispiel eine gemeinsame Hymne oder Fahne. Es ist auch wichtig, Symbole zu haben, mit denen sich die Bevölkerung identifizieren kann.
Abschließend ein klares Ja zu diesem Vertrag und zu einer Weiterentwicklung der Europäischen Union, denn das, was Sie (in Richtung FPÖ und BZÖ) hier propagieren, führt uns ausschließlich in eine Sackgasse. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.39
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Eßl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.40
Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Reformvertrag von Lissabon steht heute zur Diskussion, und das gibt uns natürlich Gelegenheit, über die EU an sich zu reden. Und da bin ich nun einmal felsenfest davon überzeugt, dass es für uns alle ein Vorteil ist, dass es diese Europäische Union gibt. Die Existenz dieses Staatenbundes bedeutet Friede, mehr Sicherheit, mehr Durchsetzungsvermögen, mehr Wirtschaftskraft, mehr Arbeitsplätze und schließlich auch mehr Lebensqualität für unsere Bürgerinnen und Bürger.
Natürlich bin ich nicht mit allem einverstanden, was die EU tut und was sie vorgibt, und deshalb müssen wir auch ständig an Verbesserungen arbeiten. Dieser Reformvertrag von Lissabon bringt Verbesserungen für die Menschen in unserem Land. Die EU wird handlungsfähiger, moderner, umweltbewusster, die EU wird demokratischer. Grundrechte sind einklagbar. Das EU-Parlament hat künftig ein volles Mitwirkungsrecht in der europäischen Gesetzgebung.
Österreich erhält einen zusätzlichen Sitz im EU-Parlament, und die Gemeinden und Regionen werden gestärkt. Die EU wird auch danach nicht perfekt sein, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist getan.
Darf ich noch einen Satz in Richtung BZÖ und FPÖ sagen? (Abg. Ing. Westenthaler: Bitte!) – Wir sind gewählt, um zu entscheiden, und man darf dafür auch die Verantwortung tragen.
Der Kärntner Landeshauptmann war unterwegs, um Unterschriften für eine Volksbefragung zu sammeln. Es sind gerade einmal drei Prozent der Bevölkerung Kärntens ge-
worden. Das ist an und für sich nicht sehr stark, eher schwach für eine Landeshauptmann-Partei.
Also, mehr Mut, Verantwortung zu tragen. Gehen wir nicht den Weg der Verunsicherung, gehen wir den Weg der Zuversicht! Dieser Vertrag bringt Vorteile für Österreich, dieser Vertrag bringt Vorteile für die Österreicherinnen und Österreicher. Stimmen Sie also diesem Vertrag zu! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
17.43
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Großruck zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege. (Vizekanzler Mag. Molterer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Großruck –: Ein Vierzeiler hoffentlich! – Abg. Großruck: Zwei!)
17.43
Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Seit sieben Stunden diskutieren wir heute diesen sogenannten Reformvertrag. Wenn man dem zugehört hat, dann kommt eines zutage: Die Opposition, FPÖ und BZÖ, ist dagegen. Nicht aus grundsätzlichen Gründen, denn ich bin überzeugt: Wäre die FPÖ in der Regierung, würde sie heute genauso zustimmen, wie es damals vor zwei Jahren das BZÖ getan hat, das dem Lissabon-Vertrag zugestimmt hat. (Abg. Strache: Bestimmt nicht! Darauf können Sie Gift nehmen! Das war eben die Mannschaft auf der anderen Seite!)
Meine Damen und Herren! Es ist natürlich ganz leicht zu verstehen: Sie wollen sich Stimmen holen. Die Stimmen wollen Sie mit Angstmache machen, denn was Herr Strache heute am Anfang der Debatte von sich gegeben hat, das schreit geradezu zum Himmel. Ich fordere alle Österreicher auf: Glaubt diesen Stumpfsinn bitte nicht! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Kickl: Na, na!)
Die Todesstrafe soll eingeführt werden! – Das ist doch direkt grotesk, Herr Strache, dass Sie hier ans Rednerpult gehen und sagen: Die EU möchte die Todesstrafe einführen! Allein an diesem Beispiel muss man erkennen, wie stichhaltig Ihre Argumente insgesamt sind beziehungsweise wie fadenscheinig oder hirnrissig diese Argumente sind.
Die Neutralität soll abgeschafft werden, das Wasser werde verkauft und so weiter, behauptet die FPÖ. Wir alle wissen, dass das natürlich nicht so ist, aber mit Angst lässt sich eben leichter arbeiten und vielleicht auch leichter die eine oder andere Stimme gewinnen als mit Argumenten, wie wir sie gebracht haben. (Abg. Strache: Der „Ederer-Tausender“ zum Beispiel!)
Ich darf zwei Beispiele zitieren: Lothar Späth, ein ehemaliger Ministerpräsident aus Deutschland, hat vor kurzem seinen Siebziger gefeiert und gesagt: Stellt euch vor, wir hätten während des Balkan-Krieges nicht die Europäische Union gehabt. Es wäre ein Flächenbrand in ganz Europa geworden, wir hätten wieder Krieg gehabt.
Die jetzige Wirtschaftskrise in Amerika kann nur gemeistert werden, weil wir ein gemeinsames Europa haben, weil wir eine gemeinsame Währung haben. Jedes einzelne Land würde es heute in dieser Wirtschaftskrise zerreißen. Das sind Argumente, die man bringen muss, meine Damen und Herren!
Deshalb werden wir natürlich heute zustimmen. Sie, Herr Strache, haben gesagt, Sie sind auch gegen die EU. Das haben Sie heute auch gesagt, das muss man auch den
Leuten sagen, Sie wollen raus. (Abg. Strache: Wir sind sehr wohl für Europa, für ein anderes Europa!)
Ihr Zugang, Herr Strache, ist so:
Weil ich die EU nicht mag,
ich auch keine Reform vertrag.
(Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Vizekanzler Mag. Molterer: Die zweite Hälfte des Vierzeilers fehlt noch! – Abg. Strache: Ein schöner Vers!)
17.45
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.
17.45
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Herr Vizekanzler! Liebe Mitglieder der Bundesregierung! Wir haben heute viel Erstaunliches gehört, insbesondere von Seiten der FPÖ, und es wurde uns Abgeordneten im Hohen Haus vorgeworfen, wir wären zu feige und würden uns nicht trauen, unsere Bevölkerung zu ihrer Meinung zu einem sehr komplexen Vertragswerk zu befragen.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wir kennen uns aus, und deswegen getrauen wir uns, weil wir dieses Land und seine Menschen lieben, im Rahmen unserer Verantwortung diesen Vertrag von Lissabon zu ratifizieren. Ich finde es unglaublich feige von Ihnen, sehr feige Herr Strache (Abg. Strache: Dass ich für eine Volksabstimmung bin?), dass Sie die Debatte über eine Volksabstimmung vorschieben, weil Sie sich, da Sie sich zu wenig auskennen, einfach nicht trauen, einen Antrag auf Austritt aus der EU zu stellen. Sie schieben eine Debatte über eine Volksabstimmung vor, weil Sie sich denken, dass Sie vielleicht da doch nicht so richtig liegen. Das ist eigentlich erschütternd! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich habe jetzt noch einmal eine SMS von einem Schüler bekommen. (Abg. Dr. Graf: Nur eine? Ich bekomme hunderte am Tag!) Es sind offenbar AHS-Lehrer zugange, die Ihre Argumentationen, die ich mit Schaudern auch in der „Kronen Zeitung“ gelesen habe, über die Wiedereinführung der Todesstrafe in Europa aufgreifen.
Bis zum Jahre 1983 galt trotz Europäischer Menschenrechtskonvention die Todesstrafe bei Kriegsgefahr oder in Kriegsfällen als grundsätzlich erlaubt. Ich darf Ihnen sagen, dass im Jahr 2002 mit dem 13. Zusatzprotokoll der EMRK, in der alle EU-Mitgliedstaaten auch Mitglied sind, die Todesstrafe ausnahmslos abgeschafft wurde und diese Ausnahmen nicht mehr gelten und auch nicht mehr eingeführt werden können.
Mit dieser Verängstigungspolitik wollen Sie die Jugend in Europa wieder dorthin zurückbringen, woran ich mich noch erinnere: an Staaten mit Grenzen, an ein Europa, in dem es schwierig war, im Nachbarland einzukaufen, in dem es schwierig war, im Nachbarland zu telefonieren, in dem es schwierig war, im Nachbarland eine Ausbildung zu absolvieren oder zu arbeiten. Und das wollen wir für die Jugend Europas ganz sicher nicht! (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo, Karin!)
17.48
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.48
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, heute wird der Schlussstein einer Diskussion gesetzt, die mit dem Einigungsprozess in der Montanunion begonnen hat, sich über die EFTA und den Europäischen Wirtschaftsraum bis hin zur Vollmitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Gemeinschaft entwickelt hat. (Abg. Strache: Die Diskussion beginnt erst! Sie hat heute begonnen!)
Es ist wichtig, dass wir dem, was wir immer gefordert haben, nämlich nicht nur eine einseitige Entwicklung Europas – sei es der Konzerne, sei es auf bestimmte Bereiche eingeschränkt –, sondern ein umfassendes Europa, das zukunftsträchtig und zukunftsfähig ist und das letztlich ein Europa ist, das imstande ist, in den neuen globalen Gegebenheiten eine eigenständige Rolle zu spielen und wirkungsvoll auch für jeden einzelnen nationalen Staat mitzuentscheiden, näher kommen.
Wir haben, die wir angestrebt haben, die größte Wirtschaftsregion der Welt zu werden, im Vorjahr bestätigt bekommen, dass wir die USA von der ersten auf die zweite Stelle gedrängt haben. Letztlich ist es dieses vereinte Europa, geschätzte Damen und Herren, das man als eine Chance für die Zukunft begreifen muss. Man muss begreifen, dass man in Frieden, durch gemeinsame Arbeit mehr schaffen kann, als durch den Aufbau von Gegensätzen. Das ist mein Europa!
Ich kann mich an die Fragen erinnern, als es zur Erweiterung in Richtung der östlichen Nachbarstaaten gekommen ist. Auch damals wurden Argumente verwendet, die da lauteten: Wir an der Grenze sollen uns fürchten. Ganz im Gegenteil! Wir haben uns nicht gefürchtet. Die Grenzen gingen auf, und wir haben miteinander neue Wirtschafts- und Lebensräume entwickelt, auf die wir heute bereits gemeinsam stolz sein können. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich weiß schon, dass vielleicht nichts ohne Furcht bei manchen geht, aber ich sage Ihnen als Obmann und Vorsitzender der Euroregion Westslowakei, Südmähren und Weinviertel: Ein Erfolgsmodell haben wir gebaut. Und wie viel ist da geunkt worden, dass das ja nicht funktionieren kann. Im Gegenteil! Ich kann euch wirklich aus der Praxis sagen: Wir sind stolz, dass wir mit den Bürgermeistern, mit den regional Verantwortlichen eine EUREGIO geschaffen haben, die eine Europaregion ist, die mit anderen Regionen wettbewerbsfähig ist. Die sogenannten sprachlichen Schwierigkeiten, die bestehen, sind in Wirklichkeit schon längst überwunden, und zwar durch Sprachen, die man in den beteiligten Ländern auch versteht.
Geschätzte Damen und Herren, ich sage das auch hier: Wir unterhalten uns manchmal auch in einer Drittsprache, aber vom Verständnis her haben wir eine gemeinsame Zielsetzung, und das ist die Zielsetzung von ganz Europa: ein Europa zu schaffen, auf das in Zukunft aufgebaut werden kann im Sinne der Wirtschaft, im Sinne der Menschen, im Sinne des Sozialen. Wir haben nicht von einem Europa der Konzerne gesprochen, nicht von einem Europa der Wirtschaft, sondern immer von einem sozialen Europa mit einer starken Wirtschaft. Das bedeutet auch Beschäftigungspolitik und eine Politik, die es ermöglicht, all das, was wir uns erträumen, diesen gemeinsamen Traum von einem großen Europa auch leben zu können. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.52
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.52
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf angesichts der Debatte, die wir vorhin geführt haben, am Rande der Europadebatte noch einen Entschließungsantrag zum Thema China und Tibet einbringen, und der lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Schieder, Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lage in Tibet
Die Bundesregierung wird ersucht, betreffend Tibet im Einklang mit den europäischen Partnern weiterhin eine unmissverständliche an den universellen Menschenrechten orientierte Haltung einzunehmen und dabei insbesondere für folgende Anliegen einzutreten:
für Gewaltfreiheit und einen substantiellen Dialog, damit eine für beide Seiten annehmbare tragfähige Lösung unter Achtung der Kultur, der Religion und der Identität der tibetischen Bevölkerung gefunden werden kann;
dafür, dass sich eine dauerhafte Lösung und Entspannung der Situation für ein Miteinander und ein im Respekt voreinander und unter Akzeptanz des Ein-China-Prinzips finden lässt.
für die unverzügliche Gewährleistung einer freien Berichterstattung und uneingeschränkter Reisefreiheit insbesondere für Journalisten, NGOs, unabhängige Menschenrechtsbeobachter und Diplomaten;
für eine gemeinsame Delegation des slowenischen Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in die chinesische Provinz Tibet, um einen unverfälschten Eindruck zu gewinnen und direkte Gespräche mit der Zivilgesellschaft zu ermöglichen;
für eine Unterstützung der Ansicht des Dalai Lama, dass die Olympischen Spiele eine große Gelegenheit für das chinesische Volk seien und sich daher gegen eine Boykott der Olympischen Spiele ausgesprochen hat;
*****
Das wäre der Antrag, der hiemit eingebracht ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
17.54
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Mag. Schieder eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt. Im Hinblick auf die zuvor getroffene Entscheidung, einen ähnlichen Antrag der grünen Fraktion zuzulassen, lasse ich diesen Antrag zu; er steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten. Mag. Schieder, Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lage in Tibet, eingebracht im Zuge der Beratungen zu Top 1 (484 d.B.), 55. NR-Sitzung
Die Lage in Tibet wird mit wachsender Besorgnis beobachtet. Besonders die Berichte über die Reaktion der chinesischen Behörden auf Demonstrationen, über substanzielle Menschenrechtsverletzungen, über Einschränkungen der freien Berichterstattung sowie die zunehmenden Spannungen und Unruhen in von Tibetern bewohnten Gebieten haben die österreichische Bundesregierung, die slowenische EU-Präsidentschaft und das Europäische Parlament zu deutlichen Erklärungen veranlasst.
So hat die EU beide Seiten zu Zurückhaltung aufgerufen und an die chinesischen Behörden appelliert, nicht mit Gewalt gegen die Teilnehmer an den Unruhen vorzugehen, und gleichermaßen die Demonstranten aufgefordert, keine Gewalt auszuüben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Entschließung
Der Nationalrat hat beschlossen:
Die Bundesregierung wird ersucht, betreffend Tibet im Einklang mit den europäischen Partnern weiterhin eine unmissverständliche an den universellen Menschenrechten orientierte Haltung einzunehmen und dabei insbesondere für folgende Anliegen einzutreten:
für Gewaltfreiheit und einen substantiellen Dialog, damit eine für beide Seiten annehmbare tragfähige Lösung unter Achtung der Kultur, der Religion und der Identität der tibetischen Bevölkerung gefunden werden kann;
dafür, dass sich eine dauerhafte Lösung und Entspannung der Situation für ein Miteinander und ein im Respekt voreinander und unter Akzeptanz des Ein-China-Prinzips finden lässt.
für die unverzügliche Gewährleistung einer freien Berichterstattung und uneingeschränkter Reisefreiheit insbesondere für Journalisten, NGOs, unabhängige Menschenrechtsbeobachter und Diplomaten;
für eine gemeinsame Delegation des slowenischen Ratsvorsitzes, der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments in die chinesische Provinz Tibet, um einen unverfälschten Eindruck zu gewinnen und direkte Gespräche mit der Zivilgesellschaft zu ermöglichen;
für eine Unterstützung der Ansicht des Dalai Lama, dass die Olympischen Spiele eine große Gelegenheit für das chinesische Volk sein und sich daher gegen eine Boykott der Olympischen Spiele ausgesprochen hat.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
17.55
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! In diesem Fall kann man akzeptieren, dass der Antrag erst so spät kommt – das Problem haben wir auch immer –, weil ja verhandelt wurde. Zum Ergebnis allerdings sage ich Ihnen schon: Hier wurde aus einem eindeutigen pro Tibet-Antrag, das heißt pro Menschenrecht- und pro Freiheits-Antrag, ein Antrag gemacht, der die üblichen diplomatischen Wendungen und Windungen beinhaltet, sodass man fast zu dem Schluss kommen muss, dass da jetzt schon der Weihrauch und die Verbeugung vor China und der Botschaft mit inkludiert sind. (Beifall bei den Grünen.)
Es schärfer zu formulieren, getraue ich mich nicht, weil die Kenntnisnahme jetzt denn doch zu knapp war, aber möglicherweise könnte man auch sagen, dass aus einem pro Tibet- ein pro China-Antrag wurde, wenn man länger darüber sinniert. – Das ist das eine Thema gewesen.
Respekt vor der Präsidentin, die den Schritt gewagt hat, die Debatte so zuzulassen, obwohl sie zuvor noch eine andere Meinung verkündet hat.
Zur Hauptsache selbst: Für mich geht es nur mehr um eine kleine Schlussbewertung und -bemerkung. Es ist überhaupt nicht überraschend, dass die FPÖ vor allem, und von mir aus auch das BZÖ, aber jedenfalls die FPÖ sogar hier im Haus hemmungslos agitiert und propagiert, sodass man sich fragt, wozu sie hier hereingewählt sind. (Abg. Mag. Hauser: Wo sollen wir denn sonst reden?) Auch die repräsentative Demokratie, die eine andere Herangehensweise verlangen würde, hat ihren Stellenwert.
Dass man sich aber auch – und da bin ich erst in letzter Zeit draufgekommen; schmerzvoll, Herr Bundeskanzler – hemmungslos verstecken kann, dass diese Begriffsbildung Sinn macht, hätte ich nicht geglaubt. Sie macht aber Sinn. Warum? – Weil diese Art des Verhaltens, ja fast möchte man manchmal sagen, die implizite Diskussionsverweigerung durch dieses Verstecken, natürlich sehr viel Schaden mit anrichtet, den wir hier gemeinsam beklagen. Der Schaden ist, dass es zu wenig Diskurs gibt in der Öffentlichkeit, zu wenig nachvollziehbaren Diskurs. Ich will da nicht zu viel Asche auf mein oder auf ein fremdes Haupt streuen, aber wir müssen registrieren und anerkennen: Es gibt da ein Problem!
Auch wenn zwischenzeitlich Nationalratswahlen sind, bei denen vielleicht wieder eine ähnliche Zusammensetzung gewählt wird, ist es zumindest nicht günstig, wenn es eine derartige Diskrepanz zwischen der wahrgenommenen öffentlichen Meinung und der sogenannten Volksvertretung hier gibt. Das muss man schon anmerken.
In einer Stunde wird das hier abgestimmt sein. Dann beginnt kein neues Zeitalter. Dann beginnt hoffentlich ein Zeitalter mit mehr Vernunft, denn es ist ja schlicht und er-
greifend – jedenfalls für mich und meine Person – eine Abwägungsfrage. Vieles ist gut und richtig in diesem Vertrag, wenn sich auch nicht alles Gelbe vom Ei oder Grüne vom Baum darin wiederfindet. Eben das ist aber das politische Geschäft, nämlich abzuwägen. Und nach dieser Abwägung, nach diesem Prozess kann man voller Überzeugung ja zu diesem Vertrag sagen.
Bleibt die leidige Frage der Volksabstimmung. Ich bedauere dieses Verstecken ja deshalb so, weil ich einer der mittlerweile ganz wenigen, möglicherweise hier im Haus der einzige Exot bin, der geglaubt hat – oder zumindest die Idee für verfolgswert gehalten hätte –, eine Volksabstimmung deshalb durchführen zu wollen, damit diese Debatte stattfindet, damit sie aber auch sicher gewonnen werden kann, damit bestimmte Unsinnigkeiten und Vorurteile ein für alle Mal vom Tisch sind. Das funktioniert so sehr schlecht. Ich nehme das zur Kenntnis.
Wenn es noch länger gedauert hätte, hätte ich sagen können, ich wäre noch eines anderen belehrt worden, aber ab heute, schon in einer Stunde, können Sie (in Richtung FPÖ und BZÖ) an einem Volksabstimmungsbegehren und einem Antrag zum Austritt aus der EU basteln. Tun Sie das! Dieser Vertrag gibt Ihnen die Möglichkeit dazu! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Lesen Sie den Vertrag! Nur eine absolute Mehrheit in der Bundesregierung hat die Möglichkeit dazu!)
17.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin oder einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit kommen wir zu den Abstimmungen.
Hinsichtlich des Vertrages von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regierungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen liegen je ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen sowie der Abgeordneten Dr. Aspöck, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde über diese Anträge unter einem abstimmen lassen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, den Vertrag von Lissabon in 417 der Beilagen an den Verfassungsausschuss rückzuverweisen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, dem Abschluss des Vertrages von Lissabon in 417 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Mit Rücksicht darauf, dass durch den vorliegenden Staatsvertrag die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union geändert werden, stelle ich zunächst im Sinne
des Artikels 50 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Es ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der/des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die dem Abschluss des Vertrages von Lissabon die Genehmigung erteilen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr den Schriftführer, Herrn Abgeordneten Rainer Wimmer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter der Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.
(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 18.07 Uhr unterbrochen und um 18.13 Uhr wieder aufgenommen.)
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebenen Stimmen: 178; davon „Ja“-Stimmen: 151, „Nein“-Stimmen: 27.
Das ist die erforderliche Mehrheit. Der Abschluss des Vertrages von Lissabon zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft samt Protokollen, Anhang und Schlussakte der Regie-
rungskonferenz einschließlich der dieser beigefügten Erklärungen ist somit genehmigt. Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. (Lang anhaltender Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen sowie der Bundesministerin Dr. Kdolsky und des Bundesministers Dr. Buchinger.)
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
*****
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Klaus Hubert;
Bauer, Bayr, Becher, Brinek, Brosz, Broukal;
Cap, Csörgits;
Dobnigg, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;
Eder Sebastian, Eder-Gitschthaler, Ehmann, Eisenschenk, Eßl;
Faul, Fazekas, Fleckl, Franz, Freund, Fuhrmann, Füller, Fürntrath;
Gahr Hermann, Gartlehner, Gaßner, Glaser, Glawischnig-Piesczek, Grander, Grillitsch, Grossmann, Großruck, Grünewald;
Haberzettl, Hagenhofer, Haidlmayr, Hakl, Haubner Peter, Heinzl, Hlavac, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Hradecsni, Huainigg, Hursky;
Ikrath;
Jarolim;
Kainz, Kaipel, Kapeller, Karl, Keck, Kirchgatterer, Knoll, Köfer, Kogler, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kukacka, Kuntzl, Kuzdas;
Lapp, Lentsch, Lichtenecker, Lohfeyer, Lueger, Lunacek;
Maier Ferdinand, Maier Johann, Mandak, Marizzi, Mayer Elmar, Mikesch, Missethon, Mitterlehner, Morak, Moser, Muchitsch, Murauer, Muttonen;
Neugebauer Fritz, Niederwieser;
Oberhauser, Obernosterer, Öllinger;
Pack, Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Pilz, Pirklhuber, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;
Rädler Johann, Rasinger, Rauch-Kallat, Reheis, Riener Barbara, Riepl, Rinner Sylvia, Rossmann, Rudas;
Sburny, Schasching, Schatz, Schelling, Schieder Andreas, Schittenhelm, Schönpass, Schopf, Schultes, Schüssel, Sieber Norbert, Sonnberger, Spindelberger Erwin, Spindelegger Michael, Stadlbauer, Stadler Astrid, Stauber, Steibl Ridi, Steier, Steindl Konrad, Stummvoll;
Tamandl, Trunk;
Van der Bellen;
Weinzinger Brigid, Weninger Hannes, Wimmer, Wittmann, Wöginger, Wurm;
Zach, Zinggl, Zwerschitz, Zweytick.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Aspöck;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Bucher;
Darmann, Dolinschek;
Fichtenbauer;
Gradauer, Graf;
Haimbuchner, Haubner Ursula, Hauser;
Kickl, Klement, Kurzmann;
Mayerhofer;
Neubauer Werner;
Rosenkranz;
Schalle, Scheibner, Stadler Ewald, Strache;
Themessl;
Vilimsky;
Weinzinger Lutz, Westenthaler;
Zanger.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die bulgarische, dänische, englische, estnische, finnische, französische, griechische, irische, italienische, lettische, litauische, maltesische, niederländische, polnische, portugiesische, rumänische, schwedische, slowakische, slowenische, spanische, tschechische und ungarische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung.
Hierzu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte und tragen den Namen der/des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die sich für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung aussprechen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Herrn Abgeordneten Rainer Wimmer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird in ihn später dabei ablösen.
(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Wimmer und Jakob Auer werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die Stimmabgabe ist beendet.
Die damit beauftragten Bediensten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.
Zu diesem Zweck unterbreche die Sitzung für einige Minuten.
(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenauszählung vor. – Die Sitzung wird um 18.20 Uhr unterbrochen und um 18.25 Uhr wieder aufgenommen.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.
Abgegebene Stimmen: 174, davon gültig: 173, ungültig: 1; „Ja“-Stimmen: 24, „Nein“-Stimmen: 149.
Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anordnung einer Volksabstimmung ist somit abgelehnt.
Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.
Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:
Aspöck;
Belakowitsch-Jenewein, Bösch;
Darmann, Dolinschek;
Fichtenbauer;
Gradauer, Graf;
Haimbuchner, Hauser;
Kickl, Klement, Kurzmann;
Neubauer Werner;
Rosenkranz;
Schalle, Schultes, Stadler Ewald, Strache;
Themessl;
Vilimsky;
Weinzinger Lutz, Westenthaler;
Zanger.
Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:
Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Klaus Hubert;
Bauer, Bayr, Becher, Brinek, Brosz, Broukal, Bucher;
Cap, Csörgits;
Dobnigg, Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;
Eder Sebastian, Eder-Gitschthaler, Ehmann, Eisenschenk, Eßl;
Faul, Fazekas, Fleckl, Franz, Freund, Fuhrmann, Füller, Fürntrath;
Gahr Hermann, Gartlehner, Gaßner, Glaser, Glawischnig-Piesczek, Grander, Grillitsch, Grossmann, Großruck, Grünewald;
Haberzettl, Hagenhofer, Haidlmayr, Hakl, Haubner Peter, Haubner Ursula, Heinzl, Hlavac, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Hradecsni, Huainigg, Hursky;
Ikrath;
Jarolim;
Kainz, Kaipel, Kapeller, Karl, Keck, Kirchgatterer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kukacka, Kuntzl, Kuzdas;
Lapp, Lentsch, Lichtenecker, Lohfeyer, Lueger, Lunacek;
Maier Ferdinand, Maier Johann, Mandak, Marizzi, Mayer Elmar, Mikesch, Missethon, Mitterlehner, Morak, Moser, Muchitsch, Murauer, Muttonen;
Neugebauer Fritz, Niederwieser;
Oberhauser, Obernosterer, Öllinger;
Pack, Parnigoni, Pendl, Pfeffer, Pilz, Pirklhuber, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;
Rädler Johann, Rasinger, Rauch-Kallat, Reheis, Riener Barbara, Riepl, Rinner Sylvia, Rossmann, Rudas;
Sburny, Schasching, Scheibner, Schelling, Schieder Andreas, Schittenhelm, Schönpass, Schopf, Schüssel, Sieber Norbert, Sonnberger, Spindelberger Erwin, Spindelegger Michael, Stadlbauer, Stadler Astrid, Stauber, Steibl Ridi, Steier, Steindl Konrad, Stummvoll;
Tamandl, Trunk;
Van der Bellen;
Weinzinger Brigid, Weninger Hannes, Wimmer, Wittmann, Wöginger, Wurm;
Zach, Zinggl, Zwerschitz, Zweytick.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zu weiteren Abstimmungen.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Scheibner, Kollegin und Kollegen betreffend Neuverhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durchführung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Volksbefragung über den EU-Reformvertrag.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Cap, Dr. Schüssel, Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Vertrag von Lissabon und die weitere Entwicklung der Europäischen Union.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 66.)
Wir gelangen des Weiteren zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend gemeinsame EU-Positionen und Aktionen zur Lage in Tibet.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Schieder, Großruck, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Lage in Tibet.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 67.)
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 485 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 486 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 487 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 488 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Hauptausschusses, seinen Bericht 483 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (513 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erster Redner ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.
18.29
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Herren Staatssekretäre! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein völlig anderes Thema als das bisherige und trotzdem für viele in diesem Land mit dramatischen Auswirkungen, nämlich die Sturmkatastrophen – vor allem die letzte, die zu großen Schäden in Österreichs Wäldern und damit für die Forstwirtschaft geführt hat.
Das Klima und die Wetterveränderungen bewirken eine durchaus kritische Situation für viele betroffene Bauern und Waldbesitzer, denn die trifft es als Erste, wenn die Klimakatastrophen stärker auftreten. Es ist daher zu begrüßen, wenn seitens der Bundesregierung dieser Katastrophenfonds rasch und unbürokratisch geändert wird. Das ist erfreulich!
Wir sollten aber auch an jene denken, die wegen dieser Sturmkatastrophen tote Familienangehörige zu beklagen haben, denn es hat vier Todesfälle gegeben, sieben schwer verletzte Feuerwehrleute und leider weitere Todesfälle unter Waldbesitzern, Forstangestellten und so weiter während der notwendigen Aufarbeitung.
Meine Damen und Herren, dieses persönliche Leid können wir nicht mildern, das ist bittere Wahrheit, aber wir können bei den Schäden helfen. Durch die rasche Hilfe im Katastrophenfall durch die Aufstockung des Katastrophenfonds ist es möglich, sogenannte Nasslager für das abfließende Holz einzurichten, das offensichtlich ins Stocken geraten – sei es durch spekulative Maßnahmen, sei es auch durch tatsächlich übermäßigen Anfall – und damit zum Problem geworden ist. Einerseits der Schaden durch die Windwurfkatastrophe und andererseits der Schaden durch den verfallenden Holzpreis, das kann auf die Dauer nicht positiv sein. Daher: Danke dafür, dass diese Maßnahme möglich ist! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Bravorufe bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit sei vor allem aber auch einmal jenen gedankt, die in den Tagen und Wochen, als es die Problemfälle anlässlich der Sturmkatastrophe zu beseitigen galt, blitzschnell geholfen haben. Das sind die Angehörigen der österreichischen Feuerwehren, die nicht gefragt haben: Was bekomme ich dafür?, für die es egal war, ob es Tag oder Nacht war, sondern die zur Stelle waren, rasch und kompetent geholfen haben, manches Mal auch unter schwierigsten Bedingungen, ja, manches Mal sogar unter Lebensgefahr. (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren, daher ist gerade diesen Mannschaften besonderer Dank auszusprechen, sie waren gefordert! Es waren vor allem die Mannschaften, aber natürlich auch die Gerätschaften entsprechend gefordert. Daher ist es wichtig, dass die zugesagten und in Aussicht gestellten 90 Millionen € jährlich der öffentlichen Hand für die Finanzierung der Feuerwehren auch in Zukunft zur Verfügung stehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Diese Investition ist gut angelegt. Sie ist ein Teil der Sicherheit, die wir brauchen: einerseits um sicher zu sein, dass Hilfe möglich ist, andererseits aber auch, um den Verantwortlichen in den Feuerwehren die Sicherheit zu geben, dass sie sich auf die öffentliche Hand verlassen können.
In diesem Sinne nochmals danke für die rasche Hilfe im Katastrophenfall durch den Katastrophenfonds. Man sieht wiederum, wie wichtig diese Einrichtung ist; das ist eine ganz entscheidende Einrichtung!
Ich darf daran erinnern, dass gerade in den letzten Jahren sehr oft auch aus dem Katastrophenfonds Mittel benötigt wurden, damit geschädigten Familien, in welchen Bereichen auch immer, rasch geholfen werden konnte. – In diesem Sinne: Herzlichen Dank an die Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
18.33
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Krainer. Ebenfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.33
Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenig überraschend, da es nur Pro-Redner gibt: Auch meine Fraktion wird dem vorliegenden Antrag zustimmen. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Dass man Opfern von Naturkatastrophen helfen muss, ist für uns natürlich selbstverständlich. Es ist auch die Lösung, dass hier zwischen den Gebietskörperschaften eine Kostenaufteilung stattfindet, was die Aufstockung betrifft, vernünftig, und auch der Umstand, dass jetzt die Errichtung von Nasslagern gefördert werden kann, was bisher nicht der Fall war, trifft auf unsere Zustimmung, denn es ist klug.
Ich wollte nur ganz allgemein sagen, dass es vielleicht ganz sinnvoll wäre, wenn der Bund sich überlegen würde, wie er mit Katastrophengesetzen umgeht. Es kommt immer wieder vor, so hört man, dass es einen gewissen Druck auf Bürgermeister gibt, in Bereichen Genehmigungen für Neubauten und dergleichen zu erteilen, die nicht unbedingt dafür geeignet sind, einfach weil man aus der Vergangenheit weiß, dass dort alle 100 Jahre oder alle 200 Jahre eine Katastrophe passiert.
Da stellt sich die Frage, ob nicht auch der Bund hier einen Beitrag leisten könnte. Er hat ja zum Beispiel das eHORA, das elektronische Hochwasserrisikozonierung Austria-System, das im Lebensministerium ansässig ist, womit man genau weiß, welche Risi-
ken in welchen Bereichen von Österreich es gibt, beziehungsweise hat man das aus heutiger Sicht zumindest relativ genau erforscht.
Da kann man sich durchaus die Frage stellen, ob nicht der Bund von sich aus sagt, dass in den Hochrisikobereichen – und zwar relativ unabhängig davon, ob es um Lawinen, um Hochwasser, um Erdbeben oder was auch immer geht –, nichts gebaut werden darf, denn da weiß man heute schon, wenn ich dort etwas hinbaue, kostet es mich eine Lawine, schafft es Unglück, weil die Menschen, die davon betroffen sind, Haus, Hab und Gut verlieren, und dass der Bund deshalb von vornherein klarstellt, dass das nicht finanziert werden kann und auch im Grundbuch eintragen lässt, dass es hier ein Problem gibt, dass es sich hier um ein Hochrisikogebiet handelt und man deswegen im Extremfall sogar von der Katastrophenhilfe ausgeschlossen werden kann. Damit kannst du als Bund solche Situationen de facto verhindern und auch den Druck von den Bürgermeistern nehmen, in Hochrisikobereichen Genehmigungen zu erteilen.
Das wäre einfach ein Gedankengang zum Thema, wenn auch nicht direkt zum Gesetz. Das Gesetz findet unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
18.36
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kyrill“ im Vorjahr, heuer „Paula“ und „Emma“ – im nächsten Jahr? Man weiß es nicht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) So selten, wie du gemeint hast, dass Orkanschäden auftreten, ist das nicht mehr! Das ist wirklich nicht allzu lustig. (Abg. Krainer: ... jedes Grundstück betroffen!) – Natürlich ist Österreich keine sehr große Fläche, und drei Stürme innerhalb eines Jahres, das ist nicht wirklich wenig. Ich werde dann noch einmal darauf zurückkommen.
Klar und unbestritten ist, dass auch wir diesem Gesetz zustimmen werden, weil dort, wo Schäden entstanden sind, selbstverständlich geholfen werden soll. Das gilt insbesondere auch für die Errichtung der Nasslager, und das aus zwei Gründen.
Erstens soll die Vermehrung der Borkenkäfer verhindert werden, weil diese unter Umständen einen noch größeren Schaden anrichten können als den, der ohnehin schon entstanden ist. Der zweite Grund ist die schwierige Situation auf den Holzmärkten: Es gibt Absatzprobleme beim Schnittholz, übervolle Rundholzlager und stark fallende Holzpreise. Daher ist es dringend notwendig, das Holz zu lagern, aber Nasslager sind, darüber muss man sich im Klaren sein, bestenfalls Second-Best-Lösungen.
Warum? – Punkt eins: Wegen der Abwassersituation gibt es bisher kaum behördlich genehmigte Nasslager. Punkt zwei: Über die Qualität des gelagerten Holzes streiten sich die Experten. Punkt drei: Nasslager entschärfen zwar die momentane Situation auf dem Holzmarkt, verschieben aber in Wirklichkeit die Probleme nur in die Zukunft, nicht mehr. Und viertens bleibt als Problem bestehen, dass die errichteten Nasslager des Vorjahres und das dort gelagerte Holz noch nicht ausgeliefert werden konnten.
Die bessere Alternative wäre wohl die, diese Schäden erst gar nicht entstehen zu lassen, und damit bin ich wieder bei dem Punkt: Die Sturmschäden mehren sich, das ist es! Und das ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass wir in der Klimaschutzpolitik zwar immer schöne Worte hören, aber wenige Taten sehen.
Es wäre notwendig, eine Klimaschutzpolitik einzuleiten, die diesen Namen wirklich verdient, um zu verhindern, dass künftig Katastrophen dieses Ausmaßes entstehen können. Die Maßnahmen liegen ja auf der Hand: Sie reichen von einer Verbesserung der Energieeffizienz bis zum Ausstieg aus Öl, Gas und dergleichen. (Abg. Öllinger: Sehr richtig!) Aber die Regierung tut hier relativ wenig! Sie redet viel, aber sie tut wenig. Die Frage ist: Wie viele Sturmkatastrophen wird die Regierung noch abwarten, bis sie eine Klimaschutzpolitik einleitet, die diesen Namen verdient? – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
18.39
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.39
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! 8 Millionen Festmeter sprechen eine deutliche Sprache. Das ist nämlich ungefähr jene Holzmenge, die Schaden genommen hat durch die Stürme „Emma“ und „Paula“ im Jänner beziehungsweise im März dieses Jahres. Anders gesprochen: 14 000 Hektar Waldfläche, 140 Millionen Quadratmeter oder – vielleicht ein bisschen leichter vorstellbar – 62 000 Ladungen Eisenbahnwaggons. Das ergibt aneinandergereiht eine Strecke, die der Distanz Graz–Rom entspricht.
Von diesen 8 Millionen Festmetern Schadholz passierten allein in der Steiermark 4 Millionen. Da wir wissen, dass wirkliche Hilfe nur schnelle Hilfe sein kann, hat vor drei Wochen unser Landesparteiobmann Gerhard Kurzmann in einer Pressekonferenz die Aufstockung des Katastrophenfonds gefordert. Ich bin sehr erfreut darüber, dass man im Finanzministerium – Herr Staatssekretär, ich ersuche Sie, das auch an den Herrn Finanzminister weiterzuleiten – so schnell reagiert hat, auf diese freiheitliche Forderung eingegangen ist und sie positiv bewertet hat. So können wir dieses Gesetz schon heute verabschieden.
Unter anderem wird eine Förderung von Nasslagern möglich, und zwar in der Form, dass 40 Prozent der Investitionskosten, maximal aber 100 000 €, gefördert werden. Wie man sich angesichts dieser Ziffern vorstellen kann, ist das eine Förderung vor allem für große Sägewerke oder große Forstbetriebe. Wir fragen uns, was mit den kleinen Betrieben ist.
Wir haben diese Problematik schon im Ausschuss angesprochen und angekündigt, dass wir heute einen Abänderungsantrag einbringen werden. Wir sind der Ansicht, dass nicht nur die Nasslagerung, sondern auch die Folienkonservierung eine bedeutende Möglichkeit darstellt, um aufzufangen, abzusichern und zu unterstützen, und zwar vor allem für die kleinen Forstbetriebe in der Größenordnung zwischen 200 und 350 Festmetern Holz.
Daher bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
„Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die dem Bericht (513 d.B.) angeschlossene Gesetzesvorlage (479 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden, wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Ziffer 2 lautet:
‚In § 3 Z 4 wird folgende lit. k angefügt:
‚k) für Zuschüsse zu Investitionen von physischen oder juristischen Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften in Höhe von maximal 3 Millionen Euro für die Lagerung von inländischem, im Jahr 2008 angefallenen Holz auf Holzlagern mittels Folienkonservierung und mit künstlicher Beregnung (Nasslager). Nasslager und Folienkonservierungslager sind nur anzuerkennen, soweit sie auf Flächen außerhalb des Waldes angelegt werden. Die Investitionen umfassen die Kosten für die Errichtung der Anlage und der vorgesehenen Infrastruktur. Anträge auf Gewährung der Fondsmittel sind beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzubringen. In den Anträgen ist Art und Höhe der Anlage und die vorgesehene Infrastruktur der Nasslager darzustellen.
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Abwicklung festzulegen. Der Zuschuss kann im Einzelfall bis zu 40 % der Investitionen, maximal jedoch 100 000 Euro betragen, wobei ein 50%iger Anteil der Länder vorzusehen ist.‘“
*****
So weit zu unserem Antrag. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung.
Weitere Zahlen, und zwar in Anlehnung an die vom Kollegen Auer angesprochenen Feuerwehrleute: In der Steiermark haben 5 000 Mann in 2 000 Einsätzen wirklich unter Einsatz ihres Lebens Hilfe geleistet. Das Österreichische Rote Kreuz war mit 376 Mann und zwei Feldküchen, für die Ausspeisung zuständig, im Einsatz und das österreichische Bundesheer mit 400 Mann. 550 Forstarbeiter werden dieses Jahr noch benötigen, um die Schadholzaufarbeitung zu gewährleisten – zum Teil unter lebensgefährlichen Bedingungen. Auch diesen möchten wir an dieser Stelle unseren Dank und vor allem die Hoffnung ausdrücken, dass ihnen auch bei den weiteren Aufarbeitungen, die in den nächsten Monaten notwendig sein werden, nichts passiert. (Beifall bei FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.44
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Zanger eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht damit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Zanger, Themessl, Gradauer und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses (513 d.B.) über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsge-
setz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden, in der 55. Sitzung des Nationalrates am 09. April 2008
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Die dem Bericht (513 d.B.) angeschlossene Gesetzesvorlage (479 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden, wird wie folgt geändert:
Artikel 1 Ziffer 2 lautet:
„In § 3 Z 4 wird folgende lit. k angefügt:
„k) für Zuschüsse zu Investitionen von physischen oder juristischen Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften in Höhe von maximal 3 Millionen Euro für die Lagerung von inländischem, im Jahr 2008 angefallenen Holz auf Holzlagern mittels Folienkonservierung und mit künstlicher Beregnung (Nasslager). Nasslager und Folienkonservierungslager sind nur anzuerkennen, soweit sie auf Flächen außerhalb des Waldes angelegt werden. Die Investitionen umfassen die Kosten für die Errichtung der Anlage und der vorgesehenen Infrastruktur. Anträge auf Gewährung der Fondsmittel sind beim Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft einzubringen. In den Anträgen ist Art und Höhe der Anlage und die vorgesehene Infrastruktur der Nasslager darzustellen. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Abwicklung festzulegen. Der Zuschuss kann im Einzelfall bis zu 40 % der Investitionen, maximal jedoch 100 000 Euro betragen, wobei ein 50%iger Anteil der Länder vorzusehen ist.““
Begründung
Es sollten auch andere Lagermöglichkeiten als Nasslager anerkannt werden. Denn Nasslager können wirtschaftlich nur von forstlichen Großbetrieben oder von Großbetrieben der Holzindustrie betrieben werden. Als gute Alternative zum Nasslager wurde die Lagerung mittels Folienkonservierung entwickelt. Diese Methode kann auch bereits bei geringen Holzmengen (200 bis 350 Festmeter Holz) wirtschaftlich sinnvoll von kleineren Waldbesitzern oder Sägewerken angewendet werden.
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.44
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden diesem Antrag ausdrücklich zustimmen, weil er den betroffenen Waldbauern, die von den Stürmen „Emma“ und „Paula“ stark betroffen sind, eine sehr gute Hilfestellung bietet. Es gibt auch in meinem Heimatbezirk eine ganze Reihe von Waldbauern, die existenzbedrohend betroffen sind. Wir haben leider Gottes auch einen Todesfall zu beklagen. Wir können stolz sein auf die Solidarität nicht nur der Feuerwehren und der Bevölkerung, sondern auch der Behörden, die sofort einspringen, um zu helfen und das Leid zu lindern.
Wir bedanken uns natürlich auch bei der Bundesregierung für die Hilfe, die sie sofort zur Verfügung stellte, aber auch bei den Ländern, die betroffen sind. Wir können, meine ich, sehr zufrieden darüber sein, dass diese Solidarität so eindrucksvoll gelebt wird. (Beifall beim BZÖ.)
Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass diese jetzt angezogenen Holznasslager eine Überbrückungshilfe sind. Sie stellen keine endgültige Lösung des Problems dar. Auch sehr viele Waldbauern dürfen wir nicht vergessen, zum Beispiel auch jene in meinem Bezirk, die fast das gesamte Holz verloren haben und in eine Situation geraten sind, in der sie sehr viel von ihrem Baumbestand verkaufen müssen. Diese Situation führt dazu, dass sie in einem Jahr in eine enorme Steuerlast hineinfallen. Aus diesem Grund haben wir folgenden Antrag vorbereitet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend steuerliche Abfederung der für Waldbauern durch Stürme entstandenen langfristigen Schäden und anderer Katastrophenschäden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abfederung steuerlicher Nachteile insbesondere für Waldbesitzer vorsieht, die durch die Sturmschäden langfristige Schäden erlitten haben. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Finanzen ersucht, ein generelles Konzept für die steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden zu entwickeln.“
*****
Das haben wir so formuliert, weil es darum geht, dass hier viele Bauern mit einem Schlag alles verloren haben und unter diesen Umständen in einem Jahr 50 Prozent ihrer Erträge an das Finanzamt abzuliefern hätten. Das ist ein Umstand, den keiner will, weil die Betroffenen in den nächsten Jahren Aufforstungsinvestitionen zu tätigen haben. Daher begründen wir diesen Antrag damit und hoffen, Ihre Zustimmung zu erhalten. (Beifall beim BZÖ.)
18.47
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Bucher eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (479 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden (513 d.B.)
betreffend steuerliche Abfederung der für Waldbauern durch Stürme entstandenen langfristigen Schäden und anderer Katastrophenschäden
Die Katastrophen der letzten Jahre (z.B. Sturm, Hochwasser) und die damit zusammenhängenden ökonomischen Schäden der Österreicher stellen einen dringenden Handlungsbedarf für die Politik dar. Hier muss die Hilfe und Unterstützung des Staates gegenüber seinen Bürgern gewährleistet sein. Neben der humanitären Soforthilfe sollte aber auch dem langfristigen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Schaden entgegengewirkt werden.
Eine wahre Horrorbilanz ziehen die österreichischen Sturmopfer nach dem Orkan „Emma“, der in Österreich eine Spur der Verwüstung hinterlassen hat. Dieser Wirbelsturm verursachte Schäden in Höhe von 150 Millionen, Orkan „Paula“ hatte einen Gesamtschaden von 100 Mio. € und Orkan „Kyrill“ zog noch verheerendere Folgen nach sich.
Während die Bundesregierung sich in den letzten Wochen hauptsächlich mit Korruptionsaffären, Vertuschungen und Expertenkommissionen beschäftigte, wurde auf die Bedürfnisse und Sorgen der österreichischen Bevölkerung wieder einmal vergessen. Dabei wäre es gerade jetzt, wo die österreichischen Forstwirte im ganzen Land mit den verheerenden Sturmschäden zu kämpfen haben, wichtig und dringend notwendig gewesen, so rasch wie möglich die richtigen Schritte zu setzen, um den Betroffenen die entsprechende Hilfe zukommen zu lassen.
Nach den eingetretenen Sturmschäden dauern die schwierigen und gefährlichen Aufräumarbeiten in Österreichs Wäldern noch immer an. Die im Zuge dieser Katastrophe entstandenen Schäden sind in menschlicher wie auch wirtschaftlicher Hinsicht enorm und die sofortige Hilfe dringend notwendig.
Während die Länder insbesondere auf die Sturmschäden mit Hilfspaketen reagiert haben, bleibt der Bund seit der Hochwasserkatastrophe 2002 untätig.
Der Bund sollte aktuell den Sturmopfern – dabei insbesondere den zum Teil schwer betroffenen Besitzern kleinerer Wälder unter die Arme greifen, indem steuerliche Nachteile abgefedert werden.
Darüber hinaus wird es langfristig notwendig sein, generell Konzepte für Katastrophenschäden zu entwickeln.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Abfederung steuerlicher Nachteile insbesondere für Waldbe-
sitzer vorsieht, die durch die Sturmschäden langfristige Schäden erlitten haben. Darüber hinaus wird das Bundesministerium für Finanzen ersucht, ein generelles Konzept für die steuerliche Behandlung von Katastrophenschäden zu entwickeln.“
*****
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
18.47
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Stürme „Paula“ und „Emma“ haben uns erneut ein Jahr gebracht, in dem wir mit den zu erwartenden Schäden deutlich über jene Grenze kommen, für die im Katastrophenfonds ordnungsgemäß vorgesorgt gewesen wäre. Ich darf daran erinnern, dass die beiden Stürme Windgeschwindigkeiten von 140 km/h hatten, mit Spitzengeschwindigkeiten bis über 200 km/h. Sie haben vor allem in den Bundesländern Kärnten, Steiermark, Salzburg und Oberösterreich deutliche Schäden hinterlassen.
Insgesamt ist es so, dass von den im Katastrophenfonds verfügbaren Mitteln derzeit 82 Millionen € deckbar wären und wir mit dieser Gesetzesänderung die Möglichkeit einräumen, dass ganz kurzfristig die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel von 319 Millionen € bis zu verdoppelt werden können, damit wir in so einer Situation rasch reagieren können, damit wir in so einer Situation in der Lage sind, adäquat für den Katastrophenfall, der die Grenzen überschreitet, entsprechende kurzfristige Mittel zur Verfügung zu stellen.
Ich darf an dieser Stelle nur der Information halber bekannt geben, dass wir aus den 319 Millionen €, die wir im Jahr 2008 im Bundesvoranschlag haben, alleine 233,8 Millionen € für Vorbeugemaßnahmen einsetzen, uns also sehr stark darum bemühen, durch präventive Maßnahmen Katastrophenschäden in der Zukunft zu vermeiden, darunter an regulären Beiträgen für die Feuerwehren 28,4 Millionen €. Wenn man zusammenrechnet, was die Feuerwehren aus der Feuerschutzsteuer, aus dem regulären Anteil, aus dem Katastrophenfonds und aus der Aufstockung insgesamt bekommen, dann haben wir das Mindestvolumen von 90 Millionen €. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf an dieser Stelle gleich sagen, dass es mehr wird. Wir erwarten 2009 bereits ohne Aufstockung das Überschreiten der Mindestgrenze, nämlich mit 90,6 Millionen €, und sind zuversichtlich, uns im Jahr 2010 dem Betrag von 95 Millionen € zu nähern, nämlich auf 94,4 Millionen € zu kommen.
Somit wollen wir kontinuierlich dafür sorgen, dass die Feuerwehren über ausreichend modernes Material verfügen. Ich möchte mich an dieser Stelle meinen Vorrednern anschließen und mich bei allen Einsatzkräften bedanken. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass dieses Zusammenwirken der Gebietskörperschaften Österreich in die Lage versetzt, im Katastrophenfall sehr, sehr rasch auf einem sehr hohen Niveau Hilfe zu leisten.
Wir brauchen jetzt New Orleans nicht zu strapazieren – auch im europäischen Vergleich ist Österreich als alpines Land in der Lage, sowohl den Bewohnern, den Betrieben wie auch den Gästen, die als Touristen ins Land kommen, im Katastrophenfall ra-
sche Hilfe zu gewährleisten. Das ist nicht nur humanitär richtig, das ist nicht nur für den Lebensstandard im Land wichtig, das ist auch als Wirtschaftsfaktor wichtig. In diesem Sinne kann man nur sagen, dass wir gemeinsam die Anstrengungen weiterbringen.
Ich möchte noch kurz auf die Vorschläge eingehen, die seitens der Abgeordneten gekommen sind. Die erste Frage des Abgeordneten Krainer war, ob man nicht darüber nachdenken sollte, ob dort, wo, wenn man so will, offensiv in gefährdeten Gebieten gebaut wird, in voller Höhe entschädigt werden sollte.
Ich möchte an dieser Stelle offen zugeben, dass wir uns heute oft schon schwer tun, dass man Betrieben und Privatpersonen zum Teil weniger ersetzt, weil sie sich vorher versichert haben, und man dann irgendwann vor der Frage steht, ob die öffentliche Hand in jedem Fall, in jedem Fall auch der Risikoexposition in gleicher Art und Weise vorgehen kann wie bei jemandem, der wirklich einfach nur Opfer ist.
Das wird bei einem Sturm schwer möglich sein, aber im Bereich der Hochwässer wird es durchaus Überlegungen geben, dass man sagt: Wenn aus Bundesmitteln – und das sind Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – gezahlt werden soll, müsste man künftig erreichen, dass zum Beispiel in roten Zonen nicht neu errichtet wird. (Abg. Prinz: Passiert in Oberösterreich ja schon!) – Richtig, Oberösterreich ist ein gutes Beispiel. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.) Da hat man sich bemüht, aus der Erfahrung von 2002 zu lernen. Es wäre ein gutes Beispiel, wenn man hier vielleicht eine Regelung findet. In diesem Sinn kann ich nur sagen, dass wir den Vorschlag des Abgeordneten Krainer sicher in die Diskussionen einfließen lassen werden.
Was die Frage der mangelnden Klimaschutzmaßnahmen betrifft, die der Abgeordnete Rossmann aufgeworfen hat, möchte ich nur darauf hinweisen, dass jede Art des Klimaschutzes unseren gesamten Planeten betrifft. Logischerweise müssen wir alles dafür tun, um eine Klimakatastrophe, wenn sie schon nicht verhinderbar ist, zumindest in ihren Auswirkungen zu beschränken, damit wir die Form der Klimaerwärmung und die damit zusammenhängenden meteorologischen Phänomene auch in Zukunft möglichst gering halten.
Der Zusammenhang einzelner Stürme wird aber schwer nachweisbar sein. Was wir tun in Österreich – da haben alle Fraktionen mitgestimmt –, ist, dass wir seit dem vorigen Jahr mit dem Klimaschutz-Fonds, mit der deutlich höheren Bemessung der Abgaben für CO2-emittierende Energieträger wichtige Schritte gesetzt haben. Wir tun etwas in diesem Bereich. Österreich muss sich nicht schämen für seine Klimaschutzmaßnahmen, wir haben in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle in Europa. Ich erinnere nur an die Bereiche von der Stromerzeugung bis zum Zeitpunkt der Einführung von Katalysatoren in den Kraftfahrzeugen oder an das Ausmaß der Wärmedämmung in Österreich, wo sich eine Vielzahl westlicher Länder etwas abschauen könnte, was möglich ist.
Ich glaube, wenn wir auf diesem Weg weitermachen, müssen wir uns nicht vorwerfen, dass der Beitrag Österreichs jener des großen Verursachers der Naturkatastrophen war. Österreich ist klimabewusst, das gilt für alle Gebietskörperschaften. Auch die Bundesregierung bemüht sich, alles dafür zu tun, damit dieser Beitrag gegeben ist. Schämen wir uns nicht dafür, sondern seien wir stolz darauf, was wir erreicht haben, und unternehmen wir noch mehr Anstrengungen in der Zukunft! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.53
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Lentsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
18.53
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ja, die beiden Orkane „Paula“ und „Emma“ haben, wie wir alle wissen, in Österreich enorme Schäden angerichtet. Wir haben in ganz Österreich 8,5 Millionen Festmeter Schadholz liegen, das kann auf die Schnelle nicht weggeräumt werden. Daher droht ein enormer Preisverfall. Deshalb zahlt es sich für manche Waldbesitzer gar nicht aus, dieses Schadholz aufzuarbeiten. Aber wenn die Bauern dieses Holz nicht aus den Wäldern holen, wird sich dies wohl der Borkenkäfer holen, dann haben wir zu einer finanziellen Katastrophe zusätzlich eine ökologische. Was wir daher brauchen, sind Nasslager und ganz generell Maßnahmen, um den Druck aus dem Holzmarkt zu nehmen und den Waldbesitzern zu helfen.
Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ermöglichen wir zweierlei: Erstens eine Aufstockung des Katastrophenfonds um immerhin 3 Millionen €. Damit können wir die angesprochenen Nasslager mit 40 Prozent fördern. Zweitens ermächtigen wir die Bundesregierung, die Mittel des Katastrophenfonds zu verdoppeln, wenn es wieder Überschwemmungen, Orkane oder andere Naturkatastrophen gibt. Wir müssen daher jetzt sehr, sehr schnell helfen, denn wer schnell hilft, hilft doppelt. Daher werden wir dieser Novellierung sehr gerne zustimmen.
Abschließend ein Dankeschön an die Bundesregierung im Namen der Betroffenen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
18.55
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
18.55
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ein herzliches Dankeschön! Ich möchte mich gleich zu Beginn dem Dank des Kollegen Auer anschließen, und zwar an die Feuerwehrmänner. Ich glaube, diese Leute haben im Zusammenhang mit diesen Sturmschäden wirklich Einzigartiges geleistet. Vielleicht gibt es aber eine Möglichkeit, diesen Dank, lieber Jakob Auer, noch zu verstärken. Ich mache einen Vorschlag: Es gibt eine langjährige Forderung der Feuerwehrleute, dass die Hepatitis-Impfung gratis durchgeführt wird. Ich werde die Gelegenheit nützen, an euch heranzutreten, um dieses Problem vielleicht einstimmig einer Lösung zuzuführen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ein ganz wichtiger Tagesordnungspunkt, wie wir schon gehört haben, steht heute zur Beschlussfassung. Es geht darum, dass die Bundesregierung in Zukunft auf Antrag diesen Katastrophenfonds aufstocken kann. Es gibt natürlich ganz besondere Gründe, warum das gerade zum jetzigen Zeitpunkt stattfindet – die Stürme sind bereits angesprochen worden. Es muss einfach eine ganz große Menge an Geld in die Hand genommen werden, um diese Schäden zu beheben. Die Dotierung des Katastrophenfonds reicht zum jetzigen Zeitpunkt einfach nicht aus.
Ich möchte aber neben den Sturmschäden noch einen Punkt anführen, weil gerade in unserem Bezirk Gmunden diese riesige Hangrutschung stattfindet, die uns enorme Probleme bereitet. Wir wissen, dass sich dort 2 Millionen Kubikmeter Berg und Erde bewegen. Seit fünf Monaten drücken dort gewaltige Erd- und Steinmassen in Richtung
Traunsee. Bewohner von zwölf Liegenschaften sind unmittelbar betroffen und müssen zusehen, wie ihre Häuser verschwinden und zugrunde gehen.
Gleichzeitig sind aber seit 130 Tagen Mitarbeiter der Wildbach- und Lawinenverbauung damit beschäftigt, diesen Naturgewalten entgegenzuwirken, und versuchen, diese Lawine zu stoppen. Das ist schwierig und gelingt fast nicht, die Rutschung ist kaum aufzuhalten. Ich möchte deshalb die Gelegenheit wahrnehmen, diesen Kolleginnen und Kollegen auch von dieser Stelle aus Dank auszusprechen für den totalen Einsatz, den die Kollegen von der Wildbach- und Lawinenverbauung dort leisten.
Ich sage das auch deshalb, weil im Ministerium eine Arbeitsgruppe eingesetzt ist, die den Aufgabenbereich der Wildbach- und Lawinenverbauung neu definieren soll. Im Juni soll ein Ergebnis präsentiert werden, und wir warten schon gespannt darauf. Ich möchte aber jetzt schon festhalten, dass die Lawinen- und Wildbachverbauung eine wichtige Institution im Kampf gegen die Naturgewalten ist. Wir brauchen sie unbedingt. Ihre Strukturen gehören nicht unbedingt verändert, sondern gestärkt und gefestigt. Unsere Aufgabe muss es sein, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Das gelingt heute mit diesem Antrag, mit dieser Vorlage. Wir werden dieser Vorlage natürlich gerne unsere Zustimmung geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
18.59
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Freund. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
18.59
Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Österreich wurde heuer bereits von zwei orkanartigen Stürmen heimgesucht. Allein in Oberösterreich wurden 30 000 Schadensfälle angezeigt. Auch mein Wahlkreis, nämlich das Innviertel, war davon stark betroffen. 100 000 Haushalte waren teils bis zum nächsten Tag ohne Strom. Besonders großen finanziellen Schaden mussten auch die Waldbesitzer hinnehmen. Nach derzeitigen Schätzungen wurden durch die Orkane „Paula“ und „Emma“ 8,5 Millionen Festmeter Holz gefällt. Das ist fast die Hälfte dessen, was an jährlichem Holzeinschlag in Österreich getätigt wird.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren, die holzverarbeitende Industrie kann diese Mengen natürlich nicht auf einmal bewältigen. Teilweise konnten Hölzer im vergangenen Jahr geschlagen und nicht mehr aufgearbeitet werden. Das Holz muss wegen der Borkenkäfergefahr aber rasch aus den Wäldern, auch zu dessen Schutz, denn der Preis für heimisches Holz würde sonst natürlich ins Bodenlose fallen. Es ist daher vordringlich, dass zur Lagerung und zur Qualitätssicherung neue Nasslager geschaffen werden. Dazu sind natürlich zusätzliche Geldmittel nötig, was ich als Landwirt natürlich weiß.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich freue mich daher, dass wir die Bundesregierung ermächtigen können, die Mittel des Katastrophenfonds im Bedarfsfall um 3 Millionen € aufzustocken, und dass die Länder ihrerseits ebenfalls 3 Millionen € dazugeben können, denn den Betroffenen muss schnell und unbürokratisch geholfen werden. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)
Ich möchte aber auch den Tausenden Feuerwehren und den Rettungsdiensten danken, die während und nach den Stürmen harte Arbeit geleistet haben. Sie sind da, wenn sie von den Bürgerinnen und Bürgern gebraucht werden. Allein in Oberösterreich
waren 660 Feuerwehren mit 12 000 Feuerwehrleuten im Einsatz. Bei 6 200 Einsätzen wurden 35 000 Einsatzstunden geleistet. Bis in die späten Nachtstunden haben sie gearbeitet, um die Straßen wieder freizumachen, beschädigte Dächer provisorisch zu reparieren, Stromleitungen frei zu schneiden und Haushalte mit Strom zu versorgen.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Aufgaben der Feuerwehren werden immer umfangreicher. Längst sind sie keine reinen Brandbekämpfer mehr. Immer mehr Aufgaben machen immer mehr modernes technisches Gerät notwendig. Dazu brauchen sie die notwendigen finanziellen Mittel, wozu die Bevölkerung, aber natürlich auch der Bund, die Länder und Gemeinden ihren Beitrag leisten. Auch dieses Gesetz trägt natürlich zur Verbesserung der Situation bei. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.02
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sylvia Rinner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.02
Abgeordnete Sylvia Rinner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Entschließungsantrag des BZÖ möchte ich nur erwähnen, dass im Steuerrecht die Voraussetzungen dafür bereits gegeben sind und er somit eigentlich überflüssig ist.
Die letzten Tage im Jänner sowie die ersten Tage im März des heurigen Jahres werden vielen Österreicherinnen und Österreichern in schlimmer Erinnerung bleiben. Innerhalb weniger Stunden haben die Orkane „Paula“ und „Emma“ in Österreich gewütet und ganze Existenzen, ja Lebensgrundlagen vernichtet. Die Sachschäden, die diese Stürme angerichtet haben, sind enorm. Viel schlimmer ist aber noch, dass durch den Sturm „Emma“ vier Todesfälle in Österreich zu beklagen waren. Bei der Aufarbeitung der durch die beiden Stürme angerichteten Schäden gab es weitere neun Todesopfer. Diese menschlichen Tragödien kann man mit keinen finanziellen Mitteln gutmachen.
In meiner Heimatgemeinde Deutschfeistritz – auch einer von Katastrophen heimgesuchten Gemeinde – hat der Sturm „Paula“ ganze Arbeit geleistet. Fahren Sie durch Deutschfeistritz oder andere Gemeinden im Bezirk Graz-Umgebung, Sie können sich nicht vorstellen, wie sich das Landschaftsbild plötzlich geändert hat: Ganze Waldstücke schauen aus wie gerodet. Starke Bäume liegen wie Streichhölzer auf dem Boden.
Österreichweit ist mit einer Schadholzmenge von 8,5 Millionen Festmetern zu rechnen. Dass so eine riesengroße Menge nicht in ein paar Wochen aufgearbeitet werden kann, ist sowohl für die Betroffenen als auch für Experten und Laien ganz klar. Der Borkenkäfer macht leider keine Pause, daher muss eine Lagerungsform für das Holz gefunden werden.
Von den rund 8,5 Millionen Festmetern Holz soll nun ein Viertel in Nasslagern konserviert werden. Diese Maßnahme dient einerseits dazu, der Ausbreitung von Schädlingen, wie dem Borkenkäfer, entgegenzuwirken, andererseits soll der Holzmarkt durch den enormen Holzanfall nicht überbelastet und somit der Preisverfall eingedämmt werden.
Der Katastrophenfonds wird im Jahr 2008 mit 319 Millionen € dotiert. Es wird mit dieser Novelle für die Bundesregierung die Möglichkeit geschaffen, die jährliche Dotierung zu erhöhen, damit im Schadensfall rasch dem Bund, den Ländern, den Gemeinden und auch den Privatpersonen geholfen werden kann.
Mit dieser Richtlinie, die wir heute beschließen, sind klare Regeln aufgestellt. Im Einzelfall gibt es Förderungen bis zu 40 Prozent, höchstens 100 000 €, der Investitionskosten. Gleichzeitig müssen aber auch die Länder mit einem 50-prozentigen Anteil ihren Beitrag leisten.
Nicht verabsäumen möchte ich es aber, mich von dieser Stelle aus bei allen Einsatzkräften, von der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Bundesheer, bis zu den MitarbeiterInnen der Stromwirtschaft sowie den vielen freiwilligen HelferInnen, die selbstlos mit angepackt haben, ganz herzlich zu bedanken. Sie alle haben bei der Schadensaufarbeitung Übermenschliches geleistet. Wir können in Österreich stolz auf diese Mitmenschen sein. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.05
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Stadler. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.05
Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir beschließen heute eine Aufstockung des Katastrophenfonds um 3 Millionen €, aber auch eine Ermächtigung für den Finanzminister, diesen Fonds um weitere Mittel aufzustocken, wenn es zu weiteren Katastrophen kommen würde. Und diese Maßnahme hat sich in den letzten Jahren bewährt. Ich als Tirolerin und Tiroler Oberländerin weiß aus Erfahrung, wie schnelle Hilfe für Betroffene wirken kann und wie wichtig sie ist. Gleichzeitig haben wir auch in unserer Region erlebt, wie viele Institutionen – die Feuerwehren, das Rote Kreuz und andere – mit Tausenden Ehrenamtlichen schnelle und professionelle Hilfe bereitstellen, wenn es zu Katastrophen kommt. Die Bandbreite dieser Einsätze wird aber immer größer und vielfältiger. Immer mehr Professionalität wird von den Ehrenamtlichen erwartet, aber auch gefordert.
Die Feuerwehren – das haben wir heute schon gehört – sind längst keine Brandbekämpfer mehr. Das Rote Kreuz hat ein professionelles Katastropheninterventionsteam, das den Menschen vor Ort professionell hilft. Ich glaube – und bin sehr froh über alle Redebeiträge, die in diese Richtung gehen –, dass wir uns auch auf politischer Ebene mit dieser Vielschichtigkeit auseinandersetzen und die finanziellen Rahmenbedingungen für diese Institutionen anpassen und unterstützen müssen. Ich nehme an, dass wir uns in den Herbstverhandlungen zum Doppelbudget 2009/2010 damit auseinandersetzen und dies auch berücksichtigen werden, weil es diese ehrenamtlichen Menschen auch verdienen, dass wir uns für sie einsetzen.
Für mich ist immer wieder beeindruckend, dass wir trotz allem, trotz aller Globalisierung in Katastrophenzeiten zusammenrücken und zusammenhelfen, was auch den Wert unserer Gesellschaft widerspiegelt. Diese Tausenden Ehrenamtlichen sind ein großer Teil dieses Wertes. (Beifall bei der ÖVP.)
19.07
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.07
Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! „Emma“, „Kyrill“ und Co – wie sie alle heißen – sind für die Österreicher und Österreicherinnen sehr sichtbare Vorboten eines Klimawandels gewesen, die auch durchaus, glaube ich, Bewusstsein geweckt haben, Bewusstsein auch
dafür, dass zu erwarten ist, dass solche Naturkatastrophen, solche außergewöhnlichen Wetterereignisse mit der Zeit, mit Zunahme des Klimawandels immer häufiger und auch heftiger werden. Und solche Maßnahmen, die wir über den Katastrophenfonds setzen, sind wichtige Maßnahmen, um die Folgeschäden bewältigen, um Menschen helfen zu können. Aber sie können nur ein Teil eines Bündels sein, Hilfe im Nachhinein ist End-of-pipe-Politik, die auch notwendig ist, die leider auch noch länger notwendig sein wird, aber sie kann nur eine Ergänzung zu einer vorausschauenden Klimapolitik sein.
Der Herr Staatssekretär hat schon auf die Maßnahmen gegen die Klimaerwärmung zum Beispiel durch den Klima- und Energiefonds hingewiesen; es gibt auch noch einige andere, keine Frage. Diese werden zunehmend wichtiger werden. Es wird zunehmend wichtiger werden, einen spürbaren österreichischen Beitrag dazu zu leisten, dass wir es schaffen, dass sich die Erdtemperaturen an der Oberfläche im Durchschnitt um nicht mehr als 2 Grad Celsius erwärmen. Dann werden wir das wahrscheinlich einigermaßen unbeschadet überleben. Aber trotz alledem wird es notwendig sein, nicht nur diese Maßnahmen jetzt für CO2-Reduktion zu dotieren und zu zahlen, sondern auch so etwas wie Anpassungsforschung zu betreiben.
Es ist evident, dass es auch dann, wenn wir es schaffen sollten, die Temperaturerwärmung auf 2 Grad Celsius zu stabilisieren, eine Menge Änderungen im gerade sehr sensiblen Alpenraum geben wird. Es wird zu Änderungen beim Lawinenschutz, beim Verhalten von Fließgewässern kommen. Auch die Schutzfunktion des Waldes wird sich ändern, schon allein auf Grund einer anderen Zusammensetzung des Waldes, die zu erwarten ist. Und all das müssen Maßnahmen sein, die wir ergreifen, um einerseits Katastrophen im Ausmaß und in der Menge zu verhindern und um andererseits Gesundheitssysteme, Sozialsysteme, Schutzsysteme ganz einfach auf ein geändertes Klima anzupassen.
Ich denke, dass die ganze Debatte einmal mehr zeigt, dass es wirklich Sinn macht, Maßnahmen zum Klimaschutz vor allem im Inland zu ergreifen und vor allem hier zu setzen. Natürlich wird es auch notwendig sein, rein Kyoto-Protokoll-technisch für diese erste Berechnungsperiode, in der wir mittendrin stecken, auch Gelder über andere Maßnahmen auszugeben und CO2-Reduktion via Zertifikate zu lukrieren. Aber wirklich nachhaltige Politik können wir nur dann betreiben, wenn wir unsere eigene CO2-Basis im Land senken, wenn wir damit hier auch Wertschöpfung betreiben, Arbeitsplätze generieren, Know-how zur Verfügung stellen und weiterentwickeln.
Ich denke, dass wir auf diesen Teil der Politik in Zukunft noch sehr viel mehr Wert legen werden müssen. Wenn wir Strafe zahlen müssen wegen Nichterreichung eines Kyoto-Ziels, dann wird das auch sehr viel Geld sein, aber wir werden uns nicht aussuchen können, was mit diesem Geld passiert. Wenn wir hier sinnvoll investieren, können wir das sehr wohl beeinflussen. Dafür gibt es, wie ich meine, sehr viele intelligente Möglichkeiten. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Hagenhofer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.11
Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes, die wir jetzt vornehmen, ist, wie ich meine, eine ganz wesentliche Voraussetzung dafür, dass Hilfe rasch geleistet werden kann. Rasche Hilfe tut not und ist unerlässlich,
wenn eine Katastrophe eintritt – in diesem Fall ein Sturm – und innerhalb von zehn Minuten, wie bei uns im Bezirk Braunau, ganze Landstriche vernichtet werden und nicht nur Landstriche im Sinne von Wald, sondern ganze Existenzen. Es sind Betriebe bei uns stillgelegt worden, es sind Wohnhäuser abgedeckt worden, es sind Wohnhäuser total zerstört worden, es sind Stromleitungen zerstört worden. Also das heißt – es ist heute schon gesagt worden –, Feuerwehrkräfte, freiwillige Hilfskräfte haben nicht nur tage-, sondern wochenlang gearbeitet, um die Schäden wieder einigermaßen zu beseitigen.
Herr Staatssekretär, Sie haben angeschnitten, dass für die Feuerwehren in Zukunft mehr Geld zur Verfügung gestellt wird. Meine Bitte ist auch, vielleicht ist es möglich, sich mit den Feuerwehrleuten an einen runden Tisch zu setzen und mit ihnen darüber zu sprechen, was die Feuerwehrleute neben Geld bei solch katastrophalen Einsätzen noch bewegt, wo sie immer wieder den Menschen Hilfe geben, die in der größten Not sind. Der Herr Finanzminister hat im Ausschuss zumindest versprochen, dass mit den Feuerwehren mittelfristig Gespräche darüber aufgenommen werden, dass neben den klassischen Aufgaben, die die Feuerwehren haben, auch für Aufgaben, die ganz plötzlich über sie hereinbrechen, entsprechend vorgesorgt werden kann.
In diesem Sinne möchte ich mich wie bereits meine Vorredner bei allen Einsatzkräften ganz herzlich dafür bedanken, dass sie den Nächsten geholfen haben. Das ist, wie ich meine, wichtig, und dazu steht das ganze Parlament. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.13
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Jakob Auer mit einer Minute. – Bitte, Herr Abgeordneter.
19.13
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte dem Kollegen Krainer nicht widersprechen – dafür schätze ich ihn zu sehr –, möchte seine Ausführungen aber ergänzen.
Kollege Krainer hat zu Recht darauf hingewiesen, man möge vielleicht auch auf Bundesseite, wenn es notwendig wäre, gerade was jene Zonen betrifft, wo es problematisch ist hinsichtlich Baugenehmigung und so weiter, einen Blick darauf werfen.
Ich habe mich aus dem Grund zu Wort gemeldet, weil ich diesen Vorwurf nicht gerne bei den Bürgermeistern stehen lassen möchte, denn Raumordnung wird in Oberösterreich nur mit Genehmigung des Landes, der Landesaufsicht gestattet. Außerdem sind Flächenwidmung und Raumordnung eine Angelegenheit des jeweiligen Gemeinderates. Es kann daher nicht ein Bürgermeister alleine etwas genehmigen, was ihm nicht zusteht, sondern nur dort, wo erstens die Bewilligung vorhanden ist, zweitens auch die Sanktion des Landes gegeben ist. Drittens wäre dies auch unfair gegenüber dem Kollegen Gaßner, der 2002 in seiner Gemeinde dramatisch betroffen war, wenn man quasi indirekt sagt, ein Bürgermeister hätte dort überall bewilligt und daher sei es zu diesen Schäden gekommen.
Jetzt vielleicht noch eine Bitte, und das gilt für uns alle. Ich erlebe immer wieder, dass in einer ÖVP-geführten Gemeinde die Mandatare der übrigen Fraktionen verlangen, dass man derartigen Ansinnen nachgeben soll. In einer SPÖ-geführten Gemeinde sind es wiederum die vorhin genannten politisch Andersdenkenden. Wir alle sollten darüber nachdenken, ob bei Widmungen nicht die Sache anstelle von Politik im Vordergrund stehen sollte. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.15
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 479 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.
Die Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Z 2 eingebracht, und ich bitte nun jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Ich komme sogleich zur Abstimmung über Artikel 1 Z 2 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage, und ich ersuche jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist damit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Abfederung der für Waldbauern durch Stürme entstandenen langfristigen Schäden und anderer Katastrophenschäden.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (452 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden (514 d.B.)
9. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird (515 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird (516 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann mit 5 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.18
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ja, drei Materien liegen hier zur Beschlussfassung vor. Das Erste ist das Investmentfondsgesetz und andere, wo es um die Umsetzung einer Durchführungsrichtlinie der EU geht. Ich muss sagen, ich habe mich ja sehr bemüht, dieses Gesetz nicht nur zu lesen, sondern auch zu verstehen und mir eine Meinung zu diesem Gesetz zu bilden, aber ich habe festgestellt, es handelt sich um eines jener Gesetze, das offensichtlich nur von den Fondsspezialisten selbst verstanden werden kann, aber nicht von Abgeordneten, die darüber zu befinden haben.
Das Ziel der Umsetzung dieser Richtlinie liegt einerseits in der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Investmentfonds, andererseits aber auch in der Herstellung von Rechtsklarheit, von Transparenz. Als ich mir dieses Gesetz genau angeschaut habe, ist mir aufgefallen, dass immer Luxemburg als Benchmark herangezogen wurde. Und ich habe mich gefragt: Warum ist es das Ziel, dass Österreich als Fondsstandort gleiche Wettbewerbsbedingungen haben soll wie Luxemburg? Findet hier nicht ein „Race to the bottom“ statt? Das ist die Frage, auf die mir der vorliegende Entwurf eigentlich keine Antwort gegeben hat.
Weniger problematisch in diesem Zusammenhang erschien mir die Frage des Anlegerschutzes, geht es doch hier nicht um kleine Anleger, sondern in erster Linie um die institutionellen Anleger, in zweiter Linie wohl aber auch um Großanleger, jedoch eher im Ausnahmefall, liegt doch der Schwellenwert bei 250 000 € je natürlicher Person.
Allerdings habe ich erst in den Erläuternden Bemerkungen gelesen, dass Anlegergemeinschaften ausgeschlossen werden. Ich habe mich gefragt, warum man diese Anlegergemeinschaften oder diese Klarstellung über das Bilden von Anlegergemeinschaften nicht auch in das Gesetz selbst geschrieben hat.
Hinsichtlich der Prospekte ist es ja so, dass diese auch in englischer Sprache vorgelegt werden können. Es hat sich in letzter Zeit immer wieder herausgestellt, dass es Probleme mit Prospekten gibt; sie erhöhen ja bekanntlich das Prozessrisiko.
Jetzt muss man natürlich bei den großen Fonds nicht ungeheuer großes Mitleid haben hinsichtlich des Prozessrisikos, aber ich möchte die Fährte hier auch auf andere Prospekte legen, die mitunter in englischer Sprache vorliegen und wo sehr wohl Kleinanleger betroffen sind, und dort ist es sehr wohl problematisch. Das betrifft zwar nicht dieses Gesetz, betrifft aber natürlich andere Fälle, wo es sehr wohl um den Schutz von Kleinanlegern geht, ein letzter Fall beispielsweise Meinl European Land.
Wer sich jemals die Mühe gemacht hat, Prospekte von Meinl European Land zu lesen, wird festgestellt haben, dass sie erstens nicht nur sehr umfangreich sind, sondern zweitens auch sehr kompliziert.
Das heißt, hier wären wohl, zumindest wenn es um Kleinanleger geht, Bemühungen zu verstärken, den Inhalt der Prospekte und auch die darin enthaltenen Warnungen sehr viel deutlicher, als dies jetzt der Fall ist, an Kleinanleger heranzutragen, und dies tunlichst auch in deutscher Sprache.
Unklar ist mir – ich fasse jetzt zusammen – bei diesem Investmentfondsgesetz geblieben, ob die Zielsetzungen, die mit der Durchführung dieser Richtlinie erreicht werden sollen, auch tatsächlich erreicht werden. Daher ein Nein zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie!
Problematisch erschien mir auch die zweite Materie, der §-27-Antrag zur Änderung der Schwankungsrückstellungen. Ich frage mich, warum hier so plötzlich und über Nacht einem Ersuchen der Versicherungswirtschaft nachgegeben wurde, ohne dass es zu einem Begutachtungsverfahren gekommen ist.
Was steht dahinter? Warum ist das jetzt so plötzlich notwendig geworden? – Auch das ist mir weder im Ausschuss noch durch andere Informanten, die ich kontaktiert habe, hinlänglich klar geworden.
Die Sache mit den Schwankungsrückstellungen in der konsolidierten Bilanz ist, dass mit der Umsetzung von Solvabilität II die Sache ohnehin bereinigt würde. Daher also die Fragen: Warum nicht warten darauf? Und warum keine Gesetzesbegutachtung, wo man besser als im kurzen Wege die Informationen hätte austauschen können und darüber diskutieren können, ob diese Regelung, wie sie jetzt hier vorliegt, auch tatsächlich sinnvoll ist?
Weniger problematisch sehe ich das neue System der Gutschriften/Lastschriften bei der Verrechnung der Kapitalertragsteuer von Stückzinsen. Hierbei handelt es sich tatsächlich nur um eine Übernahme der bisherigen Praxis ins Gesetz. Dieser Änderung werden wir unsere Zustimmung erteilen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Ausgezeichnet!)
19.23
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. 2 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Öllinger: Jetzt müssen Sie erst dagegenhalten, Herr Kollege Stummvoll!)
19.23
Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem ich nach der sehr engagiert geführten achtstündigen EU-Reform-Debatte in Zwischengesprächen gewisse Ermüdungserscheinungen festgestellt habe (Abg. Öllinger: Nein, nein! Bei uns nicht!), fasse
ich meine Ausführungen sehr kurz. – Kollege Kogler möchte schon endlich seinen Apfel essen, Herr Kollege Öllinger!
Ich erwähne nur zwei Schwerpunkte. Der erste Punkt ist der §-27-Antrag von meinem Kollegen Jan Krainer und mir, durch den wir einen Wettbewerbsnachteil am Wirtschaftsstandort Österreich, was die Versicherungswirtschaft betrifft, beseitigen wollen und werden, und zwar jenen Nachteil, der darin besteht, dass aufgrund unserer sehr strengen Bilanzierungsvorschriften in Österreich bisher die Schwankungsrücklage der Versicherungen nicht zum Eigenkapital gerechnet werden konnte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Rossmann.)
Das hat zur Folge gehabt, dass sich einige große Versicherungsunternehmen ernsthaft überlegt haben, ob sie ihren Hauptsitz nicht nach Pressburg oder nach Prag verlegen, weil sie dort diesen Nachteil nicht hätten. (Abg. Öllinger: Trotz der niedrigen KöSt?) Wir wollen natürlich nicht haben, dass diese Unternehmen für unsere Volkswirtschaft verloren gehen, daher werden wir jetzt eine Regelung treffen, die in den meisten anderen europäischen Ländern auch so ist, nämlich: Die Schwankungsrücklage gilt als Eigenkapital. (Abg. Öllinger: Wir haben ja die niedrige KöSt! Die ist niedriger als in ...!)
Das Zweite ist der Initiativantrag vom Kollegen Krainer und mir, womit wir eine Lücke bei der KESt-Besteuerung beseitigen wollen, eine Lücke, die dadurch entstanden ist, dass der Verwaltungsgerichtshof die bisherige Praxis des Gutschrift/Lastschrift-Systems bei Wohnsitzwechsel eines KESt-Pflichtigen beseitigt hat.
Diese Lücke wird ausgefüllt, weil wir nicht haben wollen, dass unserem Budget Teile der KESt entgehen.
Ich bitte bei beiden Punkten um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
19.25
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Herr Abgeordneter, ich erteile Ihnen das Wort.
19.25
Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Gesetz an sich ist unspektakulär; ich glaube, dazu braucht man nicht unbedingt sehr viel sagen.
Der Bezug auf Luxemburg ist vielleicht doch eine Diskussion wert, die wir in Zukunft noch führen müssen; Karl Öllinger ist bei dieser Diskussion, glaube ich, mit an Bord.
Es geht im Wesentlichen ja auch darum, dass wir im Zusammenhang mit dem MiFiG etwas diskutieren. Wenn wir über den Kapitalmarkt reden, dann ist das sicherlich auch ein adäquater Ansatz, wo ja die Vorgangsweise eine durchaus verbesserungsfähige war, die wir dann zum Jahreswechsel gewählt haben. Letztlich geht es auch darum, zu klären, wie wir zur Frage von Venture Capital, Kapitalmaßnahmen für junge Unternehmen, für Unternehmen in innovativen Bereichen, die es möglicherweise sonst nicht gäbe, stehen. Und in diesem Zusammenhang ist natürlich Luxemburg auch eine Konkurrenz, ein Konkurrenzthema.
Jetzt ist natürlich immer die Frage: Soll es da diese Entwicklung nach unten geben, wie stehen wir dazu? Auf der anderen Seite wollen wir natürlich auch dieses Förderungsinstrument für diese Unternehmen in einer sehr effizienten Form anwenden.
Ich glaube, dass wir hier eine sehr interessante Diskussion vor uns haben. Dass wir für natürliche Personen hier den Markt öffnen, halte ich für unproblematisch, die 250 000 € Mindestinvestmentsumme zeigen ja, glaube ich, dass es sich hierbei nicht um jene handelt, die man besonders schützen muss, sondern dass das Personen sind, die mit entsprechender Information in den Markt gehen, wobei auch der Informationsstandard mit diesem Gesetz erhöht wird.
Transparenz, Informationen, ein entsprechendes Controlling, Kontrollmaßnahmen sind, glaube ich, das Um und Auf, das für den Kapitalmarkt wesentlich ist. Daher unterscheidet sich ja auch vieles, was wir jetzt beschließen, von den nicht so guten Vorgängen in der Vergangenheit. Wenn ich etwa daran denke, dass ein Herr Traumüller als Staatskommissär in der Meinl Bank tätig war und gleichzeitig in der FMA gesessen ist (Abg. Öllinger: Sehr sympathisch!) – wenn es auch nur ein halbes Jahr lang war –, so ist das eine für den Kapitalmarkt unerträgliche Situation. (Abg. Öllinger: Das hat doch Vorteile! Synergieeffekte!)
Es gibt auch einen Kapitalmarktbeauftragten Schenz, der eigentlich zu der ganzen skandalösen Meinl-Entwicklung nichts gesagt hat. Es gibt ja jetzt auch von der MIP, habe ich gerade gehört – dankenswerterweise auch aus dem Computer des Kollegen Krainer herausgelesen –, eine Meldung, dass dort auch rückgekauft worden ist. Ich möchte wissen: Zu welchem Kurs? (Abg. Krainer: 8,84! Deutlich über dem Marktwert!) Wer zahlt hier die Werte? – Wir wissen ja auch aus den anderen Bereichen, dass die Kleinaktionäre hier ganz massiv zum Handkuss gekommen sind. Das muss man sich anschauen.
Dass der Kapitalmarktbeauftragte Schenz, von dem ich meine, dass es ein guter Akt wäre, wenn er nicht mehr Kapitalmarktbeauftragter wäre, sich in der gesamten skandalösen Meinl-Causa bis jetzt nicht gerührt hat, ist bezeichnend.
Bezeichnend ist auch, dass in der Zwischenzeit das Handelsgericht Wien mit einer einstweiligen Verfügung ... – Kollege Öllinger hat ja vorhin im kleinen Kreis darüber informiert, dass eine Verurteilung stattgefunden hat und dass dort eindeutig all jene Vorwürfe, die in einer einigermaßen informierten Öffentlichkeit erhoben worden sind, als richtig erkannt worden sind. Also wenn Herr Schenz hier in der Vergangenheit die Nase gerümpft hat darüber, dass man ihn aufgefordert hat, das zu tun, was eigentlich das Mindestmaß von dem wäre, was er tun sollte, nämlich zu schauen, dass der Kapitalmarkt unbeschädigt bleibt, so hat er in der Causa Meinl standhaft gezeigt, dass er das nicht macht. Das sollte auch Konsequenzen haben.
Ja zu einem funktionellen Kapitalmarkt, aber es darf natürlich nicht nur bei Bekenntnissen bleiben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
19.29
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Themessl. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.29
Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich glaube, ich kann meine Ausführungen kurz fassen. Wir werden zu den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 unsere Zustimmung geben, beim Punkt 8 handelt es sich ja um die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Durch den heutigen Beschluss der EU-Reformvertrag-Ratifizierung wird das ja in absehbarer Zeit nicht mehr nötig sein, denn dann werden wir aus Brüssel ein Schreiben zur Kenntnisnahme bekommen, in dem steht: Bitte zur Kenntnisnahme und zur Durchführung.
Beim Versicherungsaufsichtsgesetz handelt es sich um die Beseitigung eines Wettbewerbsnachteils für die österreichischen Versicherungsgesellschaften. Wir finden es richtig, dass das beseitigt wurde.
Wir werden, wie schon gesagt, den Tagesordnungspunkten 8, 9 und 10 unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.30
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.30
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden diesem Investmentfondsgesetz auch unsere Zustimmung geben, obwohl die Frist auch für den 27a-Antrag nicht gewahrt wurde, was die Informationen anlangt. Aber es ist durchaus schlüssig, dass die Schwankungsrückstellung als Eigenkapitalzurechnung erfolgt und somit der Wettbewerbsnachteil beseitigt wird.
Zum Investmentfondsgesetz vielleicht noch die Anmerkung, dass alles, was dazu dient, um den Anlegern mehr Transparenz zu vermitteln, den Anleger zu schützen, eine zustimmungspflichtige Maßnahme ist. Andererseits muss aber auch immer wieder erwähnt werden, dass es ein Risiko gibt, so wie bei allen Anlageformen, und vor allem die englische Sprache ein Risiko in sich birgt, weil es in der englischen Sprache Interpretationen gibt, die in der deutschen Sprache nicht in dieser Ausprägung vorhanden sind.
Ich darf aber zu diesen Tagesordnungspunkten auch einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen einbringen, und zwar betreffend eine steuerliche Begünstigung für Spenden.
Es ist ja grundsätzlich so, dass freiwillige Zuwendungen in Österreich nicht steuerlich absetzbar sind, ausgenommen Forschungsaufgaben für betriebliche Zwecke. Es wird in Österreich bereits seit vielen Jahren darüber gesprochen, ob man soziale Zuwendungen beziehungsweise andere Zuwendungen für Spenden steuerlich absetzbar macht. Es gibt zu diesem Zweck eine sehr gute Studie vom ehemaligen Bundesminister Haupt, die zu dem Ergebnis gelangt, dass der maximale Steuerausfall in der Größenordnung von 48 Millionen zu liegen käme, wobei aber ein zusätzlicher Wohlfahrtsgewinn in Österreich sich in der Größenordnung von 2,5 Prozent bei den Privaten und 8,5 Prozent bei den Unternehmen durchschlägt, das heißt, dass das Spendenaufkommen sich enorm erhöht und sich dieser Steuerausfall binnen fünf Jahren kompensiert.
Der Antrag lautet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes bezüglich Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Einkommensteuergesetz dahingehend geändert wird, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Ergebnisse der oben angeführten Arbeitsgruppe ermöglicht wird.“
*****
Danke. (Beifall beim BZÖ.)
19.33
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und ausreichend unterstützt. Er steht auch in einem inhaltlichen Zusammenhang und wird daher auch mit verhandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Josef Bucher, Ing. Peter Westenthaler und Kollegen
zum Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 674/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird (516 d.B.)
betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes bezüglich Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke
Grundsätzlich sind Spenden als freiwillige Zuwendungen nicht abzugsfähig. Aufgrund gesetzlicher Anordnung sind jedoch Spenden an die in § 4 Abs. 4 Z 5 und 6 EStG 1988 genannten Einrichtungen vor allem für Forschungsaufgaben und der Erwachsenenbildung dienende Lehraufgaben als Betriebsausgaben oder als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Höchstgrenze dabei beträgt 10 % des Vorjahresgewinnes oder des Einkommens.
Ein Engagement im sozialen und entwicklungspolitischen Bereich wird hingegen im österreichischen Steuerrecht leider kaum berücksichtigt. So ist Österreich neben Finnland das einzige Land im EU 15-Vergleich, in dem es keine Absetzmöglichkeiten für freiwillige Zuwendungen im sozialen Bereich gibt.
Eine im Jahr 2002 vom damaligen Bundesminister Haupt in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke zu einem maximalen Steuerausfall von 48,8 Mio. € (Soziales 33,2 Mio. €; EZA 15,6 Mio. €) führen würde. Demgegenüber würde jedoch der zusätzliche Wohlfahrtsgewinn durch das gesteigerte Aufkommen von freiwilligen Zuwendungen und Spenden (plus 2,5 % bei Privaten bzw. plus 8,5 % bei Unternehmen) den Steuerausfall innerhalb von 5 Jahren kompensieren.
Eine daraufhin eingesetzte Arbeitsgruppe, die sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit von sozialen Spenden befasste hatte zum Ergebnis, dass bei der Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit von bis zu 10 % des Jahresgewinns bei Unternehmen beziehungsweise des Jahreseinkommens bei Privaten auszugehen wäre.
Zur Umsetzung dieser guten Investition in mehr Solidarität stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, umgehend dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem das Einkommensteuergesetz dahingehend geändert wird, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für humanitäre, soziale und ökologische Zwecke sowie für Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Ergebnisse der oben angeführten Arbeitsgruppe ermöglicht wird.“
*****
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Jakob Auer mit 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.33
Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Staatssekretär! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Investmentfondsgesetz halte ich fest: Der Anlegerschutz bleibt gewahrt, die Rechtsklarheit und die Transparenz für Anleger werden erhöht, und das ist entscheidend.
Entscheidend ist auch, wie es mit der Wettbewerbsfähigkeit für österreichische Investmentfonds unter Wahrung des Anlegerschutzes ausschaut. Hier ist eine deutliche Verbesserung gegeben, und damit ist es möglich, die Anpassung des österreichischen Investmentfondsgesetzes an die anderen Staaten des EWR und die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Fonds zu erhalten.
Zum Versicherungsaufsichtsgesetz: Zur Berechnung der bereinigten Eigenmittelausstattung im Konzernabschluss ist nach den internationalen Bilanzierungsvorschriften die Schwankungsrückstellung zwingend abzuziehen. Das ist bis jetzt ein entscheidender Nachteil gewesen. Es ist besser, meine ich, dass die österreichischen Headquarters der Versicherungsunternehmen in Österreich bleiben. Damit erhalten sie Arbeitsplätze und zahlen die Steuern in Österreich.
Wir stimmen diesen Punkten gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.35
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort kommt Herr Abgeordneter Dkfm. Dr. Bauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie haben das Wort.
19.35
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich möchte zum Kollegen Rossmann nur sagen, dass im Interesse des Kleinanlegerschutzes auch in Zukunft natürlich die deutsche Sprache verwendet wird, aber dass bestimmte Bescheinigungen der Behörden – das ist ganz wichtig: der Behörden! – auch in englischer Sprache abzufassen sein werden. Daher ist hier keine Einschränkung des Anlegerschutzes gegeben.
Das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz dienen ja eigentlich der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Firmen. Daher, glaube ich, sind wir auch einhellig der Auffassung, dass man diesen Gesetzen die Zustimmung geben soll. Es ist die Wahrung des Anlegerschutzes gewährleistet, und vor allem schafft dieses Gesetz auch eine Auslegungssicherheit beim Gemeinschaftsrecht – das, glaube ich, ist ein sehr wichtiger Bereich, wenn man grenzüberschreitend tätig werden will – und dient letztlich der Umsetzung der EU-Richtlinien, die wir vorzunehmen haben.
Insgesamt, glaube ich, kann man feststellen, dass durch eine Mindestinvestmentsumme von 250 000 € eigentlich auch eine gewisse Großzügigkeit gegeben ist, weil ja sozusagen die Summe allein einen gewissen Schutz mit sich bringt. Darüber hinaus glaube ich, dass wir uns noch mit einigen Fragen im Kapitalmarktbereich zu beschäftigen haben, wie zum Beispiel mit Private Equity, Hedgefonds und all diesen neuen Finanzierungsformen, die unkontrolliert gefährlich erscheinen, aber auf europäischer Ebene umgesetzt und geregelt durchaus auch sehr viel dazu beitragen können, um jenes Eigenkapital zu ersetzen, das von den jeweiligen Eigentümern nicht aufgebracht werden kann.
Daher, glaube ich, soll man es nicht nur unter dem Aspekt der Gefährlichkeit sehen, sondern auch als Chance, neue Finanzierungsmöglichkeiten zu eröffnen. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.37
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.37
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Investmentfondsgesetzes folgt einer europäischen Anpassung mit dem Ziel, mehr Transparenz, mehr Schutz für Anleger, mehr Rechtssicherheit und mehr Klarheit für eine einheitliche Auslegung zu erreichen, was zweifellos der besseren Vergleichbarkeit dient und auch zu fairerem Wettbewerb führen wird.
Die Novelle unterstützt Produktvielfalt, die in Verbindung mit Transparenz und Rechtsklarheit zweifellos dem Konsumenten zugute kommen wird, ebenso wie gesicherte rechtliche Rahmenbedingungen das reibungslose Funktionieren des Kapitalmarktes und das Vertrauen der Öffentlichkeit fördern. Vertrauen kann auch Investitionen ver-
stärken, die ihrerseits die Wettbewerbsfähigkeit verbessern und die Wertschöpfung erhöhen.
Diese Entwicklung gemeinsam mit Verfahrenseinfachungen, die auch Entlastungen ermöglichen, lässt durchaus auch positive Beschäftigungseffekte erwarten.
Mit in Verhandlung stehen auch die Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz und Einkommensteuergesetz, die einerseits die Eigenmittelinformation und andererseits die Eintreibung der KESt verbessern sollen.
Meine Damen und Herren, insgesamt sind dies sinnvolle Verbesserungen im Sinne der Stärkung des österreichischen Kapitalmarktes und der österreichischen Sparer und Anleger, die wir gerne unterstützen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir haben in 6 Minuten eine Abstimmung, sind aber in der gegenwärtigen Anzahl nicht beschlussfähig. Ich bitte die Ordner, noch weitere Abgeordnete zu ersuchen, in den Sitzungssaal zu kommen.
Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordnetem Mag. Ikrath das Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.39
Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine erste Anmerkung gilt dem Investmentfondsgesetz. Ich danke besonders den Beamten des Finanzministeriums und dem Herrn Staatssekretär dafür, dass man eine sehr richtlinienorientierte Umsetzung in das Investmentfondsgesetz durchgeführt hat. Damit unterstützen wir im Sinne einer Maximaharmonisierung unseren Wirtschaftsstandort und verzichten richtigerweise auf jedes Gold Plating. Das ist herauszustreichen, weil es leider nicht die Regel ist.
Das Zweite, was zu sagen ist – auch das an die Adresse des Herrn Staatssekretärs –: Wir sollten nicht einerseits die Anlagen in Investmentfonds richtigerweise motivieren, sollten nicht richtigerweise die Investmentfonds unterstützen, damit sie international konkurrenzfähiger agieren können, wie wir das jetzt tun, aber dann in der Folge mit einer verfehlten Vermögenszusatzsteuer jenen Anlegern, die ihr bescheidenes Vermögen in Investmentfonds investieren, gleich wieder einen Teil ihrer Risikoprämie wegnehmen. Da sollte man doch noch nachdenken, ob das der Weisheit letzter Schluss ist.
Eine Anmerkung zur Wettbewerbsstärkung der Versicherungen durch Einbeziehung der Schwankungsrückstellung in die Eigenkapitaldarstellung. Auch das war überfällig, weil damit die Wettbewerbsfähigkeit unserer sehr erfolgreich international tätigen Versicherungen abgesichert und gestärkt wird und die Arbeitsplätze in Österreich erhalten und vermehrt werden. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
19.41
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger, und zwar für 2 Minuten. – Bitte, Sie haben das Wort.
19.41
Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Beim gegenständlichen Antrag geht es um eine Änderung des Einkommensteuergesetzes, und zwar um die Schließung von Steuerlücken einerseits und die gesetzliche Festlegung einer bereits funktionierenden Praxis andererseits.
Wenn ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ins Ausland zieht, Forderungswertpapiere im In- oder Ausland hat und diese Zinserträge erst später fällig werden, geht das Besteuerungsrecht bis zum Umzug verloren. Diese Steuerlücke wollen wir heute schließen. Der Steuerpflichtige hat aber auf Antrag die Möglichkeit, die Fälligkeit auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen tatsächlichen Zuflusses zu verlegen. Gerade bei Indexpapieren kann sich hier später eine niedrigere Kapitalertragsteuer ergeben.
Weiters soll das Gutschrift-Lastschriften-System bei der Verrechnung von Stückzinsen im Zuge der Kapitalertragsteuerabrechnung eine rechtliche Grundlage erhalten. Der VwGH hat angeführt, dass die bisherige Praxis, die sich im Übrigen bewährt hat, keine rechtliche Deckung findet, und daher holen wir das heute nach. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)
19.42
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.42
Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Der vorliegende Tagesordnungspunkt bringt ein Wertpapier in Diskussion, dessen Bedeutung sich dem Ende zuneigt: die Nullkuponanleihe. Die Besteuerung hat sich in der Praxis durchaus bewährt, wenngleich es jetzt einer Novelle bedarf, um das Ganze stabiler zu machen. Die Maßnahme ist notwendig, um hier schnell zu reagieren, damit die Banken ihre EDV nicht umstellen müssen.
Die Nullkuponanleihe ... (Abg. Großruck: Wie heißt die?) – Nullkuponanleihe. Zero-Bond, Herr Kollege. – Die Nullkuponanleihe ist natürlich auch deswegen weniger interessant, weil die Anleger in Zeiten von niedrigen Zinsniveaus damit weniger Rendite erzielen, während es für die Emittenten durchaus interessant wäre, weil sie die Zinszahlungen nach hinten schleppen können.
Damit ein bisserl Stimmung hereinkommt: Auch Begriffe, die ein bisschen mehr sexy sind, haben manchmal im Wertpapierrecht ihren Platz. Wie Sie wahrscheinlich alle wissen, gibt es auch die Möglichkeit des Kupon-Stripping bei Zero-Bonds, und durch dieses Kupon-Stripping ist es so, dass die klassische Nullkuponanleihe etwas an Attraktivität leidet. Derzeit strippen immerhin 300 Millionen € von Bundesanleihen durch den internationalen Kapitalmarkt.
Kurzum – der Saal füllt sich schön langsam (Heiterkeit – Staatssekretär Dr. Matznetter: Wir sind genug!); wir sind genug –: Die Zeiten für die Nullkuponanleihe sind also nicht besonders gut, aber das sollte uns nicht weiter beunruhigen, denn dieses Wertpapier verschiebt die Zinszahlung so sehr in die Zukunft, dass hauptsächlich die nächste Generation dafür bezahlen muss, und es ist ja nicht mehr im Sinne unserer derzeitigen fiskalen Mentalität, dass das so sein soll.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
19.44
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz und das Kapitalmarktgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang (452 d.B.).
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und daher angenommen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang (515 d.B.).
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz und die Bundesabgabenordnung geändert wird, samt Titel und Eingang (516 d.B.).
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte auch hier jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung des Einkommensteuergesetzes bezüglich Absetzbarkeit von Spenden für soziale Zwecke.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 652/A der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen betref-
fend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird (517 d.B.)
12. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (450 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll (518 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (461 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (519 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 11 bis 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schieder. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
19.48
Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! In aller Kürze ein paar Anmerkungen zu dieser Novelle des Konsulargebührengesetzes. Es geht darum, dass, wenn ein Kind auf die Welt kommt, die notwendigen Dokumente und Schriften normalerweise bis zum zweiten Geburtstag dieses Kindes gebührenfrei sind, ohne Entrichtung von Stempelgebühren und anderen Gebühren ausgestellt werden, also Dokumente wie Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise und Reisedokumente.
Allerdings ist es nicht so, wenn diese Dokumente im Ausland ausgestellt werden. Da fallen nach dem Konsulargebührengesetz eben bislang Gebühren an, und es wäre sinnvoll, das anzugleichen, also dass es so ist, wie wenn man die Dokumente im Inland ausstellen lässt, und keine Gebühren anfallen.
Ich halte diese Novelle daher für sehr gut, und es wäre auch im Sinne der Betroffenen, wenn man bis zum Inkrafttreten des Gesetzes mitunter auf die Einhebung dieser Gebühren verzichten würde beziehungsweise diese stunden würde.
Den zweiten Punkt, den ich in aller Kürze ansprechen möchte, ist das Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien, das wir heute hier diskutieren. Es ist insofern bedeutend, weil es derzeit keine Regel gegeben hat. Mit diesem Doppelbesteuerungsabkommen kommt eine Regel, die dem OECD-Musterabkommen entspricht.
Dieses Abkommen ist aber auch ein wichtiger Schritt zur Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen Österreichs mit Albanien und damit auch zur Stabilität sowohl Albaniens als auch der Balkanregion an sich. Ich halte es daher nicht nur für eine wirtschafts- und finanzpolitisch richtige und wichtige Sache, sondern auch für einen wichtigen Beitrag im außenpolitischen Sinne für die Stabilität und die Entwicklung des Balkans.
Ich freue mich, dass das Abkommen schon im Ausschuss einhellige Zustimmung gefunden hat, und es wird hoffentlich heute auch hier die notwendige Mehrheit finden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
19.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.50
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Was die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens einerseits, aber insbesondere das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Albanien anlangt, kann ich mich eigentlich den Ausführungen meines Vorredners Andreas Schieder anschließen. Es ist ein Abkommen, das insofern bedeutend ist, als es Ausdruck verbesserter Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Albanien ist. Es bietet Österreich Chancen als Zielland für Investitionen von Auslandsunternehmen einerseits, aber umgekehrt natürlich auch Chancen für Investitionen von österreichischen Investoren in Albanien. Insofern ist das ein Fortschritt, der in dieser Hinsicht sehr zu begrüßen ist.
Sehr zu begrüßen ist natürlich auch das Gleichstellen von im Inland geborenen Kindern mit im Ausland geborenen Kindern hinsichtlich der Gebührenbefreiung bei Geburten, wie sie sich jetzt in der Novellierung des Konsulargebührengesetzes niederschlägt.
Eine Frage ist aber bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Finanzausschuss noch offen geblieben, die ich an den Herrn Staatssekretär gestellt habe. Wir haben da über die Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesprochen. Da hat er mir geantwortet, dass hier eine Lösung im Entstehen ist. Gleichzeitig habe ich aber auch eine Frage gestellt, wie es denn mit dem Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer und dem Versuch des Reparierens der Lücken, die dadurch entstehen, im Rahmen des Entwurfes eines Schenkungsmeldegesetzes steht, das jetzt in Begutachtung geschickt worden ist.
Dort hat mich nämlich ein Punkt – es gibt mehrere Punkte, ich möchte aber nur einen Punkt hier herausgreifen – schon ein bisschen sprachlos gemacht, nämlich, dass die Privatstiftungen steuerlich weiter begünstigt werden sollen. Es ist in diesem Entwurf vorgesehen, dass in die Stiftung eingebrachtes Vermögen, sofern es nach dem Auslaufen des Erbschafts- und Steuerschenkungsgesetzes eingebracht wird, steuerfrei ist, wenn es später den Begünstigten zugewendet wird. Damit fällt eigentlich der einzige Nachteil weg, mit dem die Steuerprivilegien in der Stiftung bisher begründet worden sind. Das ist mir gänzlich unverständlich. Dadurch werden die Privatstiftungen privilegiert gegenüber den Kapitalgesellschaften, die dieses Privileg nicht haben und nicht genießen.
Wenn dieser Entwurf tatsächlich Gesetz werden sollte, so ergibt sich eine Besteuerung für Kapitalvermögen, das steuerschonend in den Stiftungen geparkt wird. Damit würde
sich sehr klar zeigen, wer sich hier durchsetzt und wessen Interessen vertreten werden, nämlich die Stiftungslobbyisten im Dienste der Superreichen dieses Landes. – Danke sehr. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Wann sollen wir applaudieren, weil die Kollegen von den Grünen sind nicht mehr herinnen?!)
19.53
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Weinzinger mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.53
Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rossmann, Sie haben das alles sehr gut auf den Punkt gebracht, auch Ihr Vorredner hat das hervorragend auf den Punkt gebracht, ich bringe es auch auf den Punkt. Natürlich sind wir dafür, dass diese Befreiung von den Gebühren auch für Auslandsösterreicher, für im Ausland geborene Kinder gelten soll. Das Einzige, was mich daran ein bisschen irritiert, ist, dass man da jetzt erst daraufgekommen ist und nicht bei der Änderung dieses Bestandes ursprünglich schon, dass man nicht sofort dieses Gebührenrecht entsprechend geändert hat. – Das ist das eine.
Das Zweite: Das Konsulargebührengesetz hätte man damals sofort auch mitändern sollen. Da ist offensichtlich die Frau Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten – oder wie sie sich heute nennt –, also die Frau Außenministerin nicht rechtzeitig daraufgekommen. Sie sollte eigentlich überhaupt da sein, denn alle drei Punkte, die wir hier behandeln, sind ja Punkte, die das Außenministerium betreffen. Sie ist nicht da. Wir werden aber trotzdem zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
19.55
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.55
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Diese drei Tagesordnungspunkte wurden ausreichend dargelegt und kommentiert. Wir werden, wie schon im Ausschuss, unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
19.55
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.55
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Natürlich stimmen auch wir zu, damit das einmal klargestellt ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Haimbuchner.)
Allerdings habe ich mich schlaugemacht: Was sind denn eigentlich diese Gebühren bei der Geburt eines Kindes? – Das Erste, was so ein Kind braucht, ist die Geburtsurkunde. Die ist nach wie vor nicht gebührenfrei, denn es sind nur die Bundesgebühren gelöscht worden, nicht aber jener Teil dieser Gebühr, der bei der Gemeinde verbleibt: 8,70 €. Die Gemeinde hat daran einen Anteil von 2,10 €. (Zwischenruf des Abg. Großruck.) – Der Herr Großruck ist großzügig, der verlangt das nicht. Herr Großruck, allerdings kennst auch du den Erlass, in dem steht, dass die Gemeinden verpflichtet sind,
alle Gebühren einzuheben, da sonst die Bedarfszuweisungen gekürzt werden. Es ist nicht viel, aber da muss man etwas mehr Ehrlichkeit einfordern!
Dasselbe gilt für die Staatsbürgerschaftsnachweise. Und bei den Reisedokumenten für die Kinder ist es ja besonders schön. Die kosten jetzt nichts mehr in den ersten zwei Jahren. Es ist ja leicht, eine Gebühr nachzulassen, wenn man keine Arbeit damit hatte, denn die Arbeit machen die Gemeinden.
Ein letzter Satz noch zu dieser Gebührenpolitik, die hier betrieben wird: Jetzt ist es modern geworden, die Gemeinden dafür schuldig werden zu lassen, dass die Inflation so angeheizt ist, weil wir so hohe Gebühren haben. Ja, warum haben wir denn so hohe Gebühren? – Weil wir seitens unserer Oberbehörden angehalten werden, diese Mindestgebühren einzuhalten, da sonst andere Zuweisungen gestrichen werden.
Herr Staatssekretär, ich glaube, wir müssen uns die Gemeindefinanzen und die Finanzierung der Gemeinden einmal wirklich überlegen und im Finanzausgleich dafür sorgen, dass die Gemeinden über genügend Mittel verfügen. Dann können wir jederzeit wieder Gebühren nachlassen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Lutz Weinzinger: Was höre ich da?)
19.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kirchgatterer. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
19.57
Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär Christoph Matznetter! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien möchte ich zwei Beispiele von vielen, in diesem Fall aus Oberösterreich, aus meinem Bundesland nennen, die zeigen, wie sinnvoll dieses Abkommen ist.
Zum einen möchte ich auf die große Wirtschaftsdelegation der Stadt Linz hinweisen, die sehr interessante Kontakte knüpfen konnte. Zum anderen möchte ich die Stadt Wels nennen, die schon vor zehn Jahren, also vor einem Jahrzehnt die Zusammenarbeit mit der Stadt Durres begonnen hat. Durres ist die größte Hafenstadt Albaniens mit etwa 130 000 Einwohnern. Diese Aktivitäten der Städte zum Vorteil beider Seiten umfassen Kultur, Soziales und Wirtschaft. Diese Zusammenarbeit – und das möchte ich ganz besonders betonen – eröffnet unseren Klein- und Mittelbetrieben neue Möglichkeiten, neue Chancen.
Dieses Abkommen entspricht den Grundlagen der OECD. Dieses Abkommen bringt die Rechtsvoraussetzungen zum Aufbau weiterer und zur Vertiefung bestehender wirtschaftlicher Beziehungen. Ich wünsche den Albanerinnen und Albanern, den österreichischen Betrieben, ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen viel Erfolg. Ich erwarte, ausgehend von diesem Abkommen, eine positive Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
19.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Matznetter. – Bitte.
19.59
Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Ich will nur kurz auf zwei Punkte eingehen, die am Rande der Diskussion hier gebracht worden sind. Erstens: Herr Abgeordneter Rossmann, das Schenkungsmeldegesetz ist noch nicht Gegenstand der Behandlung hier. Es gibt einen Begutachtungsentwurf, der seitens des Bundesministers für Finanzen ausgesendet wurde, der noch nicht abgestimmt ist und auch noch nicht im Ministerrat beschlossen wurde.
Zweitens: Die Begutachtungsfrist endet am 11. April 2008, somit in wenigen Tagen. Schauen wir uns an, wie die Stellungnahmen dazu ausschauen!
Drittens: Wenn Sie den sogenannten Mausefalleneffekt ansprechen, nämlich den Effekt, dass zugewendetes Stiftungskapital bewusst nur mit einer hohen Besteuerung wieder entnommen werden soll, weil sonst die Stiftung ausschließlich Privilegien hat, darf ich daran erinnern, Herr Abgeordneter Rossmann, dass ja, wenn das Gesetz so käme, eine Stiftungseingangsbesteuerung mit weiterhin 5 Prozent gegeben ist, die es bei allen anderen Zuwendungen dann nicht mehr gäbe. In diesem Sinne davon zu sprechen, dass allein ein Privileg für die Stiftung vorhanden wäre, wäre objektiv und sachlich unrichtig.
Was die zweite Fragestellung des Abgeordneten Gaßner betrifft: Diese ist natürlich richtig. Was haben wir davon, wenn wir Maßnahmen auf Bundesebene setzen, wenn dann die Gemeinden Schwierigkeiten haben, ähnliche Maßnahmen nachzuvollziehen, weil in der Auseinandersetzung mit dem eigenen Bundesland de facto der Druck auf die Gebührenerhöhung da ist?
Ich bitte um Verständnis dafür, dass der Bund seine Finanzausgleichsverhandlungen nicht sozusagen namens der Gemeinden gegen die Länder führen kann. Was wir tun können, ist, unter Rücksichtnahme auf die besondere finanzielle Anspannung dafür zu sorgen, dass im Rahmen des Finanzausgleichs entsprechende Mittel bereitstehen. Wir haben das in diesem Finanzausgleich getan. Ich darf daran erinnern, dass dieses Jahr ja noch der alte Finanzausgleich gelten würde. Es sind insgesamt 53 Millionen € mehr für die Gemeinden. Das ist ein Betrag von über 700 Millionen Schilling. Dieser steigt ab dem drittfolgenden Jahr an, ab jetzt nämlich noch einmal um über 100 Millionen auf 156 Millionen €.
Das sind bedeutende finanzielle Mittel, die den Gemeinden zukommen. Wir bemühen uns, dieser Daseinsvorsorgefunktion gerecht zu werden. Wie Sie aber selbst wissen, ist das Problem zwischen Ländern und Gemeinden ganz offen gesagt Folgendes: Hier müssen Sie die Auseinandersetzung alle miteinander als Bürgermeister mit Ihrem Landesfinanzreferenten, mit Ihrem Landeshauptmann führen und sagen: So geht es nicht, wenn die Gelder, die vorgesehen sind für die Gemeinde, nicht dort ankommen. – Der Bund kann dieses Problem aber nicht lösen.
Ich wollte an diesen Einwand an dieser Stelle erinnern. Wir können uns bemühen, etwas zu tun. Wir können aber diesen Teil der Auseinandersetzung nicht lösen. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
20.03
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsulargebührengesetz 1992 geändert wird, samt Titel und Eingang in 517 d.B.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Auch hier bitte ich jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages, Abkommen mit der Republik Albanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerumgehung samt Protokoll in 450 d.B. die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages, Protokoll mit der Republik Polen zur Abänderung des am 13. Jänner 2004 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 461 d.B. die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht des Rechnungshofes (III-103 d.B.) über seine Tätigkeit im Jahr 2006, Reihe Bund 2007/16 (493 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses betreffend den Bericht (III-106 d.B.) des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebung der durchschnittlichen Einkommen sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 2005 und 2006 (492 d.B.)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.05
Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Wir haben ja in der letzten Sitzung den Einkommensbericht debattiert. Je nach Temperament waren dann die meisten Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss fassungslos bis erschüttert, denn der Präsident hat uns eine kompakte Form der Einkommensentwicklung in verschiedenen Bereichen präsentiert. Was die ÖBB betrifft, war dann eben die ÖBB-Holding mit plus 41,65 Prozent, die ÖBB Dienstleistung mit plus 84,37 Prozent, die ÖBB Immobilien mit plus 45,10 Prozent und so weiter.
Wie haben die ÖBB auf die Kritik reagiert, meine Damen und Herren? – Sie haben mehr oder weniger entrüstet gesagt: Na ja, das sind ja Prämien aus dem Vorjahr, Herr Kollege Kukacka. Und die ganze Aufregung sei völlig unnotwendig. – Dann hat sich aber herausgestellt, dass eigentlich die Prämien durch Rücklagenauflösungen entstanden sind und dass 60 Millionen € aufgelöst wurden – zu einem guten Teil zu diesem Zweck. Und irgendwie ist dann doch der Ofen aus. Solche Zustände, wie sie dort vorgefunden werden, müssen einfach abgestellt werden! Das ist überhaupt keine Frage. (Abg. Mag. Kukacka: Da hat sich aber unter Faymann nichts geändert, Herr Kollege! Die Verträge gibt es auch noch!) – Das sind die alten Verträge, die Sie gemeinsam mit Herrn Gorbach abgeschlossen haben, und mit dem haben wir jetzt zu kämpfen.
Dann werden gleich Herr Kukacka und Herr Gahr herauskommen und sagen, gute und erfolgreiche Manager müssen gut bezahlt werden. – Das ist schon richtig, das unterschreibe ich vollkommen. (Abg. Mag. Kukacka: Das müssen Sie dem Minister Faymann sagen!) Allerdings: Es gibt Spekulationsverluste in einer Höhe, die atemberaubend ist, Rechnungshofkritik, die vernichtend ist, egal, wo der Rechnungshof hinschaut bei den ÖBB, Skandale, Affären und so weiter. Und gegen diese Auswüchse gibt es nur eine Methode, meine Damen und Herren: Das ist Transparenz!
Es muss endlich auf den Tisch, wer was bekommt. Wie setzen sich die Gagen zusammen? Was sind da fixe Beiträge und Beträge? Was sind variable Dinge? – Der Corporate Governance-Kodex definiert ja das ausreichend, das gehört übernommen – gar keine Frage. Und natürlich gehört das auch namentlich aufgelistet.
Der Verfassungsgerichtshof hat das im Jahr 2003 als nicht notwendig und angemessen bezeichnet. Allerdings muss ich sagen, inzwischen sind eben bestimmte Gagen nicht notwendig und angemessen. Daher glaube ich, es ist dringend notwendig, das zu ändern. (Abg. Mag. Kukacka: Wann macht der Minister Faymann das endlich?) – Ich denke, wir werden das gemeinsam machen, Herr Kollege Kukacka, wenn die Verfassungsreform vor dem Sommer finalisiert wird. In Wirklichkeit sind auch die Manager dafür. Der Management Club hat eine Umfrage gemacht. 74 Prozent der Manager sind ja selbst dafür, dass ihre Gagen veröffentlicht werden. Es spricht nichts gegen gute Gagen für gute Manager.
Auch quer durch die Parteien gibt es in Wirklichkeit offene Türen, die wir einrennen werden – ob das Finanzstaatssekretär Matznetter ist, ob das Wirtschaftskammerchef Leitl ist. Es gibt sehr viele Stimmen, die das für sinnvoll erachten. Ich glaube, das ist einfach notwendig.
Wir Politiker sind transparent; es ist überall nachzulesen, was wir verdienen. Das ist auch richtig so, es ist ja letztendlich Steuergeld. Und es ist überhaupt nicht einzusehen, dass das bei Bezügen in öffentlichen Unternehmungen nicht so sein soll.
Meine Damen und Herren, abschließend möchte ich noch dem Rechnungshof Lob aussprechen. Der Bericht ist weiterentwickelt, ist eine wirklich großartige Arbeit, was den Einkommensbereich betrifft. Herr Präsident Moser wird uns sicher ein paar Worte zu den spektakulären Erfolgen im internationalen Bereich, INTOSAI, die Österreich als Geschäftsstelle dieser wichtigen weltweiten Organisation leistet, näherbringen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.09
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.09
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Kollege Kräuter hat ja schon einige plakative Gehaltssprünge gezeigt. Ich kann das nur bestätigen.
Es ist so, dass gerade in diesem Rechnungshofbericht von den Unternehmen im öffentlichen Bereich 316 Unternehmungen und 175 000 Beschäftigte betroffen sind. Es sind dies Leitbetriebe wie die ÖBB, die Post, die E-Wirtschaft, die ÖBf, die Austrian Airlines und so weiter, und von diesen Leitbetrieben geht natürlich eine gewisse Vorbildwirkung aus. Ich glaube, der Rechnungshof hat klar aufgezeigt, dass es hier mehr Transparenz, mehr Einsicht braucht. Wir waren uns im Ausschuss eigentlich einig darüber, dass wir uns im Zuge der Verfassungsreform bemühen werden, dafür zu sorgen, dass es zukünftig eine detaillierte Darstellung von Grundgehältern und Leistungstangenten gibt.
Aus meiner Sicht sind zwei Grundbotschaften beziehungsweise zwei Kernaussagen ersichtlich, dass die Einkommen im Managementbereich exorbitant gestiegen sind, und zwar gerade bei der Bahn, die hier heraussticht, und dass die Einkommen der unteren Einkommensschichten durchaus vertretbar sind, aber dass die Gehaltsschere immer weiter auseinanderklafft.
Die ÖBB haben im Vorstandsbereich Einkommenssteigerungen von durchschnittlich 41,7 Prozent, hingegen bei den Angestellten sogar Einkommensverluste. Die E-Wirtschaft liegt auch im Spitzenfeld.
Die ÖBB als Betrieb, der jährlich zirka 4 Milliarden € an Zuschuss bedarf, hat, wie der Rechnungshof festgestellt hat, bei den Nebengebühren im Pensionsbereich exorbitante Aufwendungen, und ich meine, es müsste sich der Rechnungshof einmal ein bisschen näher anschauen, was Leistung und Gegenleistung betrifft.
Es besteht also Handlungsbedarf, nicht nur bei den ÖBB, sondern auch bei einigen anderen Betrieben. Zum Beispiel hat bei den Austrian Airlines die Vorstandsetage 681 000 € Gehalt. Auch beim ORF gibt es 16 Vorstandssitze. Ich glaube, so manche Dinge müssen wir einfach erklären können, und da müssen wir in der politischen Verantwortung Maßnahmen in die Wege leiten.
Ich bin dem Rechnungshof dankbar für die professionelle Darstellung im Ausschuss und dafür, dass man einen tollen Überblick hat und dass wir uns dahin gehend verstän-
digen können, dass wir gemeinsam daran arbeiten werden, dass es mehr Transparenz gibt. Das Thema Transparenz, das uns alle tagtäglich im politischen Leben begleitet, wollen wir im Rechnungshofausschuss auch in Zukunft behandelt wissen. Das werden wir stets einfordern. In diesem Sinne hoffe ich, dass der nächste Einkommensbericht mehr Transparenz bietet. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.12
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.12
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Ich möchte mich auf den Bericht des Rechnungshofes über den Rat für Forschung und Technologieentwicklung konzentrieren. Ich finde die Analyse des Rechnungshofes insofern sehr positiv, interessant und auch bemerkenswert, als er den Rat als wichtige Facette darstellt in einem doch sehr kaleidoskopartigen Bild der zersplitterten Forschungslandschaft und das auch kritisiert. Das ist sehr wichtig, denn nur so kann man das Agieren, die Handlungsspielräume, die Möglichkeiten des Rates auch fair im Kontext mit diesem Umfeld beurteilen.
Es wird kritisiert, was schon ewig kritisiert worden ist, nämlich, dass nicht nur ein Ministerium die Forschung verwaltet, Strategien plant und Daten sammelt, sondern dass es mehrere Akteure sind. Natürlich ist das Bundesminister Hahn mit vorwiegend Grundlagenforschung. Man darf aber nicht vergessen, dass auch angewandte Forschung an den Universitäten existiert. Zweitens ist das Bundesminister Faymann für vorwiegend wirtschaftsnahe Forschung und nicht wenig auch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit unter Bartenstein. Eine zentrale Rolle kommt dem Finanzressort zu, das vom Rat auch Output-Indikatoren verlangt hat; darüber werde ich später noch diskutieren.
Interessant ist aber schon, wie dieser Rat zusammengesetzt wird. Er ressortiert zum BMVIT. Bestellt werden acht Leute, jeweils vier von Hahn und jeweils vier von Faymann, im friedlichen oder nicht friedlichen großkoalitionärem Proporz.
Der Rat stellt sehr gut und richtig fest, dass ursprünglich Grundlagen- und angewandte Forschung in einer gewissen Balance vertreten waren, auch mit zwei ausländischen Gutachtern oder Gutachterinnen, was einer Internationalität, die gewünscht wird, gut tut, dass aber in der zweiten Periode vier Vertreter der Großindustrie und nur mehr zwei Vertreter der Universitäten und nur mehr ein ausländisches Mitglied drinnen waren. Das ist an und für sich nicht wahnsinnig international, auch nicht wahnsinnig gut und gefährdet die Balance. Mich freut es, wenn der Rechnungshof das auch feststellt.
Aber interessant ist auch, was der Rechnungshof schreibt, wie die erste Tranche der Offensivmittel vergeben wurde. Das letzte Prinzip der Beurteilung wissenschaftlicher Projekte, egal, ob angewandte oder Grundlagenforschung, ist die Exzellenz. Das sagt jeder, das meint jeder, das glaubt auch jeder. Sagt man oder will man hoffen. Siehe da, dem ist nicht so! Es wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gegründet, gerade für Informations- und Kommunikationstechnologie. Das waren nicht unendlich viele Millionen Euro, aber die wurden nach Quoten vergeben: 44 Prozent für das Ressort Faymann, 34 Prozent für das Ressort Hahn und 22 oder 21 Prozent – das weiß ich nicht mehr – für das Ressort Bartenstein. Nach festgelegten Quoten wurden diese Mittel vergeben! Was soll da der Rat machen? Spielt da Exzellenz eine Rolle?
Ein weiterer Irrtum ist – und der erschreckt mich am meisten –, dass das Finanzministerium glaubt, was nicht ganz unberechtigt ist, dass man jetzt als Rat in der Lage sein muss, zu sagen: Was ist morgen Spitze? Was hat heute schon eine Hebelwirkung? Was hat übermorgen schon eine Rendite? Wörtlich werden eingefordert Meilensteine, Output-Indikatoren. (Abg. Dr. Brinek: Es gibt schon noch einen Output!)
In der Grundlagenforschung ist das nicht möglich. Ich sage Ihnen, da ist wirklich viel dem Zufall überlassen, sehr viel. Das Intelligent Design hat vielleicht Kardinal Schönborn erfunden, aber das existiert in der Natur nicht. Das existiert nicht im Rat oder in der Regierung, nämlich, dass man genau weiß, was da herauskommt. (Abg. Dr. Brinek: Aber es gibt immer einen Output!) Getrieben wird es von der Neugierde. Die meiste Zeit in der Grundlagenforschung wird mit dem Suchen verbracht. Ich möchte nicht kindisch werden, aber ich muss sagen: Ostern ist nicht lange her, und der Moment, an dem ich ein Osterei finde, ist kurz, den kann man bewerten, aber die Zeit der Suche darf nicht unter den Teppich gekehrt werden. Das ist etwas ganz Essentielles.
Noch etwas: Der Rat hat auch eine nationale Forschungsstrategie auszuarbeiten gehabt. Wir Grüne haben gefordert – und das wurde vom Rat gut aufgenommen –, dass hier das Parlament schon etwas mitreden sollte. Nationale Forschungsstrategie, ein nationaler Forschungs- und Strategieplan kann doch nicht von zwei Ministern mit jeweils vier ernannten Ratsmitgliedern am Parlament vorbeigeführt werden. Der Rat hat mit uns im Vorfeld gut diskutiert, und ich glaube, das sollte man weitermachen. Es ist auch im Interesse des Rechnungshofes, dass diese Transparenz gegeben ist.
Abschließend: Es kommt bei uns zu einer Diversifizierung, fast zu einer Inflation von Räten. Da gibt es die Universitätenkonferenz, die Fachhochschul-Konferenz, den Wissenschaftsrat, den Rat für Forschung und Technologieentwicklung und viele andere Räte. Und da sagt der Rechnungshof, es wäre eine Zusammenschau, eine Bündelung aller Einzelinteressen notwendig für eine große Strategie. Der Rat hat einiges gelernt, ist aber sicher nicht fehlerfrei und muss in ein System eingeordnet werden, das das Interesse des Ganzen besser repräsentiert, als es bis jetzt im Rat fairerweise möglich gemacht wurde. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Broukal und Dr. Graf.)
20.18
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Hauser. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.18
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser und Team! Wir waren schon im Ausschuss betroffen von den Gagen, die Sie uns dort offenbart haben. Deswegen ist heute die Betroffenheit schon etwas verdaut und verraucht. Aber das, was uns der Rechnungshof im Zuge der letzten Ausschusssitzung an Zahlen präsentiert hat, hat uns tatsächlich alle betroffen gemacht. Die unglaublich hohen Gehälter und vor allem die Zuwächse bei den Gehältern zwischen 2005 und 2006, diese Steigerungen in einem unglaublich großen Ausmaß waren für uns alle ein Signal dafür, dass da höchster Handlungsbedarf besteht.
Herr Präsident, Sie haben uns vor Monaten einen Einkommensbericht vorgelegt, dem wir entnehmen konnten, dass die Durchschnittseinkommen der Österreicher im Median bei 21 000 € liegen. Wir wissen aus der verstaatlichten Industrie, dass die Vorstandsmitglieder durchschnittlich 149 000 € verdienen. Ein Vergleich: 21 000 € im Durch-
schnitt die Normalösterreicher, 149 000 € die Vorstandmitglieder. Da braucht man nicht sehr viel hineinzuinterpretieren. Und davon weit entfernt und hervorstechend sind einige Unternehmen mit gigantischen Vorstandsbezügen. Also da besteht wirklich dringender Handlungsbedarf.
Was ist da zu tun? – Die eine Seite ist dafür, das offenzulegen. Das ist zwar schon seit Jahren auch medial immer wieder kundgemacht worden, aber es hat sich nichts getan. Ich habe, um bei diesem Thema vielleicht das eine oder andere noch zusätzlich einzubringen, in diesem Zusammenhang ein Interview mit Dr. Raidl gelesen, und dieser meint sinngemäß, wenn der Aufsichtsrat diese hohen Gagen beschließt, dann ist es halt so. Herr Dr. Raidl sagt, wie viel Manager verdienen, sei allein Sache des jeweiligen Aufsichtsrates.
Da stelle ich mir aber schon die Frage, weshalb die Republik hier die Verantwortung nicht wahrnimmt und Aufsichtsräte, die solche Gagen auf Kosten der Republik genehmigen, nicht einfach ablöst. Ich glaube, das Mindeste, was man da machen müsste, wäre, ein Signal zu setzen, indem man diesen Aufsichtsräten das Vertrauen entzieht, denn es ist nicht ansatzweise zu rechtfertigen, was in diesen Bereichen passiert.
Herr Dr. Raidl sagt weiters, es müsse auch Grenzen geben, und spricht zum Beispiel auch Aktienoptionen an, die er selber nicht mehr zeitgemäß findet, und sagt, dass er solche Sachen ablehnt, weil die Versuchung für Manager zu groß sei, die Bilanz oder die Kursentwicklung zu manipulieren. Er sagt wörtlich: Ich bin strikt gegen Aktienoptionen für Spitzenmanager!
Das ist auch ein Punkt, den wir unbedingt diskutieren sollten und diskutieren müssen, weil der Bestandteil der Gagen zu einem geringeren Teil der Grundbezug ist, wie man jetzt gesehen hat, und der wesentlich höhere Teil möglicherweise Aktienoptionen sind, die man verbilligt bekommt, wie zum Beispiel bei der OMV – das wurde auch medial publiziert –, wo Optionen verbilligt ausgegeben werden und wo man einen doppelten Gewinn hat, und zwar einerseits, weil man verbilligte Aktienoptionen bekommt, und andererseits dadurch, dass dann die Kurse hochgepusht werden und man nach einem Jahr Behaltefrist diese Aktien auch noch steuerfrei verkaufen kann. Da hat man ja sogar dreimal gewonnen: Man hat gigantisch abkassiert und nach einem Jahr Behaltefrist sogar noch an der Steuer vorbei das Geld ins Trockene gebracht. Solche Zustände sind aufzuzeigen!
Wir haben an den Herrn Präsidenten des Rechnungshofes den Wunsch herangetragen, dass wir zukünftig nicht nur die Gagen präsentiert bekommen wollen, sondern auch eine Aufsplitterung dieser Gagen, wie sich diese Gagen in ihren Bestandteilen zusammensetzen, denn da soll noch zusätzlich Licht ins Dunkel gebracht werden.
Unter dem Strich war das wieder einmal eine Offenbarung für uns alle. Und ich komme immer wieder zu dem selben Schluss: Gäbe es den Rechnungshof nicht, wie würde es dann in dieser Republik tatsächlich ausschauen? Das frage ich mich wirklich.
Es gibt nahezu keinen Bericht, wo es mir im Ausschuss nicht sprichwörtlich die Haare aufstellt. Ich frage mich wirklich: Wo wird da endlich einmal ein Verantwortlicher zur Rechenschaft gezogen? Die Aufsichtsräte sollten meiner Meinung nach endlich einmal in einen Ausschuss vorgeladen werden – das wäre wirklich interessant – und dahin gehend befragt werden, was sie sich überhaupt denken, wenn man solche gigantischen Bezüge genehmigt, noch dazu irgendwie verschleiert genehmigt, sodass wir erst zwei, drei Jahre später durch solche Berichte draufkommen, wie da tatsächlich gewirtschaftet wird.
Herr Präsident, ich hoffe, dass Sie da noch weiter aktiv sein werden, sodass Sie uns zukünftig diese Bezüge, in ihre Bestandteile gesplittet, präsentieren können, und wünsche Ihnen weiterhin viel Durchsetzungsvermögen und viel Engagement, damit wir diese Sachen Schritt für Schritt gemeinsam abstellen können. – Ich danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
20.24
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Bucher. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.24
Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zum Tagesordnungspunkt 15, wo es um die Gehälter geht, um den Einkommensbericht über die staatsnahen Unternehmungen, nur so viel sagen: dass es auch uns zu denken gegeben hat, dass die Schere zwischen Angestellten- und Vorstandsgehältern immer weiter auseinanderdriftet und die Verhältnismäßigkeit sehr stark ins Schwanken gerät. Aber das ist ein Umstand, der nicht nur staatsnahe Unternehmen betrifft, sondern den wir generell im Zuge der gesamten Globalisierung feststellen.
Eines möchte ich aber auch noch aufgreifen, was dankenswerterweise in Ihrem Bericht, Herr Rechnungshofpräsident, zu lesen war: dass es keine wirklich transparente Kriterienfestsetzung für die Ausschüttung der Prämien gibt. Da darf man zumindest erwarten, dass wir wissen wollen, welche Kriterien in öffentlichen Unternehmen, wo wir einen gewissen Anspruch auf Informationen haben, angewendet werden, und dass wir darauf setzen, diese Kriterien in Erfahrung zu bringen, denn da scheint noch sehr viel im Dunkeln zu sein und scheint es noch Verwirrung darüber zu geben, ab welchen Erfolgen und Erfolgsgradkriterien ausgeschüttet wird. Man hört nur immer von Kopfprämien et cetera. Das ist aber nicht immer im volkswirtschaftlichen Interesse gelegen oder kann nicht immer in unserem Interesse sein, auch wenn wir in einem gewissen Maße sogenannte Shareholder-Value-Funktionen haben.
Wir sind sehr bestrebt, dass in punkto Kriterienoffenlegung mehr geschieht, und wollen, dass es auch so etwas wie eine Corporate Governance gibt, ein Agreement für alle staatsnahen Unternehmen, um in Erfahrung zu bringen, ab wann die Prämien wirklich an die Vorstände ausgeschüttet werden. (Beifall beim BZÖ.)
20.26
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Becher. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.26
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Rechnungshofpräsident! Ich möchte auch kurz zum Einkommensbericht Stellung nehmen, der ja ganz eindeutig den Handlungsbedarf in den staatsnahen Betrieben aufzeigt.
Wenn man den Zeitraum 1999 bis 2006 vergleicht, so kann man feststellen, dass zwar eine verstärkte Kontrolle in den öffentlichen Unternehmungen durch den Rechnungshof stattgefunden hat, dass aber im Gegensatz zu den Arbeitnehmergehältern stark überzogene Vorstandsgehälter aufzuweisen sind, während gleichzeitig in den geprüften Unternehmungen die Zahl der Beschäftigten zurückgegangen ist. Im Jahr 1999 hatten wir in öffentlichen Unternehmungen 195 286 Beschäftigte und im Jahr 2006 nur mehr 176 028 Beschäftigte. Zusammengefasst kann man daher sagen, dass dort viele Ar-
beitnehmer abgebaut wurden, dass sich die Zahl der Vorstandsposten aber erhöht hat, ausgestattet mit unverschämt hohen Bezügen. Wenn dieser Tendenz nicht entgegengewirkt wird, so besteht die Gefahr, dass die soziale Balance in Österreich gefährdet ist und dass sich die Gesellschaft sehr stark spaltet.
Folgendes noch in aller Kürze: Der Rechnungshofbericht beleuchtet das von sehr vielen Seiten und zeigt auch auf, dass es zu Nettoeinkommensverlusten gekommen ist. Aber nicht nur in diesen Unternehmungen, sondern insgesamt haben wir Nettoeinkommenseinbußen festzustellen. Während im Jahr 2000 die Nettolöhne 1 279 € betrugen, waren es im Jahr 2006 nur um 13 € mehr, sind also auf zirka 1 300 € gestiegen. Gleichzeitig ist eine starke Verteuerung, vor allem im Lebensmittelbereich, zu verzeichnen. Wenn man das mit anderen Ländern vergleicht, so sieht man, dass bei uns die Teuerung viel höher ist. In Deutschland beispielsweise sind die Preise im Lebensmittelbereich nicht so hoch gestiegen wie bei uns.
Dazu gibt es jetzt eine aktuelle Studie des Wifo, die besagt, dass die Ursachen dieser Teuerung wahrscheinlich die starken Handelskonzentrationen sind. Das heißt, umso wichtiger sind all die Maßnahmen, die zur Entlastung der unteren Einkommensschichten beitragen, und umso wichtiger ist es, wie auch im Rechnungshofbericht dargestellt wird, darauf zu achten, dass die Schere der Einkommen nicht auseinandergeht, sondern kleiner wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
20.29
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Steindl. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.29
Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Der Rechnungshof hat einen umfassenden Bericht über den Rat für Forschung und Technologieentwicklung, den wir heute behandeln, erstellt. Im Jahr 2000 hat die Regierung Schüssel diesen Rat gegründet, um die damit befassten Ministerien zu beraten und auch die entsprechenden Koordinationen noch effizienter vornehmen zu können.
Wir wissen alle, dass innovative Produkte und Dienstleistungen unerlässlich für eine nachhaltig positive volkswirtschaftliche Entwicklung sind. Daher hat man eben 2000 beschlossen, diese staatlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung entsprechend anzuheben, und die Europäische Union hat das Ziel 3 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung bis 2010 festgelegt. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in Österreich erhöhten sich von 4 Milliarden € – das waren in etwa 1,91 Prozent des BIP – im Jahr 2000 auf 6,32 Milliarden € im Jahr 2006; das sind 2,47 Prozent des BIP, und damit war eine Steigerung von 56,8 Prozent gegeben.
Insgesamt ist festzuhalten, die Ausgaben zwischen 2000 und 2006 zur Finanzierung von Forschung und Entwicklung betrugen rund 13,27 Milliarden €, also 37,4 Prozent der Gesamtaufwendungen für Forschung und Entwicklung. Festhalten muss man auch, dass 22,2 Milliarden € davon die Unternehmer und Unternehmungen für Forschung und Entwicklung ausgegeben haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Letztlich haben diese zusätzlichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung der österreichischen Wirtschaft sehr gut getan. Gerade die Exportquote konnte von 2000 bis 2006 von 20 auf 52 Prozent angehoben werden, und das ist sicher auch eine unmittelbare Auswirkung davon. – Ich danke herzlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.31
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler mit 7 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.31
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Danke! Das ist halt noch eine Drohung. (Abg. Faul: Da hast du recht!) – Herr Präsident Moser! Die Redebeiträge vorhin haben es ja gezeigt: Es war, glaube ich, keine ganz glückliche Präsidialentscheidung, die beiden Berichte unter einem zu verhandeln, weil sie überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Ich glaube, speziell der Einkommensbericht, zu dem ich kurz Stellung nehmen möchte, hätte sich auch eine andere Zeit im Tagesordnungsablauf verdient.
Warum? Hier geht es zunächst natürlich nur – und das ist ja auch Ihr gesetzlicher Auftrag – um die Gehälter in den sogenannten staatsnahen Betrieben, in Vergleich gesetzt – es wird ja von Mal zu Mal ein besseres statistisches Werk, nebst dem politisch-inhaltlichen Aussagecharakter – zu den Durchschnittsgehältern in den Unternehmungen. Für den nächsten Bericht ist ja schon die weitere Verbesserung der Darstellungsform angekündigt. Aber die Aussagen sind ja auch so schon fundamental. Es ist tatsächlich selbst im staatsnahen Bereich so, dass die Unterschiede durchaus beträchtlich sind. Da kann man noch streiten, das ist ja sicher eine Geschmacksfrage, welche Gerechtigkeitskriterien man hier einführt oder nicht. Aber eines ist auffällig, und gerade auch hier bei den staatsnahen Unternehmen: dass die Schere allein vom Durchschnitt zu den Spitzeneinkommen immer weiter auseinandergeht. Wie es mit den unteren Einkommen ist, habe ich jetzt gar nicht so genau parat.
Faktum ist aber, dass hier eine gewisse Möglichkeit der Beeinflussung durch die Politik besteht. Sie soll, wie wir wissen, nicht zu weit gehen, aber ein paar grundsätzliche Fragen würden sich schon einmal stellen: Wie ist es in den ÖBB zugegangen – nicht bloß wegen der Ausweitung der Gesellschaften und der damit einhergehenden noch größeren Ausweitung der Vorstandsposten? Was tun die, was bringen die zusammen, und was haben die für Verträge? Was haben die für Verträge?
Da können wir schon als Parlament – vielleicht sollen und müssen wir sogar, mindestens aber im Rechnungshofausschuss – einmal gröber Nachschau halten, was hier mit der Verantwortung ist, denn es geht ja nicht nur um diejenigen, die diese Gagen bekommen oder kassieren, wie man vielleicht sagen könnte, es geht auch darum, wer diese Verträge auf der anderen Seite für das Unternehmen und ganz indirekt für die Republik und damit auch unserer Aufsicht unterliegend abschließt. Ein Vorredner hat es ja gesagt, ich glaube, der Kollege Hauser war es.
Wenn nicht die Rechnungshofausschussplanung immer so mühsam wäre und wir dann wieder Zeitverzögerungen in Kauf genommen hätten, dann – und das kündige ich für das nächste Mal an – wird es jedenfalls nützlich und hilfreich sein, genau die verantwortlichen Aufsichtsräte zu laden, und zwar jene, die zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse in Amt und Würden waren, und nicht irgendwelche aktuellen, die es vielleicht sowieso schon wieder besser machen. Das ist notwendig, wenn der Rechnungshof seine prophylaktische Wirkung entfalten soll (demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ), dass da wirklich hin und wieder einmal im Parlament vorbeigeschaut und Bericht erstattet werden muss – auf Basis der Rechnungshofberichte und nicht weil sich irgendwelche Abgeordnete etwas einbilden.
Also so werden wir, glaube ich, hinkünftig vorgehen. Im Bereich der ÖBB kann das ja schneller eintreten, als dem einen oder anderen lieb ist, dann und dort nämlich, wo ohnehin auf Grund der normalen, routinemäßigen oder auch besonderen Fachüberprüfung dieser Gesellschaften etwas ansteht.
Wir haben uns auch darüber verständigt, das wieder über alle Fraktionen, dass wir dann die Inhalte dieses Berichts nicht vergessen machen werden, was auch keine Kunst ist, weil sie ohnehin für alle öffentlich sind; erst recht sollten wir hier im Haus damit weiterarbeiten. Und insofern ist die Geschichte noch gar nicht vom Tisch, und deshalb habe ich keine sieben Minuten gebraucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
20.36
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gradauer. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.36
Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Präsident Moser! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich unterstreiche voll und ganz das, was Herr Kollege Kogler gerade gesagt hat. Ich möchte zurückkommen auf die Ausführungen des Herrn Kollegen Kräuter zu den ÖBB-Bezügen, weil wir hier von gigantischen Prozenten und Steigerungen reden. Ich sage einmal den absoluten Wert: 445 000 € Jahresbezug, das ist ja an sich nicht so schlecht, glaube ich, inklusive dieser 84-prozentigen Erhöhung.
Was mich daran irrsinnig stört, ist, dass die Bevölkerung das in keiner Weise goutieren kann, in keiner Weise! Die Leute werden sagen, ein Betrieb, der dem Staat gehört, kriegt jedes Jahr zirka 4 Milliarden Zuwendungen aus dem Steuertopf, und dann verordnen sich die Vorstände derartige Erhöhungen und Bezüge. – Das ist eine Katastrophe, so kann es nicht gehen! Herr Kollege Gahr, ich hoffe, dass du das wahrmachst, dass wir zur Überprüfung dieser Verträge kommen, denn das ist ja der Ausgangspunkt für all diese Fehlentwicklungen in den Vorstandsbereichen.
Ich wollte aber eigentlich zu einem anderen Thema kurz reden, nämlich zur Verwaltungs- und Verfassungsreform. Auch diesen Punkt und dieses Thema hat der Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes zum Inhalt. Er weist auf die Defizit- und Verschuldungspolitik des Staates Österreich zu Recht hin und sagt: Wenn die Regierung ihr Programm und die Maßnahmen umsetzen will, dann braucht es unbedingt eine Verwaltungs- und Verfassungsreform. Und ich ergänze dazu: Wenn wir das nicht schaffen, dann gibt es auch keine Steuerreform. Eine Steuerreform kann nur bezahlt und finanziert werden, wenn es Überschüsse im Haushalt gibt, denn sonst müssen wir entweder neue Schulden aufnehmen oder gegenfinanzieren, und das wollen wir ja nicht.
Deshalb hat der Rechnungshof in seinem Positionspapier im August 2007 206 Vorschläge eingebracht, die Einsparungspotentiale und auch Effizienz- und Qualitätsverbesserungen zum Inhalt haben. Es handelt sich um 152 Vorschläge, die den Bund betreffen, und 54 Vorschläge, die die Länder angehen. Die wesentlichsten Einsparungspotenziale sind laut Rechnungshof im Gesundheitsbereich, bei den Pensionen, zum Beispiel durch die Anpassung an ASVG-Modelle bei Bund, Land, sowie bei den ÖBB und in der Wohnbauförderung. In diesen beiden letzten Bereichen ortet der Rechnungshof zirka 1 Milliarde € an Einsparungspotenzial.
Weitere Möglichkeiten, zu sparen, gibt es laut Rechnungshof bei der Neuverteilung der Aufgaben und Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, bei der Reform
der Finanzverfassung, beim Finanzausgleich, bei der mittelfristigen Personalplanung, beim Verwaltungsverfahren, besonders im Asylbereich. Und er empfiehlt auch, das Förderungswesen in Gesamtösterreich zu überprüfen und zu evaluieren. Zur Erinnerung: Der Bund hat 2005 an direkten Förderungen 4,2 Milliarden € ausgegeben, und im letzten Rechnungshofausschuss haben wir festgestellt, dass diese Beträge in den darauffolgenden zwei Jahren wesentlich stärker gestiegen sind, als die Inflation ausgemacht hat.
Ich möchte Sie, Herr Präsident Moser, bitten, uns heute zu sagen, wie viele von diesen 206 Vorschlägen bereits in Umsetzung sind und was noch offen ist. Ich befürchte, es ist das meiste nicht erledigt. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
20.39
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.40
Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident Moser! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einkommensbericht hat verständlicherweise zu heftigen Reaktionen geführt. Der Bericht zeigt, dass die Einkommen der Vorstände gegenüber der Gesamtbelegschaft wesentlich stärker ansteigen. Einkommenssteigerungen innerhalb eines Jahres in der Größenordnung des Jahreseinkommens eines Mindestrentners sind zumindest im Bereich der öffentlichen Wirtschaft durch nichts zu rechtfertigen.
Im Mittelpunkt der Diskussion stehen natürlich die Managergehälter der Österreichischen Bundesbahnen, die im Durchschnitt um 42 Prozent von 2002 bis 2006 angestiegen sind. Den Spitzenplatz dabei nimmt der Teilbereich der ÖBB-Dienstleistungen mit einer Steigerung von über 84 Prozent ein, was natürlich zu einer dramatischen Öffnung der Einkommensschere zwischen Vorstand und Angestellten führt – eine gefährliche Entwicklung, die geeignet ist, Einfluss nicht nur auf das Betriebsklima, sondern auch auf das Klima der Gesellschaft insgesamt zu nehmen.
Es geht auch nicht an, dass jene Manager die höchsten Gagen bekommen, die die meisten Mitarbeiter in die Wüste schicken. Daher wird es notwendig sein, die Einkommen auch an Kriterien zu koppeln: an den wirtschaftlichen Erfolg, an die Jobentwicklung, an die Sozialleistungen und auch an das Verhältnis der Einkommen im Unternehmen.
Es besteht Handlungsbedarf für eine rasche Gesetzesänderung. Der Rechnungshof hat ja schon Vorschläge dazu unterbreitet. Es ist schon darauf hingewiesen worden, vor allem die Rolle des Aufsichtsrates, der Aufsichtsräte ist im Besonderen zu untersuchen und deren Verantwortung und vor allem Haftung auch zu regeln.
Eine Bemerkung am Schluss: Die ÖBB-Strukturreform der Vorgängerregierung war im Lichte der Erkenntnisse zweifellos kein Erfolg. Daher, meine Damen und Herren, sind wir gefordert, diesen Fehler rasch zu korrigieren. (Beifall bei der SPÖ.)
20.42
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Eder-Gitschthaler. Auch 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.42
Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Präsident Moser! Auch ich nehme kurz zum Einkommensbericht Stellung. Wir haben ja heute dazu schon einiges gehört, mit mehr oder weniger großer Empörung, etwa vom Kollegen Hauser und vom Kollegen Kogler, und auch in den Medien und im Ausschuss wurde sehr heftig über die zum Teil sehr hohen Manager-Gehälter wie zum Beispiel in den ÖBB, die das Mehrfache des Bundeskanzler-Jahreseinkommens ausmachen, diskutiert.
Auch ich und wir sind für Transparenz, für die Information, was ist Grundgehalt, was Prämie, was ist die Zielposition, für welche Prämien ausbezahlt werden, was sind fixe Bestandteile des Gehaltes, was sind variable, was wird ins Pensionsschema übernommen.
Grundsätzlich wirft aber diese Diskussion wieder folgende Frage auf: Das Wievielte darf ein Manager von dem verdienen, was ein Angestellter verdient? Bei den ÖBB haben wir 2008 durchschnittliche Jahresgehälter bei den Angestellten in der Höhe von 38 000 € und beim Vorstand in der Höhe von 390 000 €. Und das führt natürlich auch wieder zu der Frage: Was ist die Angemessenheit von Manager-Gehältern? Auch hier gilt, meine Damen und Herren, es so wie anderswo, dass eben Angebot und Nachfrage den Preis bestimmen und eine gute Fachkraft auch etwas kosten wird und darf.
Ich bin hier gegen diese Neid-Diskussion, aber für eine für alle notwendige Transparenz. Wir brauchen gute Leute, die bereit sind, Verantwortung zu tragen und damit auch unsere Arbeitsplätze absichern, und ich bin für die Anwendung des Corporate Governance-Kodex, wie Sie, Herr Präsident, das im Ausschuss auch mehrfach vorgeschlagen haben. (Beifall bei der ÖVP.)
An dieser Stelle, Herr Präsident Dr. Moser, nochmals vielen Dank für diesen umfassenden und sehr detaillierten Bericht, auch an Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich denke, wir werden noch sehr viel Diskussion in den nächsten Jahren haben. (Beifall bei der ÖVP.)
20.45
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.45
Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Wir brauchen sicher keine ManagerInnen in öffentlichen Unternehmungen, die Geld zahlen, damit sie in diesen Unternehmungen arbeiten dürfen, aber die Angemessenheit sollte schon ein bisschen vorhanden sein, und daher wende ich mich in meinem Beitrag auch ganz kurz diesem Thema zu.
Die Angestellten, die immer alle Fehlentscheidungen eines Vorstandes unmittelbar zu spüren bekommen, ausbaden müssen und somit immer das höchste Risiko tragen, verzeichnen die geringsten Einkommenssteigerungen; das hat dieser Bericht gezeigt. Die ÖBB-Vorstände, welche de facto von niemandem zur Rechenschaft gezogen werden und jetzt schon jede Menge fix verdienen, aber auch durch teils undurchsichtige oder schwer nachvollziehbare variable Gehaltsbestandteile dazuverdienen, bekamen und bekommen im Verhältnis exorbitant mehr. Eigentlich unverschämt und unglaublich und auch unverantwortlich! Ein Selbstbedienungsladen, so scheint es, wo jedenfalls mehr Transparenz und Kontrolle dringend notwendig ist. Es stellt sich auch immer
drängender die Frage, wer solche Verträge überhaupt anbietet beziehungsweise absegnet. Auch hier wären Transparenz und die Übernahme von Verantwortung angebracht.
Meine Damen und Herren, was sich da im Bereich der ÖBB-Holding und der Töchter abspielt, ist wirklich bemerkenswert. Im Bericht steht drinnen: bis zu 84 Prozent Steigerung bei den Vorstandsbezügen und steigender Personalstand bei den üppig kassierenden Vorständen, aber fallender Personalstand und minimale Erhöhungen bei den Beschäftigten.
Für uns Politiker, Sie wissen das, meine Damen und Herren, gibt es die Einkommenspyramide, und selbst für die dürfen wir uns regelmäßig prügeln lassen in den Medien. Und daher ist es, glaube ich, nur recht und billig, dass ganz speziell auch bei ManagerInnen in öffentlichen Unternehmungen eine verpflichtende Einkommenstransparenz aller Bezüge und sonstiger „Nebengeräusche“ umgehend eingeführt wird. Der Rechnungshof ist das richtige Kontrollgremium dazu, und das Parlament könnte bei entsprechender Transparenz die Angemessenheit der Gehälter im Vergleich zur erbrachten Leistung wesentlich besser bewerten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
20.47
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wöginger. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.47
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine geschätzten Damen und Herren! Diesen Einkommensbericht über die durchschnittlichen Einkommen der öffentlichen Wirtschaft des Bundes bekommen wir alle zwei Jahre. Meiner Meinung nach ist dieser Bericht vor allem aus der Sicht der Politik interessant, und das, was der Kollege Krist erwähnt hat, möchte ich auch unterstreichen.
Unsere Gehälter als Politiker – egal, ob es der Bundeskanzler, ein Klubobmann oder ein Mandatar hier in diesem Hause ist – können wir mehrmals jährlich öffentlich in den Tageszeitungen lesen, und diese unsere Gehälter werden oft auch kritisch hinterfragt von der Bevölkerung. Wir kennen diese Diskussionen alle. Wenn ich mir aber diesen Bericht anschaue und diese Gehälter, die in diesen staatsnahen Wirtschaftsbereichen bezahlt werden, dann können wir auch mit Fug und Recht zu unseren Gehältern stehen – was wir ohnehin tun –, ohne dass uns die Röte ins Gesicht fahren muss (Beifall bei der ÖVP), wenn wir hier sehen, dass es bis zum Dreifachen des Bundeskanzler-Gehaltes kommt bei Vorständen zum Beispiel der ÖBB, der Post, des Verbunds und so weiter.
Jetzt will ich gar nicht darauf eingehen, ob es gerechtfertigt ist, dass es in staatsnahen Bereichen Einkommen gibt, die doppelt oder dreifach so hoch sind. Ich bin schon auch der Meinung, gute Manager, die große Herausforderungen zu bewältigen haben, sollen auch gut verdienen. Ich möchte aber noch einen anderen Punkt ansprechen, nämlich die Steigerungen in diesem Bereich, vor allem zwischen 2005 und 2006, in der Zeit, mit der sich dieser Bericht befasst, und da geht es mir um zwei Punkte.
Erstens: Wie kommen Steigerungen von bis zu 84 Prozent zustande? Es ist im Bericht die Rede von jahresverschobenen Auszahlungen von Zielerreichungsprämien. Was ist das genau? Wofür stehen diese Prämien? Hier ist sicherlich mehr Transparenz notwendig, hundertprozentig.
Der zweite Punkt, etwas, was mir als Personalvertreter wichtig ist, ist die auseinanderklaffende Schere zwischen Vorständen und Angestellten im selben Betrieb. Das ist so nicht in Ordnung. Wir haben auf KV-Ebene Abschlüsse bei Löhnen und Gehältern bei rund 3 Prozent, die feiern wir alle ab als großen Erfolg, und bei diesen Vorständen geht es um 20, 40 oder 80 Prozent plus. Deshalb, und das ist mein Schlusssatz: Hier braucht es mehr Transparenz und Maßnahmen, die künftig solche Entwicklungen verhindern! (Beifall bei der ÖVP.)
20.49
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prähauser. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.50
Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Herr Präsident Dr. Moser, danke für den Bericht, der allerdings für uns nur bedingt aufschlussreich ist. Wir wissen ja, dass die Vorgängerregierung aus einer großen Gesellschaft – ich rede jetzt von den Bundesbahnen – 18 mehr oder weniger kleinere gemacht hat, aus elf Managern plötzlich 44 wurden und letztendlich dabei exorbitante Gehälter herausgekommen sind.
Mich würde interessieren, was denn diese Steigerungen ausmachen – da man weiß, dass im Schnitt die Mitarbeiter dort eigentlich keine wirklichen Zugewinne hatten.
Und: Ist es richtig, wenn man annimmt – beziehungsweise wie man dies aus den Erläuterungen auch hört –, dass zum Beispiel durch Auflösen von Rücklagen Erfolge erzielt wurden, die letztendlich zu Prämienausschüttungen geführt haben? – Wenn das der Fall ist, sollte man das noch klarer aufzeigen, denn diese Sicht der Dinge, das kann es doch wohl nicht sein.
Auf der anderen Seite greift die Politik ein, filetiert ein Unternehmen, das erfolgreich war, schafft weitere Vorstandsposten – und letztendlich haben wir Probleme zu vertreten: die Gehälter.
Ich bin jetzt nicht jemand, der Neid säen will. Ich glaube auch, dass Manager, die etwas leisten, entsprechend bezahlt werden sollen. Man sollte aber nicht vergessen: Ohne Mitarbeiter sind auch gute Manager nichts. Und dass man dann auch noch Prämien dafür bekommt, dass man die Mitarbeiter abbaut, das kann nicht Ziel der Politik sein.
Meine Damen und Herren, ich glaube, Erhöhungen von 84 Prozent, wenn gleichzeitig Mitarbeiter nicht einmal 2 Prozent erreichen, müssen uns zwingen, genauer nachzudenken und den Rechnungshof zu bitten, in Zukunft bei den Berichten auch solche Gegenüberstellungen mit anzuführen. Wir tun uns dann leichter.
Aber letztendlich möchte ich hier schon einmal festhalten: Aus dieser Sicht der Dinge kann man die Filetierung der Bundesbahnen durch die vergangene Regierung als missglückt, wenn schon nicht geradezu als fahrlässig, bezeichnen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.51
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Lentsch. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
20.52
Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Zum vorliegenden Einkommensbericht des Rechnungshofes ist zunächst zu sagen, dass wir eigentlich sehr, sehr großzügig sind: Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Steuerzahler nicht wissen dürfen, wer in staatlichen Unternehmen wie viel verdient. Das heißt, diese Gehälter sind zwar öffentlich, aber niemand von uns darf wissen, wie hoch sie sind.
Auch die ORF-Gebühren wurden zu unserem Leidwesen erhöht, und niemand von uns darf wissen, wie viel davon die ORF-Direktoren bekommen. Ich weiß auch nicht, warum der ehemalige Grün-Politiker Pius Strobl so zurückhaltend ist in puncto Offenlegung seines Gehaltes. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie er als Grün-Politiker durch die Lande gezogen ist, nicht nur im Burgenland, und permanent Transparenz gefordert hat. Jetzt könnte er eigentlich beweisen, dass er seine eigenen Parolen ernst nimmt. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Kickl.)
Geschätzte Damen und Herren von den Grünen! Auch Ihr grüner Ratgeber verschanzt sich, so wie viele andere, hinter dem Datenschutz.
Auch bei den ÖBB hat sich Erstaunliches getan: Die meisten der Vorstandsdirektoren bekamen höhere Gehälter als der Bundeskanzler. Geschätzte Damen und Herren! Hohe Einkommen einerseits und weniger Transparenz andererseits, das ist eine Mischung, die uns in Zukunft nicht guttun wird. Dort, wo die Bürger nicht ausweichen können, nämlich beim ORF und bei den ÖBB, muss maximale Transparenz herrschen.
Geschätzte Damen und Herren, damit Sie mich nicht missverstehen: Ich gönne jedem Direktor und jedem Vorstand seine Gehälter und auch die Prämien. Aber sie müssen transparent und nachvollziehbar sein. Wenn wir das nicht beherzigen, werden wir bald wieder Getriebene sein.
Abschließend möchte ich mich bei Ihnen, sehr geehrter Herr Präsident Dr. Moser, und bei Ihren Beamten dafür bedanken, dass Sie uns immer wieder sehr ausführliche Berichte auf den Tisch legen. (Beifall bei der ÖVP.)
20.54
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.54
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Ein aktuelles Szenario veranlasst mich, mich zu diesem Punkt noch zu Wort zu melden. Es geht im Gesamten um die Kontrolle der Staatsfinanzen, deren Ausgaben, um die Struktur der Staatsfinanzen und schließlich und endlich um das Fernziel einer Verwaltungsreform.
Ich spreche über die Einrichtung der Finanzprokuratur. Die Finanzprokuratur ist eine Behörde, die europäisch gesehen einen völligen Anachronismus darstellt. Die Finanzprokuratur ist dazu berufen, von Amts wegen den Bund in Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten und Behörden zu vertreten. Das ist eine völlig überflüssige Behörde. In der Bundesrepublik Deutschland gab es das noch nie. Dort haben noch immer zugelassene Rechtsanwälte diese Vertretung besorgt, die für das normale Honorar, das sie zu vereinnahmen hatten, auch Steuer gezahlt haben. Es fließt also aus dem Produkt etwas an die Staatskasse zurück.
Die Einsparung dieses gesamten Beamtenapparates würde kurzfristig zig Millionen und langfristig Hunderte Millionen ersparen. Die dort beschäftigten Beamten – es handelt sich um Juristen und Vertragsbediensteten-Personal und Büropersonal – können, ohne dass Arbeitsplätze weggenommen würden, in die normale Verwaltung übergeführt werden, vornehmlich in die Finanzverwaltung und auf andere entsprechende öffentliche Dienstposten. Und diese gesamte Vertretungstätigkeit des Bundes, die sowieso vom Ansatz her von den Ministerien initiativ besorgt wird – alle Informationen kommen von den Ministerien –, kann ganz so, wie es in anderen Staaten der Welt üblich ist, durch zugelassene Rechtsanwälte besorgt werden. Das würde zu einer gigantischen Einsparung führen, zu einem nicht unbeträchtlichen Ersparnispotenzial in den Ausgabenverwaltungsstrukturen und zu einem Rückfluss an Steuern an die Behörde.
Der letzte Satz hiezu: Der unmittelbare Anlass für diese Wortmeldung, die bei Gott nicht die letzte sein wird, ist, dass die pflichtgemäße Vertretung durch die Finanzprokuratur ausgedehnt werden soll: vom Bund, den sie schon bisher vertrat, auch auf die Vertretung von Ländern und Gemeinden. – Die Finanzprokuratur gehört abgeschafft! – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.57
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Faul. Ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
20.57
Abgeordneter Christian Faul (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Weil ich letztes Mal diese Idee – und das wurde ja auch schon angesprochen – mit den Aufsichtsratsvorsitzenden ein bisschen ins Spiel gebracht habe und die Kollegen gemeint haben, das ist ein bewährtes, altes Instrument, das kann man nicht ersetzen, das war immer so und soll so bleiben, darf ich Folgendes berichten:
Ich habe am Wochenende ein interessantes Erlebnis gehabt. Zwei große Aufsichtsratsvorsitzende – einen im Versicherungsbereich und einen im kaufmännischen Bereich – habe ich gefragt: Was sagt ihr zu eurer Funktion? – Und beide haben gesagt: In Wirklichkeit sind wir bei den Firmen nicht sehr gewollt! – Da fragte ich: Warum nicht?, und sie sagten: Weißt du, wir zwei sind diejenigen, die sich die Bilanzen anschauen, die sich die Rückstellungen anschauen, die sich die entnommenen Gewinne anschauen und die sich vor allem die Vorstandsverträge anschauen, und deswegen wollen sie uns nicht!
Und einer von ihnen sagte: Wenn du heute als Beispiel den Huber von den ÖBB nimmst, dann müsste das einer gewesen sein, der eine amerikanische Eisenbahn mit einem riesigen Erfolg geführt hat, damit er zu so einem Cash kommen kann – und vor allem zu diesen Nebenverträgen: Die private Versicherung wird bezahlt, der Haushalt wird bezahlt, das Auto, das Auto für die Frau, die Unfallversicherung, die Lebensversicherung! Da kommen so viele Dinge zusammen, sagte er, das ist einfach unfassbar. Und er würde auch dafür plädieren, dass man das einfach regulieren muss.
Wir haben das Beispiel Huber angesprochen, und diesbezüglich sagen beide Aufsichtsratspräsidenten: Das sind Verträge, die diese Nebenbeschäftigungen nicht definitiv ausgeschlossen haben, sonst könnte er das nie machen! Er könnte nie seine Frau dort anstellen, er könnte nie diese Immobilienfirma dort auslagern. – Und ich habe das nachgerechnet, Herr Präsident: Wenn die ÖBB das einer Maklerfirma gegeben hätten – Raiffeisen, den Sparkassen, wem auch immer –, dann hätten sie maximal 3 Prozent gezahlt, und bei einer Wertsumme in dieser Höhe hätten sie nur 2 Prozent ge-
zahlt. Und wenn man jetzt gegenüberstellt, was von Frau Huber verkauft worden ist und was hier eingenommen wurde, und das umrechnet in Prozent, dann hat die Bahn durch diese Machenschaften 23 Prozent Provision bezahlt!
Wenn man sich dann noch anschaut, dass nicht Bestbieter zum Zug gekommen sind, sondern nur Zweitbestbieter, dann sieht man: Das war ein Delta von 2 Millionen €. Das ist wieder zurückgeflossen, aber der Zweitbieter hat dann dem Bestbieter die Immobilie verkauft! – Ich sage, das sind Gaunereien. Das ist nicht in Ordnung! Das gehört überprüft. Und in Wirklichkeit ist das – wenn das stimmt, was mir diese beiden Aufsichtsratspräsidenten gesagt haben – ein klassischer Entlassungsgrund! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.59
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Sieber. Redezeit: 1 Minute. – Bitte.
21.00
Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Minister! Hohes Haus! Auch wenn die Gehälter verlockend wären, Forschung wird in Österreich in drei Ministerien organisiert. Und das hat ohne Zweifel zu Doppelgleisigkeiten und auch zu mangelnden Abstimmungen geführt. Deshalb hat im Jahr 2000 die Regierung den Rat für Forschung und Technologieentwicklung eingesetzt. Dieser Rat hatte als Aufgabe zum einen die Beratung der Regierung in Sachen Forschung und Entwicklung, aber auch die Vorlage von langfristigen Strategien.
Im Jahr 2002 hat dann die EU das Barcelona-Ziel formuliert, was bedeutet hat, dass die Länder aufgefordert wurden, bis 2010 die Forschungs- und Entwicklungsquote auf 3 Prozent des BIP anzuheben. Hier ist Österreich durchaus auf einem guten Weg: Im Jahr 2000 waren es noch 4,3 Milliarden € oder 1,91 Prozent des BIP, im Jahr 2006 bereits 6,32 Milliarden € oder 2,47 Prozent des BIP. Und ich bin überzeugt, bis zum Jahr 2010 werden wir dieses Barcelona-Ziel auch erreichen.
Dennoch hat der Rechnungshof einiges an Anregungen gemacht. Im Besonderen wäre es ihm wichtig, dass die Quote, die jährlich zwischen den Ministerien ausverhandelt werden muss, abgeschafft wird. Die Ministerien haben zwar gemeint, dass lästige Verhandlungen praktisch abgeschafft werden, weil diese Quote eingesetzt ist, aber ich glaube, dem Rechnungshof ist hier durchaus Folge zu leisten.
Darüber hinaus hat der Rechnungshof noch weitere zwölf Punkte angeregt. Wir werden uns in der Zukunft sicher ansehen, ob diese zwölf Punkte auch umgesetzt wurden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
21.01
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.01
Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich nehme Bezug auf den Tätigkeitsbericht des Rechnungshofes im Jahr 2006. Der Rechnungshof hat zahlreiche Gebarungsprüfungen in allen Bundesländern durchgeführt. Jeder Minister oder jede Ministerin ist laut Bundeshaushaltsgesetz verpflichtet, seinen/ihren Verordnungs- und Gesetzesvorschlägen die finanziellen Auswirkungen beizufügen. Dieser Verpflichtung wurde 2006 aber leider nicht immer entsprochen, obwohl die Ten-
denz steigend ist: Im Jahr 2003 wurde zu 51 Prozent entsprochen, und im Jahr 2006 bereits zu 73 Prozent. Es wäre wünschenswert, dass da 100 Prozent erreicht werden. Interessanterweise hat gerade das Finanzministerium bei mehr als der Hälfte seiner Verordnungen keine oder nur unzureichende Angaben zu den Folgekosten gemacht. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)
Gemäß einer Entschließung des Nationalrates
wird der Rechnungshof auch in das Begutachtungsverfahren einbezogen. Im
Jahr 2006 wurden dem Rechnungshof insgesamt 232 Entwürfe zur
Stellungnahme vorgelegt. Es wurden aber auch Gesetze und Verordnungen
verlautbart, ohne dass dem Rechnungshof vorher Gelegenheit
zur Begutachtung gegeben wurde, so zum Beispiel bei der
„Familie & Beruf Management GmbH“.
Ich denke, es ist eine berechtigte Forderung des Rechnungshofes, dass der Pflicht zur Kalkulation der finanziellen Auswirkungen entsprochen wird. Und ich denke weiters, dass das Begutachtungsverfahren eine gute Tradition der österreichischen Gesetzgebung ist.
Ich danke dem Rechnungshof für seine vorbildliche Arbeit. (Beifall bei der SPÖ.)
21.03
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.04
Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Minister! Der morgige „Kurier“ titelt über die Finanzkrise, die momentan allerorten spürbar ist: „Die fatalen Folgen der Gier“: „Die vom Gewinn abhängige Bezahlung von Bankmanagern ist mitschuld an der Finanzkrise, meint die deutsche Aufsicht“. In diesem Artikel steht zum Beispiel auch: „Die gewinnabhängige Bezahlung von Top-Managern setzt den starken Anreiz, die Gewinne kurzfristig zu steigern.“
Natürlich. Aber dabei passiert nämlich Folgendes: dass diese Manager die Moral und das Gefühl offensichtlich verlieren, und damit auch die Verantwortung gegenüber dem Betrieb und auch jenen, die diese Gehälter zu bezahlen haben. Und da ist es meines Erachtens äußerst wichtig und sehr gut, dass wir hier durch den Rechnungshof die entsprechenden Untersuchungen und Prüfungen zumindest im öffentlichen Bereich durchführen können.
Im eigenen Bereich, Herr Präsident: TIWAG zahlt dem ehemaligen Landesrat Streiter, also von der ÖVP, für einen Konsulentenvertrag 18 500 € im Monat! – Das meine ich mit „Moral“: 18 500 € für einen Konsulentenvertrag, und er sagt selbst, die Inhalte dieses Vertrages seien Privatsache und „ich erledige meine Arbeiten“. – Na selbstverständlich wird er seine Arbeiten zu erledigen haben. So wird es ja nicht weitergehen.
Und daher ist die Forderung, auf jeden Fall auch diese Einrichtungen verstärkt zu untersuchen, dass die Gagen dieser Aufsichtsräte, Vorstände, Konsulenten, und wer da aller dahinter ist, wirklich lückenlos und transparent aufgedeckt werden. Da ist die Transparenz mehr als gefordert!
Und da ist es auch richtig, wenn der Landesrechnungshof – wahrscheinlich aufgrund dieses „Presse“-Artikels – jetzt Folgendes fordert: Eine Prüfung der Gagen im landesnahen Bereich wie auch bei der TIWAG, Hypo, TILAK sei für ihn denkbar. – Ich würde
es noch ausweiten auf den Landeskulturfonds, auf die Agrargemeinschaft und Ähnliches mehr.
Im Übrigen: Wenn man sich die Erhöhungen der Managergehälter anschaut, sollte man einmal überdenken, diese nur dann möglich zu machen, wenn der gleiche Prozentsatz der Erhöhung der Gehälter gleichzeitig auch auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer übertragen wird, denn meines Erachtens ist es so, dass, wenn es einen Erfolg gibt, diesen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit den Managern und den Leitern gleichzeitig erarbeitet haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Wir fangen mit der OMV mit dem Ruttenstorfer an! Mit gutem Beispiel vorangehen!)
21.06
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wimmer zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.
21.06
Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident des Rechnungshofes! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der Einkommensbericht 2005 und 2006 hat ja wieder sehr aufschlussreiche Fakten zutage gefördert, und ich möchte einfach betonen, dass es sehr erfreulich ist, dass es in Zukunft mehr Transparenz bei den Managereinkommen im öffentlichen Bereich geben wird, indem eben neben dem fixen Gehalt nun auch variable Gehaltsbestandteile wie zum Beispiel Prämien gesondert ausgewiesen werden. Diesbezüglich gab es einen parteienübergreifenden Konsens, und das ist erfreulich und gut.
Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Einfach ist die Diskussion in der Öffentlichkeit nicht zu führen, wenn man sich die Entwicklung der Vorstandsgehälter bei den ÖBB genauer anschaut. Die Erhöhungen in den letzten drei Jahren waren wirklich exorbitant und fast unredlich, möchte ich sagen. Wir haben es heute schon gehört: plus 41 Prozent, plus 84 Prozent, plus 45 Prozent. Das ist wirklich abenteuerlich und einfach nicht zu akzeptieren. Da stellt sich wirklich die Frage der Verantwortung: Wer ist verantwortlich für solche Verträge? Wie heißen die verantwortlichen Aufsichtsorgane, die solche Verträge unterzeichnet haben?
Da ist mir heute aufgefallen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Ein Eisenbahner geht mir in dieser Runde heute ab. – Haberzettl Willi, das bist nicht du, nein, das ist der Kollege Kukacka von dieser Seite. Vielleicht hätte er uns heute ein bisschen näher Auskunft darüber geben können, wie diese Verträge in Wirklichkeit entstanden sind, meine sehr geschätzten Damen und Herren.
Ich möchte einfach sagen, dass solche Auswüchse wie bei den ÖBB nur entschärft werden können, wenn es wirklich mehr Transparenz gibt und wenn es eine physische Zuordnung gibt. Es wird im Bericht 2008 Verbesserungen geben, aber es ist noch jede Menge zu tun. (Beifall bei der SPÖ.)
21.08
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner kommt als Nächster zu Wort. 2 Minuten. – Bitte.
21.09
Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Präsident des Rechnungshofes! Herr Bundesminister! Im Tätigkeitsbericht wurde vom Rechnungshof auch die feibra GmbH unter die Lupe genommen, und der Rechnungshof hat dem Kauf dieser Firma durch die Post eigentlich ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt. Allerdings hat mich ein Satz etwas beunruhigt. Da heißt es nämlich auch, dass im Personalbereich eine positive Entwicklung festzustellen war. Und ich schaute mir dann genauer an, warum es diese positive Entwicklung gab, und es ist im Rechnungshofbericht auch ganz klar ausgedrückt. Da heißt es nämlich, dass diese Firma in der Regel mit überwiegend ausländischen Auftragnehmern Rahmenwerkverträge abgeschlossen hat und so diese Selbständigen beschäftigt hat – und dabei auf der einen Seite die Notwendigkeit von Beschäftigungsbewilligungen übergangen hat und zum anderen natürlich auch keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage mich, ob das wirklich Aufgabe eines staatsnahen Betriebes ist, das soziale Netz und die notwendige Finanzierung so zu umgehen. – Von den Zahlungen an diese selbständigen Unternehmer will ich gar nicht reden. Ich glaube, es ist Aufgabe der Post, Österreich mit ordentlichen Postdiensten zu versehen – und zwar ganz Österreich!
Wenn ich dieses Gerücht ernst nehme, das sich in den letzten Tagen und Wochen wieder verbreitet hat, dass die Post vorhat, weitere Schließungen – man spricht von an die tausend Postämtern! – durchzuführen, dann sollten wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, schleunigst etwas dagegen unternehmen. Ich bitte die Verantwortlichen in der Bundesregierung, diesem Gerücht nachzugehen. Es kann nicht sein, dass die Postdienste – vor allem am Land – zur Gänze zerstört werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.11
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich der Herr Präsident des Rechnungshofes Dr. Moser zu Wort gemeldet. – Bitte sehr, Herr Präsident.
21.11
Präsident des Rechnungshofes Dr. Josef Moser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte mich auch heute zunächst sehr herzlich dafür bedanken, dass die Arbeit des Rechnungshofes auf so positiven Widerhall gestoßen ist, und werde natürlich gemäß Ihrem Ersuchen diesen Dank auch sehr gerne an die Mitarbeiter weitergeben, die ja die Hauptverantwortung dafür tragen, dass Ihnen die Berichte in dieser Qualität vorgelegt werden können.
Gestatten Sie mir aber, da ja heute nicht nur der Einkommensbericht, sondern auch der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2006 auf der Tagesordnung steht, dass ich vielleicht doch ein paar Punkte heraushebe, die heute noch nicht beleuchtet worden sind.
So ist in diesem Tätigkeitsbericht ausgeführt, dass der Rechnungshof 2007 erstmals eine Wissensbilanz erstellt hat. Das heißt, dass er sein Wissen dargestellt hat, da nicht alle Leistungen des Rechnungshofes gemessen oder gezählt werden können, da eben sehr viele wissensbasierte Leistungen vorhanden sind, die eine andere Messung nicht zulassen.
Wir haben dabei ein Modell angewandt – ein international anerkanntes Modell von Koch und Schneider – und haben das Wissen des Rechnungshofes danach dargestellt, sowohl in den Bereichen Beziehungsvermögen als auch Humanvermögen. So
kann man nachlesen, welches Wissen, welches Know-how im Rechnungshof vorhanden ist.
Und wir haben das auch im Leistungsbericht transparent gemacht, mit der Blickrichtung – da komme ich zu dem Punkt, den Herr Abgeordneter Kräuter erwähnt hat –, dass nunmehr dieses Modell auch von anderen Rechnungshöfen weltweit als Basis genommen wird und beispielsweise auch die UNO interessiert daran ist, um als internationale Organisation in die Richtung zu gehen, eine Wissensbilanz zu erstellen. – Also ein Schritt, den wir in die richtige Richtung gegangen sind. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Ein weiterer Punkt, wo der Rechnungshof auch wieder einen Schritt nach vorne gesetzt hat, war, dass wir im Jahr 2007 im Einvernehmen mit den Mitarbeitern einen Verhaltenskodex entwickelt haben und auch da – im Zusammenhang mit dem UNO-Übereinkommen gegen Korruption, das seit 1. Feber 2006 in Kraft getreten ist – festgelegt haben, dass eine Organisation selbst Hand anzulegen hat, damit das Bewusstsein geschaffen wird, um Bedienstete von Korruption und der Anfälligkeit für Korruption fernzuhalten. – Also auch da ein Schritt, so glaube ich doch, in die richtige Richtung, für den auch die INTOSAI mit ihren Richtlinien die Basis geboten hat.
In dem Zusammenhang ist überdies zu erwähnen, was auch Herr Abgeordneter Gaßner immer wieder anspricht: Der Rechnungshof ist hervorragend, aber was passiert mit den Empfehlungen? Werden die auch umgesetzt? – Auch da kann ich darauf hinweisen, dass in diesem Bericht ausgeführt ist, dass rund 85 Prozent der Empfehlungen des Rechnungshofes umgesetzt werden. – Das heißt, ein hoher Prozentsatz, wozu Sie mit Ihren Leistungen und Ihrem Nachdruck natürlich einen Beitrag leisten, damit sich die geprüften Einrichtungen auch den Empfehlungen des Rechnungshofes anschließen und diese auch umsetzen.
Ein Beispiel dafür sind die auf der heutigen Tagesordnung stehenden Berichte zum Rat für Forschung und Entwicklung, wo 83 Prozent der Empfehlungen umgesetzt wurden und wo der Rat für Forschung und Entwicklung sogar einen Beschluss gefasst hat, die Empfehlungen des Rechnungshofes umzusetzen, und diesen Beschluss auch der Bundesregierung und dem Nationalrat vorgelegt hat – also ein Beweis, dass die Zusammenarbeit auch mit der geprüften Stelle funktioniert und – wenn sie funktioniert – auf fruchtbaren Boden für den Steuerzahler fällt.
Bei der feibra, die ja von Ihnen, Herr Abgeordneter Gaßner, auch angesprochen wurde, sind 88 Prozent der Empfehlungen umgesetzt worden. Beim Auslandseinsatz und Opferschutz waren es 100 Prozent. Das zeigt, dass der Rechnungshof mit seiner Kompetenz und auch mit seinen Empfehlungen angenommen wird und nicht nur als Prüfer, sondern auch als Berater wahrgenommen wird.
Ein Punkt, den ich noch kurz anreißen möchte, ist natürlich der Einkommensbericht. Sie haben dazu bereits ausgeführt, dass darin doch einige Punkte aufgezeigt werden, anhand deren sich zeigt, dass es teilweise nicht nachvollziehbar ist, wie Erfolgsprämien beziehungsweise variable Bestandteile der Bezüge bemessen werden.
Ein Beispiel dafür ist die BIG, die Bundesimmobiliengesellschaft, wo die Vorstände im Schnitt 183 900 € verdienen, wobei die BIG-Vorstände für ein Vermögen von ungefähr 8 Milliarden € als Eigentümer die wirtschaftliche Verantwortung zu tragen haben.
Auf der anderen Seite steht die ÖBB Immobilien GmbH, die nur eine Verwaltungsgesellschaft ist, wo die Eigentümerverantwortung vom Eigentümer – sprich von der ÖBB
Infrastruktur Bau Gesellschaft – wahrzunehmen ist. Da ist es so, dass der Durchschnittsbezug 416 300 € beträgt.
Wie sich sowohl der eine als auch der andere Bezug bemessen, ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Rechnungshof in diesem Zusammenhang auch eine Prüfung durchführen wird, um darzustellen, inwieweit diese Bestandteile begründet sind und welche Kriterien angewandt werden, um diese variablen Bezugsbestandteile den Bediensteten zuzuerkennen.
Diese Prüfung wird im Jahr 2008 durchgeführt werden. Das wurde im Rahmen der Debatte schon angesprochen, zum Beispiel von den Herren Abgeordneten Kräuter und Gahr, die darauf hingewiesen haben, dass sie es für zweckmäßig erachten, in diesem Bereich Transparenz zu schaffen.
Da verweise ich nur auf die OECD-Grundsätze zur Corporate Governance, wo im Abschnitt 5 ausgeführt ist, dass eine zeitnahe, präzise Offenlegung der Vergütungspolitik für die Mitglieder der Geschäftsführung zweckmäßig wäre, und auch darauf hingewiesen wird, dass die Offenlegung personenbezogener Daten zunehmend als empfehlenswerte Praxis betrachtet wird.
In diesem Zusammenhang sei auch noch der Corporate Governance Kodex erwähnt, der ja für die börsennotierten Unternehmungen entwickelt wurde, wo im Punkt 31 ausgeführt wird, dass die Veröffentlichung der fixen und der erfolgsabhängigen Vergütungen einzeln für jedes Vorstandsmitglied im Geschäftsbericht erfolgen soll. Ich denke, dass 8 Millionen Aktionäre – sprich Steuerzahler – ein Anrecht darauf haben, dass das umso mehr für die verstaatlichten Unternehmen gilt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
21.17
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-103 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-106 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
16. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (455 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Indien über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (489 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 16. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
21.18
Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Das Abkommen mit Indien steht auf der Tagesordnung. An einem Tag, an dem ein solch großer, wichtiger Meilenstein in der europäischen Politik erledigt wurde, blicken wir über die Grenzen hinaus. Europa, Indien – Erasmus Mundus ist so ein Programm, das die europäischen Grenzen sprengt.
Das alles ist an den Universitäten, mit den Studierenden, mit den Wissenschaftern und Forschern nur mit Leben erfüllbar, wenn die Universität sich weiterentwickelt, wenn das Universitätsgesetz weiterentwickelt wird, und zwar im Sinne des UG und nicht in eine andere Richtung.
Warum sage ich das? – Weil in den letzten Tagen durchaus Kehrtwendungen angesprochen worden sind. Herr Kollege Grünewald nickt schon. Ja, er wünscht sich ein Gesetz, das dem Zustand ähnlich ist, der zu Zeiten Maria Theresias geherrscht hat. Ich muss schon sagen, ich habe Minister Hahn schon lieber als Maria Theresia. – Ich habe ihn auch lieber als den Kollegen Grünewald. Ich gestehe das jetzt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Grünewald.)
Lassen Sie sich bitte auch von der Rektorin Bruner erklären, unter welchen Abhängigkeiten, unter welchen Drucksituationen die Rektoren, die Universitätsprofessoren und natürlich die Studierenden damals standen.
Schreckensszenarien tun sich auf. Sie werden mit dieser Forderung nicht in die Geschichte der Weiterentwicklung des UG eingehen, Herr Kollege Grünewald, aber es steht schon einmal in der APA. (Abg. Dr. Grünewald: Sind Sie prophetisch?) Wir werden uns schon damit auseinandersetzen können.
Das sind jedoch keine Vorschläge, die in die Zukunft weisen. Andere – ich zitiere ebenso die Austria Presseagentur –, von der ÖH kommende Vorschläge gehen ebenso in die falsche Richtung. – Die ÖH ist so ehrlich und sagt auch gleich dazu: Kehrtwende, auch zurück. (Abg. Dr. Grünewald: Ja, sicher!)
Wie haben Sie gesagt? Die Universitäten, so wie sie von ihren führenden Funktionären konstituiert waren – Universitätsversammlug –, das hat Ihnen gefallen. Wie im 14. Jahrhundert. Wunderbar! Ich habe gar nicht gewusst, dass die Grünen so konser-
vativ sind. So stockkonservativ! Zurück ins 14. Jahrhundert wünschen sich die Grünen und die ÖH. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Grünewald.)
Diese Situation werden wir nicht erreichen wollen. Wir werden sie auch nicht anstreben. Wir werden das Universitätsgesetz sicher mit einer Mehrheit in die richtige Richtung weiterentwickeln können, wenn die Mehrheit zustimmt.
Ich bin auch unbesorgt. Die Uniko-Direktoren sagen schon, sie werden auf die Universitäten und auf die Autonomie aufpassen. – Wunderbar, Unterstützung können wir brauchen. Es wird aber nicht so sein, dass man aufpassen muss. Wir freuen uns jedoch über Mitstreiter, damit der Vertrag mit Indien erfüllt werden kann.
Wir werden Abstimmungen – „fine-tuning“ ist ja schon genannt worden – und Verbesserungen dort einbringen, wo sie notwendig sind, auf der Basis der internationalen Erfahrungen und auch aufgrund der nationalen Erfahrungen, damit das Universitätsgesetz weiterentwickelt werden kann, aber keine Kehrtwende, keine Maria-Theresianische Nostalgie einkehren kann. – Alles Gute. (Beifall bei der ÖVP.)
21.21
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Graf: Jetzt ist aber Indien dran!)
21.22
Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eigentlich wäre da wirklich der Ruf zur Sache fällig gewesen, denn was das mit dem UG zu tun haben soll, weiß ich überhaupt nicht, Kollegin Brinek.
Da geht es um 90 000 € pro Jahr für eine wissenschaftliche Kooperation zwischen indischen und österreichischen Hochschulen und Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und so weiter. (Abg. Dr. Brinek: Das geht alles nur mit guten Universitäten!) Mag schon sein, dass da zwei Leute von der Universität auch dabei sind (Abg. Dr. Brinek: Was heißt „auch“? Hauptsächlich!), aber ich glaube nicht, dass das davon abhängig ist, wie wir jetzt unser UG reformieren werden oder nicht. (Abg. Dr. Brinek: Oja! – Ruf bei den Grünen: Kann man die Brinek exmatrikulieren?)
Ich denke, der Bereich, um den es hier geht, ist wirklich wichtig genug, um auch über dieses Thema zu reden, wenn wir nämlich zur Kenntnis nehmen, dass nach internationalen Studien – Booz Allen zum Beispiel – zu erwarten ist, dass bis zum Jahr 2009 70 Prozent der weltweit neu geschaffenen Forschungsstellen in China und Indien sein werden – 30 Prozent ungefähr in Indien. Das heißt, was bisher im Bereich der Produktion an Auslagerungen passiert ist – vieles kommt aus China –, hat jetzt bereits den Bereich der Forschung und Entwicklung erfasst.
Ich denke, da ist ein solches Abkommen nicht unwichtig, um
auch mitzuverfolgen, was in Indien passiert. Es ist nicht die Welt, aber ich
denke, dass es eine gute Idee war, dieses Abkommen abzuschließen. Auch
Deutschland hat so etwas übrigens gemacht. Der Grund war wohl im
Wesentlichen die 60-Jahres-Feier der Unabhängigkeit. Das muss mit Leben
erfüllt werden, und da denke ich, dass es darum geht, die richtigen Projekte auszusuchen und auch die richtigen Leute
dorthin zu schicken, um zu beobachten und zu kooperieren – mit
einem Forschungsmarkt, der zu den am stärks-
ten wachsenden auf der ganzen Welt gehört. (Beifall bei der SPÖ
sowie des
Abg. Dr. Graf.)
21.24
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Grünewald zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
21.24
Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Als ich die Rede von Kollegin Brinek hörte, fühlte ich mich in Indien und dachte über den psychotropen Effekt von Räucherstäbchen nach.
Ich muss schon etwas tatsächlich berichtigen: Ja, ich habe Kaiserin Maria Theresia erwähnt, und zwar als ich gesagt habe, Universitäten haben bereits vor Kaiserin Maria Theresia ihre Rektoren und Rektorinnen selbst gewählt und nicht über politische Räte bestellen lassen. – Das ist meine Aussage gewesen.
Aber kommen wir in die höheren Gefilde der Kollegin Brinek. Solche zwischenstaatlichen Abkommen sind massiv interessant, notwendig und gut, aber entweder redet man wirklich darüber – jetzt vielleicht nicht der Größe und Bevölkerung Indiens entsprechend, denn das ginge in fünf Minuten nicht –, oder man winkt sie durch.
Ich lese Ihnen jetzt vor, was in dem Abkommen steht. Man hat das Gefühl, es gibt eine Schablone, da steht: Abkommen zwischen der Republik Österreich und ... – und dann steht da einmal Indien, einmal Ghana, Guatemala, das Vereinigte Königreich. – Der Inhalt ist aber derselbe.
Im ersten Satz steht, die Republik Österreich und Indien sind davon überzeugt, dass dieser Vertrag ein wichtiges Element zur Sicherung der Stabilität in der Welt darstellt. – Ich bewundere diese edle Bescheidenheit, aber sehr vielsagend ist es nicht.
In Artikel 1 steht: die „Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der jeweils festgelegten staatlichen Prioritäten in Wissenschaft und Forschung“. – Wir haben beim Rechnungshofpräsidenten besprochen, was denn die Strategien der österreichischen Forschung sind. Hat der Rat Strategien vorgegeben? Man hört, der Finanzminister verlangt Meilensteine, Benchmarks, Output-Orientierung. – Aber Strategien der österreichischen Bundesregierung? – Sehr verschriftlicht habe ich die nicht im Kopf. (Abg. Dr. Brinek: Im Regierungsprogramm!) Life Science, Hirnforschung, Materialforschung – das sind noch keine Strategien!
Jetzt komme ich zu der spannenden Sache: Wenn man weiß, dass der Rat – einer der vielen Räte Österreichs – relativ wenig Handlungsspielraum im Geflecht der unterschiedlichen Ministerien hat, ist es interessant, zu Art. 5 zu kommen, wo steht:
„Zur Beratung aller Fragen der Durchführung dieses Abkommens setzen die Vertragsparteien eine Gemischte Kommission für Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit ein, im Folgenden Gemischte Kommission genannt.“
Die hat alle Aufgaben: Die Projekte zu beurteilen, die Strategien zu entwickeln, zu prüfen, ob das mit den Prioritäten Indiens und Österreichs zu harmonisieren ist, ob die Hebelwirkung schon morgen eintritt, spätestens aber übermorgen.
Ich frage Sie – davon steht kein Wort drinnen! –: Der Rat wird von Ihnen besetzt. – Ist ja gut. Aber es wäre vielleicht ganz interessant zu wissen: Kommen da Orientalisten hi-
nein? Physiker? – Wer kommt da hinein? Wer ist das? Welche Kompetenzen haben die? Wie arbeiten die? – Davon steht nichts drinnen, und wir winken es durch.
Ich möchte auch Folgendes wissen: Der Rat für Forschung und Technologie ist ja auch von der Bundesregierung besetzt worden – im Proporz 50 zu 50 –, Grundlagenwissenschaften sind auf zwei Universitätsangehörige rausverdünnt worden, es gibt vier Vertreter von Großkonzernen, statt zwei ausländischen Gutachtern gibt es nur mehr einen, und dann muss der Rat nach einer Quote drei Ministerien bedienen, mit der Ausschüttung von Geldern. – Ist das die Aufgabe des Rates? Ist das Exzellenzprüfung? (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) – Das ist die Wahrheit!
Und so etwas möchte ich in Indien nicht sehen – um zum Thema zurückzukommen – und mich nicht in Räucherstäbchen vernebeln. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
21.28
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Darmann zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.
21.28
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werter Herr Bundesminister! Keine Sorge, die 3 Minuten werde ich nicht ausschöpfen. Es ist bekannt, dass es sich hierbei um eine Konsensmaterie handelt. Wir alle wissen, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Indien und Österreich im wissenschaftlichen Bereich bis dato war und ist. Diese soll vertieft werden.
Dagegen gibt es natürlich nichts einzuwenden. Im Gegenteil, es ist sehr wichtig für die österreichische Forschung und Entwicklung, für die entsprechenden Einrichtungen wie Universitäten, Hochschuleinrichtungen, Akademien der Wissenschaften, dass die Zusammenarbeit vertieft wird. Aus diesem Grund wird das BZÖ die Zustimmung dazu geben. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
21.29
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Fuhrmann zu Wort. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.30
Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Abkommen bildet tatsächlich die Basis für eine lebhafte Kooperation zwischen zwei visionären Staaten. Man muss hiebei auch in den Fokus rücken, dass gerade Indien im Kontext eines globalen Wirtschaftssystems als Produzent innovativer Ideen in den vergangenen Jahren tatsächlich eine bedeutende Rolle einnehmen konnte.
So ist Indien beispielsweise im Ranking verschiedener internationaler Forschungseinrichtungen oftmals im Spitzenfeld, und das unterstreicht die zentrale Rolle der Republik Indien im Sektor Wissenschaft und Forschung.
Indien ist das – im Sinne der Bevölkerung gesehen – zweitreichste Land und bringt neben einem umfangreichen wirtschaftlichen Potential auch ein ungeheures Potential an jungen Denkerinnen und Denkern mit. Das soll auch im Vordergrund stehen, wenn man bedenkt, dass allein an der Universität in Neu-Delhi in Summe in etwa 300 000 Studentinnen und Studenten studieren. Zum Vergleich: An der Universität Wien studieren 71 000 Studierende. – Bei diesem Abkommen soll es darum gehen,
eine Symbiose der einzelnen Forschungseinrichtungen zwischen unseren beiden Ländern herzustellen und diese auch zu nützen.
Das vorliegende Abkommen unterstützt jedenfalls die zunehmende Internationalisierung der österreichischen Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen und stärkt somit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer heimischen Einrichtungen. Daher ist dieses Abkommen nur zu unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.31
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Eisenschenk ist der Nächste, der zu Wort kommt. 2 Minuten. – Bitte.
21.31
Abgeordneter Mag. Peter Eisenschenk (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte die Gelegenheit nützen, Herrn Minister Hahn nicht nur in Form einer rhetorischen Floskel, sondern wirklich ganz aufrichtig und herzlich für seinen großen Einsatz zu danken, und zwar vor allem unter dem Aspekt der Internationalisierung von Forschung und Wissenschaft. (Beifall bei der ÖVP.)
Klar ist, dass diese Kooperation für viele österreichische Studentinnen und Studenten einen Grundstein für deren Karriere legt. Außerdem – wir haben heute den EU-Vertrag ausführlich diskutiert – ist auch das ein ganz klares Zeichen für eine kooperierende Gesellschaft, und darauf können wir stolz sein.
Das Besondere an diesem Abkommen ist, dass der Wert dabei nicht in Geld gemessen wird. Es geht diesfalls lediglich um 90 000 €, was im Vergleich dazu, was in diesem Haus schon an Ausgaben beschlossen wurde, sehr wenig ist. Dennoch bedeutet es eine Vielzahl an Folgeprojekten im Sinne bilateraler und multilateraler Projektkooperationen.
Es ist wichtig, dieses System weiter auszubauen. Außerdem halte ich es auch für wichtig, dass der Verein Österreichischer Austauschdienst in eine international anerkannte, effiziente Agentur für internationalen Bildungsaustausch weiterentwickelt wird. Es gibt verschiedene Aktionsfelder, etwa Europäischer Wissensraum, Netzwerk Südosteuropa und so weiter.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letztendlich ist es in einer Zeit der Schnelllebigkeit und der vernetzten Kommunikation wichtig, an anderen Stellen erneut zusammenzuwachsen. Das Grundrecht auf Bildung bietet eine hervorragende Chance, einander näherzukommen, politische Grenzen zu überwinden und eine Balance in der Völkerverständigung zu finden. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.33
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.
21.34
Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Die Zusammenarbeit zwischen indischen und österreichischen Universitäten im wissenschaftlich-technischen Bereich wird auf diese Art und Weise erleichtert.
Ich erinnere mich zurück, dass es, als wir die Universitätsreform beschlossen, zu großen Aufregungen kam, weil man beispielsweise in Innsbruck die Medizinische Universität von der normalen Universität, der Stammuniversität, trennte. Damals beklagte man, dass dadurch die Zusammenarbeit erschwert werden würde. – Ich glaube, ein Beschluss wie der heutige Staatsvertrag erinnert uns daran, dass Forschung und wissenschaftliche Zusammenarbeit global und international sind und nicht nur über die Straße reichen und dass hier andere Distanzen zu überwinden sind als in einem einheitlichen rechtlichen Konglomerat.
Ich muss sagen, ich habe es ganz interessant gefunden, heute da und dort auch über das neue UG zu diskutieren. Ich freue mich auf die Enquete, die wir am Freitag abhalten werden, in der wir zum ersten Mal im Diskurs untereinander die verschiedenen Akteure und Stakeholder anhören wollen und werden. Ich bin überzeugt, dass davon neue Impulse für die zukünftige Forschungs- und Wissenschaftspolitik in Österreich ausgehen werden.
Ich danke unserem Bundesminister dafür, dass er sich diesem offenen Dialog immer stellt und sehr flexibel auf die Anliegen der einzelnen Interessengruppen eingeht. Das ist nicht selbstverständlich, weil das hier sehr schwierig ist. In der Kooperation und im Vergleich mit anderen Ländern wie Indien, von dem richtigerweise bemerkt wurde, dass dort der Nachwuchs an Forscherinnen und Forschern sehr groß ist, kann ein kleines Land wie Österreich nicht mit Masse bestehen, sondern allenfalls mit Qualität.
Deswegen hoffe ich, dass wir in Österreich ein Spitzenforschungs‑ und Spitzenwissenschaftsinstitut, das wirklich auf dem Toplevel Europas ist, etablieren werden. Ich freue mich darauf, dass wir gemeinsam mit dem Herrn Bundesminister unter Einbeziehung der besten Köpfe aller österreichischen Universitäten, forschenden Einrichtungen und Unternehmen eine international bekannte Einrichtung errichten wollen und errichten werden, denn das ist ein Markenstein, den wir, wie ich glaube, für die gesamte Wissenschaftslandschaft in diesem Lande brauchen.
Wir sind hier noch nicht ganz so schnell unterwegs, wie ich es mir wünschen würde, und ich bitte den Herrn Bundesminister, dass wir hier wieder einen Zahn zulegen. – Danke vielmals. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.36
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Auer. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.
21.37
Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren! Diese internationalen Abkommen sind wichtig, das wurde von den Vorrednern schon gesagt. Das fördert die Mobilität unserer Wissenschafter, vor allem unserer jungen Wissenschafterinnen und Wissenschafter. Gerade die diesbezügliche Kooperation mit Indien ist eine ganz interessante Angelegenheit, denn ein Land mit einem derartigen Wirtschaftswachstum bringt durchaus auch Zukunftschancen nach Österreich mit.
Wenn man sich in Erinnerung ruft, dass die IT-Branche in der Industrie derzeit mit plus 30 Prozent Wachstum oder die Biotechnologie mit plus 35 Prozent und mehr unterwegs sind, dann wird klar, warum gerade Universitäten wie die Universität für Boden-
kultur, die TU Wien oder österreichische Fachhochschulen in Indien bereits an Projekten mitarbeiten. Umgekehrt wird es auch Studenten aus Indien erleichtert, sich in Österreich Wissen anzueignen.
Dass Wissenschaft letztendlich auch Wirtschaft bewirkt, das sehen wir gerade auch am Beispiel Österreich – Indien. Über 500 Firmen sind derzeit mit Indien geschäftlich verbunden und schaffen vor allem Technologietransfer. Das heißt, Zusammenarbeit fördert die Wirtschaft, bringt neue Partner und schafft auch Vertrauen, und zwar nicht nur europaweit, sondern diesfalls auch weltweit.
Damit schließe ich den Bogen zum ersten heutigen Tagesordnungspunkt: Auch in Europa hat die Zusammenarbeit mit ersten kleinen Abkommen und ersten verbindlichen Regelungen begonnen. Da waren Gott sei Dank auch noch alle dabei, wie es jetzt auch bei diesem Thema zum Abschluss der Tagesordnung der Fall ist.
Daher hoffe ich, dass, wenn es weiter reichende Vereinbarungen gibt, mit denen weltweite Netze gespannt werden, auch noch alle mit dabei sind und dass nicht irgendjemanden wieder der Mut verlässt. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.39
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Bundesminister Dr. Hahn zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
21.39
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich wollte mich bei Ihnen allen für die einhellige Unterstützung dieses Vertrages bedanken. Ich glaube, es steht außer Frage, dass eine solche Kooperation notwendig ist.
Herr Abgeordneter Grünewald, wenn man auch über die eine oder andere Formulierung lächeln mag: Für ein Land wie Indien ist angesichts seiner Größe jede Aktivität ein Beitrag zur internationalen Stabilität, und dem schließen wir uns gerne an.
Hinsichtlich der gemischten Kommission, die Sie angesprochen haben, kann ich Sie beruhigen: Das, was dort zur Diskussion steht, ist das Ergebnis dessen, was die Universitäten und österreichischen Forschungseinrichtungen an gemeinsamen Aktivitäten mit Indien setzen wollen.
Basis des Ganzen sind zum Beispiel so genannte Wissenschaftstage beziehungsweise Science Days. Heuer werden diese in Österreich stattfinden, im nächsten Jahr in Indien. Bei diesen Wissenschaftstagen kommen auf Basis vorher definierter Themenfelder Wissenschafter beider Länder zusammen und tauschen sich aus, und das Ergebnis sind gemeinsame Projekte und Unternehmungen.
Die 90 000 €, die für dieses Projekt zur Verfügung stehen, sind für die Mobilität der Wissenschafterinnen und Wissenschafter vorgesehen. Die praktische Umsetzung muss etwa in Österreich auf Mitteln des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung basieren. Auch dafür wurden schon Vorkehrungen getroffen.
In diesem Sinne danke ich nochmals herzlich für die Unterstützung! Sie können sicher sein, dass die österreichische Wissenschafts‑ und Universitätslandschaft von dieser
Initiative in den nächsten Jahren profitieren wird, zumal Indien eines unserer Schwerpunktländer in diesem Bereich sein wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
21.40
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Wissenschaftsausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages in 455 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 675/A bis 686/A(E) eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 4045/J bis 4067/J eingelangt.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, 10. April 2008, 9 Uhr, ein.
Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt. – Diese Sitzung wird mit einer Fragestunde eingeleitet werden.
Die heutige Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 21.42 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |